Table of Contents

Crashkurs Buchführung

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Das betriebliche Rechnungswesen

Grundbegriffe des Rechnungswesens

Die Pflicht zur Buchführung

Die Bücher

Inventur und Inventar

Der Aufbau der Bilanz

Bilanzanalyse & -kennzahlen

Das T-Konto

Der Buchungssatz

Buchen auf Bestandskonten

Die Gewinn- und Verlustrechnung

Buchen auf Erfolgskonten

Übung: Buchungssätze bilden

Der Jahresabschluss

Das Saldieren der Konten

Die Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kostenartenrechnung

Die Kostenstellenrechnung

Die Kostenträgerrechnung

Die Kapitalflussrechnung

Die Anlagenbuchhaltung

Die Investitionsrechnung

Statische Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung

Dynamische Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung

Steuern in der Buchführung

Umsatzsteuer & Vorsteuer

Lohnsteuer

Abschluss

Lösungsteil zu den Übungen

Rechnungswesen-Lexikon

Nützliche Internetseiten

Quellenangaben

Entdecker mehr ...

Impressum

 

CRASHKURS BUCHFÜHRUNG

Schnell & einfach die Grundlagen des Rechnungswesens verstehen

 

 

 

 

 

 

1. Auflage

© 2022 Melanie Völker

 

Herstellung & Verlag:

BOD - Books on Demand, Norderstedt

 

ISBN: 978-3-7557-9150-8

 

Alle Rechte vorbehalten.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

 

Das betriebliche Rechnungswesen

Grundbegriffe des Rechnungswesens

 

Die Pflicht zur Buchführung

Die Bücher

 

Inventur und Inventar

 

Der Aufbau der Bilanz

Bilanzanalyse & -kennzahlen

 

Das T-Konto

 

Der Buchungssatz

 

Buchen auf Bestandskonten

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung

 

Buchen auf Erfolgskonten

 

Übung: Buchungssätze bilden

 

Der Jahresabschluss

Das Saldieren der Konten

 

Die Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kostenartenrechnung

Die Kostenstellenrechnung

Die Kostenträgerrechnung

 

Die Kapitalflussrechnung

 

Die Anlagenbuchhaltung

 

Die Investitionsrechnung

Statische Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung

Dynamische Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

Steuern in der Buchführung

Umsatzsteuer & Vorsteuer

Lohnsteuer

 

Abschluss

 

Lösungsteil zu den Übungen

 

Rechnungswesen-Lexikon

 

Nützliche Internetseiten

 

Quellenangaben

 

Entdecke mehr ...

 

Impressum

 

Einleitung

Im Alltag werden die Begriffe Buchhaltung und Buchführung oftmals synonym verwendet, was nicht ganz korrekt ist.

 

Man kann den Begriff Buchhaltung als betriebliche Organisationseinheit verstehen, die sich mit der Buchführung befasst. Die Hauptaufgabe der Buchhaltung besteht gemäß § 239 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) darin, alle innerhalb eines Geschäftsjahres anfallenden Geschäftsvorfälle des Unternehmens “vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet” zu erfassen und zu buchen. Diese Tätigkeit der Buchführung umfasst u. a. das Erstellen der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung.

 

Das vorliegende Buch gibt Aufschluss über die Teilbereiche der Buchhaltung oder des betrieblichen Rechnungswesens und erläutert grundlegende Aufgaben und Begrifflichkeiten, die für das ordnungsgemäße Führen der Unternehmensbücher wesentlich sind. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Erstellen des Jahresabschlusses und der korrekten Bildung von Buchungssätzen auf den jeweils zugehörigen Sachkonten. Hierzu gibt es einen Extra-Übungsteil, welcher dir helfen wird, das neu erlernte Wissen zu festigen.

 

In weiteren Abschnitten verschafft das Buch einen Überblick über die Kosten- und Leistungsrechnung, die Investitionsrechnung und die Anlagenbuchhaltung.

 

Ob als Prüfungsvorbereitung oder einfach aus Interesse – mit diesem Buch wirst auch du die Grundlagen der Buchführung schnell verstehen lernen.

Das betriebliche Rechnungswesen

Das Rechnungswesen stellt ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dar und dient der Erfassung und Überwachung betriblicher Geld- und Leistungsströme.

 

Die Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens ist es, das unternehmerische Handeln zahlenmäßig zu erfassen, zu überwachen und auszuwerten. Zu seinen Funktionen gehören die Dokumentation, Kontrolle, Disposition sowie die Rechenschaftslegung und Information.

 

Das betriebliche Rechnungswesen

= Zahlenmäßiges Erfassen, Überwachen und Auswerten des betrieblichen Geschehens

Dokumentation

sämtlicher Geschäftsvorfälle

(Vermögen, Kapital und Gesamterfolg)

Kontrolle

Überwachung von Wirtschaftlichkeit, Rentabilität und Liquidität

Disposition

Aufbereiten und Bereitstellen von Zahlenmaterial für die unternehmerische Entscheidungsfindung

Rechenschaftslegung und Information

Periodenbezogene Berichterstattung über

die Vermögens- und Ertragslage gegenüber Anteilseignern, Kreditgebern und Finanzamt

 

Man unterscheidet zwischen dem internen und dem externen Rechnungswesen.

 

 

Internes Rechnungswesen

Beim internen Rechnungswesen werden die inneren Vorgänge eines Unternehmens untersucht und dessen Leistungen und Kosten einander gegenüberstellt. Hier liefert das betriebliche Controlling mithilfe der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung (Betriebsbuchhaltung) dem Unternehmer Daten, die ihm ermöglichen, den Betriebsprozess zu steuern und den jeweiligen Anforderungen anzupassen.

 

Für das interne Rechnungswesen bestehen keine steuer- oder handelsrechtlichen Vorgaben, so dass das Unternehmen hier gewisse Freiräume zur Ausgestaltung nutzen darf – anders als beim externen Rechnungswesen.

 

 

Externes Rechnungswesen

Das externe Rechnungswesen ist nach außen gerichtet und wird durch handels- und steuerrechtliche Grundlagen bestimmt, die genau vorgeben, wie die Finanzbuchführung zu erfolgen hat. So müssen sämtliche Geschäftsvorfälle im Unternehmen, also alle Einnahmen und Ausgaben bezogen auf eine Rechnungsperiode, lückenlos erfasst werden. Der Begriff der Rechnungsperiode bezeichnet dabei den Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen (z. B. Jahresabschluss, Quartalsabschluss, Monatsabschluss).

Die Finanzbuchführung beinhaltet die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), der Bilanz und der Kapitalflussrechnung, deren Vorgänge dokumentiert werden, um Außenstehenden wie Finanzbehörden oder Banken Rechenschaft abzulegen.

 

 

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung (Fibu) als Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens ermittelt das Gesamtergebnis eines Unternehmens inklusive aller Veränderungen der Vermögensverhältnisse sowie des Gewinns oder Verlusts innerhalb einer Rechnungsperiode. Das Ergebnis der Finanzbuchhaltung ist der Jahresabschluss. Unterschieden wird im Weiteren zwischen der Debitoren- und der Kreditorenbuchhaltung.

 

In der Debitorenbuchhaltung werden die Forderungen des Unternehmens erfasst. Sie beinhaltet die Buchung von Ausgangsrechnungen und Bearbeitung von Zahlungseingängen / Gutschriften.

 

Die Kreditorenbuchhaltung erfasst die Zahlungsverpflichtungen (= Verbindlichkeiten) des Unternehmens.

Mit Kreditoren sind Lieferanten oder externe Anbieter gemeint, die Leistungen in Form einer Dienstleistung oder eines Produkts für ein Unternehmen (Kunde) erbringen und daher offene Forderungen diesem gegenüber haben. In der Kreditorenbuchhaltung werden also alle Eingangsrechnungen erfasst und im Blick behalten, um diese pünktlich zu bezahlen. Für wiederkehrende und dauerhafte Geschäftsbeziehungen werden Kreditoren als Datensätze mittels einer eigenen Identifikationsnummer in einer Kreditorendatenbank erfasst und gespeichert.

 

Finanzbuchhaltung

Erfassung der Bestände (Vermögen, Kapital) und Ströme (Erträge, Aufwendungen)

Bilanz und GuV

Debitorenbuchhaltung

Kreditorenbuchhaltung

Forderungen

Buchung von

Ausgangsrechnungen

Verbindlichkeiten

Buchung von

Eingangsrechnungen

 

Das nachfolgende Schaubild zeigt noch einmal die Zuordnung der Teilbereiche innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens.

 

Externes Rechnungswesen

(Finanzbuchhaltung)

Internes Rechnungswesen

(Betriebsbuchhaltung)

Gewinn- und

Verlustrechnung

Bilanz

Kapitalfluss

Controlling

Ertrag

Einnahme

Einzahlung

Leistung

Aufwand

Ausgabe

Auszahlung

Kosten

 

Im nächsten Abschnitt werfen wir einen genaueren Blick auf wesentliche Grundbegriffe, die uns immer wieder im Rechnungswesen begegnen.

 

Grundbegriffe des Rechnungswesens

In diesem Abschnitt werden wichtige Begriffe erläutert, die uns immer wieder im Rechnungswesen begegnen.

 

Doppelte Buchführung

Beispiele

Einnahme

Wert aller veräußerten Leistungen pro Periode; Zugang von Geldvermögen

Betriebseinnahmen

Bar- und Zielverkauf von Waren

Einnahmen durch Verkauf von Anlagevermögen

Ausgabe

Wert aller zugegangenen Güter / Dienstleistungen pro Periode; Abgang von Geldvermögen

Einkäufe von Waren und Rohstoffen

bezogene Dienstleistungen

Mietzahlungen

Reparaturkosten

Löhne und Gehälter

Abschreibungen

Einzahlung

Zufluss liquider Mittel (Kassenbestand)

Barverkauf

Auszahlung

Abfluss liquider Mittel (Kassenbestand)

Barkauf

Ertrag

in Geldeinheiten bewertete Gütererstellung pro Periode

1. neutraler Ertrag:

Erträge, denen keine Leistungen gegenüber-

stehen

betriebsfremd

(kein Zusammenhang mit Betriebszweck)

periodenfremd

(Zusammenhang mit Betriebszweck,

aber gehört in ein anderes Wirtschaftsjahr)

außerordentlich

(außerhalb gewöhnlicher Betriebstätigkeit)

2. Zweckertrag:

betriebsbedingter Ertrag, zugleich Leistung

Kursgewinn bei Wertpapieren

Steuererstattung

Verkauf von Maschinen

Verkauf betrieblicher Erzeugnisse

Aufwand

in Geldeinheiten bewerteter Güterverzehr pro Periode

1. neutraler Aufwand:

Aufwendungen, denen keine Kosten gegen-

überstehen

betriebsfremd

(kein Zusammenhang mit Betriebszweck)

periodenfremd

(Zusammenhang mit Betriebszweck,

aber gehört in ein anderes Wirtschaftsjahr)

außerordentlich

(außerhalb gewöhnlicher Betriebstätigkeit)

2. Zweckaufwand:

betriebsbedingter Aufwand, zugleich Kosten

Spenden

Steuernachzahlung

Brandschaden

Energie- oder Versicherungsaufwand

Leistung /

Erlös

in Geldeinheiten bewertete Gütererstellung der betrieblichen Tätigkeit pro Periode

1. Grundleistung:

Leistungen, denen Erträge in gleicher Höhe

gegenüberstehen

2. Kalkulatorische Leistung:

Andersleistung

kalkulatorische Leistungen, denen Erträge in

abweichender Höhe gegenüberstehen

Zusatzleistung

kalkulatorische Leistungen, denen kein

Ertrag gegenübersteht

Verkauf von Erzeugnissen

Bestände an Halb- / Fertigerzeugnissen

unentgeltlich abgegebene Leistungen

Kosten

in Geldeinheiten bewerteter Güterverzehr pro Periode, der der betrieblichen Leistungserstellung dient

1. Grundkosten:

Kosten, denen Aufwand in gleicher Höhe

gegenübersteht

2. Kalkulatorische Kosten:

Anderskosten

kalkulatorische Kosten, denen Aufwand in

abweichender Höhe gegenübersteht

(unterschiedliche Bewertung)

Zusatzkosten

kalkulatorische Kosten, denen kein

Aufwand gegenübersteht

Löhne, Gehälter

kalkulatorische Abschreibungen

kalkulatorische Miete, kalkulatorischer Unternehmerlohn

 

Zum besseren Verständnis sollen zusätzlich einige Beispiele dienen:

 

Vorgang

Ertrag

Einnahme

Einzahlung

Leistung

Kunde kauft Ware und zahlt bar

X

X

X

X

Kunde kauft Ware und erhält Zahlungsziel 30 Tage

X

X

X

Kunde zahlt Rechnung nach 30 Tagen (Zahlungsziel)

X

Verkauf einer Maschine zum Buchwert

X

X

Verkauf einer Maschine über Buchwert

X

X

X

Vorgang

Aufwand

Ausgabe

Auszahlung

Kosten

Kauf von Ware und Barzahlung an Lieferanten

X

X

X

X

Kauf von Ware mit Zahlungsziel 30 Tage

X

X

X

Bezahlung des Lieferanten nach 30 Tagen (Zahlungsziel)

X

Kauf einer Maschine (= Investition)

X

X

Spende an gemeinnützigen Verein

X

X

X

 

In einem späteren Abschnitt werden wir auf weitere wichtige Begriffe eingehen, wie den der Investition. An dieser Stelle soll uns aber die obige Tabelle für einen Überblick über die Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens vorerst genügen.

 

Bevor wir die verschiedenen Bereiche des Rechnungswesens im Einzelnen detaillierter durchleuchten, widmen wir uns im nächsten Kapitel zunächst der Frage, warum wir als Unternehmen überhaupt eine Buchführung erstellen müssen.

Die Pflicht zur Buchführung

Mittels der Buchführung werden sämtliche Geschäftsvorgänge eines Betriebes erfasst und dokumentiert. Diese Aufzeichnung erfolgt in Zahlenwerten, zeitlich und sachlich geordnet.

 

Die Pflicht zur Buchführung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch, wonach “jeder Kaufmann im Sinne des § 1 bis 7 HGB verpflichtet [ist], Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen” (§ 238 HGB).

Weiterhin gilt: “