125Stichwortverzeichnis

A

Abfindung 71

Berechnung 72

Abmahnung 42, 87

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 96

Anhörungsrecht des Betriebsrats 99

Ansprüche des Mobbing-Opfers 91

Arbeitsverweigerung 92

aus dem AGG 96

Schadensersatz 91

Schmerzensgeld 94

Widerspruch und Unterlassung 95

Anzeige gegen Mobbenden 80

Arbeitgeber, Handlungsmöglichkeiten 83

Arbeitsverweigerung 92

Arbeitszeugniserstellung 25

Aufhebungsvertrag 71

Inhalt 74

Nötigung zur Unterzeichnung 73

Ausschlussfristen 114

B

Beleidigung 79

Beratungsstellen 59

Qualität 61

Beschwerde beim Betriebsrat 59, 100

Betriebsrat 99

Beschwerde beim ~ 59

Fortbildungen 100

Rechte 99

Beweislast 113

Bossing 13, 17, 27

E

Eigenkündigung 75

Ermahnung 87

F

Folgen von Mobbing 35

gesundheitliche ~ 35

im Privatleben 38

Kündingung des Gemobbten 39

G

Gerichtskosten 117

Gerichts- und Anwaltskosten 104

Gerichtsverfahren 103

Beweislast 113

Kosten 104, 116

Prozesskostenhilfe 121

Urteile 107

Vor- und Nachteile 111

Gespräch mit Vorgesetztem 55

126Gesundheitliche Folgen 35

Gesundheitsschäden, Schmerzensgeld 94

H

Hilfe von Kollegen 63

K

Kollegen, Hilfe für Mobbing-Opfer 63

Körperverletzung 78

Kritik, Umgang mit 69

Kündigung

Anhörungsrecht 99

des Gemobbten 39

des Mobbenden 88

Eigen~ 75

Kündigung durch Arbeitgeber 39

Prüfen der Wirksamkeit 65

Verdachtskündigung 40

wegen Krankheit 45

wegen Minderleistung 41

M

Mobbing 9

Begriff 9

Beteiligte 26

Definition 10

Dokumentation 11, 51

durch Vorgesetzte. Siehe Bossing

Folgen 35

Häufigkeit 13

scheinbares ~ 24

Situationsanalyse 32

Ursachen 29

Vorbeugung 68, 84

Mobbing-Beauftragter 87

Mobbing-Handlungen 16

Arbeitsorganisation und -leistung 17

Arbeitszeugniserstellung 25

persönliche Angriffe 22

soziale Ausgrenzung 21

Mobbing-Tagebuch 51

Mobbing-Vorsorge 84

N

Nötigung 79

P

Personalgespräch 58

Persönliche Angriffe 22

Privatleben, Mobbing-Folgen 38

Prozesskostenhilfe 121

R

Reaktionen, kontrollierte 67

Rechtsanwaltskosten 118

Rechtsschutzversicherung 120

S

Sachbeschädigung 77

Schadensersatzansprüche 91

Scheinbares Mobbing 24

Schlichtungsverfahren 83

Schmerzensgeld 94

Gesundheitsschäden 94

Verletzung des Persönlichkeitsrechts 95

127Soziale Ausgrenzung 12, 21

Strafbare Handlungen

Beleidigung 79

Körperverletzung 78

Nötigung 79

Sachbeschädigung 77

üble Nachrede und Verleumdung 80

Strafrecht 77

U

Üble Nachrede 80

Unterlassung 95

V

Verdachtskündigung 40

Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Schmerzensgeld 95

Verleumdung 80

Versetzung 89

W

Widerruf 95

Wutausbruch 67

Cover

Impressum

 

www.beck.de

 

ISBN Print: 978-3-406-73938-5

ISBN E-Book: 978-3-406-73939-2

 

© 2019 Verlag C. H. Beck oHG
Wilhelmstraße 9, 80801 München

Satz: Fotosatz Buck, 84036 Kumhausen
Druck und Bindung: Beltz Bad Langensalza GmbH
Am Fliegerhorst 8, 99947 Bad Langensalza
Umschlaggestaltung: Ralph Zimmermann – Bureau Parapluie
Umschlagbild: © Marcus Kretschmar – fotolia.com
eBook‐Produktion: Datagroup int. SRL, www.datagroup.ro

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier
(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

3Inhalt

Vorwort

Das Phänomen „Mobbing“

Wie wird „Mobbing“ definiert?

Was sind typische Mobbing-Handlungen?

Wer ist von Mobbing betroffen?

Welche Ursachen hat Mobbing?

Analysieren Sie Ihre Situation

Welche Folgen kann Mobbing für den Betroffenen haben?

Gesundheitliche Folgen

Folgen im Privatleben

Kündigung des Gemobbten

Was kann das Mobbing-Opfer tun?

Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch

Informieren Sie Ihren Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber

Beschweren Sie sich beim Betriebsrat

Suchen Sie eine Beratungsstelle auf

Lassen Sie sich von Kollegen helfen

Geben Sie nicht auf

Reagieren Sie kontrolliert

4Beugen Sie Mobbing vor

Lassen Sie den Arbeitsvertrag aufheben

Kündigen Sie selbst

Mobbing und Strafrecht

Diese Handlungen sind strafbar

Wenn Sie den Mobber anzeigen wollen

Was kann der Arbeitgeber gegen Mobbing tun?

Schlichtungsverfahren einleiten

Mobbing-Vorsorge betreiben

Ermahnen und Abmahnen

Dem Mobbenden verhaltensbedingt ­kündigen

Den Gemobbten oder den Mobbenden versetzen

Diese Ansprüche hat das Mobbing-Opfer

Schadensersatzansprüche

Arbeitsverweigerung

Schmerzensgeld

Widerruf und Unterlassung

Ansprüche aus dem AGG

Was kann der Betriebsrat tun?

Diese Rechte hat der Betriebsrat

5Wenn Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen

Wer zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten?

So entscheiden die Gerichte – ­einige Beispiele aus der Praxis

Welche Vor- und Nachteile hat ein Gerichtsprozess?

Wer trägt die Beweislast?

Diese Ausschlussfristen müssen Sie beachten

Welche Kosten entstehen bei einem Mobbing-Prozess?

Stichwortverzeichnis

Mobbing

So wehren Sie sich gegen Anfeindungen im Job

 

Margit Böhme

2. Auflage

Cover

2So nutzen Sie dieses Buch

Die folgenden Elemente erleichtern Ihnen die Orientierung im Buch:

Beispiele

In diesem Buch finden Sie zahlreiche Beispiele, die die geschilderten Sachverhalte veranschaulichen.

Definitionen

Hier werden Begriffe kurz und prägnant erläutert.

img

Die Merkkästen enthalten Empfehlungen und hilfreiche Tipps.

Auf den Punkt gebracht

Am Ende jedes Kapitels finden Sie eine kurze Zusammenfassung des behandelten Themas.

Zum Inhalt

Mobbing ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz machen kann. Die Auswirkungen der Schikanen und Anfeindungen bleiben nicht auf den Arbeitsplatz beschränkt, sondern wirken sich immer auch im Privatleben aus: Der von Mobbing betroffene Arbeitnehmer wird krank.

Sie müssen frühzeitig etwas tun, wenn Sie nicht der Verlierer dieses Konflikts am Arbeitsplatz sein wollen. Lesen Sie hier, wie Sie sich Schritt für Schritt aus der Falle befreien – oder betroffenen Kollegen helfen können.

Sie erfahren, welche Strategie am besten zu Ihrer konkreten Situation am Arbeitsplatz passt und wie Sie vorgehen können. Viele Beispiele und konkrete Handlungsvorschläge zeigen die besten Abwehrstrategien.

128Die Autorin

Dr. Margit Böhme ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Esslingen. Sie ist zudem an der Universität Hohenheim Lehrbeauftragte für das Arzthaftungsrecht. Sie ist auch durch arbeitsrechtliche Fachpublikationen als Kennerin der Materie ausgewiesen.

7Vorwort

Mobbing ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein Arbeitnehmer machen kann. Die Auswirkungen der Schikanen und Anfeindungen bleiben nicht auf den Arbeitsplatz beschränkt: Sie reichen bis in das Privatleben hinein und oft wird der Gemobbte sogar krank. Wegen dieser schlimmen Folgen muss ein von Mobbing betroffener Arbeitnehmer unbedingt schon in einem frühen Stadium versuchen, das Mobbing zu unterbinden. Wie in vielen anderen Lebenssituationen hat ein „Aussitzen“ des Problems nur die Verschärfung des Konflikts zur Folge. Mobbing löst sich nicht von allein – Sie müssen frühzeitig etwas tun, wenn Sie nicht der Verlierer dieses Konflikts am Arbeitsplatz sein wollen.

Sie können auf unterschiedliche Weise von Mobbing-Situationen betroffen sein: Entweder sind Sie selbst Opfer oder Sie müssen zusehen, wie eine Kollegin oder ein Kollege gemobbt wird. In beiden Fällen können Sie etwas tun. Ihre Handlungsmöglichkeiten sind vielfältiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Dieser Ratgeber bietet Ihnen eine Zusammenfassung sämtlicher Rechte des von Mobbing betroffenen Arbeitnehmers. Er zeigt auch auf, wie Sie in konkreten Mobbing-Situationen angemessen und interessengerecht reagieren können. Anhand von Beispielen wird erklärt, in welchen Konfliktsituationen welche Reaktionen für Sie die besten sind.

Obwohl es in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz gibt, stellt das Arbeitsrecht dem von Mobbing betroffenen Arbeitnehmer wirkungsvolle Instrumente zur Lösung der Konfliktsituation zur Verfügung. Anhand zahlreicher Beispielsfälle lernen 8Sie diese Instrumente kennen und erfahren, wie Sie sie anwenden. Nach der Lektüre dieses Ratgebers werden Sie in der Lage sein, Ihre eigene Situation korrekt einzuschätzen und richtig zu reagieren.

Auf keinen Fall sollten Sie aufgeben. Sie werden sehen: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Lassen Sie sich nicht unterkriegen!

Ihre Margit Böhme

9Das Phänomen „Mobbing“

Mobbing gab es schon immer. Nur hatten Verhaltensweisen, die heute als „Mobbing“ bezeichnet werden, in der Vergangenheit keinen Namen. Das machte die Situation für die Betroffenen noch schwerer: Wie sollte man sich gegen etwas wehren, das noch nicht einmal benannt werden konnte? Zwar hat man früher durchaus darüber gesprochen, dass ein Mitarbeiter „schikaniert“ wird. Ein Bewusstsein dafür, dass die Schikanen über die Einzelhandlungen hinaus eine Bedeutung in einem größeren Zusammenhang haben, gab es jedoch nicht. Allerdings konnte man dem Mobbing vor einigen Jahren noch eher durch einen Arbeitsplatzwechsel entgehen. Bei der heutigen Arbeitsmarktlage ist das meist nicht mehr so einfach.

Die Sensibilität gegenüber Mobbing ist in den letzten Jahren sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Betrieben selbst gestiegen. Es wurde sogar eine groß angelegte Studie durchgeführt, um das Phänomen „Mobbing“ systematisch zu ergründen. Man weiß heute mehr über Mobbing als noch vor einigen Jahren. Aber nicht nur das Wissen ist umfangreicher geworden. Es hat sich auch die Erkenntnis durchgesetzt, dass es viele Wege gibt, Mobbing zu beenden oder zu verhindern.

Wie wird „Mobbing“ definiert?

Es gibt keine allgemeingültige oder in einem Gesetz niedergelegte Definition von „Mobbing“. Das Problem von Definitionen liegt darin, dass sie in Grenzfällen einfach nicht 10weiterhelfen. Ein eindeutiger Mobbing-Tatbestand wird als solcher ohne Weiteres erkannt. Ist eine Handlung hingegen nicht klar als Mobbing einzuordnen, hilft leider auch eine ganz ausführliche Definition nicht weiter. Dennoch wird Mobbing immer wieder wie folgt beschrieben:

Mobbing

Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft oder während einer längeren Zeit mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.

Unter „Mobbing“ versteht man also persönlichkeitsschädigende Handlungen, die letztlich zu psychologisch nachweisbaren Traumatisierungen des Opfers führen. Die Mobbing-Handlungen sind fortgesetzt oder aufeinander aufbauend bzw. ineinander übergehend. Sie müssen nicht eine bestimmte Zeit lang andauern, ebenso wenig ist ein vorgefasster Plan erforderlich – eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend. Eines oder mehrere Vorkommnisse am Arbeitsplatz können nur dann Mobbing sein, wenn sie zu dieser Definition passen.

Es wurden bereits viele Versuche unternommen, Mobbing zu definieren. Allen Definitionen ist gemeinsam, dass sie in der Praxis kaum weiterhelfen. Die rechtliche Würdigung eines als „Mobbing“ bezeichneten Sachverhalts hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts danach zu erfolgen, ob arbeitsrechtliche Pflichten oder ein Recht des 11Arbeitnehmers verletzt wurden. Aus diesem Grund sprechen Arbeitsrechtler ungern von „Mobbing“ – sie legen den Schwerpunkt ihrer Überlegungen auf die Feststellung der Verletzung von Rechten des gemobbten Arbeitnehmers. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem gemobbten Arbeitnehmer verletzt hat.

Im Einzelfall können bereits wenige Mobbing-Handlungen ausreichen, um den Mobbing-Tatbestand zu erfüllen.

Mobbing aus Sicht der Rechtsprechung

Nach der Rechtsprechung reichen neun Mobbing-Handlungen innerhalb von 3½ Jahren für das Vorliegen von Mobbing nicht aus. 20 genau dokumentierte Vorfälle innerhalb von elf Monaten reichen dagegen aus.

Bei der Dokumentation von Mobbing-Handlungen muss darauf geachtet werden, dass die Schilderungen nicht pauschal sind. Sie werden in diesem Ratgeber immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Sie den Mobbing-Verlauf dokumentieren.

Häufigkeit dokumentieren

Ein Mitarbeiter blickt dreimal in der Woche seinen Kollegen ohne Grund grimmig an. Oder: Der Vorgesetzte schreit den Arbeitnehmer täglich grundlos an.

Das zentrale Problem in vielen Mobbing-Fällen besteht darin, das Mobbing von rechtlich erlaubten Streitigkeiten am Arbeitsplatz zu unterscheiden.

12Eine Frage der Interpretation

Ein Arbeitnehmer greift ständig nach den Kugelschreibern seines Kollegen und erhält so im Laufe der Zeit eine ansehnliche Kugelschreibersammlung. Der Kollege gelangt deshalb zu der Auffassung, dass dieses Verhalten nur Absicht sein kann und sicherlich der Anfang von weiteren Schwierigkeiten im Umgang miteinander ist. Dabei lag nur Gedankenlosigkeit vor.

Mobbing besteht immer aus mehreren Einzelakten: Die Gesamtheit von Einzeltaten ist es, die zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des Arbeitnehmers führt – und nicht einzelne, voneinander abgrenzbare Handlungen. Dabei können die einzelnen Teilakte der als Mobbing anzusehenden Gesamthandlung jeweils für sich betrachtet rechtlich „neutral“ sein.

Systematisches Ausgrenzen

Morgens wird ein Gruß nicht erwidert. In der Pause spricht niemand mit dem Gemobbten und Versuche des Mobbing-Opfers, sich in Gespräche einzubringen, werden abgeblockt. Kommt es nur ganz vereinzelt dazu, dass ein bestimmter Arbeitnehmer beispielsweise nicht gegrüßt wird, liegt noch kein Mobbing vor. Erst bei einem systematischen Ausgrenzen dieses Arbeitnehmers kann Mobbing vorliegen.

Nun stellt sich die Frage, wie viele einzelne Mobbing-Handlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen müssen, damit man von „Mobbing“ sprechen kann. Hier gibt es leider keine feste Regel. Eine Mobbing-Handlung pro Woche kann in einem Fall ausreichend sein, in einem anderen Fall hingegen nicht.

13Bossing

Ein Vorgesetzter zitiert jeden Mittwoch einen bestimmten Arbeitnehmer in sein Büro, um ihn wegen angeblich schlechter Arbeitsleistungen zur Aufhebung seines Arbeitsvertrags zu bewegen. Er versucht jeweils über eine Stunde lang, den Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass diese Lösung auch für ihn selbst das Beste sei. Zwar endet das Gespräch immer damit, dass der Arbeitnehmer dem Vorgesetzten deutlich sagt, dass er am Arbeitsverhältnis festhalten möchte. Das hindert den Vorgesetzten jedoch nicht, am nächsten Mittwoch das gleiche Gespräch zu führen. In diesem Fall liegt Mobbing in Form von Bossing vor.

Wenn Sie von Ihrem Vorgesetzten zu einem Personalgespräch gebeten werden, müssen Sie dazu erscheinen. Das gilt vor allem dann, wenn der Inhalt Ihrer Arbeit bzw. Ihre Leistung und Ihr Verhalten am Arbeitsplatz Gegenstand des Gesprächs sind. Hat dieses Gespräch allerdings ausschließlich die vom Arbeitgeber gewünschte Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags zum Gegenstand, können Sie das Treffen verweigern.

img

Als Grundsatz können Sie sich merken: Je schwerer die Mobbing-Handlung wiegt, desto seltener braucht sie vorzukommen.

Mobbing muss immer eine gewisse Systematik aufweisen: Die einzelnen Handlungen müssen ein mehr oder weniger einheitliches Bild ergeben. An dieser Systematik kann es fehlen, wenn ein Arbeitnehmer von verschiedenen Vorgesetzten, die nicht zusammenwirken, kritisiert oder schlecht beurteilt wird.

14Kein System erkennbar