In diesem Kapitel wird der Leser zunächst an einem vereinfachten Beispiel in die Buchführung eingeführt. Der Leser erfährt, wer buchführungspflichtig ist und welche Grundsätze in Buchhaltung zu beachten sind. Der Leser wird mit grundlegenden Buchungsregeln vertraut gemacht. Er lernt zunächst das Buchen im sogenannten „Hauptbuch“ auf „T-Konten“. Diese sachlogische Betrachtungsweise wird um eine chronologische Sichtweise durch Einführung des sogenannten „Buchungssatzes“ ergänzt.
Beginnen wir mit einem stark vereinfachten BEISPIEL. Wir betreiben eine kleine Fahrradhandlung. Wir gehen von folgenden Zahlen aus:
Die Fahrradhandlung hat in Periode 1 (= 1 Monat) 5 Fahrräder eingekauft. Bei einem Verkaufspreis von 120 EUR konnten 5 Fahrräder an Kunden verkauft werden. Für Werbemaßnahmen zahlte das Unternehmen sofort bar; 70,00 EUR.
Erstellen wir für die Periode 1 die Einnahmen- und Ausgabenrechnung
Einnahmen- und Ausgabenrechnung Kasse in EUR |
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Text |
Anfangsbestand und Einnahmen |
Ausgaben |
Anfangsbestand |
7.000,00 |
|
Einkauf Fahrräder |
500,00 |
|
Mieten, Energie, Löhne |
200,00 |
|
Werbung |
70,00 |
|
Verkauf an Kunden |
600,00 |
|
Endbestand (= Saldo) |
6.830,00 |
Erläuterungen zur Rechnung:
War dieser erste Monat für die Fahrradhandlung ein guter oder schlechter Monat?
Das Monatsergebnis kann auf zwei unterschiedliche Arten ermittelt werden:
Die Fahrradhandlung hat weniger Einnahmen als Ausgaben, d. h., sie hat ein negatives Monatsergebnis erzielt. Ihr Kassenbestand hat sich folglich von 7.000 EUR auf 6.830,00 EUR vermindert.
Wir haben oben den Anfangsbestand erfasst und die Geschäftsfälle (Kauf von Fahrrädern, Verkauf von Fahrrädern an Kunden usw.) planmäßig und lückenlos erfasst. Die Erfassung aller Anfangsbestände (z. B. auch den Anfangsbestand in der Kasse, des Warenbestandes etc.) und die planmäßige und lückenlose Erfassung aller Geschäftsfälle in einer Geschäftsperiode (in der Regel in Jahr, in unserem, Beispiel ein Monat) bezeichnet man als Kaufmännische Buchführung. Häufig werden dafür auch die Begriffe „Finanzbuchführung “ oder „Geschäftsbuchführung “ verwendet.
Die Erfassung aller Anfangsbestände und die lückenlose Erfassung aller Geschäftsfälle in einer Geschäftsperiode bezeichnet man als Kaufmännische Buchführung.
Der Unternehmer hat ein Eigeninteresse, dass eine Buchführung betrieben wird. Darüber hinaus verpflichtet ihn aber auch der Gesetzgeber dazu. Die Verpflichtung kann sich aus dem Handelsgesetzbuch (= HGB) ergeben, das für alle Kaufleute gilt. Das HGB wurde durch das sogenannte „Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz“ aus dem Jahre 2009 teilweise geändert. Die Buchführungspflicht ergibt sich auch aber auch aus dem Steuerrecht, der sogenannten Abgabenordnung (= AO).
Umfang der Buchführungspflicht für Unternehmer (1) |
|
Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler etc.) Kleingewerbetreibende, die keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen und nicht im Handelsregister eingetragen sind |
Gewerbetreibende nach AO (2) sofern der Gewinn höher als 50.000 EUR oder der Umsatz höher als 500.000 EUR |
Einzelkaufleute, bei denen der Gewinn kleiner oder gleich 50.000 EUR und der Umsatz kleiner oder gleich 500.000 EUR (3) sind von der Pflicht zur doppelten Buchführung (HGB) befreit. Nach den Vorschriften des Steuerrechts genügt für diesen Personenkreis eine: |
Kaufleute nach HGB. z. B. Kapitalgesellschaften: AG (4) und GmbH (5) Ausnahme: Einzelkaufleute nur, wenn deren Umsatz größer als 500.000 EUR und deren Gewinn höher als 50.000 EUR (nach HGB) |
Einnahmenüberschussrechnung (6) |
Doppelte Buchführung |
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn |
Eigenkapital am Ende des Jahres – Eigenkapital am Anfang des Jahres = Gewinn (durch Vermögensvergleich) Erträge – Aufwendungen = Gewinn |
Keine Führung von (Bestands-) Konten erforderlich. |
Geschäftsfälle werden auf Konten erfasst (= gebucht). Ein Geschäftsfall berührt mindestens zwei Konten. |
Die Einnahmenüberschussrechnung – wie wir sie vereinfacht für die Fahrradhandlung durchgeführt haben, wäre für größere Unternehmen nicht ausreichend. Wir werden uns daher im Weiteren zunächst mit der doppelten Buchführung beschäftigen und in einem eigenen Kapitel ausführlich auf die Einnahmenüberschussrechnung (Kap. 11) eingehen.
Vereinfachend bleiben wir aber zunächst bei der kleinen Fahrradhandlung und nehmen an, dass diese eine doppelte Buchführung betreibt.
Anforderungen an die Finanzbuchhaltung
Grundsätzlich muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten (z. B. einem Mitarbeiter des Finanzamtes oder einem Wirtschaftsprüfer) in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen kann. Was dieser Grundsatz im Einzelnen bedeutet, wird unter der Bezeichnung „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ (GOB) zusammengefasst. Sie werden ständig weiter entwickelt und aktuellen Gegebenheiten angepasst. Für die Erfassung der Geschäftsfälle sind diese insbesondere die folgenden Grundsätze:
Ausgewählte Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung |
|
Grundsatz |
Erläuterung |
Klarheit und Übersichtlichkeit |
Geschäftsfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. |
Richtigkeit und Vollständigkeit |
Korrekte Buchung und Aufzeichnung der Geschäftsfälle. Verwendung der korrekten Konten. |
Ordnungsmäßigkeit |
Keine Erfassung/Buchung ohne dass ein Beleg vorliegt! Umgekehrt bedeutet dies auch, dass jeder Beleg, der vorliegt, auch erfasst werden muss. Beispiele für Belege: Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge. Buchungen dürfen nicht unleserlich sein. Wenn ein Fehler gemacht wurde, darf der ursprüngliche Inhalt nicht unleserlich gemacht werden. Das bedeutet, dass Tintenkiller oder Tipp-Ex nicht erlaubt sind. Die ursprüngliche Eintragung muss immer noch lesbar sein. |
Zeitgerechtigkeit |
Geschäftsfälle sind in angemessener Zeit, nachdem sie angefallen sind, zu erfassen. Der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich aufgenommen werden. |
Nachprüfbarkeit |
Buchungsbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. (Geschäftsbriefe: 6 Jahre).Die Daten der Buchhaltung müssen gesichert werden. |
Im Mittelpunkt steht das Erfassen von Geschäftsfällen auf Konten. Man nennt dies „buchen“ der Geschäftsfälle. Um Unternehmen miteinander vergleichen zu können, ist der Aufbau eines Kontos in allen Unternehmen gleich. Im Gegensatz zur Staffelform (alles untereinanderschreiben), werden in einem Konto Zugänge und Abgänge gegenüber gestellt (= Kontenform ).
Da das Aussehen eines Kontos an ein großes „T“ erinnert, spricht man auch von „T-Konten“.
Zugänge und Abgänge werden gegenübergestellt, weshalb man von „Kontenform“ spricht.
Bei den sogenannten Vermögenskonten – wie z. B. Kasse – ist festgelegt, dass der Anfangsbestand auf der linken Seite steht. Kommt zu diesem Anfangsbestand noch etwas hinzu, wird es logischerweise auf dieselbe Seite geschrieben. Abnahmen werden dann zur Unterscheidung auf die andere Seite (rechte Seite) geschrieben.
Damit ergibt sich folgender Aufbau z. B. des Kontos „Kasse“ in unserer Buchführung:
Kasse |
|
Anfangsbestand |
Abgänge (Abnahme) |
Zugänge (Zunahme) |
Um sich schneller über Buchungen auf den Konten verständigen zu können, bekommt jede Seite des Kontos einen Namen. Bei allen Konten wird die linke Seite mit „Soll“ und die rechte Seite mit „Haben“ bezeichnet. Damit sieht das Konto „Kasse“ in unserer Buchhaltung wie folgt aus:
Kasse |
|
Soll |
Haben |
Anfangsbestand |
Abgänge (Abnahme) |
Zugänge (Zunahme) |
Die Bezeichnung der Seiten ist allerdings verwirrend. Vom Alltagsverständnis her, verbinden wir mit Soll = Minus und Haben = Plus. Dieses Verständnis gilt aber für die Buchführung nicht! Nun wird man mit Recht fragen, warum die Namen der Seiten dann so gewählt wurden. Das erklärt sich aus der Geschichte der Buchführung. Als man begann, Bücher zu führen, hat man damit angefangen zunächst für jeden Kunden ein Konto anzulegen. Die linke Seite bezeichnete man mit „der Kunde soll zahlen“ und die rechte Seite „der Kunde hat gezahlt“. So entstanden in Kurzform die Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“, die man dann für alle Konten übernommen hat. Um auf der jeweils richtigen Seite des Kontos zu buchen, ist es wichtig, Soll = Minus und Haben = Plus aus dem Gedächtnis zu streichen. Es gelten einfach die folgenden Überlegungen:
Dass wir dennoch nicht auf die Namen „Soll“ und „Haben“ verzichten können, liegt auch daran, dass die Verwendung heute noch üblich ist und einige PC-Buchhaltungsprogramme diese Seitenbezeichnungen verwenden.
Buchführung muss immer aus der Sicht dessen betrachtet werden, der die Buchführung betreibt. Wenn es um unsere Buchhaltung geht, dann betrachten wir die Geschäftsfälle auch nur von unserem Standpunkt aus.
Nehmen wir an, ich überziehe mein Konto bei der Bank um 3.000 EUR. Was bedeutet das aus Sicht der Buchhaltung der Bank? Die Bank führt in ihrer Buchhaltung ein Konto mit dem Namen „Mathes“. Da mein Konto bisher auf null war und nun überzogen wird, hat die Bank an mich eine Forderung auf Rückzahlung der 3.000 EUR. Die Bank bucht dies auf der Soll-Seite des Kontos „Mathes“. Dies aber nicht, weil aus Sicht der Bank „Soll = Minus“ wäre, sondern weil der Anfangsbestand des Kontos Mathes (hier = 0) links (= Soll-Seite) steht und zu diesem Anfangsbestand nun eine Forderung hinzukommt. Da der Kontoauszug von der Bank erstellt wird und aus Sicht der Bank- Buchhaltung ist, stand im Kontoauszug früher „3.000 EUR Soll“. Heute findet sich in den Kontoauszügen in der Regel anstelle von „Soll“ ein Minuszeichen beim Betrag.
Um den beschriebenen GOB gerecht zu werden, werden außerdem auf dem Konto alle Geschäftsfälle durchnummeriert und mit Datum versehen. Aus Vereinfachungsgründen lassen wir im Folgenden das Datum weg und beschränken uns auf die Nummerierung der Geschäftsfälle.
Das Konto „Kasse“ in der Buchhaltung unserer kleinen Fahrradhandlung hat dann folgendes Aussehen:
Kasse |
|||
Soll |
Haben |
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Anfangsbestand |
7.000,00 |
(1) Kauf Fahrräder |
500,00 |
(4) Verkauf an Kunden |
600,00 |
(2) Miete, Energie, Löhne |
200,00 |
(3) Werbung |
70,00 |
Allerdings dürfen wir diese Buchungen nur vornehmen, wenn wir für jeden Vorgang auch einen Beleg haben.
Unsere kleine Fahrradhandlung hatte am Ende des Monats noch 6.830,00 EUR in der Kasse. Dem Inhaber ist es zu riskant soviel Bargeld im Hause zu haben. Er entschließt sich, 6.000,00 EUR auf das Bankkonto des Geschäfts einzuzahlen. Wir nehmen an, dass das Geld auf dem Bankkonto sofort gutgeschrieben wird.
Wie wirkt sich der Vorgang in der Buchhaltung aus?
Auf dem uns bisher bekannten Konto „Kasse“ müssen wir einen Abgang buchen, da das Geld aus der Kasse herausgenommen wurde. Abgänge werden im Haben erfasst. Die Buchung auf dem Konto „Kasse“ ist durch Fettdruck hervorgehoben:
Kasse |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
7.000,00 |
(1) Kauf Fahrräder |
500,00 |
(4) Verkauf an Kunden |
600,00 |
(2) Miete, Energie, Löhne |
200,00 |
(3) Werbung |
70,00 |
||
(6) Einzahlung Bankkonto |
6.000,00 |
Bisher fehlt uns aber eine Erfassung der Tatsache, dass das Geld nun auf unserem Bankkonto ist. Wir benötigen folglich in unserer Buchhaltung ein Konto „Bank“. Dieses Konto hat denselben Aufbau wie das Konto „Kasse“.
Bank |
|
Soll |
Haben |
Anfangsbestand |
Abgänge (Abnahme) |
Zugänge (Zunahme) |
Nehmen wir an, wir hatten auf dem Bankkonto bereits 5.000 EUR. Anfangsbestand und die Einzahlung von 6.000 EUR ergeben auf dem Konto folgendes Bild:
Bank |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
5.000,00 |
||
(6) Einzahlung Bankkonto |
6.000,00 |
Unsere kleine Fahrradhandlung hat als einen Kunden ein Wellnesshotel. Es möchte in Zukunft die Fahrräder, die es bei uns kauft, nicht mehr bar bezahlen. Es wünscht den Kauf auf Rechnung und die Möglichkeit, diese Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu überweisen. Da der bargeldlose Zahlungsverkehr aufgrund von Sicherheitsüberlegungen (kein Bargeld) und aufgrund der einfachen Handhabung (z. B. Online-Banking) durchaus üblich ist, werden wir dem Wunsch entsprechen.
Welche Konsequenzen ergeben sich für unsere Buchhaltung?
Nehmen wir an, wir verkaufen am 22. Februar 20XX 1 Fahrrad für 120,00 EUR an das Wellnesshotel. Der Verkauf auf Rechnung bedeutet, dass wir heute die Ware liefern und das Wellnesshotel aber erst im März bezahlen muss. Wenn wir den Verkauf am 22. Februar in der Buchhaltung erfassen wollen, muss irgendwie deutlich werden, dass wir vom Wellnesshotel noch Geld zu bekommen haben. Dies geschieht durch die Erfassung auf dem Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“. Aus unserer Lieferung vom 22. Februar haben wir noch 120,00 EUR zu fordern (da die Rechnung erst im März bezahlt wird).
Das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ (kurz: Ford.a.L.u.L.) hat denselben Aufbau wie die Konten „Kasse“ und „Bank“. Die Rechnung an das Wellnesshotel wäre auf diesem neuen Konto im Soll zu erfassen, da unsere Forderungen an das Wellnesshotel (bisher hatten wir noch keine) zunehmen.
Ford.a.L.u.L. |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
0,00 |
||
(7) Rechnung Wellnesshotel |
120,00 |
Natürlich müssten wir auch erfassen, dass unserem Bestand nun Fahrräder entnommen wurden. Dies lassen wir aber zunächst außerhalb unserer Betrachtung.
Wir haben bisher gesehen, dass die Konten „Bank“, „Kasse“ und „Ford.a.L.u. L.“ alle den gleichen Aufbau haben. Man nennt diese Konten „aktive Bestandskonten“. Bestandskonten heißen diese Konten, da sie etwas über unseren Kassenbestand, unseren Bestand auf dem Bankkonto und unseren Bestand an Forderungen an Kunden aussagen. Es sind alles Konten, die Auskunft darüber geben, was wir mit unserem Geld gemacht haben. Wir haben es in die Kasse gelegt, aufs Bankkonto einbezahlt oder unseren Kunden „geliehen“. Letzteres weil wir ihnen jetzt Waren geliefert haben, die sie aber erst später bezahlen müssen.
Weiter Beispiele für solche aktiven Bestandskonten sind:
Beispiele für aktive Bestandskonten |
|
Bezeichnung des Kontos |
Erläuterung |
Fuhrpark |
Firmenfahrzeuge |
Betriebsausstattung |
Einrichtungsgegenstände im Lager und in der Produktion |
Geschäftsausstattung |
Einrichtungsgegenstände in der Verwaltung und im Verkaufsraum |
Waren |
Aktive Bestandskonten sind Konten, die Aussagen machen über die Mittelverwendung. Sie haben den Anfangsbestand und Zugänge im Soll und Abgänge im Haben.
Manche Konten hängen von der Branche ab. Während im Handel ein Konto „Waren“ erforderlich ist (der Handel produzierte ja selbst keine Produkte, sondern kauft Waren ein, die er weiter verkauft), benötigt ein Industriebetrieb z. B. die Konten „Rohstoffe“ und „Fertigerzeugnisse (= selbst hergestellte Produkte)“. Um den jeweiligen Bedürfnissen gerecht zu werden, hat sich für jede Branche ein sogenannter Kontenrahmen herausgebildet. In ihm sind die in der Branche üblichen Konten nach einem bestimmten Ordnungsprinzip aufgelistet. Damit wird eine Einheitlichkeit in der Kontenbezeichnung innerhalb einer Branche erreicht.
Aus diesem Kontenrahmen sucht sich jedes Unternehmen die Konten heraus, die es benötigt. Man spricht dann von einem „Kontenplan“. Umgekehrt könnte ein Unternehmen auch Konten in seinen Plan aufnehmen, die es benötigt, die aber üblicherweise für die Branche nicht vorgesehen sind.
Ein Kontenrahmen enthält die in einer Branche üblicherweise vorkommenden Konten. Ein Kontenplan ist unternehmensspezifisch und berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse eines Unternehmens.
Nähere Informationen zum Kontenrahmen finden Sie in Kapitel 6.
Unsere kleine Fahrradhandlung will expandieren und benötigt deshalb einen Bankkredit in Höhe von 50.000 EUR. Das Geld wird auf dem Firmenkonto bereitgestellt.
Auf dem in unserer Buchhaltung geführten Bankkonto ist ein Zugang zu buchen. Da „Bank“ ein aktives Bestandskonto ist, muss die Zunahme im Soll gebucht werden:
Bank |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
5.000,00 |
||
(6) Einzahlung Bankkonto |
6.000,00 |
||
(7) Kreditaufnahme |
50.000,00 |
Die Buchung auf dem aktiven Bestandskonto „Bank“ zeigt, was wir mit dem Geld gemacht haben: Wir haben es zunächst auf unser Bankkonto gelegt. Es wird aber noch nicht deutlich, woher das Geld (nämlich von einem Kredit) stammt. Außer den Konten, die Aussagen über die Verwendung der Mittel machen, benötigen wir folglich noch Konten, die Aussagen über die Herkunft der Mittel machen. Solche Konten nennt man passive Bestandskonten. Um solche Konten von den aktiven Bestandskonten unterscheiden zu können, haben sie einen anderen Aufbau: Sie haben den Anfangsbestand im Haben. Zugänge erhöhen den Anfangsbestand und sind folglich ebenfalls im Haben zu erfassen. Abgänge werden dann im Soll gebucht.
Passive Bestandskonten sind Konten, die Aussagen machen über die Mittelherkunft. Sie haben den Anfangsbestand und Zugänge im Haben und Abgänge im Soll.
Das Konto für die Erfassung unseres Kredits und damit unserer Schulden bei der Bank heißt „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“. Der Begriff „Kreditinstitut“ umfasst Banken und Sparkassen. Da wir bisher noch keinen Kredit hatten (Anfangsbestand ist null) ergibt sich auf dem neuen Konto folgendes Bild:
Verbindlichkeiten ggn. Kreditinstitute |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
0,00 |
||
(7) Kreditaufnahme |
50.000,00 |
Die folgende Übersicht verdeutlicht nochmals die Unterschiede:
Arten von Bestandskonten |
|
Aktive Bestandskonten |
Passive Bestandskonten |
Anfangsbestand im Soll |
Anfangsbestand im Haben |
Zugänge im Soll |
Zunahme im Haben |
Abgänge im Haben |
Abnahme im Soll |
geben Auskunft über die Mittelverwendung |
geben Auskunft über die Mittelherkunft |
Unsere kleine Fahrradhandlung möchte in Zukunft die eingekauften Fahrräder nicht mehr bar bezahlen, sondern vom Lieferanten mit der Warenlieferung eine Rechnung erhalten, die sie innerhalb eines Monats per Überweisung bezahlt. Für unsere Fahrradhandlung sind die Fahrräder Waren, mit denen sie handelt.
Nehmen wir an, wir kaufen am 22. März 20XX Fahrräder für 500 EUR auf Rechnung ein. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Wie ist dieser Vorgang in unserer Buchhaltung am 22. März zu erfassen?
Unser Bestand an Fahrrädern nimmt zu. Dies erfassen wir auf dem aktiven Bestandskonto „Waren“. Nehmen wir an, wir hätten bisher noch keine Fahrräder auf Lager gehabt.
Waren |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
0,00 |
||
(8) Einkauf Fahrräder auf Rechnung |
500,00 |
In der Buchhaltung wird nun deutlich, dass wir einen Bestand an Fahrrädern in Höhe von 500 EUR haben. Es ist bisher aber noch nicht erkennbar, dass wir diese Fahrräder noch bezahlen müssen. Wenn wir den Vorgang am 22. März in der Buchhaltung erfassen, können wir sagen, dass wir bei unserem Lieferanten Schulden haben und zwar solange bis wir im März die Rechnung bezahlen. Letztendlich hat uns der Lieferant einen Kredit gegeben. Wir haben die Ware heute erhalten, zahlen sie aber erst später. Da das Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ für Kredite bei Banken und Sparkassen reserviert ist, müssen wir ein neues Konto einführen. Schulden bei Lieferanten werden auf dem Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ (kurz: Verb. a. L. u. L.) erfasst. Da dieses Konto Auskunft über die Mittelherkunft (= vom Lieferanten) macht, ist es ein passives Bestandskonto.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
0,00 |
||
(8) Rechnung Fahrräder |
500,00 |
Die Mittel können demnach von Kreditinstituten oder von Lieferanten kommen. Die Mittel, die ins Unternehmen investiert (verwendet) wurden, können aber auch vom Inhaber selbst kommen. In diesem Falle spricht man von „Eigenkapital“.
Beispiele für passive Bestandskonten |
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Bezeichnung des Kontos |
Erläuterung |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
Schulden aus einem Kredit bei Bank oder Sparkasse |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Schulden bei Lieferanten (noch nicht bezahlte Rechnungen) |
Eigenkapital |
Mittel, die der Unternehmer in sein Unternehmen einbringt. |
Alle Geschäftsfälle werden auf den entsprechenden Konten gebucht. Um die Buchungen richtig eintragen zu können, muss man wissen, auf welcher Kontenseite der entsprechende Vorgang einzutragen ist. Dabei ist zu beachten, dass „Soll“ nicht „Minus“ und „Haben“ nicht „Plus“ bedeutet, wie die folgenden Beispiele noch zeigen werden. Entscheidend ist vielmehr die Überlegung, auf welcher Seite jeweils der Anfangsbestand (= AB) steht.
Nehmen wir an, die Fahrradhandlung kauft einen einfachen Laptop fürs Büro für 299,00 EUR und zahlt ihn bar. Um diesen Vorgang korrekt buchen zu können, sind folgende Überlegungen anzustellen:
Grundsätzliche Überlegungen |
Antworten für das Beispiel „Barkauf Laptop“ |
Welche Konten sind betroffen? |
Da eine Fahrradhandlung nicht mit Laptops handelt, stellt er keine Ware dar, sondern ist der Betriebs- und Geschäftsausstattung zuzuordnen. Unternehmen führen aber nicht ein Konto, sondern zwei Konten, nämlich „Betriebsausstattung“ und „Geschäftsausstattung“.Da der Laptop für die kaufmännische Verwaltung bestimmt ist, handelt es sich um Geschäftsausstattung. Da der Laptop bar bezahlt wird, ist das Konto „Kasse“ betroffen. |
Handelt es sich um ein aktives oder passives Bestandskonto? |
Das Konto „Geschäftsausstattung“ ist ein Konto der Mittelverwendung (Geldmittel werden für den Kauf von Geschäftsausstattung verwendet). Es ist deshalb ein aktives Bestandskonto. Das Konto „Kasse“ ist ein Konto der Mittelverwendung (Geldmittel werden in die Kasse gelegt, d. h. als „Bargeld“ benutzt = verwendet) Es ist deshalb ein aktives Bestandskonto. |
Handelt es sich um einen Zugang oder Abgang? |
Durch den Kauf des Laptops nimmt unsere Geschäftsausstattung zu. Da wir bar bezahlen, nimmt unser Kassenbestand ab |
Auf welcher Kontenseite ist der Vorgang jeweils einzutragen (= zu buchen)? |
|
(a) Wo steht auf dem Konto jeweils der Anfangsbestand? (b) Auf welcher Kontenseite ist folglich zu buchen? |
Da beides aktive Bestandskonten sind, haben beide Konten auch jeweils den Anfangsbestand auf der linken Seite (auch Soll-Seite genannt). Da bei der Geschäftsausstattung der Laptop zur bisherigen Geschäftsausstattung hinzukommt, wird auf der Seite gebucht, auf der auch der Anfangsbestand steht, also auf der linken Seite. Der Laptop kommt ja zur bisherigen Geschäftsausstattung (= Anfangsbestand) hinzu. Durch die Barzahlung nimmt unser Kassenbestand ab. Würde man die 299,00 EUR auf die linke Seite – auf der auch der AB steht – buchen, würde dies bedeuten, dass etwas zum Kassenbestand hinzukommt. Das ist aber hier nicht der Fall. Der Abgang aus der Kasse muss folglich auf der anderen Seite (= rechte Seite = Haben-Seite) gebucht werden. |
Trägt man nun auf der richtigen Kontenseite ein, dann ist es zweckmäßig vor die Zahl in Kurzform zu schreiben, worum es bei diesem Geschäftsfall ging. Diese Kurzform nennt man „Buchungstext“. Die Formulierung „Barkauf eines Laptops“ wäre für einen Eintrag auf den T-Konten zu lange. Der Vorgang ist stattdessen mit einem oder zwei Stichworten in abgekürzter Form zu beschreiben. Für den Buchungstext gibt es keine Vorschriften. Um die Arbeit am Anfang zu erleichtern, sind in der folgenden Liste „Buchungstexte“ für sehr häufig vorkommende Geschäftsfalle aufgelistet:
Ausgewählte Buchungstexte in Kurzform mit Erläuterungen |
|
Ausgewählte Buchungstexte |
Erläuterung |
ER |
Eingangsrechnung = Rechnung, die wir von einem Lieferanten erhalten, d. h. Rechnung, die bei uns eingeht. Wir erhalten z. B. vom Lieferanten Waren und bekommen eine Rechnung, die wir aber nicht jetzt gleich, sondern erst später bezahlen. |
AR |
Ausgangsrechnung = Rechnung, die wir an einen Kunden schicken, d. h. Rechnung, die von uns rausgeht. Wir liefern dem Kunden z. B. Waren und schicken eine Rechnung mit, die der Kunde aber nicht gleich, sondern erst später bezahlt. |
Übw ER |
Überweisung einer Eingangsrechnung = Wir überweisen (zahlen) eine bereits erhaltene Eingangsrechnung. |
Übw AR |
Überweisungseingang einer Ausgangsrechnung = Ein Kunde zahlt eine Rechnung, die er von uns bekommen hatte (= Ausgangsrechnung) |
Bark |
Barkauf = Wir kaufen etwas (z. B. einen Monitor) und zahlen ihn nicht später, sondern gleich bar (das Bargeld stammt aus der Geschäftskasse). |
Barvk |
Barverkauf = Wir verkaufen an einen Kunden z. B. Waren, die dieser aber nicht später, sondern gleich bar bezahlt. |
Barabh |
Barabhebung vom Bankkonto. Das abgehobene Geld wird in die Geschäftskasse (= bar) gelegt. |
Bareinz |
Bareinzahlung. Es wird Geld aus der Geschäftskasse (= bar) auf das Bankkonto eingezahlt. |
Außerdem nummerieren wir alle Geschäftsfälle durch und tragen die Nummer des Geschäftsfalls ebenfalls auf dem Konto ein. Da der Barkauf des Laptops unser erster Geschäftsfall ist, bekommt er die Nr. [1].
Diese Nummerierung hilft uns, bei einem eventuell entstandenen Buchungsfehler leichter alle Buchungen nachprüfen zu können.
Die Anfangsbestände erhalten keine Nummer. Durchnummeriert werden nur die Geschäftsfälle, die während eines Jahres zu erfassen sind. Nehmen wir an, dass wir bei Geschäftsgründung eine Ladeneinrichtung im Wert von 5.000 EUR und Bargeld in Höhe von 1.250 EUR haben. Diese Ausgangsdaten sind als Anfangsbestände auf den Konten einzutragen.
Die Buchung des Geschäftsfalls kann nun auf den Konten eingetragen werden:
Geschäftsausstattung |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
5.000,00 |
||
[1] Bark |
299,00 |
Kasse |
|||
Soll |
Haben |
||
Anfangsbestand |
1.250,00 |
[1] Bark |
299,00 |
Die Geschäftsausstattung hat zugenommen. Diese Zunahme haben wir auf der linken Seite (= Soll-Seite) gebucht. Die Zunahme ist ja positiv und nicht negativ. Man sieht, dass die Gleichung „Soll = Minus“ nicht stimmt. Der Kassenbestand hat durch die Barzahlung abgenommen. Diese Abnahme – die wir auf dem Konto „Kasse“ im Haben (rechts) gebucht haben – ist sicher nicht „positiv“. Man sieht die Gleichung „Haben = Plus“ stimmt nicht. Um richtig buchen zu können, muss man unbedingt die Gleichungen „Soll = Minus“ und „Haben = Plus“ aus dem Gedächtnis streichen!
Entscheidend für das richtige Buchen ist zunächst nur, auf welcher Seite der Anfangsbestand steht. Daraus kann man logisch ableiten: Kommt etwas zum Anfangsbestand hinzu, steht es auf der Seite, auf der Anfangsbestand steht. Eine Abnahme steht dann logischerweise auf der anderen Seite.
Dies scheint auf den ersten Blick verwirrend zu sein. Schließlich sei es doch auf dem Kontoauszug so, dass „Soll = Minus“ und „Haben = Plus“ ist. Dies versteht man, wenn man sich in die Buchhaltung der Bank hinein denkt:
Stellen wir nochmals eine bereits vorgestellte Überlegung dar: Angenommen, ich überziehe mein Konto um 5.000 EUR. Aus Sicht der Bank bedeutet dies, dass die Bank eine Forderung an mich hat. „Forderungen“ ist ein Konto der „Mittelverwendung“ (Bank hat einen Teil ihres Geldes dazu benutzt, es mir auszuleihen) und folglich hat auch das Konto „Forderungen“ den Anfangsbestand links. Durch die Kontoüberziehung nimmt der Forderungsbestand der Bank zu. Diese Zunahme bucht die Bank folgerichtig links (weil sie zum Anfangsbestand dazu kommt). Die linke Seite heißt auch „Sollseite“ und deshalb stand im Kontoauszug früher „Soll“.
Nehmen wir ein anderes BEISPIEL: Ich zahle auf mein Konto bei der Bank 1.000 EUR ein. Aus Sicht der Bank bedeutet dies, dass die Bank nun bei mir Schulden (= Verbindlichkeiten) hat, da ich das Geld ja irgendwann wieder zurückhaben möchte. „Verbindlichkeiten“ ist ein Konto der Mittelherkunft und folglich hat das Konto den Anfangsbestand und die Zunahme rechts. Die rechte Seite eines Kontos heißt „Habenseite“ und deshalb stand in meinem Kontoauszug früher „Haben“.
Die Buchführung muss man immer aus Sicht des Unternehmens sehen, das die Buchungen vornimmt.
Bisher haben wir Geschäftsfälle auf den T-Konten eingetragen, d. h. gebucht. Das manuelle (= von Hand) Eintragen der Geschäftsfälle auf den T-Konten ist sehr zeitintensiv. Ein Buchhaltungsprogramm oder eine Integrierte Unternehmenssoftware kann uns diese Arbeit abnehmen. Wir müssen dem Programm aber in irgendeiner Weise mitteilen, dass es z. B. auf dem Konto „Bank“ 5.000,00 EUR im Soll (links) buchen soll. Diese Mitteilung an die Software sollte in möglichst knapper Form erfolgen. Eine Möglichkeit hierfür ist der sogenannte Buchungssatz. Er drückt aus, auf welchen Konten (mit Angabe der jeweiligen Kontenseite) welche Beträge zu buchen sind.
Wir brauchen die Buchungssätze aber noch aus einem anderen Grund: Die Anordnung auf den T-Konten erfolgt nach sachlichen Gesichtspunkten, d. h. z. B. alles, was Bargeschäfte betrifft, findet sich auf dem Konto „Kasse“, alles, was Einrichtungsgegenstände im Büro betrifft, finden wir auf dem Konto „Geschäftsausstattung“. Die Erfassung der Buchungssätze und die damit verbundene Auflistung nach Datum erleichtern uns das Auffinden und gegebenenfalls die Fehlersuche bestimmter Buchungen.
Die Buchungssätze ordnen die Geschäftsfälle nach Datum. Jeder Geschäftsvorgang wird folglich einmal nach sachlichen Gesichtspunkten auf T-Konten und nach zeitlichen = chronologischen Gesichtspunkten mittels Buchungssätzen erfasst. Auch aus diesem Grund spricht man von doppelter Buchführung.
Wir legen den Aufbau eines Buchungssatzes wie folgt fest:
Buchungs- |
Nennen Sie zuerst das Konto, auf dem links (= im Soll) gebucht wird |
Nennen Sie dann das Konto, auf dem rechts (= im Haben) gebucht wird |
Nennen Sie den Buchungsbetrag auf dem Konto, auf dem im Soll gebucht wird |
Nennen Sie den Buchungsbetrag auf dem Konto, auf dem im Haben gebucht wird |
Die Festlegung, dass zunächst das Konto genannt wird, auf dem im Soll gebucht wird, erleichtert den Austausch zwischen Buchhaltern, da jeder weiß, das zuerst genannte Konto, das ist, auf dem in einem Geschäftsfall im Soll gebucht wird.
Den Buchungsbetrag könnte man auch nur ein Mal nennen. Es soll aber deutlich werden, dass der Betrag auf jedem der beiden Konten gebucht werden muss, und zwar ein Mal im Soll und ein Mal im Haben.
In vielen Lehrbüchern zur Buchhaltung finden Sie zwischen dem Sollkonto und dem Habenkonto noch das Wort „an“. Wir verzichten darauf, da es eher verwirrt als es nützt und in keiner Buchhaltungssoftware vorkommt.
Aus Vereinfachungsgründen nennen wir nur die Geschäftsfallnummer. Auf die Angabe des Geschäftsfalldatums verzichten wir.
Greifen wir auf unser BEISPIEL „Barkauf eines Laptops für 299 EUR“ zurück. Wie lautet der Buchungssatz?
Der Buchungssatz lautet:
Nr. |
Soll |
Haben |
Buchungsbetrag in EUR auf dem Sollkonto |
Buchungsbetrag in EUR auf dem Habenkonto |
1 |
Geschäftsausstattung |
299,00 |
||
Kasse |
299,00 |
Greifen wir ein anderes BEISPIEL auf: Wir entnehmen 6.000 EUR aus der Geschäftskasse und zahlen das Geld auf unser Geschäftskonto bei der Bank ein, wo der Betrag sofort gutgeschrieben wird. Wie lautet der Buchungssatz?
Der Buchungssatz lautet:
Nr. |
Soll |
Haben |
Buchungsbetrag in EUR auf dem Sollkonto |
Buchungsbetrag in EUR auf dem Habenkonto |
2 |
Bank |
6.000,00 |
||
Kasse |
6.000,00 |
Manche Buchhaltungsprogramme benutzen anstelle der Überschrift „Soll“ auch den Ausdruck „Konto“ und für „Haben“ „Gegenkonto“.
Der Buchungsbetrag muss in der Regel in der Software nur ein Mal eingegeben werden.
Eingabe des Buchungssatzes in Buchhaltungsprogrammen
Konto |
Gegenkonto |
Buchungsbetrag in EUR |
= Konto, auf dem im Soll gebucht wird |
= Konto, auf dem im Haben gebucht wird |
|
Bank |
Kasse |
6.000,00 |
Die Buchung auf T-Konten (Bestandskonten) nennt man auch Hauptbuch . Da die Geschäftsfälle nach sachlichen Gesichtspunkten auf den T-Kontern eingetragen werden, spricht man auch von Sachkonten. Die Erfassung der Buchungen in zeitlicher Reihenfolge mittels Buchungssätzen bezeichnet man auch als Grundbuch oder Tagebuch oder Journal . In Buchhaltungssoftware ist der Begriff „Journal“ üblich.
Nehmen wir an, unsere Fahrradhandlung hätte einen Kleinbus. Sie verkauft den gebrauchten Kleinbus für 20.000,00 EUR, was genau seinem Wert entspricht. Der Käufer zahlt bei Auslieferung 1.000,00 EUR bar an und überweist den Restbetrag auf unser Bankkonto. Firmenfahrzeuge sind auf dem aktiven Bestandskonto „Fuhrpark“ erfasst.
Wie ist der Vorgang zu buchen?
Es wird deutlich, dass hier drei Konten betroffen sind. Bisher hatten wir aber nur Fälle, in denen zwei Konten vorkamen. Eine Möglichkeit besteht darin, zwei Buchungssätze zu machen:
Nr. |
Soll |
Haben |
Buchungsbetrag in EUR auf dem Sollkonto |
Buchungsbetrag in EUR auf dem Habenkonto |
1 |
Kasse |
1.000,00 |
||
Fuhrpark |
1.000,00 |
und
Nr. |
Soll |
Haben |
Buchungsbetrag in EUR auf dem Sollkonto |
Buchungsbetrag in EUR auf dem Habenkonto |
1 |
Bank |
19.000,00 |
||
Fuhrpark |
19.000,00 |
In jedem der beiden Buchungssätze kommt „Fuhrpark“ vor. Man kann deshalb anstelle von zwei einfachen Buchungssätzen auch einen zusammengesetzten machen und auf dem Konto „Fuhrpark“ 20.000 EUR (= 1.000 EUR + 19.000 EUR) buchen.
Soll |
Haben |
Buchungsbetrag in EUR Soll |
Buchungsbetrag in EUR Haben |
Kasse |
1.000,00 |
||
Bank |
19.000,00 |
||
Fuhrpark |
20.000,00 |
Man spricht hier auch von einer sogenannten Aufteilungsbuchung (weil der Betrag von 20.000 EUR auf einer Kontenseite auf die Beträge 1.000 EUR und 19.000 EUR aufgeteilt wird.). Häufig findet man auch den Ausdruck „Splittbuchung “ (weil der Betrag von 20.000 EUR in Teilbeträge aufgesplittet wird). Die Splittung kann auf der Sollseite – wie in unserem Beispiel- oder auf der Habenseite erfolgen. Bucht man mit einem Finanzbuchhaltungsprogramm, ist es allerdings in der Regel nicht möglich, auf beiden Seiten eine Splittung vorzunehmen.
Bei einer Aufteilungsbuchung muss die Summe der gebuchten Sollbeträge (im Beispiel: 1.000 EUR + 19.000 EUR) der Summe der gebuchten Habenbeträge (im Beispiel 20.000 EUR) entsprechen.
Es macht keinen Sinn, Buchungssätze auswendig zu lernen. Wer am Beginn seiner Beschäftigung mit Buchhaltung einfache Buchungssätze auswendig lernt, wird spätestens bei komplexeren Buchungen scheitern. Umgekehrt: Wer von Anfang an erklären kann, warum auf welchem Konto und auf welcher Kontenseite zu buchen ist, der wird auch mit schwierigeren Geschäftsfällen keine Probleme haben.
Es ist hilfreich, die Begründung für eine Buchung nach einem bestimmten Schema zu formulieren. Wir schlagen folgenden Aufbau für die Begründung einer Buchung vor:
Nehmen wir folgendes BEISPIEL: Unsere Fahrradhandlung kauft eine Stehlampe für das Ladengeschäft für 200 EUR auf Rechnung in einem Möbelhaus.
Wie lautet der Buchungssatz?