Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
© 2015 Jörg M. Karaschewski
Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: 978-3-7392-6440-0
Gleich nach der Vereinigung beider deutscher Staaten im Jahre 1990 landeten große Mengen vermeintlich veralteter Fahnen und Flaggen der DDR und ihrer Parteien und Organisationen buchstäblich auf dem Müll der Geschichte. Viele dieser Objekte sind heute gesuchte Sammler- und Museumsstücke.
War die Flaggensymbolik in den Anfangsjahren der DDR noch sehr offensichtlich auf ein einheitliches Deutschland ausgerichtet, so entwickelte sich im Laufe der Jahre eine eigene Flaggenvielfalt, die ein eigenes wachsendes Selbstbewusstsein des ersten sozialistischen Staates auf deutschem Boden widerspiegelte.
Die Gestaltung und Anzahl der offiziellen Flaggen für die staatlichen Organe war deutlich vielfältiger als in der Bundesrepublik Deutschland. Auch waren Fahnen und Flaggen in der Öffentlichkeit mehr in Gebrauch. Man vergegenwärtige sich nur die Demonstrationen zum 1. Mai, als Flaggenmeere an den Staatsoberen vorbeirauschten. Sogar das Sandmännchen hatte das Staatswappen auf seinem Segelflugzeug prangen.
Wann grundsätzlich zu beflaggen war, wurde in der Anordnung über die Beflaggung von Dienstgebäuden und Betrieben vom 28. September 1955 geregelt. Dort hieß es u.a.:
„Alle Dienstgebäude der zentralen und örtlichen staatlichen Organe, der staatlichen Institutionen und Einrichtungen und die volkseigenen Betriebe sind ohne besondere Anweisung an folgenden Tagen zu beflaggen:
am 1. Mai, dem Internationalen Kampf- und Feiertag der Werktätigen; am 8. Mai, dem Tag der Befreiung;
am 7. Oktober, dem Tag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik;
am 7. November, dem Tag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution.
(2) Zu anderen als den in Abs. 1 genannten Anlässen erfolgt eine generelle Beflaggung nur auf Anweisung des Ministers des Innern.“
Grob lassen sich die Flaggen und Fahnen aus der DDR in mehrere herstellungsbedingte Gruppen teilen. Die Standardflagge für Gebäude und Raumdekoration. Diese am weitesten verbreitete Flaggengruppe zeichnet sich dadurch aus, dass an der Stockseite grundsätzlich ein Durchzug genäht war. Hiermit konnte die Flagge leicht an einem Stock befestigt werden. Diese Flaggen wurden in der Regel aus Dederon oder einem Baumwollgewebe hergestellt (Dederon war ab 1959 der Handelsname von Polyamidfasern in der DDR).
Schiffsflaggen waren vergleichbar mit den Standardflaggen weltweit. Sie hatten ein festes Gurtband an der Stockseite mit Schlaufen und Befestigungsmaterial. Diese Flaggen wurden ab 1960 nahezu ausschließlich aus Dederon gefertigt.
Ehrenbanner und Wanderfahnen waren oft sehr aufwendig gefertigte Einzelstücke. Schriften und Symbole waren großflächig gestickt das Grundmaterial war glatte glänzende Kunstseide. Die Befestigung am Fahnenstock erfolgte in der Regel durch mehrere Haken oder auch Schlaufen.
Die in der DDR hergestellten Flaggen waren genäht sobald sie ein Mindestmaß von rd. DIN A3 überschritten. Gedruckt wurden nur die Embleme wie Staatswappen oder Parteizeichen. Diese wurden dann auf die Flagge genäht. Wer heute eine komplett gedruckte DDR Flagge mit einer Größe über 60 cm x 90 cm in Händen hält, kann davon ausgehen einen Nachdruck zu haben oder sollte zumindest ausgesprochen kritisch an das Stück herangehen.
Auf dem Markt befinden sich mittlerweile viele Nachdrucke von Flaggen, die es im Original sehr selten gab. Diese zumeist in China hergestellten Flaggen lassen sich durch den kompletten Druck und die meistens vorhandenen Ösen an der Stockseite einfach identifizieren.
Auch aus klassischen Materialien werden heute noch Flaggen hergestellt. So gibt es bei einigen Verkäufern auf der Auktionsplattform ebay zum Beispiel rote FDJ Flaggen, die es zu Zeiten der DDR niemals gab. Hier wurden offensichtlich rote Arbeiterfahnen mit FDJ Wappen verziert um einen höheren Preis zu erzielen. Auch werden teilweise Phantasieflaggen durch einfaches Einfügen eines Emblems o.ä. auf ein einfarbiges Tuch angeboten.
Eine umfassende Zusammenstellung der in der DDR genutzten Flaggen lag in den alten Bundesländern bisher nicht vor. In der DDR sind im Laufe der Jahre vier Flaggenbücher erschienen. Hierbei handelte es sich jedoch um weltweite Flaggendarstellungen, so dass eine Darstellung des gesamten Flaggensystems der DDR dort nicht möglich war.
An dieser Stelle ein ganz besonderer Dank an Hans-Ulrich Herzog, der mich sehr mit vielen Informationen und Anregungen unterstützt hat.
Achim, im Oktober 2015
Bereits kurz nach dem 2. Weltkrieg stellte sich auch in der sowjetisch besetzten Zone die Frage nach äußeren verbindenden Symbolen wie Wappen und Flagge. Führten die Seeschiffe aller deutschen Besatzungszonen doch seit Kriegsende den ungeliebten C-Stander, er war eigentlich keine Flagge sondern nur ein Unterscheidungszeichen für deutsche Wasserfahrzeuge.
Im März 1948 wurden auf dem 2. Deutschen Volkskongress in Berlin drei Flaggen zur Diskussion für ein neues Deutschland gestellt. Es waren eine rote, eine schwarz-weiß-rote und eine schwarz-rot-goldene Flagge.
Für die schlicht rote Flagge war bereits zu Beginn des Kongresses keine echte Zustimmung abzusehen. Sie war bereits 30 Jahre zuvor von breiten Teilen der Bürgerschaft in der Novemberrevolution 1918 abgelehnt. Zunächst wurde die schwarz-weiß-rote Flagge des Nationalkomitees Freies Deutschland favorisiert. Das 1943 von deutschen Kriegsgefangenen mit Billigung der sowjetischen Seite gegründete Komitee nahm die alten Reichsfarben an. Diese Flagge sollte als Zeichen des Kampfes gegen das faschistische NS-Regime und die Hakenkreuzflagge gewertet werden.
Auf dem 3. Deutschen Volkskongress 1949 in Berlin brachte dann der Oberbürgermeister von Berlin Friedrich Ebert (er war der Sohn des früheren sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert) den Vorschlag für eine schwarz-rot-goldene Flagge vor. Sein Antrag wurde am 30. Mai 1949 vom Volkskongress gebilligt. Somit konnte das Gesetz über Staatswappen und -flagge vom 26. September 1949 mit dem Tag der Staatsgründung der DDR am 07. Oktober 1949 in Kraft gesetzt werden. (Abb.1)
Mit dieser sehr traditionellen Flaggengestaltung dokumentierte die Deutsche Demokratische Republik ihren Wunsch nach einer deutschen Einheit. Man sah sich aber auch in der Tradition der 1848 Revolution.
Beide deutsche Staaten führten in den ersten Jahren nach ihrer Gründung die gleiche Flagge.
Während man sich in der Bundesrepublik Deutschland bei flaggenkundlichen Publikationen erkennbar abmühte, irgendwie einen goldenen Farbton für den unteren Streifen darzustellen (ein Problem, das bis heute besteht und zumeist in einem dunkelgelb endet), waren Flaggenveröffentlichungen aus der DDR durch ihr klares goldgelb beim unteren Streifen sofort erkennbar.
Der Vorläufer des Staatswappens der Deutschen Demokratischen Republik zeigte einen Hammer im Ährenkranz als Symbol für den Arbeiter- und Bauernstaat. (Abb.2)
Dieses Symbol ist auf eine persönliche Zeichnung des ersten Ministerpräsidenten Otto Grotewohl persönlich zurück zu führen. Grotewohl war gelernter Buchdrucker und widmete sich in seiner Freizeit der Malerei.
Da man auch von Seiten der DDR ein vereinigtes Deutschland anstrebte, wollte man durch eigene trennende Symbolik die Verhandlungen nicht gefährden und vermied die Bezeichnung Staatswappen für das Emblem.
Gesetzlich erstmals geregelt wurde das Emblem in der Verordnung über die Ausgabe von Diplomatenpässen und Dienstpässen vom 12. Januar 1950, bzw. der entsprechenden Bekanntmachung vom 13. Juni 1950.
In der Siegelordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Mai 1953 wurde dann ein modifiziertes Emblem eingeführt. Auch hierbei wird weiterhin die Bezeichnung Emblem und nicht Staatswappen benutzt. Das Grundmuster kommt dem späteren Staatswappen jedoch schon sehr nahe. Neben der Symbolik für Arbeiter (Hammer) und Bauern (Ährenkranz) wird die soziale Schicht der Intelligenz durch einen Zirkel symbolisiert.
Das Tragen und Vorzeigen des Staatswappens der Deutschen Demokratischen Republik galt in der Bundesrepublik Deutschland als verfassungsfeindlich und wurde von der Polizei verfolgt und bestraft. Erst 1969 änderte die Bundesregierung im Zuge ihrer neuen Ostpolitik diese Praxis.
Zur Vorgeschichte des DDR Staatswappens erschien in der Berliner Zeitung vom 16./17. September 1977 ein umfassender Artikel. Dort hieß es: