Rainer Hellstern ist Betreiber und Autor des Blogs „Auswandern-Handbuch.de“. Dort schreibt er seit 2008 über die Themenfelder Arbeit, Leben und Rente im Ausland. Sein Blog zählt mit mehr als 50.000 Lesern monatlich zu den meistgelesenen deutschen Webseiten rund um das Thema Auswandern. Kritik und Anregungen zum Buch nimmt der Autor gerne entgegen. Die E-Mail-Adresse lautet info@auswandern-handbuch.de.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

© 2022 Rainer Hellstern

Herstellung und Verlag:

BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt

Umschlaggestaltung: Daniel Jennwein

Umschlagabbildung: © sellingpix – Fotolia.com

Landkarten im Länderteil: Cliparts von Michael Ritz / Landkartenindex.de unter CC BY 3.0, abgewandelt von Rainer Hellstern

ISBN: 9-783755-774952

Inhaltsverzeichnis

  1. Gut vorbereitet auswandern: Alles Wichtige über Rente, Finanzen und Versicherungen
  2. Die Rente
  3. Rentenzahlung ins Ausland
  4. Krankenversicherung im Ausland
  5. Pflegeversicherung im Ausland
  6. Die Rente im Ausland versteuern
  7. Erwerbsminderungsrente
  8. Riester-Rente
  9. Rürup-Rente
  10. Eine Auswanderung verursacht Kosten
  11. Abmeldung aus Deutschland
  12. Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland
  13. Die häufigsten Fallen beim Auswandern
  14. Das Traumland finden
  15. Die beliebtesten Länder
  16. Schweiz
  17. USA (Schwerpunkt Florida)
  18. Österreich
  19. Spanien
  20. Frankreich
  21. Italien
  22. Griechenland
  23. Portugal
  24. Mit kleiner Rente im Ausland gut leben
  25. Bulgarien
  26. Panama
  27. Thailand
  28. Türkei
  29. Kambodscha
  30. Philippinen
  31. Pflege im Ausland

Vorwort

Im Alter sehnen sich viele Menschen nach einem ruhigen Lebensabend und einer hohen Lebensqualität. Nach einem arbeitsreichen Leben in Deutschland zieht es viele Rentner daher in klimatisch mildere Gebiete, zum Beispiel nach Spanien, Florida (USA) oder nach Thailand.

Wer den Ruhestand im Ausland verbringen möchte, muss einige wichtige Punkte bedenken. Der bedeutendste Faktor ist das finanzielle Auskommen, also die stetige Rentenzahlung. Unser Handbuch informiert Sie über die Feinheiten des deutschen Rentensystems, damit Sie bereits im Vorfeld der Auswanderung wissen, was beim Rentenbezug im Ausland zu beachten ist. Aber auch Themen wie Krankenversicherung und steuerliche Veranlagung sind bei Auslandsrentnern kompliziert. In den Kapiteln 4 bis 6 finden Sie alle relevanten Informationen dazu leicht verständlich aufbereitet.

Ganz nebenbei muss auch noch das richtige Auswanderungsziel gefunden werden. Vielleicht haben Sie bereits eine Lieblingsregion gefunden, in der Sie von Land und Leuten begeistert sind? Sie möchten mehr darüber erfahren, welche Länder eine hohe Lebensqualität für Senioren bieten? Wir stellen Ihnen 14 beliebte Auswanderungsziele vor – von europäischen Ländern wie Frankreich, Österreich, Schweiz oder Spanien bis hin zu weiter entfernten Zielen wie die USA (Florida), Panama oder Thailand.

Nicht jedes Land ist allerdings für jeden Rentner gleich geeignet. Hohe Lebenshaltungskosten schränken beispielsweise Rentner mit kleiner Rente stark ein. Auch die Visabestimmungen sind je nach Land höchst unterschiedlich. Während Länder wie Thailand mit einem leicht erhältlichen Rentner-Visum locken, ist ein Daueraufenthalt in den USA nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. In unseren Länderporträts finden Sie die wichtigsten Informationen zu Lebensqualität, Lebenshaltungskosten, Visabestimmungen und anderen entscheidenden Faktoren für die Wahl Ihres Altersdomizils.

Gründe für die Auswanderung

Auswandern liegt bei Rentnern voll im Trend. Bereits mehr als 248.000 deutsche Rentner und Pensionäre verbringen den Ruhestand ganz oder teilweise im Ausland. Die Ursachen für den Umzug in die Ferne sind vielfältig und reichen vom wärmeren Klima, der Neugier auf andere Länder und Kulturen bis hin zu finanziellen Gründen.

Mit nur 2.000 Sonnenstunden jährlich ist Deutschland sicherlich kein Sonnenschein-Staat. Die langen Winter schlagen zum einen aufs Gemüt und gleichzeitig können die Heizkosten tiefe Löcher ins eigene Portemonnaie fressen. Südeuropäische Länder wie Spanien bieten pro Jahr rund 1.000 Sonnenstunden mehr als Deutschland. Auch gesundheitlich profitieren Rentner vom wärmeren Klima in südlichen Gefilden. Typische Altersbeschwerden wie Rheuma werden durch Wärme gelindert. Ein gesundes Meeresklima ist zudem heilsam für die Atemwege und bei Hauterkrankungen.

Verbunden mit der Auswanderung ist oft der Wunsch, nach einem langen Berufsleben die gewohnten Bahnen hinter sich zu lassen. Wer sich für fremde Kulturen und Sprachen interessiert, nutzt im Alter gerne nochmal die Gelegenheit, Menschen mit einer anderen Mentalität kennenzulernen und seinen eigenen Horizont zu erweitern.

Immer mehr Rentner denken auch aus finanziellen Gründen über eine Auswanderung nach. Der Grundgedanke dahinter ist: Sind die Lebenshaltungskosten im Zielland deutlich niedriger als in Deutschland, dann haben Rentner bei gleichbleibender Rente deutlich mehr Kaufkraft und eine entsprechend höhere Lebensqualität.

1 Gut vorbereitet auswandern: Alles Wichtige über Rente, Finanzen und Versicherungen

Wer überlegt, im Süden zu überwintern oder den Ruhestand ganz im Ausland zu verbringen, sollte über die finanziellen Rahmenbedingungen gut Bescheid wissen. Die folgenden Kapitel fassen alles Wichtige zur gesetzlichen und privaten Rente, Krankenversicherung und Pflegeversicherung, zu Steuern sowie zu Riester- und Rüruprente zusammen. Wir reflektieren die Kosten, die durch eine Auswanderung entstehen, und informieren über die häufigsten Fallen. Eine gute Vorbereitung ist die Grundlage, damit Ihrem wohlverdienten Ruhestand nichts mehr im Wege steht!

2 Die Rente

2.1 Wird die Rente im Ausland gekürzt?

Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit der Auslandsrente ist, ob Auswanderer die Rente in voller Höhe erhalten oder ob die deutsche Rente im Falle einer Wohnsitzverlegung ins Ausland gekürzt wird. Mittlerweile gibt es für alle Rentner eine gute Nachricht: Wer hierzulande Ansprüche erworben hat, erhält die Rente auch im Ausland in voller Höhe ausgezahlt. Der Wohnsitz (das Land, in dem man leben möchte) und die Staatsangehörigkeit (Deutsch / EU-Ausländer / Land mit Sozialversicherungsabkommen / Land ohne Sozialversicherungsabkommen) spielen keine Rolle mehr: Die Rente wird nicht gekürzt! Bis zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 1 war dies allerdings nicht durchgängig gewährleistet. Bei ausländischen Staatsangehörigen mit Rentenansprüchen in Deutschland, die in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen lebten, wurde die Rente um bis zu 30 Prozent gekürzt. Betroffen war beispielsweise die thailändische Ehefrau eines deutschen Rentners, die hierzulande gearbeitet und entsprechende Rentenansprüche erworben hatte, den Lebensabend aber außerhalb eines Abkommensstaates (z. B. in Thailand) verbringen wollte. Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 wurde diese offensichtliche Ungerechtigkeit aber behoben, alle Rentner sind nun gleichgestellt! Nachteile für Auslandsrentner können allerdings hinsichtlich der Besteuerung entstehen, da Auslandsrentner unter bestimmten Voraussetzungen als „beschränkt steuerpflichtig“ gelten und dadurch wichtige Freibeträge entfallen (mehr dazu im Kapitel 6). Ein finanzieller Nachteil für Auslandsrentner sind unter Umständen auch die teuren Überweisungskosten bei der Rentenzahlung auf ein Auslandskonto. Anfallende Überweisungskosten werden nämlich nicht von der Rentenversicherung getragen, sondern immer vom Rentenempfänger. Informationen dazu, wie Sie diese Kosten senken oder ggf. vermeiden können, geben wir Ihnen in Kapitel 3. Doch vor der Rentenauszahlung steht zunächst die Beantragung.

2.2 Die Rente beantragen

Denken Sie möglichst frühzeitig daran, Ihre Rente zu beantragen. Spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn sollte der Antrag auf gesetzliche Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung vorliegen. Dann bleibt der Rentenversicherung ausreichend Zeit für die Prüfung und die Rentenzahlung kann pünktlich zum angegebenen Datum beginnen.

Kontaktdaten der Deutschen Rentenversicherung:

Internetseite: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Kostenloses Service-Telefon: 0800-1000-4800

Für den Antrag auf eine Privat- oder Betriebsrente wenden Sie sich frühzeitig an den entsprechenden Rentenversicherungsträger. Bei einigen Versicherungsträgern kann der Rentenantrag direkt online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Im Fall einer Betriebsrente erhalten Sie die Vordrucke für den Rentenantrag auch bei Ihrem Arbeitgeber.

Haben Sie im Laufe Ihres Berufslebens auch im Ausland gearbeitet und dort ebenfalls Versicherungszeiten bzw. Rentenansprüche erworben, müssen Sie sich im Prinzip an den dort zuständigen Versicherungsträger wenden. Wenn Sie derzeit in Deutschland wohnen und in einem EU-Land bzw. einem Land mit Sozialversicherungsabkommen gearbeitet haben, können Sie sich beim Rentenantrag allerdings an die Deutsche Rentenversicherung wenden, welche Ihren Antrag auf eine ausländische Rente an den ausländischen Versicherungsträger weiterleitet. Es gibt keine Gesamtrente, ggf. erhalten Sie Altersbezüge aus mehreren Staaten!

Die Rente im Ausland beantragen

Gruppe 1 (EU, EWR & Schweiz):

Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (England) und Zypern.

Europäischer Wirtschaftsraum: Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz.

Die Deutsche Rentenversicherung leitet den Antrag an den ausländischen Versicherungsträger weiter. Für jedes Land gibt es eine zuständige Verbindungsstelle, an die Sie sich hierfür wenden können. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. 2

Gruppe 2 (Länder mit Sozialversicherungsabkommen):

Argentinien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Republik Korea, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei, USA, Uruguay.

Die Deutsche Rentenversicherung leitet Ihren Antrag ebenfalls an den ausländischen Versicherungsträger weiter, wenn Sie in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen gearbeitet haben. Wenden Sie sich hierfür ebenfalls an die für das betreffende Land zuständige Verbindungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Gruppe 3 (Länder ohne Sozialversicherungsabkommen):

Alle übrigen Länder wie zum Beispiel Thailand, Philippinen, Indonesien (Bali), Kambodscha, Dominikanische Republik, Paraguay, Costa Rica.

Da kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land besteht, müssen Sie sich an den dort zuständigen Versicherungsträger im Land selbst wenden.


1 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzbedürftigen und ausländischen Arbeitnehmern vom 29. August 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3484 am 5. September 2013)

2 Rentenversicherungsträger und Verbindungsstellen. Deutsche Rentenversicherung (2022).

3 Rentenzahlung ins Ausland

Die Rente kann von der Deutschen Rentenversicherung sowohl auf ein Auslandskonto als auch auf ein Konto bei einer deutschen Bank ausgezahlt werden. Aktuell wird die Rente von der deutschen Rentenversicherung in über 150 Länder ausgezahlt. Neben der Geldüberweisung ist in exotischen Reiseländern auch eine Rentenzahlung per Scheck möglich.

Der Renten Service der Deutschen Post AG übernimmt sämtliche Rentenzahlungen für die Deutsche Rentenversicherung. Die Kontoverbindung im Ausland kann von Rentenempfängern direkt an den Renten Service übermittelt werden. Die entsprechenden Formulare sind auf der Website des Renten Service 3 oder in Postfilialen erhältlich. Um die Rente auf ein Konto im Ausland auszuzahlen, wird vom Renten Service die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) benötigt. Diese finden Sie in der Regel auf den Kontoauszügen des Kreditinstituts.

Während Rentenzahlungen innerhalb Deutschlands und in andere Euro Länder in den meisten Fällen gebührenfrei sind, können beim Transfer in nicht Euro-Länder und insbesondere ins außereuropäische Ausland höhere Kosten anfallen. Das hat gleich mehrere Gründe. Der Renten Service bedient sich zum einen sogenannter Korrespondenzbanken, welche den Zahlungsverkehr ins Ausland abwickeln. Das kann u.a. die Deutsche Bundesbank oder die Bank of America sein. Von der Bank of America werden insbesondere Zahlungen in Länder ausgeführt, in die verhältnismäßig wenige Renten gezahlt werden. Welche und wie viele Korrespondenzbanken im Einzelfall in den Transferweg eingebunden sind variiert. Je geringer die Anzahl der in einen Staat gezahlten Renten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit mehrerer Korrespondenzbanken. Und je mehr Banken am Transfer teilnehmen, desto höher fallen die Bankgebühren aus.

Die Deutsche Rentenversicherung trägt dabei die Transferkosten bis zur ersten Korrespondenzbank. Die im weiteren Verlauf anfallenden Bankgebühren muss der Rentenempfänger selbst tragen. Doch die Bankgebühren sind nicht die einzigen Kosten, die Rentenempfänger zu tragen haben. Hohe Verluste können auch durch Währungsumrechnungen bei Überweisungen in Nicht-Euro-Länder entstehen. Ein weiterer Nachteil von Auslandsüberweisungen sind längere Transaktionsdauern bei der Auszahlung.

3.1 Konto in Deutschland

Für Rentner in den meisten europäischen Ländern ist ein Auslandskonto im Grunde überflüssig, das beibehalten des deutschen Girokontos ist vollkommen ausreichend. Seit 2016 gilt in allen Ländern der Europäischen Union nämlich einheitlich das SEPA-Verfahren. Daran nehmen neben allen 27 EU-Mitgliedsstaaten4 zusätzlich noch die Länder des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein, Norwegen sowie das Vereinigte Königreich (trotz Brexit), die Schweiz, San Marino und Monaco teil.

Das englische Wort „Single Euro Payments Area“, kurz SEPA, bedeutet auf Deutsch einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Das Ziel von SEPA ist die Schaffung eines europaweit einheitlichen Rahmens für bargeldlose Zahlungen in der Eurowährung. SEPA-Überweisungen sollen einerseits schnell und andererseits kostengünstig sein. Eine SEPA-Überweisung ins Ausland darf laut EU-Verordnung nicht mehr kosten als eine normale Überweisung innerhalb Deutschlands. Die Kosten richten sich daher nach den Konditionen des Kontoinhabers bei seiner Bank. Wer beispielsweise ein kostenloses Girokonto besitzt, bei dem alle inländischen Überweisungskosten bereits enthalten sind, zahlt auch bei der SEPA-Auslandsüberweisung ins europäische Ausland keine Gebühren. Im Idealfall ist die SEPA-Überweisung also kostenlos. Falls das nicht der Fall sein sollte, sollte man über den Wechsel der Bank nachdenken.

Rentenempfänger mit einem deutschen Girokonto können die Rente zudem per Kreditkarte (oder Girocard / EC-Karte) im Ausland abheben. Weltweit gibt es schließlich Millionen Geldautomaten und auslandstaugliche Bankkarten sind mittlerweile Standard. Hierbei können Auslandsrentner allerdings auch unangenehme Überraschungen erleben.

Ein praktisches Beispiel eines Südamerikaauswanderers

„Wenn Sie Geld am Automaten abheben wollen, erscheint ein Hinweis, dass man für die Überweisung 4 Dollar zu zahlen hat. Für jede Abhebung am Geldautomat im Ausland zahle ich von meinem deutschen Konto bei der *****bank 6,95 Euro, also zusätzlich zu den 4 Dollar, wie vorerwähnt. Die Bank rechnet einen sehr schlechten Umrechnungskurs, dadurch verliert man dann auch noch einmal ca. 4 bis 5 Prozent. Addiert sind das dann rund 8 Prozent, das sind dann bei 500 Dollar schon 40 Dollar. Und schließlich ist das deutsche Konto nicht kostenlos, es werden monatlich 9,85 Dollar Kontoführungsgebühren (*****bank) abgebucht. Macht dann pro Buchung rund 5 Euro. Gedanklich addiert, sind das bei 500 Dollar dann 9 Prozent, also insgesamt 45 Dollar.“

Wie das Beispiel verdeutlicht, kann Geld Abheben mit Kreditkarte im Ausland richtig teuer werden! Die eigene Bank nimmt hohe Gebühren, in einigen Ländern kassiert der Betreiber des Geldautomaten zusätzlich ab und auch beim Umrechnen in eine fremde Währung gibt es erhebliche Verluste. Nur die wenigsten Rentner können auf 5 bis 10 Prozent der Rentensumme im Ausland verzichten. Zum Glück gibt es aber Möglichkeiten, diese Kosten zu reduzieren:

Monatliche Kontoführungsgebühren: Filialbanken verlangen von ihren Kunden in Deutschland häufig monatliche Kontoführungsgebühren zwischen 5 und 10 Euro. Diese Gebühren werden damit begründet, dass in Deutschland ein teures Filialnetz unterhalten wird. Als Auswanderer haben Sie davon allerdings kaum Nutzen und können im Grunde darauf verzichten. Einige Direktbanken (Banken ohne eigenes Filialnetz) sind sehr viel günstiger und bieten Girokonten ohne monatliche Kontoführungsgebühren an.

Gebühren fürs Geldabheben im Ausland (von der Bank in Deutschland erhoben): Die meisten Filialbanken verlangen für das Geldabheben im Ausland Zusatzgebühren von mindestens 5 Euro pro Transaktion. Auch hier sind einige Direktbanken günstiger und verlangen beim Geldabheben mit der Kredit- oder Debitkarte keine Gebühren!

Automatengebühr (von lokaler Bank / ATM5-Betreiber erhoben): An vielen Geldautomaten im Ausland werden zusätzlich Entgelte vom Automatenbetreiber erhoben (z. B. in Spanien, Thailand, Südamerika ist dies die Regel). In der Vergangenheit haben einige Direktbanken diese Gebühren zurückerstattet. Dies ist 2022 aber nicht mehr möglich.

Schlechter Umrechnungskurs: Wer innerhalb der Eurozone lebt, ist fein raus. Nachteile haben nur Personen, die in einem Nicht-Euro-Land leben (Banken wechseln generell zu einem schlechten Kurs in die fremde Währung). Sie können diese Währungsverluste beim Geldwechsel im Grunde nur verhindern, wenn Sie neben dem deutschen noch ein lokales Bankkonto im Land selbst besitzen (das Konto sollte natürlich im Idealfall ebenfalls kostenlos sein). Es gibt nämlich Wege, das Geld zwischen den beiden Konten bzw. Ländern zu transferieren und die Verluste durch Währungsumrechnungen deutlich zu reduzieren. Alle Details zum Thema Auslandsüberweisung finden Sie im Kapitel 3.3.

Empfehlenswerte Girokonten in Deutschland: Sofern Sie ein teures Konto bei einer Filialbank besitzen, sollten Sie vor der Auswanderung über den Wechsel zu einer Direktbank nachdenken. Damit können Sie die Kosten wie monatliche Kontoführungsgebühren sowie die Gebühren beim Geldabheben deutlich reduzieren. Wenn Sie in der Eurozone leben, kommen Sie damit sogar verlustfrei an Ihre Rente. Sehr beliebt bei Auslandsdeutschen sind hier beispielsweise die folgenden Direktbanken:

Comdirect Bank: Bei der Comdirect Bank (Tochtergesellschaft der Commerzbank) kann online ein kostenloses Girokonto eröffnet werden. Mit der enthaltenen Visa-Debitkarte kommen Sie im Ausland an allen Automaten mit Visa-Zeichen gebührenfrei an Bargeld. Im Internet finden Sie Details zum Konto unter https://www.comdirect.de/

DKB: Die Direktbank-Tochter der Bayerischen Landesbank bietet ebenfalls ein kostenloses Girokonto, mit welchem Sie im Ausland kostenlos Bargeld an allen Visa-Geldautomaten abheben können. Im Internet finden Sie Details zum Konto unter https://www.dkb.de/

Hinweis: Es gibt noch zahlreiche weitere Direktbanken, die ebenfalls auslandstaugliche Girokonten anbieten.

Bei den beiden Anbietern handelt es sich um Banken, die auf Direkt-Banking im Internet spezialisiert sind. Bei beiden Konten erhalten Kunden eine deutsche Bankleitzahl und IBAN-Kontonummer. Die Kontoführung ist kostenlos, es gibt keine Monatsgebühren, ein monatlicher Mindesteingang (z. B. Gehalt, Rente) ist nicht erforderlich. Überweisungen und Daueraufträge können Sie bequem im Internet abwickeln. Auch Ihre Kontoauszüge rufen Sie im Internet ab und wenn gewünscht, können Sie diese einfach ausdrucken.

Eine Besonderheit bei beiden Konten ist die enthaltene Visa-Debitkarte, mit der Kunden weltweit an allen „Visa-Geldautomaten” (über 1 Million Automaten weltweit6) kostenlos Bargeld abheben können, also auch bei Fremdbanken. Lediglich etwaige Automatengebühren vom ATM-Betreiber sind vom Kunden im Ausland selbst zu tragen.

Hinweis: Wer im Ausland in einem Geschäft oder Restaurant in einer Fremdwährung bezahlt, muss allerdings eine Auslandseinsatzgebühr (z. B. bei der Comdirect 1,75 Prozent) bezahlen. Tipp: Mit der Visa-Debitkarte holt man sich im Ausland genügend Bargeld am Automaten und zahlt ansonsten immer und überall bar. Dann ist der Auslandseinsatz mit der Visa-Debitkarte wirklich kostenlos.

3.1.1 Kontoeröffnung in Deutschland

Idealerweise eröffnen Sie das kostenlose Girokonto bei einer Direktbank bereits vor der Wohnsitzverlegung ins Ausland. Denn zur Kontoeröffnung ist aufgrund des deutschen Geldwäschegesetzes eine Identitätsfeststellung notwendig. Mit einem Wohnsitz in Deutschland ist diese Identitätsfeststellung sehr einfach möglich:

Postident7: Wer in Deutschland lebt und angemeldet ist, kann die Identitätsfeststellung mittels Postident-Verfahren in allen 8.500 Postfilialen in Deutschland vornehmen. Dafür muss man lediglich eine Filiale der Deutschen Post aufsuchen. Hierfür erforderliche Unterlagen sind der Personalausweis bzw. Reisepass, der jeweilige Kontoantrag sowie der Postident Coupon. Ein Mitarbeiter der Post füllt den Postident-Coupon aus, prüft Ihre Ausweisdaten und schickt den von Ihnen unterschriebenen Postident-Coupon zur Bank. Sofern der Wohnsitz in Deutschland ist, ist dies im Personalausweis vermerkt und man muss diesen nicht extra nachweisen. Neben deutschen Staatsbürgern kann die Legitimation mittels Postident auch von Ausländern genutzt werden, deren Ausweis bzw. Reisepass ein Lichtbild und eine maschinenlesbare Zone (MRZ) enthält. Das Postident-Verfahren ist für den Antragssteller kostenlos.

Videoident: Seit einigen Jahren ist es möglich, sich mittels der neuen Videoident-Methode bequem und schnell von zuhause aus bei den Banken zu legitimieren. Zur Legitimation findet im Anschluss an die Kontoeröffnung ein kurzer Video-Chat (ca. 5-10 Minuten) mit einem Mitarbeiter der Bank statt. Hierfür wird lediglich ein Internetfähiger PC / Laptop / Tablet-Computer mit Webcam oder ein Smartphone sowie der Personalausweis oder Reisepass benötigt.

Der Chat ist täglich (auch am Wochenende) möglich:

3.1.2 Kontoeröffnung für Auslandsdeutsche

Viele Auswanderer erfahren erst nach der Auswanderung von der Möglichkeit, ein kostenloses Girokonto in Deutschland zu führen, von dem im Ausland kostenlos abgebucht werden kann. Die Kontoeröffnung ist zwar auch mit einem Auslandswohnsitz möglich, doch der Aufwand für die Identitätsfeststellung ist dann erheblich höher:

Postident: Wer als Auslandsdeutscher in Deutschland Urlaub macht, kann ebenfalls das Postident-Verfahren nutzen. Allerdings muss eine beweiskräftige Bestätigung für den Auslandswohnsitz vorgelegt werden. Hierfür bietet sich beispielsweise ein lokaler Steuerbescheid, eine aktuelle Strom-, Gas- oder Wasserrechnung an.

Videoident: Das Videoident-Verfahren ist nur für deutsche Staatsbürger zugelassen. Bei der DKB ist die Kontoeröffnung für Auslandsdeutsche mittels Videoident in 40 Ländern möglich. 8 Hinweis: Banken können die Kontoeröffnung ohne Angabe von Gründen verweigern. Mit negativem Schufa-Eintrag ist die Kontoeröffnung beispielsweise nicht möglich.

Im Ausland: Die Identitätsfeststellung ist zudem bei einem Notar (Comdirect Bank) bzw. einer lokalen Bank oder einem Rechtsanwalt (DKB) möglich. Hierfür wird der Reisepass benötigt. Der Notar, der Anwalt oder die Bank muss das Anmeldeformular ausfüllen und direkt an die jeweilige Bank senden. Hierfür anfallende Kosten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden.

DKB: Die Legitimation durch eine Bank oder einen Anwalt ist in vielen Ländern möglich (z. B. Österreich, Schweiz, Frankreich, USA, Australien etc.). Leider gibt es aber auch Ausnahmen, in denen dies nicht möglich ist, beispielsweise Thailand, viele asiatische Länder, Südamerika, Afrika. Dann ist die Kontoeröffnung nur in Deutschland mittels Postident möglich.

Comdirect: Es gibt laut Website keine Ländereinschränkung für die Legitimation im Ausland mittels Notar. Die Identitätsfeststellung durch einen Notar muss in zahlreichen Ländern allerdings durch eine weitere Beglaubigung (sog. Apostille9) bestätigt werden.

3.2 Das Auslandskonto

Auslandsrentner stehen vor der Frage, ob sie im Ausland ein Konto brauchen. Eine wichtige Überlegung ist einerseits, ob Sie regelmäßige Kosten im Zielland haben, zum Beispiel für Miete und Nebenkosten, die Sie ohne hohe Überweisungsgebühren begleichen möchten. Auf der anderen Seite stehen die Einnahmen, insbesondere Ihre Rente, die Sie ggf. auch auf ein Auslandskonto transferieren lassen können.

Möchten Sie die Überweisung der Rente auf ein Auslandskonto veranlassen, benötigt der Renten Service dafür die internationale Kontonummer (IBAN), die internationale Bankleitzahl (BIC) und eine Zahlungserklärung, auf der die Bank die Kontoverbindung bestätigt. Die Zahlungserklärung können Sie bei der deutschen Rentenversicherung auf deren Website herunterladen.10

Nachteil von Auslandkonten können hohe Gebühren bei Auslandsüberweisungen und auch erheblich längere Transaktionsdauern bei der Auszahlung sein. Je nach Gebührenvariante gehen anfallende Überweisungsgebühren zulasten des Geldsenders oder des Empfängers. Transferiert die Deutsche Rentenversicherung die Rente auf ein Auslandskonto, übernimmt Sie die Überweisungsgebühren nicht. Ebenfalls zu beachten sind bei Auslandskonten die Währungsumrechnungen bei Überweisungen in Nicht-Euro-Länder.

3.2.1 Kontoeröffnung im Ausland

Wer etwaige Visumshürden gemeistert hat, die neue Wohnung bezogen und den Wohnsitz angemeldet hat, kann in der Regel auch problemlos ein lokales Bankkonto im Ausland eröffnen.

Im Rahmen der Kontoeröffnung prüfen die Banken die Identität des Antragsstellers, hierfür ist je nach Land noch die persönliche Vorsprache bei der Bank erforderlich. In einigen Fällen (bei einigen Banken im EU-Ausland) reicht eine notariell beglaubigte Kopie des Personalausweises aus. Daneben kann auch die Kreditwürdigkeit des Kunden geprüft werden, so wird eine Schufa-Abfrage auch bei der Kontoeröffnung im Ausland (z. B. in Österreich) gestellt. Für Auswanderer ist es in der Regel besser, mit der Kontoeröffnung bis zur Auswanderung zu warten und in der Übergangsphase ein deutsches Bankkonto zu nutzen.

3.2.2 Gefahren bei der Kontoeröffnung im Ausland

Möchten Sie ein Bankkonto im Ausland eröffnen, sollten Sie dies nur bei einer großen und renommierten Bank tun. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Bekannte kleinere Banken empfehlen, vor allem wenn Sie sich in einem Entwicklungsland aufhalten (z. B. Dominikanische Republik). Die Banken locken oft mit leeren Versprechungen, wie zum Beispiel „hier geht alles schneller“, „es ist sehr familiär und Gebühren sind niedrig“ oder „hier weißt Du Dein Geld in guten Händen“. Hinter der Bank verbirgt sich möglicherweise ein betrügerischer Verein. Kommen hohe Geldüberweisungen aus Deutschland, werden die Konten schnell abgeräumt und die angeblichen Bankmitarbeiter sind verschwunden. Selbst wer eindeutige Beweise vorlegt, hat mit einer Anzeige nur selten Erfolg.

3.2.3 Währungsverluste

Bei einem Auslandskonto können außerdem Währungsverluste drohen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Türkei. Die türkische Lira hat in den letzten 10 Jahren gut 80 Prozent des Werts gegenüber dem Euro verloren, so dass man nach Möglichkeit keine größeren Geldbeträge auf einem türkischen Bankkonto halten sollte. Besser man behält für die Rentenzahlung und sonstige Vermögenswerte ein Bankkonto in Deutschland und lässt die Rente dorthin überweisen. Wer zusätzlich ein Konto in der Türkei eröffnen möchte, sollte nur kleinere Beträge dorthin überweisen, um aktuell anfallende Dinge (z. B. die Mietkosten) zu begleichen.

3.2.4 Besteuerung der Rentenzahlung

Wer die Rente direkt auf ein Auslandskonto überweisen lässt, muss unter Umständen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Mit einigen Ländern hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die sogenannte Remittance-Base-Klauseln (Überweisungsklauseln) enthalten. Remittance-Base bedeutet, die Besteuerung richtet sich nach den Steuergesetzen desjenigen Landes, auf dessen Konto die Rente eingeht.

3.3 Auslandsüberweisungen

Für viele Auslandsrentner kann es sinnvoll sein, Konten in beiden Ländern zu unterhalten. In Deutschland bietet sich hierfür ein kostenloses Konto bei einer der genannten Direktbanken an, auf welchem dann die Rente von der Deutschen Rentenversicherung eingezahlt wird. Ein Konto im Ausland kann wiederum sinnvoll sein, wenn man Miete, Strom und ggf. Versicherungen nicht bar oder (außerhalb des Euroraums) per teurer Auslandsüberweisung bezahlen möchte. Doch wie bekommt man die Rente vom deutschen Girokonto ohne hohe Verluste durch Währungsumrechnungen und Bankgebühren auf das Auslandskonto?

3.3.1 Wie teuer ist eine Auslandsüberweisung?

Im Euroraum ist dank einheitlichem SEPA-Verfahren die Auslandsüberweisung mittlerweile genauso günstig wie eine Inlandsüberweisung. Auch Währungsumrechnungen fallen hier nicht an. Bei Zielen außerhalb des Euroraums kann der Empfänger aufgrund von Währungsumrechnungen und Bankgebühren bis zu 5 oder gar 10 Prozent der Rentensumme im Rahmen des Transfers einbüßen. Der von den Banken angewandte „bankeigene Devisenkurs” ist meist deutlich schlechter als der offizielle Wechselkurs. Die Kosten für eine Auslandsüberweisung sind zudem stark anhängig vom Land und der Empfängerbank. Daher kann hier auch nur eine verallgemeinerte Auskunft gegeben werden:

Tabelle 1: Überweisungskosten weltweit

Land / Region Überweisungskosten
Europäische Union (Euro-Länder) Eine SEPA-Überweisung darf aufgrund einer EU-Verordnung11 nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung in Deutschland.
Europäische Union (Nicht-Euro-Länder), Europäischer Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, …) Eine SEPA-Überweisung darf nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung (EU-Verordnung). Allerdings sind Einbußen durch Währungsumrechnungen wahrscheinlich.
Schweiz Die Schweiz nimmt zwar am SEPA-Verfahren teil, ist allerdings nicht an die EU-Preis-Verordnung gebunden. Mit zusätzlichen Bankgebühren und Einbußen durch die Währungsumrechnung in den Schweizer Franken ist zu rechnen.
Übrige Welt (nicht SEPA) Hohe Kosten für Bankgebühren und Währungsumrechnung. Die konkreten Überweisungskosten sind abhängig von Zielland und Empfängerbank.
3.3.2 Wie lange braucht eine Auslandsüberweisung?

Bei einem Konto im Ausland kann es aufgrund einer längeren Überweisungsdauer zu Verzögerungen bei der Rentenzahlung kommen.

Tabelle 2: Wie lange dauert eine Auslandsüberweisung?

Land / Region Überweisungsdauer
Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, …) Laut einer EU-Verordnung darf eine SEPA-Überweisung maximal einen Bankarbeitstag dauern.
Schweiz Die Schweiz nimmt zwar ebenfalls am SEPA-Verfahren teil, ist allerdings nicht an die EU-Verordnung zur Dauer von maximal einem Bankarbeitstag gebunden. Eine SEPA-Überweisung von oder in die Schweiz dauert üblicherweise 1 bis 2 Tage.
Süd- und Osteuropa (Länder außerhalb der EU, z. B. Türkei) 3 bis 15 Tage*
Nordamerika (USA, Kanada) und Australien 2 bis 5 Tage*
Südamerika, Asien und Afrika 4 bis 14 Tage*

*laut Auskunft der Haspa (größte Sparkasse Deutschlands)

3.3.3 Günstige Alternative: Wise

In den letzten Jahren haben sich einige innovative Finanzdienstleister am Markt etabliert, welche die Kosten für solche Auslandsüberweisungen drastisch senken können. Beim Anbietern wie Wise (ehemals TransferWise)12 zahlt man üblicherweise nur 1 Prozent für die Auslandsüberweisung und damit deutlich weniger wie bei einer klassischen Banküberweisung (5 bis 10 Prozent). Möglich ist dies, weil die Überweisung komplett an den Banken vorbeiläuft und dadurch die Gebühren deutlich gesenkt werden können. Wie Wise funktioniert, wird im folgenden Abschnitt erläutert.

Wie funktioniert Wise? Es stellt sich natürlich die Frage, wie es ein Anbieter wie Wise schafft, so günstige Konditionen bei Auslandsüberweisungen anbieten zu können. Das Grundprinzip von Wise lautet „der Währungswechsel wird nur vorgetäuscht“. Ein praktisches Beispiel zum besseren Verständnis: