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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
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Inhaltsübersicht

1   Vorwort

2   Wie Sie Fehlplanungen bei der Vermögensübertragung vermeiden

2.1   Maßgebend ist Ihre individuelle Lebenssituation

2.2   Berücksichtigen Sie Ihre persönlichen Interessen und Wünsche

2.3   Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögenssituation

2.4   Beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen

2.5   Für Ihre Nachlassplanung stehen Ihnen verschiedene Formen zur Verfügung

2.5.1   Erbrechtliche Formen

2.5.2   Formen der vorweggenommenen Erbfolge

2.5.3   Formen von Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall

3   ​Welche Grenzen Sie bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen beachten müssen​

3.1   Wichtige Begriffe des Erbrechts

3.1.1   Erbfall

3.1.2   Erblasser

3.1.3   Erbe

3.1.4   Miterbe

3.1.5   Erbschaft, Nachlass

3.1.6   Erbteil

3.1.7   Erbfolge

3.1.8   Verfügung von Todes wegen

3.1.9   Gesamtrechtsnachfolge

3.2   Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsgrenzen Sie beachten müssen

3.2.1   Testier- bzw. Geschäftsfähigkeit muss vorliegen

3.2.2   Nur erbrechtlich vorgegebene Instrumente stehen Ihnen zur Verfügung

3.2.3   Sie müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Formen beachten

3.2.4   Sie müssen Verfügungen von Todes wegen persönlich errichten

3.2.5   Sie müssen Bindungen durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament berücksichtigen

3.2.6   Sie dürfen bestimmten Einrichtungen und Personen nichts zuwenden

3.2.7   Sie müssen wirtschaftliche Beschränkungen beachten

4   Wie Sie Ihr Vermögen durch Verfügungen von Todes wegen übertragen

4.1   In welchen Arten und Formen Sie Verfügungen von Todes wegen errichten können

4.1.1   Eigenhändiges Testament

4.1.2   Notarielles Testament

4.1.3   Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten und Lebenspartnern

4.1.4   Berliner Testament

4.1.5   Erbvertrag

4.2   Wie Sie durch Ihre Verfügung von Todes wegen die Erbfolge ändern können

4.2.1   Sie können Ihre Erben selbst bestimmen

4.2.2   Sie können Vor- und Nacherben bestimmen

4.2.3   Sie können Ihre gesetzlichen Erben enterben

4.2.4   Bei der Enterbung müssen Sie Pflichtteilsansprüche berücksichtigen

4.3   Wie Sie durch Ihre Verfügung von Todes wegen einzelne Nachlassgegenstände zuwenden können

4.3.1   Sie können Vermächtnisse anordnen

4.3.2   Sie können Auflagen verfügen

4.3.3   Sie können Anordnungen für die Aufteilung des Nachlasses treffen

4.4   Welche weiteren Anordnungen Sie in Ihrer Verfügung von Todes wegen treffen können

4.4.1   Sie können Testamentsvollstreckung anordnen

4.4.2   Sie können die Auseinandersetzung zwischen mehreren Erben ausschließen

4.4.3   Sie können familienrechtliche Anordnungen treffen

4.5   Wie Sie Ihre Verfügung von Todes wegen ändern oder rückgängig machen können

4.5.1   Wie Sie Ihre testamentarischen Verfügungen ändern und rückgängig machen können

4.5.2   Wann und wie Sie Ihre testamentarischen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament ändern oder rückgängig machen können

4.5.3   Wann und wie Sie Ihre vertragsmäßigen Verfügungen in einem Erbvertrag ändern oder rückgängig machen können

5   Wenn Sie Ihr Vermögen im Wege der gesetzlichen Erbfolge übertragen wollen

5.1   Wann gesetzliche Erbfolge gilt und was sie bedeutet

5.1.1   Wann gesetzliche Erbfolge eintritt

5.1.2   Welche Prinzipien der gesetzlichen Erbfolge zugrunde liegen

5.2   Wann und mit welchem Erbteil die Verwandten erben

5.2.1   Erben der ersten Ordnung

5.2.2   Erben der zweiten Ordnung

5.2.3   Erben der dritten Ordnung

5.2.4   Erben der vierten und weiterer Ordnungen

5.3   Wann und mit welchem Erbteil der Ehegatte erbt

5.3.1   Voraussetzungen für das Erbrecht des Ehegatten

5.3.2   Gesetzlicher Erbteil des Ehegatten

5.3.3   Einfluss des Güterstands auf den gesetzlichen Erbteil des Ehegatten

5.4   Anspruch des Ehegatten auf den »Voraus« und den Dreißigsten

6   Wie Sie zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen können

6.1   Sie können Vermögenswerte zu Lebzeiten verschenken

6.1.1   Wie Sie wirksam Vermögenswerte verschenken können

6.1.2   Welche erbrechtlichen Konsequenzen Schenkungen haben

6.1.3   Welche steuerlichen Konsequenzen Schenkungen haben

6.1.4   Wann Sie eine Schenkung zurückfordern können

6.1.5   Welche Gegenleistungen Sie mit dem Beschenkten vereinbaren können

6.1.6   Wie Sie Ihre Lebensstellung absichern können

6.2   Sie können Vermögensteile zu Lebzeiten an Ihre Kinder als Ausstattung übertragen

6.3   Sie können Vermögensteile zu Lebzeiten an Ihren Ehegatten als ehebedingte Zuwendungen übertragen

7   Übertragen Sie zu Lebzeiten Vermögenswerte durch Rechtsgeschäfte auf den Todesfall

7.1   Schenkung auf den Todesfall

7.1.1   Schenkungsversprechen von Todes wegen

7.1.2   Wenn Sie die Schenkung zu Lebzeiten vollziehen

7.2   Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

7.2.1   Zuwendung einer Lebensversicherung

7.2.2   Zuwendung eines Bausparvertrags

7.2.3   Zuwendung von Bankguthaben

8   Welche Erbschaft- und schenkungssteuerlichen Rahmenbedingungen gelten

8.1   Welche Zuwendungen steuerpflichtig sind

8.1.1   Zuwendungen von Todes wegen

8.1.2   Zuwendungen unter Lebenden

8.2   Welche Zuwendungen nicht steuerpflichtig sind

8.2.1   Steuerbefreiung bei Zuwendung von Hausrat und anderen beweglichen körperlichen Gegenständen

8.2.2   Steuerbefreiung im Zusammenhang mit einem Familienwohnheim

8.2.3   Steuerbefreiung bei Erwerb durch erwerbsunfähige Eltern und Großeltern

8.2.4   Steuerbefreiung bei unentgeltlicher Pflege- und Unterhaltsgewährung

8.2.5   Steuerbefreiung bei Zuwendungen für Unterhalt oder Ausbildung

8.2.6   Steuerbefreiung bei Rückfall geschenkten Vermögens an Eltern oder Voreltern

8.2.7   Steuerbefreiung bei üblichen Gelegenheitsgeschenken

8.2.8   Weitere Befreiungen

8.3   Nach welchen Grundsätzen der Nachlass bewertet wird

8.3.1   Bewertung des Grundbesitzes

8.3.2   Bewertung von Aktien

8.3.3   Bewertung von Hausrat

8.3.4   Bewertung von Kunstgegenständen

8.3.5   Bewertung von Wertpapieren und Anteilen

8.3.6   Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

8.4   Wie die Steuer berechnet wird

8.4.1   Steuerpflichtiger Erwerb

8.4.2   Die Steuer richtet sich nach dem Steuersatz

8.5   Wer die Erbschaft- und Schenkungsteuer schuldet

8.6   Wie man Schenkung- und Erbschaftsteuer sparen kann

8.6.1   Familienwohnheim steuerfrei übertragen

8.6.2   Steuerfreibeträge mehrfach ausnutzen

8.6.3   Vermögen auf mehrere Personen verteilen

8.6.4   Auf Umwegen schenken

8.6.5   Generationen überspringen

8.6.6   Berliner Testament optimal gestalten

8.6.7   Richtigen Güterstand wählen

8.6.8   Renten- und Lebensversicherungen vertraglich richtig gestalten

9   Erbfälle mit Auslandsbezug

9.1   Anwendungsbereich der EU-Erbrechtsverordnung

9.1.1   Örtlicher Geltungsbereich

9.1.2   Sachlicher Geltungsbereich

9.2   Nationales Erbrecht

9.2.1   Letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers

9.2.2   Rechtswahl des Erblassers

9.2.3   Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen

9.3   Überblick über das Erbrecht europäischer Nachbarstaaten

9.3.1   Erbrecht in Frankreich

9.3.2   Erbrecht in Griechenland

9.3.3   Erbrecht in Italien

9.3.4   Erbrecht in Kroatien

9.3.5   Erbrecht in Österreich

9.3.6   Erbrecht in Spanien

9.3.7   Erbrecht in der Türkei

Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten

1   Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Deutschen sind reich wie nie zuvor. Die rund 37 Millionen Haushalte zwischen Flensburg und Garmisch verfügen über ein Nettovermögen von über 6,5 Billionen Euro. Und das bedeutet: Die Deutschen erben wie nie zuvor. Schätzungen zufolge werden jährlich über 250 Milliarden Euro an die nächste Generation weitergegeben. Und betroffen sind nicht nur Personen mit großem Vermögen. Jeder, der Vermögen hat, ist im Grunde mit den gleichen Fragestellungen und Problemen konfrontiert.

»Nach mir die Sintflut« – das ist eine weitverbreitete Ansicht, wenn es darum geht, was aus dem mühsam Angesparten werden soll. Fast drei Viertel der Deutschen haben kein Testament errichtet oder einen Erbvertrag abgeschlossen. In diesen Fällen tritt gesetzliche Erbfolge ein. Es bleibt zu hoffen, dass diese den Wünschen des Erblassers entspricht. Wenn Sie rechtliche und steuerliche Fehlplanungen vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Nachlassplanung, sprich mit dem Zeitpunkt, den Möglichkeiten, den steuerlichen Rahmenbedingungen und Ihren persönlichen Lebensumständen befassen. Die Entscheidung, wem Sie was vererben oder verschenken, kann Ihnen niemand abnehmen. Richtig vererben oder verschenken ist aber nicht schwer, wenn Sie dabei einige grundlegende Regeln beachten. Jeder Fall liegt anders. Grundlage für die richtige Entscheidung sind immer Ihre jeweiligen individuellen Lebensumstände und Ihre persönlichen Wünsche. Gleichwohl können für typische Vermögens- und Familienverhältnisse gängige Lösungen aufgezeigt, bewertet und Gestaltungsmodelle vorgestellt werden. Dieser Ratgeber beschränkt sich inhaltlich auf die Zeit vor dem Erbfall. In diesem Stadium gilt es, die wesentlichen Weichen für eine sinnvolle Vermögensübertragung an die nächsten Familienangehörigen zu stellen. Und gerade in diesem Zusammenhang werden in der Praxis die meisten Fehler gemacht, die nach Eintritt des Erbfalls oft nicht mehr korrigiert werden können. Viele konkrete Tipps und Musterformulierungen sollen Ihnen bei Ihrer Nachlassplanung helfen. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, die Sie und Ihre Erben vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen sollen. Anhand konkreter Beispiele wird die jeweilige Problematik so verdeutlicht werden, dass Sie Ihre individuelle Situation erkennen und auf der Grundlage der aufgezeigten Lösungswege die richtige Nachlassplanung vornehmen können.

2   Wie Sie Fehlplanungen bei der Vermögensübertragung vermeiden

Wenn Sie Vermögen übertragen wollen, sei es, dass Sie es zu Lebzeiten verschenken oder nach Ihrem Tod vererben wollen, sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögenssituation verschaffen und sich danach mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Vermögensübertragung befassen. An erster Stelle Ihrer Überlegungen sollten aber immer Ihre persönlichen Lebensumstände und Ihre Interessen und Wünsche stehen. Für die Vermögensübertragung stellt Ihnen das Gesetz verschiedene Formen zur Verfügung.

2.1   Maßgebend ist Ihre individuelle Lebenssituation

Zunächst sollten Sie sich Ihrer individuellen Lebenssituation bewusst werden. Sie ist die Grundlage für richtige Entscheidungen, wenn Sie Vermögenswerte übertragen wollen. Neben Ihrer aktuellen Vermögenssituation, die Sie möglichst schriftlich und – wenn Sie verheiratet sind – getrennt nach Ehegatten festhalten sollten (vgl. unten), sind Ihre familiären Verhältnisse von besonderer Bedeutung. Die nachfolgende (unvollständige) Auflistung will Ihnen einige alltägliche Lebenssituationen bewusst machen.

2.2   Berücksichtigen Sie Ihre persönlichen Interessen und Wünsche

Ihre Nachlassplanung sollte in erster Linie Sie zufriedenstellen. Deshalb sollten Sie sich über Ihre persönlichen Interessen und Wünsche bewusst werden. Prüfen Sie, welche Motive Sie mit der Vermögensübertragung verfolgen, wen Sie absichern wollen und vor allen Dingen auch, ob Sie selbst finanziell abgesichert sind.

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Tipp: Letztlich liegt die Entscheidung bei Ihnen, wann, wie und an wen Sie Ihr Vermögen übertragen wollen. Und möglicherweise werden Sie es nicht schaffen, dass Sie alle Beteiligten zufriedenstellen. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, Ihre Wünsche und Interessen mit Ihren nächsten Familienangehörigen, insbesondere mit Ihrem Ehegatten und Ihren Kindern zu besprechen. Allen Beteiligten sollten Sie offen Ihre Vorstellungen darlegen. Das Gespräch kann Ihnen dann als Orientierung für die richtige Strategie dienen.

2.3   Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögenssituation

Bevor Sie darüber nachdenken, welches Vermögen Sie in welcher Form an wen übertragen, sollten Sie zunächst Ihre Vermögenssituation schriftlich festhalten. Das funktioniert am besten mit einem Vermögensverzeichnis, in dem Sie Ihre aktuellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufführen. Lassen Sie sich bei der Aufstellung Zeit und gehen Sie sorgfältig vor. Richtig planen können Sie nur mit einer vollständigen und richtigen Aufstellung.

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Tipp: Wenn Sie verheiratet sind, sollten Sie jeweils ein Vermögensverzeichnis für jeden Ehepartner anlegen. Führen Sie darin auch jeweils auf, welche Vermögenswerte zu Beginn der Ehe vorhanden waren und welche während der Ehe erworben wurden. Diese Trennung kann später für einen eventuellen Zugewinnausgleich nützlich sein.

Ihr Vermögensverzeichnis muss auch alle derzeitigen und eventuell künftigen Verbindlichkeiten enthalten. Berücksichtigen Sie, ob und in welchem Rahmen Sie diese Schulden in den nächsten Jahren noch abbauen werden und ob Sie unter Umständen Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (eventuell gegen Übernahme von Verbindlichkeiten (z.B. bei einer Immobilie)) übertragen wollen.

Aufstellung der Vermögenswerte und Schulden

Stand: (Datum eintragen)

Ehemann

(Euro)

Ehefrau

(Euro)

Vermögen

Bargeld

Guthaben auf Girokonten, Termin- und Festgeldkonten, Sparkonten, Sparverträgen, sonstigen Spareinlagen

Wertpapiere

Forderungen aus Versicherungsverträgen

Forderungen aus Bausparverträgen

Steuererstattungsansprüche

Zahlungsansprüche aus Schadensfällen oder nicht erfüllten Verträgen

Forderungen aus Darlehen

Rechte und Ansprüche aus Erbschaften

Rückständiges Arbeitseinkommen

Aktien, Genussrechte und sonstige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Beteiligungen an Personengesellschaften (z.B. offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Beteiligungen als stiller Gesellschafter

Beteiligungen an Genossenschaften

Grundvermögen (Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte)

Anteile an geschlossenen und offenen Immobilienfonds

Kraftfahrzeuge

Hausrat, sonstiges Mobiliar oder Wertgegenstände

Rechte oder Ansprüche aus Urheber-, Patent- und Verlagsrechten

Betriebsvermögen

Sonstiges Vermögen

Vermögen insgesamt

Schulden

Verbindlichkeiten auf Girokonten

Langfristige Bankschulden

Verbindlichkeiten aus Bausparverträgen

Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen

Mietschulden

Steuerschulden

Rückständige Prämien aus Versicherungsverträgen

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

Schulden insgesamt

Beachten Sie, dass sich der Wert Ihres Gesamtvermögens und der Wert einzelner Vermögensgegenstände noch ändern können. Autos verlieren an Wert, Aktien und Anleihen können schnell wertlos sein. Halten Sie Ihr Vermögensverzeichnis deswegen aktuell.

Vermerken Sie in Ihrer Vermögensübersicht, ob und wann Sie bereits Ihrem Ehegatten oder Ihren Kindern Vermögen übertragen haben. Sogenannte lebzeitige Zuwendungen können erbrechtlich von Bedeutung sein, so beispielsweise im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

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Tipp: Wenn Sie schon dabei sind, Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten aufzulisten, ist es sinnvoll, gleichzeitig zu notieren, welche Unterlagen es dazu jeweils gibt und wo Sie diese verwahrt haben.

2.4   Beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen

Wenn Sie sich über Ihre Ziele und Wünsche klar geworden sind, sollten Sie auf der Grundlage Ihrer Vermögensaufstellung die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Unter anderem sollten Sie in diesem Zusammenhang auf folgende Umstände achten:

2.5   Für Ihre Nachlassplanung stehen Ihnen verschiedene Formen zur Verfügung

Wenn Sie Vermögen auf Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder andere Personen übertragen wollen, stellt Ihnen das Gesetz verschiedene Formen zur Verfügung. Von Bedeutung ist dabei, ob Sie sich bereits zu Lebzeiten von Vermögenswerten trennen wollen oder die Zuwendungen erst nach Eintritt des Erbfalls an die Begünstigten erfolgen sollen.

2.5.1   Erbrechtliche Formen

Wollen Sie, dass Ihr Vermögen erst nach Ihrem Tod übergeht (und das ist der Regelfall), so erfolgt das nach den Regeln des Erbrechts. Neben der Übertragung Ihres Vermögens im Wege der gesetzlichen Erbfolge haben Sie die Möglichkeit, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten und Anordnungen zu treffen, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Als Verfügungen von Todes wegen stehen Ihnen das Testament und der Erbvertrag zur Verfügung.

Mit einem Testament treffen Sie einseitige Verfügungen von Todes wegen. Es gibt zwei Arten von Testamenten: das Einzeltestament und das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten. Dabei können Sie jeweils wählen, ob Sie das Testament selbst (eigenhändig) oder vor einem Notar errichten wollen.

Statt in einem Testament können Sie Ihre Verfügungen von Todes wegen auch in einem Erbvertrag treffen. Während ein Testament als einseitige letztwillige Verfügung jederzeit frei widerrufbar ist (das gilt auch für ein gemeinschaftliches Testament, solange beide Ehegatten noch leben), ist der Erbvertrag ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem zumindest eine Person letztwillige Verfügungen trifft, die – weil ein Vertrag vorliegt – nicht einfach von dem Testierenden einseitig widerrufen oder geändert werden können.

2.5.2   Formen der vorweggenommenen Erbfolge

Bei der vorweggenommenen Erbfolge erfolgen Vermögensübertragungen zu Lebzeiten des Erblassers auf einen oder mehrere zukünftige Erben, die im Vorgriff auf die Erbfolge vorgenommen werden. Es handelt sich also um lebzeitige, nicht um Verfügungen von Todes wegen.

Achtung: Übertragen Sie Teile Ihres Vermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, liegen die Risiken bei Ihnen. Schließlich geben Sie Ihr Vermögen endgültig aus der Hand, über das Sie ohne die Übertragung bis zu Ihrem Tod uneingeschränkt verfügen könnten.

Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sind in verschiedenen Formen möglich. Die praktisch bedeutendste sind Schenkungen. Daneben kommen insbesondere noch Ausstattungen und unentgeltliche Zuwendungen an den Ehegatten in Betracht.

Schenkung

Die Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung des Schenkers an den Beschenkten. Wenn die Zuwendung sofort vollzogen, also dem Beschenkten das Eigentum am geschenkten Gegenstand sofort übertragen wird, spricht man von einer Handschenkung, verpflichtet sich dagegen der Schenker durch Vertrag, dem Beschenkten eine unentgeltliche Zuwendung zu machen, spricht man von der Vertragsschenkung.

Wird bei einer Schenkung vereinbart, dass der Beschenkte bestimmte Gegenleistungen zu erbringen hat, die geringer sind als der Wert der Zuwendung, spricht man von einer gemischten Schenkung.

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Beispiel: A überträgt an B eine Immobilie im Wert von 200.000,– € gegen Zahlung von 150.000,– €.

Eine Schenkung unter Auflage ist eine Schenkung, die verbunden ist mit einer bestimmten Leistungspflicht für den Beschenkten. Diese Pflicht kann in einem Tun oder einer Unterlassung bestehen. Dabei kann es sein, dass der Beschenkte von dem Gegenstand der Schenkung etwas in einer bestimmten Weise verwenden muss, oder dass der Beschenkte nur in einer gewissen, vom Schenkenden vorgegebenen Weise mit dem Gegenstand der Schenkung verfahren darf.

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Beispiel: Schenkung eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, den Schenker zu pflegen. Schenkung eines großen Mietshauses mit der Maßgabe, dass die Hälfte der Wohnungen an bedürftige Familien mit Kindern vermietet werden müssen.

Besondere gesetzliche Regelungen gelten für sogenannte Pflicht- und Anstandsschenkungen. Das sind Schenkungen, »durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird«. Dazu gehören normale Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke und Geschenke zu ähnlichen Anlässen.

Ausstattung

Unter einer Ausstattung sind alle Vermögenswerte zu verstehen, die der Vater oder die Mutter ihrem Kind mit Rücksicht auf die Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung zuwenden. Herkömmlich spricht man auch von der Aussteuer oder Mitgift. Die Ausstattung stellt keine Schenkung dar.

Ehebedingte Zuwendungen

Ehebedingte Zuwendungen sind solche vermögenswerten Leistungen, die ein Ehegatte dem anderen zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt. Sie stellen im Verhältnis zwischen Ehegatten keine Schenkung dar.

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Beispiel: A kauft eine Immobilie, die er aus seinem eigenen Einkommen bezahlt. Er lässt seine Ehefrau als Miteigentümerin im Grundbuch eintragen. B zahlt die Beiträge für die private Altersversorgung.

2.5.3   Formen von Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall

Mit dem Schenkungsversprechen auf den Todesfall und der Schenkung durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall stehen Ihnen außerhalb des Erbrechts zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung, Vermögenswerte zu übertragen.

Schenkungsversprechen auf den Todesfall

Sie können zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen abgeben, das unter der Bedingung erfolgt, dass der Beschenkte Sie überlebt, und dass die Schenkung erst nach Ihrem Tod vollzogen wird.

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Beispiel: Sie schenken Ihrer Tochter nach Abschluss ihres Studiums ein Einfamilienhaus unter der Bedingung, dass Ihre Tochter sie überlebt.

Schenkung durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Sie haben auch die Möglichkeit, durch einen Vertrag zugunsten Dritter Vermögenswerte zuzuwenden. Wenn Sie eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, können Sie für den Fall, dass Sie vor Ablauf der Versicherungszeit sterben, einen beliebigen Dritten benennen, an den die Versicherung oder die Bausparkasse die Versicherungssumme oder das angesparte Kapital im Bausparvertrag auszahlen soll. Das Besondere an dieser Form der Vermögensübertragung ist, dass die Zuwendung nicht in den Nachlass fällt.

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Beispiel: Sie schließen eine Lebensversicherung ab und benennen Ihre nichteheliche Lebenspartnerin als bezugsberechtigte Person.