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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Vorwort
2 Allgemeine Informationen
2.1 Einleitung
2.2 Erneuerbare Energien und sich aufbrauchende Energien
2.2.1 Welche Energieformen stehen zur Verfügung?
2.2.2 Die erneuerbaren Energien
3 Nutzung im privaten Bereich
3.1 Solarenergie
3.1.1 Photovoltaik
3.1.2 Solarthermie
3.1.3 Rechnet sich die Investition in eine Neuanlage überhaupt noch?
3.1.4 Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung
3.1.5 Das sollten Betreiber bestehender Anlagen unbedingt wissen
3.2 Kraft-Wärme-Kopplung
4 Gesetzliche Rahmenbedingungen
4.1 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
4.1.1 Ausgeförderte Anlagen (§ 21 EEG)
4.1.2 Ausschreibungen
4.1.3 Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen (§ 48 EEG)
4.1.4 Geplanter Zubau (§ 49 EEG)
4.1.5 Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden (§ 48 Abs. 3 EEG)
4.1.6 Definition der Inbetriebnahme (§ 3 Abs. 30 EEG)
4.1.7 Einspeisemanagement (§ 14 EEG)
4.1.8 Technische Vorgaben (§ 9 EEG)
4.1.9 50,2-Hz-Problematik
4.1.10 Marktprämie (§ 20 EEG)
4.1.11 EEG-Umlage für den Eigenverbrauch (§ 61 EEG)
4.1.12 Mieterstromförderung (§ 21 EEG)
4.1.13 Vergütung für die Einspeisung aus Biomasseanlagen (§ 42–44 EEG)
4.2 Kraft-Wärme-Kopplung
4.2.1 Energiesteuergesetz und Kraft-Wärme-Kopplung mit fossilen Brennstoffen
4.2.2 Vergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
4.2.3 Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen
4.3 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
4.4 Checkliste: Das sollten Sie beachten
5 Förderung und Besteuerung
5.1 Förderungen
5.1.1 Registrierung im Marktstammdatenregister
5.1.2 Förderung von Photovoltaikanlagen
5.1.3 Förderung von Blockheizkraftwerken
5.2 Keine Besteuerung bei Liebhaberei
5.2.1 Worum es geht!
5.2.2 Vereinfachungsregelung: Antrag auf Liebhaberei
5.2.3 Gestaltungsmöglichkeiten bei Bestandsanlagen
5.2.4 So sollten Sie bei neu angeschafften Anlagen vorgehen und planen
5.2.5 Steuervorteile trotz Liebhaberei
5.2.6 Auswirkungen der Liebhaberei auf die Umsatzsteuer
5.2.7 Konsequenzen bei Gewinnerzielungsabsicht
5.3 Besteuerung bei Gewinnerzielungsabsicht
5.3.1 Grundsätzliches zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
5.3.2 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
5.3.3 Angaben zur Umsatzsteuer
5.4 Einkommensteuer
5.4.1 Die Photovoltaikanlage in Ihrer Steuererklärung
5.4.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
5.4.3 So ermitteln Sie Ihren Gewinn (als Kleinunternehmer)
5.4.4 Besonderheiten bei Blockheizkraftwerken
5.5 Umsatzsteuer
5.5.1 Unternehmer sind umsatzsteuerpflichtig
5.5.2 Vorsteuerabzug: Nur bei ordnungsgemäßer Rechnung oder Gutschrift
5.5.3 Vorsteuerabzug: Nur bei Zuordnung zum Unternehmensvermögen
5.5.4 Welche Leistungen sind vorsteuerabzugsberechtigt?
5.5.5 Vorsteuer für das Gebäude
5.5.6 Kleinunternehmer-Regelung
5.5.7 Umsatzsteuer-Voranmeldungen
5.5.8 Umsatzsteuer-Jahreserklärung
5.5.9 Besonderheiten bei Blockheizkraftwerken
5.6 Eigenverbrauch bei Einkommen- und Umsatzsteuer
5.6.1 Ermittlung des Eigenverbrauchs
5.6.2 Eigenverbrauch bei der Einkommensteuer
5.6.3 Eigenverbrauch bei der Umsatzsteuer
5.7 Gewinnermittlung und Umsatzsteuer: Berechnungsbeispiele
5.7.1 Ermittlung der Umsatzsteuer 2021 (ohne Kleinunternehmer-Regelung)
5.7.2 Ermittlung des Gewinns 2021 bei teilweisem Eigenverbrauch (ohne Kleinunternehmer-Regelung)
5.7.3 Gewinn und Umsatzsteuer 2021 bei teilweisem Eigenverbrauch
5.8 Gewerbesteuer
5.9 Grunderwerbsteuer
5.10 Konsequenzen bei Ablauf der Förderung der Einspeisevergütung
5.10.1 Weiterbetrieb der Anlage mit voller Einspeisung
5.10.2 Weiterbetrieb und Umrüstung auf teilweisen Eigenverbrauch
5.10.3 Abbau der Anlage
6 Das sollten Sie zur Technik wissen
6.1 Photovoltaik
6.1.1 Allgemeine Funktion einer Photovoltaikanlage
6.1.2 Bestandsanalyse: Eignet sich mein Haus für eine Photovoltaikanlage?
6.1.3 Strahlungsangebot der Sonne
6.1.4 Komponenten einer Photovoltaikanlage
6.1.5 Stromspeicher – die Technologie der Zukunft?
6.1.6 Virtuelle Stromspeicher – die »Solar-Cloud«
6.1.7 E-Mobilität und Photovoltaik
6.1.8 Allgemeine Ertragsvorhersage
6.2 Kraft-Wärme-Kopplung
6.2.1 Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung
6.2.2 Wo können BHKW sinnvoll eingesetzt werden?
6.2.3 Einspeisung oder Selbstverbrauch: Was ist sinnvoller?
6.2.4 Beispielsrechnung für eine BHKW-Anlage
7 Planung und Ausführung
7.1 Checkliste: Woran müssen Sie denken?
7.2 Welcher Typ sind Sie?
7.2.1 Der Selbstbauer
7.2.2 Ausführung mithilfe eines Fachhandwerkers
7.2.3 Ausführung mithilfe eines Fachplaners
7.3 Genehmigungen und Formalitäten
7.3.1 Netzbetreiber
7.3.2 Inbetriebnahme
7.3.3 Clearingstelle
7.3.4 Anmeldung und Einspeisevertrag
7.3.5 Meldung der Anlage im Marktstammdatenregister
7.3.6 Schornsteinfeger
7.3.7 Baugenehmigung
7.3.8 Versicherungen
7.4 Gefahren durch Photovoltaikanlagen
7.4.1 Brand
7.4.2 Einsturz
8 Glossar
9 Anhang
9.1 Anlage 1: Nützliche Adressen
9.2 Anlage 2: Gesetzes- und Verordnungstexte im Internet
9.3 Anlage 3: Maße und Einheiten
9.4 Anlage 4: Erlasse der Finanzverwaltung
9.4.1 Ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
9.4.2 Ertragsteuerliche Beurteilung von Blockheizkraftwerken
9.4.3 Ertragsteuerliche Beurteilung von Blockheizkraftwerken; Ergänzung der Verfügung vom 1.10.2015
9.4.4 Unternehmereigenschaft und Besteuerung beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom (Photovoltaikanlagen)
9.4.5 Vorsteuerberichtigungszeitraum nach § 15a UStG für Betriebsvorrichtungen, die wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind
9.4.6 Grundstücksveräußerungen mit Solar- oder Photovoltaikanlagen, Gegenleistung
Photovoltaikanlage und Blockheizkraftwerk: Steuern, Technik und Umsetzung
1 Vorwort
»Ich würde mein Geld auf die Sonne und die Solartechnik setzen. Was für eine Energiequelle! Ich hoffe, wir müssen nicht erst die Erschöpfung von Erdöl und Kohle abwarten, bevor wir das angehen.« Bereits vor 90 Jahren war Thomas Edison schon klar, dass Strom durch die begrenzt verfügbaren Ressourcen ein endliches Gut sein kann. Daher ist es heute umso wichtiger die erneuerbaren Energiequellen, wie das Sonnenlicht, zu nutzen, um unsere Stromversorgung zu sichern und vor allem um unseren Planeten zu schützen.
Bei der Nutzung von Solarenergie, insbesondere durch eine Photovoltaikanlage oder eine Kraft-Wärme-Kopplung, gibt es so viele Dinge zu beachten, dass man schnell den Überblick verlieren kann. Neben Fragen zu technischen Voraussetzungen stellt man sich in jedem Fall die Frage, ob sich die kostspielige Anschaffung einer solchen Anlage überhaupt noch lohnt. Hierauf gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn diese ist neben der individuellen Nutzung, den gesetzlichen Rahmenbedingungen unter anderem auch von den technischen Voraussetzungen abhängig.
Nachdem die wirtschaftlichen und vertraglichen Grundlagen geklärt sind, stehen neben der Anmeldung beim Marktstammdatenregister und der physischen Installation auf Ihrem Hausdach die ungeliebten steuerlichen Themen an. Hierbei gilt es im ersten Schritt zu beachten, dass durch die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage eine gewerbliche Tätigkeit im steuerlichen Sinne ausgeübt wird. Diese Tätigkeit ist bei dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen, wodurch dieses eine Ermittlung von etwaigen Einkommen- und/oder Umsatzsteuervorauszahlungen vornimmt. Ob und welche Steuern jedoch überhaupt zu leisten sind, basiert auf der Motivation eine Photovoltaikanlage zu betreiben. So liegen bei einer Gewinnerzielungsabsicht alle Voraussetzungen für eine Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht vor, wohingegen eine Absicht zur Erzielung von Einnahmen nur eine Umsatzsteuerpflicht auslösen.
Dieser Ratgeber unterstützt Sie bei allen Herausforderungen der Neuanschaffung und des Betriebs von Stromgewinnungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen. Einen breiten Raum nehmen die steuerlichen Folgen bei Anschaffung und Betrieb von Photovoltaikanlagen ein. Wie ist der Betrieb einer Anlage einkommensteuerlich, umsatzsteuerlich, ggf. sogar gewerbesteuerlich zu behandeln? Viele konkrete Beispiele und aufschlussreiche Checklisten helfen Ihnen, den Durchblick in einem Dschungel voller Technik, Gesetze und Steuern zu behalten.
Ihre »Steuertipps«-Redaktion
2 Allgemeine Informationen
2.1 Einleitung
Seit dem UN-Klimabericht 2007 sind sich die Wissenschaftler einig, dass Kohlendioxid, neben anderen Gasen, maßgeblich am Treibhauseffekt beteiligt ist. Wichtige Meilensteine in den Bestrebungen, den Ausstoß an Treibhausgasen zu verringern, wurden jedoch bereits 1997 in dem allseits bekannten Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen festgelegt.
Dazu muss man wissen, dass bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Öl, Gas oder Kohle immer Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird – egal ob dies zu Zwecken der Gebäudebeheizung im privaten Bereich oder zur Stromerzeugung in einem Kraftwerk geschieht.
Da fossile Energieträger Kohlenwasserstoffverbindungen sind, in denen das Kohlendioxid chemisch gebunden ist, lässt sich deren Freisetzung bei der Verbrennung nicht verhindern. Das Ziel muss also sein, den Verbrauch der fossilen Energieträger durch modernste Anlagentechnik und eine hoch wärmedämmende Gebäudehülle zu reduzieren oder sie mithilfe erneuerbarer Energien zu ersetzen.
Verschiedene staatliche Förderprogramme sollen mithilfe von finanziellen Anreizen die Bereitschaft stärken, in neue Technologien oder Sanierungen zu investieren. Damit beschäftigt sich diese Broschüre ausführlich.
Aber auch eine Verschärfung der Gesetze soll einen gewissen Handlungsdruck erzeugen. Die Energiepolitik der Europäischen Union zwingt die Mitgliedsstaaten durch die Umsetzung der EU-Verordnungen in nationale Gesetze dazu. Ein Beispiel dafür ist die Einführung des Verkaufsverbots für konventionelle Glühlampen. Seit 2009 sind diese Glühlampen sukzessive aus unseren Läden verschwunden. Seit September 2012 ist der Verkauf von Glühlampen mit mehr als zehn Watt verboten.
Durch die Einführung des Energieausweises für Alt- und Neubauten im Jahr 2008, der Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes liefert, sollte ebenfalls Handlungsdruck erzeugt werden. Schlechte Ergebnisse im Energieausweis wirken sich negativ auf die Vermietung und den Verkauf von Immobilien aus.
Starke Auswirkungen haben auch die regelmäßigen Verschärfungen der Regelwerke zur Energieeffizienz, wie die Energieeinsparverordnung (ENEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Zuletzt wurden die vorgenannten Regelwerke zusammengeführt und vereinheitlicht zum sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GeG). Dieses trat zum 1.11.2020 in Kraft.
Um ihre Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung seit Januar 2021 eine CO2-Abgabe eingeführt. Pro Tonne verursachtes CO2 müssen die Unternehmen 25,– € zahlen. Dieser Preis wird in den kommenden Jahren schrittweise steigen, bis er 2025 einen Wert von 55,– € erreicht hat. Dies hat selbstverständlich höhere Preise für Güter und Dienstleistungen zur Folge. Ziel ist es, eine Lenkungswirkung in Richtung Senkung der CO2-Emissionen zu erreichen.
Da die Höhe der Kfz-Steuer bereits abhängig vom CO2-Ausstoß eines Fahrzeuges ist, liegt der Gedanke nahe, dass zukünftig auch die Einführung einer CO2-Steuer für Gebäude beschlossen werden könnte. Da der Energieausweis den spezifischen CO2-Ausstoß dokumentiert, wäre er das ideale Werkzeug dazu. Im Hinblick darauf empfiehlt es sich, bereits jetzt auf CO2-senkende Maßnahmen zu setzen.
Leider hat die mangelnde Weitsichtigkeit in der Energiepolitik in der Vergangenheit der Photovoltaikbranche großen Schaden zugefügt. Die hohen Einspeisevergütungen der vergangenen Jahre hatten einen wahren Boom in den Jahren 2010 bis 2012 zur Folge. Die langfristige Verpflichtung der Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber führte wiederum zu hohen Umlagezahlungen (EEG-Umlage), die von allen Stromkunden getragen werden mussten.
Die heftigen Kurskorrekturen in den Jahren 2013 und 2014 dieser überaus großzügigen Förderpolitik hatten dann wiederum einen massiven Einbruch der Zahl an installierten Anlagen zur Folge. Der Zubau im ersten Halbjahr 2014 war um 45 % geringer als der in 2013. Insolvenzen bei vielen Unternehmen quer durch die Branche waren leider das Resultat.
Durch die stark gesunkenen Einspeisevergütungen für den Strom aus Photovoltaikanlagen liegt der Fokus noch stärker als zuvor auf dem Eigenverbrauch des produzierten Stroms (auch Direktverbrauch genannt). Bei den derzeitigen hohen Strompreisen und den relativ geringen Einspeisevergütungen lassen sich nur noch so wirtschaftliche Anlagen errichten. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung intelligenter und bezahlbarer Stromspeicher in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Mehr dazu erfahren Sie in dem Kapitel »KfW-Programm Erneuerbare Energien – Batteriespeicher«.
Beherzigt man diese Planungsgrundsätze, kann die Anschaffung einer Photovoltaikanlage immer noch eine lohnende Sache sein. Unter dem ökologischen Aspekt ist sie dies ohnehin.
2.2 Erneuerbare Energien und sich aufbrauchende Energien
2.2.1 Welche Energieformen stehen zur Verfügung?
Unter Primärenergie versteht man die unmittelbar aus natürlichen Quellen gewonnene Energie. Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien genannt, sind ständig und unbegrenzt verfügbar, geografisch aber in unterschiedlicher Stärke vorhanden. Im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien sind die sich aufbrauchenden Energien nicht unbegrenzt verfügbar. Fossile Energieträger wie Öl, Gas und Kohle sind sich aufbrauchende Energien. Uran zählt ebenfalls zu den sich aufbrauchenden Energien, ist aber nicht fossiler Herkunft. Mit beiden Energieformen, den erneuerbaren Energien und den sich aufbrauchenden Energien, kann gleichermaßen die Sekundärenergie Elektrizität gewonnen werden.
Charakteristisch für die Sekundärenergie ist, dass sie nur über einen mit Verlusten behafteten Prozess aus der Primärenergie gewonnen werden kann. Der Wirkungsgrad ist bei den Technologien, die erneuerbare Energien nutzen, vergleichsweise gering. Gemeint ist das Verhältnis von eingesetzter Energie zur nutzbaren Energie. Der Wirkungsgrad eines Photovoltaikmoduls, das Sonnenlicht in Strom umwandelt, beträgt beispielsweise nur ca. 10 bis 15 %. Der Wirkungsgrad eines konventionellen Kraftwerkes, das als Brennstoff Kohle oder Uran benutzt, beträgt ca. 30 %.
Im Vergleich zum Wirkungsgrad eines Photovoltaikmoduls ist dieser zwar wesentlich höher, jedoch muss der in einem Kraftwerk genutzte Brennstoff erst einmal mit hohem Kostenaufwand gewonnen und aufbereitet werden. Das Photovoltaikmodul nutzt dagegen die kostenlos zur Verfügung stehende Strahlungsenergie der Sonne.
Die kostenlosen erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind, Geothermie und Wasserkraft haben somit einen deutlichen Vorteil gegenüber den fossilen Energieträgern. Ein Anstieg der allgemeinen Energiepreise bereitet dem Betreiber einer solchen Anlage keine Sorgen.
2.2.2 Die erneuerbaren Energien
Zu den erneuerbaren Energiequellen zählen Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlung, Erdwärme und Biomasse. Die Nutzungsformen sind vielfältig. Die Nutzung im privaten Bereich beschränkt sich in erster Linie auf die Energieträger Sonne, Erdwärme und Biomasse.
2.2.2.1 Solare Strahlungsenergie
Die Nutzung der Sonnenenergie mithilfe der Photovoltaik hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Im Jahr 2000 betrug der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 0,18 %, im Jahr 2009 bereits 6,86 % und 2019 noch 19,13 % (Quelle: BMWi, Oktober 2020). Das Zahlenwerk finden Sie unter
www.erneuerbare-energien.de
Aufgrund der bis zum Jahr 2012 sehr positiven politischen Rahmenbedingungen ist diese Entwicklung äußerst erfolgreich verlaufen. Inwieweit die nun zum Teil vorgenommenen drastischen Senkungen der Einspeisevergütung in den Jahren 2013 und 2014 diese Entwicklung beeinflussen werden, wird die Zukunft zeigen. Zumindest belegen die Zahlen, dass sich die Zuwachskurve der Photovoltaik an der Stromerzeugung durch erneuerbaren Energien seit 2015 stark abgeflacht hat.
Da in den folgenden Kapiteln sehr ausführlich auf das Thema Photovoltaik eingegangen wird, sei an dieser Stelle nur Folgendes erwähnt: Bei der Nutzung der solaren Strahlungsenergie handelt es sich um eine sehr umweltverträgliche Technik, deren »Brennstoff« völlig kostenlos und überall auf der Erde zur Verfügung steht.
2.2.2.2 Biomasse (nachwachsende Rohstoffe)
Von zunehmender Bedeutung wird in Zukunft sicherlich die Nutzung der Biomasse sein. Die Verbreitung der Biomassenutzung hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere der Brennstoff Holz in Form von Holzhackschnitzeln, Pellets oder Scheiten erwähnt. Holz ist ein Brennstoff, der in Deutschland in großer Menge zur Verfügung steht und bei einer weiterhin nachhaltigen Forstwirtschaft auch künftig zur Verfügung stehen wird. Natürlich hat auch hier die starke Nachfrage den Preis ansteigen lassen. Zwei Faktoren spielen jedoch für die künftige Bedeutung von Holz als Energieträger eine wichtige Rolle:
Der Preis des Holzes bleibt unberührt von weltpolitischen Ereignissen
Der Preis bewegt sich dauerhaft unter dem Preisniveau von Öl und Gas. Andernfalls kann sich die ansonsten teurere Technik der Pellet- oder Holzhackschnitzelkessel gegenüber den herkömmlichen Öl- oder Gasheizkesseln nicht dauerhaft am Heiztechnikmarkt behaupten.
In Bezug auf die eingangs erwähnte Kohlendioxiddiskussion hat der Brennstoff Holz eine Sonderstellung. Bei der Verfeuerung von Holz spricht man von der CO2-neutralen Verbrennung. Das bedeutet: Es wird genau die Menge an Kohlendioxid freigegeben, die während des Wachstums aufgenommen wurde. Der Brennstoff Holz ist also unter dem Aspekt der CO2-Emissionen als sehr positiv zu betrachten.