Alle Inhalte dieses eBooks sind urheberrechtlich geschützt.
Bitte respektieren Sie die Rechte der Autorinnen und Autoren, indem sie keine ungenehmigten Kopien in Umlauf bringen.
Dafür vielen Dank!
Haufe Lexware GmbH & Co KG
[IV]Bearbeiterübersicht:
Durm: Teile A, C
Jauch: Teile B, F, G
Ramb: Teile D, E
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de/ abrufbar.
Print: | ISBN 978-3-7910-5427-8 | Bestell-Nr. 20200-0005 |
ePub: | ISBN 978-3-7910-5428-5 | Bestell-Nr. 20200-0100 |
ePDF: | ISBN 978-3-7910-5429-2 | Bestell-Nr. 20200-0154 |
Jörg Ramb/Martin Durm/David Jauch
Steuerrecht in Übungsfällen / Klausurentraining
15. Auflage, April 2022
© 2022 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH
www.schaeffer-poeschel.de
service@schaeffer-poeschel.de
Produktmanagement: Rudolf Steinleitner
Lektorat: Claudia Lange
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/ Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart
Ein Unternehmen der Haufe Group SE
In diesem Buch finden Sie Übungsfälle aus den wichtigsten Steuergebieten. Die Übungsfälle sind nach Themenbereichen gegliedert, wobei eine Anlehnung an den Stoffgliederungsplan des Grundstudiums der Ausbildung des gehobenen Dienstes in der Finanzverwaltung erfolgte.
Die Übungen haben den Zweck, den Lehrstoff, der in der Reihe »Grundkurs des Steuerrechts« behandelt wird, anhand zusätzlicher Übungen zu vertiefen. Aus diesem Grund ist der vorliegende Band zum einen als Ergänzung zur Lehrbuchreihe und zum anderen zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung sehr gut geeignet.
Dieses Übungsbuch will alle Einsteiger ins Steuerrecht ansprechen, insbesondere:
Die Ausbildung der Steuerbeamten des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung ist im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) geregelt. Einzelregelungen zu Ausbildung und Prüfung enthält die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO). Nach § 18 Abs. 7 StBAPO ist während des Grundstudiums aus jedem Gebiet der Zwischenprüfung mindestens eine Aufsichtsarbeit zu fertigen. Nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 StBAPO umfasst die Zwischenprüfung fünf Aufgaben aus folgenden Gebieten:
Durch unsere langjährige Dozententätigkeit wissen wir aus eigener Erfahrung, wie notwendig das Lösen von Klausuraufgaben zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung ist. Die ausgewählten Übungs- und Zwischenprüfungsklausuren sind speziell für die Finanzanwärter im Grundstudium I konzipiert. Aber auch für andere Benutzer des Bandes stellen die Klausuren eine wertvolle Überprüfungsmöglichkeit ihres Wissens dar. Das Fach »Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung« ist ab Juli 2012 nicht mehr Gegenstand der Zwischenprüfung. Im weiteren Verlauf des Grundstudiums sind jedoch auch in diesem Fach Aufsichtsarbeiten zu fertigen. Aus diesem Grund enthält der Band auch diesbezügliche Übungsklausuren.
Durch das Üben der Klausuren soll auch ein Zeitgefühl vermittelt werden, da jede Klausur unter Zeitdruck geschrieben wird. Die Bearbeitungszeit sämtlicher Klausuren ist auf drei Zeitstunden festgelegt. Sie sollten daher versuchen, die Klausuren innerhalb der vorgegebenen Zeit und nur mit den vorgegebenen Hilfsmitteln zu lösen.
Bevor Sie mit der Bearbeitung der Klausuren beginnen, empfehlen wir Ihnen, unsere Anleitung zur Anfertigung von Klausurlösungen zu beachten. Hierbei werden wichtige Tipps zum Aufbau und zur Begründung der Lösungsschritte gegeben.
[VI]Die Übungsfälle und die Klausuren entsprechen dem Rechtsstand Februar 2022; alle bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Rechtsvorschriften sind berücksichtigt.
Durch die Übungsfälle einerseits und das Klausurentraining andererseits steht dem Benutzer dieses Buches eine optimale Überprüfungsmöglichkeit der erlernten fachtheoretischen Kenntnisse zur Verfügung, die für den Erfolg unerlässlich ist.
Wir wünschen allen Lesern für die Ausbildung und Prüfung viel Erfolg.
Edenkoben, im Februar 2022 | Die Autoren |
A | Abschnitt |
a. a. O. | am angeführten Ort |
Abs. | Absatz |
AEAO | Anwendungserlass zur Abgabenordnung |
AEB | Altersentlastungsbetrag |
AfA | Absetzung für Abnutzung |
AK | Anschaffungskosten |
AO | Abgabenordnung |
a. o. Aufwand | außerordentlicher Aufwand |
a. o. Ertrag | außerordentlicher Ertrag |
ArbG | Arbeitgeber |
ArbN | Arbeitnehmer |
BAföG | Bundesausbildungsförderungsgesetz |
BewG | Bewertungsgesetz |
BewRGr | Bewertungsrichtlinien Grundvermögen |
BFH | Bundesfinanzhof |
BGA | Betriebs- und Geschäftsausstattung |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGBl | Bundesgesetzblatt |
BMF | Bundesministerium der Finanzen |
BStBl | Bundessteuerblatt |
Buchst. | Buchstabe |
BV | Betriebsvermögen |
bzgl. | bezüglich |
DFB | Deutscher Fußballbund |
EBK | Eröffnungsbilanzkonto |
ErbSt | Erbschaftsteuer |
ErbStG | Erbschaftsteuergesetz |
ErbStR | Erbschaftsteuer-Richtlinien |
ESt | Einkommensteuer |
EStDV | Einkommensteuer-Durchführungsverordnung |
EStG | Einkommensteuergesetz |
EStH | Einkommensteuer-Hinweise |
EStR | Einkommensteuer-Richtlinien |
ETW | Eigentumswohnung |
EU | Europäische Union |
EUSt | Einfuhrumsatzsteuer |
FA | Finanzamt |
ff. | fortfolgende |
GewSt | Gewerbesteuer |
GewStG | Gewerbesteuergesetz |
GewStR | Gewerbesteuer-Richtlinien |
GG | Grundgesetz |
grds. | grundsätzlich |
GrStG | Grundsteuergesetz |
G+V | Gewinn und Verlust |
GWG | Geringwertiges Wirtschaftsgut |
H | Hinweis |
HGB | Handelsgesetzbuch |
HS | Halbsatz |
i. d. F. | in der Fassung |
i. d. R. | in der Regel |
i. H. d. | in Höhe der/des |
i. H. v. | in Höhe von |
InvZulG | Investitionszulagegesetz |
i. S. d. | im Sinne des |
i. U. | im Umkehrschluss |
i. V. m. | in Verbindung mit |
KapESt | Kapitalertragsteuer |
KfzStG | Kraftfahrzeugsteuergesetz |
Kj. | Kalenderjahr |
KSt | Körperschaftsteuer |
KStG | Körperschaftsteuergesetz |
LSt | Lohnsteuer |
LStH | Lohnsteuer-Hinweise |
LStR | Lohnsteuer-Richtlinien |
OFD | Oberfinanzdirektion |
OHG | Offene Handelsgesellschaft |
PartGG | Partnerschaftsgesellschaftsgesetz |
Pkw | Personenkraftwagen |
qm | Quadratmeter |
R | Richtlinie |
RAP | Rechnungsabgrenzungsposten |
Rz. | Randziffer |
s. a. | siehe auch |
SBK | Schlussbilanzkonto |
[XIV]sog. | sogenannte |
SolZ | Solidaritätszuschlag |
StGB | Strafgesetzbuch |
StI | Steuerinspektor |
StOI | Steueroberinspektor |
Stpfl. | Steuerpflichtiger |
u. a. | unter anderem |
USt | Umsatzsteuer |
UStAE | Umsatzsteuer-Anwendungserlass |
UStDV | Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung |
UStG | Umsatzsteuergesetz |
USt-VA | Umsatzsteuer-Voranmeldung |
VermBG | Vermögensbildungsgesetz |
WBK | Warenbestandskonto |
WEK | Wareneinkaufskonto |
WG | Wirtschaftsgut |
Wj. | Wirtschaftsjahr |
WoBP | Wohnungsbauprämie |
WoPG | Wohnungsbauprämiengesetz |
WVK | Warenverkaufskonto |
z. B. | zum Beispiel |
Ein Klausurtext enthält in der Regel Sachverhalt, Aufgabenstellung, Bearbeitungshinweise und Anlagen.
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über sämtliche Teile der Klausur. Sollte die Arbeit aus mehreren völlig selbständigen Fällen bestehen, so ist die Reihenfolge der Bearbeitung in Ihr Belieben gestellt.
Lesen Sie vollständig und gründlich den Sachverhalt (Fallschilderung oder Aktenauszug). Versuchen Sie nicht, den Fall sogleich zu lösen.
Lesen Sie genau die Fragestellung und die Bearbeitungshinweise. Beantworten Sie nur die tatsächlich gestellten Fragen. Gehen Sie nicht auf Probleme ein, nach denen gar nicht gefragt ist. Sie verlieren dadurch nur Zeit und schaffen zusätzliche Fehlerquellen.
Nachdem Sie die Fragestellung erfasst haben und das Ziel der verlangten Lösungen kennen, lesen Sie den Sachverhalt nochmals unter Berücksichtigung der Fragestellung durch, wobei Sie komplizierte Sachverhalte wie folgt ordnen sollten:
Mit dem zweiten Lesen ist die Arbeit am Sachverhalt noch nicht abgeschlossen. Sie müssen auch bei Ihren folgenden rechtlichen Überlegungen und beim Niederschreiben Ihrer Lösung immer wieder den Sachverhalt und die Fragestellung heranziehen.
Sind Sie sich über Sachverhalt und Aufgabenstellung im Klaren, so brauchen Sie noch nicht die Lösung sofort bei der Hand zu haben. Die Aufgaben sind gewöhnlich so gewählt, dass sie Nachdenken erfordern. Sie haben deshalb keinen Grund zur Unruhe, wenn Sie eine [2]gestellte Frage nicht sofort beantworten können. Gehen Sie vielmehr ruhig und überlegt an die Lösung heran.
Fertigen Sie wegen der beschränkten Zeit nicht zuerst eine Lösung im Konzept und dann in Reinschrift an, sondern beginnen Sie, wenn Ihnen der Lösungsweg in Gedanken klar ist, sogleich mit der Niederschrift.
Bearbeiten Sie die Fragen in der vorgegebenen Reihenfolge, da die Aufgabenteile häufig logisch aufeinander aufbauen; es sei denn, die Aufgabe besteht aus voneinander unabhängigen (Teil-)Sachverhalten. Wenn die Aufgabe eine bestimmte Gliederung der Lösung vorschreibt, halten Sie sich an diese Gliederung.
Gliedern Sie Ihre Lösung durch Überschriften, damit der Leser sofort erkennt, welche Sachverhalte bzw. Vorschriften Sie prüfen. Ebenso ist es zweckmäßig, die Gliederung des Aufgabentextes nach Ziffern oder Buchstaben in die Lösung zu übernehmen.
Stellen Sie kurz vor Abgabe fest, dass in Ihrer Lösung ein Fehler enthalten ist, so sollten Sie dies in der Arbeit auf alle Fälle kenntlich machen, auch wenn es Ihnen zeitlich nicht mehr gelingt, die entsprechenden Folgeänderungen durchzuführen.
Ihre Aufgabe besteht darin, den Lebenssachverhalt unter bestimmte Rechtsnormen zu subsumieren, um entscheiden zu können, ob und welche Rechtsfolgen die Sachverhaltselemente nach sich ziehen. Sie müssen daher zunächst die gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsanweisungen finden und erörtern, ob sie für die Lösung erheblich sind oder sein können.
Fällt Ihnen keine passende Bestimmung ein, helfen Ihnen die Überschriften zu den Abschnitten der in Betracht kommenden Gesetze sowie die Sachregister der Gesetze und der Richtlinien. Lesen Sie auch die Normen, auf die verwiesen wird.
Nachdem Sie nun die zutreffenden Vorschriften gefunden haben, die für Ihre Lösung bedeutsam sein könnten, beginnt Ihre eigentliche Arbeit: Sie prüfen anschließend, ob alle Tatbestandsmerkmale der Norm durch den Lebenssachverhalt erfüllt sind (Subsumtion).
Glauben Sie nicht, dass Sie den Wortlaut irgendeiner Norm auswendig kennen. Überprüfen Sie Ihr Wissen durch Nachlesen der Norm. Ihr Argument, Sie hätten in der Klausur keine Zeit zum Nachlesen, zeigt nur, dass Sie ohne Konzept an die Lösung herangehen, nicht exakt arbeiten wollen und bereit sind, viele vermeidbare Fehler in Ihre Lösung aufzunehmen. Beschränken Sie Ihre Untersuchung auf das Wesentliche.
Was Sie erörtern, muss zu der gestellten Frage in Beziehung stehen und der Lösung dienen. Sie sollten nicht zeigen, was Sie alles wissen. Sie sollten nur zeigen, dass Sie
Zur richtigen Lösung gehört, dass Sie schlüssig (folgerichtig) darlegen, warum die geprüfte Norm zutrifft oder nicht anzuwenden ist. Der Sachverhalt wird als bekannt vorausgesetzt und braucht von Ihnen nicht wiederholt zu werden. Sie müssen Ihre Lösung begründen, sonst ist sie fehlerhaft. Es genügt nicht, einfach Behauptungen niederzuschreiben.
Die Begründung geben Sie dadurch, dass Sie die oben beschriebene Subsumtion auch schriftlich in Ihrer Lösung durchführen. Hierbei muss auf die Beziehung der jeweiligen Teile des Sachverhalts zu dem maßgeblichen Tatbestandsmerkmal eingegangen werden.
Liegt ein Tatbestandsmerkmal zweifelsfrei vor, ist die Begründung knapp, dagegen muss die Begründung bei Zweifeln ausführlicher sein. Wenn Sie unsicher sind, erörtern Sie alle Tatbestandsmerkmale.
Begründen Sie Ihre Lösung mit einem genauen Zitat gesetzlicher Vorschriften. Hat der Steuerpflichtige bestimmte Ansichten geäußert, muss in der Begründung darauf eingegangen werden.
Wenn Sie eine Lösung niedergeschrieben haben, müssen Sie sie darauf überprüfen, ob Ihre
Aussage nicht in Widerspruch zu Ihren früheren oder späteren Aussagen in der Lösung steht.
Führt Ihre Lösung dazu, dass Sie größere Teile des Klausurfalles »abschneiden«, d. h., dass es auf diese gar nicht mehr ankommt, so sollten Sie noch einmal genau überdenken, ob Ihre Lösung richtig ist. Nur ausnahmsweise sollten Sie zu einem Hilfsgutachten kommen, d. h. erörtern, wie der Fall zu lösen wäre, wenn Sie die entscheidende, die Fall-Lösung abschneidende Vorschrift anders anwenden bzw. auslegen würden.
Auch bei rechnerischen Ergebnissen sollten Sie prüfen, ob Ihr Ergebnis stimmen kann.
Sollten Sie wesentlich vor Abgabeschluss mit der Klausurbearbeitung fertig sein, so überprüfen Sie noch einmal genau, ob Sie nichts übersehen haben.
Diese Anleitung allein kann Sie nicht befähigen, gute Klausuren zu schreiben. Dazu gehört eine gewisse Sicherheit des steuerlichen Wissens und auch eine Arbeitstechnik, die nur durch ständiges Üben erworben werden kann. Es ist deshalb zwingend erforderlich, über die offiziellen Übungsklausuren während der Ausbildung hinaus viele weitere Klausuren und Fälle zu lösen, wobei Ihnen der vorliegende Band eine wertvolle Hilfe sein soll.