Bibliographische Information der Deutschen
Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese
Publikation
In der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte
bibliographische
Daten sind im Internet über www.dnb.de
abrufbar.
© 2020 Jäger, Peter
p.jaeger.metrologie@web.de
Herstellung und Verlag:
BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: 978-3-7526-3285-9
Dieses Buch soll konzentrierte Informationen zum Thema Kalibrierscheine und –marken geben. Es soll die wichtigsten Normen und die Bezugsstellen führen, ohne dass der Leser sich diese Normen beschaffen, lesen und ganzheitlich verstehen muss.
Die Idee zu diesem Buch entstand aus zahllosen Anfragen – telefonisch, persönlich oder per E-Mail über viele Jahre von Menschen, die sich mit dem Thema konfrontiert sahen und Unterstützung suchten.
Mit der Neuausgabe der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 hat es Änderungen hinsichtlich der Vorgaben zu Inhalten von Kalibrierscheinen gegeben, die von Kalibrierlaboren ausgestellt werden, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditiert sind. Darüber hinaus wurden von der DAkkS Ausführungsbestimmungen ausgegeben, die ebenfalls markante Änderungen enthalten und ab Herbst 2020 verbindlich sind.
Aber auch das Thema Werkskalibrierscheine wird angesprochen.
Dabei wurde es als wichtig angesehen, eng an den normativen Bezügen zu arbeiten und die erforderlichen Verweise dorthin zu geben.
Alle allgemeinen Definitionen sind entnommen aus:
Burghart Brinkmann
Internationales Wörterbuch der Metrologie
Grundlegende und allgemeine Begriffe und zugeordnete Benennungen (VIM)
Deutsch-englische Fassung
ISO/IEC-Leitfaden 99:2007
Korrigierte Fassung 2012
Dieses Werk ist in diesem Buch Referenz für alle metrologischen Begriffe.
Grundsätzlich können Kalibrierscheine in zwei Kategorien eingeteilt werden:
Die oben genannten Begriffe sollen zunächst erläutert werden:
Akkreditierung
Der Begriff „akkreditieren“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Glauben schenken“.
Es gilt angesichts der Globalisierung für Anforderungen an die Qualität von Waren und Dienstleistungen einen Maßstab und eine Richtlinie festzulegen, damit eine Vergleichbarkeit überhaupt möglich ist. Nur dann lassen sich minderwertige Produkte identifizieren und reklamieren.
Grundsätzliches Maß aller Dinge im wortwörtlichen Sinn ist für alle metrologischen Angelegenheiten die Verwahrung und Weitergabe der Parameter der nationalen Normale bei der Physikalisch technischen Bundesanstalt PTB in Braunschweig.
Die PTB kann aber die Aufgabe der messtechnischen Weitergabe bis hin zum Endverbraucher gar nicht wahrnehmen – „zwischengeschaltete“ Stellen (der Wirtschaft) werden benötigt. Da diese nun Aufgaben wahrnehmen, die höchsten technischen und administrativen Anforderungen genügen müssen, andererseits aber natürlich auch wirtschaftlichen Interessen unterliegen, könnte es zu einem Konflikt kommen.
Um klare Regeln zu schaffen, die Kalibrierung – je nach Parameter – vergleichbarer Qualität und Mindestanforderungen zu schaffen, werden Kalibrierlabore bei Vorliegen und dem Nachweis festgelegter Voraussetzungen „zugelassen“, akkreditiert.
Diese Akkreditierung erfolgt nicht ausschließlich auf Basis einer Papierlage; ein Akkreditierungsaudit vor Ort ist ebenfalls Voraussetzung und wird immer als Erst- und später als Folgeauditierung durchgeführt.
Diese Auditierung und die nachfolgenden Bewertungen stellen sicher, dass die überprüften Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Systeme hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit verlässlich sind, sie einem technischen Mindestniveau entsprechen und mit den Vorgaben entsprechender Normen, Richtlinien und Gesetze konform sind. Daher werden diese objektiven Bestätigungen auch als Konformitätsbewertung bezeichnet.
Die Abkürzung „DKD“ steht für „Deutscher Kalibrierdienst“. Der DKD war bis Anfang 2010 die Stelle, die über den Deutschen Akkreditierungsrat DAR Kalibrierlabore der Privatwirtschaft und von Behörden und Militär akkreditierte.
Der DKD war ein Zusammenschluss von Kalibrierlaboratorien in Industrieunternehmen, Prüfinstitutionen, technischen Behörden und sollte eine flächendeckende metrologische Präsenz in Deutschland sicherstellen. Um Mitglied im DKD werden zu können, musste das Kalibrierlaboratorium im Rahmen einer Akkreditierung seine personelle und messtechnische Kompetenz nachweisen. Es war dann berechtigt, Kalibrierungen zu den akkreditierten Messgrößen und Messbereichen durchzuführen und in einem DKD-Kalibrierschein zu dokumentieren.
Dieser DKD-Kalibrierschein galt auf Grund der Akkreditierung und der damit verbundenen Überwachung der Fähigkeiten des Kalibrierlaboratoriums als Nachweis der Rückführbarkeit gemäß ISO 17025 und ISO 9001.
Das Akkreditierungswesen wurde in Deutschland zum 1. Januar 2010 aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 umgestellt. Die Akkreditierungsstelle des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) wurde in der Folge zum 17.12.2009 in die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) überführt.
Die DKD- Fachausschüsse werden jedoch weiterhin als technische Gremien unter der Schirmherrschaft der PTB weitergeführt.