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Impressum

Verlag C. H.Beck im Internet: www.beck.de

ISBN Print: 978-3-406-78301-2

ISBN E-Book: 978-3-406-78303-6

© 2022 Verlag C. H.Beck oHG

Wilhelmstraße 9, 80801 München

Satz: Fotosatz Buck, Kumhausen

Druck und Bindung: Beltz Bad Langensalza GmbH,
Am Fliegerhorst 8, 99947 Bad Langensalza

Umschlaggestaltung: Ralph Zimmermann – Bureau Parapluie

Umschlagbild: © istockphoto/pidjoe.com

eBook‐Produktion: Datagroup int. SRL, www.datagroup.ro

 

 

Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier

(hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

3Inhalt

Vorwort

Auch Vorsorge will geplant sein

Was ist eine Patientenverfügung?

Welche anderen Verfügungen gibt es?

Welche Verfügungen kann man ­kombinieren?

Mein eigener Wille geschehe …

Wie behandelt der Arzt ohne ­Patientenverfügung?

Was soll der Arzt unternehmen?

Ich will anderen nicht zur Last fallen

Spricht eigentlich etwas gegen eine Patientenverfügung?

Was spricht gegen ein Standard-Formular?

Ist meine Patientenverfügung ­rechtlich verbindlich?

Kann jeder eine Patientenverfügung ­verfassen?

Die Grenzen des eigenen Willens

Meine Patientenverfügung – So ­formuliere ich richtig

Welche Form soll die Verfügung haben?

Welche Elemente sollten enthalten sein?

Persönliche Wertvorstellungen als ­Orientierungshilfe

4Die integrierte Organspendeerklärung

In Kombination mit der Vorsorgevollmacht

Ergänzend: Die Betreuungsverfügung

Und schließlich: Die Bestätigung Ihres Willens

So könnte Ihr Dokument aussehen

Die Patientenverfügung ist fertig – und was nun?

Wo hinterlege ich das Dokument?

Das Zentrale Vorsorgeregister

Muss ich meine Patientenverfügung ­regelmäßig erneuern?

Das Verhältnis Arzt – Patient

Was, wenn der Arzt einen Fehler macht?

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Keine Behandlung gegen meinen Willen

Welche weiteren Pflichten hat der Arzt

Weitere Informationsquellen

Stichwortverzeichnis

Der Autor

2So nutzen Sie dieses Buch

Die folgenden Elemente erleichtern Ihnen die Orientierung im Buch:

Beispiele und Übungen

In diesem Buch finden Sie zahlreiche Beispiele.

Definitionen

Hier werden Begriffe erläutert.

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Die Merkkästen enthalten die zentralen Informationen.

 

Auf den Punkt gebracht

Hier finden Sie prägnante Zusammenfassungen.

Checklisten

Hilfe bei der Strukturierung und Brainstorming für die eigenen Überlegungen

Die Patientenverfügung

So sorgen Sie für Notfälle richtig vor

Dino Zirngibl
unter Mitarbeit von
Dr. med. Karl Breitschaft

 

5. Auflage

 

 

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Zum Inhalt

Haben Sie für den Notfall richtig vorgesorgt? Wenn Sie jetzt gerade ein schlechtes Gewissen haben, dann packen Sie die Gelegenheit beim Schopfe. Dieses Buch wird Ihnen dabei helfen, die für Sie richtige Patientenverfügung zu schreiben.

Viele Praxishinweise und Beispiele helfen bei Ihren Entscheidungen. Ein erfahrener Mediziner steuert konkrete Tipps aus Sicht des Arztes bei.

128Der Autor

Rechtsanwalt Dino Zirngibl hat sich seit 1999 kontinuierlich im Bereich Familien- und Erbrecht spezialisiert. In beiden Rechtsgebieten hat er sich als Fachanwalt qualifiziert. Er ist Partner der Augsburger Fachanwaltskanzlei für Erb- und Familienrecht „Hager-Zirngibl“ (www.hz-kanzlei.de) und zertifizierter Testamentsvollstrecker. Zudem engagiert er sich auch regelmäßig als Referent zum Thema Vorsorge.

„Ich danke Stefanie Zirngibl für ihre tatkräftige Unterstützung bei diesem Buch.“ Dino Zirngibl

5Vorwort

Was passiert, wenn ich einen Unfall erleide oder schwer erkranke? Was, wenn ich bewusstlos bin und nicht mehr selbst entscheiden kann? Eigentlich wollte ich mich doch schon lange um meine Patientenverfügung kümmern!

Sollten Sie jetzt gerade ein schlechtes Gewissen bekommen, dann packen Sie die Gelegenheit beim Schopfe. Dieses Buch wird Ihnen helfen, die für Sie richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Sicherlich schiebt man das Thema gerne auf, da niemand sich gerne mit der eigenen Vergänglichkeit beschäftigt. Aber verschließen Sie bitte nicht die Augen und vertrauen Sie nicht darauf, dass im Notfall schon die für Sie richtigen Entscheidungen getroffen werden. Nutzen Sie besser die gesetzlichen Möglichkeiten. Es gibt ein gutes Gefühl, vorgesorgt zu haben.

Viele Veröffentlichungen zur Patientenverfügung sind entweder sehr oberflächlich gehalten oder sie wenden sich an ein juristisches Fachpublikum. Es ist daher ein besonderes Anliegen dieses Buches, die recht komplexen Zusammenhänge so einfach und verständlich wie möglich darzustellen. Sie erhalten einen Überblick über das Thema sowie die rechtlichen und medizinischen Grundlagen einer auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Patientenverfügung. Zudem erfahren Sie, welche Vorüberlegungen Sie treffen müssen und mit welchen Formulierungen Sie auf der sicheren Seite sind.

Dino Zirngibl

23Mein eigener Wille geschehe …

Ähnlich wie beim Testament, glauben die meisten Menschen, dass eine Patientenverfügung erst im Alter von Bedeutung ist. Deshalb schieben viele eine weitergehende Auseinandersetzung mit diesem Thema vor sich her. Hierbei wird aber nicht berücksichtigt, dass das Lebensende früher kommen kann als gedacht. Schon ein Unfall kann alles verändern. Es gibt daher kein „zu früh“ für eine Patientenverfügung.

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Achtung

Bei jungen Menschen kann der Inhalt einer Patientenverfügung selbstverständlich ein ganz anderer sein als bei älteren Menschen. Sinnvoll ist eine solche Erklärung aber bereits in jungen Jahren.

Jeder sollte durch eine Patientenverfügung den eigenen klar fixierten Willen für einen Notfall zur Verfügung stellen. Hierfür muss man sich natürlich eingehend damit auseinandersetzen, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verfasst werden sollten. Da es sich um einen durchaus sehr komplexen Themenbereich handelt, ist es hier unter Umständen erforderlich, sich fachkundigen Rat bei einem Rechtsanwalt und/oder Mediziner einzuholen. Hierbei fallen einmalige Kosten an und auch diese halten sich in überschaubarem Rahmen.

Sicherlich haben unterschiedliche Menschen ganz verschiedene Vorstellungen. Dies kann zu unterschiedlichen Ausdrucksformen der Patientenverfügung führen.

24Auf eine Patientenverfügung sollten Sie aber in keinem Fall verzichten. Vielleicht haben Sie noch keine eigene Meinung bzw. Ihnen fehlen noch die erforderlichen Informationen. Die folgenden Seiten sollen Ihnen daher zunächst die wichtigsten Grundlagen vermitteln, damit Sie Ihre persönliche Meinung entwickeln können.

Wie behandelt der Arzt ohne ­Patientenverfügung?

Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass überhaupt Handlungsbedarf besteht. Es gibt aber keine gesetzliche Regelung, die entsprechend der gesetzlichen Erbfolge definiert, wer einmal Entscheidungen für Sie treffen darf. Eine Ausnahme gilt nur bei minderjährigen Kindern, deren Eltern als Sorgeberechtigte entscheiden können sowie ab 1.1.2023 für Eheleute, die künftig auch ohne Vollmacht im Notfall zur Sicherstellung einer ärztlichen Akutversorgung füreinander handeln können sollen. Das gesetzliche Vertretungsrecht ist aber zeitlich begrenzt, weshalb eine Vorsorgevollmacht hierdurch nicht entbehrlich wird.

Von der Diagnose bis zur richtigen Behandlung

Um überhaupt Vorgaben für eine medizinische Behandlung definieren zu können, sollten Sie sich zunächst ein Bild davon machen, was ohne Patientenverfügung passieren könnte. Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen kleinen Überblick über die Behandlungsgrundsätze des Arztes verschaffen. Diese muss ein Arzt bei jeder Behandlung beachten – egal, ob in der Praxis Ihres Hausarztes oder in einem Krankenhaus.

1. 25Auswertung der Situation

Ein Arzt muss zuerst den Gesundheitszustand des Patienten anhand der Patientenakte bzw. der eigenen Wahrnehmung systematisch auswerten.

2. Dokumentation in der Patientenakte

Nach dem Patientenrechtegesetz ist der Arzt zu umfassender Dokumentation seiner Maßnahmen und der Ergebnisse verpflichtet. Die Aufzeichnung muss zeitnah erfolgen.

3. Erstellung einer Diagnose

Dann erstellt der Arzt seine Diagnose. Hiermit ist das Erkennen einer Krankheit gemeint.

4. Erstellung einer Prognose

Der Diagnose folgt regelmäßig die Prognose über den Krankheitsverlauf. Der Arzt bildet sich jetzt auf der Grundlage seiner Erfahrungen und seines medizinischen Wissens ein Urteil über die mögliche Entwicklung der Krankheit unter Berücksichtigung der medizinischen Behandlungsmöglichkeiten. Alternativ sollte er feststellen, wie sich der Krankheitsverlauf voraussichtlich ohne Behandlung entwickeln würde. Der Arzt wird nur dann eine Behandlung empfehlen, wenn eine medizinisch vertretbare Möglichkeit der Lebensrettung oder Lebensverlängerung besteht. Andernfalls ist die ärztliche Behandlung nicht notwendig und hat zu unterbleiben.

Wenn medizinisch eine lebenserhaltende Maßnahme noch Erfolg verspricht, dann ist dies das vom Arzt zu formulierende vorrangige Behandlungsziel.

Das gilt, solange der Patient noch nicht im Sterben liegt, der Sterbeprozess also noch nicht unmittelbar eingesetzt 26hat. Erst ab diesem Zeitpunkt darf das Behandlungsziel geändert werden – in eine Hilfe beim Sterben bzw. eine Begleitung im Sterbeprozess.

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Achtung

Die Bundesärztekammer stuft eine Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, die auf künstlichem Wege erfolgt, explizit als ärztlich indizierte Maßnahme ein und damit als ärztliche Behandlung. Dies hat weitreichende Folgen. Der Arzt muss die Notwendigkeit der Maßnahme aus medizinischer Sicht feststellen. Weiterhin darf diese nicht gegen den Willen des Patienten erfolgen.

 

5. Die richtige Wahl der Behandlungsmethode

Die Wahl der Behandlungsmethode ist zwar primär Sache des Arztes, doch unter mehreren medizinisch anerkannten Heilverfahren muss er sich für das entscheiden, welches die geringste Gefahr für den Patienten mit sich bringt. Bei mehreren medizinisch gleichermaßen indizierten und üblichen Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen hat der Patient jedoch eine echte Wahlmöglichkeit: Er sollte nach einer entsprechenden vollständigen ärztlichen Aufklärung entscheiden, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll.

6. Aufklärung des Patienten

Ist dies nicht bereits im Zusammenhang mit der Auswahl aus mehreren unterschiedlichen Behandlungsalternativen geschehen, muss der Patient vor jeder Behandlung vom Arzt umfassend informiert und aufgeklärt werden.

7. 27Einwilligung des Patienten

Nach der Aufklärung des Patienten ist vor Beginn einer jeden Behandlung sein Einverständnis einzuholen. Wenn der Patient nicht ansprechbar ist, muss der Arzt prüfen, ob eine Patientenverfügung die beabsichtigte Behandlung abdeckt. Ohne Patientenverfügung muss die Einwilligung einer zur Vertretung berechtigten Person eingeholt werden.

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Achtung

Durch eine mit einer Vorsorgevollmacht kombinierte Patientenverfügung stellen Sie am besten sicher, dass Ihr wirklicher Wille beachtet wird. So kann der Arzt gemeinsam mit dem Bevollmächtigten feststellen, wie die Patientenverfügung verstanden werden muss. Andernfalls bleibt nur die Möglichkeit, den Sachverhalt dem Betreuungsgericht mitzuteilen und die Bestellung eines Betreuers anzuregen. Das Betreuungsgericht setzt dann einen Betreuer ein, der für den Patienten Entscheidungen treffen kann.

 

Wann der Arzt selbst entscheiden muss

Wenn keine Zeit bleibt, das Betreuungsgericht zu informieren und die Einsetzung eines Betreuers abzuwarten, muss der Arzt selbst entscheiden. Die Grundlage seiner Entscheidung ist dann der mutmaßliche Wille des Patienten, den der Arzt zu ermitteln hat. Sofern hierzu Zeit bleibt, wird er deshalb die Angehörigen hinzuziehen, weitere Informationen zusammentragen, die auf den Patientenwillen hindeuten, oder das 28Pflegeteam im Krankenhaus befragen, ob sie Anhaltspunkte liefern können.

Besteht danach weiterhin Unsicherheit, kann sich der verantwortliche Arzt allenfalls noch mit ärztlichen Kollegen aus dem Behandlungsteam besprechen und muss dann in Alleinverantwortung eine Entscheidung treffen. Hierbei wird er sicher auch die juristischen Konsequenzen seiner Entscheidung abwägen. Vor einem Therapieabbruch muss er sich auch die Frage stellen, ob man ihm später vorwerfen kann, dem Patienten eine aussichtsreiche Behandlung vorenthalten zu haben. Im Zweifel wird sich ein Arzt daher immer für eine Behandlung entscheiden.

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Achtung

Mit einer Patientenverfügung übernehmen Sie selbst die Verantwortung. Setzen Sie einen Bevollmächtigten ein, der Sie und Ihre Einstellung kennt. So schließen Sie aus, dass Mutmaßungen Dritter über Sie entscheiden. Die Situation ist ohnehin für alle Beteiligten sehr schwierig: Der Bereich zwischen Leben und Tod, das Zulassen des Sterbens, ist bereits aus rechtlicher Sicht schwer abzugrenzen. Ärzte tragen hier eine enorme Verantwortung. ­Verwandte befinden sich in einer emotionalen ­Ausnahmesituation – besonders, wenn nie über die Einstellung des Betroffenen zu medizinischen Maßnahmen gesprochen wurde.

 

29Etappen ärztlicher Entscheidungsfindung

1. Diagnose: Überprüfung, welches Krankheitsbild vorliegt.

2. Prognose über den Krankheitsverlauf. Hierbei erfolgt eine alternative Betrachtung, wie sich der Krankheitsverlauf wahrscheinlich ohne Eingriff entwickeln würde und welche Entwicklung die Krankheit bei den infrage kommenden Behandlungsmöglichkeiten nehmen könnte.

3. Festlegung, ob und welche Behandlung medizinisch angezeigt ist, sowie Formulierung des Behandlungsziels.

4. Aufklärung des Patienten und Einholung seiner Entscheidung über die gewünschten Behandlungsalternativen bei medizinisch gleichwertigen Methoden – sofern dies der gesundheitliche Zustand des Patienten ermöglicht.

5. Informierendes und aufklärendes Gespräch über die beabsichtigte Behandlung und Einholung seiner Einwilligung. Dies gilt natürlich nur bei einem einwilligungsfähigen Patienten.

6. Bei einem einwilligungsunfähigen Patienten muss der Arzt sodann prüfen, ob die Einwilligung in einer Patientenverfügung bereits erteilt wurde. Ansonsten muss die Einwilligung des Gesundheitsbevollmächtigten eingeholt werden.

7. Können sich Gesundheitsbevollmächtigter und Arzt über die Auslegung der Patientenverfügung nicht einigen, ist bei Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden Gesundheitsschadens das Betreuungsgericht einzuschalten.

8. 30Mangels Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht muss der Arzt beim Betreuungsgericht eine Betreuung beantragen.

9. Bei „Gefahr in Verzug“ hat der Arzt nach dem mutmaßlichen Willen zu entscheiden. Kann ein solcher nicht ermittelt werden, muss er im Zweifel das Leben erhalten.

Wie stehe ich zu Leben, Tod und Krankheit

Wie soll meine persönliche Patientenverfügung aussehen? Das entscheidet Ihre persönliche Einstellung, wie lange und mit welchem Einsatz bzw. mit welchen Mitteln Sie eine Lebensverlängerung wünschen. Haben Sie hierzu noch keine konkreten Vorstellungen, sollten diese herausgearbeitet werden. Nur so ist es möglich, eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Patientenverfügung zu verfassen.

Betrachten wir also zunächst Ihre Wertvorstellungen und Ihre persönliche Auffassung gegenüber lebensverlängernden Maßnahmen. Die folgenden Seiten sollen für alle, die sich mit dem Thema (vielleicht auch zum ersten Mal) auseinandersetzen, eine Reihe von Denkansätzen bieten.

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Achtung

Bitte nehmen Sie einen Notizblock zur Hand und notieren Sie sich Stichpunkte zu Ihren eigenen Vorstellungen, während Sie dieses Kapitel durchlesen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu Ihrer persönlichen Patientenverfügung.

 

31Persönliche Werte und Überzeugungen