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Inhaltsverzeichnis3
1 Einleitung
2 Der Kaufvertrag
2.1 Inhalte
2.2 Zustandekommen
2.3 Pflichten der Vertragspartner
2.3.1 Verkäufer
2.3.2 Käufer
2.4 Arten von Mängeln
2.4.1 Rechtsmangel
2.4.2 Sachmangel
2.4.3 Verjährung von Mängelansprüchen
2.4.4 Rechte des Käufers
2.5 Garantievereinbarungen
2.5.1 Garantien des Verkäufers und Herstellers
2.5.2 Ansprüche des Käufers
2.6 Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf
2.6.1 Ergänzende Regelungen zum Schutz des Verbrauchers
2.6.2 Garantie
2.6.3 Lieferantenregress
3 Der Abgasskandal der Volkswagen Gruppe
3.1 Firmenprofil des VW-Konzerns
3.2 Der Verlauf des Abgasskandals
3.3 Gewährleistungsansprüche deutscher Autokäufer
3.3.1 Sachmängel und deren Verjährung
3.3.2 Nacherfüllung und Rücktritt
3.3.3 Schadensersatz
4 Zusammenfassung und Ausblick
5 Literaturverzeichnis
Das Auto ist nicht mehr aus unseren täglichen Leben wegzudenken. Vor 130 Jahren begann seine Erfolgsgeschichte. Möglich gemacht haben das vor allem deutschen Ingenieure. Zu den bekanntesten von ihnen zählen Nikolaus August Otto, Carl Benz, Gottlieb Daimler und Ferdinand Porsche (vgl. Handelsblatt online, 28.01.2011). Heutzutage ist die Automobilindustrie mit mehr als 770.000 Mitarbeitern und einen Umsatz von 405 Mrd. € der mit Abstand wichtigste Industriezweig in Deutschland (vgl. Statista 2017). In dieser Branche sieht man die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung von sicherheitsrelevanten Mängeln an Fahrzeugen, beziehungsweise die Verbreitung von Rückrufen in den Medien, äußerst ungern. Denn bei Rückrufen geht es um die Sicherheit der Menschen und nicht selten erfährt das entsprechende Unternehmen einen Imageschaden. Dieser wird von enormen Aufwendungen begleitet, welche sich schlussendlich in der Bilanz wiederspiegeln (vgl. Zanger 2015).
Ein aktuelles Beispiel für eine derartige Rückrufaktion ist der Abgasskandal des Volkswagen Konzerns. Am 20. September 2015 räumt Martin Winterkorn, damaliger Vorstandsvorsitzender von VW, die Manipulation von 500.000 Dieselfahrzeugen ein. Er entschuldigt sich in einer öffentlichen Videobotschaft bei den Kunden für den entstandenen Vertrauensverlust. Winterkorn kündigt an, den Sachverhalt schnell und transparent zu klären. Zum damaligen Zeitpunkt ging man noch davon aus, dass sich die Abgasmanipulation auf die USA begrenzt. Wenige Tage später wird bekannt, dass weltweit mehr als elf Millionen Fahrzeuge betroffen seien, davon allein 2,5 Millionen in Deutschland. Es handelt sich um die größte Krise in der Geschichte von Europas führendem Autobauern. Die Rückrufaktionen verlaufen nicht reibungslos und die Kunden sind verärgert (Eckl-Dorna 2017). Vor allem der Unmut der deutschen Autokäufer ist groß. Denn im Vergleich zu den amerikanischen Kunden, welche mit Schadensersatzzahlungen rechnen können, sollen die inländischen Kunden lediglich Anspruch auf eine Nachbesserung haben. Viele Verbraucher entscheiden sich deswegen dazu, gegen Verkäufer und Hersteller vorzugehen und ihre Rechte geltend zu machen.
Das Ziel dieser Arbeit ist, die gesetzlichen Regelungen des Kaufvertrages und die daraus resultierenden zivilrechtlichen Gewährleistungsansprüche näher zu betrachten. Des Weiteren soll der Leser einen Überblick über die Abgasmanipulation von Volkswagen erhalten.
Die Arbeit beginnt mit dem Kaufvertrag, dessen Inhalten und dem Zustandekommen. Im Anschluss wird auf die Pflichten der Vertragsparteien eingegangen. Der darauffolgende Punkt zeigt, welche Arten von Mängeln auftreten können und die Rechte, die der Käufer in so einem Fall geltend machen kann. Der zweite Schwerpunkt der Arbeit beschäftigt sich mit dem VW-Abgasskandal und den möglichen rechtlichen Ansprüchen für deutsche Autokäufer. Hierbei stützt sich die Arbeit neben aktuellen Gerichtsentscheidungen vor allem auf das Buch „Der Autokauf“ von Reinking und Eckert. Dieses enthält eine Vielzahl gegenwärtiger Rechtsprechungen und sei in diesem Zusammenhang als weiterführende Literatur empfohlen. Der VW-Abgasskandal befindet sich in seiner rechtlichen Aufarbeitung und nahezu täglich werden neue Entscheidungen veröffentlicht. Die vorliegende Arbeit spiegelt die Situation wieder, welche bis zum 31.03.2017 vorlag.