Rainer Erlinger
Moral
Wie man richtig gut lebt
Fischer e-books
Rainer Erlinger, geboren 1965, ist promovierter Mediziner und Jurist. Nach seinen Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Arzt arbeitete er als Rechtsanwalt und Publizist vor allem auf den Gebieten des Medizinrechts und der Ethik. Einem großen Publikum ist er durch seine Kolumne »Die Gewissensfrage« im Magazin der Süddeutschen Zeitung bekannt geworden, in der er allwöchentlich die kleinen und großen Ethikprobleme seiner Leser erörtert.
Wir alle wollen gute Menschen sein.
Wir alle wissen eigentlich, was dafür zu tun wäre. Doch dann wird es konkret: Darf ich lügen, wenn es die Situation erfordert? Wie viel Rücksicht muss ich auf meine Nachbarn nehmen? Muss ich mein Geld ethisch anlegen?
Rainer Erlinger, Moralinstanz und Autor der inzwischen als Klassiker geltenden Kolumne »Die Gewissensfrage« in der Süddeutschen Zeitung, kennt wie kein anderer die konkreten moralischen Probleme, die uns alle bewegen. Nun hat er endlich seinen großen Entwurf einer Moral für unsere Zeit vorgelegt – alltagstauglich, beispielgesättigt, philosophisch begründet, leicht verständlich und unterhaltsam.
Covergestaltung: hißmann, heilmann, hamburg
Coverabbildung: Martin Guhl/Picture-Alliance
© S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt am Main 2011
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ISBN 978-3-10-400753-3
Vor einiger Zeit …: »Playboy-Umfrage: 11 % der Deutschen finden, das Gebot ›Du sollst nicht töten‹ sei unzeitgemäß«, erschienen in: Playboy, Ausgabe 11/2006, S.16, Playboy Deutschland Publishing/Hubert Burda Media, München 2006.
Vom »Verlust der Werte« ist die Rede …
Ulrich Wickert, Der Ehrliche ist der Dumme. Über den Verlust der Werte, Hofmann und Campe, Hamburg 1994.
Ulrich Wickert, Gauner muss man Gauner nennen. Von der Sehnsucht nach verlässlichen Werten, Piper Verlag, München 2007.
Susanne Schmidt, Markt ohne Moral: Das Versagen der internationalen Finanzelite, Droemer/Knaur, München 2010.
Joseph Kardinal Ratzinger, Werte in Zeiten des Umbruchs, Herder, Freiburg i.Br. 2005.
Peter Hahne, Schluss mit lustig! Das Ende der Spaßgesellschaft, Verlag der St.-Johannis-Druckerei, Lahr 2004.
Eine Fürstin und ein Kardinal …: Gloria von Thurn und Taxis, Joachim Meisner, Die Fürstin und der Kardinal. Ein Gespräch über Glauben und Tradition, Herder, Freiburg i.Br. 2008.
… der Disziplin das Lob …: Bernhard Bueb, Lob der Disziplin. Eine Streitschrift, List Verlag, Berlin 2006.
Einer Emnid-Umfrage zufolge …: Umfrage von TNS Emnid im Auftrag von chrismon, Befragungszeitraum: 23. 8.-31.8.2008, 1131 Befragte, erschienen in chrismon 10/2008. Online abrufbar unter http://www.chrismon.de/3371.php (letzter Zugriff am 3.11.2010).
Die Frage lautete: »Seien Sie mal bitte ganz ehrlich: Welche der folgenden Dinge haben Sie schon einmal getan?« 26 % Der Befragten gab an, schon einmal in öffentlichen Verkehrsmitteln schwarzgefahren zu sein, 9 % der Befragten gab an, schon einmal dem Finanzamt Einkünfte verschwiegen zu haben, 19 % gab an, schon einmal schwarzgearbeitet zu haben.
»Beförderungserschleichung«: § 265 a StGB: »Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.«
Seit Jahren gibt es Schätzungen, …:
»30 Milliarden gehen am Fiskus vorbei«, Stern vom 14.2.2008, www.stern.de/wirtschaft/geld/steuerhinterziehung-30-milliarden-gehen-am-fiskus-vorbei-611134.html (letzter Zugriff am 14.10.2010).
»Der deutsche Staat wird durch Steuerhinterziehung jährlich um schätzungsweise 100 Milliarden betrogen. Dies sagte Finanzminister Peer Steinbrück am Donnerstag im Bundestag in der Debatte über das neue Gesetz gegen Steuerflucht«, Quelle: »Steinbrück verteidigt Gesetz gegen Steuerflucht«, Hamburger Abendblatt vom 7.5.2009.
»Angeblich haben die Deutschen insgesamt bis zu 400 Milliarden Euro am Finanzamt vorbei ins Ausland geschafft«, Quelle: »Volkssport Steuerhinterziehung«, Die Welt vom 20.2.2008.
… in einer Umfrage aus dem Jahr 2000 …: Die »Forschungsgruppe Weltanschauungen Deutschland« (fowid) untersuchte die Verhaltensbeurteilung eines Steuerbetruges durch Katholiken, Evangelische und Konfessionslose. In den beiden Kategorien »Weniger schlimm« und »Gar nicht schlimm« befinden sich jeweils mehr als ein Drittel der Befragten: 37 % der Katholiken, 42,7 % der Konfessionslosen und 44,4 % der Evangelischen. Quelle: ALLBUS 2000, Zentralarchiv für empirische Sozialforschung (Köln), ZA-Nr. 3425.
… in einer Umfrage aus dem Jahr 2008 …: Umfrage von TNS Emnid im Auftrag von chrismon, Befragungszeitraum: 23. 8.-31.8.2008, 1131 Befragte, erschienen in chrismon 10/2008. Online abrufbar unter http://www.chrismon.de/3371.php (letzter Zugriff am 3.11.2010).
… eine Umfrage zur Bedeutung der Zehn Gebote …: »Playboy-Umfrage: 11 % der Deutschen finden, das Gebot ›Du sollst nicht töten‹ sei unzeitgemäß«, erschienen in: Playboy, Ausgabe 11/2006, S.16.
Bis vor wenigen Jahren war das noch so akzeptiert, …: Siehe dazu die Pressemitteilung von Transparency International vom 17.3.1999: »Mit der bevorstehenden Verabschiedung der Steuerreform durch den Bundesrat ist in Deutschland endlich die steuerliche Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen im In- und Ausland abgeschafft worden.« Bis 1996 waren Schmiergeldzahlungen als »Nützliche Aufwendungen« grundsätzlich steuerlich absetzbar. Auch von einem 1996 eingeführten Mitteilungsrecht der Finanzämter an die Staatsanwaltschaften wurde TI zufolge in der Praxis kein Gebrauch gemacht, so dass »jede Schmiergeldzahlung, die nicht vor Gericht endet« bis 1999 auch weiterhin abgesetzt werden konnte.
Schon in den 1960er Jahren hat der große Soziologe Niklas Luhmann …: Niklas Luhmann, Liebe. Eine Übung, Suhrkamp, Frankfurt/Main 2008.
Die Aufklärung, der Ausgang des Menschen …: Immanuel Kant, »Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?«, Akademie Ausgabe Band VIII, S.33ff [im Folgenden abgekürzt als AA]. Online abrufbar unter http://www.korpora.org/Kant/aa08/033.html (letzter Zugriff am 3.11.2010), abgedruckt in: Ehrhard Bahr (Hrsg.), Was ist Aufklärung? Thesen und Definitionen. Kant, Erhard, Hamann, Herder, Lessing, Mendelssohn, Riem, Schiller, Wieland, Reclam, Stuttgart 1974, S.8ff.
Die Kirchen verlieren an Einfluss …: Zu dieser allgemeinen These eine Stimme: »In der öffentlichen Meinungsbildung spielt die Kirche nur noch eine untergeordnete Rolle: Zwei bis drei Prozent der Gesamtbevölkerung orientieren sich an der Institution Kirche und an Geistlichen – oder trauen sich das zuzugeben.« Thomas Mitschke-Collande, Jesus Christus GmbH und Co. KG, Rubrik »Außenansicht«, Süddeutsche Zeitung vom 21.9.2010, S.2. Thomas Mitschke-Collande war bis März 2010 Partner bei McKinsey und hat unter anderem die katholische Bischofskonferenz und mehrere Bistümer beraten.
… in der Fassung mit Charlton Heston: Die Zehn Gebote (The Ten Commandments), USA 1956, Regie: Cecil B. DeMille.
Moses steigt auf einen Berg …: Genaugenommen steigt Moses zweimal auf den Berg, da er die ersten, von Gott selbst gemachten Steintafeln im Zorn über das Volk zerbricht und den zweiten Satz der Gesetzestafeln dann auf Anweisung Gottes schreibt: Die Bibel, Exodus 32–34.
… gesellte sich jüngst ein kurzer Clip: TV-Spot für die Website evangelisch.de. Online abrufbar unter http://www.evangelisch.de/artesia/tv-spot-die-zehn-gebote (letzter Zugriff am 4.11.2010).
Die Moral ist für den Menschen da …: William K. Frankena, Analytische Ethik, dtv, München 1972, S.141.
Behandle andere nicht, wie du möchtest …: Im Original: »Do not do unto others as you would that they should do unto you. Their tastes may not be the same.« G. B. Shaw, Maxims for Revolutionists, 1903, in Deutschland nicht verlegt, in den USA gemeinfrei, erhältlich als ebook unter http://www.gutenberg.org/ebooks/26107.bibrec.html.
…auch wenn sie es nach katholischem Kirchenrecht (noch) nicht ist: Die offizielle Heiligsprechung von Mutter Teresa wird aber vermutlich nach dem schnellsten Seligsprechungsprozess der Neuzeit nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Im Falle eines Unglücks …: § 323 c StGB – Unterlassene Hilfeleistung: »Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.«
Die völlige Angemessenheit des Willens …: Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Reclam, Stuttgart 1961, S.194 (AA 220).
»supererogatorische« Handlungen: Die Bezeichnung stammt von einer Formulierung aus dem biblischen Gleichnis vom barmherzigen Samariter. Dieser Samariter kümmerte sich um einen Mann, den er überfallen am Wegesrand fand, brachte ihn in die nächste Herberge und bezahlte dort für ihn. Über diese Hilfe hinaus versprach er dem Wirt, auch das, was er für den Verletzten noch mehr aufwenden werde – in der lateinischen Übersetzung: »quodcumque supererogaveris« – zu erstatten. Über jegliche Pflicht hinaus.
… die verschiedenen Müllbehältnisse …: Vermutlich vermehren sie sich über Nacht, und so dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis zwischen den Weißglas-, Grünglas- und Braunglasbehältnissen durch noch nicht ausreichend erforschte Paarungsmechanismen die immer wieder vermissten Blauglascontainer entstehen.
… einen gut funktionierenden Sekundärrohstoffmarkt …: Siehe zum Beispiel den gutgeschriebenen und recherchierten Artikel von Thomas Schenk, Thema: Abfall, »Der große Recycling-Report«, Neue Zürcher Zeitung Folio 07/09.
… dass der Egoismus immer der Ausgangspunkt aller moralischen Überlegungen wäre: Tatsächlich hat es einige Versuche in dieser Richtung gegeben, sogar den Egoismus zur Grundlage einer Ethik zu machen. Bekannt ist etwa der berühmte Satz von Adam Smith in seinem Buch »Wohlstand der Nationen«:
»Es ist nicht die Wohltätigkeit des Metzgers, des Brauers oder des Bäckers, die uns unser Abendessen erwarten lässt, sondern dass sie nach ihrem eigenen Vorteil trachten.«
Zurück geht die Idee auf die Bienenfabel des Arztes und Schriftstellers Bernard Mandeville (Die Bienenfabel oder Private Laster, öffentliche Vorteile, Suhrkamp Verlag, Frankfurt/Main 1980). In diesem Gedicht beschreibt Mandeville als Bild für das England des beginnenden 18. Jahrhunderts einen Bienenstock, der von Macht und Reichtum strotzte und in dem das gesamte Leben einschließlich der Künste blühte. Grundlage dieses Reichtums war aber nicht die Moral, sondern der Egoismus. Im Gegenteil, als die Moral Einzug hält, geht der Reichtum verloren.
Lesenswert dazu: Gerhard Stapelfeldt, »Bernard Mandeville: ›Private Laster, öffentliche Vorteile‹«, in: Gerhard Stapelfeldt, Der Merkantilismus: Die Genese der Weltgesellschaft vom 16. bis zum 18. Jahrhundert, ça ira Verlag, Freiburg 2001.
»Gier ist gut – sonst müsst ihr Eicheln essen«, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Nr. 17/2005 vom 1.5.2005, S.34.
… aus der Sicht eines »rationalen Egoismus« …: Das wäre für den Staat die Idee von Thomas Hobbes, dass sich die Menschen, um den Krieg aller gegen alle zu vermeiden, in einem Gesellschaftsvertrag darauf einigen, die Macht einem Souverän, dem Leviathan, zu übertragen. David Hume hat das auf die Moralphilosophie übertragen und die Moral aus dem aufgeklärten Eigeninteresse begründet. Ebenso folgt dem die Moralbegründung aus Vertragstheorien, der sogenannte Kontraktualismus.
Interessant ist auch die Unterscheidung zwischen psychologischem Egoismus und ethischem Egoismus: William K. Frankena, Analytische Ethik, dtv, München 1972, S.35ff. Dieter Birnbacher, Analytische Einführung in die Ethik, Walter de Gruyter, Berlin 2007, S.312ff.
The right to swing my fist ends …: http://thinkexist.com/quotation/the_right_to_swing_my_fist_ends_where_the_other/217 369.html.
»I want you to listen to me …«: Presseerklärung von Präsident Bill Clinton am 26.1.1998, zitiert nach http://millercenter.org/scripps/archive/speeches/detail/3930 (letzter Zugriff am 21.4.2010).
… vor einer Grand Jury und danach vor der Nation …: Adressing the Nation vom 17.8.1998, http://www.pbs.org/newshour/lewinsky_address/address.html (letzter Zugriff am 21.4.2010).
Angesichts der von Lewinsky konservierten Spermaflecken …: Ein Umstand, der von manchen Kommentatoren als »Smoking Gun« bezeichnet wurde, womit ein Beweis gemeint wird, der so evident ist, wie mit einer rauchenden Waffe in der Hand neben dem Opfer angetroffen zu werden.
Colin Powells berühmte Irakrede …: Nachweise bei Jochen Mecke, Lüge und Literatur – Perspektivenwechsel und Wechselperspektive, in: Jörn Müller/Hanns Gregor Nissing (Hrsg.), Die Lüge – Ein Alltagsphänomen aus wissenschaftlicher Sicht, WBG, Darmstadt 2007, S.57–86, dort Fn. 1 und 2.
Ferenc Gyurcsány: Nachweise bei Jochen Mecke, Lüge und Literatur – Perspektivenwechsel und Wechselperspektive, in: Jörn Müller/Hanns Gregor Nissing (Hrsg.) Die Lüge – Ein Alltagsphänomen aus wissenschaftlicher Sicht, WBG, Darmstadt 2007, S.57–86, dort Fn. 3.
… keine »sexual relations« im Wortsinne …: Genauer gesagt war dabei entscheidend, wer bei wem den Oralsex »performed« hatte. Da Monica Lewinsky Bill Clinton oral befriedigt hatte, konnte sich Clinton darauf berufen, dass dies nicht von der Definition, die ihm das Gericht vorgelegt hatte, umfasst sei. Die Definition hatte folgenden Wortlaut:
»For the purposes of this definition, a person engages in ›sexual relations‹ when the person knowingly engages in or causes
(1) contact with the genitalia, anus, groin, breast, inner thigh, or buttocks of any person with an intent to gratify or arouse the sexual desire of any person …
›Contact‹ means intentional touching, either directly or through clothing.«
Clintons Aussage:
Richter Wright: »… And so the record is completely clear, have you ever had sexual relations with Monica Lewinsky, as that term is defined in Deposition Exhibit 1, as modified by the Court? …«
Clinton: »I have never had sexual relations with Monica Lewinsky. …«
Vor der Grand Jury wurde Clinton dann von den Anwälten des Sonderermittlers Starr mit dieser Aussage konfrontiert und erläuterte seine Aussage so:
Clinton: Yes. My –- I can tell you what my understanding of the definition is, if you want me to –
Ermittler: Sure.
Clinton: -- do it. My understanding of this definition as it covers contact by the person being deposed with the enumerated areas, if the contact is done with an intent to arouse or gratify. That’s my understanding of the definition.
Ermittler: What did you believe the definition to include and exclude? What kinds of activities?
Clinton: I thought the definition included any activity by the person being deposed, where the person was the actor and came in contact with those parts of the bodies with the purpose or intent or [sic] gratification, and excluded any other activity.
Zitiert nach: Peter Tiersma, The Language of Perjury, Chi.-Kent L. Rev. 927 (2004), online abrufbar unter http://www.languageandlaw.org/PERJURY.HTM (letzter Zugriff am 22.4.2010).
Da er, so Clintons Interpretation, keine der in der Definition genannten Körperteile von Monica Lewinsky berührt hatte – sondern umgekehrt –, berief er sich darauf, dass nach der Definition des Gerichts nicht er mit ihr, sondern sie mit ihm sexuellen Kontakt hatte und er die Frage somit zu Recht verneinen durfte.
»It depends on what the meaning of the word ›is‹ is.«: Aussage vor der Grand Jury, das komplette Zitat lautet:
»It depends on what the meaning of the word ›is‹ is. If the –- if he –- if ›is‹ means is and never has been, that is not –- that is one thing. If it means there is none, that was a completely true statement … Now, if someone had asked me on that day, are you having any kind of sexual relations with Ms. Lewinsky, that is, asked me a question in the present tense, I would have said no. And it would have been completely true.«
Zitiert nach dem Starr Report Narrative, Fußnote 1091, online abrufbar unter: http://icreport.access.gpo.gov/report/6narrit.htm#N_1091_ (letzter Zugriff am 22.4.2010).
»Non est mentiendum«: Augustinus, De mendacio, 25, zitiert nach: A. Augustinus, Die Lüge und gegen die Lüge, übertragen und erläutert von P. Keseling, Würzburg, 2. Auflage 1986.
Denn selbst das bewusste Verschweigen …: Augustinus, Contra mendacium 23, zitiert nach Jochen Mecke, Lüge und Literatur – Perspektivenwechsel und Wechselperspektive, in: Jörn Müller/Hanns Gregor Nissing (Hrsg.), Die Lüge – Ein Alltagsphänomen aus wissenschaftlicher Sicht, WBG, Darmstadt 2007, S.57–86, dort Fn. 5.
»Dein Sohn lebt«: Rochus Leonhardt, Omnis homo mendax (Ps 116,11)? Das Problem der Lüge aus der Sicht der evangelischen Ethik, in: Rochus Leonhardt, Martin Rösel (Hrsg.), Dürfen wir lügen?, Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 2002, S.234.
reservatio mentalis: Eberhard Schockenhoff, Zur Lüge verdammt?, Verlag Herder, Freiburg i.Br., 2. Auflage 2005, S.93.
So würden Umfragen unter Collegestudenten zufolge …: Peter Tiersma, The Language of Perjury, Chi.-Kent L. Rev. 927 (2004), online abrufbar unter http://www.languageandlaw.org/PERJURY.HTM (letzter Zugriff am 4.11.2010).
Aber spätestens beim todkranken Mann …: Augustinus selbst hatte dieses Problem zwar gesehen, war aber dennoch bei seiner Ablehnung geblieben:
»Da liegt ein Mensch krank darnieder an einem gefährlichen, schweren Leiden, und es würde seine Kräfte übersteigen, wenn man ihm den Tod seines einzigen, heißgeliebten Sohnes verkündete. Dich fragt er, ob der Sohn noch lebt, der wie du weißt, aus dem Leben geschieden ist. Was willst du antworten, wenn es so steht? Du magst sonst sagen, was du willst, außer einem der drei Sätze: Entweder er ist tot, oder er lebt, oder ich weiß es nicht, so glaubt er nichts anderes als, dass der Sohn tot ist, und versteht dass du das zu sagen dich scheuest, aber nicht lügen willst. Es macht keinen Unterschied, wenn du überhaupt schweigst. Von diesen drei Antworten jedoch sind zwei unwahr, nämlich ›er lebt‹ und ›ich weiß es nicht‹, und du kannst sie nur als Lügen geben. Gibst du aber die eine wahre Antwort, dass er tot ist, und tritt dann der Tod des völlig erschütterten Menschen ein, so wird man schreien, du habest ihn getötet. Und wer könnte die Behauptung der Leute ruhig hinnehmen, die da geltend mache, es sei ein großer Fehler, eine heilbringende Lüge [salubre mendacium] zu vermeiden und dafür die menschenmordende Wahrheit [homicidia veritas] zu lieben?« (Contra mendacium, 36, zitiert nach Eberhard Schockenhoff, Zur Lüge verdammt?, Verlag Herder, Freiburg i.Br., 2. Auflage 2005, S.53/54, dort zitiert nach P. Keseling, 115. CSEL 41, 519.)
»Wie steht mir meine neue Frisur?«: Die entsprechende Frage im SZ-Magazin lautete: »Eine Freundin, die nicht gerade übermäßig mit Selbstbewusstsein ausgerüstet ist, hat sich nach intensiven Überlegungen und Recherchen in diversen Frauenmagazinen dazu durchgerungen, sich ihre langen Haare abschneiden zu lassen. Mit zweifelhaftem Ergebnis! Nun stellt sich mir die Frage, ob ich ihr gegenüber ehrlich zugeben soll, dass mir die neue Frisur nicht gefällt, oder ob ich mich als ehrlicher Freund zu Loyalität und Ermutigung verpflichtet sehen und das Ergebnis somit schönreden sollte.« Alexander S., Hannover.
SZ-Magazin vom 27.5.2005, abgedruckt in: Rainer Erlinger, Wenn Sie mich fragen. Rainer Erlinger beantwortet Fragen zur Alltagsmoral, Verlag Antje Kunstmann, München 2007, S.191.
»Es kann sein, dass nicht alles wahr ist …«: Immanuel Kant, Verkündung des nahen Abschlusses eines Tractats zum ewigen Frieden in der Philosophie, AA S.421. Online abrufbar unter: http://www.korpora.org/Kant/aa08/421.html (letzter Aufruf am 4.11.2010).
Helmut Kohls »blühende Landschaften«: »Durch eine gemeinsame Anstrengung wird es uns gelingen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen schon bald wieder in blühende Landschaften zu verwandeln, in denen es sich zu leben und zu arbeiten lohnt.«
Fernsehansprache von Bundeskanzler Kohl anlässlich des Inkrafttretens der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. Juli 1990. Bulletin des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung Nr. 86 (3. Juli 1990). Zitiert nach http://www.helmut-kohl.de/index.php?msg=555 (letzter Aufruf am 4.11.2010).
Helmut Kohl verwendete diesen Begriff in weiteren Ansprachen und auch im Bundestagswahlkampf 1998.
Ob das gelogen war oder nicht …: Man könnte an dieser Stelle streiten, ob es nicht als Versprechen ohnehin etwas anderes ist, aber da Kohl nicht versprach, was er tun werde, sondern ankündigte, was geschehen werde, liegt wohl eher eine Behauptung als ein Versprechen vor. Zur Abgrenzung von Versprechen insbesondere von Aussagen siehe Norbert Anwander, Versprechen und Verpflichten, Mentis Verlag, Paderborn 2008, S.54ff. insbesondere Fn. 2 auf S.57.
Aufrichtigkeit: Die hier vertretene Verwendung des Begriffs Aufrichtigkeit ist eine andere als in der deutschen Übersetzung des Buches André Comte-Sponville, Ermutigung zum unzeitgemäßen Leben. Ein kleines Buch der Tugenden und Werte, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg, 2. Auflage 2001. Dort wird mit Aufrichtigkeit die »Übereinstimmung von Tat und Wort mit dem Seelenleben oder dieses letzteren mit sich selbst« bzw. »als Tugend die Liebe zur Wahrheit oder die Achtung vor ihr« bezeichnet.
… als biblisches achtes Gebot: Als achtes Gebot gilt diese Stelle in der Zählweise, die bei Lutheranern und Katholiken üblich ist, während sie in der Zählweise, wie sie im Judentum, bei orthodoxen Christen, Anglikanern und Reformierten gepflegt wird, als neuntes Gebot gilt. Die Unterschiede scheinen dabei in erster Linie numerischer Natur zu sein, da der Text, auf den sich die Zählungen beziehen, der gleiche ist. Ausschlaggebend ist dabei, ob »Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine fremden Götter neben mir haben. Du sollst dir kein Bildnis machen.« als ein oder zwei Gebote oder zwei Gebote mit Präambel angesehen werden. Dafür werden dann, um wieder bei der Zahl zehn anzulangen, bei Lutheranern und Katholiken das zehnte Gebot der anderen Glaubensgemeinschaften getrennt in ein neuntes und zehntes Gebot. Ob diese voneinander abweichenden Zählweisen auch zu theologischen Unterschieden führen, entzieht sich meiner Kenntnis. Es würde mich allerdings wundern, wenn nicht.
… an den beiden Stellen, an denen die Zehn Gebote formuliert sind: 2. Buch Mose (Exodus), 20,16 und 5. Buch Mose (Deuteronium) 5,20.
In der Übersetzung der Lutherbibel von 1984 …: Erläuterungen zu verschiedenen wichtigen Bibelübersetzungen in deutscher Sprache finden sich unter http://ekd.de/bibel/bibelausgaben.html (letzter Aufruf am 4.11.2010).
Weit und breit kein »Du sollst nicht lügen«: Und doch würden viele den Satz dort verorten. Warum? In den Jahren, in denen ich mich mit der Lüge befasse und über sie schreibe, spreche und diskutiere, habe ich eine – statistisch nicht belegte – Beobachtung gemacht: Es scheint mir, als würden Menschen, die katholisch aufgewachsen sind, eher »Du sollst nicht lügen« als Gebot kennen, während evangelische Christen sich eher auf den Originaltext mit dem Zeugnisverbot beziehen. Diese Beobachtung wird unterstützt durch die Tatsache, dass im »offiziellen Internetportal der katholischen Kirche in Deutschland« (so die eigene Bezeichnung) katholisch.de, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz arbeitet, sich auf den Kinderseiten (http://www.katholisch.de/42276.html, letzter Aufruf am 4.11.2010) folgende Erläuterung findet: »Das achte Gebot: ›Du sollst nichts Falsches über deinen Nächsten sagen.‹ Mit anderen Worten: Du sollst nicht lügen.«
Generell scheint es in der evangelischen Theologie ein geringeres Interesse am Lügenverbot zu geben als in der katholischen, worauf der evangelische Theologe Rochus Leonhardt hinweist (Omnis homo mendax (Ps 116,11)? Das Problem der Lüge aus der Sicht der evangelischen Ethik, in: Rochus Leonhardt, Martin Rösel (Hrsg.), Dürfen wir lügen?, Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 2002, S.228–248, v.a. S.228–230).
Kants Kategorischer Imperativ in seiner Grundformulierung: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam, Stuttgart 1984, S.68 (AA S.421).
»… aber die Mitteilung seiner Gedanken …«: Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, Reclam, Stuttgart 1990, S.312 (AA S.429).
»Die Lüge ist Wegwerfung …«: Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, Reclam, Stuttgart 1990, S.312 (AA S.429).
»Sprachmaschine«: Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, Reclam, Stuttgart 1990, S.313 (AA S.430).
Das geht zurück auf Thomas von Aquin, der schon auf den Missbrauch der Sprache hingewiesen hatte: »Da die Worte von Natur Zeichen der Gedanken sind, ist es unnatürlich und unerlaubt, dass man durch die Sprache kundgibt, was man nicht im Sinn hat.« Summa Theologiae IIa-IIae 110, 3 c, zitiert nach Simone Dietz, Immanuel Kants Begründungen des Lügenverbots, in: Rochus Leonhardt, Martin Rösel (Hrsg.), Dürfen wir lügen?, Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 2002, S.228–248, v.a. S.91–115, 97.
An dieser Stelle kann man sicher Kritik anmelden …: Dies tut sehr differenziert Simone Dietz in ihrem lesenswerten Buch Die Kunst des Lügens, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 2003.
»Wenn du eine Lüge erzählst …«: Khaled Hosseini, Drachenläufer, Berliner Taschenbuch Verlag, Berlin 2007, S.25.
»Sag mal, findest du mich zu dick?«: Siehe Gewissensfrage »Ein pfundiger Kerl« im SZ-Magazin vom 1.3.2002. Abgedruckt in: Rainer Erlinger, Gewissensfragen, Süddeutsche Zeitung Edition 2005, S.107.
»Wie geht’s?«: siehe Gewissensfrage im SZ-Magazin vom 11.11.2005. Abgedruckt in: Rainer Erlinger, Wenn Sie mich fragen. Rainer Erlinger beantwortet Fragen zur Alltagsmoral, Verlag Antje Kunstmann, München 2007, S.200.
»How do you do?«: So antwortet man darauf ebenfalls mit »How do you do?«. Anders bei »How are you?«, auf das man aber ähnlich wie beim deutschen »Wie geht’s?« floskelmäßig »Thanks, fine« antwortet, ohne auf das wirkliche Befinden einzugehen.
Seit der Antike trifft man in der Literatur …: Nachweise bei Alfons Fürst, Patristische Diskussionen über die Lüge, in: Rochus Leonhardt, Martin Rösel (Hrsg.), Dürfen wir lügen?, Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 2002, S.68ff.
In der Literatur wird er aber gerne …: So schreibt z.B. Hans Kelsen: »Wenn das Ideal der Wahrhaftigkeit über dem der Menschlichkeit steht, muss der Arzt die Wahrheit sagen; wenn dagegen das Ideal der Menschlichkeit über dem der Wahrhaftigkeit steht, muss der Arzt lügen.« Hans Kelsen, Was ist Gerechtigkeit?, Reclam, Stuttgart 2000, S.18.
… die Möglichkeit, sein Leben zu ordnen oder letzte Dinge zu regeln: Das ist auch Inhalt des Films »Das Beste kommt zum Schluss« von Rob Rainer mit Jack Nicholson und Morgan Freeman, USA 2007. In dem Film, der im Original »The Bucket List« heißt, geht es darum, dass zwei an Krebs erkrankte Männer beschließen, eine Liste von Dingen aufzustellen, die sie noch tun wollen, bevor sie sterben. Diese Liste arbeiten sie dann bei einer Reise rund um die Welt ab. Im Deutschen heißt die Liste »Löffelliste« in Anspielung auf »den Löffel abgeben«, im Englischen »bucket list« nach »to kick the bucket«, was in etwa dasselbe bedeutet.
Der Journalist Jürgen Schmieder …: Jürgen Schmieder, Du sollst nicht lügen! Von einem, der auszog, ehrlich zu sein, C. Bertelsmann Verlag, München 2010.
»Der Dummschwätzer«: »Der Dummschwätzer« (Liar Liar), USA 1997, Regie: Tom Shadyac.
… zwischen einmal und zweihundertmal: Einen guten Überblick über die Studien gibt Jochen Mecke, Lüge und Literatur – Perspektivenwechsel und Wechselperspektive, in: Jörn Müller/Hanns Gregor Nissing (Hrsg.), Die Lüge – Ein Alltagsphänomen aus wissenschaftlicher Sicht, WBG, Darmstadt 2007, S.57–86, S.58.
Schmieder aber kam zu dem Ergebnis …: Schmieder zitiert dazu den US-amerikanischen Philosophen Warren Shibles aus seinem Buch »Lügen und Lügen lassen«, Lermann Verlag, Mainz 2000, S.70, der folgende Testverfahren vorschlägt, um festzustellen, ob man eine »gute Lüge« sagen soll:
»1. Überlege, ob das Problem ohne zu lügen gelöst werden kann. Es muss klar sein, dass es hier keine besseren Alternativen gibt, als zu lügen.
2. Frage dich selbst, ob du unter diesen Umständen angelogen werden möchtest.
3. Frage weiters, ob dieser Mensch unter diesen Umständen angelogen werden möchte.
4. Frage vor dem Lügen denjenigen, der angelogen werden soll. In einigen Fällen kann die Erlaubnis dazu im voraus gegeben werden.
5. Prüfe so genau wie möglich, um sicher zu gehen, dass die Lüge mehr Nutzen als Schaden hervorbringen wird. Versichere dich dessen, dass deine Argumente und Überlegungen stichhaltig sind.
6. Frage andere kompetente Leute, ob auch sie denken, dass in diesem Fall gelogen werden soll.
7. Entscheide, ob deine Lüge, wenn sie entdeckt wird, zu Vertrauensverlust führt und noch größeren Schaden anrichten wird.
8. Rechtfertigen die Ziele die Mittel (Lügen)?«
Ein Brautpaar will nach der Hochzeit …: Im vollen Umfang lautete die Frage so:
»Vor einiger Zeit war ich auf die Hochzeit von guten Freunden eingeladen. Auf diesem Fest fühlte ich mich überhaupt nicht wohl. Die Stimmung war unterkühlt, das Essen reichte nicht, die Gespräche waren mühsam, die Örtlichkeit trist. Offensichtlich empfand nicht nur ich dies so – viele Freunde verließen die Feier relativ früh. Nur das Hochzeitspaar war von dem Fest restlos begeistert und sprach noch Tage danach sehr glücklich darüber. Auf Nachfragen der beiden, ob mir der Abend auch gefallen habe, äußerte ich mich, entgegen meiner eigentlichen Meinung, positiv, um sie nicht zu verletzen. Habe ich richtig gehandelt?« Kai-Uwe W., Münster.
SZ-Magazin vom 20.10.2006. Abgedruckt in: Rainer Erlinger, Wenn Sie mich fragen. Rainer Erlinger beantwortet Fragen zur Alltagsmoral, Verlag Antje Kunstmann, München 2007, S.189.
Neminem laede – verletze niemanden: Arthur Schopenhauer, Preisschrift über das Fundament der Moral, hrsg. von Hans Ebeling, Meiner Verlag, Hamburg 1979.
Schopenhauer sieht das Mitleid als Quelle jeder Moral. Ihr liegt die Maxime zugrunde: »Neminem laede; Immo omnes, quantum potes, juva – Verletze niemandem, vielmehr hilf allen, so weit du kannst.«
Kant hatte dafür ein berühmten Schulbeispiel bemüht: Immanuel Kant, Über ein vermeintliches Recht aus Menschenliebe zu lügen, AA VIII, S.423. Online abrufbar unter http://www.korpora.org/Kant/aa08/423.html (letzter Aufruf am 4.11.2010).
Der gesamte Streit mit dem Text von Benjamin Constant, der die gegenteilige Auffassung vertrat, und weiteren Texten findet sich sehr schön zusammengestellt in: Georg Geismann und Hariolf Oberer (Hrsg.), Kant und das Recht der Lüge, Königshausen + Neumann, Würzburg 1986.
… der französische Philosoph André Comte-Sponville: André Comte-Sponville, Ermutigung zum unzeitgemäßen Leben, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg, 2. Auflage 2001, S.240.
An diesem Tag entschied das Bundesarbeitsgericht …: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.1992, Aktenzeichen 2 AZR 227/92, NJW 1993, 1154. Anfangs hatte die Arbeitnehmerin noch angegeben, sie habe im Einstellungsgespräch von Ihrer Schwangerschaft berichtet, bestritt aber, danach gefragt worden zu sein. Die Gerichte: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht gingen aber nach den Verhandlungen davon aus, dass sie tatsächlich darüber getäuscht hatte, dass eine Schwangerschaft vorgelegen hat. Einen Überblick über diese Problematik bietet: Ulrich Preis/Wolfgang Bender, Recht und Zwang zur Lüge – Zwischen List, Tücke und Wohlwollen im Arbeitsleben, online abrufbar unter http://www.jura.uni-koeln.de/uploads/tx_ylfnpublication/pub00308.pdf (letzter Zugriff am 14.10.2010).
… nach Bürgerlichem Gesetzbuch und Europäischem Recht …: § 611 a BGB bzw. Art. 2 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG.
… mit Brief und Siegel …: Genauer gesagt trägt das Siegel das Wappen des Bundes, also den Bundesadler, und die Entscheidung wird »Im Namen des Volkes« verkündet.
»Denn, wie ich das Recht habe …«: Arthur Schopenhauer, Preisschrift über die Grundlage der Moral, Werke, hrsg. von L. Lütkehaus, Bd. 3, Zürich 1991, S.579 f.
Die Schweiz im Jahr 2009: »Klares, aber vieldeutiges Nein zu Minaretten«, Neue Zürcher Zeitung Online vom 29.11.2009, online abrufbar unter http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/minarett_initiative_hochrechnung_annahme_1.4079737.html (letzter Zugriff am 13.10.10).
In München formiert sich …: Der Moschee-Bau am Gotzinger Platz – eine Chronik. Süddeutsche Zeitung vom 5.10.2006, online abrufbar unter http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sendlinger-moschee-der-moschee-bau-am-gotzinger-platz-eine-chronik-1.929871 (letzter Zugriff am 3.11.2010).
In Köln gab es den Versuch …: Rechte Dummheit. Wegen ungültiger Stimmen wird das Bürgerbegehren gegen den Bau einer Kölner Moschee nichtig. Die Tageszeitung vom 9.5.2007, online abrufbar unter http://www.taz.de/?id=archiv&dig=2007/05/09/a0013 (letzter Zugriff am 3.11.2010).
Ein Kulturkampf mit dem Zollstock – Es geht um Messbares wie Höhenmeter, aber auch um diffuse Gefühle – Köln streitet um den geplanten Bau der großen türkischen Moschee. Von Dirk Graalmann, Süddeutsche Zeitung vom 4.9.2007, S.3.
Lessings »Nathan der Weise«: Gotthold Ephraim Lessing, Nathan der Weise (1779), Reclam, Stuttgart 2000.
… von dem englischen Philosophen John Locke …: John Locke, Ein Brief über Toleranz, Felix Meiner Verlag, Hamburg 1996.
So manche Dinge, die die Moral von uns fordert, macht man zunächst nicht gerne …: Man könnte dabei auch an die Kant’sche Unterscheidung zwischen pflichtgemäßen Handlungen und Handlungen aus Pflicht denken (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, AA S.398 »… und täte die Handlung ohne alle Neigung, lediglich aus Pflicht, alsdann hat sie allererst ihren ächten moralischen Wert«), die Kants Zeitgenosse, der Dichterphilosoph Friedrich Schiller, in der berühmten Xenie aufspießte: »Gewissensskrupel: Gerne dien’ ich den Freunden, doch thu’ ich es leider mit Neigung,/Und so wurmt es mir oft, daß ich nicht tugendhaft bin. Decisum: Da ist kein andrer Rat, du mußt suchen, sie zu verachten,/Und mit Abscheu alsdann thun, wie die Pflicht dir gebeut.« (Friedrich Schiller, Werke, Nationalausgabe Band I, S.357).
Allerdings wird diese Lesart in der Kantforschung abgelehnt und eine andere Lesart favorisiert, die unterscheidet zwischen Handlungen »aus Neigung«, die auf den eigenen Vorteil ausgerichtet sind, und Handlungen »mit Neigung«, bei denen die Pflicht immer noch Hauptmotiv bleibt, das im Konfliktfall entgegenstehende Neigungen überwinden könnte. So: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Kommentar von Christoph Horn, Corinna Mieth und Nico Scarano, Suhrkamp, Frankfurt/Main 2007, S.181; zu Kant AA IV, 398, 26. Dazu auch ausführlich mit der Unterscheidung verschiedener Lesarten: Dieter Schönecker, Allen W. Wood, Kants »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten«, Ein einführender Kommentar, Schöningh Verlag UTB, Paderborn 2002, S.61ff. Beide mit weiteren Nachweisen.
Was aber kann einen Menschen dann dazu bewegen …: Lesenswert dazu: Norberto Bobbio, Gründe für die Toleranz, in: Norberto Bobbio, Das Zeitalter der Menschenrechte. Ist Toleranz durchsetzbar?, Wagenbach Verlag, Berlin 1998, S.85ff.
In der Ringparabel …: Gotthold Ephraim Lessing, Nathan der Weise, Reclam, Stuttgart 2000, Z. 1911ff.
Nur durch die Offenheit, das Gewährenlassen …: Karl Popper schreibt zur Notwendigkeit der Offenheit für Diskussionen: »Nur eins ist nötig: die Bereitwilligkeit von seinem Partner zu lernen, die den aufrichtigen Wunsch einschließt, zu verstehen, was er sagen will. Wenn diese Bereitwilligkeit da ist, dann wird die Diskussion um so fruchtbarer sein, je verschiedener das geistige Milieu ist, aus dem die verschiedenen Teilnehmer kommen: Der Wert einer Diskussion hängt geradezu von der Verschiedenartigkeit der sich messenden Ansichten und Meinungen ab. Gäbe es kein Babel, so müsste man es erfinden.« Die öffentliche Meinung im Lichte der Grundsätze des Liberalismus, in: Karl R. Popper, Auf der Suche nach einer besseren Welt, Piper Verlag, München, 15. Auflage 2009, S.173.
Lexikon der Ethik: Otfried Höffe, »Toleranz«, in: Ders. (Hrsg.), Lexikon der Ethik, C. H. Beck, München 1997, S.304ff.
Enzyklopädie Philosophie: Rainer Forst, »Toleranz«, in: Hans Jörg Sandkühler (Hrsg.), Enzyklopädie Philosophie, Bd. 2, Felix Meiner Verlag, Hamburg 1999, S.1627.
Brockhaus: Der Neue Brockhaus, 5. Band, F. A. Brockhaus, Wiesbaden, 6. Auflage 1980, S.293.
»Toleranz sollte eigentlich …«: Johann Wolfgang von Goethe: Maximen und Reflexionen, Nr. 151, C. H. Beck, München 1989.
Der Frankfurter Philosoph Rainer Forst …: Rainer Forst, Toleranz im Konflikt. Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs, Suhrkamp, Frankfurt/Main 2003.
Paradox der Toleranz: Karl R. Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, zitiert nach: Karl Popper Lesebuch, herausgegeben von David Miller, Mohr Siebeck, Tübingen 2005, S.313, Fußnote 4.
Der amerikanische Moralphilosoph John Rawls …: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt/Main 1975, § 35, S.246ff.
Lesenswert zur Toleranz gegenüber Fanatismus: R. M. Hare, Freiheit und Vernunft, Suhrkamp, Frankfurt/Main 1973, S.177ff.
»das hängt von den Umständen ab«: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt/Main 1975, § 35, S.249.
In der Verfassung liegen ethisch-politische Festlegungen …: Vergleiche dazu: Jürgen Habermas, »Anerkennungskämpfe im demokratischen Rechtsstaat«, Kommentar zu und in: Charles Taylor, Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung, Suhrkamp, Frankfurt/Main 2009, sowie den titelgebenden Essay von Charles Taylor selbst.
Der Bielefelder Konfliktforscher Wilhelm Heitmeyer …: Wilhelm Heitmeyer, Riskante Toleranz. Moralgesättigt und gefährlich attraktiv, Diskussionsbeitrag auf diegesellschafter.de, online abrufbar unter http://diegesellschafter.de/diskussion/vision/detail.php?vid=12 (letzter Zugriff am 13.10.10).
»Und dann befällt einen …«: Harald Schmidt, Tränen im Aquarium, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1993, S.65.
»Jim befindet sich auf dem Marktplatz …«: Bernard Williams, Kritik des Utilitarismus, Klostermann, Frankfurt/Main 1979, S.61 f.
Bei Williams hat der Beispielfall noch folgenden Zusatz: »Die Männer an der Wand und die übrigen Dorfbewohner verstehen die Lage und bitten ihn offensichtlich, einzuwilligen.«
Ich habe ihn hier nicht mit übernommen, um den Fokus auf den Gegensatz zwischen deontologischen und utilitaristischen Ansätzen zu richten und eine stärkere Parallelität mit der Flugsicherheitsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts herzustellen. Williams dagegen ging es in dem Essay vor allem um die Frage der Integrität des Handelnden, die er durch utilitaristische Entscheidungen bedroht sieht.
Nur sagte das deutsche Bundesverfassungsgericht dazu …: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.2.2006 – 1 BvR 357/05, online abrufbar unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html (letzter Aufruf 4.11.2010).
Grundunterscheidung: Zu dieser Unterscheidung siehe William K. Frankena, Analytische Ethik, dtv, München 1972, S.30ff.
Christoph Hübenthal, B. 1, Teleologische Ansätze, Einleitung, in: Marcus Düwell/Christoph Hübenthal/Micha H. Werner (Hrsg.), Handbuch Ethik, Verlag J. B. Metzler, Stuttgart 2002, S.61ff.
Micha H. Werner, B. 2, Deontologische Ansätze, Einleitung, in: Marcus Düwell/Christoph Hübenthal/Micha H. Werner (Hrsg.), Handbuch Ethik, Verlag J. B. Metzler, Stuttgart 2002, S.122ff.
Michael Quante, Einführung in die allgemeine Ethik, WBG, Darmstadt 2003, S.127.
… einer repräsentativen Umfrage zufolge …: Emnid-Umfrage im Auftrag von Reader’s Digest, Magazin Reader’s Digest, April 2004, Zusammenfassung online abrufbar unter http://www.readers-digest.de/presse/magazin/detail.mb1?set=magazin&subset=126 (letzer Aufruf am 4.11.2010).
… dem Propheten Moses auf dem Berg Sinai …: Es wurden nur die ersten Tafeln mit den Zehn Geboten von Gott direkt übergeben. Moses zerschlug diese Tafeln aber vor Zorn über das Volk Gottes, weil es, als er vom Berg herabstieg, dem Götzenbild des Goldenen Kalbes huldigte: Die Bibel, Exodus 32–34.
Einen gute Einführung aus theologischer Warte bietet: Hermann Deuser, Die Zehn Gebote, Reclam, Stuttgart 2002.
… man soll Ehebrecher auspeitschen …: Tilman Nagel, »Die einzige koranische Strafe, die nicht im Koran steht«, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 192/2010 vom 20.8.2010, S.29.
… dass vieles von dem, was in den Zehn Geboten niedergelegt ist …: Die Grundidee, dass die verschiedenen Religionen einen gemeinsamen ethischen Grundstock haben, steht auch hinter dem Projekt Weltethos, das vor allem mit dem Namen Hans Küng verbunden ist. Siehe dazu etwa: Erklärung zum Weltethos, in: Hans Küng (Hrsg.), Ja zum Weltethos, Piper, München 1995, S.21ff., insbesondere der Bezug u.a. auf die Zehn Gebote bei den »Vier unverrückbaren Weisungen«, S.32ff. Daneben auch: Hans Küng, Projekt Weltethos, Piper, München 1990. Hans Küng, Karl-Josef Kuschel (Hrsg.), Wissenschaft und Weltethos, Piper, München 1998.
»Bedenke dir nämlich nur dieses …«: Platon, Eutyphron, in der Übersetzung von Friedrich Schleiermacher, Sämtliche Werke, Band I, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 1994, 12. Kap., 10a1–10e4.
»Zwei Dinge erfüllen das Gemüt …«: Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Reclam, Stuttgart 1961, S.253 (AA 288).
»Es ist überall nichts in der Welt …«: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam, Stuttgart 1984, S.28 (AA 393).
»Es liegt also der moralische Wert …«: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam, Stuttgart 1984, S.39 (AA 401).
Weil es ein Gesetz darstellt …: »Das moralische Gesetz ist daher bei jenen ein Imperativ, der kategorisch gebietet, weil das Gesetz unbedingt ist«; Immanuel Kant, Kritik der praktischen Vernunft, Reclam, Stuttgart 1961, S.56 f. (AA 32).
Der Kategorische Imperativ: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam, Stuttgart 1984, S.68 (AA 421).
Eine wirklich gute Einführung in den Kategorischen Imperativ bietet: Ralf Ludwig, Kant für Anfänger. Der Kategorische Imperativ, dtv, München 1995.
Ebenso das Kapitel »Kant« in: Herlinde Pauer-Studer, Einführung in die Ethik, Facultas Verlag, Wien 2003.
Zweckformel: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, Reclam, Stuttgart 1984, S.79 (AA 429).
Jim dürfte nicht einen …: An dieser Stelle erkennt man, warum sich der Fall von Williams für die Unterscheidung von Utilitarismus und Deontologie besser eignet, wenn man die Bitte der Geiseln, es zu tun, weglässt. Wenn die Geiseln in Jims Tat einwilligen, kann man argumentieren, dass sie nicht mehr zum Mittel gemacht werden, sondern sich selbst diesen Zweck gegeben haben. Ich habe jedoch dann dennoch meine Zweifel, weil man zum einen über die Freiwilligkeit der Einwilligung streiten kann, zum anderen man über die Frage der Selbstaufgabe nachdenken müsste.
»Eine solche Behandlung missachtet …«: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.2.2006 – 1 BvR 357/05, online abrufbar unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html (letzter Aufruf 4.11.2010).
»Unter dem Prinzip der Nützlichkeit …«: Jeremy Bentham, »Eine Einführung in die Prinzipien der Moral und der Gesetzgebung«, in: Otfried Höffe (Hrsg.), Einführung in die utilitaristische Ethik, Francke Verlag, Tübingen 1992, S.55–83.
»Die Auffassung, für die die Nützlichkeit …«: John Stuart Mill, »Utilitarismus«, in: Otfried Höffe (Hrsg.), Einführung in die utilitaristische Ethik, Francke Verlag, Tübingen 1992, S.84–97.
In einem Krankenhaus liegen fünf Patienten …: Philippa Foot, »Töten und Sterbenlassen«, in: Philippa Foot, Die Wirklichkeit des Guten, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/Main 1997, S.187.
Weitere Variationen dieses Beispiels finden sich u.a. in:
John Harris, »The Survival Lottery«, in: Peter Singer: Applied Ethics, Oxford University Press 1986, S.87.
Judith Jarvis Thomson, Rights, Restitution and Risk, Harvard University Press 1986, S.80 f.
Thomas Zoglauer, Tödliche Konflikte, Omega Verlag, Stuttgart 2007, S.181.
Es sind vor allem zwei Punkte, in denen der Fall anders liegt als Jims Fall: Der Blutspender ist nicht selbst gefährdet, war also nicht von Anfang an in der Gruppe, die durch seine Opferung gerettet wird (man könnte der Fall verkomplizieren, indem man fragt, ob der Chirurg nicht den Kränkesten der Patienten opfern dürfte, um die anderen vier zu retten). Und anders als in Jims Fall kann man auch nicht damit argumentieren, dass der Geopferte, wenn man ihn fragen würde, durchaus einwilligen könnte.
… der sogenannte »Regelutilitarismus« entgegen: Zu diesem und weitern Entwicklungen des Utilitarismus siehe das Kapitel »Utitlitarismus« in: Herlinde Pauer-Studer, Einführung in die Ethik, Facultas Verlag, Wien 2003, S.31ff. Sowie: Detlef Horster, Ethik, Reclam, Stuttgart 2009, S.40ff. Dieter Birnbacher, Utitlitarismus/Ethischer Egoismus, in: Marcus Düwell/Christoph Hübenthal/Micha H. Werner (Hrsg.), Handbuch Ethik, Verlag J. B. Metzler, Stuttgart 2002, S.95ff. Lesenswert auch: Bernward Gesang, Eine Verteidigung des Utilitarismus, Reclam, Stuttgart 2003.
»Derart dürfte in erster Linie …«: Aristoteles, Nikomachische Ethik, übersetzt und mit einer Einführung und Erläuterungen versehen von Olof Gigon, dtv, München 1991, 1097 a 38 – b 2.
»ist das Gute für den Menschen …«: Aristoteles, Nikomachische Ethik, übersetzt und mit einer Einführung und Erläuterungen versehen von Olof Gigon, dtv, München 1991, 1098 a 16 – a 20.
»Die Tugend ist also ein Verhalten …«: Aristoteles, Nikomachische Ethik, übersetzt und mit einer Einführung und Erläuterungen versehen von Olof Gigon, dtv, München 1991, 1106 b 37 – 1107 a 8.
Eine Art von Tugenden, die verstandesmäßigen wie Weisheit, Klugheit …: Aristoteles, Nikomachische Ethik, übersetzt und mit einer Einführung und Erläuterungen versehen von Olof Gigon, dtv, München 1991, 1103 a 15. Siehe hierzu auch Herlinde Pauer-Studer, Einführung in die Ethik, Facultas Verlag, Wien 2003, S.65.
Tugendethik: Eine Textsammlung zur modernen Tugendethik: Klaus Peter Rippe/Peter Schaber (Hrsg.), Tugendethik, Reclam, Stuttgart 1998.
Schopenhauers Mitleidsethik: Arthur Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorstellung, Suhrkamp, Frankfurt/Main 1986; Über die Grundlage der Moral, Meiner, Leipzig 2006.
Kontraktualismus: Herlinde Pauer-Studer, Einführung in die Ethik, Facultas Verlag, Wien 2003, S.83–108. Detlef Horster, Ethik, Reclam, Stuttgart 2009, S.51ff.
Diskursethik: Siehe insbesondere Jürgen Habermas, Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln, Suhrkamp, Frankfurt/Main 1983. Für einen Überblick. Micha H. Werner, Diskursethik, in: Marcus Düwell/Christoph Hübenthal/Micha H. Werner (Hrsg.), Handbuch Ethik, Verlag J. B. Metzler, Stuttgart 2002, S.140ff.
Care-Ethik: Herlinde Pauer-Studer, Einführung in die Ethik, Facultas Verlag, Wien 2003, S.112–116.
John Rawls: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt/Main 1975.
Für Erläuterungen: Otfried Höffe (Hrsg.), John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Klassiker Auslegen, Band 15, Akademie Verlag, Berlin, 2. Auflage 2006.
»Schleier des Nichtwissens«: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt/Main 1975, S.160.
»Sie verstehen politische Fragen …«: John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp, Frankfurt/Main 1975, S.160 f.