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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhaltsübersicht

1   Nießbrauch und Wohnrecht: Was bedeutet das?

1.1   Was ist ein Nießbrauch?

1.1.1   Was ist ein Vorbehaltsnießbrauch?

1.1.2   Was ist ein Zuwendungsnießbrauch?

1.1.3   Was ist ein Bruchteilsnießbrauch?

1.1.4   Was ist ein Vermächtnisnießbrauch?

1.2   Was unterscheidet das Wohn- oder Wohnungsrecht vom Nießbrauch?

1.3   Lohnen sich Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge?

2   Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

3   So vereinbaren Sie einen Nießbrauch

3.1   Erster Schritt: Sie müssen einen Vertrag abschließen

3.1.1   Vorbehaltsnießbrauch: Welche Verträge sind abzuschließen?

3.1.2   Zuwendungsnießbrauch: Welche Verträge sind abzuschließen?

3.1.3   Rechte und Pflichten von Eigentümern und Nießbrauchern

3.1.4   Änderung des Nutzungsrechts: Was ist zu beachten?

3.2   Zweiter Schritt: Der Nießbrauch muss ins Grundbuch eingetragen werden

3.3   Der Nießbrauch wird nicht ins Grundbuch eingetragen – was passiert dann?

3.4   Wann endet der Nießbrauch?

3.4.1   Sieben Gründe, warum ein Nießbrauch enden kann

3.4.2   Rechtsfolgen

3.5   Der Nießbrauch bei minderjährigen Kindern

4   Vorbehaltsnießbrauch: steuerliche Folgen

4.1   Der Vorbehaltsnießbrauch ist meist unentgeltlich

4.2   Steuerliche Folgen beim Nießbraucher

4.3   Steuerliche Folgen beim Eigentümer

4.4   Wenn nur ein Teil des Grundbesitzes mit dem Nießbrauch belastet ist

4.5   Wenn nur ein Teil des Grundbesitzes mit einem Wohnrecht belastet ist

4.6   Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs: Was ist zu beachten?

4.6.1   Ablösezahlung in der Steuererklärung des Eigentümers

4.6.2   Ablösezahlung in der Steuererklärung des Nießbrauchers

4.7   Was passiert nach dem Erlöschen des Nießbrauchs?

4.8   Was wird aus dem Vorbehaltsnießbrauch beim Tod eines Ehepartners?

4.9   Wenn die Eltern sich am Hausbau der Kinder beteiligen

4.10   Statt Vorbehaltsnießbrauch: Welche Alternativen gibt es?

4.10.1   Erste Alternative: Verbilligte Vermietung

4.10.2   Zweite Alternative: Rente oder dauernde Last

5   Zuwendungsnießbrauch: steuerliche Folgen

5.1   Der Zuwendungsnießbrauch kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich sein

5.1.1   Wann ist der Nießbrauch entgeltlich?

5.1.2   Wann ist der Nießbrauch unentgeltlich?

5.1.3   Wann ist der Nießbrauch teilentgeltlich?

5.2   Steuerliche Folgen beim Eigentümer

5.2.1   Wenn der Zuwendungsnießbrauch entgeltlich ist

5.2.2   Wenn der Zuwendungsnießbrauch unentgeltlich ist

5.2.3   Wenn der Zuwendungsnießbrauch teilentgeltlich ist

5.3   Steuerliche Folgen beim Nießbraucher

5.3.1   Wenn der Nießbraucher das Objekt vermietet

5.3.2   Wenn der Nießbraucher das Objekt selbst nutzt

5.4   Ablösung des Zuwendungsnießbrauchs: Was ist zu beachten?

5.4.1   Ablösezahlung in der Steuererklärung des Eigentümers

5.4.2   Ablösezahlung in der Steuererklärung des Nießbrauchers

5.5   Wann lohnt sich der Zuwendungsnießbrauch?

5.5.1   Der entgeltliche und teilentgeltliche Zuwendungsnießbrauch lohnen sich nicht

5.5.2   Wann sich der unentgeltliche Zuwendungsnießbrauch lohnt

5.6   Sonderfall Vermächtnisnießbrauch

6   Anhang

6.1   Anlage 1: Nießbraucherlass vom 30.9.2013

6.2   Anlage 2: Kapitalwert einer wiederkehrenden, zeitlich beschränkten Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro (Anlage 9a zu § 13 Bewertungsgesetz)

6.3   Anlage 3: Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro

6.4   Anlage 4: Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes 2016/2018

Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen