A
Abfindung 71
Berechnung 72
Abmahnung 42, 87
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 96
Anhörungsrecht des Betriebsrats 99
Ansprüche des Mobbing-Opfers 91
Arbeitsverweigerung 92
aus dem AGG 96
Schadensersatz 91
Schmerzensgeld 94
Widerspruch und Unterlassung 95
Anzeige gegen Mobbenden 80
Arbeitgeber, Handlungsmöglichkeiten 83
Arbeitsverweigerung 92
Arbeitszeugniserstellung 25
Aufhebungsvertrag 71
Inhalt 74
Nötigung zur Unterzeichnung 73
Ausschlussfristen 114
B
Beleidigung 79
Beratungsstellen 59
Qualität 61
Beschwerde beim Betriebsrat 59, 100
Betriebsrat 99
Beschwerde beim ~ 59
Fortbildungen 100
Rechte 99
Beweislast 113
Bossing 13, 17, 27
E
Eigenkündigung 75
Ermahnung 87
F
Folgen von Mobbing 35
gesundheitliche ~ 35
im Privatleben 38
Kündingung des Gemobbten 39
G
Gerichtskosten 117
Gerichts- und Anwaltskosten 104
Gerichtsverfahren 103
Beweislast 113
Kosten 104, 116
Prozesskostenhilfe 121
Urteile 107
Vor- und Nachteile 111
Gespräch mit Vorgesetztem 55
126Gesundheitliche Folgen 35
Gesundheitsschäden, Schmerzensgeld 94
H
Hilfe von Kollegen 63
K
Kollegen, Hilfe für Mobbing-Opfer 63
Körperverletzung 78
Kritik, Umgang mit 69
Kündigung
Anhörungsrecht 99
des Gemobbten 39
des Mobbenden 88
Eigen~ 75
Kündigung durch Arbeitgeber 39
Prüfen der Wirksamkeit 65
Verdachtskündigung 40
wegen Krankheit 45
wegen Minderleistung 41
M
Mobbing 9
Begriff 9
Beteiligte 26
Definition 10
Dokumentation 11, 51
durch Vorgesetzte. Siehe Bossing
Folgen 35
Häufigkeit 13
scheinbares ~ 24
Situationsanalyse 32
Ursachen 29
Vorbeugung 68, 84
Mobbing-Beauftragter 87
Mobbing-Handlungen 16
Arbeitsorganisation und -leistung 17
Arbeitszeugniserstellung 25
persönliche Angriffe 22
soziale Ausgrenzung 21
Mobbing-Tagebuch 51
Mobbing-Vorsorge 84
N
Nötigung 79
P
Personalgespräch 58
Persönliche Angriffe 22
Privatleben, Mobbing-Folgen 38
Prozesskostenhilfe 121
R
Reaktionen, kontrollierte 67
Rechtsanwaltskosten 118
Rechtsschutzversicherung 120
S
Sachbeschädigung 77
Schadensersatzansprüche 91
Scheinbares Mobbing 24
Schlichtungsverfahren 83
Schmerzensgeld 94
Gesundheitsschäden 94
Verletzung des Persönlichkeitsrechts 95
127Soziale Ausgrenzung 12, 21
Strafbare Handlungen
Beleidigung 79
Körperverletzung 78
Nötigung 79
Sachbeschädigung 77
üble Nachrede und Verleumdung 80
Strafrecht 77
U
Üble Nachrede 80
Unterlassung 95
V
Verdachtskündigung 40
Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Schmerzensgeld 95
Verleumdung 80
Versetzung 89
W
Widerruf 95
Wutausbruch 67
www.beck.de
ISBN Print: 978-3-406-73938-5
ISBN E-Book: 978-3-406-73939-2
© 2019 Verlag C. H. Beck oHG
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eBook‐Produktion: Datagroup int. SRL, www.datagroup.ro
Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier
(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
Vorwort
Das Phänomen „Mobbing“
Wie wird „Mobbing“ definiert?
Was sind typische Mobbing-Handlungen?
Wer ist von Mobbing betroffen?
Welche Ursachen hat Mobbing?
Analysieren Sie Ihre Situation
Welche Folgen kann Mobbing für den Betroffenen haben?
Gesundheitliche Folgen
Folgen im Privatleben
Kündigung des Gemobbten
Was kann das Mobbing-Opfer tun?
Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch
Informieren Sie Ihren Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber
Beschweren Sie sich beim Betriebsrat
Suchen Sie eine Beratungsstelle auf
Lassen Sie sich von Kollegen helfen
Geben Sie nicht auf
Reagieren Sie kontrolliert
4Beugen Sie Mobbing vor
Lassen Sie den Arbeitsvertrag aufheben
Kündigen Sie selbst
Mobbing und Strafrecht
Diese Handlungen sind strafbar
Wenn Sie den Mobber anzeigen wollen
Was kann der Arbeitgeber gegen Mobbing tun?
Schlichtungsverfahren einleiten
Mobbing-Vorsorge betreiben
Ermahnen und Abmahnen
Dem Mobbenden verhaltensbedingt kündigen
Den Gemobbten oder den Mobbenden versetzen
Diese Ansprüche hat das Mobbing-Opfer
Schadensersatzansprüche
Arbeitsverweigerung
Schmerzensgeld
Widerruf und Unterlassung
Ansprüche aus dem AGG
Was kann der Betriebsrat tun?
Diese Rechte hat der Betriebsrat
5Wenn Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen wollen
Wer zahlt die Gerichts- und Anwaltskosten?
So entscheiden die Gerichte – einige Beispiele aus der Praxis
Welche Vor- und Nachteile hat ein Gerichtsprozess?
Wer trägt die Beweislast?
Diese Ausschlussfristen müssen Sie beachten
Welche Kosten entstehen bei einem Mobbing-Prozess?
Stichwortverzeichnis
So wehren Sie sich gegen Anfeindungen im Job
Margit Böhme
2. Auflage
Die folgenden Elemente erleichtern Ihnen die Orientierung im Buch:
Beispiele
In diesem Buch finden Sie zahlreiche Beispiele, die die geschilderten Sachverhalte veranschaulichen.
Definitionen
Hier werden Begriffe kurz und prägnant erläutert.
Die Merkkästen enthalten Empfehlungen und hilfreiche Tipps.
Auf den Punkt gebracht
Am Ende jedes Kapitels finden Sie eine kurze Zusammenfassung des behandelten Themas.
Mobbing ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz machen kann. Die Auswirkungen der Schikanen und Anfeindungen bleiben nicht auf den Arbeitsplatz beschränkt, sondern wirken sich immer auch im Privatleben aus: Der von Mobbing betroffene Arbeitnehmer wird krank.
Sie müssen frühzeitig etwas tun, wenn Sie nicht der Verlierer dieses Konflikts am Arbeitsplatz sein wollen. Lesen Sie hier, wie Sie sich Schritt für Schritt aus der Falle befreien – oder betroffenen Kollegen helfen können.
Sie erfahren, welche Strategie am besten zu Ihrer konkreten Situation am Arbeitsplatz passt und wie Sie vorgehen können. Viele Beispiele und konkrete Handlungsvorschläge zeigen die besten Abwehrstrategien.
Dr. Margit Böhme ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Esslingen. Sie ist zudem an der Universität Hohenheim Lehrbeauftragte für das Arzthaftungsrecht. Sie ist auch durch arbeitsrechtliche Fachpublikationen als Kennerin der Materie ausgewiesen.
Mobbing ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein Arbeitnehmer machen kann. Die Auswirkungen der Schikanen und Anfeindungen bleiben nicht auf den Arbeitsplatz beschränkt: Sie reichen bis in das Privatleben hinein und oft wird der Gemobbte sogar krank. Wegen dieser schlimmen Folgen muss ein von Mobbing betroffener Arbeitnehmer unbedingt schon in einem frühen Stadium versuchen, das Mobbing zu unterbinden. Wie in vielen anderen Lebenssituationen hat ein „Aussitzen“ des Problems nur die Verschärfung des Konflikts zur Folge. Mobbing löst sich nicht von allein – Sie müssen frühzeitig etwas tun, wenn Sie nicht der Verlierer dieses Konflikts am Arbeitsplatz sein wollen.
Sie können auf unterschiedliche Weise von Mobbing-Situationen betroffen sein: Entweder sind Sie selbst Opfer oder Sie müssen zusehen, wie eine Kollegin oder ein Kollege gemobbt wird. In beiden Fällen können Sie etwas tun. Ihre Handlungsmöglichkeiten sind vielfältiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Dieser Ratgeber bietet Ihnen eine Zusammenfassung sämtlicher Rechte des von Mobbing betroffenen Arbeitnehmers. Er zeigt auch auf, wie Sie in konkreten Mobbing-Situationen angemessen und interessengerecht reagieren können. Anhand von Beispielen wird erklärt, in welchen Konfliktsituationen welche Reaktionen für Sie die besten sind.
Obwohl es in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz gibt, stellt das Arbeitsrecht dem von Mobbing betroffenen Arbeitnehmer wirkungsvolle Instrumente zur Lösung der Konfliktsituation zur Verfügung. Anhand zahlreicher Beispielsfälle lernen 8Sie diese Instrumente kennen und erfahren, wie Sie sie anwenden. Nach der Lektüre dieses Ratgebers werden Sie in der Lage sein, Ihre eigene Situation korrekt einzuschätzen und richtig zu reagieren.
Auf keinen Fall sollten Sie aufgeben. Sie werden sehen: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Lassen Sie sich nicht unterkriegen!
Ihre Margit Böhme
Mobbing gab es schon immer. Nur hatten Verhaltensweisen, die heute als „Mobbing“ bezeichnet werden, in der Vergangenheit keinen Namen. Das machte die Situation für die Betroffenen noch schwerer: Wie sollte man sich gegen etwas wehren, das noch nicht einmal benannt werden konnte? Zwar hat man früher durchaus darüber gesprochen, dass ein Mitarbeiter „schikaniert“ wird. Ein Bewusstsein dafür, dass die Schikanen über die Einzelhandlungen hinaus eine Bedeutung in einem größeren Zusammenhang haben, gab es jedoch nicht. Allerdings konnte man dem Mobbing vor einigen Jahren noch eher durch einen Arbeitsplatzwechsel entgehen. Bei der heutigen Arbeitsmarktlage ist das meist nicht mehr so einfach.
Die Sensibilität gegenüber Mobbing ist in den letzten Jahren sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den Betrieben selbst gestiegen. Es wurde sogar eine groß angelegte Studie durchgeführt, um das Phänomen „Mobbing“ systematisch zu ergründen. Man weiß heute mehr über Mobbing als noch vor einigen Jahren. Aber nicht nur das Wissen ist umfangreicher geworden. Es hat sich auch die Erkenntnis durchgesetzt, dass es viele Wege gibt, Mobbing zu beenden oder zu verhindern.
Es gibt keine allgemeingültige oder in einem Gesetz niedergelegte Definition von „Mobbing“. Das Problem von Definitionen liegt darin, dass sie in Grenzfällen einfach nicht 10weiterhelfen. Ein eindeutiger Mobbing-Tatbestand wird als solcher ohne Weiteres erkannt. Ist eine Handlung hingegen nicht klar als Mobbing einzuordnen, hilft leider auch eine ganz ausführliche Definition nicht weiter. Dennoch wird Mobbing immer wieder wie folgt beschrieben:
Mobbing
Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft oder während einer längeren Zeit mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.
Unter „Mobbing“ versteht man also persönlichkeitsschädigende Handlungen, die letztlich zu psychologisch nachweisbaren Traumatisierungen des Opfers führen. Die Mobbing-Handlungen sind fortgesetzt oder aufeinander aufbauend bzw. ineinander übergehend. Sie müssen nicht eine bestimmte Zeit lang andauern, ebenso wenig ist ein vorgefasster Plan erforderlich – eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend. Eines oder mehrere Vorkommnisse am Arbeitsplatz können nur dann Mobbing sein, wenn sie zu dieser Definition passen.
Es wurden bereits viele Versuche unternommen, Mobbing zu definieren. Allen Definitionen ist gemeinsam, dass sie in der Praxis kaum weiterhelfen. Die rechtliche Würdigung eines als „Mobbing“ bezeichneten Sachverhalts hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts danach zu erfolgen, ob arbeitsrechtliche Pflichten oder ein Recht des 11Arbeitnehmers verletzt wurden. Aus diesem Grund sprechen Arbeitsrechtler ungern von „Mobbing“ – sie legen den Schwerpunkt ihrer Überlegungen auf die Feststellung der Verletzung von Rechten des gemobbten Arbeitnehmers. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber dem gemobbten Arbeitnehmer verletzt hat.
Im Einzelfall können bereits wenige Mobbing-Handlungen ausreichen, um den Mobbing-Tatbestand zu erfüllen.
Mobbing aus Sicht der Rechtsprechung
Nach der Rechtsprechung reichen neun Mobbing-Handlungen innerhalb von 3½ Jahren für das Vorliegen von Mobbing nicht aus. 20 genau dokumentierte Vorfälle innerhalb von elf Monaten reichen dagegen aus.
Bei der Dokumentation von Mobbing-Handlungen muss darauf geachtet werden, dass die Schilderungen nicht pauschal sind. Sie werden in diesem Ratgeber immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Sie den Mobbing-Verlauf dokumentieren.
Häufigkeit dokumentieren
Ein Mitarbeiter blickt dreimal in der Woche seinen Kollegen ohne Grund grimmig an. Oder: Der Vorgesetzte schreit den Arbeitnehmer täglich grundlos an.
Das zentrale Problem in vielen Mobbing-Fällen besteht darin, das Mobbing von rechtlich erlaubten Streitigkeiten am Arbeitsplatz zu unterscheiden.
12Eine Frage der Interpretation
Ein Arbeitnehmer greift ständig nach den Kugelschreibern seines Kollegen und erhält so im Laufe der Zeit eine ansehnliche Kugelschreibersammlung. Der Kollege gelangt deshalb zu der Auffassung, dass dieses Verhalten nur Absicht sein kann und sicherlich der Anfang von weiteren Schwierigkeiten im Umgang miteinander ist. Dabei lag nur Gedankenlosigkeit vor.
Mobbing besteht immer aus mehreren Einzelakten: Die Gesamtheit von Einzeltaten ist es, die zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit des Arbeitnehmers führt – und nicht einzelne, voneinander abgrenzbare Handlungen. Dabei können die einzelnen Teilakte der als Mobbing anzusehenden Gesamthandlung jeweils für sich betrachtet rechtlich „neutral“ sein.
Systematisches Ausgrenzen
Morgens wird ein Gruß nicht erwidert. In der Pause spricht niemand mit dem Gemobbten und Versuche des Mobbing-Opfers, sich in Gespräche einzubringen, werden abgeblockt. Kommt es nur ganz vereinzelt dazu, dass ein bestimmter Arbeitnehmer beispielsweise nicht gegrüßt wird, liegt noch kein Mobbing vor. Erst bei einem systematischen Ausgrenzen dieses Arbeitnehmers kann Mobbing vorliegen.
Nun stellt sich die Frage, wie viele einzelne Mobbing-Handlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen müssen, damit man von „Mobbing“ sprechen kann. Hier gibt es leider keine feste Regel. Eine Mobbing-Handlung pro Woche kann in einem Fall ausreichend sein, in einem anderen Fall hingegen nicht.
13Bossing
Ein Vorgesetzter zitiert jeden Mittwoch einen bestimmten Arbeitnehmer in sein Büro, um ihn wegen angeblich schlechter Arbeitsleistungen zur Aufhebung seines Arbeitsvertrags zu bewegen. Er versucht jeweils über eine Stunde lang, den Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass diese Lösung auch für ihn selbst das Beste sei. Zwar endet das Gespräch immer damit, dass der Arbeitnehmer dem Vorgesetzten deutlich sagt, dass er am Arbeitsverhältnis festhalten möchte. Das hindert den Vorgesetzten jedoch nicht, am nächsten Mittwoch das gleiche Gespräch zu führen. In diesem Fall liegt Mobbing in Form von Bossing vor.
Wenn Sie von Ihrem Vorgesetzten zu einem Personalgespräch gebeten werden, müssen Sie dazu erscheinen. Das gilt vor allem dann, wenn der Inhalt Ihrer Arbeit bzw. Ihre Leistung und Ihr Verhalten am Arbeitsplatz Gegenstand des Gesprächs sind. Hat dieses Gespräch allerdings ausschließlich die vom Arbeitgeber gewünschte Aufhebung Ihres Arbeitsvertrags zum Gegenstand, können Sie das Treffen verweigern.
Als Grundsatz können Sie sich merken: Je schwerer die Mobbing-Handlung wiegt, desto seltener braucht sie vorzukommen.
Mobbing muss immer eine gewisse Systematik aufweisen: Die einzelnen Handlungen müssen ein mehr oder weniger einheitliches Bild ergeben. An dieser Systematik kann es fehlen, wenn ein Arbeitnehmer von verschiedenen Vorgesetzten, die nicht zusammenwirken, kritisiert oder schlecht beurteilt wird.
14Kein System erkennbar