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Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein überarbeitetes Kapitel aus meiner Masterarbeit, die folgende Thematik behandelt: „Die digitale Healthcare Start-up-Szene als Innovationstreiber in der Gesundheitswirtschaft“. |
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Nachfolgend Digital Health Start-ups, bzw. kurz: Start-ups. |
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Unter „Anwendung“ wird in diesem Beitrag ein Software-Programm verstanden. Speziell im Bereich „mHealth“ spricht man in diesem Kontext von einer sog. „Application“ (kurz: App). |
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Siehe hierzu Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABI. L 88 vom 4.4.2011, S. 45). |
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Vgl. § 3 Nr. 1 MPG i. d. F. der Bekanntmachung vom 7.8.2002 (BGBl. I S. 3146) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2757) |
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Die Orientierungshilfen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beziehen sich insbesondere auf Apps in Form einer „Standalone-Software“, also eine Software, die kein fester Bestandteil eines anderen Medizinproduktes darstellt (BfArM 2015). |
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Definiert als Ausgaben gesetzlicher und privater Krankenversicherungen u. a. für stationäre Behandlung, Reha, medizinische Versorgung zu Hause, Arzneimittel und ambulante Versorgung. Ausgenommen sind Langzeitpflege, Zahnarztleistungen, medizinische Heilmittel oder Verwaltungsgebühren. |
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Ab dem Jahr 2018 wurden die Kriterien der EMRAM-Stufen weiterentwickelt und mit dem Modell der USA vereinheitlicht. Da die Zertifizierung für das Medius Klinikum jedoch im Jahr 2017 erfolgte und diese bis dato gilt, wird an dieser Stelle auf die EMRAM-Skala, welche für das Jahr 2017 hinzugezogen wurde, verwiesen. |
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Vgl. exemplarisch für die Abschätzung des Pflegebedarfs Hajek et al. 2017. Einen überblickartigen Ansatz zur Erklärung von Fallzahlentwicklungen im Krankenhaus – unter besonderem Fokus der DRG – geben Milstein und Schreyögg 2020. |
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Ein direkter Netzwerkeffekt liegt vor, wenn ein Nutzer durch die größere Anzahl von Nutzern auf der gleichen Marktseite profitiert, beispielsweise gewinnt eine Kommunikationsplattform an Nutzen durch die wachsende Zahl anderer Nutzer. |
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hih 2020: Corona digital, online: https://hih-2025.de/corona/, abgerufen am 6.4.2020. |
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Das versta Informationsportal ist das zentrale Verzeichnis für telemedizinische Projekte und elektronische Anwendungen des deutschen Gesundheitswesens. Projektträger und Anbieter einer elektronischen Anwendung, die aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung ganz oder teilweise finanziert wird, haben einen Antrag zu stellen (§ 291e Abs. 11 Satz 4 SGB V). |
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Stand März 2020. |
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Auch wenn die Abfrage einige Zeit zurückliegt und sich heute viele Krankenkassen mit Digitalisierung beschäftigen, haben sich die Ergebnisse noch lange nicht überholt. |
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Aussprache zur Regierungserklärung im Rahmen der Generalaussprache (einschl. Kultur sowie Digitales) am 31.3.2018. |
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Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (2018): Gesundheits-Apps Innovationsanalyse. Arbeitsbericht Nr. 179. |