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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhaltsübersicht

1   Wann die Vermietung lohnt

2   Das sind die Mieteinnahmen

2.1   Miete

2.2   Nebenkosten

2.3   Entgelt für die Nutzung der Einrichtung

2.4   Entgelt für Nebenleistungen des Vermieters

2.5   Einnahmen sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig

2.5   Besonderheiten gibt es bei Zahlungen um den Jahreswechsel

3   Diese Aufwendungen sind Werbungskosten

3.1   Direkt zurechenbare Aufwendungen

3.2   Indirekt zurechenbare Aufwendungen

3.3   Die wichtigsten Aufwendungen

3.3.1   Anschaffungs- und Herstellungskosten

3.3.2   Finanzierungskosten und Geldbeschaffungskosten

3.3.3   Instandhaltungen und Renovierungen (Erhaltungsaufwand)

3.3.4   Nebenkosten

3.4   So berechnen Sie die Werbungskosten

4   Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände

4.1   So ermitteln Sie die Anschaffungskosten

4.1.1   Fall 1: Sie nutzen den Gegenstand von Anfang an für die Vermietung

4.1.2   Fall 2: Sie statten die Wohnung mit bisher privat genutzten Gegenständen aus

4.1.3   Fall 3: Sie erwerben den Einrichtungsgegenstand unentgeltlich

4.2   So ermitteln Sie die Abschreibung

4.2.1   Grundsatz: Verteilung über mehrere Jahre

4.2.2   Sofort abschreibbar: Einrichtungsgegenstände bis zu 800,– €

4.2.3   Abschreibung im Jahr von Kauf oder Verkauf

4.2.4   Der Einrichtungsgegenstand wird vorzeitig ersetzt

4.2.5   Verkauf von Gegenständen wegen Aufgabe der Vermietung

5   Aufwendungen für Nebenleistungen

6   So füllen Sie die Anlage V 2019 aus

6.1   Bei gemischter Nutzung: Grundbesitzkosten aufteilen

6.1.1   Was müssen Sie aufteilen?

6.1.2   Wie können Sie aufteilen?

6.1.3   So wird die Wohnfläche berechnet

6.2   Die einzelnen Zeilen der Anlage V 2019

6.2.1   Zeilen 7 und 8

6.2.2   Zeilen 9 bis 21

6.2.3   Zeilen 33 bis 53

7   Sie vermieten ein möbliertes Zimmer unter

8   Anhang

8.1   Amtlich festgelegte Abschreibungsdauern der gebräuchlichsten Einrichtungsgegenstände

8.2   AfA-Tabelle speziell für Ferienwohnungen und -häuser

Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

1   Wann die Vermietung lohnt

In den meisten Fällen werden Wohnungen unmöbliert vermietet. Der Eigentümer einer solchen vermieteten Wohnung ermittelt dann seine Einkünfte gemäß § 21 EStG als Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten.

In vielen Fällen kann aber auch die Vermietung möblierter Wohnungen und Zimmer eine überlegenswerte Alternative sein:

Im folgenden Beitrag geht es um die steuerlichen Besonderheiten bei der Vermietung möblierter Wohnungen. Wenn wir dabei von möblierten Wohnungen reden, meinen wir nicht nur eine vollständig eingerichtete, mehrere Zimmer umfassende Wohnung, sondern auch einzelne möblierte Zimmer innerhalb einer Wohnung, eine eingerichtete Ferienwohnung oder eine Wohnung, die nur teilweise möbliert ist, zum Beispiel mit einer Küchenzeile. Steuerlich werden ganz und teilweise möblierte Wohnungen und Zimmer gleich behandelt.

Genauso wie bei der Vermietung einer unmöblierten Wohnung muss der Eigentümer einer möblierten Wohnung seine Vermietungseinkünfte ermitteln. Dazu stellt er seinen Mieteinnahmen alle mit der Vermietung zusammenhängenden Aufwendungen als Werbungskosten gegenüber (§ 21 EStG). Im folgenden Beitrag werden wir uns vor allem mit den Besonderheiten beschäftigen, die sich aufgrund der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände sowohl bei den Mieteinnahmen als auch bei den Werbungskosten ergeben.