GESCHICHTE KOMPAKT

Herausgegeben von
Kai Brodersen, Martin Kintzinger,
Uwe Puschner, Volker Reinhardt

Herausgeber für den Bereich Antike:
Kai Brodersen

Berater für den Bereich Antike:
Ernst Baltrusch, Peter Funke,
Charlotte Schubert, Aloys Winterling

GESCHICHTE KOMPAKT

Babett Edelmann-Singer

Das Römische Reich
von Tiberius bis Nero

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildungsnachweis

Abb. 1: nach Scheid, J./Jacques, F.: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit 44 v. Chr.–260 n. Chr., Bd. 1: Die Struktur des Reiches, Stuttgart, Leipzig 1998, S. 335; Abb. 2: Photo Scala, Florenz; Abb. 3: akg-images; Abb. 4: Numismatica Ars Classica (NAC) AG, Auktion 92 vom 24.5.2016, Los 2060; Abb. 5: Classical Numismatic Group (CNG), Auktion 70 vom 21.9.2005, Los 531; Abb. 6: Classical Numismatic Group (CNG), Auktion 90, Los 1004; Abb. 7: WBG-Archiv; Abb. 8: Numismatica Ars Classica (NAC) AG, Auktion 92 vom 24.5.2016, Los 2066; Abb. 9: WBG-Archiv; Abb. 10: Anagoria/Wikimedia commons; Abb. 11: bpk/Münzkabinett SMB/Dirk Sonnenwald; Abb. 12: Classical Numismatic Group (CNG), Auktion 87, Los 967; Abb. 13: WBG-Archiv.

Karten: Peter Palm, Berlin

Impressum

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Inhaltsverzeichnis

Geschichte kompakt

Vorwort

    I. Einleitung

   II. Quellen

  III. Der Herrschaftsantritt des Tiberius: Missverständnisse und Hypotheken

1. August 14 n. Chr. – Eine Ära geht zu Ende und ein Gott wird geschaffen

2. Das Testament des Augustus

3. Wer ist Tiberius? Sein Leben bis 14 n. Chr.

4. „Ich halte einen Wolf an den Ohren“ – Die entscheidende Senatssitzung nach dem Tod des Augustus

5. Am Anfang ein Mord: Was geschah mit Agrippa Postumus?

Literaturhinweise

  IV. Kaiser, Gesellschaft, Reich – die Situation des Jahres 14 n. Chr.

1. Die Gesellschaft des frühen Prinzipats

2. Rom – das Gesicht der Hauptstadt verändert sich.

3. Das Reich und die Provinzen

4. Militär und Grenzpolitik

Literaturhinweise

   V. Tiberius

1. Familiäre Krisen und Innenpolitik

2. Die Provinzen und die Außengrenzen des Reiches

3. „Tiberius, der traurige Kaiser“? Der Charakter als Spiegel von Herrschaft

4. Der Machtwechsel 37 n. Chr.

Literaturhinweise

  VI. Caligula

1. Der Beginn der Herrschaft – Sechs Monate Hoffnung

2. Krisen und Zäsuren 37 bis 39 n. Chr. – Verschwörungen und neue Wege

3. Germanien und Britannien – Neuauflage der augusteischen Eroberungspolitik?

4. Rückkehr nach Rom und Ermordung Caligulas

5. Caligula: Cäsarenwahn oder Umdeutung des Prinzipats?

Literaturhinweise

 VII. Claudius

1. Der Herrschaftsantritt als Unfall?

2. Claudius: Ein Historiker mit Handicap und Vision

3. Eine neue Provinz – Britannien

4. Bürgerrechtspolitik und der Umgang mit den Provinzen

5. Claudius und die Frauen oder Die Frauen des Claudius?

6. Claudius und die kaiserlichen Freigelassenen

7. „Mann ohne eigenen Willen“? – Versuch einer Beurteilung

Literaturhinweise

VIII. Nero

1. Die Quellen und ihre Probleme

2. Quinquennium Neronis

3. Kunst und Tod

4. Der Brand Roms 64 n. Chr. und die Baupolitik Neros

5. Verschwörung und Opposition

6. Die Außen- und Provinzpolitik Neros

7. Neros Griechenlandreise

8. Aufstände in den Provinzen und Neros Tod

9. Künstler, Muttermörder, Christenverfolger – Neros Nachleben.

Literaturhinweise

  IX. Entwicklungen und Charakteristika des frühen Prinzipats

1. Der Hof des Kaisers

2. Veränderte Rollen und Selbstbilder der römischen Aristokratie

3. Familien- und Nachfolgepolitik

4. Die Stellung der Frauen des Kaiserhauses

5. Die Bedeutung der Provinzen und der provinzialen Elite

6. Die Außen- und Militärpolitik der julisch-claudischen Epoche

7. Der Kaiser als Gott

8. Vom Unglück, nicht Augustus zu sein

Literaturhinweise

Auswahlbibliographie

Register

Geschichte kompakt

In der Geschichte, wie auch sonst, dürfen Ursachen nicht postuliert werden, man muss sie suchen. (Marc Bloch)

Das Interesse an Geschichte wächst in der Gesellschaft unserer Zeit. Historische Themen in Literatur, Ausstellungen und Filmen finden breiten Zuspruch. Immer mehr junge Menschen entschließen sich zu einem Studium der Geschichte, und auch für Erfahrene bietet die Begegnung mit der Geschichte stets vielfältige, neue Anreize. Die Fülle dessen, was wir über die Vergangenheit wissen, wächst allerdings ebenfalls: Neue Entdeckungen kommen hinzu, veränderte Fragestellungen führen zu neuen Interpretationen bereits bekannter Sachverhalte. Geschichte wird heute nicht mehr nur als Ereignisfolge verstanden, Herrschaft und Politik stehen nicht mehr allein im Mittelpunkt, und die Konzentration auf eine Nationalgeschichte ist zugunsten offenerer, vergleichender Perspektiven überwunden.

Interessierte, Lehrende und Lernende fragen deshalb nach verlässlicher Information, die komplexe und komplizierte Inhalte konzentriert, übersichtlich konzipiert und gut lesbar darstellt. Die Bände der Reihe „Geschichte kompakt“ bieten solche Information. Sie stellen Ereignisse und Zusammenhänge der historischen Epochen der Antike, des Mittelalters, der Neuzeit und der Globalgeschichte verständlich und auf dem Kenntnisstand der heutigen Forschung vor. Hauptthemen des universitären Studiums wie der schulischen Oberstufen und zentrale Themenfelder der Wissenschaft zur deutschen und europäischen Geschichte werden in Einzelbänden erschlossen. Beigefügte Erläuterungen, Register sowie Literatur- und Quellenangaben zum Weiterlesen ergänzen den Text. Die Lektüre eines Bandes erlaubt, sich mit dem behandelten Gegenstand umfassend vertraut zu machen. „Geschichte kompakt“ ist daher ebenso für eine erste Begegnung mit dem Thema wie für eine Prüfungsvorbereitung geeignet, als Arbeitsgrundlage für Lehrende und Studierende ebenso wie als anregende Lektüre für historisch Interessierte.

Die Autorinnen und Autoren sind in Forschung und Lehre erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Jeder Band ist, trotz der allen gemeinsamen Absicht, ein abgeschlossenes, eigenständiges Werk. Die Reihe „Geschichte kompakt“ soll durch ihre Einzelbände insgesamt den heutigen Wissensstand zur deutschen und europäischen Geschichte repräsentieren. Sie ist in der thematischen Akzentuierung wie in der Anzahl der Bände nicht festgelegt und wird künftig um weitere Themen der aktuellen historischen Arbeit erweitert werden.

Kai Brodersen

Martin Kintzinger

Uwe Puschner

Volker Reinhardt

Vorwort

Die Kaiser der julisch-claudischen Dynastie gehören zu jenen antiken Herrscherfiguren, deren Bild in der Forschung sich in den letzten Jahren stark gewandelt hat. Trotzdem (oder vielleicht gerade deshalb) üben sie noch immer eine große Faszination auf all jene aus, die sich mit ihnen und ihrer Zeit befassen. In den wenigen Jahrzehnten zwischen dem Tod des ersten Kaisers Augustus (14 n. Chr.) und dem Ende der Dynastie (68 n. Chr.) lassen sich allerdings nicht nur die hochspannenden Lebensläufe der Kaiser Tiberius, Caligula, Claudius und Nero studieren. Es können auch die Konsolidierungsprozesse jener politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen beobachtet werden, die den Prinzipat ausmachten.

Die biographischen wie strukturellen Linien unter Heranziehung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zusammenzuführen und sie in einem Überblickswerk zu präsentieren, ist Ziel dieses Buches. Die Reihe „Geschichte kompakt“ der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft bietet dafür den idealen Ort.

Der vorliegende Band begleitet mich seit mehreren Jahren in meinen Forschungen, vor allem aber auch in zahlreichen Lehrveranstaltungen. In Vorlesungen, Seminaren und Übungen an den Universitäten Passau, Regensburg und vor allem Erlangen-Nürnberg habe ich verschiedene Themenkomplexe des Bandes mit den Studierenden intensiv diskutiert. Diese Diskussionen haben mir im Entstehungsprozess des Buches oft geholfen und ich danke allen daran Beteiligten. Mein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Hans-Ulrich Wiemer für die Möglichkeit, seinen Lehrstuhl für zwei Semester vertreten zu können, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhls und den Studierenden in Erlangen. Insbesondere Herrn Dr. Bernhard Kremer und Frau Agnes Luk danke ich für die Lektüre des Manuskriptes und ihre wertvollen Hinweise, Herrn Felix Schmutterer für die Hilfe bei der Beschaffung der Bildrechte. Dank gebührt ferner Herrn Prof. Dr. Peter Herz, der schon im Studium mein Interesse für die frühe Kaiserzeit geweckt, manches Problem mit mir diskutiert und viele nützliche Ratschläge gegeben hat. Herrn Dr. Elmar Singer gilt ein ganz besonderer Dank für den unschätzbaren Blick von außen und seine umfassende Unterstützung.

Herrn Prof. Dr. Kai Brodersen danke ich für die Aufnahme des Bandes in die Reihe „Geschichte kompakt“ und Frau Anna Frahm für die aufmerksame Betreuung meines Manuskriptes und die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Regensburg, im Dezember 2016

Babett Edelmann-Singer

I. Einleitung

Ein heuchlerischer Tyrann, ein irrwitziger Jüngling mit Hang zu sadistischem Humor, ein physisch beeinträchtigter Wirrkopf, fremdgesteuert von raffgierigen ehemaligen Sklaven und nymphomanen Ehefrauen, am Ende ein Pseudokünstler mit Hang zur Megalomanie – so werden die Nachfolger des Augustus in unseren wichtigsten literarischen Quellen dargestellt. Tacitus, Sueton und Cassius Dio verfolgen zwar unterschiedliche Intentionen in ihren Werken, Einigkeit herrscht allerdings darin, dass diese vier Herrscher letztlich in den entscheidenden Herrscherqualitäten versagten. Zwar werden zumindest Tiberius und Claudius an der einen oder anderen Stelle positive Entwicklungsschübe für das Reich bescheinigt, auch den Anfängen des Caligula und des Nero konzedieren die genannten Autoren durchaus hoffnungsvolle Tendenzen, aus der Sicht der senatorisch geprägten Geschichtsschreibung und der antiken Biographie wurden aber letztlich doch alle vier Kaiser als Fehlgriffe verstanden. Das Versagen ist dabei immer ein persönliches, und der Maßstab richtiger Herrschaft liegt stets in einer imaginierten Vergangenheit, in der der mos maiorum (die Sitte der Vorfahren) die Geschicke Roms lenkte.

Betrachtet man aber das Reich und seine Entwicklung im Ganzen, erweist sich die Zeit zwischen 14 und 68 n. Chr. als eine der stabilsten und sichersten in der römischen Geschichte bis dahin. Wir sehen eine florierende und expandierende Wirtschaft, Innovationen, beispielsweise in Architektur, Baupolitik oder Schifffahrtstechnik. Wir sehen Wohlstand auch an den Rändern des Imperiums. Wir sehen Provinzen, die sich die römische Kultur zu eigen machen, ohne die eigene aufzugeben, wir sehen eine Elite, die sich am Exemplum der Kaiser und ihrer Familienmitglieder ausrichtet. Betrachtet man zugleich das Bild der Herrscher in jenen Quellen, die neben der Geschichtsschreibung und der Biographie auf uns gekommen sind, dann sehen wir vier Herrscher, die in relativ ähnlicher Weise von der Bevölkerung des gesamten Reiches verehrt wurden, deren Konterfei nicht nur die Reichsmünzen, sondern auch die lokale Münzprägung zierte, die selbst genauso wie ihre Familien mit zahllosen Statuen geehrt und in Inschriften gepriesen wurden.

Wie aber fügt man diese so unterschiedlichen Bilder zusammen? Lange hat auch die Forschung die Kaiser der julisch-claudischen Dynastie in den Schatten des Augustus gestellt und als mehr oder weniger erfolglose Epigonen wahrgenommen, die letztlich durch politisches oder persönliches Versagen den Fußspuren, die der Dynastiegründer hinterlassen hatte, nicht gerecht werden konnten. Jene vier Kaiser aus dem Haus der Julier und Claudier, die dem Augustus nachfolgten, wurden in der althistorischen Literatur unter Überschriften wie „Die Nachfolger des Augustus – Tiberius bis Nero“ oder „The Augustan Empire BC 43–AD 69“ abgehandelt. Sie alle erlitten das unglückliche Schicksal, nicht Augustus zu sein. Dabei stand eine oft dezidiert biographisch-psychologische Sichtweise im Vordergrund, die strukturelle Gegebenheiten des Reiches vernachlässigte und entsprechend die Erfolge der julisch-claudischen Kaiser zu wenig zur Kenntnis nahm. Der an den literarischen Quellen ausgerichtete Blick auf die Persönlichkeiten der Kaiser führte allzu leicht dazu, ihr vermeintliches Versagen als historische Wahrheit weiterzuschreiben.

Worin aber liegt ihr Versagen und ist es überhaupt eines, das den Protagonisten angelastet werden kann? Völlig zu Recht hat Karl Christ in seiner „Geschichte der römischen Kaiserzeit“ die Zeit des Tiberius als „Konsolidierung des Prinzipats“ beschrieben. Denn so schwierig es war, an die Stelle der faktisch in den Bürgerkriegen untergegangenen Republik ein neues politisches System zu setzen, um wie viel schwieriger musste es sein, dieses System nun zu stabilisieren? Augustus’ Regentschaft, die bald ein halbes Jahrhundert währte, war für die Nachfolger Segen und Fluch zugleich. Seine politischen Weichenstellungen und die Zugehörigkeit zu seiner Familie waren einerseits die Garantie ihrer Herrschaft. Auf der anderen Seite hatte Augustus mit dem Prinzipat ein ganz auf seine Person zugeschnittenes politisches und gesellschaftliches Gebilde geschaffen, das politisch-konzeptionell allerdings auf der Basis der römischen Republik aufbaute und seine Wertvorstellungen aus republikanischer Tradition speiste. Dementsprechend war die Zeit des frühen Prinzipats von der Paradoxie einer Gleichzeitigkeit traditioneller aristokratischer Verhaltenserwartungen und einer faktisch existierenden Monarchie geprägt. Augustus selbst hatte in seinem Tatenbericht geschrieben, der neue Staat beruhe zu einem großen Teil auf seiner auctoritas, der persönlichen Autorität. Damit führte er einen Parameter in den politischen Legitimationsdiskurs ein, der den Prinzipat aus der Summe rechtlicher Kompetenzen heraushob, die er vorgeblich war. Für die Nachfolger musste dieser Parameter persönlicher auctoritas das Maß ihrer Erfolge oder das Urteilskriterium ihrer Misserfolge werden.

Man würde Tiberius, Caligula, Claudius und Nero und der Zeit, die sie prägten, nicht gerecht, stellte man sie nur in den Schatten des ersten Prinzeps. Die lange akzeptierte, heute aber zunehmend in Frage gestellte kritische Meinung über die Epoche zwischen 14 und 68 n. Chr. geht in erster Linie auf jene Informationen zurück, die antike Geschichtsschreiber, Biographen und Literaten liefern. Sie sind es, die das Bild eines Niedergangs prägten. Aber gerade diese Autoren sind es auch, die aus verschiedensten Gründen ein vitales Interesse daran hatten, die julisch-claudischen Herrscher in ein schlechtes Licht zu rücken. Bevor man sich also den Ereignissen und ihrer Beurteilung zuwenden kann, muss man nach den Quellen und den Motiven jener antiken Autoren fragen, auf denen diese Informationen beruhen. Gleichzeitig muss man danach fragen, welche Quellen helfen können, dieses Bild zu relativieren.

II. Quellen

Annalistik und Biographie

Unser Wissen entstammt in erster Linie Werken der Geschichtsschreibung und Biographien, die von antiken Autoren verfasst wurden. Alle diese Texte beschreiben das Wirken der Kaiser als politische sowie persönliche Lebensgeschichte und legen den Fokus auf Rom. Die antike Geschichtsschreibung funktioniert dabei stets nach dem gleichen Muster: Alle Ereignisse haben ihren Ursprung in einem persönlichen Erfolg oder einem individuellen Versagen von Menschen. Strukturelle Erklärungen gibt es nicht.

Tacitus, Sueton und Cassius Dio haben das Bild dieser Epoche wohl am stärksten geprägt, von der sie allerdings ein großer zeitlicher Abstand trennt.

Publius (?) Cornelius Tacitus (ca. 55–120 n. Chr.)

Tacitus stammte wohl aus der Provinz Gallia Narbonensis (Südfrankreich) und gehörte zu jener Schicht provinzialer Senatoren, deren Aufstieg im 1. Jahrhundert n. Chr. stattfand. Er gilt als Vertreter der senatorischen Geschichtsschreibung, orientierte sich am Ideal der längst untergegangenen römischen Republik. Im Jahr 97 wurde er Konsul, später Statthalter der Provinz Asia. Seine für unsere Epoche wichtigsten Werke, die er in der Regierungszeit Trajans und Hadrians verfasste, sind die beiden Geschichtswerke, die heute unter dem Titel Annalen (ab excessu divi Augusti) und Historien firmieren. Vor allem die Annalen, die vom Tod des Augustus 14 n. Chr. bis zum Tod Neros 68 n. Chr. reichen (aber nur unvollständig vorliegen), haben das Bild dieser Epoche nachhaltig geprägt. Typisch für Tacitus ist die Technik des Innuendo, der diskreditierenden Andeutungen über eine Person, das Nicht-Aussprechen von angeblichen Wahrheiten, die er aber durch Gerüchte und das Zitieren von Volkes Stimme unterschwellig anlegt. Sein vielzitiertes „sine ira et studio“ (ohne Hass und Parteilichkeit) muss daher äußerst kritisch gesehen werden. Tacitus’ Absicht ging über das bloße Erzählen historischer Abläufe hinaus. Er wollte den Prinzipat als eine Zeit des Niedergangs beschreiben, der sich in zahlreichen Symptomen äußerte: Die Kaiser versagten angesichts der Fülle ihrer Macht, die Eliten versagten, indem sie ihre alten Freiheitsrechte für Sicherheit und Wohlstand verkauften. Dabei spiegelte seine Beschreibung mehr die selbsterlebten Jahre unter Domitian, der den Prinzipat in eine autokratische Monarchie umwandelte und die Senatoren politisch entmachtete. Tacitus aber hatte gerade unter Domitian die Karriereleiter erklommen. Seine Abrechnung mit dem unterwürfigen Senatorenstand des frühen Prinzipats war daher nicht zuletzt auch eine Selbstanklage.

Gaius Suetonius Tranquillus (ca. 70–130 n. Chr.)

Der ebenfalls unter Trajan und Hadrian schreibende Sueton hinterließ eine Sammlung von 12 Kaiserviten, die von Caesar bis Domitian reicht. Aus dem Ritterstand stammend, hatte er eine erstaunliche Karriere bis zum Leiter des kaiserlichen Sekretariats (ab epistulis) hinter sich, als er im Jahr 122 von Hadrian unehrenhaft entlassen wurde. Durch seinen Posten hatte er Zugang zu den kaiserlichen Archiven und nutzte diesen für seine Lebensbeschreibungen. Sueton wurde in der Fachwelt nicht selten die nötige Ernsthaftigkeit und Reflexion abgesprochen. Man betrachtete sein Werk eher als Unterhaltungsliteratur, da er es für ebenso wichtig hielt, über das Aussehen, die persönlichen Marotten oder die Krankheiten der Kaiser zu berichten, wie über deren Außenpolitik und Gesetze. Suetons Ansatz war es dabei, den Prinzipat als Herrschaftssystem in seinen individuellen Ausprägungen unter den einzelnen Kaisern zu spiegeln. Im Gegensatz zu Tacitus’ Werken wurden seine Kaiserviten von der Antike bis ins Mittelalter vielfach wieder aufgelegt, rezipiert und nachgeahmt.

L. Claudius Cassius Dio Cocceianus (ca. 164–235 n. Chr.)

Cassius Dio schrieb seine „Römische Geschichte“ mit deutlichem zeitlichem Abstand zu den Ereignissen. Er stammte aus der östlichen Provinz Bithynien, verfasste sein Werk entsprechend auf Griechisch. Auch er war Mitglied des Senates, seine Familie gehörte zur provinzialen Elite, so stieg er schnell auf und übernahm Spitzenpositionen im Reich unter den severischen Kaisern: Zweimal bekleidete er den Konsulat – einmal davon, 229 n. Chr., sogar gemeinsam mit dem Kaiser –, dreimal ist für ihn das Amt eines Statthalters überliefert. Cassius Dio stand in gewisser Hinsicht in der Tradition des Tacitus: In beiden Werken wurde die Politik eines Kaisers daran gemessen, wie er sich zum Senat verhielt. Ähnlich wie Tacitus stellte Cassius Dio die eigene Zeit als Abstieg dar, als Epoche eines ‚eisernen und rostigen Kaisertums‘. Auch sein Werk verfolgte also die Absicht, in der historischen Darstellung die eigene Zeit zu spiegeln.

Velleius Paterculus (ca. 20 v. Chr.–nach 30 n. Chr.)

Velleius Paterculus ist ein Korrektiv zu den genannten drei Autoren – wenn auch ein durchaus problematisches. Seit der Entdeckung der Handschrift seiner „Römischen Geschichte“ im Jahr 1515 sind sein Werk und seine Person umstritten und wurden lange nicht genug gewürdigt. Dabei ist Velleius einer der wenigen Zeitzeugen unter den heute vorliegenden Autoren. Er kannte Tiberius persönlich und diente unter seinem Kommando mehrere Jahre in Germanien und Pannonien. Aber genau dieser Umstand hat ihm den Vorwurf eingebracht, ein Schmeichler und Parteigänger des Tiberius gewesen zu sein, der die historischen Fakten zugunsten des von ihm hochverehrten Kaisers Tiberius gefälscht habe. Velleius Paterculus stammte aus einer ritterlichen Familie mit langer republikanischer und militärischer Tradition. Wie seine Vorfahren schlug er die Offizierslaufbahn ein, begleitete auf dem Höhepunkt seiner militärischen Karriere den Tiberius als Stabsoffizier und Legat (Legionskommandant) in Pannonien und erreichte im Jahr 15 n. Chr. die Prätur. Zweifellos war Velleius ein Profiteur des Prinzipatssystems, aber gerade diese Tatsache eröffnete einen Blick auf Tiberius und seine Zeit, wie ihn die senatorische Geschichtsschreibung eines Tacitus nicht zuließ. Velleius blickte nicht idealisierend zurück auf die Zeit der res publica. Für ihn lief die gesamte römische Geschichte auf ihren Höhepunkt in der Regierungszeit des Tiberius zu. Homines novi wie Velleius empfanden die neue Zeit des Prinzipats vielmehr als Chance denn als Verlust einer vermeintlichen Freiheit. Manche Analysten seines Werkes kamen sogar zu dem Ergebnis, dass Velleius die fundamentale Seite des Wesens und der Leistung des Tiberius sicher erfasst und plastisch gestaltet habe. In jedem Fall ist Velleius eine zeitgenössische Stimme, die zur meinungsbildenden kleinen Gruppe der Senatoren einen Gegenentwurf präsentiert und sicher eher die Mehrheitsmeinung der Reichsbewohner widerspiegelt.

Stichwort

homo novus, Pl. homines novi

Als „neue Männer“ werden Personen bezeichnet, die als erste ihrer Familien ein höheres Amt (Prätur oder Konsulat) bekleideten und damit Zugang zum Senat erhielten. Unter Augustus wurden ungewöhnlich viele Männer aus dem Ritterstand in den Senat erhoben und waren dem ersten Prinzeps daher in besonderer Weise zu Dank und Loyalität verpflichtet.

Flavius Josephus (ca. 37/38–100 n. Chr.)

Flavius Josephus war ebenfalls persönlich in die Ereignisse am Ende der julisch-claudischen Herrschaft involviert, und auch seine Perspektive sollte als Korrektiv und Ergänzung verstanden werden. Josephus nämlich war kein Römer, zumindest nicht in den ersten 32 Jahren seines Lebens. So lange trug der aus einer einflussreichen jüdischen Priesterfamilie in Jerusalem stammende Mann den Namen Josephus ben Mattitjahu. Er unternahm als Mitglied der jüdischen Oberschicht diplomatische Missionen zu Kaiser Nero und beteiligte sich zunächst am großen Aufstand gegen Rom im Jahr 66 n. Chr. Dann aber wechselte er 67 n. Chr. die Seiten, da er erkannt hatte, wie er selbst schreibt, dass ein römischer Sieg Gottes Wille sei. Er prophezeite dem römischen Oberkommandierenden im Jüdischen Krieg, Flavius Vespasianus, die Kaiserwürde und erhielt, als dies tatsächlich eintrat, von ihm das römische Bürgerrecht. Flavius Josephus, wie er sich nun nannte, wirkte in der Folge als Vermittler zwischen Rom und Jerusalem. Vor allem sein Werk über den Jüdischen Krieg (Bellum Iudaicum), das in der Zerstörung des Tempels von Jerusalem gipfelte, und seine jüdische Geschichte von den biblischen Anfängen bis ins Jahr 66 n. Chr. (Antiquitates ludaicae) sind für die julisch-claudische Epoche relevant.

Dichtung, Philosophie, Fachschriftstellerei

Als Ergänzung zu diesen Autoren können philosophische Schriften, Dichtung und Fachschriftstellerei herangezogen werden.

L. Annaeus Seneca (ca. 1–65 n. Chr.)

Als Erzieher und Berater Neros hat der römische Autor Seneca gewirkt. Seine literarischen Werke, Briefe und philosophischen Betrachtungen können zwar nur bedingt für die Rekonstruktion historischer Abläufe herangezogen werden, eröffnen aber einen Einblick in die Mentalität und Wertewelt der senatorischen Oberschicht. Auch in ihrer zum Teil dem Kaiser zugewandten, zum Teil ihn extrem ablehnenden Haltung spiegeln sie aufschlussreich die kulturhistorischen Entwicklungen in der Epoche der julisch-claudischen Kaiser wider.

Die Dichter Martial (ca. 38–104 n. Chr.) und Juvenal (ca. 67–nach 138 n. Chr.) stehen zeitlich zwar eher in der Epoche der Flavier und Antonine, zeigen aber gerade in ihren historischen Rückgriffen auf die Vorgängerepoche, wie diese von der nachfolgenden Generation wahrgenommen wurde. Auch die Fachschriftsteller zu Geographie und Naturkunde erlauben uns recht oft Einblicke in die Gegebenheiten und Vorstellungen der Zeit. Als Autoren sind hier Plinius der Ältere (23–79 n. Chr.) mit seiner „Naturgeschichte“ zu nennen, einer enzyklopädischen Sammlung des bekannten Wissens über die Natur in 37 Büchern, oder Strabon von Amaseia (Mitte 1. Jh. v. Chr.–ca. 24 n. Chr.), der mit der „Geographika“ eine kulturgeographische Beschreibung der Mittelmeerwelt verfasste.

Dokumentarische Quellen

Eine sehr gute Ergänzung, nicht selten auch ein Korrektiv zu den oft problematischen literarischen Quellen, können dokumentarische Quellen sein, also archäologische Überreste, Inschriften, Münzen oder Papyri. Reste kaiserlicher Palastanlagen in Rom – wie beispielsweise die sogenannte domus aurea des Kaisers Nero –, aber auch Bauten einzelner Kaiser außerhalb der urbs werden im Verlauf der Darstellung als monumentale Reste bestimmter Herrschaftskonzepte thematisiert werden. Vor allem die Kaiserbildnisse sowie die Kaiserinschriften, deren reichsweite Verbreitung von der herrscherlichen Durchdringung auch der Provinzen Zeugnis ablegen kann, werden heute als Elemente des öffentlichen Diskurses verstanden, die als Medium kaiserlicher Kommunikation und Repräsentation großen Einfluss ausüben konnten. Gleichzeitig erlauben uns die in den Provinzen aufgestellten Inschriften und Kaiserbildnisse aber auch einen seltenen Blick auf die Rezeption der Kaiser im Reich.

III. Der Herrschaftsantritt des Tiberius: Missverständnisse und Hypotheken

Überblick

Zum Verständnis der Herrschaft des Tiberius wie der gesamten julisch-claudischen Epoche (14–68 n. Chr.) ist es unerlässlich, die Situation beim Herrschaftsantritt des Tiberius detailliert zu erfassen. Dies bedeutet einerseits, die politischen wie familiären Bedingungen beim Tod des Augustus im Jahr 14 n. Chr. zu skizzieren, unter denen Tiberius sein Prinzipat im September 14 n. Chr. antrat. Andererseits bedeutet es aber auch, seine Lebensgeschichte bis zu diesem Punkt einfließen zu lassen und die problematischen historischen Ereignisse um die erste Machtübertragung zu schildern. In den Wochen zwischen dem 19. August und dem 17. September 14 n. Chr. erfolgten die Weichenstellungen in der dynastischen Nachfolgeregelung, im Umgang mit dem verstorbenen Herrscher und im politischen Verhältnis zum Senat.

Zeittafel  
19.8.14 n. Chr. Tod des Augustus in Nola
20.(?)8.14 n. Chr. Ermordung des Agrippa Postumus
September 14 n. Chr. Beisetzung des Augustus im Mausoleum Augusti
17.9.14 n. Chr. Entscheidende Senatssitzung nach dem Tod des Augustus
Konsekration des ersten Prinzeps zum Divus Augustus
Erhebung des Tiberius zum Augustus und Verleihung des imperium
proconsulare auf Lebenszeit
Verleihung des imperium proconsulare an Germanicus und Ernennung
zum flamen Augustalis
Testamentarische Adoption der Livia in die julische Familie (Name:
Julia Augusta), Ernennung zur sacerdos divi Augusti
16.11.42 v. Chr.–16.3.37 n. Chr. Lebensdaten des Tiberius

1. August 14 n. Chr. – Eine Ära geht zu Ende und ein Gott wird geschaffen

Tod und Bestattung

Der Imperator Caesar Divi Iulii filius Augustus verstarb am 19. August 14 n. Chr. Bei seinem Tod war er fast 76 Jahre alt und hatte die Geschicke des römischen Reiches 58 Jahre lang bestimmt. 44 Jahre davon (ab 31 v. Chr.) war er im Grunde unumstrittener Alleinherrscher gewesen. Kaum ein Bewohner des römischen Reiches konnte sich im Sommer 14 n. Chr. an eine Zeit ohne Augustus erinnern oder war gar in der Zeit vor den Bürgerkriegen, die in Abgrenzung vom Prinzipat in Anlehnung an Cicero als libera res publica (freier Staat) bezeichnet wurde, politisch aktiv gewesen. Sein Tod stellte eine Zäsur dar, und die Ereignisse um die Bestattung des Augustus werden in den Quellen daher auch detailreich geschildert.

 

 

Quelle

Bestattung des Augustus Suet. Aug. 100, 2–4

Im Senat entbrannte in dem Bemühen um eine prachtvolle Ausrichtung der Beisetzungsfeierlichkeiten und darum, dem Andenken des Toten Ehre zu erweisen, ein regelrechter Wettstreit, so dass es so weit ging, dass unter vielem anderen einige Senatoren den Antrag stellten, der Leichenzug sollte durch das Triumphtor ziehen, dabei solle das Bild der Siegesgöttin vorangetragen werden, das in der Curia stehe, und Kinder beiderlei Geschlechts aus den vornehmsten Familien sollten das Trauerlied singen. Andere beantragten, am Tage des Begräbnisses solle man die goldenen Ringe ablegen und eiserne anstecken. Einige schlugen vor, die Priester der obersten Kollegien sollten die Gebeine aufsammeln. Einer empfahl, den Namen des Monats Augustus auf den September zu übertragen, weil in diesem Augustus geboren sei, in jenem gestorben. Ein anderer war der Meinung, man solle den gesamten Zeitraum vom Tag seiner Geburt bis zu seinem Todestag das Augusteische Zeitalter nennen und es so in den Kalender aufnehmen. Den Ehrungen hat man aber das rechte Maß gesetzt und nur zwei laudationes gehalten: die eine hielt Tiberius vor dem Tempel des Divus Julius, die andere Drusus, der Sohn des Tiberius, vorn auf der alten Rednertribüne, und Senatoren trugen den Leichnam auf ihren Schultern bis zum Marsfeld, dort wurde er verbrannt. Und es gab auch einen Mann im Range eines Prätors, der schwor, dass er gesehen habe, wie das Abbild des Verbrannten in den Himmel aufgestiegen sei. Die sterblichen Überreste sammelten die vornehmsten Angehörigen des Ritterstandes in der Tunika, ohne Gürtel und mit bloßen Füßen auf und setzten sie im Mausoleum bei. (Übersetzung H. Martinet)

Augustus hatte für den Fall seines Ablebens sowohl politisch wie auch persönlich präzise Vorkehrungen getroffen. Möglicherweise leitete ihn dabei die Erinnerung an Caesars plötzlichen Tod 44 v. Chr. und die chaotischen Szenen bei dessen Bestattung. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass Augustus das von ihm erschaffene Herrschaftsgefüge nach seinen Vorstellungen weitergeführt wissen wollte und daher über den eigenen Tod hinaus Anweisungen hinterlassen hatte, die unter anderem einen Tatenbericht (res gestae) enthielten, der sein Leben in der eigenen Deutung darstellte und prominent am Mausoleum in Rom angebracht werden sollte.

Schon der Leichenzug (pompa funebris) erinnerte eher an einen Triumphzug als an die großen Leichenzüge berühmter Männer der Republik. Denn neben den üblichen Bildern der berühmten Vorfahren wurden auch die Bilder der von Augustus unterworfenen Völker mitgetragen. Der vergöttlichte Caesar fehlte zwar im Leichenzug, da die Leichenreden (laudationes funebris) des Adoptivsohnes und designierten Nachfolgers Tiberius und seines Sohnes Drusus des Jüngeren aber vor dem Tempel des Divus Julius gehalten wurden, war dieser wichtigste der augusteischen Vorfahren doch prominent genug vertreten. Cassius Dio berichtet, Tiberius habe den Augustus mit dem Halbgott Herakles verglichen, der wegen seiner Leistungen vom Scheiterhaufen auf den Olymp entrückt worden war. Diese Rede zielte bereits stark darauf ab, Augustus zum Staatsgott zu erheben. Nach Cassius Dio beendete Tiberius seine Rede mit den Worten: „Wir dürfen ihn darum auch nicht betrauern, sondern sollen nunmehr seinen Leib der Natur zurückgeben, während wir seine Seele gleich der eines Gottes für alle Zeit verherrlichen.“ (Cass. Dio 56, 41, 9) Nach der Zeremonie auf dem Forum trugen die Senatoren den Toten zum Marsfeld, wo außerhalb des pomerium, der sakralen Stadtgrenze, ein riesiger Scheiterhaufen errichtet war. Es folgten die Magistrate, die Priesterkollegien, die übrigen Senatoren, die Ritter, die Soldaten und die Bevölkerung. Der Leichnam des Augustus wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt und man ließ einen Adler steigen, um darzustellen, dass die Seele des Verstorbenen von den Göttern in den Himmel geholt worden sei. Es blieb damit auch kein Zweifel, dass die Erhebung zum Staatsgott ein Akt göttlichen Willens war, den der Senat nur bestätigte. Ein Mann im Rang eines Prätors schwor einen Eid, dass er den Aufstieg des Augustus vom Scheiterhaufen in den Himmel gesehen habe. Nachdem der Scheiterhaufen abgebrannt war, sammelten die führenden Ritter die Knochen des Toten ein und setzten diese im Mausoleum des Augustus bei.

Konsekration

Am 17. September fand dann die erste Senatssitzung der nachaugusteischen Epoche statt, in der beschlossen wurde, dem Augustus einen offiziellen Staatskult einzurichten. Ähnlich wie bei der Divinisierung Caesars durch die lex Rufrena 42 v. Chr. wurde sicherlich ein Gesetz erlassen, das den Beschluss zur Vergöttlichung regelte und für alle Bürger verbindlich die Einrichtung eines neuen Kultes festschrieb. Augustus wurde nun zum Divus Augustus, zum göttlichen Augustus, er erhielt einen Priester, einen Tempel und Opfer zugesprochen. Leider gibt es von dem monumentalen Tempel, der in der Senke zwischen Palatin und Kapitol lag, keine Reste, sondern nur Abbildungen auf Münzen. Die relativ späte Weihung der aedes im Jahr 37 n. Chr. durch Kaiser Caligula, den Nachfolger des Tiberius, führt zu der Vermutung, dem Tiberius habe wenig an der Vergöttlichung und kultischen Verehrung seines Vorgängers gelegen. Die Priesterschaft, die nun eingerichtet und mit dem Kult des Augustus betraut wurde, trug den Namen sodales Augustales, nach dem Vorbild einer Priesterschaft, die für den Stadtgründer Romulus in mythischer Zeit eingerichtet worden war. Zu den ersten Mitgliedern dieser neuen Augustus-Priesterschaft gehörten die Angehörigen des Kaiserhauses (Tiberius, Germanicus, Claudius, Drusus der Jüngere) und wohl die höchste Führungsschicht des Reiches. Der erste Priester des Augustus (flamen Divi Augusti) wurde sein Adoptivenkel Germanicus, designierter Nachfolger des Tiberius. Interessanterweise wurde auch Livia, die Witwe des Augustus, zur Priesterin ihres verstorbenen Mannes ernannt (sacerdos divi Augusti). Zu den weiteren Ehrungen für den neuen Gott Augustus gehörte es, dass mehrtägige Feste und Spiele zu seinen Ehren in den römischen Festkalender integriert wurden: So feierte man von nun an die Augustalia zwischen dem 3. und 12. Oktober und die ludi Palatini vom 17. bis zum 19. Januar.

So weit gab es im Senat Einigkeit, was die Beschlüsse über den toten Herrscher anging. Wie aber sollte es nun mit der Herrschaft, dem Prinzipat, weitergehen? Der 17. September 14 n. Chr. erscheint als historisch bedeutsamer Moment, denn zum ersten Mal musste das von Augustus geschaffene Herrschaftssystem an einen Nachfolger aus der Familie übertragen werden. Jenes Herrschaftssystem, das die moderne Forschung Prinzipat nennt, war eine kaum verhüllte Monarchie. Die Kaiser selbst stellten es aber als Fortsetzung der römischen Republik dar.

Stichwort

Prinzipat

Bezeichnet die von Augustus 27 v. Chr. geschaffene Herrschaftsform, die als Kompromiss zwischen dem aus dem Bürgerkrieg siegreich hervorgegangenen Prinzeps Augustus und dem Senat inszeniert wurde. Rechtlich abgesichert wurde die führende Position des Prinzeps durch republikanische Amtsgewalten und Befugnisse, die allerdings modifiziert und damit ihres republikanischen Charakters entledigt wurden. Faktisch beruhte die Macht des Augustus auf seiner Kontrolle des Militärs, seiner Herkunft, seiner sakralen Sonderstellung, seinen Klientelbeziehungen und seinem Reichtum. Sozial resultierte die Führungsrolle aus der im pater patriae-Titel verankerten Schutzfunktion für das gesamte Reich.

Wie sollte die Herrschaft weiter ausgeübt werden? Gab es überhaupt einen Spielraum? Entscheidende Regelungen waren von Augustus bereits zu seinen Lebzeiten in die Wege geleitet worden: Er hatte dafür gesorgt, dass der designierte Nachfolger Tiberius die beiden entscheidenden Kompetenzen der Herrschaftsausübung bereits innehatte – seit seiner Adoption 4 n. Chr. besaß er die tribunicia potestas und seit 13 n. Chr. war er Inhaber des imperium proconsulare maius. Entsprechend hatten bereits unmittelbar nach dem Tod des Augustus die beiden Konsuln sowie der Prätorianerpräfekt den Treueeid auf Tiberius abgelegt.

Stichwort

tribunicia potestas

Beinhaltet sämtliche Befugnisse und Privilegien der Volkstribunen, vor allem das Antragsrecht vor der Volksversammlung bezüglich Gesetzesinitiativen und Strafanklagen, das Recht, Senatssitzungen anzuberaumen, ein allgemeines Hilferecht gegenüber jedermann, das vor allem eine Schutzfunktion für betroffene Bürger gegenüber Willkürakten einzelner Magistrate einschloss, sowie das Vetorecht gegenüber allen Handlungen sämtlicher Magistrate bis hinauf zu den Konsuln.

imperium proconsulare maius

Erstreckte sich auf das ganze Reichsgebiet und ermöglichte es dem Prinzeps, auch in Senatsprovinzen dem jeweiligen Statthalter übergeordnet zu sein.

Mit dieser staatsrechtlichen Übertragung der Macht musste auch die privatrechtliche einhergehen. Denn der Prinzipat beruhte eben nicht ausschließlich auf potestas, also Machtbefugnissen, sondern zu einem großen Teil auch auf weiteren zentralen Pfeilern: der auctoritas des Prinzeps, seinem sozialen Prestige und seinem wirtschaftlichen Vermögen.

2. Das Testament des Augustus

Mit seinem Testament hatte Augustus auch privatrechtlich den Schritt der Machtübertragung abgesichert. Um einerseits verstehen zu können, wie Augustus über seinen Tod hinaus weiterwirkte, um andererseits aber auch zu begreifen, welche Zwänge auf Tiberius lasteten, muss man sich die Regelungen jenes privaten Testamentes vor Augen halten, das Augustus 13 n. Chr. verfasst hatte und das nun in der ersten Senatsdebatte nach seiner Konsekration verlesen wurde. Grundsätzlich muss man dem Testament eines Römers eine hohe soziale und kommunikative Bedeutung beimessen. Es repräsentiert nicht nur individuelle Wünsche, sondern gleichermaßen seine gesellschaftliche Eingebundenheit.

Erben und Legate

Dieser letzte Wille verfügte, dass der Adoptivsohn Tiberius und die Witwe Livia als Haupterben – Livia zu einem Drittel, Tiberius zu zwei Dritteln – eingesetzt wurden. Die Enkel Germanicus und Drusus der Jüngere wurden als Erben zweiten Ranges bedacht. Daneben verfügte Augustus, dass 40 Millionen Sesterzen von seinen Erben an die stadtrömische Bürgerschaft (die tribus), die Militärs der Stadt (Prätorianer, römische Kohorten) und schließlich an alle in den Legionen dienenden Bürgersoldaten ausbezahlt werden sollten. Bei diesen Regelungen waren ihm sicherlich die positiven Auswirkungen der Legate (Vermächtnisse) im Testament Caesars in Erinnerung, die er selbst als Haupterbe im Jahr 44 v. Chr. ausgezahlt und mit denen er sich die Loyalität der zivilen und militärischen Anhänger Caesars gesichert hatte. Das private Testament stand also ganz klar unter der Maßgabe des reibungslosen Übergangs der Macht innerhalb der Familie an den vorgesehenen Nachfolger Tiberius. Sowohl staatsrechtlich als auch privatrechtlich hatte Augustus ihm den Weg geebnet.

Adoption der Livia

Die Rolle, die der Witwe des Augustus und Mutter des Tiberius, Livia (58 v. Chr.–29 n. Chr.), eingeräumt wurde, bedarf allerdings einiger Erklärungen: Das Testament legte nämlich für viele sicherlich überraschend fest, dass Livia in die julische Familie adoptiert werden und fortan den Namen Julia Augusta tragen sollte. Sowohl die hohe Summe der Erbschaft als auch diese testamentarische Adoption einer Frau bei gleichzeitigem Vorhandensein eines männlichen Erben und Nachfolgers waren in jeder Hinsicht ungewöhnlich. Seit 169 v. Chr. existierte infolge der Punischen Kriege ein Gesetz (lex Voconia), das es verbot, Frauen als Erben von Vermögen über 100.000 Sesterzen einzusetzen. Im Falle der Livia berichtet Cassius Dio (56, 32, 1), dass der Senat diese Erbschaft durch eine Ausnahmeregelung abgesegnet hatte – der Senat war also in die Abfassung des Testaments zumindest in diesem Punkt eingebunden. Allerdings scheint es, als sei die testamentarische Adoption der Livia ein sozialer Akt ohne rechtliche Konsequenzen gewesen. Hätte Livia auf einem für Männer belegten Arrogationsverfahren bestanden, wären wohl die innerfamiliären Konsequenzen zu problematisch gewesen, schließlich wäre sie dann die Schwester ihres Sohnes geworden. Die Adoption der Livia muss daher weniger in einem juristischen Sinne verstanden werden, sondern mehr als Versuch, ihre Position sozial und sakral zu festigen. Die Versuche der Livia, aus dem neuen Namen Julia Augusta Kapital zu schlagen, veranschaulichen dies: Sie plante unter anderem einen Adoptionsaltar, eine ara adoptionis, zu errichten, was Tiberius allerdings verhinderte. Hier wird das Muster, das sich hinter dieser Adoption und Livias Einsetzung als Erbin verbarg, deutlich. Augustus scheint eine Art Kontrollinstanz für den von ihm wenig geliebten und vielleicht auch für wenig geeignet erachteten Tiberius geplant zu haben. Dafür stattete er Livia zusätzlich zu ihrem bereits bestehenden Besitz mit großen finanziellen Ressourcen, aber auch mit symbolischem Kapital in Form der Übertragung seines Namens und in Form des Priesteramts in seinem Kult aus. Dies sicherte ihr eine aktive Rolle im Prinzipat über seinen Tod hinaus.

Stichwort

Augustus-Name

Der erstmals am 16. Januar 27 v. Chr. übertragene Name Augustus (der Erhabene) wertet seinen Träger sakral auf, da er an den mythischen Stadtgründer Romulus und das erste Augurium (augurium augustum), also die Einholung und Deutung des Götterwillens, erinnert und etymologisch in das religiös aufgeladene Wortfeld des Verbs augere (vermehren) gehört.

Mit der Adoption Livias setzte Augustus nicht nur ein Gegengewicht zu Tiberius innerhalb der Familie, es entstand auch – ob intendiert oder nicht – ein Graben zwischen Mutter und Sohn, der der Kaiserherrschaft des Tiberius real und in der Wahrnehmung der Zeitgenossen wie der antiken Autoren schadete. Denn die Erhebung Livias zur Augusta schuf ein machtinternes Gegengewicht, das auch vom Senat, von den Provinzen und den herrschaftsrelevanten Gruppen als Herabsetzung des Tiberius wahrgenommen wurde. Gleich nach der Bekanntmachung der Adoption Livias trug ihr dann auch der Senat den Titel der mater patriae an. Der Senat nahm also den Ball, den Augustus ins Feld geworfen hatte, auf und unterstützte dieses Gegengewicht zum neuen Kaiser. Die Senatoren forderten ferner, in Zukunft sollte Tiberius sich in seiner offiziellen Nomenklatur nicht nur Sohn des Augustus, sondern auch Sohn der Julia nennen. Außerdem sollte ein Monat nach ihr benannt werden, so wie es bereits mit Augustus und Caesar (Juli) geschehen war. Ihre Stellung sollte also über derartige kultische und soziale Ehrungen eine Art Verrechtlichung erfahren. All dies war ein Affront gegen Tiberius. Wäre er ein wenig souveräner gewesen, hätte er diesen ins Leere laufen lassen. Stattdessen lehnte er alle diese Vorschläge sofort und rundherum ab, indem er sagte, „die Ehrungen für Frauen seien einzuschränken“ (Tac. Ann. 1, 14, 2).

3. Wer ist Tiberius? Sein Leben bis 14 n. Chr.

Das Verhältnis des Tiberius zu seiner Mutter Livia gestaltete sich ab 14 n. Chr. schwierig und war bereits vor diesen Ereignissen um die testamentarische Adoption kein einfaches gewesen. Grund genug, die Biographie dieses Mannes bis zum Jahr 14 n. Chr. genauer dar- und einige Überlegungen zu seiner Persönlichkeit anzustellen.

Tiberius war zum Zeitpunkt seines Herrschaftsantritts 56 Jahre alt und hatte in seinem Leben einige prägende Erfahrungen machen müssen. Vorsicht ist bei der Beurteilung seines Charakters geboten, denn die kritische Reflexion der vorliegenden Quellen zeigt, dass sie Tiberius entweder ex post als gescheiterten Kaiser betrachten oder als Zeitgenossen ihren Kaiser glorifizieren. Dennoch geben die Handlungen dieses Mannes vor Antritt der Herrschaft einige Anhaltspunkte zum Verständnis seiner Person.

Eltern und Kindheit

Tiberius wurde in krisengeschüttelten Zeiten geboren. Seine Mutter Livia Drusilla brachte ihn im Bürgerkrieg 42 v. Chr. zur Welt. Väterlicherseits entstammte er der alten patrizischen Familie der Claudier, was ihm den Ruf einbrachte, wie einige der Sprösslinge aus dieser gens hochmütig, grausam, stur und einzelgängerisch zu sein. Sein Vater, Tiberius Claudius Nero, war zunächst Parteigänger Caesars gewesen und hatte unter dem Diktator Karriere gemacht. Nach dessen Tod war er in das Lager der Republikaner und Caesarmörder gewechselt, war aber bald wieder zu Marcus Antonius umgeschwenkt. Nach dem Perusinischen Krieg musste er Italien verlassen und ins Exil gehen, aus dem er erst 39 v. Chr. aufgrund seiner Begnadigung nach Rom zurückkehrte. Er heiratete wohl 44 oder 43 v. Chr. seine entfernte Cousine Livia Drusilla, die zu diesem Zeitpunkt 13 oder 14 Jahre alt war. Der Altersunterschied betrug mindestens 15 Jahre, was den üblichen Verhältnissen der römischen Hocharistokratie entsprach. Livia Drusilla, die Mutter des Tiberius, entstammte ebenfalls republikanischem Adel. Ihr Vater, Marcus Livius Drusus Claudianus, war gebürtig aus der Familie der Claudier, war aber in die Familie der Livier adoptiert worden, eine plebejische Senatorenfamilie mit ebenfalls langer republikanischer Tradition. Die Adoption war in der römischen Gesellschaft eine übliche Form des Familienerhalts und wurde als Erhöhung des eigenen Sozialprestiges verstanden. So leitete Livia beispielsweise ihre hohe soziale Stellung aus beiden Herkunftsfamilien, der claudischen und der livischen, ab.

Die Ehe der Eltern war wohl ein Versuch, in politisch schwierigen Zeiten Allianzen zu schmieden. Livias Vater hatte sich im Bürgerkrieg wie sein Schwiegersohn auf die Seite der Caesarmörder geschlagen und ging mit ihnen in der Schlacht von Philippi 42 v. Chr. unter. Nach der Niederlage nahm er sich das Leben. Wenige Wochen später gebar die gerade 16-jährige Livia ihren Sohn Tiberius. Seine ersten Lebensjahre verbrachte das Kind auf der Flucht und im Exil. 39 v. Chr. kehrte die Familie nach Rom zurück und zerbrach auch schon, denn noch im Oktober 39 v. Chr. heiratete Livia den neuen starken Mann in Rom, Octavian, den späteren Augustus (63 v. Chr.–14 n. Chr.). Bei ihrer Heirat war sie bereits mit ihrem zweiten Kind schwanger, und ihr erster Ehemann, Tiberius Claudius Nero, übernahm die Rolle des Brautführers. Das Kind Tiberius wuchs im Haus seines Vaters auf, auch seinen Bruder Drusus, der im Januar 38 v. Chr. geboren wurde, schickte man bald dorthin. Erst als ihr Vater 33 v. Chr. starb, kamen die Kinder zu ihrer Mutter Livia in das Haus des Octavian. Hier wuchsen sie gemeinsam mit Julia (39 v. Chr.–14 n. Chr.), der Tochter Octavians aus dessen Ehe mit Scribonia, auf. Auch diese Ehe war anlässlich der Heirat von Livia und Octavian geschieden worden.

Nun darf man aber angesichts dieser ungewöhnlichen Konstellation nicht von einer großen romantischen Liebe zwischen Octavian und Livia ausgehen,