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Copyright: © 2021 Arthur Fontaine, Fasanenweg 3, 66663 Merzig

Gesamtgestaltung:Arthur Fontaine

Herstellung und Verlag: BoD - Books on Demand GmbH, Norderstedt

Das Werk einschließlich aller Abbildungen ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist ohne schriftliche Zustimmung des Autors oder Rechteinhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung, Einspeicherung bzw. Bearbeitung in elektronischen Systemen.

ISBN 978-3-7557-7197-5

INHALTSVERZEICHNIS

  1. ZUR VORGESCHICHTE
  2. WANDLUNGEN ZU BEGINN DER PREUßLICHEN ZEIT
  3. KERNPUNKTE DER ENTWICKLUNG VON DER KREISGRÜNDUNG BIS ZUR GEGENWART
  4. DIE EINZELNEN PFARREIEN UND PFARRVIKARIEN

VORWORT

Am Vorabend einer einschneidenden Strukturreform der Pfarr- und Seelsorgsorganisation im Bistum Trier, zu dem die Pfarreien im Landkreis Merzig-Wadern gehören, will das Buch die Entwicklung dieser Organisation auf dem Gebiet des Landkreises und in den hier bestehenden Pfarreien von der Kreisgründung an aufzeigen und bis zum heutigen Stand fortschreiben.

Zum Gesamtverständnis ist es dabei erforderlich, den Blick auch auf die politische und kirchliche Vorgeschichte zu richten, zumindest ab dem Punkt, als die Französische Revolution Auslöser für umwälzende Ereignisse in der Gesellschaft, damit auch der Kirche, während der Folgezeit bis heute war.

Die politischen Gegebenheiten erhalten dadurch ihre Bedeutung, dass sie oft Voraussetzungen und Vorgaben für kirchenorganisatorische Entscheidungen und Entwicklungen waren, damit einen ihrer Rahmen darstellen.

Der spezielle kirchliche Rahmen, in dem zentral alle Grundentscheidungen in kirchenorganisatorischer Hinsicht fallen, ist das Bistum. Die Pfarreien sind in diesen Zusammenhang gestellt und spiegeln ihn wider. Entsprechend wird ein besonderes Augenmerk auf die obere Ebene zu richten sein.

Im Kapitel zu den einzelnen Pfarreien werden die allgemeinen Organisationsregeln ausdifferenziert und so konkret. Dabei geht es hauptsächlich um das Bestehen und die gebietsmäßige Umschreibung der Seelsorgsbereiche, ihren kirchenrechtlichen Status, die Besetzung mit Seelsorgern, die Ausstattung mit Gotteshäusern sowie die Einbindung in größere Seelsorgs- und Verwaltungsverbände.

Die Darstellungen sind als Grundrisse angelegt und sollen so einen Überblick bieten. Für weitergehendes Informationsbedürfnis stehen umfassende Publikationen zur Verfügung. Auf sie wird in den Anmerkungen und im Quellen- und Literaturverzeichnis reichhaltig hingewiesen.

Wegen der grundrisshaften Darstellungsweise werden im Kapitel über die einzelnen Pfarreien lediglich Eckpunkte aufgezeigt. Das seelsorgerische Geschehen und das religiöse Leben innerhalb der örtlichen kirchlichen Strukturen konnte im so gesetzten Rahmen nicht berücksichtigt werden. Es sind also keine ausführlichen Pfarrgeschichten zu erwarten. Diese werden in der reichhaltigen ortsbezogenen oder regionalen Literatur geboten. Auch solche Titel sind dem Quellen- und Literaturverzeichnis zu entnehmen.

Ich danke allen, die durch Informationen, weiterführende Hinweise und in sonstiger Weise zum Buch beigetragen haben.

Im Dezember 2021

Der Autor

Abkürzungen und Hinweise zu Kapitel 4

HB = Handbuch des Bistums Trier

KA = Kirchlicher Amtsanzeiger für die Diözese Trier/Kirchliches

Amtsblatt für das Bistum Trier (ab 1965)

z. B.: KA 01.März 2000/69 (Erscheinungsdatum/Artikelnummer)

BA = Bistumsarchiv

SVZ = Saarländische Volkszeitung

Die Serie der Seelsorger:

Die Auflistung der Seelsorger an einer Seelsorgsstelle beginnt, gemäß dem Zeitrahmen des Buches, mit der Gründung des Kreises. Kapläne sind nicht erfasst. Als Quellen für die Namens- und Zeitangaben dienen De Lorenzi und das Handbuch des Bistums Trier 1991 (siehe Literaturverzeichnis), sofern nichts anders angegeben ist.

Die Serie der verzeichneten Seelsorger ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt „jahresgenau". Sie wird „tagesgenau" mit dem letzten, während seiner gesamten Amtszeit an einer Seelsorgsstelle nur für diese verantwortlichen Amtsinhaber (im Folgenden „eigener" Seelsorger genannt), denn ab dann werden die Organisationsverhältnisse durch die Bildung von Seelsorgsverbänden komplexer, machen also zusätzliche Informationen hilfreich. Vakanzverwaltungen sind, soweit bekannt, angegeben.

Amtszeiten:

Die hier genannten Daten zur Amtszeit der Seelsorger bedeuten: „Von"-Daten sind Daten der Amtsernennung oder deren Wirksamkeit, „bis"-Daten sind Daten des Endes der Amtszeit (durch Versetzung, Ruhestand, Tod u. a.).

In ortsgeschichtlichen Darstellungen sind nicht selten davon abweichende Angaben zu finden. Sie beziehen sich dann, sofern dort kein Irrtum vorliegt, auf den Tag der Einführung bzw. der Verabschiedung des Seelsorgers.

Die grafischen Darstellungen der Seelsorgsverbände:

Sie veranschaulichen aus der Sicht der einzelnen Seelsorgsstellen die sich verändernde Zugehörigkeit zu den Verbänden und geben den Zeitpunkt der Veränderung an. Dabei bleiben Vakanzzeiten und eher kurzzeitige Verwaltungsperioden außer Betracht.

Abb. 1: Territorien auf dem heutigen Kreisgebiet um 1650. Die Situation war zu Beginn der Französischen im Wesentlichen die gleiche mit zwei Veränderungen: Die lothringischen Gebiete gehörten ab 1766 ebenso die Landstriche links der Saar aus der 1778 geteilten Gemeinherrschaft Merzig-Saargau.

1 ZUR VORGESCHICHTE

1.1 DIE POLITISCHEN VERHÄLTNISSE AUF UNSEREM BETRACHTUNGSGEBIET AM VORABEND DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION

Zu Beginn der Französischen Revolution war das heutige Kreisgebiet ein Flickenteppich aus verschiedenen Herrschaftsräumen: dem Kurfürstentum Trier (überwiegend im Norden), dem Königreich Frankreich (im Süden und Westen), dem Herzogtum Luxemburg (im Westen) und der freien Herrschaft Dagstuhl (im Nordosten).1

In diese Territorien waren das früh reichsunmittelbare Dorf Michelbach und seit 1731 der ebenfalls reichsunmittelbare reichsritterliche Hof Münchweiler eingestreut.2 Ganz im Westen hatte das Domkapitel Trier die reichsunmittelbare Herrschaft über den Hof Perl mit den Orten Perl, Oberperl und Sehndorf.3 Im Süden bestand die Deutschherren-Kommende Beckingen mit Rechten vor allem dortselbst, in Pachten und im Haustadter Tal.4

Das Kurfürstentum Trier besaß seine Rechte von alters her. Trierische Orte auf dem heutigen Kreisgebiet waren zu Beginn der Französischen Revolution:5

Merzig

Brotdorf

Bietzen

Harlingen

Menningen

Besseringen

Ponten

St. Gangolf

Mettlach

Saarhölzbach

Bachem

Britten

Hausbach

Bergen

Scheiden

Waldhölzbach

Losheim

Niederlosheim

Düppenweiler

Oppen

Rissenthal

Rimlingen

Wahlen

Mitlosheim

Nunkirchen

Büschfeld

Biel

Überlosheim

Wadrill

Oberthailen

Rappweiler

Zwalbach

Steinberg

Weiskirchen

Konfeld

Untermorscholz

Oberleuken
(links der Leuk)

Keßlingen

Münzingen

Sinz

Faha

Nennig (teilweise)

Wies (teilweise)

Berg (teilweise)

Tettingen

Butzdorf

Perl

Oberperl

Sehndorf

Die französischen Gebiete bestanden aus den ehemaligen Anteilen des Herzogtums Lothringen in unserem Raum. Frankreich war 1766 endgültig in die alten Rechte Lothringens eingetreten.6 Als die Französische Revolution begann, waren folgende Orte im heutigen Kreisgebiet französich:7

Beckingen

Haustadt

Hozrath

Erbringen

Hargarten

Reimsbach

Merchingen

Saarfels

Dreisbach

Keuchingen

Hilbringen

Fitten

Ballern

Rech

Ripplingen

Mechern

Mondorf

Silwingen

Schwemlingen

Büdingen

Weiler

Wellingen

Wehingen

Bethingen

Oberleuken
(rechts der Leuk)

Orscholz

Tünsdorf

Nohn

Büschdorf

Eft

Hellendorf

Wochern
(teilweise

Weiten

Kostenbach

Buweiler

Rathen

Es gab ferner Gebiete, in denen zwei oder mehr Territorialherren ihre Hoheitsrechte gemeinsam ausübten, so Kurtrier und Frankreich (vordem Lothringen) im Hochgerichtbezirk „Merzig-Saargau". Dauernde Streitigkeiten veranlassten, diese Gemeinherrschaft zum 1. April 1778 so zu teilen, dass dem Kurstaat das Gebiet rechts der Saar und Frankreich das links der Saar nun allein unterstand. Rein kurtrierisch waren nun die Orte Merzig, Bietzen, Harlingen, Menningen, Mettlach, Besseringen und Ponten sowie Bachem. Ganz französischer Herrschaft unterstanden ab da die Dörfer Hilbringen, Fitten, Ballern, Rech, Ripplingen, Mondorf, Silwingen, Schwemlingen, Dreisbach, Weiler, Büdingen, Wellingen, Büschdorf, Wehingen, Bethingen und von Mettlach der Keuchinger Teil.8 Diese Dörfer wurden uneingeschränkt, wie die schon 1766 an Frankreich gelangten lothringischen Landstriche, dem Moseldepartement mit der Hauptstadt Metz eingegliedert.9 (Die hier angeführten Orte sind in der vorstehenden Gesamtauflistung aller trierischen und französischen Ortschaften enthalten.)

Der Herzog von Luxemburg war Landesherr in den rechts der Mosel gelegenen Teilen der Meierei (des Hofes) Remich. Zu Beginn der Französischen Revolution gehörten noch die Dörfer Besch, Borg und (in Gemeinherrschaft mit Frankreich) Wochern dazu.10 Für die Orte Nennig, Wies und Berg bestand eine Gemeinherrschaft von Kurtrier, Luxemburg und Frankreich.11

Die mit Stiftungsurkunde vom 6. Mai 1634 entstandene Herrschaft Dagstuhl umfasste 1720 die Ortschaften Lockweiler, Krettnich, Mettnich, Mühlfeld, Überroth, Eiweiler, Dorf, Wadern, Dagstuhl, Batschweiler, Altland, Vogelsbüsch, Noswendel, Bardenbach, Obermorscholz, Niederlöstern, Gehweiler, Oberlöstern, Wedern, Unter-Thailen, Primsweiler, Scheuern, Noswendelroth, Dörsdorf, Buttnich, Weierweiler, Nuhweiler, Reidelbach12. (Einige der vorgenannten Orte liegen außerhalb des heutigen Kreises Merzig-Wadern).

1.2 DER ENTWICKLUNGSSTAND DER KIRCHLICHEN ORGANISATIONSSTRUKTUREN IM ERZBISTUM TRIER ZU BEGINN DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION

Die Christianisierung des flachen Landes, die ab etwa dem 4. Jahrhundert in unserem Raum von der zu dieser Zeit bereits christlichen Stadt Trier ausging,13 war im 6. und 7. Jahrhundert fortgeschritten, wenn nicht weitgehend abgeschlossen.14 Zu ihrer Absicherung und Konsolidierung entstand ein Netz von Pfarreien und Pfarrbezirken, ergänzt durch die Gründung von Klöstern. So können viele der seither in Kontinuität bestehenden Pfarreien ein hohes Alter nachweisen.

Die „Mettlacher Wallfahrtsliste" verzeichnet 75 Ortschaften unserer Region, die jährlich am 9. September zum Grab des hl. Lutwinus im Kloster Mettlach wallfahren mussten. Diese Liste geht auf den Trierer Erzbischofs Rotbert (931-956) zurück, aufgegriffen von Erzbischof Albero (1133-1152), zuletzt von Erzbischofs Theoderich II. 1222 gefasst. Aber nicht alle der dort genannten Orte sind schon zur Zeit Rotberts Pfarrorte gewesen, etliche wohl auch 1222 noch nicht.15 Eine weitere Namensquelle für früh bestehende Pfarreien und halbselbständige/freie Kapellen ist die „Taxa generalis", eine Steuerliste des Erzbistums Trier aus der Zeit um 1330.16

Abb. 2: Christliche Grabplatte aus Faha (6./7. Jahrhundert); Original im Rheinische Landesmuseum Trier; koptisches Kreuz, das eine ägyptische Hieroglyphe („Nilschlüssel") christlich umdeutet. In der Schleife der maskenartige Christuskopf

Die trierischen Pfarreien waren seit dem 9. Jahrhundert in Landkapiteln (Landdekanaten) zusammengefasst, an deren Spitze der Dechant (Landdechant) stand. Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Merzig-Wadern waren die Landkapitel Merzig, Wadrill, Perl und Remich bedeutsam.

Über die Gliederungs- und Verwaltungsfunktion hinaus waren die Landkapitel der organisatorische Rahmen für eine Art Bruderschaft aller Seelsorger des Kapitels. Diese trafen sich pflichtmäßig zur jährlichen Kapitelversammlung, in der u. a. wesentliche Fragen der Seelsorge und Pfarrverwaltung zur Sprache kamen. Die Dechanten sorgten für eine gewissenhafte Ausführung der bischöflichen Anweisungen in den Pfarreien, die sie einmal jährlich visitierten.17

Die Landkapitel waren recht ausgedehnt. Sie sind mit den heutigen Dekanaten auch in dieser Hinsicht nicht vergleichbar.18 So umfasste z. B. das Landkapitel Merzig 1569/1571 42 Pfarreien und erstreckte sich grob in Nord-Süd-Richtung von Konz bis Saarbrücken, in Ost-West-Richtung von Wadern bis zur Saar.19 Diese Größe erforderte zur Entlastung der Dechanten eine weitere gebietsmäßige Untergliederung in sogenannte Definitionen mit einem leitenden Definitor. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts gab es im Landkapitel Merzig zwei, in Wadrill drei und in Perl ebenfalls drei Definitionen.20

Die den Landkapiteln übergeordneten und eine gewisse Anzahl von ihnen zusammenfassenden Verwaltungseinheiten waren die schon seit dem 10./11. Jahrhundert bestehenden Archidiakonate, geleitet von einem Archidiakon als „Helfer und Auge" des Bischofs.21 Die vier oben genannten Landkapitel gehörten zu Archidiakonat St. Mauritius Tholey.22 Diese Verwaltungs- und Organisationsform hatte bis zum Ende des „alten" Bistums Trier 1802 Bestand.23

Das Bistum Trier, ältestes Bistum in Deutschland, bildete jahrhundertelang bis zu seiner Auflösung mit den Bistümern Metz, Toul und Verdun (ab 1777 auch Nancy und St Dié) einen Bistumsverband, eine Kirchenprovinz oder ein Erzbistum. Ihr Vorsteher war der Bischof der Hauptdiözese Trier als Erzbischof oder Metropolit. Dieser hatte gegenüber den anderen Bistümern der Provinz (Suffraganbistümer genannt) gewisse Zuständigkeiten, z. B. in kirchenrechtlichen Angelegenheiten.24

Die Verbindung von Bistum Trier als geistlichem Territorium und dem Fürstentum Trier als weltlichem Staat, deren Leitungsämter beide in der Hand des Erzbischofs, zugleich Kurfürst, vereint waren und Handlungen häufig beides betrafen, waren der Hauptgrund dafür, dass seit alters her kein Unterschied zwischen Zivil- und Pfarrgemeinde gemacht wurde. Beides wurde als Einheit gesehen, fest im Bewusstsein der Menschen verankert. Entsprechend wurde geplant, entschieden und gehandelt. Diese Einstellung bestand bis zur Französischen Revolution und teilweise noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein. Erst die Auswirkungen des Kulturkampfes im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts führten zur endgültigen Trennung beider Bereiche.

Schließlich noch ein Wort zur Benediktinerabtei Mettlach. Dieses früh gegründete Kloster war stets ein Stützpunkt der Trierer Kirche in unserem Raum. Sein Einfluss auf die religiöse, kulturelle, politische und wirtschaftliche Entwicklung war weit über die Grenzen des Mettlacher Tales hinaus beträchtlich.25

Abb. 3: Eine Kostbarkeit aus dem ehemaligen Benediktinerkloster Mettlach ist dieses dreiteilige Kreuzreliquiar (um 1238), das zu den bedeutendsten Goldschmiedearbeiten des 13. Jahrhunderts zählt.

1.3 AUSWIRKUNGEN DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION UND DER NAPOLEONISCHEN HERRSCHAFT AUF DIE TRIERER BISTUMS- UND PFARRSTRUKTUREN

Die gravierenden Auswirkungen der 1789 beginnenden Französischen Revolution erreichten die französischen Bürger in unserem Raum zeitnah,26 die übrigen wenige Jahre später. Die Ereignisse in Frankreich brachten die bekannten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umwälzungen. Im Zug dieser umfassenden Veränderungen ergaben sich auch wesentliche Einschnitte im kirchlichen Bereich. Dies hatte sowohl Auswirkungen auf das religiöse Leben als auch auf die kirchlichen Organisationsstrukturen.

Am 2. November 1789 beschloss die französische Nationalversammlung die Enteignung des gesamten Kirchengutes zugunsten des Staates. Bereits an 4. August 1789 war das bisherige Feudalsystem aufgehoben worden.27 Damit hatte die Kirche ihre bisherige wirtschaftliche und organisatorische Basis verloren, eine Neuorientierung war erforderlich. Die aber nahm der Staat in seinem revolutionären Sinn in die Hand.

Am 12. Juli 1790 verabschiedete die französische Nationalversammlung eine „Zivilverfassung des Klerus". Das Gesetz machte den Geistlichen zu einem vom Staat eingesetzten und von ihm kontrollierten Beamten der Pfarrei. In jedem Departement sollte nur ein Bistum bestehen und in jedem Kanton nur eine Pfarrei (für etwa 6000 Einwohner). Wegen des Wegfalls der Lebensgrundlage aus den bisherigen Einkommen, sollte der Klerus vom Staat besoldet werden.28

Aufgrund eines Dekrets der Nationalversammlung vom 27. November 1790 mussten alle staatlich besoldeten Geistlichen einen Eid auf die Revolutionsverfassung ablegen. Weniger als die Hälfte von ihnen tat dies. Eidverweigerer wurden verfolgt, eingekerkert, deportiert, viele hingerichtet.29 In zahlreichen Fällen blieben Pfarreien auf diese Weise oft für Jahre ohne Seelsorger. 1792 wurden endgültig alle katholischen Orden und Klöster aufgelöst, nachdem bereits am 13. Februar 1790 ein Verbot der nicht im Erziehungs- und Gesundheitswesen tätigen Orden ausgesprochen worden war.30

Dass diese Gesetze sofort auch in den französischen Orten unseres Raumes angewendet wurden und ihre Auswirkungen hatten, zeigt beispielhaft ein Bericht aus dem Haustadter Tal: Die religions- und kirchenfeindliche Politik der Revolutionäre hätte eine zunehmende Distanzierung der Bevölkerung zum neuen Staat zur Folge gehabt, besonders nach den Gesetzen von 1790. Viele Priester hätten den geforderten Eid verweigert und wären aus Frankreich emigriert, manche die Seelsorge im Untergrund weitergeführt. Vom Staat eingesetzte vereidigte Priester hätten kein Vertrauen bei der Bevölkerung gehabt. Im Haustadter Tal sei man vielfach heimlich zum Gottesdienst oder für Taufen ins benachbarte kurtrierische Düppenweiler ausgewichen. Die Abneigung sei gewachsen, als die Entchristlichungspolitik ab 1793 weiter radikalisiert wurde.31 Ein anderer Beleg dafür, dass die Revolutionsgesetze in den französischen Gemeinden unserer Gegend schon sehr früh strikt angewendet wurden, ist die Auflösung der Deutschherrenkomturei Beckingen bereits 1792.32

Der 1792 beginnende Eroberungskrieg Frankreichs in Richtung Rhein, dem eine Koalition von Österreich, Preußen und Kurtrier entgegentrat, endete nach einigem militärischem Hin und Her am 1. September 1794 mit der Eroberung von Koblenz durch die Franzosen und bis zum Jahresende mit der Besetzung des gesamten linksrheinischen Gebietes sowie Luxemburgs durch die Revolutionstruppen.33 Damit hatten das Kurfürstentum Trier, das Herzogtum Luxemburg und die Klein-Herrschaften in unserem Raum faktisch aufgehört zu bestehen. Der letzte Trierer Erzbischof und Kurfürst Clemens Wenzeslaus (1768-1802) flüchtet nach Verlust seiner Macht und seiner Einflussmöglichkeiten nach Augsburg in sein zweites Bistum.34

Nachdem Preußen 1795 und Österreich 1797 die Annexion der linksrheinischen Gebiete durch Frankreich anerkannt hatten, begann die französische Militär- und Zivilverwaltung 1798 damit, französische Gesetze und Verwaltungsregeln auch in den besetzten Gebieten einzuführen. Größere Gemeinden wurden zu Mairien erklärt, kleinere zu Mairien zusammengeschlossen. Ihnen waren Kantone übergeordnet. Die nächsten Verwaltungsstufen waren die Arrondissements und schließlich die Departements.35

Im kirchlichen Bereich wurden gemäß Revolutionsdoktrin, dass der Staat auch Herr der Kirche sei, alle Pfarreien, Landkapitel und Archidiakonate von der staatlichen Verwaltung aufgelöst. Neue Pfarreistrukturen wurden nach französischem Muster eingeführt: In den Hauptorten der Kantone - an dem Gebiet des heutigen Kreises Merzig-Wadern hatten die Kantone Merzig, Wadern, Saarburg, Sierck und Remich Anteil - entstanden Kantonspfarreien, die anderen Pfarreien wurden zu „Hilfspfarreien" (Sukkursalpfarreien) innerhalb der Kantonspfarreien degradiert oder unterdrückt, indem der Ort einer Kantons- oder Hilfspfarreien als Filiale zugeordnet wurde. Die Seelsorger der Hilfspfarreien („Hilfsgeistliche") galten als nicht staatlich zu besoldend. Der Zweck dieser Stufung ist deutlich: Wenn der Staat schon die Alimentierung des Klerus übernehmen würde, konnte er auf diese Weise wenigsten Finanzmittel einsparen.

Mit dem Amt des Kantonspfarrers sollte zudem offenbar eine Art Ersatz für den entfallenen Dechanten geschaffen werden, denn der Kantonspfarrer durfte die Hilfspfarreien visitieren, die Kollekten einsammeln und für vakante Pfarrstellen vorläufige Verwalter bestellen.36

Indessen blieben die zahlreichen kirchenfeindlichen Repressalien bestehen, weitere wurden hinzugefügt: Z. B. wurden Kirchen geschlossen; ab dem 1. Juni 1798 war es den Geistlichen nicht mehr gestattet, außerhalb von Kirchen religiöse Handlungen vorzunehmen; ab dem 22. September 1798 übernahm eine staatliche Stelle die Führung der Zivilstandsregister; ab 1799 durften die Geistlichen auf Friedhöfen nicht mehr beerdigen oder die Gräber einsegnen.37

Als Napoleon Bonaparte am 9. November 1799 die Macht in Frankreich übernommen hatte, leitete er Maßnahmen ein, die aggressive Politik des französischen Staates gegenüber der katholischen Kirche zu mildern und der eingetretenen tiefen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken, um auch auf diese Weise seine Macht zu stabilisieren und Wohlwollen im Volk für seine Eroberungspläne zu gewinnen.38 So erlaubte Napoleon 1799 u. a. die Wiedereröffnung der geschlossenen Kirchen und ermöglichte die Rückkehr der deportierten und die Freilassung der gefangen gehaltenen Geistlichen.39

Unter Napoleon kam es bald zu erneuten kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und einer Koalition europäischer Länder, die mit der Niederlage der Koalition endeten. Am 9. Februar 1801 wurde der Friedensvertrag von Lunéville geschlossen, in dem die Eroberungen der Franzosen auf dem Gebiet links des Rheins völkerrechtlich sanktioniert wurden: Der Landstrich war Teil Frankreichs geworden.40 Damit war gleichzeitig der Weg frei, die 1798 dort illegal geschaffenen Departements staatsrechtlich den französischen Departements gleichzustellen.41

Unser heutiges Kreisgebiet gehörte danach teilweise zum Mosel-Departement, und zwar die zu Beginn der Französischen Revolution bereits französischen Orte, teilweise zum neuen Saar-Departement (mit den Kantonen Merzig, Wadern und Saarburg) aus den Orten der ab 1792 besetzten Territorien und zu einem kleineren Teil zum Wälder-Departement, im Wesentlichen mit den ehedem luxemburgischen (seit 1766 französischen) Dörfern rechts der Mosel.42

Um die Politik Frankreichs gegenüber der katholischen Kirche auf eine neue Grundlage zu stellen, schloss Napoleon am 15. Juni 1801 mit Papst Pius VII. einen Kirchenstaatsvertrag, der am 8. April 1802 auch in den französisch besetzten Gebieten Gültigkeit bekam. Da der Papst in diesem Dokument die Enteignung der geistlichen Güter in Frankreich akzeptiert und damit Verzicht auf sie geleistete hatte, wurde es auf Beschluss der französischen Regierung vom 9. Juni 1802 Rechtsgrundlage für die zum gleichen Datum ausgesprochene Aufhebung aller religiösen Orden und den Beginn der Säkularisierung und Veräußerung des geistlichen Besitzes (mit Ausnahme der Bistums- und Pfarrgüter, soweit sie nicht schon von den Behörden verkauft worden waren) nun auch in den neuen Departements.43

Der Säkularisationsbeschluss betraf in unserem Raum u. a. die Benediktinerabtei Mettlach,44 das Kapuzinerkloster Wadern45 und die Propstei der Wadgasser Prämonstratenser in Merzig.46 Die Mettlacher Mönche hatten ihr Kloster bereits 1794 verlassen. Die Abteigebäude mit Zubehör wurden am 10. August 1803 versteigert. Einige der Ordensgeistlichen waren als Ortspfarrer in der Umgebung geblieben.47 Die Waderner Klosteranlagen kamen ab 1804 in Teilen zur Versteigerung.48 Die Propstei Merzig konnte ihre Aufhebung und die Konfiszierung ihrer Besitzungen noch bis 1807 hinausschieben, weil sie zunächst als nicht von der Enteignung betroffene Pfarrgüter ausgegeben worden waren.49 Die Güter des Deutschen Ordens im französischen Beckingen waren nach dessen Aufhebung schon ab 1792 versteigert worden.

Das Konkordat eröffnete nicht nur die nun wieder freiere Religionsausübung, sondern auch die Möglichkeit, ein neues Bistum Trier zu errichten. Als Bistumsgebiet wurde das Departement Saar bestimmt, mit nur einem Bruchteil des alten Bistums. Das „französische Bistum Trier" war also nach französischem Willen an eine staatliche Verwaltungsgrenze gebunden worden. Ebenso sollten die Kantonsgrenzen weiterhin die Grenzen der Pfarreien sein. Auch die Stufung in Kantons- und Sukkursalpfarreien wurde beibehalten. Die französischen „Ausführungsbestimmungen" zum Konkordat in den sogenannten „Organischen Artikeln" unterliefen dieses nicht nur in mancher Hinsicht, sie griffen auch an vielen Stellen in das kirchlich-religiöse Leben ein, z. B. mit Vorschriften zum Prozessions- und Wallfahrtswesen, zum Inhalt von Predigten u.v.a.50

In einer päpstlichen Bulle vom 29. November 1801 war ein Kardinallegat mit der Neuumschreibung der Bistümer und der Neuorganisation der Pfarreien in Frankreich beauftragt worden. Am 9. April 1802 legte er die Grenzen des neuen Bistums Trier in den Grenzen des Saar-Departements fest. Die Errichtungsurkunde ist vom 10. April 1802 datiert. Errichtung und Umschreibung der Pfarreien sowie die Ernennung von der Regierung genehmer Pfarrer wurde dem zu ernennenden Bischof überlassen.51

Als Bischof setzte Napoleon dem neuen Trierer Bistum am 12. Juli 1802 den Franzosen Charles Mannay vor, den der Papst nur noch formell bestätigen konnte.52 Mannay legte der staatlichen Behörde bereits am 3. Mai 1803 einen Organisationsplan für die Neuordnung der Pfarreien seines Bistums vor, der am 11. März 1803 von Napoleon genehmigt wurde. Die nicht in dieser Auflistung als Kantons- oder Hilfspfarreien aufgeführten Orte (Seelsorgsstellen) wurden unterdrückt und den genannten als Filialen oder Kapellen zugewiesen. Entsprechend war das Verfahren im „neuen" Bistum Metz, dem die im Mosel- und Wälderdepartement gelegenen Orte unseres Kreisgebietes angehörten.

Die Hilfspfarreien waren selbständige Pfarreien, unabhängig von der Kantonspfarrei und nicht dem Kantonspfarrer untergeordnet. Auch einige Filialen behielten einen eigenen Geistlichen/Vikar. Die Stellung des Hilfspfarrers/Vikars entsprach also etwa der eines Pfarrvikars, der allerdings im Unterschied zu einem „ordentlichen" Pfarrer „amovibel" war, d. h. leichter versetzt werden konnte.

Im Trierer Bistumsteil des heutigen Kreises gab es nur zwei Pfarreien, die Kantonspfarreien Merzig und Wadern. Beiden waren je sieben Hilfspfarreien zugewiesen. Zur Kantonspfarrei Merzig gehörten folgende Hilfspfarreien mit ihren Filialen:

  • Bietzen (mit Harlingen und Menningen)
  • Britten (mit Hausbach und Bergen)
  • Brotdorf (mit Bachem und Rimlingen)
  • St. Gangolf am Montclairberg (mit Besseringen, Ponten und Mettlach)
  • Losheim (mit Niederlosheim, Rimlingen - zu Brotdorf, irrtümlich auch Losheim zugeschrieben - Scheiden, Waldhölzbach und Mitlosheim)
  • Saarhölzbach
  • Wahlen (mit Rissenthal und Oppen)

Zur Kantonspfarrei Wadern (mit Bardenbach, Niederlöstern, Noswendel, Noswendelroth, Obermorscholz, Wedern und Steinberg) gehörten folgende Hilfspfarreien mit ihren Filialen (von denen einige heute außerhalb des Kreisgebietes liegen):

  • Konfeld (mit Untermorscholz, Rappweiler und Zwalbach)
  • Lockweiler (mit Buttnich, Dösterhof, Nuhweiler, Dagstuhl und Krettnich)
  • Mettnich (mit Mühlfeld und Eiweiler)
  • Neunkirchen/Nahe
  • Nunkirchen (mit Büschfeld, Biel, Michelbach und Münchweiler)
  • Wadrill (mit Gehweiler, Grimburgerhof, Reidelbach, Sitzerath und Oberlöstern)
  • Weiskirchen (mit Thailen, Weierweiler und Schwarzwälderhof)

Die Umschreibung der Pfarreien hielt sich aus praktischen Gründen nicht immer an die Kantonsgrenzen. So war z. B. die Hilfspfarrei Düppenweiler im Kanton Merzig dem Kanton Lebach mit der dortigen Kantonspfarrei zugewiesen; Mitlosheim gehörte zum Kanton Wadern, war aber Losheim im Kanton Merzig zugeordnet; Mechern im Kanton Rehlingen gehörte zur Pfarrei Hilbringen im Kanton Sierck.53 Manche traditionsreiche Pfarrei wurde Hilfspfarrei oder gar Filiale, wie z. B. St. Johannes Mettlach, das zur Hilfspfarrei St. Gangolf kam. Saarhölzbach, bis dahin Filiale von St. Gangolf, wurde dagegen eigenständige Hilfspfarrei.

Wie schon ausgeführt, sollte das System von Kantons- und Hilfspfarreien dem Staat Geld einsparen, durch eine Minimalzahl von Hilfspfarreien und durch die Besoldung der Pfarrer: Während ein Kantonspfarrer schließlich 1 000 ffs Staatsgehalt bekam, erhielt von den zunächst unbesoldeten Hilfspfarrern ab 1804 ein Teil Gehalt, ab 1807 wurden dann (fast) alle mit einem staatlichen Gehalt von 500 ffs ausgestattet. Die Gemeinden sollten ergänzend zum Unterhalt ihrer Pfarrer beitragen, was schwer zu verwirklichen war.54

Abb. 4: Wandgemälde in der Pfarrkirche St. Peter in Merzig von 1889: Der Trierer Bischof Mannay machte am 8. Juli 1810 bei der Rückholung des Trierer Heiligen Rockes aus Bamberg, wo er während der Französischen Revolution ausgelagert war, Station in Merzig.

Bischof Mannay bemühte sich, das Bistum und die Pfarreien zu ordnen und zu stabilisieren, wobei er sich im Wesentlichen an die Vorgaben des Konkordats und die „Organischen Artikel" des französischen Staates halten musste. Durch Visitationsreisen (1803 in die Kantone Merzig und Wadern) suchte er sich ein Bild von der Lage zu machen, womöglich auf die Anliegen der Betroffenen einzugehen und Abhilfe zu schaffen. Ein Teil der vor Ort geäußerten Wünsche konnte in den folgenden Jahren erfüllt werden, z. B. die Zuweisung zu einer näher liegenden oder besser zu erreichenden Pfarrei bzw. Filiale oder die Entsendung eines eigenen Vikars in eine Filiale. So kehrte z B. Rimlingen 1805 von Brotdorf nach Losheim zurück; Oberlöstern, ab 1803 bei Wadrill, gehörte ab 1805 zu Wadern; Oppen im Bistum Trier wurde ab 1805 von Reimsbach im Bistum Metz mitverwaltet. Letzteres wurde 1810 durch einen Vereinbarung zwischen den Bistümern Trier und Metz über die gegenseitige seelsorgerische Betreuung grenznaher Orte, wenn dies vorteilhaft war, geregelt und betraf eine ganze Reihe weiterer Fälle.55

Die Darstellungen zeigen, dass die Neuorientierung in starker Bewegung war und sicher auch das religiöse Leben der Menschen nicht wenig belastete. Andererseits gibt es Beispiele für Beharrung, trotz formaler organisatorischer Veränderungen. So gehörten die ab 1778 französischen Dörfer Dreisbach und Schwemlingen dem Bistum Metz an. Die Menschen aber blieben in ihren religiösen Vollzügen der jahrhundertealten Bindung an die Pfarrei St. Gangolf am Montclairberg treu, obwohl die Saar sie von ihrem angestammten Pfarrsitz im Bistum Trier trennte, mit allen Beschwernissen, die der Fluss als Hindernis mit sich brachte. Diese Praxis wurde schließlich 1810 durch den Bischof von Metz im Zug der oben erwähnten Regelung der Seelsorge in grenznahen Pfarreien legalisiert. Ebenso konnte nach dieser bischöflichen Anweisung Keuchingen im Bistum Metz vom Trierer Pfarrer in St. Gangolf seelsorgerisch betreut und der Metzer Teil von Oberleuken vom Trierer Pfarrer des Trierer Dorfteiles versorgt werden.56

1807 gelang es Bischof Mannay (fast) alle Hilfspfarrer mit staatlicher Besoldung auszustatten.57 Insgesamt entwickelte sich das kirchliche Leben wieder freier und aktiver. Die Fürsorglichkeit für sein Bistum, die Gläubigen und die Pfarrer brachte Mannay allseitige Sympathie und Hochachtung ein.58


1 Die geschichtlichen Ereignisse, die zu dieser Situation geführt haben, stellen Constantin von Briesen in seinem Buch „Urkundliche Geschichte des Kreises Merzig" und in größerem Rahmen und in neuerer Sicht Kurt Hoppstädter/ Hans-Walter Herrmann in ihrer „Geschichtlichen Landeskunde des Saarlandes" ausführlich dar.

2 Briesen, S. 328-337.

3 Hoppstädter/Hermann, S. 236-243.

4 Jacobs, Wolfgang, Bd. 1, S. 60; Niederkorn, S. 41f.

5 Briesen, S. 92-94; Bärsch, S. 44ff. (1846), 264ff. (1849).

6 Hermann/Sante, S. 26; Behringer/Clemens, S. 52; Briesen, S. 153.

7 Hoppstädter/Hermann, S. 577; Briesen, S. 229-237; Bärsch, S. 44ff. (1846), S. 364ff. (1849); Das Löstertal, S. 57f.

8 Briesen, S. 92-100, 169ff.; Hoppstädter/Hermann, S. 151f.

9 Hoppstädter/Herrmann, S. 537.

10 Kiefer, S. 32, 101; Hoppstädter/Hermann, S. 341: Die Gemeinde Perl, S. 476; Bärsch, S. 44ff.

11 Bach, S. 28; Die Gemeinde Perl, S. 310.

12 Bärsch, S. 44ff; Briesen, S. 279-294; Hoppstädter/Hermann, S. 376, 378f.

13 Pauly, Landkapitel Merzig, S. 53.

14 Pauly, Landkapitel Perl, S. 44.

15 Pauly, Landkapitel Merzig, S. 15f.; Griebler, S. 56-64.

16 Fabricius, Taxa, S. 1-52; Pauly, Landkapitel Merzig, S. 13ff.

17 Geschichte des Bistums Trier, Bd. 3, S. 135ff.; Marx, S. 30ff.

18 Marx, S. 35ff. Zu den genannten Landkapiteln im Detail siehe: Pauly, Siedlung und Pfarrorganisation.

19 Lichter, S.207; Marx, S. 37.

20 Marx, S. 39.

21 Geschichte des Bistums Trier, Bd. 3, S. 131ff : Lexikon für Theologie und Kirche, Sp. 947f.; Marx, S. 11ff.

22 Marx, S. 18; Kell 1958, S. 16.

23 Weyand, S. 450; Marx, S. 46.

24 Hoppstädter/Hermann, S. 525; Pauly, Aus der Geschichte, S. 68.

25 Ewig, S. 242; Büttner, S. 34.

26 Henrich u. a., S. 124ff. (Bericht aus einem der betroffenen Orte).

27 Pauly, Aus der Geschichte, S. 69.

28 Ebd.; Marx, S. 5.

29 Schleich, S. 182; Pauly, Aus der Geschichte, S. 69.

30 Erdmann, S. 194.

31 Henrich u. a., S. 128-130.

32 Jacobs, Bd. 1, S. 90.

33 Pauly, Aus der Geschichte, S. 68ff.; Kell 1958, S. 43.

34 Hermann/Sante, S. 65; Pauly, Aus der Geschichte, S. 70.

35 Behringer/Clemens, S. 65; Kell 1958, S. 43.

36 Weyand, S. 450f.; Marx, S. 5ff., 46ff.; Dibos, S. 10f.

37 Weyand, S. 450; Marx, S. 5; Pauly, Aus der Geschichte, S. 71f.

38 Behringer/Clemens, S. 70.

39 Weyand, S. 450.

40 Bauer, S. 91f.; Geschichte des Bistums Trier, Bd. 4, S. 37.

41 Geschichte des Bistums Trier, Bd. 4, S. 37.

42 Kell 1958, S. 44; Dibos, S. 10f.; Hoppstädter/Hermann, S. 537.

43 Geschichte des Bistums Trier, Bd. 4, S. 37f., 41, 43; Pauly, Aus der Geschichte, S. 73.

44 Kell 1958, S. 44.

45 Schwendler, S. 65f.

46 Kell 1958, S. 45.

47 Junges, Mettlach, S. 2, 18.

48 Schwendler, S. 65f.

49 Kell 1958, S. 45.

50 Geschichte des Bistums Trier, Bd. 4, S. 46.

51 Eismann, S. 13, 22.

52 Geschichte des Bistums Trier, Bd. 4, S. 43.

53 Eismann, S. 22-27, 41-54, 77; Marx, S. 231.

54 Weyand, S. 451; Eismann, S. 26; Marx, S. 229f.; Geschichte des Bistums Trier, Bd. 4, S. 45.

55 Eismann, S. 26, 41-54; Marx, S. 222f.

56 Eismann, S. 68, 79; Fontaine, Schwemlingen, S. 79f.

57 Marx, S. 223; Eismann, S. 26.

58 Eismann, S. 26; Pauly, Aus der Geschichte, S. 73f.; Geschichte des Bistums Trier, Bd. 4, S. 45.

2 WANDLUNGEN ZU BEGINN DER. PREUßISCHEN ZEIT

Die Niederlage Napoleons in seinem Russlandfeldzug führte Österreich, Preußen und Russland zusammen, um sich von der Herrschaft Napoleons in Europa zu befreien. Die in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 geschlagenen Franzosen zogen sich nach den Bestimmungen des 1. Pariser Friedens (30 Mai 1814) auf die Grenzen von 1792 zurück. Die vordem französischen Orte auf heutigem Kreisgebiet, z. B. im Haustadter Tal und zwischen Saar und Mosel, blieben also weiter bei Frankreich. Erst nach der Niederlage Napoleons bei Waterloo musste Frankreich im 2. Pariser Frieden (20. November 1815) auch diese Landstriche abtreten.59

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