Veröffentlicht im Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg, November 2017
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ISBN Printausgabe 978-3-87134-813-6 (1. Auflage 2017)
ISBN E-Book 978-3-644-12071-6
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Die Erinnerung an dieses inzwischen verblasste Trauma findet sich noch in den Titeln populärer Kriegsdarstellungen, etwa Milner, Gegen Land und Leute, oder Huf, Mit Gottes Segen in die Hölle.
Plessner hat in seinem gleichnamigen Buch den Bezug zum Dreißigjährigen Krieg selbst hergestellt, als er schrieb: «In Europa gibt es drei große Völker, welche an der Entwicklung des modernen Staatsbewußtseins seit dem 17. Jahrhundert nicht teilgenommen haben: Spanien, Italien und Deutschland. Denn in dem entscheidenden Zeitraum war das Schicksal gegen sie.» Und als Begründung im deutschen Fall hielt er fest: «Deutschland zerfiel in den Glaubenskämpfen, in dem Gegeneinander der Fürsten und der Kaisermacht.» In der Folge sei der Volksbegriff für das nationale Selbstbewusstsein sehr viel wichtiger geworden als der Staatsbegriff. (Die verspätete Nation, S. 58).
Zur dieser Bezeichnung vgl. Traverso, Im Bann der Gewalt, S. 40ff.; kritisch dazu Münkler, Der Große Krieg, S. 10f.
Moltke, «Rede im Reichstag am 14. Mai 1890»; in: Stumpf (Hg.), Kriegstheorie und Kriegsgeschichte, S. 505.
Freytag, Bilder aus der deutschen Vergangenheit, Bd. 3, S. 227.
Ebd., S. 227f.
Zu Gustav Freytag vgl. Hahn/Oschmann (Hgg.), Gustav Freytag (1816–1895), passim.
Dazu Hahn, «Gustav Freytag und die bürgerliche Lebenswelt des 19. Jahrhunderts»; in: Hahn/Oschmann (Hgg.), Gustav Freytag, S. 13–29.
Ergang, The Myth of the All-Destructive Fury, passim.
Zur gängigen Berechnung von Kriegstoten vgl. Kolko, Das Jahrhundert der Kriege, S. 95–110, insbes. S. 107ff.
Steinberg, The Thirty Years War; dt. Ausgabe Der Dreißigjährige Krieg, S. 126–143.
Ebd., S. 7.
Ebd., S. 140f.
Vgl. das zusammenfassende Kapitel «Der Krieg und die deutsche Gesellschaft» in: Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 300–308.
Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1, S. 53f.
Ebd., S. 54. Die Fixierung auf den Dreißigjährigen Krieg, so auch Manfred Jakubowski-Tiessen in dem Diskussionsband Krisen des 17. Jahrhunderts, habe «lange Zeit den Blick dafür verstellt, daß die Zeit von 1580 bis 1720 insgesamt eine Zeit voller Spannungen und Erschütterungen gewesen ist» (S. 7).
Wehler folgt den Zahlen Steinbergs, wenn er schreibt: «Keineswegs sank die Einwohnerzahl des Reiches von ca. 16 Mill. im Jahre 1620 auf ca. 10 Mill. im Jahre 1650, wie man es in der Literatur manchmal liest. Vielmehr schwankte sie vermutlich um 15 Mill., zwischen 15 und 16 Mill. im Jahre 1650.» (Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1, S. 54) Dagegen resümiert Geoffrey Parker durchaus in kritischer Absetzung gegen ältere Schätzungen: «Nach neueren, weit vorsichtigeren Schätzungen lebten vor dem Krieg im Heiligen Römischen Reich rund 20 Millionen Einwohner, 16 bis 17 Millionen waren es bei dessen Ende, das entspricht einer Einbuße von etwa 15 bis 20 Prozent.» (Der Dreißigjährige Krieg, S. 303) Ganz ähnlich auch Gerhard Schormann («Der Dreißigjährige Krieg 1618–1648», S. 269): «Die jüngste Schätzung für die Gesamtbevölkerung geht von etwa 20 Millionen aus und von 16 bis 17 Millionen bei Kriegsende, was einem Verlust von 15 bis 20 % entspricht. Die verschiedenen, zumeist als ‹Pest› bezeichneten Seuchen haben die mit Abstand größte Zahl an Todesopfern gefordert. Dieser Tatbestand ist aber eine Auswirkung des Krieges.» Dass der Krieg nach wie vor eine geschichtspolitische Dimension hat, zeigt die heftige und angesichts des Zweiten Weltkriegs und seiner Folgen in Europa zweifellos überzogene Reaktion des Erlanger Historikers Axel Gotthard auf die Thesen Steinbergs und Wehlers: «Nein, Steinberg und Wehler haben nicht recht. Der Dreißigjährige Krieg war der schlimmste Krieg der Weltgeschichte.» (Der Dreißigjährige Krieg, S. 213) Für jüngere Arbeiten zu den wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Folgen des Krieges vgl. u.a. Press, «Soziale Folgen des Dreißigjährigen Krieges», S. 239–268; Haan, «Prosperität und Dreißigjähriger Krieg», S. 91–118; von Hippel, «Bevölkerung und Wirtschaft im Zeitalter des Dreißigjährigen Krieges», S. 413–448, sowie Theibault, «The Demography of the Thirty Years War Re-revisited: Günther Franz and his Critics», S. 1–21.
Stellvertretend für viele einschlägige Arbeiten sei hier verwiesen auf Heer/Naumann (Hgg.), Vernichtungskrieg, den wissenschaftlichen Begleitband zu der vom Hamburger Institut für Sozialforschung veranstalteten Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht.
Paradigmatisch hierfür ist das Buch Der Brand von Jörg Friedrich.
Zur Eigen-Fremd-Unterscheidung und deren Bedeutung für das Selbstverständnis von Gesellschaften vgl. die Beiträge in Münkler (Hg.), Furcht und Faszination.
Nietzsche, Unzeitgemäße Betrachtungen, S. 122f.
Eickhoff/Schopper (Hgg.), 1636. Ihre letzte Schlacht, S. 12–21 sowie 153–180.
Vgl. Münkler, «Der Dreißigjährige Krieg als Analysefolie für heutige Kriege», S. 47–51.
Als Vordenker dieser Bezeichnung im Sinne eines Ordnungsmodells der internationalen Beziehungen sind Waltz (Theory of International Politics) und Gilpin (War and Change in World Politics) zu nennen.
Für eine prinzipielle Kritik an der verbreiteten Vorstellung vom Westfälischen System vgl. Teschke, The Myth of 1648, S. 13–45.
Dazu Barudio, «Der ewige Frieden von 1648», S. 57ff.
Mit dem Westfälischen Frieden ging zugleich die von der spanischen Neuscholastik geprägte Epoche des Völkerrechts zu Ende. Diese Epoche war stark durch naturrechtliche Vorstellungen geprägt und wurde durch die Herausforderung der «Neuen Welt» bestimmt. Mit dem Westfälischen Frieden trat wieder die Regelung der europäischen Probleme in den Mittelpunkt der Völkerrechtsordnung. Das Jahr 1648 ist dabei freilich nur eine gesetzte Zäsur, und so, wie sich das Staatensystem schon in der Zeit davor entwickelt hat, ist auch der neuen Völkerrechtsordnung ideenpolitisch vorgearbeitet worden, insbesondere durch Hugo Grotius’ Schrift Vom Recht des Krieges und des Friedens aus dem Jahre 1625; dazu Grewe, Epochen der Völkerrechtsgeschichte, S. 163ff. und 323ff., sowie Kimminich, «Die Entstehung des neuzeitlichen Völkerrechts», S. 91ff.
Dazu ausführlich Kunisch, Staatsverfassung und Machtpolitik, passim.
Waltz, Theory of International Politics, S. 114–116; theoretisch weniger ambitioniert, dafür stärker an den Wendungen und Konflikten der europäischen Geschichte orientiert ist Dehio, Gleichgewicht oder Hegemonie.
Vgl. hierzu nach wie vor den brillanten Aufsatz von Alfred Vagts «Die Chimäre des europäischen Gleichgewichts» aus dem Jahr 1942.
Die heuristische Begrifflichkeit führt zu einer bestimmten Fokussierung des Blicks, etwa wenn das, was Eduard Fueter (Geschichte des europäischen Staatensystems) als dynamische Veränderung eines in sich stabilen Systems beschrieben hat, von Brendan Simms (Kampf um Vorherrschaft, S. 37–80) als Ringen um Hegemonie dargestellt wird.
Wie offen hierbei die Terminologie von Imperium und Hegemonie ist, zeigt ein Vergleich zwischen meinem Buch Imperien und Ulrich Menzels Die Ordnung der Welt: Während für Menzel Imperialität gegenüber Hegemonie die weichere Herrschaftsform ist, verhält es sich in meiner Studie genau umgekehrt. Beide Arbeiten kommen oft zu denselben Ergebnissen – freilich unter entgegengesetzter Begrifflichkeit.
Zu Entstehung und Kampfweise der spanischen Tercios vgl. Schwarz, Gefechtsformen der Infanterie, S. 100f., 120f. und 210ff., sowie White, «The Experience of Spain’s Early Modern Soldiers», S. 1–38.
Dazu ausführlich Straub, Pax et Imperium, S. 44ff. und 109ff., sowie Elliott, «Foreign Policy and Domestic Crisis», S. 185ff.
Vgl. Parker, Der Aufstand der Niederlande, S. 184ff. und 248ff., sowie van der Lem, Die Entstehung der Niederlande aus der Revolte, S. 95ff. und 139ff.
Dazu Hahlweg, Die Heeresreform der Oranier, sowie Oestreich, «Der römische Stoizismus und die oranische Heeresreform», S. 11ff.; weiterhin Schulze, «Die Heeresreform der Oranier», S. 233–239.
Inzwischen hat sich für das Zeitalter der Glaubenskämpfe der Begriff der Konfessionalisierung durchgesetzt, der den Vorzug hat, gegenüber den kämpferischen Begriffsprägungen beider Seiten Distanz zu ermöglichen; vgl. Zeeden, Die Entstehung der Konfessionen; ders., Konfessionsbildung; Schmidt, Konfessionalisierung, sowie Schilling, «Die Konfessionalisierung im Reich».
Zur antihabsburgischen Politik Urbans vgl. Wedgwood, Der Dreißigjährige Krieg, S. 168f., 214f. und öfter. Es fällt auf, dass in der katholisch geprägten Kirchengeschichtsschreibung das Problem zumeist übergangen oder kleingeredet wird; vgl. etwa Schuchert, Kirchengeschichte, Bd. 2, S. 742f., sowie Tüchle, Reformation und Gegenreformation, S. 192.
Zum Begriff des Religionskriegs vgl. Repgen, «Was ist ein Religionskrieg?», S. 84–97, sowie Burkhardt, «Religionskrieg», S. 681–687; vor allem Bireley, «The Thirty Years War as Germany’s Religious War», S. 85–104.
Zu Idee und Begriff der Universalmonarchie allgemein Bosbach, Monarchia Universalis, S. 35–63; zum habsburgischen Projekt einer Universalherrschaft und der dadurch provozierten Gegnerschaft vieler europäischer Mächte ebd., S. 87–106.
Auch in Frankreich waren die konfessionellen Konflikte in «feudale Konflikte», wie Mieck (Die Entstehung des modernen Frankreich, S. 244ff.) sie nennt, verwoben, so dass es auch in diesem Fall allzu einfach ist, die Hugenottenkriege umstandslos als Konfessionskriege zu bezeichnen. Zu den Folgen dieser Kriege für die politische Handlungsfähigkeit Frankreichs vgl. ebd., S. 261–270.
Dazu Findeisen, Gustav II. Adolf von Schweden, S. 153ff.; Junkelmann, Gustav Adolf, S. 393–404; dagegen spielt Barudio (Gustav Adolf, S. 560f.) diesbezügliche Äußerungen des Königs herunter und meint, ein libertäres Kaisertum sei für den König «politisch kaum erstrebenswert gewesen».
So auch Burkhardt, Der Dreißigjährige Krieg, S. 51ff.
Zur Bedeutung der Mitte in den geopolitischen Strukturen Europas vgl. Simms, Kampf um Vorherrschaft, passim.
Vgl. dazu die ausführliche Schilderung des zweimaligen Bauernaufstands in Oberösterreich bei Gindely, Geschichte des dreißigjährigen Krieges, Bd. 2, S. 93–99 und 266–273.
Diese Dimension des Krieges ist vor allem von Herbert Langer in seiner Kulturgeschichte des Dreißigjährigen Krieges herausgestellt worden; Langer, Der Dreißigjährige Krieg, S. 103ff.
Zur Biographie Grimmelshausens und deren Spiegelungen in der Gestalt des Simplicius vgl. Boehncke/Sarkowicz, Grimmelshausen, insbes. S. 18ff. und 196ff.
Zu Theorie und Praxis des «kleinen Krieges» im Westfälischen System vgl. Kunisch, Der Kleine Krieg, passim.
Dazu Schulz (Hg.), Partisanen und Volkskrieg, sowie Münkler (Hg.), Der Partisan.
Dazu Burschel, «Krieg, Staat, Disziplin», S. 640ff.
Vgl. hierzu Hans Schmidt, «Staat und Armee im Zeitalter des ‹miles perpetuus›», S. 213ff.
«Die Verwerfung des herkömmlichen Bildes des Dreißigjährigen Krieges als einer fürchterlichen Katastrophe gründet sich nicht auf die Entdeckung neuer Quellen, sondern zur Hauptsache auf die Erfahrungen zweier Weltkriege.» Steinberg, Der Dreißigjährige Krieg, S. 111.
Clausewitz, Vom Kriege, S. 210.
Dazu Mann, Wallenstein, S. 375ff.
Zum Zusammenhang von Militärwesen und Steuersystem vgl. Stolleis, Pecunia nervus rerum, S. 68ff.
So Martines, Blutiges Zeitalter, S. 154f.
In der grundlegenden Arbeit von Walter Krüssmann (Ernst von Mansfeld) wird die spezifische Verknüpfung von Strategie und Logistik nur beiläufig thematisiert (etwa S. 322ff. oder S. 345ff.); einem ähnlichen System wie Mansfeld folgte auch Christian von Braunschweig, für den typisch war, dass er die Beute aus den geplünderten Gebieten mit sich führte, um damit seine Söldner zu bezahlen; dazu Smid, Der Tolle Halberstädter, S. 18f. und 24f. sowie 32 und 50. Die durch seine Söldner angerichteten Verheerungen hielten sich zunächst dennoch in Grenzen, weil die Soldaten zumeist so schnell wieder verschwanden, wie sie gekommen waren.
Vgl. Findeisen, Gustav II. Adolf, S. 172f.
Grimmelshausen, Der abenteuerliche Simplicissimus, Bd. 1, S. 382.
Ebd.
Clausewitz, Vom Kriege, S. 211.
Der Begriff der Ermattungsstrategie findet sich bei Clausewitz in dieser Form nicht, sondern geht auf den Kriegshistoriker Hans Delbrück zurück, der ihn in der Debatte über die Strategie Friedrichs des Großen eingeführt hat; vgl. Delbrück, Geschichte der Kriegskunst, Bd. 4, S. 497ff.
In den neueren Darstellungen des Dreißigjährigen Krieges wird der Prager Fenstersturz zumeist nur kurz erwähnt und sein Ablauf nicht weiter erzählt; eine Ausnahme ist Gotthard, Der Dreißigjährige Krieg, S. 59–78. Für eine ausführliche Darstellung vgl. Gindely, Geschichte des dreißigjährigen Krieges, Bd. 1, S. 34–43; auch Moriz Ritter hat in seinem Werk Deutsche Geschichte im Zeitalter der Gegenreformation und des Dreißigjährigen Krieges, Bd. 2, S. 453–458, die Prager Ereignisse gewürdigt. Die wichtigste Quelle beider ist der Bericht des Statthalters Martinitz, eines der Hauptbetroffenen, über den Tumult in der Burg und den Fenstersturz. Dieser ist auszugsweise abgedruckt in Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 191–198; vollständig in Lorenz (Hg.), Quellen zur Vorgeschichte und zu den Anfängen des Dreißigjährigen Krieges, S. 221–232.
Jörg-Peter Findeisen bezeichnet Thurn in seiner Kurzbiographie als den «Kopf jener Verschwörung, die Böhmen veränderte», weist aber «den zweifelhaften Ruhm» zurück, wonach Thurn «der ‹Urheber› des Dreißigjährigen Krieges» gewesen sei; Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 140 und 141.
Der Majestätsbrief findet sich in deutscher Übersetzung bei Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 146–152; ebenso Lorenz (Hg.), Quellen zur Vorgeschichte, S. 92–100. Utraquisten ist die Bezeichnung für diejenigen, die seit dem 16. Jahrhundert in Böhmen das Abendmahl «in beiderlei Gestalt», also in der Form von Brot und Wein, feierten, dogmatisch aber dem Katholizismus verbunden blieben. Ihnen wurden im Majestätsbrief Lutheraner und Calvinisten subsumiert.
Press, Kriege und Krisen, S. 173; vgl. auch Rill, Kaiser Matthias, S. 145ff.
Vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. 2, S. 454.
Ebd.
Ebd., S. 456; ausführlich Müller, «Der Fall Klostergrab», S. 59ff.
Gindely, Geschichte des dreißigjährigen Krieges, Bd. 1, S. 31; die Metaphorik von Fuchs und Löwe geht auf Machiavellis Principe (Kapitel XVIII) zurück.
Zur Biographie Klesls vgl. Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 124–130; Press, «Melchior Khlesl, Kardinal», S. 265–267, Krones, «Kardinal Melchior Klesl», S. 143–184, sowie Hermann, «Klesl», S. 1486. Die Schreibweise des Namens differiert und wurde hier wie an weiteren Stellen zu Klesl vereinheitlicht.
Press, Kriege und Krisen, S. 170.
«Bericht des Statthalters Martinitz», zit. nach Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 192.
Ebd., S. 193.
Die Hussitenkriege werden gelegentlich den Kreuzzügen zugerechnet, weil der Papst dazu aufgerufen hatte und sich ihnen Ritter aus ganz Europa anschlossen. Insgesamt kam es zu fünf Hussitenkreuzzügen, von denen jedoch keiner das angestrebte Ziel erreichte; vgl. Riley-Smith, Die Kreuzzüge, S. 384f.
Press, Kriege und Krisen, S. 192.
Zit. nach Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 196.
Ebd., S. 197.
Huch, Der Dreißigjährige Krieg, Bd. 1, S. 198.
Ebd., S. 199.
Der Abfall der Niederlande von Spanien hatte im Jahr 1565 begonnen; die Aufständischen hatten sich in drei Wellen gegen die Weltmacht behauptet. Der 1609 für zwölf Jahre geschlossene Waffenstillstand lief de facto auf die staatsrechtliche Anerkennung der niederländischen Republik hinaus; vgl. Parker, Der Aufstand der Niederlande, passim. Aus dem Blickwinkel von 1618 dürfte das niederländische Beispiel eine ermutigende Wirkung auf die Böhmen gehabt haben.
Das im Jahr 1526 an die Habsburger gefallene Königreich Böhmen war ein politisch komplexes Gebilde; neben dem eigentlichen Königreich gehörten zu ihm auch noch die «Länder der Wenzelskrone»: Mähren, Schlesien und die beiden Lausitzen. Die Zugehörigkeit Böhmens zum Heiligen Römischen Reich war unklar; einerseits war mit der böhmischen Krone die vierte weltliche Kurstimme verbunden (neben der Kurpfalz, Kursachsen und Brandenburg), so dass Böhmen an der Kaiserwahl teilnahm; andererseits war es aber nicht im Kurverein vertreten, beteiligte sich nicht weiter an den Reichstagen und Kurfürstentagen und hatte auch sonst keinen Vertreter in den Reichsinstitutionen.
Zu den Problemen der Unterscheidung von Anlass und Ursache vgl. Burkhardt, «Worum ging es im Dreißigjährigen Krieg?», S. 67–87.
Thukydides selbst spricht vom «Krieg zwischen den Peloponnesiern und den Athenern»; die Bezeichnung «Peloponnesischer Krieg» findet sich erstmals bei Diodor im ersten vorchristlichen Jahrhundert.
Zum Auftauchen der Bezeichnung «Dreißigjähriger Krieg» in der Schlussphase des Krieges und zu ihrer Fortdauer vgl. ausführlich Repgen, «Seit wann gibt es den Begriff ‹Dreißigjähriger Krieg›?», S. 59–70, ders., «Die Entstehung und Verwendung des Terminus Dreißigjähriger Krieg von 1620 bis 1695», S. 3–79, sowie ders., «Der Dreißigjährige Krieg im deutschen Geschichtsbild von Schiller», S. 112–134. Repgen («Über die Geschichtsschreibung des Dreißigjährigen Krieges», S. 23, Fn. 111) hat auch auf den Vorbildcharakter des thukydideischen Werks für die zeitgenössische Wahrnehmung des großen Krieges in Mitteleuropa hingewiesen.
Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges I, 9–24, S. 27–36.
Ebd., I, 23, S. 36.
Dedicatio zu Theatri Europaei, sechster und letzter Teil, Frankfurt 1652, unpaginiert.
So Merzhäuser, «Über die Schwelle geführt», S. 74.
Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges, I, 24, S. 37.
So bemerkt Thukydides über die spartanische Entscheidung, den Vertrag über einen Dreißigjährigen Frieden nach nur vierzehnjähriger Laufzeit für beendet zu erklären: «Zu diesem Beschluß der Spartaner, daß der Vertrag gebrochen und der Krieg nötig sei, hatten freilich die Verbündeten mit ihren Reden weniger beigetragen als die Furcht vor Athen, daß es immer mächtiger werden könne, da sie ihm doch den größten Teil von Hellas bereits untertan sahen.» (I, 88, S. 76) Und noch einmal, die spartanische Politik resümierend: «Nun aber, da die Macht Athens so augenscheinlich stieg und ihren Bund [das Bündnissystem Spartas] antastete, da riß ihre Geduld, und sie entschlossen sich, anzugreifen und alles einzusetzen, um seine Größe zu stürzen, wenn sie könnten, und eben den Krieg zu erklären.» (I, 118, S. 93).
Ebd., I, 44, S. 50.
Zu den spezifischen Tücken einer Kriegsursachenanalyse wie der des Thukydides vgl. Münkler, «Die Weisheit der Regierenden», S. 80ff.
So etwa der einschlägige Band 10 von Gebhardts Handbuch der deutschen Geschichte, in dem Maximilian Lanzinner das konfessionelle Zeitalter und Gerhard Schormann den Dreißigjährigen Krieg behandeln; weiterhin Schilling, Aufbruch und Krise, sowie Heckel, Deutschland im konfessionellen Zeitalter; Zeeden, Hegemonialkriege und Glaubenskämpfe, sowie Lutz, Das Ringen um deutsche Einheit und kirchliche Erneuerung; ebenso Klueting, Das konfessionelle Zeitalter.
Press, Kriege und Krisen, S. 163.
Dazu Rill, Kaiser Matthias, S. 121–144.
In der zeitgenössischen Begrifflichkeit war von der melancholia des Kaisers die Rede. Wahrscheinlich litt der Kaiser aber weniger unter melancholischer Apathie als unter einer agitiert-depressiven Erkrankung; womöglich hatte er auch Schübe von Schizophrenie; vgl. Gotthard, Der Dreißigjährige Krieg, S. 16; zur Biographie Rudolfs vgl. Press, «Rudolf II. (1576–1612)», S. 99–111, sowie ausführlich Evans, Rudolf II. Ohnmacht und Einsamkeit.
Für eine Vita des Kaisers vgl. Rill, Kaiser Matthias; für eine Kurzbiographie Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 42–49, sowie Press, «Matthias (1612–1619)», S. 112–123; zur Vermittlungspolitik des Kaisers ausführlich Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 359–417.
Zit. nach Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 72. Parker gibt eine russische Quelle für das Zitat an und weist darauf hin, dass es sonst nicht auftaucht. Er benutzt es als eine der Antizipationen der kommenden Ereignisse.
Vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. I, S. 412; ausführlich Gräf, Konfession und internationales System, S. 201–327.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 239f.
Zum wechselvollen Schicksal der früheren Landgrafschaft Hessen-Marburg während des Dreißigjährigen Krieges vgl. Albrecht, «Die Kriegs- und Friedensziele der deutschen Reichsstände», S. 241ff.; zum «Kasseler Einigungsvertrag», durch den das marburgische Oberhessen, Katzenelnbogen und Schmalkalden zu Hessen-Kassel kamen, vgl. ebd., S. 253. Ausführlich dazu Press, «Hessen im Zeitalter der Landesteilung», S. 267–331.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 238.
Ebd.
Ebd., S. 239.
Vgl. Albrecht, «Die Kriegs- und Friedensziele», S. 242.
Zum Begriff der Konfessionalisierung und der so bezeichneten Praxis der konfessionellen Vereinheitlichung landesherrschaftlicher Territorien vgl. Zeeden, Die Entstehung der Konfessionen, sowie ders., Konfessionsbildung; weiterhin Schmidt, Konfessionalisierung, sowie Schilling, «Die Konfessionalisierung im Reich».
Vgl. oben, S. 44.
Im Prinzip sah der geistliche Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum), festgehalten in § 18 des Augsburger Religionsfriedens, vor, dass geistliche Territorien, die nach dem Stichjahr 1552 noch im Besitz der katholischen Kirche waren, nicht säkularisiert werden durften. Solche Säkularisierungen fanden aber in Norddeutschland weiterhin statt, und der Kaiser legitimierte das in Form eines Lehensindults. Im Prinzip hätte diese vorläufige Belehnung vom Papst bestätigt werden müssen, aber eine Bestätigung wurde nie eingeholt. Das entsprach einer Politik des Kompromisses, da die protestantische Seite bei den Verhandlungen in Augsburg den geistlichen Vorbehalt als diskriminierend abgelehnt hatte (vgl. Heckel, Deutschland im konfessionellen Zeitalter, S. 47). Die Erzstifte Bremen und Magdeburg waren auf diese Weise in protestantische Hände gelangt (vgl. Press, Kriege und Krisen, S. 161f. und 186f.). Dann aber begann Kaiser Rudolf damit, die Indulte zu verweigern, womit er nicht nur Sitz und Stimme der evangelischen Administratoren auf den Reichstagen in Frage stellte, sondern auch die Praxis der Inbesitznahme seit 1552 delegitimierte. Die Einsetzung von Administratoren ehemaligen Kirchenbesitzes war eine beliebte Praxis evangelischer Fürstenfamilien, die ihre zweiten und dritten Söhne dadurch angemessen ausstatteten, ohne dafür eine weitere Teilung ihres Herrschaftsgebiets vornehmen zu müssen. Seit den späten 1580er Jahren machte die selbstbewusster gewordene katholische Seite jedoch Rückgabeforderungen auf säkularisierte Kirchengüter geltend, was die Polarisierung zwischen Protestanten und Katholiken deutlich verschärfte.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 433ff., sowie Press, Kriege und Krisen, S. 189f.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 377f.
Vgl. Stolleis (Hg.), Staatsdenker, S. 13f.
Zur Rolle des hostis externus als zum «Burgfrieden» nötigendes Element vgl. Walter, Nützliche Feindschaft?, passim. Selbst Luther, der eine Bekämpfung «des Türken» als apokalyptischem Feind der Christen ablehnte, hat sich in dieser Frage immer wieder zu Kompromissen genötigt gesehen, vgl. Roper, Der Mensch Luther, S. 492f.
Dazu ausführlich, wenn auch mit einer ausgesprochen spanienfreundlichen Grundeinstellung: Straub, Pax et Imperium, S. 109–129.
Zur Frage der Erbansprüche und der Optionen Ferdinands vgl. Gindely, Geschichte des dreißigjährigen Krieges, Bd. 1, S. 4f.
Zur Rolle Erzherzog Maximilians vgl. Press, Kriege und Krisen, S. 189.
Vgl. Straub, Pax et imperium, S. 121.
Vgl. die Kurzbiographie Eggenbergs bei Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 245–253.
Zum Oñate-Vertrag vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 432, sowie Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 106f.; zur «spanischen Gasse» und ihrer strategischen Bedeutung insgesamt Parker, The Army of Flanders and the Spanish Road, S. 80–105; skeptisch gegenüber der Relevanz der «spanischen Gasse», des Camino real, wie man in Spanien sagte, für die Madrider Verhandlungsstrategie Straub, Pax et imperium, S. 122f.
Vgl. Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 106.
Vgl. unten, S. 139ff.
Vgl. Egler, Die Spanier in der linksrheinischen Pfalz, S. 25ff.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 9; allgemein dazu Zemanek, Kalender und Chronologie, sowie Landwehr, Geburt der Gegenwart, S. 263–270.
Am Beispiel Augsburgs wird das exemplarisch dargestellt bei Roeck, Eine Stadt in Krieg und Frieden.
Vgl. Friedrichs, «German town revolts and the 17th century crisis», S. 27ff.
Für eine ausführliche und detaillierte Darstellung der Vorgänge in Donauwörth vgl. Stieve, Der Ursprung des Dreißigjährigen Krieges, sowie Breitling, «Der Streit um Donauwörth», S. 278ff.; eine gute zusammenfassende Darstellung bei Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 213–215 und 220–223.
Die Umzüge des protestantischen Oranierordens in Nordirland, die während der letzten Jahrzehnte in Belfast immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen geführt haben, folgen demselben Muster einer symbolischen Markierung von Räumen als «Eigenräume».
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 215. Neben den Klagen des Augsburger Bischofs scheint auch der Kapuziner Laurentius von Brindisi bei der Erwirkung des kaiserlichen Mandats eine gewisse Rolle gespielt zu haben. Laurentius weilte zwei Monate nach den Vorkommnissen in Donauwörth und wurde im Benediktinerkloster davon unterrichtet. In einer in Prag gehaltenen Predigt machte er für die dort ausgebrochene Pest die Zugeständnisse an die Donauwörther Protestanten verantwortlich. Im Zusammenhang mit einem Exorzismus an der angeblich geistesgestörten Ehefrau Herzog Maximilians von Bayern soll er auf diesen eingewirkt haben, in Donauwörth einzugreifen und die dortigen Katholiken zu schützen. Als er anschließend nach Prag zurückkehrte, versicherte er dem Kaiser die Bereitschaft des Bayernherzogs, in Donauwörth für die Geltung des Augsburger Religionsfriedens zu sorgen; so die Darstellung von Carmignano, «La part de S. Laurent de Brindes dans le ban de Donauwörth», S. 460ff. Vermutlich war der Kapuzinermönch aber bloß der Beschleuniger einer Entwicklung, die auch ohne ihn ihren Gang genommen hätte.
Der Text der über Donauwörth verhängten Reichsacht findet sich bei Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 133–134; zu den juristischen Kontroversen über die Donauwörther Angelegenheit vgl. Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts, Bd. 1, S. 148–150, der zeigt, dass hier Reichsverfassungsrecht und Römisches Recht gegeneinander standen.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 222.
Zit. nach Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 85.
Dazu ebd., S. 87, sowie Press, Kriege und Krisen, S. 164; ausführlich van Schelven, «Der Generalstab des politischen Calvinismus», S. 117–141.
Vgl. Press, Kriege und Krisen, S. 163f.; zur Entwicklung der Kurpfalz in dieser Zeit auch ders., Calvinismus und Territorialstaat, passim.
Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 89.
Zusammenfassend Zernack, «Das Zeitalter der nordischen Kriege», S. 55–79.
Dazu Gotthard, «Politice seint wir Bäpstisch», S. 275ff., sowie Müller, «Der Absturz vom Grat», S. 52ff.
Dazu Wandruska, «Vom Begriff des ‹Vaterlands› in der Politik des Dreißigjährigen Krieges», S. 175ff.
Dazu eingehend Münkler/Grünberger/Meyer, Nationenbildung, S. 290ff.
Zu Luthers Lehre von der weltlichen Obrigkeit vgl. Münkler, «Politisches Denken in der Zeit der Reformation», S. 635–648; zur Konzeption des Widerstandsrechts im Calvinismus vgl. Bermbach, «Widerstandsrecht, Souveränität, Kirche und Staat», S. 107–124.
Die folgende Darstellung des Regensburger Reichstags folgt im Wesentlichen Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 223–229; vgl. auch Heckel, Deutschland im konfessionellen Zeitalter, S. 96–98.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 227.
Heckel, Deutschland im konfessionellen Zeitalter, S. 98
Bei den Verhandlungen, die unter der Leitung Christians von Anhalt in Vertretung des pfälzischen Kurfürsten stattfanden, überbot der Herzog von Pfalz-Neuburg die Kurpfälzer Vorschläge, als er einen an der Torgauer Bundesakte von 1591 orientierten Vertragsentwurf vorlegte, der einen gemeinsamen Bundesschatz und ein einheitliches Bundesheer mit einer Normalstärke von 20000 Mann ins Gespräch brachte. Das wurde dann so auch in die Bundesverfassung aufgenommen; vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 247; weiterhin Horstkemper, «Die protestantische Union und der Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges», S. 21–51.
«Der Vertrag von Auhausen» (im Dokument selbst Ahausen); in: Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 138–144, hier S. 140; vollständig abgedruckt bei Lorenz (Hg.), Quellen zur Vorgeschichte, S. 66–77.
Zit. nach Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 141.
So Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 80; zur Biographie Friedrichs V. vgl. Joestel, «Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz», S. 152–158.
Zu Leben und Person Christians vgl. die Kurzvita bei Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 131–137, sowie Schubert «Christian I.», S. 221ff.; zur Widersprüchlichkeit in Christians Leben gehört auch, dass er sich, nachdem er zu Beginn der 1620er Jahre in Stockholm und Kopenhagen vergeblich neue Verbündete zum Kampf gegen Kaiser und Liga gesucht hatte, 1624 in Wien Kaiser Ferdinand unterwarf und von ihm Gnade erlangte. Auf Vermittlung Wallensteins, mit dem er sich offenbar gut verstand, erhielt er «eine großzügig dotierte Kammerherrenstelle beim Kaiser […], nicht eben ein sonderliches Zeugnis eines ungebrochenen konfessionellen Kämpfers» (Findeisen, S. 137). In sein Kleinfürstentum Bernburg zurückgekehrt, starb er am 17. April 1630, zu einem Zeitpunkt des Krieges somit, als es für die protestantische Sache überaus schlecht stand.
Bei der Pfalz lag die erste Stimme der weltlichen Kurfürsten; das verlieh ihr politisches Gewicht. Geographisch war das pfälzische Territorium zweipolig: einerseits die Oberpfalz, die an Böhmen grenzte und enge Verbindungen mit den Markgrafschaften Kulmbach und Ansbach hatte, andererseits die Unterpfalz mit den Gebieten um Heidelberg, Neustadt und Alzey. Die Pfalz hatte dadurch Einfluss nach vielen Seiten hin, war im Kriegsfall dafür aber hochgradig verwundbar. Die geopolitische Lage mag für eine aktive Bündnispolitik gesprochen haben, legte aber gleichzeitig nahe, keine größeren politischen Risiken einzugehen.
Dazu Weiss, Die Unterstützung Friedrichs V. von der Pfalz durch Jakob I. und Karl I. von England.
Dazu Kraus, Maximilian I., S. 324f.; Albrecht, «Maximilian I. von Bayern», S. 477ff.; Langer, «Kurfürst Maximilian I. von Bayern», S. 142ff.; Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 63–68, sowie Bireley, Maximilian von Bayern, Adam Contzen und die Gegenreformation, passim; zur bayerischen Politik vor Kriegsausbruch vgl. Edel, «Politik und Macht bei Herzog Maximilian von Bayern», S. 107–139.
So Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 152.
Dazu Neuer-Landfried, Die katholische Liga, passim.
Press, Kriege und Krisen, S. 175.
Für eine detaillierte Darstellung der unterschiedlichen Erbansprüche vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 126–128, 199f. sowie 277–283; für eine knappe Zusammenfassung vgl. Press, Kriege und Krisen, S. 174–177.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 126.
Ebd., S. 128f.
Ebd., S. 280f.
Heinrich hat sich über seine Pläne nicht eindeutig geäußert, weshalb sie in Form eines «Indizienverfahrens» aus einzelnen Aktionen und Äußerungen rekonstruiert werden müssen. In der Forschung herrscht Einigkeit darüber, dass es ihm um mehr als nur die Festung Jülich ging, denn dafür hätten auch geringere Streitkräfte als die ins Feld geführten ausgereicht. Umstritten ist indes die Frage, ob der König lediglich mit einem großen Krieg («rupture générale») rechnete oder ob er ihn gezielt herbeiführen wollte. Moriz Ritter ist von Letzterem ausgegangen, und dabei haben für ihn der Umstand, dass Heinrich die Armee gegen Jülich in eigener Person anführen wollte, und die Pläne für einen zeitgleichen Angriff auf das Herzogtum Mailand, den Schlüssel zur Herrschaft über Italien, eine zentrale Rolle gespielt (Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 316ff.). Dagegen spricht Geoffrey Parker (beziehungsweise sein Mitarbeiter Simon Adams) nur davon, dass die Einmischung des französischen Königs den Erbfolgestreit von Jülich-Kleve-Berg zu einer «internationalen Krise» ausgeweitet hätte. Da Heinrich diese Ausweitung aber gefürchtet habe, so schlussfolgert er, sei es dem König darum gegangen, die protestantische Union unter seine Kontrolle zu bringen (Der Dreißigjährige Krieg, S. 93). Das sind die beiden «Außenpositionen» bei der Erklärung des französischen Agierens. In jüngeren Darstellungen wird dem Jülicher Erbfolgestreit unterschiedliche Bedeutung auf dem Weg in den Krieg beigemessen: sehr knapp bei Kampman, Europa und das Reich, S. 26f., eingehend bei Gotthard, Der Dreißigjährige Krieg, S. 46–53.
Eberhard Straub, der diese Periode aus spanischer Sicht dargestellt hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die Entwicklungen im Osten des Reichs, also in Böhmen und Ungarn, die spanische Politik sehr viel stärker beunruhigt hätten als alles, was sich im Westen ereignete: Im Westen war Spanien mit eigenen Kräften handlungsfähig, während es im Osten darauf angewiesen war, dass die österreichische Linie der Casa d’Austria Herr des Geschehens blieb; Straub, Pax et Imperium, S. 109–129. In der neueren Forschung wird herausgestellt, dass der Herzog von Lerma, der maßgebliche Akteur der spanischen Politik zu dieser Zeit, dem Mittelmeer als Eckpfeiler der spanischen Macht eine größere Bedeutung beimaß als der Nordsee, vgl. Schmidt, «Philipp III.», S. 91f.
Diese Dimension des Konflikts ist von Burkhardt (Der Dreißigjährige Krieg, S. 30–63) herausgearbeitet worden – nur dass bei ihm Spanien keine große Rolle spielt.
Zur Vita des Königs vgl. Hinrichs, «Heinrich IV.», S. 143ff., zur Außenpolitik S. 167ff.; allgemein Greengrass, France in the Age of Henry IV, sowie Beiderbeck, Zwischen Religionskrieg, Reichskrise und europäischem Hegemoniekampf, S. 412–458.
Vgl. Schmidt, «Philipp III.», S. 90ff.
Ebd., S. 90.
Zit. nach Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 108.
Vgl. Dickermann, «Henry IV and the Juliers Cléves crisis», S. 626ff.
Zum Problem der Analyse von Entwicklungen durch kontrafaktische Konstruktionen vgl. Evans, Veränderte Vergangenheiten, S. 59–105.
Zum Verlauf des Erbfolgekriegs bis zur Eroberung der Festung Jülich vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 283–327, sowie Press, Kriege und Krisen, S. 174–182.
Der Dortmunder Rezess ist auszugsweise abgedruckt in Roeck (Hg.), Gegenreformation und Dreißigjähriger Krieg, S. 144–146, Zitat S. 145. Für die vollständige Fassung samt Ausführungsbestimmungen vgl. Lorenz (Hg.), Quellen zur Vorgeschichte, S. 81–87. Die Datierung auf den 10. Juni folgt dem gregorianischen Kalender; da beide vertragschließenden Parteien protestantisch waren, datierten sie die Vertragsunterzeichnung gemäß dem julianischen Kalender auf den 31. Mai.
Zu den Auseinandersetzungen um den Reichshofrat vgl. Ehrenpreis, «Die Tätigkeit des Reichshofrats», S. 27ff.
Vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 295.
Ritter (ebd., S. 339) schätzt die Kräfteverhältnisse auf 30000 Belagerer gegenüber 2000 Verteidigern.
Ebd., S. 342ff.
Ebd., S. 346ff.
Ebd., S. 348.
Vgl. oben, S. 102f.
Dazu Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 363–366.
Ebd., S. 371.
Als die Eheschließung zwischen Wolfgang Wilhelm und Prinzessin Magdalena am 11. November 1613 in München stattfand, gingen sowohl der Vater Wolfgang Wilhelms als auch Herzog Maximilians Freunde davon aus, dass es sich um eine gemischt konfessionelle Ehe handele; zur Pendelbrautschau des Neuburgers vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. II, S. 371f. und 398.
Ebd., S. 407–410, sowie Press, Kriege und Krisen, S. 183f.
Dazu die rechtsgeschichtlichen Ausführungen bei Heckel, Deutschland im konfessionellen Zeitalter, S. 122f., ebenso Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts, Bd. 1, S. 126–141.
Dazu Brightwell, «Spain and Bohemia», S. 117ff.
Die wahren Absichten und Ziele der Politik Klesls sind ob seiner zahlreichen Wendungen und Winkelzüge schwer auszumachen. Gotthard (Der Dreißigjährige Krieg, S. 78) spricht davon, Klesl habe tatsächlich auf Verhandlungen gesetzt, Kampmann (Europa und das Reich, S. 38) geht eher von einer «Orientierungslosigkeit der kaiserlichen Politik» aus; bei Parker (Der Dreißigjährige Krieg, S. 159) ist sogar davon die Rede, Klesl habe «hinter den Kulissen einen Einigungsversuch mit den Aufständischen aushandeln» wollen. Zu Klesl allgemein: Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 124–130, sowie Press, «Melchior Khlesl, Kardinal», S. 265ff.
Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. III, S. 8; für eine ausführliche Schilderung der Verhaftung und Deportation Klesls sowie des Eindringens von Ferdinand und Maximilian bei Kaiser Matthias, der sie zunächst nicht hatte vorlassen wollen, vgl. Gindely, Geschichte des dreißigjährigen Krieges, Bd. 1, S. 55–57.
So etwa Kampmann, Europa und das Reich, S. 38, und Gotthard, Der Dreißigjährige Krieg, S. 78.
Das Referat der Denkschrift folgt Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. III, S. 5f.
Vgl. Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 126f.
In marxistischer Terminologie heißt das, dass es sich um eine Adelsrevolte und nicht um eine «frühbürgerliche Revolution» gehandelt hat.
Vgl. Gotthard, Der Dreißigjährige Krieg, S. 81f.; Kampmann, Europa und das Reich, S. 36f.
Vgl. Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 126.
So etwa Press, Kriege und Krisen, S. 195ff. («der deutsche Krieg») und 218ff. («der europäische Krieg»); eine dezidierte Gegenposition vertritt Kampmann, Europa und das Reich, S. 1: «Der Dreißigjährige Krieg war ein europäischer Konflikt. Zwar war vornehmlich das römisch-deutsche Reich der Schauplatz dieses Krieges, ein ‹deutscher Krieg› ist er jedoch von Anfang an nicht gewesen.» Letzteres ist gegen Günter Barudio gerichtet, der seine Darstellung des Dreißigjährigen Krieges Der Teutsche Krieg betitelt hat.
Vgl. oben, S. 107f.
Vgl. Straub, Pax et Imperium, S. 132–136, sowie Guarino, «The Spanish Monarchy and the Challenges of the Thirty Years War», S. 55ff.
Zu den in der legenda negra enthaltenen antispanischen Ressentiments vgl. Pollmann, «Eine natürliche Feindschaft», S. 73–93, sowie Schmidt, Spanische Universalmonarchie oder «teutsche Libertet», S. 273–294; zur Entstehung der antispanischen Propaganda im Unabhängigkeitskrieg der Niederlande vgl. Arndt, «Die Kriegspropaganda in den Niederlanden», S. 239ff.
Dazu Parker, Der Dreißigjährige Krieg, S. 117.
Vgl. Straub, Pax et Imperium, S. 146f.
Zum Theorem des Portfolios von Machtsorten vgl. Mann, Geschichte der Macht, Bd. 1, S. 46–56.
Vgl. Depner, Das Fürstentum Siebenbürgen im Kampf gegen Habsburg, S. 36–92.
Zu Bethlen Gábor vgl. Findeisen, Der Dreißigjährige Krieg, S. 101–104.
Die Probleme der pfälzischen Politik im Vorfeld der Kaiserwahl sind ausführlich dargestellt bei Gindely, Geschichte des dreißigjährigen Krieges, Bd. 1, S. 106–114; relativ knapp Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. III, S. 41f., sowie Wedgwood, Der 30jährige Krieg, S. 86f.
Die nachfolgende Darstellung folgt Gindely, Geschichte des dreißigjährigen Krieges, Bd. 1, S. 113f.
Es fällt auf, dass mit Ausnahme von Gindely die Frankfurter Wahl in den meisten Darstellungen des Dreißigjährigen Krieges nur kurz abgehandelt wird, obwohl sie von den Verfassern derselben Darstellungen als der entscheidende Vorgang für den Ausgang des böhmisch-pfälzischen Krieges und damit für die erste Phase des Dreißigjährigen Krieges erklärt wird; so etwa bei Gotthard, Der Dreißigjährige Krieg, S. 81 und 83, und bei Kampmann, Europa und das Reich, S. 40.
Die Union setzte diese Truppen auch ein, als sie eine für Ferdinand geworbene Einheit von 500 Reitern zersprengte; vgl. Ritter, Deutsche Geschichte, Bd. III, S. 42f.
Ebd., S. 43.
Zur Vita Johann Georgs vgl. Findeisen, Der Dreißigjährige KriegDer Dreißigjährige Krieg