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Haufe Lexware GmbH & Co KG

[IV]Bearbeiterübersicht:

Durm: Teile A, C

Jauch: Teile B, F, G

Ramb: Teile D, E

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de/ abrufbar.

Print: ISBN 978-3-7910-5427-8 Bestell-Nr. 20200-0005
ePub: ISBN 978-3-7910-5428-5 Bestell-Nr. 20200-0100
ePDF: ISBN 978-3-7910-5429-2 Bestell-Nr. 20200-0154

Jörg Ramb/Martin Durm/David Jauch

Steuerrecht in Übungsfällen / Klausurentraining

15. Auflage, April 2022

© 2022 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH

www.schaeffer-poeschel.de

service@schaeffer-poeschel.de

Produktmanagement: Rudolf Steinleitner

Lektorat: Claudia Lange

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Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart

Ein Unternehmen der Haufe Group SE

[V]Vorwort zur 15. Auflage

In diesem Buch finden Sie Übungsfälle aus den wichtigsten Steuergebieten. Die Übungsfälle sind nach Themenbereichen gegliedert, wobei eine Anlehnung an den Stoffgliederungsplan des Grundstudiums der Ausbildung des gehobenen Dienstes in der Finanzverwaltung erfolgte.

Die Übungen haben den Zweck, den Lehrstoff, der in der Reihe »Grundkurs des Steuerrechts« behandelt wird, anhand zusätzlicher Übungen zu vertiefen. Aus diesem Grund ist der vorliegende Band zum einen als Ergänzung zur Lehrbuchreihe und zum anderen zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung sehr gut geeignet.

Dieses Übungsbuch will alle Einsteiger ins Steuerrecht ansprechen, insbesondere:

Die Ausbildung der Steuerbeamten des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung ist im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) geregelt. Einzelregelungen zu Ausbildung und Prüfung enthält die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO). Nach § 18 Abs. 7 StBAPO ist während des Grundstudiums aus jedem Gebiet der Zwischenprüfung mindestens eine Aufsichtsarbeit zu fertigen. Nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 StBAPO umfasst die Zwischenprüfung fünf Aufgaben aus folgenden Gebieten:

Durch unsere langjährige Dozententätigkeit wissen wir aus eigener Erfahrung, wie notwendig das Lösen von Klausuraufgaben zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung ist. Die ausgewählten Übungs- und Zwischenprüfungsklausuren sind speziell für die Finanzanwärter im Grundstudium I konzipiert. Aber auch für andere Benutzer des Bandes stellen die Klausuren eine wertvolle Überprüfungsmöglichkeit ihres Wissens dar. Das Fach »Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung« ist ab Juli 2012 nicht mehr Gegenstand der Zwischenprüfung. Im weiteren Verlauf des Grundstudiums sind jedoch auch in diesem Fach Aufsichtsarbeiten zu fertigen. Aus diesem Grund enthält der Band auch diesbezügliche Übungsklausuren.

Durch das Üben der Klausuren soll auch ein Zeitgefühl vermittelt werden, da jede Klausur unter Zeitdruck geschrieben wird. Die Bearbeitungszeit sämtlicher Klausuren ist auf drei Zeitstunden festgelegt. Sie sollten daher versuchen, die Klausuren innerhalb der vorgegebenen Zeit und nur mit den vorgegebenen Hilfsmitteln zu lösen.

Bevor Sie mit der Bearbeitung der Klausuren beginnen, empfehlen wir Ihnen, unsere Anleitung zur Anfertigung von Klausurlösungen zu beachten. Hierbei werden wichtige Tipps zum Aufbau und zur Begründung der Lösungsschritte gegeben.

[VI]Die Übungsfälle und die Klausuren entsprechen dem Rechtsstand Februar 2022; alle bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Rechtsvorschriften sind berücksichtigt.

Durch die Übungsfälle einerseits und das Klausurentraining andererseits steht dem Benutzer dieses Buches eine optimale Überprüfungsmöglichkeit der erlernten fachtheoretischen Kenntnisse zur Verfügung, die für den Erfolg unerlässlich ist.

Wir wünschen allen Lesern für die Ausbildung und Prüfung viel Erfolg.

Edenkoben, im Februar 2022 Die Autoren

[XIII]Abkürzungsverzeichnis

A Abschnitt
a. a. O. am angeführten Ort
Abs. Absatz
AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung
AEB Altersentlastungsbetrag
AfA Absetzung für Abnutzung
AK Anschaffungskosten
AO Abgabenordnung
a. o. Aufwand außerordentlicher Aufwand
a. o. Ertrag außerordentlicher Ertrag
ArbG Arbeitgeber
ArbN Arbeitnehmer
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz
BewG Bewertungsgesetz
BewRGr Bewertungsrichtlinien Grundvermögen
BFH Bundesfinanzhof
BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl Bundesgesetzblatt
BMF Bundesministerium der Finanzen
BStBl Bundessteuerblatt
Buchst. Buchstabe
BV Betriebsvermögen
bzgl. bezüglich
DFB Deutscher Fußballbund
EBK Eröffnungsbilanzkonto
ErbSt Erbschaftsteuer
ErbStG Erbschaftsteuergesetz
ErbStR Erbschaftsteuer-Richtlinien
ESt Einkommensteuer
EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStG Einkommensteuergesetz
EStH Einkommensteuer-Hinweise
EStR Einkommensteuer-Richtlinien
ETW Eigentumswohnung
EU Europäische Union
EUSt Einfuhrumsatzsteuer
FA Finanzamt
ff. fortfolgende
GewSt Gewerbesteuer
GewStG Gewerbesteuergesetz
GewStR Gewerbesteuer-Richtlinien
GG Grundgesetz
grds. grundsätzlich
GrStG Grundsteuergesetz
G+V Gewinn und Verlust
GWG Geringwertiges Wirtschaftsgut
H Hinweis
HGB Handelsgesetzbuch
HS Halbsatz
i. d. F. in der Fassung
i. d. R. in der Regel
i. H. d. in Höhe der/des
i. H. v. in Höhe von
InvZulG Investitionszulagegesetz
i. S. d. im Sinne des
i. U. im Umkehrschluss
i. V. m. in Verbindung mit
KapESt Kapitalertragsteuer
KfzStG Kraftfahrzeugsteuergesetz
Kj. Kalenderjahr
KSt Körperschaftsteuer
KStG Körperschaftsteuergesetz
LSt Lohnsteuer
LStH Lohnsteuer-Hinweise
LStR Lohnsteuer-Richtlinien
OFD Oberfinanzdirektion
OHG Offene Handelsgesellschaft
PartGG Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
Pkw Personenkraftwagen
qm Quadratmeter
R Richtlinie
RAP Rechnungsabgrenzungsposten
Rz. Randziffer
s. a. siehe auch
SBK Schlussbilanzkonto
[XIV]sog. sogenannte
SolZ Solidaritätszuschlag
StGB Strafgesetzbuch
StI Steuerinspektor
StOI Steueroberinspektor
Stpfl. Steuerpflichtiger
u. a. unter anderem
USt Umsatzsteuer
UStAE Umsatzsteuer-Anwendungserlass
UStDV Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStG Umsatzsteuergesetz
USt-VA Umsatzsteuer-Voranmeldung
VermBG Vermögensbildungsgesetz
WBK Warenbestandskonto
WEK Wareneinkaufskonto
WG Wirtschaftsgut
Wj. Wirtschaftsjahr
WoBP Wohnungsbauprämie
WoPG Wohnungsbauprämiengesetz
WVK Warenverkaufskonto
z. B. zum Beispiel

[1]Anleitung zur Lösung von Klausuren

1 Bestandteile der Klausur

Ein Klausurtext enthält in der Regel Sachverhalt, Aufgabenstellung, Bearbeitungshinweise und Anlagen.

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über sämtliche Teile der Klausur. Sollte die Arbeit aus mehreren völlig selbständigen Fällen bestehen, so ist die Reihenfolge der Bearbeitung in Ihr Belieben gestellt.

2 Erarbeiten der Aufgabe

2.1 Sachverhalt lesen

Lesen Sie vollständig und gründlich den Sachverhalt (Fallschilderung oder Aktenauszug). Versuchen Sie nicht, den Fall sogleich zu lösen.

2.2 Erfassen der Fragestellung

Lesen Sie genau die Fragestellung und die Bearbeitungshinweise. Beantworten Sie nur die tatsächlich gestellten Fragen. Gehen Sie nicht auf Probleme ein, nach denen gar nicht gefragt ist. Sie verlieren dadurch nur Zeit und schaffen zusätzliche Fehlerquellen.

2.3 Das zweite Lesen des Sachverhalts

Nachdem Sie die Fragestellung erfasst haben und das Ziel der verlangten Lösungen kennen, lesen Sie den Sachverhalt nochmals unter Berücksichtigung der Fragestellung durch, wobei Sie komplizierte Sachverhalte wie folgt ordnen sollten:

  • die Sachverhalte, die Ihrer Ansicht nach auf jeden Fall rechtserheblich für die Lösung sind, und
  • die Sachverhalte, deren Bedeutung Sie noch nicht einschätzen können.
  • Bei mehreren Beteiligten oder bei mehreren Orten oder bei mehreren Lieferungen oder Rechtsbeziehungen fertigen Sie eine Skizze an.

Mit dem zweiten Lesen ist die Arbeit am Sachverhalt noch nicht abgeschlossen. Sie müssen auch bei Ihren folgenden rechtlichen Überlegungen und beim Niederschreiben Ihrer Lösung immer wieder den Sachverhalt und die Fragestellung heranziehen.

3 Erarbeiten der Lösung

Sind Sie sich über Sachverhalt und Aufgabenstellung im Klaren, so brauchen Sie noch nicht die Lösung sofort bei der Hand zu haben. Die Aufgaben sind gewöhnlich so gewählt, dass sie Nachdenken erfordern. Sie haben deshalb keinen Grund zur Unruhe, wenn Sie eine [2]gestellte Frage nicht sofort beantworten können. Gehen Sie vielmehr ruhig und überlegt an die Lösung heran.

3.1 Aufbau und Darstellung

Fertigen Sie wegen der beschränkten Zeit nicht zuerst eine Lösung im Konzept und dann in Reinschrift an, sondern beginnen Sie, wenn Ihnen der Lösungsweg in Gedanken klar ist, sogleich mit der Niederschrift.

Bearbeiten Sie die Fragen in der vorgegebenen Reihenfolge, da die Aufgabenteile häufig logisch aufeinander aufbauen; es sei denn, die Aufgabe besteht aus voneinander unabhängigen (Teil-)Sachverhalten. Wenn die Aufgabe eine bestimmte Gliederung der Lösung vorschreibt, halten Sie sich an diese Gliederung.

Gliedern Sie Ihre Lösung durch Überschriften, damit der Leser sofort erkennt, welche Sachverhalte bzw. Vorschriften Sie prüfen. Ebenso ist es zweckmäßig, die Gliederung des Aufgabentextes nach Ziffern oder Buchstaben in die Lösung zu übernehmen.

Stellen Sie kurz vor Abgabe fest, dass in Ihrer Lösung ein Fehler enthalten ist, so sollten Sie dies in der Arbeit auf alle Fälle kenntlich machen, auch wenn es Ihnen zeitlich nicht mehr gelingt, die entsprechenden Folgeänderungen durchzuführen.

3.2 Das Auffinden der Vorschrift

Ihre Aufgabe besteht darin, den Lebenssachverhalt unter bestimmte Rechtsnormen zu subsumieren, um entscheiden zu können, ob und welche Rechtsfolgen die Sachverhaltselemente nach sich ziehen. Sie müssen daher zunächst die gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsanweisungen finden und erörtern, ob sie für die Lösung erheblich sind oder sein können.

Fällt Ihnen keine passende Bestimmung ein, helfen Ihnen die Überschriften zu den Abschnitten der in Betracht kommenden Gesetze sowie die Sachregister der Gesetze und der Richtlinien. Lesen Sie auch die Normen, auf die verwiesen wird.

3.3 Prüfung und Anwendung der Normen

Nachdem Sie nun die zutreffenden Vorschriften gefunden haben, die für Ihre Lösung bedeutsam sein könnten, beginnt Ihre eigentliche Arbeit: Sie prüfen anschließend, ob alle Tatbestandsmerkmale der Norm durch den Lebenssachverhalt erfüllt sind (Subsumtion).

Glauben Sie nicht, dass Sie den Wortlaut irgendeiner Norm auswendig kennen. Überprüfen Sie Ihr Wissen durch Nachlesen der Norm. Ihr Argument, Sie hätten in der Klausur keine Zeit zum Nachlesen, zeigt nur, dass Sie ohne Konzept an die Lösung herangehen, nicht exakt arbeiten wollen und bereit sind, viele vermeidbare Fehler in Ihre Lösung aufzunehmen. Beschränken Sie Ihre Untersuchung auf das Wesentliche.

Was Sie erörtern, muss zu der gestellten Frage in Beziehung stehen und der Lösung dienen. Sie sollten nicht zeigen, was Sie alles wissen. Sie sollten nur zeigen, dass Sie

  • die Frage verstanden und
  • das Problem erkannt haben,
  • die Lösung geben und
  • diese auch begründen können.

[3]3.4 Die schlüssige Begründung

Zur richtigen Lösung gehört, dass Sie schlüssig (folgerichtig) darlegen, warum die geprüfte Norm zutrifft oder nicht anzuwenden ist. Der Sachverhalt wird als bekannt vorausgesetzt und braucht von Ihnen nicht wiederholt zu werden. Sie müssen Ihre Lösung begründen, sonst ist sie fehlerhaft. Es genügt nicht, einfach Behauptungen niederzuschreiben.

Die Begründung geben Sie dadurch, dass Sie die oben beschriebene Subsumtion auch schriftlich in Ihrer Lösung durchführen. Hierbei muss auf die Beziehung der jeweiligen Teile des Sachverhalts zu dem maßgeblichen Tatbestandsmerkmal eingegangen werden.

Liegt ein Tatbestandsmerkmal zweifelsfrei vor, ist die Begründung knapp, dagegen muss die Begründung bei Zweifeln ausführlicher sein. Wenn Sie unsicher sind, erörtern Sie alle Tatbestandsmerkmale.

Begründen Sie Ihre Lösung mit einem genauen Zitat gesetzlicher Vorschriften. Hat der Steuerpflichtige bestimmte Ansichten geäußert, muss in der Begründung darauf eingegangen werden.

3.5 Das Überarbeiten der Lösung

Wenn Sie eine Lösung niedergeschrieben haben, müssen Sie sie darauf überprüfen, ob Ihre

Aussage nicht in Widerspruch zu Ihren früheren oder späteren Aussagen in der Lösung steht.

Führt Ihre Lösung dazu, dass Sie größere Teile des Klausurfalles »abschneiden«, d. h., dass es auf diese gar nicht mehr ankommt, so sollten Sie noch einmal genau überdenken, ob Ihre Lösung richtig ist. Nur ausnahmsweise sollten Sie zu einem Hilfsgutachten kommen, d. h. erörtern, wie der Fall zu lösen wäre, wenn Sie die entscheidende, die Fall-Lösung abschneidende Vorschrift anders anwenden bzw. auslegen würden.

Auch bei rechnerischen Ergebnissen sollten Sie prüfen, ob Ihr Ergebnis stimmen kann.

Sollten Sie wesentlich vor Abgabeschluss mit der Klausurbearbeitung fertig sein, so überprüfen Sie noch einmal genau, ob Sie nichts übersehen haben.

3.6 Schlussbemerkung

Diese Anleitung allein kann Sie nicht befähigen, gute Klausuren zu schreiben. Dazu gehört eine gewisse Sicherheit des steuerlichen Wissens und auch eine Arbeitstechnik, die nur durch ständiges Üben erworben werden kann. Es ist deshalb zwingend erforderlich, über die offiziellen Übungsklausuren während der Ausbildung hinaus viele weitere Klausuren und Fälle zu lösen, wobei Ihnen der vorliegende Band eine wertvolle Hilfe sein soll.