Impressum

 

www.vahlen.de

 

ISBN 978-3-8006-5057-6

 

© 2016 Verlag Franz Vahlen GmbH
Wilhelmstraße 9, 80801 München

Satz: Fotosatz Buck
Zweikirchener Str. 7, 84036 Kumhausen
Umschlaggestaltung: Ralph Zimmermann – Bureau Parapluie
©frbird – depositphotos.com
eBook‐Produktion: Datagroup int. SRL, www.datagroup.ro

Dieser Titel ist auch als Printausgabe beim
Verlag und im Buchhandel erhältlich.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Modul 2 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

Fall 2 „Haribo macht Kinder froh … oder?“

1. Kapitel – Gesetzliche Schuldverhältnisse

1.1 Unerlaubte Handlungen

1.1.1 Sachverhalte

1.1.2 Begriffe und Vorschriften

1.1.3 Schaden

1.2 Gefährdungshaftung

1.2.1 Sachverhalte

1.2.2 Begriffe

1.2.3 Vorschriften

1.2.4 Beteiligte

1.2.5 Zeit- und Kostenfaktoren

1.2.6 Schemata, Checklisten und Übersichten

1.2.7 Formulierungen

1.2.8 Wissens-Check

2. Kapitel – Begründung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse

2.1 Begriff

2.2 Begründung von Schuldverhältnissen – Vier Problemfelder

2.3 Anbahnung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse

2.3.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte

2.3.2 Schritt 2: Begriffe

2.3.3 Schritt 3: Vorschriften

2.3.4 Schritt 3: Beteiligte

2.3.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

2.3.6 Schritt 6: Schemata, Übersichten und Checklisten

2.3.7 Schritt 7: Formulierungen

2.3.8 Wissens-Check

2.4 Vertragsschluss durch Willenserklärungen

2.4.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragestellungen

2.4.2 Schritt 2: Begriffe

2.4.3 Schritt 3: Vorschriften

2.4.4 Schritt 4: Beteiligte

2.4.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

2.4.6 Schritt 6: Schemata, Übersichten und Checklisten

2.4.7 Schritt 7: Formulierungen

2.4.8 Wissens-Check

3. Kapitel – Stellvertretung bei rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

3.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte bei der Vertretung bei Vertragsschluss

3.2 Schritt 2: Begriffe

3.2.1 Grundprinzipien des Stellvertretungsrechts

3.2.2 Vier Voraussetzungen wirksamer Stellvertretung

3.2.3 Vier typische Rechtsfragen der Vollmacht

3.3 Schritt 3: Vorschriften

3.4 Schritt 4: Beteiligte

3.4.1 „Drei-Ecks-Beziehung“

3.4.2 Einzel-, Gesamt-, Haupt und Untervollmacht

3.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

3.5.1 Gültigkeitsdauer der Vollmacht

3.5.2 Kosten der Vollmacht

3.6 Schritt 6: Schemata, Übersichten und Checklisten

3.6.1 Vier Voraussetzungen wirksamer Stellvertretung

3.6.2 Rechtsfragen der Vollmacht

3.6.3 Erlöschen einer Vollmacht

3.6.4 Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

3.7 Schritt 7: Formulierungen

3.7.1 Spezialvollmacht

3.7.2 Generalvollmacht

3.8 Wissens-Check

4. Kapitel – Formvorschriften bei rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

4.1 Schritt 1: Sachverhalte

4.2 Schritt 2: Begriffe

4.2.1 Grundsatz der Formfreiheit

4.2.2 Funktionen der Formvorschriften

4.2.3 Arten von Formvorschriften

4.2.4 Inhalt und Anforderungen verschiedener Formzwänge

4.2.5 Rechtsfolgen eines Formverstoßes

4.2.6 Heilung eines Formverstoßes

4.3 Schritt 3: Vorschriften

4.3.1 Grundsatz der Formfreiheit

4.3.2 Verschiedenen Arten

4.3.3 Rechtsfolgen eines Formverstoßes

4.3.4 Heilung eines Formverstoßes

4.4 Schritt 4: Beteiligte

4.4.1 Elektronische Form

4.4.2 Beglaubigung

4.4.3 Beurkundung

4.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

4.6 Schritt 6: Schemata, Übersichten und Checklisten

4.6.1 Grundprüfungsschema zu den Formvorschriften

4.6.2 Schriftform

4.6.3 Elektronische Form

4.6.4 Textform

4.6.5 Öffentliche Beglaubigung

4.6.6 Notarielle Beurkundung

4.7 Schritt 7: Formulierungen

4.7.1 Beglaubigung

4.7.2 AGB-Schriftformklauseln

4.8 Wissens-Check

5. Kapitel – Durchführung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

5.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte

5.2 Schritt 2: Begriffe

5.2.1 Art 1: Veräußerungsverträge

5.2.2 Art 2: Gebrauchsüberlassungsverträge

5.2.3 Art 3: Finanzierungsverträge

5.2.4 Art 4: Tätigkeitsverträge

5.2.5 Art 5: Gesellschaftsverträge

5.2.6 Hauptpflichten

5.2.7 Nebenpflichten

5.3 Schritt 3: Vorschriften

5.3.1 Veräußerungsverträge

5.3.2 Gebrauchsüberlassungsverträge

5.3.3 Finanzierungsverträge

5.3.4 Tätigkeitsverträge

5.3.5 Gesellschaftsverträge

5.4 Schritt 4: Beteiligte

5.4.1 Anspruchsteller und Anspruchsgegner

5.4.2 Unmittelbar Betroffene

5.4.3 Amtliche Stellen

5.4.4 Sonstige Stellen

5.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

5.5.1 Fristen

5.5.2 Termine

5.5.3 Öffentliche Lasten

5.5.4 Schadensersatz und Zinsen

5.5.5 Betriebskosten

5.5.6 Rechtsverfolgungskosten

5.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

5.6.1 Vier Abgrenzungskriterien

5.6.2 Zahlungspflichten

5.7 Schritt 7: Formulierungen

5.7.1 Zahlung

5.7.2 Leistungsinhalt

5.7.3 Sicherung der Leistungen

5.8 Wissens-Check

6. Kapitel – Störungen von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

6.1 Überblick über Sachverhalte im Bereich von Störungen

6.1.1 Mögliche Störungen im Überblick

6.1.2 Rechtsfolgen im Überblick

6.1.3 Zeit- und Kostenaufwand

6.1.4 Wissen-Check

6.2 Unwirksamkeitsgründe

6.2.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragestellungen

6.2.2 Schritt 2: Begriffe

6.2.3 Schritt 3: Vorschriften

6.2.4 Schritt 4: Beteiligte

6.2.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.2.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.2.7 Schritt 7: Formulierungen

6.2.8 Wissens-Check

6.3 Anfechtung

6.3.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragestellungen

6.3.2 Schritt 2: Begriffe

6.3.3 Schritt 3: Vorschriften

6.3.4 Schritt 4: Beteiligte

6.3.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.3.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.3.7 Schritt 7: Formulierungen

6.3.8 Wissens-Check

6.4 Leistungsstörungen Baukasten-System im Überblick

6.4.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und typische Fragen

6.4.2 Schritt 2: Begriffe

6.4.3 Schritt 3: Vorschriften

6.4.4 Schritt 4: Beteiligte

6.4.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktor

6.4.6 Schritt 6: Schemata, Checkliste und Übersicht

6.4.7 Wissens-Check

6.5 Unmöglichkeit

6.5.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

6.5.2 Schritt 2: Begriffe

6.5.3 Schritt 3: Vorschriften

6.5.4 Schritt 4: Beteiligte

6.5.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.5.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.5.7 Schritt 7: Formulierungen

6.5.8 Wissens-Check

6.6 Schuldnerverzug

6.6.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

6.6.2 Schritt 2: Begriffe

6.6.3 Schritt 3: Vorschriften

6.6.4 Schritt 4: Beteiligte

6.6.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.6.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.6.7 Schritt 7: Formulierungen

6.6.8 Wissens-Check

6.7 Annahmeverzug

6.7.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

6.7.2 Schritt 2: Begriffe

6.7.3 Schritt 3: Vorschriften

6.7.4 Schritt 4: Beteiligte

6.7.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.7.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.7.7 Schritt 7: Formulierungen

6.7.8 Wissens-Check

6.8 Verschulden bei Vertragsschluss

6.8.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

6.8.2 Schritt 2: Begriffe

6.8.3 Schritt 3: Vorschriften

6.8.4 Schritt 4: Beteiligte

6.8.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.8.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.8.7 Schritt 7: Formulierungen

6.8.8 Wissens-Check

6.9 Positive Pflicht- oder Vertragsverletzung

6.9.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

6.9.2 Schritt 2: Begriffe

6.9.3 Schritt 3: Vorschriften

6.9.4 Schritt 4: Beteiligte

6.9.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.9.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.9.7 Schritt 7: Formulierungen

6.9.8 Wissens-Check

6.10 Mängelhaftung

6.10.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

6.10.2 Schritt 2: Begriffe

6.10.3 Schritt 3: Vorschriften

6.10.4 Schritt 4: Beteiligte

6.10.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.10.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.10.7 Schritt 7: Formulierungen

6.10.8 Wissens-Check

6.11 Wegfall der Geschäftsgrundlage

6.11.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

6.11.2 Schritt 2: Begriffe

6.11.3 Schritt 3: Vorschriften

6.11.4 Schritt 4: Beteiligte

6.11.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

6.11.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

6.11.7 Schritt 7: Formulierungen

6.11.8 Wissens-Check

7. Kapitel – Absicherung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse

7.1 Sicherheiten zur Vermeidung von Leistungsstörungen

7.2 Zurückbehaltungsrechte

7.2.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

7.2.2 Schritt 2: Begriff

7.2.3 Schritt 3: Vorschriften

7.2.4 Schritt 4: Beteiligte

7.2.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

7.2.6 Schritt 6: Schema, Checklisten und Übersichten

7.2.7 Schritt 7: Formulierungen

7.3 Unsicherheitseinrede

7.3.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

7.3.2 Schritt 2: Begriff

7.3.3 Schritt 3: Vorschriften

7.3.4 Schritt 4: Beteiligte

7.3.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

7.3.6 Schritt 6: Schema, Checklisten und Übersichten

7.3.7 Schritt 7: Formulierungen

7.4 Pfandrechte

7.4.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte

7.4.2 Schritt 2: Begriff

7.4.3 Schritt 3: Vorschriften

7.4.4 Schritt 4: Beteiligte

7.4.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

7.4.6 Schritt 6: Schema, Checklisten und Übersichten

7.4.7 Schritt 7: Formulierungen

7.5 Recht auf Abschlagszahlungen und weitere Sicherheiten im Baubereich

7.5.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte

7.5.2 Schritt 2: Begriff

7.5.3 Schritt 3: Vorschriften

7.5.4 Schritt 4: Beteiligte

7.5.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

7.5.6 Schritt 6: Schema, Checklisten und Übersichten

7.5.7 Schritt 7: Formulierungen

7.6. Bürgschaft

7.6.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte

7.6.2 Schritt 2: Begriff

7.6.3 Schritt 3: Vorschriften

7.6.4 Schritt 4: Beteiligte

7.6.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

7.6.6 Schritt 6: Schema, Checklisten und Übersichten

7.6.7 Schritt 7: Formulierungen

7.7 Schuldbeitritt, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis und Garantievertrag

7.7.1 Schritt 1: Sachverhalt

7.7.2 Schritt 2: Begriffe

7.7.3 Schritt 3: Vorschriften

7.7.4 Schritt 4: Beteiligte

7.7.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

7.7.6 Schritt 6: Schema, Checklisten und Übersichten

7.7.7 Schritt 7: Formulierungen

7.8 Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt

7.8.1 Schritt 1: Häufige Sachverhalte und Fragen

7.8.2 Schritt 2: Begriffe

7.8.3 Schritt 3: Vorschriften

7.8.4 Schritt 4: Beteiligte

7.8.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

7.8.6 Schritt 6: Schema, Checklisten und Übersichten

7.8.7 Schritt 7: Formulierungen

7.9 Vertragliches Pfandrecht

7.10 Patronatserklärung

7.11 Wissens-Check

8. Kapitel – Beendigung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisse

8.1 Erfüllungshandlungen

8.1.1 Schritt 1: Sachverhalte und Fragen

8.1.2 Schritt 2: Begriffe

8.1.3 Schritt 3: Vorschriften

8.1.4 Schritt 4: Beteiligte

8.1.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

8.1.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

8.1.7 Schritt 7: Formulierungen

8.1.8 Wissens-Check

8.2 Hinterlegung

8.2.1 Schritt 1: Sachverhalt

8.2.2 Schritt 2: Begriffe

8.2.3 Schritt 3: Vorschriften

8.2.4 Schritt 4: Beteiligte

8.2.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

8.2.6 Schritte 6 und 7: Schemata, Checklisten und Übersichten und Formulierungen

8.2.7 Wissens-Check

8.3 Aufrechnung

8.3.1 Schritt 1: Sachverhalt

8.3.2 Schritt 2: Begriffe

8.3.3 Schritt 3: Vorschriften

8.3.4 Schritt 4: Beteiligte

8.3.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

8.3.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

8.3.7 Schritt 7: Formulierungen

8.3.8 Wissens-Check

8.4 Erlassvertrag

8.5 Fristen und Termine

8.5.1 Schritt 1: Sachverhalte und Fragen

8.5.2 Schritt 2: Begriffe

8.5.3 Schritt 3: Vorschriften

8.5.4 Schritt 4: Beteiligte

8.5.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

8.5.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

8.5.7 Schritt 7: Formulierungen

8.5.8 Wissens-Check

8.6 Verjährung

8.6.1 Schritt 1: Sachverhalte und Fragen

8.6.2 Schritt 2: Begriffe

8.6.3 Schritt 3: Vorschriften

8.6.4 Schritt 4: Beteiligte

8.6.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

8.6.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

8.6.7 Schritt 7: Formulierungen

8.6.8 Wissens-Check

8.7 Kündigung

8.7.1 Schritt 1: Sachverhalt und Fragen

8.7.2 Schritt 2: Begriffe

8.7.3 Schritt 3: Vorschriften

8.7.4 Schritt 4: Beteiligte

8.7.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

8.7.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

8.7.7 Schritt 7: Formulierungen

8.7.8 Wissens-Check

8.8 Widerruf

8.8.1 Schritt 1: Sachverhalt und Fragen

8.8.2 Schritt 2: Begriffe

8.8.3 Schritt 3: Vorschriften

8.8.4 Schritt 4: Beteiligte

8.8.5 Schritt 5: Zeit- und Kostenfaktoren

8.8.6 Schritt 6: Schemata, Checklisten und Übersichten

8.8.7 Schritt 7: Formulierungen

8.8.8 Wissens-Check

8.9 Rücktritt

8.9.1 Schritt 1: Sachverhalt

8.9.2 Schritte 2 bis 4: Vorschriften, Beteiligte und Zeit- und Kostenfaktoren

8.9.3 Schritt 5: Schemata, Checklisten und Übersichten

8.9.4 Schritt 6: Formulierungen

8.9.5 Wissens-Check

Sachverzeichnis

V Vorwort

Schon wieder ein Buch zum Wirtschaftsprivatrecht? Ja… und Nein! Das vorliegende Buch ist anders!

Es ist als Workbook, Arbeitsbuch, Selbstlernwerkzeug, E-Learning-Grundlage oder Blended-Learningtool konzipiert, das den Lesern einen Leitfaden zum effizienten und selbstbestimmten Erarbeiten der Materie gibt.

Schwerpunkt dieses 1. Bandes ist zunächst das Erlernen der Falllösungstechnik an einer Fallstudie im Modul 1, die so dann an über 60 weiteren Fällen in Modul 2 eingeübt und vertieft werden kann. Zur Selbstkontrolle werden Übungsaufgaben zu konkreten Fällen, Checklisten, Wissen-Checks, didaktische Übungen, Muster-Klausuren und weitere Hilfen an unterschiedlichen Orten angeboten.

Die Besonderheit dieses Buches ist, dass das bereits zahlreich in Quellen wie Büchern, Skripten, Urteilen, etc. vorhandene Wissen mit neuen Quellen gemischt wird (Blended Learning). Zum Einsatz kommen z. B.

Jeder Lernende kann selbst entscheiden, welche der Lernquellen er für seinen Lernerfolg am besten findet – in diesem Buch findet er „nur“ eine Anleitung, welche Möglichkeiten es gibt.

Eine mögliche Herangehensweise des Lernenden könnte z. B. sein, dass er ausgehend von diesem Print-Buch/ebook (quasi als „Fahrplan“) sich das jeweilige Fachgebiet erarbeitet, in dem er

VILetztlich wird damit ein moderner Aufbau einer Vorlesung simuliert, die heute durch einen Wechsel der unterschiedlichsten Medien (Bücher, Internet, Apps, etc.) geprägt ist. Ziel ist es, die Lernenden und auch Lehrenden besser in „ihrem“ bevorzugten Medium zu erreichen.

Aufbautechnisch werden die nachfolgenden Fälle die Lernenden in einem sieben Schritte umfassenden sog. Dresdner-Schema durch die wichtigsten Grundlagenthemen des Wirtschaftsprivatrechts führen.

Dresdner Schema

1. Schritt: Sachverhalt und Fragestellung der Fallstudie durchlesen, Fallskizze und erste Gedanken machen

2. Schritt: Begrifflichkeiten und deren Bedeutung für die Fallbearbeitung ansehen

3. Schritt: Vorschriften suchen und den Rechtsproblemen zuordnen

4. Schritt: Beteiligte mit ihren für die Rechtsprobleme wichtigen Rechten, Pflichten und Zuständigkeiten analysieren

5. Schritt: Zeit- und Kostenfaktoren, die für die Rechtsprobleme wichtig sind, feststellen

6. Schritt: Prüfungsschemata, Übersichten und Checklisten zur geordneten Darstellung der bisher gefundenen Ergebnisse bei der Fallbearbeitung anwenden

7. Schritt: Praktische Formulierungen in Prüfungen, Mustern, Verträgen, Formularen etc., anfertigen

Letztlich führt diese Art von Aufarbeitung von Rechtsfällen dazu, dass sich der Bearbeiter quasi „geführt“ selbst an die Lösung heranarbeiten kann – unter Zuhilfenahme der verschiedensten genannten Quellen. Selbstbestimmtes Lernen und die Nutzung neuer E-Learning- und Blended-Learning-Methoden sowie Classroom-Management-Systems (CMS) werden ermöglicht.

Auf geht es!

Haben Sie weitere Anregungen und Hinweise sowie neue Quellen und Internetseiten? Funktionieren bestimmte Linkhinweise nicht? Bitte schreiben Sie mir an

richtert@wiwi.htw-dresden.de.

Dresden/Chemnitz im Frühjahr 2016

Thorsten S. Richter

1 Modul 2
  Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse

„Haribo macht Kinder froh … oder?“

1. Kapitel Gesetzliche Schuldverhältnisse

2. Kapitel Begründung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse

3. Kapitel Stellvertretung bei rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

4. Kapitel Formvorschriften bei rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

5. Kapitel Durchführung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

6. Kapitel Störungen von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

7. Kapitel Absicherung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

8. Kapitel Beendigung von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen

3 Fall 2 „Haribo macht Kinder froh … oder?“

Der 10jährige Karl-Heinz Riegel aus Bonn (K) hat vom Verkäufer Veit (V) und dessen Firma V-GmbH Süßigkeiten im Wert von über 100 Euro gekauft und sofort von seinem lange gesparten Taschengeld bezahlt. Unter den Kaufgegenständen befindet sich und u. a. eine Tüte mit in Form einer Colaflasche hergestellten Fruchtgummis des Produzenten (P).

Die Süßigkeiten nimmt er auf ein Fest mit Freunden mit, wo er sich selbst ebenfalls aus der Dose mit den Colaflaschen-Fruchtgummis bedient. Wie seine Freunde später bezeugen, verzieht K plötzlich beim Naschen aus genau dieser Dose sein Gesicht und holt etwas aus seinem Mund. Es stellt sich heraus, dass er auf einen in der Fruchtgummi-Masse befindlichen Fremdkörper gebissen hatte. Spätere Gutachten legen nahe, dass es sich hierbei höchstwahrscheinlich um Partikel aus der Deckenverkleidung einer Produktionshalle handelt. Diese müssen bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt sein, ohne dass dieses vom Produzent bemerkt wurde. Durch den Biss auf einen der Fremdkörper hatte der Kläger an zwei seiner Zähne Schäden erlitten, die bei Klagebeginn zunächst notdürftig behandelt und während des Klageverfahrens dann überkront werden mussten.

Der Geschädigte K verlangt

vom Produzenten P Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und

Der Fruchtgummi-Produzent P verweigert jegliche Zahlung mit der Begründung, dass

Frage Wie ist die Rechtslage?

Fall nach OLG Hamm, 23.05.2013, 21 U 64/12, MDR 2013, 1402

4Das Urteil des OLG Hamm, 23.05.2013, 21 U 64/12, ist im Original in der Justizdatenbank Nordrhein-Westfalen justiz.nrw.de oder u. a. bei openjur.de zu finden:

Weitführende Hinweise zum Urteil sind u. a. zu finden unter dejure.org

In der Fallstudie wird gefragt, wie die Rechtslage ist. Um hierauf eine Antwort geben zu können, müssen die zwischen den Beteiligten bestehenden Schuldverhältnisse näher bestimmt werden, da sich daraus Hinweise für die Rechtslage ergeben.

Begriff des Schuldverhältnisses

Im Vordergrund soll hier der wirtschaftsprivatrechtliche Begriff der Schuldverhältnisse nach dem Buch 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stehen, vgl. §§ 241 ff. BGB.

Begriff des Schuldverhältnisses

Begrifflich definiert die Lehre im Wirtschaftsprivatrecht ein Schuldverhältnis als die Beziehung zweier oder mehrerer Rechtssubjekte zueinander (z. B. Kaufvertrag) bzw. die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt (z. B. Eigentum an einer Sache), so dass subjektive Rechte und Pflichten des privaten oder öffentlichen Rechts entstehen.

115

„Schuldverhältnis“

Ordnen Sie den wesentlichen Elementen des Begriffs des Schuldverhältnisses Beispiele zu!

5Besteht zwischen zwei oder mehreren Personen ein Schuldverhältnis, so können beide Seiten von dem jeweils anderen die Einhaltung besonderer Rechte und Pflichten einfordern, in der vorliegenden Fallstudie also der Geschädigte evtl. vom Hersteller der Fruchtgummis Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Je nachdem, welches Recht auf das Rechtsverhältnis Anwendung findet, unterscheidet die Rechtslehre noch weitere Begriffe wie z. B. den Begriff des Rechtsverhältnisses, das die Beziehungen beispielsweise zwischen Käufer und Verkäufer unter Anwendung des Schuldrechts (beim Kauf, §§ 433 ff. BGB, 2. Buch des BGB) näher regelt.

Produzent P wird sicherlich ein paar Versicherungen z. B. im Hinblick auf sein Unternehmen wie etwa Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Damit ist zwischen P als Versicherungsnehmer und der Versicherung ein Schuldverhältnis mit besonderen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag entstanden.

Arten von Schuldverhältnissen – Drei Arten

Im Folgenden soll es zunächst um die 1. gesetzlichen Schuldverhältnisse gehen, die kraft Gesetzes entstehen, 2. sodann um die rechtsgeschäftlichen Rechtsverhältnisse, die kraft Vereinbarung entstehen und letztlich um 3. die rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisse, die z. B. allein aufgrund einer geschäftlichen Kontaktaufnahme entstehen können.

6 1. Kapitel – Gesetzliche Schuldverhältnisse

Entsteht das Rechtsverhältnis aufgrund von Vorschriften, ohne dass die Beteiligten dieses wollten (ohne Einigung), so spricht man von einem gesetzlichen Schuldverhältnis (oder auch: gesetzliches Rechtsverhältnis). Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen z. B. bei Sachverhalten

Aufgrund der in der Fallstudie angesprochenen Rechtsprobleme soll es exemplarisch im nachfolgenden Text um die Wirkungsweise der gesetzlichen Schuldverhältnisse an der in § 823 Abs. 1 BGB angesiedelten Produzentenhaftung gehen. Die anderen gesetzlichen Schuldverhältnisse werden in anderen Workbooks behandelt werden.

116

„Gesetzliche Schuldverhältnisse“

Machen Sie eine Übersicht über die wichtigsten Begriffe und Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Begriff genannt werden!

7 1.1 Unerlaubte Handlungen

Exemplarisch sollen die durch unerlaubte Handlungen entstehenden gesetzlichen Schuldverhältnisse vorgestellt werden (vgl. zu den anderen Schuldverhältnissen die Ausführungen im Rahmen der anderen Workboox).

1.1.1 Sachverhalte

Fall 3 Der unschuldige Unternehmer!

Der Unternehmer U ist ratlos. Obwohl er sich bei der Unternehmensführung immer bemüht, keine Fehler zu machen, hat er durch die Herstellung fehlerhafter Produkte ein paar Schadensersatzklagen von Kunden auf den Tisch bekommen. Frage: Ist der Unternehmer trotz Fehlens eines Verschuldens für diese Produktfehler haftbar?

Bei der Bearbeitung solcher Sachverhalte stellen sich immer wiederkehrende Rechtsfragen wie z. B. die Folgenden:

1.1.2 Begriffe und Vorschriften

Deliktsrecht Die Haftungstatbestände der unerlaubten Handlungen in §§ 823ff. BGB werden auch als sog. Deliktsrecht des BGB bezeichnet, da sie sozusagen die „zivilrechtliche Seite“ des bei unerlaubten Handlung ebenfalls eröffneten Strafrechts darstellen. Während es im Strafrecht des StGB eher um die Wiederherstellung der Ordnung und Suche nach einem gerechten Ausgleich für an der Gesellschaft begangenes, individuelles Unrecht geht (Bestrafungsfunktion, Sühnerecht), hat das Zivilrecht des BGB eine finanzielle Ausgleichsfunktion.

Grundtatbestand des § 823 Abs. 1 BGB Nach § 823 Abs. 1 BGB haftet ein Schädiger für die Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts, wie z. B. das Eigentum oder sonstige absolute Rechte bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

8 Rechts- bzw- Rechtsgutsverletzung Nur bei einer Verletzung der im § 823 Abs. 1 BGB aufgezählten absolut geschützten Rechtsgüter oder sonstiger geschützter Rechte entsteht eine Haftung, z. B. bei einer Eigentumsbeschädigung oder einer Nutzung fremder Namensrechte.

Nicht in den Schutzbereich des § 823 Abs. 1 BGB fallen demgegenüber die nur relativ innerhalb von Rechtsbeziehungen bestehenden Forderungen und Ansprüche. Sie können über die vertraglichen Schadensersatznormen eingeklagt werden, z. B. § 280 Abs. 1 BGB, da es sich dabei um ein rechtsgeschäftliches und nicht gesetzliches Rechtsverhältnis handelt.

Handeln oder Unterlassen Nicht nur positives Tun, sondern auch Unterlassen kann zu einer Schadensersatzpflicht führen. Dabei muss aber bei der Haftung wegen unterlassener Handlung eine Pflicht zum Eingreifen, sog. Garantenstellung, bestehen, wie z. B. die elterliche Sorgepflicht aus § 1626 BGB gegenüber ihren Kindern.

Verschulden Eine Haftung kann aus diesen Vorschriften nur dann abgeleitet werden, wenn dem Schädiger ein Verschulden nachgewiesen werden kann, d. h. wenn er rechtswidrig (ohne Bestehen von Rechtfertigungsgründen) und schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) i.S. des § 276 BGB gehandelt hat. Dabei können die Vorschriften des Deliktsrechts weiter danach unterschieden werden, ob

Für diese Verschuldenshaftung ist ein Verschuldensvorwurf erforderlich, d. h.

Rechtswidrigkeit Selbst wenn eine unerlaubte Handlung eigentlich tatbestandlich vorliegt, kann der Schädiger sich evtl. aus der Haftung wegen Bestehens von Rechtfertigungsgründen befreien. Dazu müsste z. B. eine Notwehrsituation, § 227 BGB, gegeben sein, bei der er sich gegen einen gegenwärtigen Angriff wehren durfte.

Kausalität Bei der Kausalität ist zu unterscheiden, ob es

Liegen allerdings alle diese Voraussetzungen vor, kann der Geschädigte den Schaden ersetzt verlangen, der kausal durch die Verletzungshandlung eingetreten ist. Damit können also z. B. die im Rahmen des Wahrscheinlichen und Vorhersehbaren liegenden Schäden, ersetzt werden, sog. Adäquanztheorie.

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„Kausalitätstheorien im BGB“, „Kausalitätstheorien im Zivilrecht“

Stellen Sie die wichtigsten Theorien zusammen und nennen Sie jeweils ein Beispiel, wann etwas kausal ist und wann nicht!

Schutzgesetzverletzung, § 823 Abs. 2 BGB Eine zum Schadensersatz führende Haftung ist nach § 823 Abs. 2 BGB auch dann gegeben, wenn schuldhaft gegen ein Schutzgesetz verstoßen wurde, das gerade die Rechtsgüter einzelner Personen schützen möchte, wie z. B. viele der Strafgesetze aber auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften.

Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung, § 826 BGB Eine weitere Ergänzung erfahren diese Tatbestände durch die in § 826 BGB geregelte vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, bei der folgende Voraussetzungen gegeben sein müssen:

Haftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB

  1. Schädigende Verletzungshandlung = Liegt eine schädigende Verletzungshandlung vor?
  2. Sittenwidrigkeit = Ist nach den Fallgruppen der Rechtsprechung eine Sittenwidrigkeit gegeben?
  3. Vorsatz hinsichtlich der Verletzungshandlung = Hat der Schädiger vorsätzlich gehandelt?
  4. Verursachung eines Schadens = Wurde kausal ein Schaden durch die Verletzungshandlung verursacht?

10Zur Bestimmung des Merkmals der „Sittenwidrigkeit“ behilft sich das Recht bestimmter Fallgruppen, so dass § 826 BGB z. B. bei arglistigem Verhalten beim Vertragsschluss oder der Verleitung zum Vertragsbruch gegeben sein kann.

Sonstige Sachverhalte des verschuldeten Unrechts Eine Haftung für eine verschuldete unerlaubte Handlung kann auch noch aus anderen Gründen eintreten:

Sachverhalte mit vermutetem Verschulden Zu den Vorschriften, bei denen eine Vermutung dafür spricht, dass der Schädiger schuldhaft gehandelt hat, gehören die folgenden:

1.1.3 Schaden

Zu den Schadenspositionen gehören danach alle nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzenden Schadensarten, aber auch besondere Schäden wie z. B. bei Personenschäden die Nachteile, die für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeigeführt wurden, § 842 BGB.

11 1.2 Gefährdungshaftung

1.2.1 Sachverhalte

Die Fallstudie Haribo zeigt einen typischen Sachverhalt der Gefährdungshaftung.

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„Gefährdungshaftung“

Stellen Sie mindestens fünf Sachverhalte auf und erläutern Sie an diesen die Gefährdungshaftung!

1.2.2 Begriffe

Verschuldensunabhängige Haftung Im Gegensatz zur dargestellten Verschuldenshaftung des Deliktsrechts nach den §§ 823ff. BGB setzen die Fälle der Gefährdungshaftung regelmäßig kein Verschulden des Schädigers voraus, sog. verschuldensunabhängige Haftung. Der Verzicht auf das Verschuldenserfordernis erklärt sich daraus, dass diese Haftungssachverhalte besonders hohe Risiken des Schadenseintritts in sich bergen und derjenige, der dafür verantwortlich ist, sich nicht dadurch aus der Verantwortung stehlen kann, dass ihm persönlich kein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Produkthaftung Eine der im Wirtschaftsrecht am häufigsten auftretenden verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftungen ist die Produkthaftung aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Hier haftet der Hersteller für Folgeschäden eines Dritten aufgrund von Produktfehlern, § 1 ProdHaftG.

Diese Haftung tritt neben

Aufbauhinweis

Bei der Fallbearbeitung mit den vertraglichen Anspruchsgrundlagen (1) zuerst beginnen, dann die gesetzlichen Rechtsverhältnisse wie Produzentenhaftung (2) und abschließend die Gefährdungshaftungsansprüche (3), z. B. aus Produkthaftung.

121.2.3 Vorschriften

Die Gefährdungshaftung findet sich u. a. in den folgenden Vorschriften:

Neben dem Produkthaftungsgesetz gibt es noch zahlreiche andere Spezialgesetze, die eine Haftung ohne Verschulden vorsehen, wie z. B. §§ 1, 2 HaftpflichtG für den Bereich Bahn und Energie.

Im Ausgangsfall des Unternehmers U ist sein Einwand, er habe alles gut organisiert, zwar im Rahmen des Mitverschuldens z. B. nach § 6 ProdHaftG zu berücksichtigen. Einer Haftung wegen Produktion fehlerhafter Produkte kann er aber nicht so leicht entgehen.

1.2.4 Beteiligte

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„Beteiligte der Gefährdungshaftung“

Suchen Sie in verschiedenen Quellen mindestens fünf Beteiligte der Gefährdungshaftung, wie z. B. Kraftfahrzeughalter, § 7 Abs. 1 StVG!

1.2.5 Zeit- und Kostenfaktoren

Selbst wenn die Voraussetzungen des Produkthaftungsgesetzes gegeben sein sollten, erhält der Geschädigte aber nach den Vorschriften der Gefährdungshaftung oftmals nicht den vollen Schaden ersetzt, da

1.2.6 Schemata, Checklisten und Übersichten

Bei der Prüfung von Produkthaftungsansprüchen hilft der Aufbau des modernen Produkthaftungsgesetzes sehr: man kann sich fast chronologisch an den Vorschriften vom Gesetzesanfang bis zum Ende durcharbeiten. In verschiedenen Quellen sind zudem für die Analyse von Rechtsfragen umfangreiche Schemata zu finden.

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„Gefährdungshaftung Übersicht“, „Produkthaftung, Prüfungsschema“

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die zur Gefährdungshaftung existierenden Übersichten und Schemata und finden Sie die häufigsten 10 Prüfungspunkte!

1.2.7 Formulierungen

In AGB finden sich immer wieder in der Praxis Regelungen zum Thema Produkthaftung, wie das folgende Beispiel mit einem für den Belieferten günstigen Text von robotakt.com zeigt.

Muster, vgl. www.vahlen.de/workboox

1.2.8 Wissens-Check

1. Schritt: Fassen Sie die wichtigsten Aussagen zu den folgenden Begriffen zusammen:

Begriff des Rechtsgeschäfts, Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung

2. Schritt: Lesen Sie die Zusatzinformationen und Lösungen