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Lektorat: Marion Glück

Korrektorat: Bianca Weirauch

Autorenfoto: Dominik Pfau (www.dominikpfau.de)

Illustration: Angela Ziller

Umschlaggestaltung: Grit Gebauer

Satz und Layout: Marion Glück

Herstellung: BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt

Alle Rechte vorbehalten. Elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung.

Erstausgabe

© 2022 Glücksuniversum Verlag

ISBN Softcover 978-3-949536-12-0

ISBN E-Pub 978-3-949536-11-3

Glücksuniversum Verlag ist ein Imprint der

Glücksuniversum GmbH, Ruhlsdorfer Straße 120, 14513 Teltow

Wir produzieren perfekte nichtperfekte Bücher. Wenn du einen FEHLER entdeckst, ärgere dich bitte nicht. Werde zum HELFER und sende uns deine Anregungen an verlag@gluecksuniversum.de

Weitere Informationen zum Verlag findest du unter:

www.gluecksuniversum.de/verlag/

Diesen Ratgeber der etwas anderen Art
widme ich meinen Kindern.

Inhalt

Damit du so richtig durchstarten kannst, bekommst du diesen Ratgeber in die Hand. Er ist für Schulabgänger, Berufsstarter, Studierende und alle, die aufgeklärter durch die Welt laufen wollen. Es handelt sich hierbei nicht um eine konkrete Rechtsberatung, sondern um einen Leitfaden mit vielen frei erfundenen Fallbeispielen, deren Handhabung in der Rechtsprechung quasi in alle Richtungen entschieden werden kann. Bei konkreten, individuellen Problemen wende dich bitte an einen Rechtsanwalt.

Viele weitere Beispiele und Hinweise findest du in meinem
Podcast Lebensdoof®.

Weil ich keine Vorwörtchen mag – schließlich kann ich auch nicht nur ein bisschen schwanger sein, warum soll es dann ein Wort VOR dem Wort geben? –, merke ich hier noch etwas gaaanz Wichtiges an:

Um in diesem Ratgeber eine bessere Lesbarkeit zu erreichen, wird auf die Nennung der jeweils weiblichen und männlichen Bezeichnung verzichtet. Die in diesem Dokument verwendete männliche oder auch weibliche Bezeichnung gilt daher auch für jeweils andere und diverse Personen.

Und jetzt geht es los.

Achtung Leben – ich komme!

Bist du jung, wachsen dir Flügel. Du hast den Schulabschluss frisch in der Tasche oder deine Ausbildung abgeschlossen? Oder du gehörst zur reiferen Jugend, bist frisch getrennt und darfst noch mal von vorne starten? Leicht und als Chance, denn manchmal ist die Trennung die beste EntSCHEIDUNG.

Das Leben besteht aus unerwarteten Wendungen und keiner von uns ist davor gefeit. Manchmal sagt dir das Leben: »Gehe zurück auf Los, laufe nicht am Gefängnis vorbei, kassiere, wenn möglich, noch Geld; pass jedoch dabei auf, dass du in keine Falle tappst, und sei möglichst glücklich.«

Klingt einfach, ist es aber leider nicht (immer).

Ich weiß noch, mit welchen Stolpersteinen mein Leben bestückt war.

Ich war in der 10. Klasse, als ich mein Elternhaus verlor und nur eine bezahlbare Wohnung ohne Badezimmer fand. Ich musste in Schwimmbädern duschen und neben der Schule arbeiten gehen. Und dann kam der Tag, an dem ich mein Abitur ganz alleine geschafft hatte.

Ich erinnere mich noch an den letzten Schultag. Es war, als hätte man uns plötzlich Flügel angenäht. Vollkommen befreit sind wir damals über den Rasen geschwebt und fühlten diese unendliche Freiheit, die ganze Welt stand uns offen. Es war ein strahlend blauer Himmel, kein einziges Regenwölkchen hatte sich verirrt und mit 18 durfte man schließlich machen, was man wollte.

Denkste!

Wir neigen dazu, auf Abschlüsse hinzufiebern, statt den Moment zu genießen. Wir wünschen uns ganz oft dieses Freiheitsgefühl zurück, welches uns nach der Schule überschwappt hat, doch durch viel zu viele Stolperfallen im Leben kommt es nur selten zurück.

Wir müssen uns mit Pflichten und Rechten herumschlagen, haben dabei oft nur Halbwissen und hoffen, dass es gut gehen wird oder andere den Schaden richten, den wir unachtsam oder eben unwissend verursacht haben.

Ich sage dir jetzt: Das Leben ist gar nicht so kompliziert, wie es dir erscheint!

Mit den richtigen Kniffen und Tricks in diesem Buch machst du dich fit fürs (neue) Leben und ich helfe dir dabei, sodass du deine Pflichten im Vorbeilaufen erledigen und deine Rechte mit einem Lächeln einfordern kannst. Du wirst sehen, mit dem Wissen kannst du dich um das Leben kümmern, das dich glücklich macht.

LEBEN – ICH KOMME!

Aber WAS ist das wahre Leben?

Was fängst du mit deinem Leben an? Wenn du leben willst, brauchst du Geld, und um Geld zu bekommen, musst du arbeiten gehen. (Normalerweise.)

Klar, die zündende Idee, Social Media gut genutzt und schwups, ist man reich und berühmt. Geht – ist aber trotzdem ein hartes Stück Arbeit. Es ist jedoch nicht jeder als Unternehmer oder Freiberufler geboren und so müssen eben doch viele einen anderen Plan verfolgen, um Wohnung, Auto und Co. bezahlen zu können. Sie wählen ein Leben als Arbeitnehmer.

Natürlich gibt es auch die scheinbar Gesegneten, die bereits reiche und berühmte Eltern haben. Die werden auf der nächsten Cocktailparty entsprechend präsentiert, werfen ein paar selbst gemalte Bilder auf den Markt und nennen sich bereits nach einem Jahr Millionär.

Klingt super – ist es auch. Aber leider, leider gibt es von 7,8 Milliarden Menschen auf diesem Erdball (und 110 Milliarden, die je hier geboren worden waren) nur 18,1 Millionen Millionäre, also etwa 0,25 Prozent der Weltbevölkerung.

Ich sage nicht, dass du deinen Traum, den Sinn deines Daseins, nicht verfolgen sollst. Im Gegenteil. Du musst! Aber vorher solltest du zumindest darüber nachdenken, wie du dein Leben gestalten willst.

2019 gab es in Deutschland 1.328.964 Lehrlinge. An den deutschen Universitäten tummelten sich ganze 2.897.300 Studierende1.

Damit hatte die Zahl der Studierenden einen Rekord geknackt, im Vergleich zu 2018 waren es 29.100 Studierende (ein Prozent) mehr und im

Vergleich von vor 10 Jahren sogar 37 Prozent mehr. Was fängt man nun mit diesen Zahlen an? Helfen sie bei der Berufswahl? Nicht unbedingt, aber wusstest du, dass 90 Prozent der Deutschen unglücklich sind in ihren Jobs?

Ich will dir nicht sagen, mach irgendeinen Job, der dich unglücklich macht, Hauptsache, du verdienst Geld. Ich rate dir an dieser Stelle ausdrücklich dazu, eine Tätigkeit zu finden, die dich glücklich macht und mit der du dein Geld verdienst. Früher dachte ich darüber anders, denn zugegeben, das habe ich über 25 Jahre gemacht und wäre da vor Kurzem aufgrund der Covid-19-Maßnahmen, die alle meine Einnahmen gekillt hatten, auch fast wieder reingerutscht. Aber Angst ist niemals eine Option! Angst ist eine schlechte Ratgeberin.

Jeder von uns ist einzigartig und hat einen Grund, weshalb er auf diesem Planeten wandelt. Auch du! Damit du dich darauf konzentrieren kannst, an dein Ziel zu kommen, habe ich dieses Buch geschrieben. Es macht dich fit fürs Leben und hilft dir, dich mit den (gesellschaftlich wichtigen, aber privat unwichtigen) Zwängen der Gesellschaft so kurz wie möglich abzugeben.

Woher ich mein Wissen habe? Ich habe Jura studiert – neben dem Leben – und ich kann dir sagen, ich bin in viele Stolperfallen getapst. Hätte ich so einen Ratgeber gehabt, wäre ich nicht lebensdoof® durchs Leben gerutscht, sondern hätte mich auf Partys und vermutlich mit einem geilen Job, der nicht nur Spaß macht, sondern auch super bezahlt wird, amüsiert.

Durch meine Ausbildung, meine Arbeit als Journalistin, als ehemalige Jugendclubleiterin, Handballtrainerin und GTA-Leiterin2 am Gymnasium habe ich sehr viele junge Menschen kennengelernt, die mich sehr oft an mich selbst erinnert haben.

Mir ist bei ihren Fragen an mich aufgefallen, dass wir eines gemeinsam haben: Sie sind – bitte entschuldigt – genauso lebensdoof® wie ich damals, als ich aus dem ›Schul-Ei‹ geschlüpft bin und mich durch die Vertragswelt, den Behördendschungel und viele andere Minenfelder kämpfen musste, natürlich mit mächtig viel Eierschale hinter den Ohren.

Und sie waren ähnlich verzweifelt wie ich, denn das, was dich im Leben der ›freien‹, ›glücklichen‹ Erwachsenen so erwartet, wirkt manchmal aussichtslos und schrecklich schwer. Und wenn du keine Ahnung von diesen Dingen hast, kann dich das manchmal auch den Kragen kosten.

Wenn du dieses Buch liest, gehe ich davon aus, dass du wissen willst, an welchem Horn du den Stier des Lebens packen kannst.

Und vielleicht kann ich dir helfen, ein paar deiner Fragen zu beantworten. Fragen wie ...

Wohin mit deinem Sparschwein?

Wo schläfst du? Unter der Brücke, in einer Wohnung, in einer Wohngemeinschaft oder in einem (abrissreifen) Haus?

Wo kriegst du dein Essen her? Supermarkt, Restaurant oder von Hotel Mama?

Was machst du den ganzen lieben langen Tag? Ausbildung, Studium, Work & Travel, Arbeit oder Hartz IV?

Sitzt du auf dem Sofa und zockst Xbox oder chattest am Smartphone? Moment – welches Sofa? Smartphone? Internet kostet Geld? Freiheit kostet Geld? Das Leben kostet Geld?

Egal, in welcher Herde du dich aufhältst oder ob du auf der Suche nach (d)einer Herde bist, du solltest dein Leben so gestalten, dass DU glücklich bist, mit dem, was du tust, und nicht die anderen. Geh raus in die Welt und erobere sie! Zeige dein Licht und erledige das Unangenehme mit einer Arschbacke – oder einem Lächeln, denn ein Lächeln ist der kürzeste Weg zwischen 2 Menschen. Und du glaubst gar nicht, wie viele Menschen sich nach einer freundlichen Geste sehnen, die schon so verhärmt sind in ihrem verhassten Job, dass so ein Lächeln wie Balsam auf ihrer Seele wirkt. Und glaube mir eins: Wenn du nicht wagst, deinen Traum zu leben, und das beruflich wie privat zu machen, was dich glücklich macht, kann es passieren, dass du eines Tages dasitzt, auf dein Leben zurückschaust und dich fragst, warum du nicht mutig genug warst, um das zu tun, was dich erfüllt hätte.

Dann setzt du womöglich mit zittrigen Händen ein scheußliches Puzzle zusammen und weißt, das Leben hast du mächtig vergeigt.

Als reifere Jugendliche sage ich dir darum:

Mache es nicht wie ich und Millionen anderer Menschen jahrelang falsch, sondern:

SCHNAPP‘ DIR DIESEN RATGEBER
UND
MACH‘ DICH FIT FÜRS LEBEN!


1 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1326/umfrage/auszubildende-in-deutsch-land-nach-bundeslaendern/.

2 GTA = Ganztagesangebot in Form von Kursen in der Schule an Nachmittagen.

Was ist ein Vertrag?

Eigentlich hatte ich das Buch mit anderen Themen starten wollen. Aber während ich meinen typischen 14-Stunden-Tag als Autorin/Juristin/Journalistin/Haushaltsvorstand und 5-fache Mutter startete, fiel mir auf, dass wir ständig und immerzu mit einer Sache konfrontiert werden:

Wir schließen permanent Verträge ab!

Egal, ob du beim Bäcker ein Brötchen oder beim Imbiss einen Burger kaufst; ob du im Elektrofachmarkt ein Handy mit Vertrag holst oder den coolen Pulli in der Boutique, der Vertrag klebt an dir wie eine Klette.

Selbst wenn du deinem/deiner Liebsten das Ja-Wort auf die Frage ›Willst du mich heiraten?‹ gibst, schließt du einen Vertrag.

Das Eheversprechen ›Ja, ich will‹ ist auch ein Vertrag, aber im Gegensatz zu anderen Verträgen kann man hier sein Recht auf Eheschließung NICHT einklagen. Wenn du also einen Rückzieher machst, ist das eben so.

Die Eheschließung (= Heirat) selbst ist auch ein Vertrag, der so einige Tücken hat und dich rechtlich anders bindet als eine ›schnöde‹ Verlobung. Solange du keinen Ehevertrag hast und damit die ›Zugewinngemeinschaft‹ ausschließt, seid ihr einander zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn ihr euch wieder trennt. Aber das Thema wäre eher ein Ratgeber 2.0.

Wer also Verträge schließt, bindet sich.

Pacta sunt servanda, sagt der Jurist dazu, was so viel heißt wie Verträge sind einzuhalten.

Wenn du also ins nächste Fitnessstudio rennst und dort Sport machen willst, musst du einen Vertrag abschließen. Und zwar einen, aus dem du (meistens) vor Ablauf von 1 bis 2 Jahren nicht rauskommst, egal, wie ätzend du die Muckibude plötzlich findest. Da gibt es kein Umtausch- oder Rücktrittsrecht. Du bist bis zum Ablauf des Vertrages gefangen, und selbst hier musst du aufpassen, denn in der Regel musst du 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit kündigen, um die Verpflichtung auch tatsächlich von der Backe zu kriegen.

Bevor wir uns also in diesem Buch den vielen kleinen Dingen widmen, die einem (Jung-)Erwachsenen so über den Weg laufen - oder auch vor die Füße geworfen werden - kommen wir daher zu einer der grundlegendsten Sachen im Leben: dem Vertrag. Deutsche lieben Verträge!

Aber was ist das eigentlich genau, ein Vertrag?

Wann schließe ich einen Vertrag?

Hafte ich für einen Vertrag?

Und was passiert, wenn ich mich umentscheide?

Ein Vertrag ist ein 2-seitiges Rechtsgeschäft und kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Es muss zwischen den Vertragsparteien ein Konsens bestehen. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes zustande, § 145 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch. Zum Vertrag gehören die Hauptleistungspflichten, die jede Partei zu leisten hat.

Ich könnte verstehen, wenn du das Buch jetzt in die Ecke pfefferst und dir sagst: ›Lilly hat ’n Knall! Ich verstehe nur Bahnhof!‹

Aber halt! Immer langsam mit den jungen Pferden.

Ich bin eine gute Ratgeberin und lasse dich nicht ohne (Rettungs-) Schirm im Regen stehen.

Jetzt kommt die Übersetzung, denn als Juristin habe ich obiges Geschwafel über ein paar Jahre studiert und mit einem Ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Zudem habe ich 5 Kinder, denen ich solche Dinge regelmäßig erkläre.

Darum weiß ich, dass man die Definition erst mal so umschreiben muss, dass sie jeder versteht.

Willenserklärung

Dröseln wir also den Vertrag mal auf: Eine Willenserklärung ist (wie der Name schon sagt) ein stinknormaler Satz, eine Äußerung, die jemand sagen will und auch sagt.

Eine private Person3 muss hier etwas sagen, um eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen, also zum Beispiel, um etwas im Supermarkt zu bekommen, sprich: einzukaufen. Früher hat man auf dem Markt sein Hasenfell gegen einen Korb getauscht, heute muss man in der Regel Geld über den Tresen schieben.

Der Jurist schlüsselt die Willenserklärung allerdings noch genau auf, damit alle (Un-)Klarheiten beseitigt sind.

Du gehst zum Bäcker und möchtest ein Brötchen haben. Hierzu sagst du: »Ich hätte gerne ein Mohnbrötchen.« Dann weiß der Bäcker, du möchtest ein Mohnbrötchen haben und dafür Geld bezahlen (= Rechtsfolge), und zwar so viel, wie das Brötchen eben kostet.

Du hast also eine Willenserklärung abgegeben, mit dem Ziel, dafür etwas zu essen zu bekommen.

Du bist erst 17 Jahre alt? Oder 11? Oder jünger?

Auch hier hat der Deutsche, der Gesetze liebt, eine Lösung gefunden.

Darum gucken wir erst einmal, ob und wer was überhaupt in welchem Alter kaufen darf, und machen einen klitzekleinen Ausflug zur Geschäftsfähigkeit.

Kleiner Ausflug zur Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, eine Willenserklärung verbindlich abzugeben und entgegenzunehmen. Wer geschäftsfähig ist, darf Rechtsgeschäfte abschließen. Geschäftsunfähig sind Kinder unter 7 Jahren, § 104 BGB. Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige zwischen 7 und 17 (§ 106 BGB), unbeschränkt geschäftsfähig sind alle Personen über 18 Jahren.

Ein 6-jähriges Kind darf also keine Brezel kaufen gehen! Auch kein Eis oder Bonbons. Ein 7-jähriges Kind darf ein Eis kaufen, wenn die Eltern einverstanden sind – oder das Kind Taschengeld bekommt.

Taschengeld?

Eine geile Sache! (Alle lieben Taschengeld.)

Was hat es mit dem Taschengeld auf sich?

Es gibt den sogenannten Taschengeldparagrafen, § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der besagt, dass Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren mit ihrem Taschengeld einkaufen gehen dürfen, ohne dass der Vertrag ungültig wird, weil die Eltern etwas dagegen haben.

Kauft sich ein 7-jähriges Kind ein Eis von seinem Taschengeld, dürfen die Eltern hinterher das Geld vom Eisverkäufer nicht zurückverlangen. Der Verkäufer darf davon ausgehen, dass das Eis für 1 Euro vom Taschengeld gedeckt ist.

Bekommt ein 10-jähriges Kind zum Beispiel 10 Euro Taschengeld im Monat, darf es sich davon zum Beispiel eine Hörspiel-CD kaufen, die 9,99 Euro kostet. Auch hier kann der Verkäufer davon ausgehen, dass er die CD nicht zurücknehmen muss4. Spart sich ein 15-Jähriger monatelang sein Taschengeld, um sich ein Smartphone zu kaufen, welches 300 Euro kostet, so ist dieser Kauf nicht mehr vom Taschengeldparagrafen gedeckt!

Die Eltern können zum Verkäufer gehen, das Handy zurückgeben und das Geld herausverlangen, und zwar ganze 2 Wochen lang. Das ist der Zeitraum, in dem das Geschäft des Minderjährigen schwebend unwirksam ist und jeden Verkäufer zittern lassen sollte (den Minderjährigen in der Regel auch, denn der hat sich bei dem Kauf ja was dabei gedacht).

Auch dürfen Minderjährige ohne Genehmigung der Eltern keine Abos oder Ratenverträge, also Verträge, wo sie den Kaufpreis monatlich abstottern müssen, abschließen. Dies dient dem Schutz von Minderjährigen und wurde nicht erfunden, um diese zu ärgern.

Geschäftsfähigkeit hat nichts mit Rechtsfähigkeit zu tun! Sobald ein Mensch geboren wird, ist er ab dem ersten Atemzug rechtsfähig. Das heißt, auch ein Säugling darf ein Haus besitzen (Eigentum) oder eine Million Euro erben.

Können Eltern das Taschengeld abhängig vom Alter oder von einer Gegenleistung zahlen?

Vielleicht fragst du dich, ob deine Eltern dein Taschengeld davon abhängig machen dürfen, ob du im Haushalt mithilfst, gute Schulnoten hast oder dich gut benimmst.

Die Antwort ist eindeutig: Sie dürfen, sollten es aber nicht!

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die es deinen Eltern verbieten, dein Taschengeld mit einer Gegenleistung zu verknüpfen.

Es gibt ja nicht einmal Gesetze, die es deinen Eltern vorschreiben, dir überhaupt Taschengeld zu zahlen.

Taschengeldzahlungen sind
absolut FREIWILLIG!

Es gibt trotzdem ein paar goldene Regeln5:

1. Das Kind erhält den festgelegten Betrag regelmäßig und unaufgefordert. Jüngere Kinder können größere Zeiträume noch nicht überblicken, deshalb sollten Eltern am Anfang das Taschengeld wöchentlich ausgeben, ab 9 bis 10 Jahren reicht monatlich.

2. Das Kind darf sich grundsätzlich davon kaufen, was es möchte. Einzige Bedingung ist, dass es nicht gefährlich oder ungesund ist. Die Eltern sollten sich also nicht einmischen, es sei denn, sie werden vom Kind um Rat gefragt.

3. Die Taschengeldhöhe sollte nicht abhängig gemacht werden von zusätzlichen Einnahmen. Zum Beispiel Dazuverdienen in kleinen Jobs oder bei Geldgeschenken von Verwandten.

4. Schulmaterial, Nahrungsmittel und Kleidung sollten grundsätzlich nicht vom Taschengeld gekauft werden. Ausnahme sind hier mutwilliges Beschädigen von Schulmaterial oder besondere Kleidungswünsche.

5. Bestrafungen und Belohnungen sollten nicht über das Taschengeld erfolgen, es sollte eine feste Größe bleiben. Taschengeld sollte also kein Erziehungsmittel oder Druckmittel sein.

Höhe des Taschengeldes

Auch gibt es keine Vorschriften, in welchem Alter du welche Summe an Geld zur Verfügung gestellt bekommen solltest.

ABER ... es gibt tatsächlich eine Taschengeldtabelle6, an der sich Eltern orientieren können, aber nicht müssen.

Taschengeldtabelle

Unter 6 Jahren 0,50 bis 1,00 Euro pro Woche
6 Jahre 1,00 bis 1,50 Euro pro Woche
7 Jahre 1,50 bis 2,00 Euro pro Woche
8 Jahre 2,00 bis 2,50 Euro pro Woche
9 Jahre 2,50 bis 3,00 Euro pro Woche
10 Jahre 15,50 bis 18,00 Euro pro Monat
11 Jahre 18,00 bis 20,50 Euro pro Monat
12 Jahre 20,50 bis 23,00 Euro pro Monat
13 Jahre 23,50 bis 25,50 Euro pro Monat
14 Jahre 25,50 bis 30,50 Euro pro Monat
15 Jahre 30,50 bis 38,00 Euro pro Monat
16 Jahre 38,00 bis 45,50 Euro pro Monat
17 Jahre 45,50 bis 61,00 Euro pro Monat
18 Jahre 61,00 bis 76,00 Euro pro Monat

Zurück zu unseren Willenserklärungen

Du bist auf einer Auktion/Versteigerung und der Auktionator vorne will den Anwesenden ein Kunstgemälde für eine Million Euro verkaufen. (Wahnsinn, aber das gibt es!) Du bist mit deinen Eltern dort und entdeckst plötzlich eine Freundin am Rande der Veranstaltung. Du winkst ihr heftig zu, um sie zu begrüßen.

Nun haben wir folgendes Problem: Bei einer Auktion bietet der Auktionator (der Typ vorne mit dem Hammer in der Hand) den Gegenstand zu einem vorgeschlagenen Preis an (hier das Bild für eine Million Euro). Die Gäste im Raum, die den Gegenstand kaufen wollen, heben für den Kauf die Hand.

Du ahnst sicherlich schon, wo hier das Problem steckt?!

Exakt. Du winkst deiner Freundin zu, hebst dazu die Hand – und schwups, hast du einen Kaufvertrag über ein Bild für schlappe eine Million Euro abgeschlossen.

Wolltest du nicht?

Egal ... du hast es gekauft – oder auch nicht!?

Auf einer Auktion solltest du niemals winken, wenn du nix kaufen möchtest!

Willkommen im echten Leben!

Keine Sorge! Du hast nicht plötzlich eine Million Euro Schulden für ein Bild, welches du gar nicht haben willst. Du kommst hier in der Regel mit einem blauen Auge davon, könntest aber dem Auktionshaus Schadensersatz zahlen müssen, weil die das Bild entweder noch mal versteigern müssen oder weil derjenige, der das Bild kaufen wollte, bereits weg ist und jetzt nicht mehr kaufen kann. Dann bleibt das Auktionshaus auf dem Bild sitzen und muss den Schinken noch mal bei der nächsten Auktion anbieten. Über die Folgen deines Winkens streiten sich die Juristen, bei denen es immer eine herrschende Meinung (h.M.) und eine Mindermeinung (M.M.) gibt. Denn eigentlich hattest du ja kein Erklärungsbewusstsein.

Du wolltest nur jemanden begrüßen und nix kaufen.

Noch ein Beispiel: Du schläfst am Strand ein. Ein Straßenverkäufer drückt dir ein iPhone in die Hand, weckt dich auf und will dann von dir dafür 800 Euro haben. Hat er dir ja schließlich verkauft, oder?

Geht nicht, sagst du?

Richtig – denn du hattest keinen Handlungswillen.

Wer schläft oder hypnotisiert durch die Gegend ›hoppelt‹, gibt keine Willenserklärung ab (weil er keinen Handlungswillen hat) und kann damit auch nix (ver-)kaufen – der Göttin sei Dank!

(Oder vielmehr dem findigen Juristen, der hier einen Ausweg gefunden hat.)

Nächstes Beispiel: Dein Opa hat eine teure Edelsteinsammlung im Wert von 500.000 Euro, und weil er unbedingt in die USA fliegen will, verkauft er sie für 5.000 Euro. 80 Jahre lang hat er sie gehütet wie einen Schatz. Und nun ist er auf seine alten Tage plötzlich leichtsinnig geworden.

Darf er allein entscheiden, schließlich ist er erwachsen, denkst du?

Richtig ...

... oder auch nicht?

Nehmen wir an, dein Opa war aufgrund seines Alters geistig verwirrt und verkauft in dem Zustand seine Sammlung (für viel zu wenig Geld). Am nächsten Tag kann er sich an nichts mehr erinnern und sucht seine Edelsteinsammlung.

Hat er eine Willenserklärung abgegeben?

Äußerlich hat dein Opa eine Willenserklärung abgegeben, denn schließlich hat er dem Käufer gesagt, dass dieser die Edelsteine für 5.000 Euro mitnehmen kann.

Dein Opa ist volljährig und damit voll geschäftsfähig.

(Hast du ja vermutlich bereits gelernt!)

Damit kann natürlich jeder andere (Erwachsene) davon ausgehen, dass dein Opa weiß, was er tut.

Aber was ist, wenn sich ein Mensch im Alter wieder ›rückwärts‹ entwickelt und weniger Verstand zeigt als ein Kind?

Was, wenn er dement ist?

Hier kommt der Jurist ins Spiel, der die Willenserklärung so aufsplittet, dass sie in ganz viele Bestandteile zerlegt wird, damit man deinem Opa die viel zu billig verkaufte Edelsteinsammlung auch wieder zurückholen kann. Denn Opas Willenserklärung war im Zustand geistiger Umnachtung nichtig, also ungültig.


3 Sagt ein Mitarbeiter einer Behörde etwas, ist das keine Willenserklärung, sondern ein Verwaltungsakt (VA).

4 *Vorausgesetzt, der Jugendschutz (FSK) wird beachtet.

5 Quelle: www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de.

6 Quelle: www.taschengeldtabelle.de.

Rechtsgeschäft

Nachdem du nun gelesen hast, was Willenserklärungen sind, erkläre ich dir das Rechtsgeschäft.

Ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung, die von einer geschäftsfähigen Person abgegeben wird. Es kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande, ist aber keine Willenserklärung. Mit dem Rechtsgeschäft wird eine Rechtsfolge herbeigeführt.

Kauf in Trunkenheit

Auf deiner Schulabschlussparty feiert ihr heftig und trinkt möglicherweise das ein oder andere Gläschen mehr. Gehen wir mal davon aus, dass du 2 Wochen vorher 18 Jahre alt geworden bist. Im alkoholisierten Zustand hast du deinen besten Kumpel so lieb, dass du ihm dein neues iPhone XI für süße 5 Euro verkaufst, damit du dir von dem Geld den letzten Cocktail kaufen kannst.

iPhone weg, Geld weg, Cocktail ist alle.

Am nächsten Tag kannst du dich nicht daran erinnern, dass du dein heiliges Smartphone verschleudert hast und wo es nun ist.

Du triffst dich mit deiner Clique und dort ist auch dein bester Kumpel, der gerade stolz sein neues iPhone präsentiert, welches er dir supergünstig abgekauft hat. Lernen durch Schmerz?

Oder ist der Kaufvertrag vielleicht ungültig, weil du deine Willenserklärung im Suff abgegeben hast?

Ein Kaufvertrag unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sorgt generell dafür, dass deine Willenserklärung nichtig ist (§ 105 BGB). Aber es muss sich hierbei wirklich um eine starke Vergiftung handeln.

Hiervon geht man bei etwa 3,4 Promille Blutalkoholgehalt aus oder bei Drogenkonsum.

Gehen wir mal davon aus, dass du nicht ›trinkgewohnt‹ bist und bei dir auch schon ein Pegel von etwa 2 Promille ausreichend ist, damit du einen Filmriss hast.

Gehe also zu deinem Kumpel, drücke ihm die 5 Euro in die Hand und hole dir dein Smartphone wieder. Sollte dies nicht fruchten, wirst du wohl oder übel einen Anwalt oder das Zivilgericht einschalten müssen. Wir gehen aber mal davon aus, dass dein Kumpel einsichtig ist und dir das Handy zurückgibt.

Was gibt es für Rechtsgeschäfte?

Einseitige Rechtsgeschäfte

Sie bestehen nur aus einer Willenserklärung.

Testament

Du schreibst in dein Testament, was du nach deinem Tod an wen vererben/weiterreichen willst. Das darf jeder! Dafür brauchst du auch nicht zwingend einen Notar.

Kündigung

Du kündigst beim Sportverein und führst damit die Rechtsfolge herbei, dass deine Mitgliedschaft beendet wird.

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

Bestehen aus mindestens zwei Willenserklärungen.

Schenkung

Eine Schenkung ist tatsächlich ein Vertrag, so verrückt das klingt.

Wenn Opa Jörgen dir also 10 Hundert-Euro-Scheine in die Hand drückt und sagt: »Kauf dir was Schönes!«, ist das ein 2-seitiges Rechtsgeschäft, eine sogenannte Handschenkung. Dein Opa macht das Angebot über 1.000 Euro (= 1. Willenserklärung) und du musst es annehmen (= 2. Willenserklärung).

ABER ... es ist nur einseitig verpflichtend (!), denn dein Opa schröpft ja SEINE Ersparnisse und kann/darf dafür KEINE Gegenleistung verlangen.

Solche Handschenkungen sind in der Regel Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke.

Nehmen wir an, dein Opa hat megagroße Spendierhosen an und will dir gleich eine ganze Eigentumswohnung zur bestandenen Abi-Prüfung schenken, dann muss die Schenkung über einen Notar beurkundet werden, weil es sich um eine Immobilie handelt.

Auch größere Geldsummen müssen über den Notar laufen. Wenn dein Opa dir also 20.000 Euro verspricht, solltet ihr das über einen Notar laufen lassen (§ 518 BGB). Wenn ihr das vergesst, ist die Schenkung allein durch die Übergabe des Geldes allerdings gültig (oder auch geheilt, wie der Jurist sagt). Steuerfrei kann jeder Elternteil seinen Kindern bis zu 400.000 Euro schenken, Großeltern jeweils 200.000 Euro. Nicht schlecht, oder?

Geschenkte Firma

schenkt