Antoine F. Goetschel | mit Doris Mendlewitsch
Tiere klagen an
Fischer e-books
Dr.Antoine F. Goetschel hat sich neben seiner Anwaltstätigkeit in Zürich seit 1985 dem Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft gewidmet und zahlreiche Bücher und Aufsätze darüber veröffentlicht. Er hat die »Stiftung für das Tier im Recht« mitbegründet und war maßgeblich daran beteiligt, dass die Schweiz, als einziges Land der Welt, die Würde des Tieres in der Verfassung verankert hat. Drei Jahre hat er das weltweit einzigartige Amt des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen des Kantons Zürich ausgeübt. Darüber hinaus ist er als Lehrbeauftragter an der Zürcher Universität tätig.
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© S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt am Main 2012
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ISBN 978-3-10-401072-4
www.bvdf.de/in_zahlen/tab_06/, Zugriff 5. 1. 2012
1. Mose 2,19–20, Übersetzung der Züricher Bibel, Zürich 1971
1. Mose 9,16–17
Hiob 39,1; 40,10; 42,2–3
Albert Schweitzer: Gesammelte Werke in 5 Bänden, Band 2, München o.J., S. 363
Immanuel Kant: Die Metaphysik der Sitten, 2. Teil, § 17, Werke in zwölf Bänden, Band 8, Frankfurt 1977
Arthur Schopenhauer: Preisschrift über die Grundlage der Moral, Sämtliche Werke in fünf Bänden, Leipzig o.J.
a.a.O., S. 377
Kirsten Schmidt: Tierethische Probleme der Gentechnik. Zur moralischen Bewertung der Reduktion wesentlicher tierlicher Eigenschaften, Paderborn 2008
www.animal-rights.de/bibliothek/philosophen/regan_statement.shtml, Zugriff 10. 1. 2012
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft. www.bmelv-statistik.de/de/statistischer-monatsbericht/b-ernaehrungswirtschaft/#B03, Tabelle 0203160, Zugriff 6. 1. 2012
Frauke Lüpke-Narberhaus: »Tschüss, liebes Kaninchen«, in Spiegel online, 31. März 2011, www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,754257,00.html, Zugriff 6. 1. 2012
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Milcherzeugung, Milchanlieferung und Milchleistung, Tabelle SBT 0102030–2010, 19. 9. 2011. www.berichte.bmelv-statistik.de
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Betriebe mit Masthühnerhaltung nach Bestandsgrößenklassen, Tabelle MBT-0117560–00, 20. 10. 2008, www.bmelv-statistik.de
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: »Schweinefleischerzeugung 2011: Wird es ein kurzer Schock sein? Ausblick auf den Schweinemarkt nach der Novemberzählung 2010, www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Markt-Statistik/Viehbestandserhe bung-11-2010-Schweine.pdf?__blob=publicationFile
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft: Zahlen, Daten Fakten: Die Bio-Branche 2011, S. 22
Matthias Balz: Branchen im Blickpunkt: Der deutsche Markt für ökologische Lebensmittel, ifo-Schnelldienst 7/2011
Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 2
Tierschutzbericht der Bundesregierung 2011, S. 9
Silvia Liebrich: »Beim Kochen besser Latex tragen«, in: Süddeutsche Zeitung, www.sueddeutsche.de/wirtschaft/massentierhaltung-beim-kochen-besser-latex-tragen-1.1146009, 19. September 2011
vgl. Jonathan Safran Foer: Tiere essen, Köln 82011, S. 163ff.
www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse111115.php, Zugriff 6. 1. 2012. Hierzu kritisch http://www.rwi-essen.de/forschung-und-beratung/fdz-ruhr/unstatistik-des-monats/, Zugriff 20. 2. 2012
www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ132394050807395/link393731A.html, Zugriff 15. 12. 2011
Theresa Bäuerlein: Fleisch essen, Tiere lieben, München 2011, S. 77
Die Kleingruppenhaltung wurde durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 31. März 2012 musste eine neue Regelung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt werden, die zu Redaktionsschluss dieses Buchs noch nicht vorlag. Die neue Regelung soll keine Kleingruppenhaltung mehr vorsehen, aber für bestehende Kleingruppenhaltung weitreichenden Bestandsschutz gewähren.
Kristina Läsker: »Ein grausamer Tod«, Süddeutsche Zeitung 10./11. 9. 2011
Tierschutzbericht der Bundesregierung 2011, S. 13
ebd., S. 53
du und das tier, Zeitschrift des Deutschen Tierschutzbunds, 5/2010, S. 13
Klaus Tröger, Max-Rubner-Institut, zitiert von Patrick Hünerfeld: »Tierschutz: Horror im Schlachthof«, in: SWR-Fernsehen, odysso, Informationen zur Sendung vom 8. Juli 2010, www.swr.de/odysso/-/id=6622964/property=download/nid=1046894/1bcklmc/Odysso_100708.pdf, Zugriff 6. 1. 2012
Gary J. Patronek: Hoarding of Animals. An Under-Recognized Public Health Problem in a Difficult-to-Study-Population. Public Health Reports January/February 1999, Vol. 114, www.tufts.edu/vet/hoarding/pubs/pubhlthrep.pdf
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V., www.tieraerzteverband.de/cgi-local/wPermission.cgi?file=/wKleintiere/smile_tiergesundheit/voegel/haltung_ziervoegel.shtml, Zugriff 6. 1. 2012
www.bernerzeitung.ch/leben/gesellschaft/Tiere-werden-zum-PartnerErsatz/story/14907258
www.stadthunde.com/?id=1698, Zugriff 6. 1. 2012
Interview mit Sara Urbainczyk: »Ich schreibe, was mein Hund denkt«, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 9. Oktober 2011; www.mysocialpetwork.de
Unter anderem: Gieri Bolliger: Sexualität mit Tieren (Zoophilie) in Psychologie und Recht, in: Psychologische Aspekte zum Tier im Recht, Hrsg. Gieri Bolliger, Antoine F. Goetschel, Manfred Rehbinder. Schriften zur Rechtspsychologie Band 11, Bern 2011; Gieri Bolliger, Antoine F. Goetschel: Sexualität mit Tieren (Zoophilie) – eine rechtliche Betrachtung, 2011
www.wdsf.eu/delphintherapie, Zugriff 10. 1. 2012
Tiergestützte Therapien. Stellungnahme der Gesellschaft für Neuropädiatrie und der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, verfasst von Dieter Karch, Dietz Rating, Harald Bode, Eugen Boltshauser, Barbara Plecko, Andreas Sprinz. September 2008. www.neuropaediatrie.com/info_fuer_aerzte/stellungnahmen.html, Zugriff 10. 1. 2012
Anke Prothmann, Michael Bienert, Christine Ettrich: Einfluss tiergestützter Therapie auf die Befindlichkeit von Kindern und Jugendlichen in stationärer Psychotherapie. Poster für das 4th Research Festival of Life Sciences, Universität Leipzig, 2005. www.tiere-als-therapie.de/pageID_10640759.html, Zugriff 10. 1. 2012
www.dkthr.de/downloads/was_ist_hippotherapie.pdf, Zugriff 10. 1. 2012
www.spiegelbild-pferd.de/forum/allgemeiner-erfahrungsaustausch-reittherapie-f1/wie-viel-kg-patient-mutet-ihr-euren-pferden-zu-t763.html, Zugriff 20. 10. 2011)
Gemeinsamer Bundesausschuss. Zusammenfassende Dokumentation über die Bewertung der Hippotherapie als Heilmittel des Unterausschusses »Heil- und Hilfsmittel«. Beschluss vom 20. Juni 2006, S. 18, www.g-ba.de/informationen/beschluesse/274/, Zugriff 10. 1. 2012
Anke Prothmann, Michael Bienert, Christine Ettrich: »Einfluss tiergestützter Therapie auf die Befindlichkeit von Kindern und Jugendlichen in stationärer Psychotherapie«. Poster auf dem 4th Research Festival of Life Sciences, Universität Leipzig, 2005. www.tiere-als-therapie.de/pageID_10640759.html, Zugriff 10. 1. 2012
Josef Topal, Adam Miklosi, Vilmos Csanyi V, Antal Doka: Attachment behaviour in dogs: A new application of Ainsworth’s Strange Situation Test. Journal of Comparative Psychology 1998, 112, S. 219–229, zitiert nach Anke Prothmann: Tiergestützte Kinderpsychotherapie, Frankfurt/Berlin 2007
Franziska Henkel: Giulio hilft beim Erinnern. In: »Gesundheit und mehr … Das Patientenmagazin des Universitätsklinikums Leipzig«. Ausgabe 4, 18. Februar 2011, www.uniklinikum-leipzig.de/files/lvzpat/pdf/0004/00.pdf
Ursula Bonengel: Tiergestützte Therapie in Deutschland. Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit verhaltenstherapeutisch geschulten Tierärzten, in: Deutsches Tierärzteblatt 9/2008. www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filename=dtb_0908_bonengel.pdf&themen_id=4855, Zugriff 10. 1. 2012
Helga Dobrowolski: Erfahrungen und Gedanken zum Klinikbesuchsdienst mit meinem Hund. Referat zum Thema »Tiergestützte Therapie« anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Vereins Tiere helfen Menschen e.V. in Würzburg 1997, www.tiergestuetzte-therapie.de/pages/texte/wissenschaft/dobrowolski/dobrowolski.htm, Zugriff 10. 1. 2012
interpharma – Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, www.interpharma.ch/biotechlerncenter/de/Tierversuche.asp, Zugriff 31. 10. 2011
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/verstiermeldv_2000/gesamt.pdf, Zugriff 10. 1. 2012
Lexikon der Website bioSicherheit.de, die im Rahmen des Projektverbunds Kommunikationsmanagement in der Biologischen Sicherheitsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt wird: www.biosicherheit.de/lexikon.html, Zugriff 10. 1. 2012
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz: Tierversuchszahlen 2010, Tabelle 7, www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/2010-TierversuchszahlenGesamt.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff 10. 1. 2012
Fish Early Life Stage Test mit dem Zebrabärbling – Erweiterung um molekulare und Verhaltens-Endpunkte, www.oekotoxzentrum.ch/projekte/zebrafisch/index, Zugriff 8. 11. 2011
www.satis-tierrechte.de/uni-ranking/, Zugriff 10. 1. 2012
Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. europa.eu/legislation_summaries/internal_market/single_market_ for_goods/pharmaceutical_and_cosmetic_products/sa 0027_de.htm, Zugriff 10. 1. 2012
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz: Tierversuchszahlen 2010, Überblick, www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/Versuchstierzahlen2010.html, Zugriff 10. 1. 2012
Bundesamt für Veterinärwesen, www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/00777/03586/index.html?lang=de, Zugriff 10. 1. 2012
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz: Tierschutzbericht 2011, S. 27
Informationspapier des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) vom 15. April 1996, www.medizin.uni-tuebingen.de/tierschutz/Transgene-Tiere-BML.pdf, Zugriff 10. 1. 2012
www.agrobiogen.de/hauptmenue/transgene-tiere/, Zugriff 3. 11. 2011
www.tierimrecht.org/de/news/2009/10/BGE_Affenversuche.php, Zugriff 10. 1. 2012
Tierversuchsordnung vom 12. April 2010 (Stand 1. Mai 2010), www.admin.ch/ch/d/sr/c455_163.html
Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:276:0 033:0079:de:PDF, Zugriff 10. 1. 2012
Tierschutzbericht der Bundesregierung 2011, S. 27
Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, Art. 47 eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:276:0 033:0079:de:PDF, Zugriff 10. 1. 2012
europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1028&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=fr, Zugriff 10. 1. 2012
Die Zulassung wurde bereits 2007 für ruhend erklärt, am 6. Juni 2008 wurde die Zulassung widerrufen, www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/stufenplverf/globutinol_bescheid_080613.pdf?__blob=publicationFile, Zugriff 10. 1. 2012
www.rote-liste.de; in vielen Publikationen, vor allem von Tierschützern, liest man auch Zahlen wie 60000 oder sogar mehr Arzneimittel, die auf dem deutschen Markt verkauft werden. Diese Zählweise beinhaltet sämtliche Darreichungsformen und Wirkstärken aller Produkte. Das führt jedoch zu Verzerrungen, insbesondere bei Vergleichen. Vgl. a.Verband Forschender Arzneimittelhersteller, www.vfa.de/embed/vfastat-36-de-fa-mt-anzahl-der-arzneimittel-in-deutschland.pdf, Zugriff 10. 1. 2012
Bichat-Leitlinien zur klinischen Behandlung von Botulismus und mit Bioterrorismus zusammenhängendem Botulismus: Eurosurveillance 2004, Vol. 9, Issue 12 http://ec.europa.eu/health/ph_threats/Bioterrorisme/clin_gui_botulism_de.pdf, Zugriff 8. 11. 2011.
vgl. Ärzte gegen Tierversuche, www.aerzte-gegen-tierversuche.de/infos/kosmetik-chemikalien/117-botox-tierqual-fuer-eine-fragwuerdige-schoenheit, Zugriff 10. 1. 2012
Allergan, Annual Report 2010, S. 5 und F 49 (Anhang)
»Fieber im Reagenzglas statt im Versuchskaninchen« www.pei.de/cln_236/nn_154580/DE/infos/presse/pm/archiv/2000/13.html?__nnn=true, Zugriff 10. 1. 2012
Tierschutzbericht der Bundesregierung 2011, S. 20
www.tierschutzakademie.de/790.html
Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik, www.igb.fraunhofer.de/content/dam/igb/de/documents/broschueren/3_D-Testsysteme_d.pdf, Zugriff 10. 1. 2012
www.datenbank-tierversuche.de/
Toni Lindl, Manfred Völkel, Roman Kolar: »Tierversuche in der biomedizinischen Forschung. Eine Bestandsaufnahme der klinischen Relevanz von genehmigten Tierversuchsvorhaben«, in: ALTEX 3/2005, zitiert aus der Zusammenfassung unter www.altex.ch/en/index.html?id=50&iid=76&aid=5, Zugriff 10. 1. 2012
www.tierschutzbund.de; www.tierschutzverein.at; www.tierschutz.com
Laut Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands lebten 2010 22,3 Millionen Heimtiere in deutschen Haushalten; dazu kamen 2 Millionen Zierfische, 2,2 Millionen Fische in Gartenteichen und 0,4 Millionen in Terrarien. In Österreich sind es 2,9 Millionen und in der Schweiz 2,8 Millionen Heimtiere. www.zzf.de/dateiarchiv/Der_deutsche_Heimtiermarkt_2010_final.pdf, Zugriff 10. 1. 2012
oe3.orf.at/aktuell/stories/216065, Zugriff 16. 11. 2011
www.canidimondo.de/beauty-und-wellness/extrabeauty-und-co./665/zahnpflege-set-kiss-able, Zugriff 16. 11. 2011
www.villa-mv.de/index.php?sp=de&id=63, Zugriff 16. 11. 2011
www.hunde-urlaub.net/wellness-mit-hund/, Zugriff 16. 11. 2011
pension-gruber.com/hundewellness-gastein.de.htm, Zugriff 16. 11. 2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen), 26. Mai 2005, S. 20, www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/Qualzucht.pdf;jsessionid=5CFFB0E30D46F7767FA52921C1E98CB8.2_cid229?__blob=publicationFile, Zugriff 16. 11. 2011
www.kleintierpraxis-journal.de/newsletter/2011/newsletter-20110614.htm, Zugriff 16. 11. 2011
www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2011/0822/hunde.jsp, Zugriff 16. 11. 2011
www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11b.html, Zugriff 16. 11. 2011
www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/Qualzucht.html, Zugriff 17. 11. 2011
ebd., S. 37, Zugriff 17. 11. 2011
ebd., S. 104, Zugriff 17. 11. 2011
ebd., S. 112, Zugriff 17. 11. 2011
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf, Zugriff 21. 11. 2011
www.zzf.de/tiernatur/roterpunkt.html, Stand Mai 2011, Zugriff 21. 11. 2011
www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenbank_free/Positionspapiere/Heimtiere/Exoten_im_Privathaushalt_2011.pdf, Stand Mai 2011, Zugriff 21. 11. 2011
Leitbild des Verbands deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V., www.vda-aktuell.de/index.php?option=com_content&view=article&id=54&Itemid=61, Zugriff 21. 11. 2011
www.zoo-hannover.de/unternehmen-zoo/daten-fakten.html, Zugriff 29. 11. 2011
Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos, Art. 2
Bundesamt für Veterinärwesen: »Regelung der Wildtierhaltung in der Schweiz«, Stand 17. 1. 2005, S. 7, www.bvet.admin.ch/tsp/03085/03086/index.html, Zugriff 29. 11. 2011
Verband Deutscher Zoodirektoren, www.zoodirektoren.de/staticsite/staticsite.php?menuid=24&topmenu=20&keepmenu=inactive, Zugriff 30. 11. 2011
ebd.
www.zoo-hannover.de/unternehmen-zoo/aktuellespresse/aktuelle-nachricht/news/rekordjahr-fuer-erlebnis-zoo.html, Zugriff 29. 11. 2011
ebd.
Statistisches Bundesamt, www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/BildungForschungKultur/Kultur/Tabellen/Content50/BesucheOeffentlicheTheater,templateId=renderPrint.psml
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: Report 2011, S. 55
Statistisches Bundesamt, www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/BildungForschungKultur/Kultur/Tabellen/Content50/MuseenBesuche,templateId=renderPrint.psml, Zugriff 29. 11. 2011
www.zoo-leipzig.de/index.php?strg=8_11&baseID=11, Zugriff 29. 11. 2011
www.zoo-hannover.de/unternehmen-zoo/aktuellespresse/aktuelle-nachricht/news/rekordjahr-fuer-erlebnis-zoo.html, Zugriff 29. 11. 2011
ebd.
www.zoo-hannover.de/themenwelten/gorillaberg.html, Zugriff 30. 11. 2011
www.zoo-duisburg.de/hoehepunkte-des-zoo-duisburg/rwe-delphinarium/fortpflanzung.html, Zugriff 1. 12. 2011
Nebenbemerkung: Auch die Shows in den Zoos sind kommerziell, weil erstens Eintrittsgelder erhoben werden und zweitens Sponsoren die Unterstützung der Präsentationen als Teil ihres Marketings einsetzen. In Duisburg etwa sind die Namensrechte für das Delphinarium an den Energieversorger RWE vergeben worden, man geht daher ins RWE-Delphinarium.
Marita Jüngst: »Zoo-Sensation: Delfinbabys in Duisburg«, in: Rheinische Post, 18. 10. 2011
ebd.
WAZA: Die Welt-Zoo- und Aquarium-Naturschutzstrategie, S. 29, Bern 2005 www.izea.net/education/policy_protocol_WAZAgerman.pdf, Zugriff 1. 12.2011
ebd., Zugriff 1. 12. 2011; auch: Verband Deutscher Zoodirektoren, www.zoodirektoren.de/staticsite/staticsite.php?menuid=795&topmenu=755&keepmenu=inactive, Zugriff 1. 12. 2011
Siehe dazu und für das Folgende Stiftung für das Tier im Recht: www.tierimrecht.org/de/argumentarium/zoo.php, Zugriff 1. 12. 2011
www.zoodirektoren.de/staticsite/staticsite.php?menuid=24&topmenu=20&keepmenu=inactive, Zugriff 2. 12. 2011
ebd.
www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungZirkustiere.pdf?__blob=publicationFile, Stand 26. 10. 2005, Zugriff 2. 12. 2011
ebd.
Daniela Theophil: Haltungsbedingungen von Zirkustieren in 25 Zirkussen in der Bundesrepublik Deutschland, Inauguraldissertation, vorgelegt an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 2008, S. 209, elib.tiho-hannover.de/dissertations/theophild_ws08.pdf, Zugriff 3. 12. 2011
ebd., S. 228
Tierschutzverordnung Art. 10 u. Anhang 2
Bundesrat, 890. Sitzung am 25. 11. 2011, Drucksache 565/11(B), www.bundesrat.de/cln_117/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/890-sitzung/to-node.html?__nnn=true
Entschließungsantrag, a.a.O., S. 1., www.bundesrat.de/cln_117/SharedDocs/Drucksachen/2011/0501-600/565-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/565-11(B).pdf, Zugriff 2. 12. 2011
www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/Tierschutz_im_Zirkus.html, Zugriff 2. 12. 2011
Entschließungsantrag, a.a.O., S. 5., www.bundesrat.de/cln_117/SharedDocs/Drucksachen/2011/0501-600/565-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/565-11(B).pdf, Zugriff 2. 12. 2011
u.a. Bettina Richter, Circus Voyage, im ZDF; Zugriff in der Mediathek am 5. 12. 2011, www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1502386/Bundesrat-fordert-Zirkustierverbot
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/37044819_kw50_angenommen_abgelehnt/index.html, Zugriff 27. 12. 2011
www.weidwerk.at/html/jauwi.htm, Zugriff 5. 12. 2011
www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Wald-Jagd/Jagd/Bundesjaegertag2011.html
www.statistik.at/web_de/statistiken/land_und_forstwirtschaft/viehbestand_tierische_erzeugung/jagd/index.html
www.jagd-online.de/datenfakten/jahresstrecken/?meta_id=256, Zugriff 5. 12. 2011
www.naturfotografen-fn.de/oejv.html, Zugriff 4. 12. 2011
Förderungsverein für Umweltstudien FUST Tirol, Positionspapier »Jagdgatter« und Aussetzung von Wildtieren zum Abschuss, 2008, www.fust.at/frameset.html, Zugriff 4. 12. 2011
www.tjv.or.at/uploads/jagd_auf_zuchtwild.pdf
Klaus Schmidt: »Zwischen Prachtvogel und Flintenfutter – Welcher Fasan für unsere Reviere?«, in Deutsche Jagdzeitung 4/2007, Seite 42, www.djz.de/r30/vc_content/bilder/firma447/Archiv_2008/042_049_fasan_0407.pdf, Zugriff 6. 12. 2011
www.djz.de/447,270/, Zugriff 6. 12. 2011
www.bmelv.de/SharedDocs/Reden/2011/06-17-AI-Bundesjaegertag-2011.html, Zugriff 6. 12. 2011
www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html, Zugriff 10. 1. 2012
www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html, Zugriff 9. 12. 2011
Art. 16 Abs. 2 Bst. j der ausführlichen Tierschutzverordnung vom 23. April 2008
»Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt.«
Mahatma Gandhi
»Weh dem Menschen, wenn nur ein einziges Tier im Weltgericht sitzt.«
Christian Morgenstern
Warum ich welche Fragen stelle
Ich bin als Anwalt in einer Kanzlei in Zürich tätig und betreue vor allem Fälle aus dem Gebiet des Erb-, Vereins-, Stiftungs- und Vertragsrechts. Außerdem bin ich Vegetarier, versuche möglichst nur Accessoires und Kleidung zu kaufen, die ohne Leder angefertigt wurden, und verzichte auf Medikamente, deren Entwicklung auf Tierversuchen basiert. Bereits diese wenigen, aber scheinbar widersprüchlichen Merkmale einer Person verunsichern viele Menschen. Das scheint zu den gängigen Bildern nicht zu passen. Wenn sie dann noch erfahren, dass ich mich seit dreißig Jahren für einen rechtlich fundierten Tierschutz engagiere und rund drei Jahre als Tieranwalt im Kanton Zürich tätig war, also quasi die Rechte der Tiere vor Gericht vertreten habe, dann ist bei etlichen die Verwirrung komplett, und sie wissen nicht, in welche »Schublade« sie mich stecken sollen.
Warum eigentlich, wieso soll das nicht zusammenpassen? Man muss kein »sentimentaler Gutmensch« sein, wenn man für einen ernstzunehmenden Tierschutz plädiert. Und wenn man sich für einklagbare Rechte der Tiere einsetzt, heißt das weder, dass einem die Situation von benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft oder in der Welt überhaupt egal ist, noch dass man ein Genussverächter oder Misanthrop ist. Auch bin ich nicht der Ansicht, dass eine Besserstellung des Tieres im Recht das Luxusproblem einer Gesellschaft ist, die sonst nichts mehr zu regeln hätte. Es gibt in unseren aufgeklärten, gut funktionierenden Gesellschaften noch jede Menge Probleme, die zu lösen sind. Deshalb fragen sich und mich oftmals die Leute: Warum sollten wir uns angesichts vieler anderer Aufgaben unserem Verhältnis zu Tieren, unserem Umgang mit ihnen als Haus-, Nutz-, Vergnügungs-, Versuchstiere widmen? Meine Antwort besteht in einer Gegenfrage: Warum sollten wir es NICHT tun?
Ich spiele die Relevanz des rechtlich fundierten Tierschutzes nicht gegen andere gesellschaftliche oder humanitäre Probleme aus. Ich sage nicht: Ein bewusster, reflektierter Umgang mit Tieren ist für eine Gesellschaft oder ein Individuum wichtiger als beispielsweise der Schutz kleiner Kinder vor Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch. Ich halte den Tierschutz nicht für wichtiger als alles andere auf der Welt. Ich halte ihn aber auch nicht für unwichtiger.
Ich bin davon überzeugt, dass es für uns als Individuen wie für uns als Gesellschaft von großer Bedeutung ist, das Verhältnis zu unseren tierlichen Mitgeschöpfen so zu gestalten, dass es ihnen gerecht wird und dass wir guten Gewissens damit leben können. Wenn wir diese Beziehung vernachlässigen – sei es mit Absicht oder sei es aus Unwissenheit –, dann wird daraus eine moralische Verwahrlosung, die auf Dauer auch das Verhältnis der Menschen untereinander negativ beeinflussen wird.
Keiner von uns kann sich um alles kümmern, keiner von uns kann alle Probleme, unter denen die Welt leidet, lösen (selbst wenn er wüsste, wie). Ich konzentriere mich darauf, meine Verantwortung für die Besserstellung des Tieres in Recht, Ethik und Gesellschaft wahrzunehmen. Einen großen Teil meiner Energie wende ich dafür auf, das Bewusstsein für einen gerechten Umgang mit Tieren zu wecken und zu schärfen sowie Argumente dafür zu liefern, dass man sich auch in einer hochindustrialisierten Gesellschaft tiergerecht verhalten kann.
Dieses Buch ist kein Aufruf, sich ab sofort streng vegetarisch zu ernähren; es will Sie nicht dazu überreden, Ihr Leben von nun an dem Tierschutz zu weihen. Ich will Ihnen vielmehr aufgrund meiner Überlegungen und Erfahrungen als Tieranwalt einen Zugang bieten zu einem Thema, das Sie bisher möglicherweise wahrgenommen, aber nicht konsequent durchdacht haben. Ich möchte Sie aufmerksam machen auf Dinge, die Sie bisher nur in Ausschnitten erfahren haben, deren Auswirkungen im Alltag Ihnen aber nicht bewusst waren. Ich möchte – das sei mir gestattet – Sie ein wenig verunsichern und dazu beitragen, dass Sie die ein oder andere Ihrer selbstverständlichen Ansichten hinterfragen und womöglich sogar über Bord werfen. Und ich wäre sehr froh, wenn ich Sie davon überzeugen könnte, sich für einen ethisch begründeten Umgang mit Tieren einzusetzen, nicht als militanter Aktivist, sondern als verantwortungsbewusster Mensch (falls Sie dann auch zu dem Schluss kommen, kein Fleisch mehr zu essen, würde ich es begrüßen, aber wie schon gesagt: Das ist nicht das Hauptthema des Buchs).
Für viele Menschen ist das Rechtswesen mit dem Makel behaftet, trocken und langweilig zu sein. Als Jurist sehe ich das natürlich anders, für mich ist es ein hochspannendes Terrain, auf dem widerstreitende Interessen um Durchsetzung oder zumindest Ausgleich kämpfen. Man kommt in Kontakt mit verschiedensten Glaubenssätzen und Lebensentwürfen, mit Ignoranz und übertriebenem Eifer, mit Erscheinungsformen des Lebens, die man nie für möglich gehalten hätte. Dieses Buch speist sich einerseits aus diesen Erfahrungen, die ich als Tieranwalt in einem ganz direkten Sinne gemacht habe, also aus den Fällen, die mir im Laufe der Zeit begegnet sind. Andererseits fließen auch meine Überlegungen ein – und natürlich ebenso die weiterer Menschen –, mit denen ich die Notwendigkeit eines verbesserten Tierschutzes im Gesetz begründe.
Tierschutzrecht weist – wie der Umgang mit Tieren überhaupt – sehr viele Facetten auf. Ein geschlossenes System vorzustellen wäre daher schwierig, außerdem führte es nicht zu dem von mir angestrebten Ziel des reflektierten Umgangs. Daher habe ich mich entschlossen, die mir wichtigen Aspekte in zehn Fragen aufzuwerfen und zu erörtern. Sie kreisen alle mehr oder weniger eng um das Thema der Würde der Tiere. Es sind, das muss ich vorwegschicken, nicht immer angenehme Fragen, und es gibt auch nicht stets hundertprozentig eindeutige Antworten in Form fester Regeln. Sie werden nicht jeden meiner Standpunkte teilen, vielleicht regen Sie sich auch hin und wieder über eine Provokation auf. Darüber würde mich sehr freuen! Denn ich bin überzeugt davon, dass wir vor allem das Gespräch über den richtigen, respektvollen Umgang mit Tieren voranbringen müssen. Und ein Gespräch ist kein Monolog, sondern lebt von Rede und Gegenrede. Dieses Gespräch möchte ich mit Ihnen führen – zur Information und zur Klärung. Denn das ist die Basis für den gesellschaftlichen Konsens, auf dem eine Besserstellung des Tieres fußen muss.
Liebe oder Recht: Womit erreicht man mehr?
Beginnen wir mit einer Art Gleichung:
• Hundehalter in Deutschland geben rund 330 Millionen Euro jährlich für die medizinische Versorgung ihrer Tiere aus.
• Das Hundefutter lassen sie sich mehr als 1 Milliarde Euro kosten.
• Jeder Deutsche verzehrt rund 60 Kilogramm Fleisch im Jahr, mehr als die Hälfte davon ist Schweinefleisch.[1] Im Supermarkt kosten 100 Gramm Schweinenackensteak im Angebot 59 Cent.
• Knapp 90 Prozent der Bundesbürger halten das Lebensrecht von Pflanzen und Tieren für achtenswert.
Was folgt aus dieser Gleichung, was kann man aus diesen Zahlen ablesen? Zumindest so viel: Das Verhältnis des aufgeklärten, modernen Zeitgenossen gegenüber Tieren ist widersprüchlich. Tierlieb sind fast alle, das Haustier wird mit großem finanziellem Aufwand verwöhnt, und das Fleisch schmeckt noch besser, wenn es preiswert ist. Es scheint keinen Zusammenhang zwischen diesen Verhaltensweisen zu geben – sehr seltsam.
Wie also behandelt man den Tierschutz im Allgemeinen und Besonderen, wenn es bei der Mehrheit der Bevölkerung offenbar kein konsistentes Verhalten, vielleicht nicht einmal ein durchgängiges Denken dazu gibt? Es bringt nichts, mit dem moralischen Zeigefinger auf Löcher im logischen System hinzuweisen, wenn es vielleicht gar kein System gibt. Trotzdem – oder gerade deswegen – halte ich es für unabdingbar, über die Grundpfeiler eines einigermaßen widerspruchsfreien Verhaltens gegenüber Tieren zu sprechen und als ihr Anwalt zu verdeutlichen, welche rechtlichen Ansprüche ihnen zustehen, worauf sie beruhen und wie man sie durchsetzen kann.
Über die Tierliebe als solche scheint diese Vermittlung jedoch nicht möglich; das machen die wenigen obengenannten Zahlen deutlich. Man kann offenbar seinen Hund lieben und auch die tägliche Portion Fleisch auf dem Teller. Wahrscheinlich deshalb, weil sich die Liebe nur auf bekannte, nahestehende Wesen richtet, nicht auf anonyme, »verarbeitete« Individuen. Ist aber ein Schwein weniger wert als ein Hund, nur weil ich ihn liebe? Muss sich ein Tier meine Liebe verdienen durch ein niedliches Aussehen oder durch bestimmte Fähigkeiten? Macht erst meine Liebe das Tier zu einem wahrnehmbaren Wesen? Und dadurch zu einem schützenswerten Leben? Klares Nein.
Wenn wir über Tierschutz und ethisches Verhalten gegenüber Tieren sprechen, dann müssen wir nach einem Kriterium für richtiges Verhalten suchen, das unabhängig von uns besteht – also beispielsweise nicht in unserer Zuneigung –, sondern den Tieren allgemein, vielleicht sogar allen Lebewesen zugestanden wird. Meiner Ansicht nach besteht dieses Kriterium darin, dass wir den Tieren zubilligen, Würde zu haben. Aber, werden die Zweifler sofort einwenden, kann man das wirklich sagen: Haben Tiere Würde? Eine Würde, die womöglich vergleichbar ist mit der Menschenwürde? Lange habe ich überlegt, wie ich an dieses Thema herangehen soll. Die Behauptung, dass Tiere Würde haben, wirkt vielleicht weit hergeholt, eventuell sogar akademisch. Doch der Schein trügt! Diese These ist für jede Menge Überraschungen gut.
Mancher Leser hat vielleicht bereits Erfahrungen mit emotional hochengagierten Tierschützern gesammelt oder gar mit militanten, gewaltbereiten Aktivisten. Vielleicht waren Sie irritiert oder fühlten sich von ihnen sogar abgestoßen. Emotionale Standpunkte sind zwar verständlich und als Ausgangspunkt der Beschäftigung mit einem Thema auch nachvollziehbar. Häufig erschweren sie aber das Gespräch. Da man jedem Menschen sein Gefühl und die Wahrhaftigkeit seiner Empfindung zugestehen muss, sind sie letztlich sowieso nicht diskutierbar. Vom Wesen her und auch geprägt durch meinen Beruf als Anwalt gehe ich lieber rational vor. Es empfiehlt sich ein besonnenes Vorgehen umso mehr, als das Ziel meiner Erörterungen ja darin besteht, die Grundlage für allgemeine, durchsetzbare Forderungen zu schaffen. Und alles, was mit Gesetzen und ihrer Verabschiedung im Parlament sowie mit der Rechtsprechung zu tun hat, muss in eine möglichst objektive Rede gefasst sein, damit es sich verallgemeinern und auf viele Situationen respektive Fälle anwenden lässt. Den Begriff der Würde halte ich für diese Aufgabe der Objektivierung für sehr geeignet.
Ich erlaube mir an dieser Stelle einen Blick auf die beiden Grundpfeiler jeder Überlegungen zum Schutz des Tiers: die Tierethik und das Tierschutzrecht. An sich ist das Verhältnis zwischen diesen beiden Ansätzen klar: Das eine ist die notwendige Grundlage, das andere die Anwendung. Eine stimmige, konsistente Gesetzgebung zum Schutz des Tieres ist auf ethische Grundlagen angewiesen. Diese Grundlagen kann sie aber nicht selbst entwickeln, das müssen Theologen und Philosophen leisten. Wenn die Denker wiederum zu wenig auf die Anwendbarkeit ihrer Erkenntnisse achten, befinden sie sich in einem Elfenbeinturm, was keinem nützt.
Also ist eigentlich alles klar und die Arbeitsteilung optimal, oder? Theoretisch schon, in der Realität sieht die Sache anders aus. Wenn es um einen wirksamen Tierschutz geht, liegen die Positionen der Ethiker und der Praktiker oft meilenweit auseinander. Und das, obwohl ja eigentlich alle dasselbe wollen. Die Vertreter der Tierethik mit ihrem hochentwickelten Differenzierungsvermögen erheben gegenüber den Kollegen von der Seite des Tierschutzes gern den Vorwurf, sie seien zu wenig fundiert und zu gefühlsbetont. Die wiederum werfen den Ethikern gern vor, dass sie den Kontakt mit der Praxis scheuen und man auf diese Art niemals zu einer Veränderung, geschweige denn einer Verbesserung der Situation der Tiere im Hier und Jetzt komme.
Wie das Fazit eines bekannten jüdischen Witzes über zwei Streithansel lautet: Jeder hat recht. Ich meine, man kommt nur zueinander, wenn man ein drittes Element einführt, nämlich das der Freundschaft. Ich habe lange im Familienrecht praktiziert (ein häufig emotional aufgeladenes und daher schwieriges Gebiet) und daraus gleichsam den Begriff der Freundschaft im öffentlichen Raum entwickelt. Ich verstehe darunter ein Verhältnis von zwei Parteien, die wissen, dass sie unbedingt zusammengehören. Beide erkennen einander an und schätzen sich wechselseitig für ihre Eigenschaften und Fähigkeiten, sie wissen, was sie verbindet und wo sie getrennte Wege gehen. Beiden ist klar, dass es ohne den jeweils anderen nicht geht.
So sehe ich auch die Unterschiede zwischen der Ethik und dem Tierschutz. Das eine geht nicht ohne das andere. Ich selbst habe begonnen, mich mit der Tierethik wissenschaftlich zu beschäftigen, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass es dem Tier in der Rechtsordnung bessergeht. Über die Jahre hat sich mein Blickwinkel stetig erweitert: Angefangen habe ich mit tierethisch kurz und eingängig formulierten Postulaten, heute bin ich bei einer ausgewogenen rechtlichen Beleuchtung der Beziehung des Menschen zum Tier, die sozial verträglich ist.
Vom Naturell her bin ich eher pragmatisch, man kann auch sagen zielorientiert. Und als Anwalt habe ich oft genug erfahren, dass es für den Betroffenen manchmal wichtiger ist, einen Erfolg zu erzielen, mit dem er leben kann, als durch etliche Instanzen noch etwas »mehr Recht zu bekommen«. Vor diesem persönlichen Hintergrund ist für mich die Wirksamkeit das Maß der Wahrheit, deshalb bin ich an langen Debatten über rechtliche bzw. ethische Grundpositionen nicht besonders interessiert.
Aber wie schon gesagt: Klare ethische Begriffe sind die Grundlage der Rechtsordnung. Und die Begründung, warum das Tier im Recht eine bessere Position erhalten soll als bisher, ist im wahrsten Sinne des Wortes fundamental für jeden, der sich damit beschäftigt. Es ist leicht, ganz allgemein dafür zu plädieren, Tiere zu schützen, sie artgerecht zu halten etc. Doch sobald es an die Feinheiten geht, ist eine ethische Fundierung oder zumindest ein Bewusstsein dessen, was gemeint ist und welche Konsequenzen eine Forderung nach sich zieht, unabdingbar. Soll allen Tieren dieser Schutz gewährt werden, das heißt nicht bloß Menschenaffen und Walen, sondern auch Haustieren und gar Wirbellosen? Enthält ein solcher Tierschutz notwendigerweise das Verbot, Tiere zu Nahrungszwecken zu töten? Darf man Tieren die Freiheit nehmen, wenn sie es in ihrem Gefängnis »gut haben«? Diese und viele weitere Fragen lassen sich einigermaßen widerspruchsfrei nur behandeln, wenn man ein paar ethische Grundbegriffe geklärt hat. Deshalb hier ein knapper, wirklich sehr knapper Überblick über einige der wichtigsten Positionen.
Gedanken über das Verhältnis von Mensch und Tier und vor allem über das richtige Handeln des Menschen – denn das ist der Gegenstand der Ethik – hat man sich schon immer gemacht, wenn auch nicht mit durchgängiger Intensität. In der jüdisch-christlichen Tradition war der enge Zusammenhang der Schöpfung von Mensch und Tier immer bewusst. In der Paradieserzählung etwa, die in der Genesis an die zweite Schöpfungsgeschichte anschließt, führt Gott dem Menschen alle Tiere vor, damit er jeder Art einen besonderen Namen gebe. Er will, dass der Mensch sie als Mitgeschöpfe anerkennt. »Da bildete Gott der Herr aus Erde alle Tiere des Feldes und alle Vögel des Himmels und brachte sie zum Menschen, um zu sehen, wie er sie nennen würde; und ganz wie der Mensch sie nennen würde, so sollten sie heißen. Und der Mensch gab allem Vieh und allen Vögeln des Himmels und allen Tieren des Feldes Namen.«[2] Gott gibt also dem Menschen den Auftrag, seine Mitgeschöpfe anzuschauen, sie zu erkennen und ihre Unterschiede wahrzunehmen. Sie sind keineswegs etwas Nebensächliches oder ein Beiwerk des Menschen. Dass sie ihren Namen von ihm erhalten, unterstreicht seine Verantwortung für sie.
Die unzertrennliche Gemeinschaft von Mensch, Tier und Gott wird bestätigt in der Erzählung von der Rettung der Lebewesen in der Arche Noah: »Und wenn der Bogen in den Wolken steht, will ich ihn ansehen, um des ewigen Bundes zu gedenken zwischen Gott und allen lebenden Wesen, die auf Erden sind. Und Gott sprach zu Noah: Dies ist das Zeichen des Bundes, den ich aufrichte zwischen mir und allem Fleische, das auf Erden ist.«[3] Mensch und Tier, alles Fleisch, das auf Erden ist, steht in derselben Beziehung zu Gott. Es wird kein Unterschied zwischen dem Menschen und den Tieren gemacht, es geht um die ganze Schöpfung des Lebens.
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