Norman Hall
E-Nummern – Verzeichnis der Lebensmittelzusatzstoffe
Die geheimen Zusatzstoffe der Lebensmittel Industrie
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Inhaltsverzeichnis
Titel
Vorwort
Begriffsdefinition
Warenkennzeichnung
Klassifizierung
Unterteilung
Liste der Lebensmittelzusatzstoffe
Rechtlicher Hinweis
Impressum
Vorwort
E-Nummern – Verzeichnis der Lebensmittelzusatzstoffe
Die geheimen Zusatzstoffe der Lebensmittel Industrie
Wer heute Lebensmittel im Geschäft kauft, findet meist fertig verpackte Nahrungsmittel in Tüten, Kartons, Dosen oder Gläsern vor.
Dabei ist für den Verbraucher nicht immer ersichtlich, was bei der Zubereitung neben den Grundstoffen noch Verwendung gefunden hat.
Die Liste der E-Nummern führt aus, was sich hinter den auf der Verpackung angegebenen Kennzeichnungen verbirgt.
Begriffsdefinition
Hinter dem Begriff der „E-Nummer“ verbirgt sich eine europaweit einheitliche Liste von für Lebensmittel und deren Zubereitung zugelassenen chemischen Zusatzstoffen nach den jeweils geltenden europäischen Vorschriften.
Neben den Lebensmittelzusatzstoffen erfahren Sie mehr über Warenkennzeichnung der Lebensmittel und Klassifizierung und Unterteilung von Inhaltstoffen und Zusätzen.
E-Nummern werden dabei unterteilt in die Nummerkreise für Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxydantien,
Emulgatoren, Stabilisatoren, Säuerungsmittel, Gelier- und Verdickungsmittel, Verschiedene Lebensmittel-Zusatzstoffe, Überzugsmittel und Sonstige Zusatzstoffe
Lebensmittelzusatzstoffe sind chemische Verbindungen, die Lebensmitteln zur Erlangung bestimmter chemischer, physikalischer oder auch physiologischer Effekte zugegeben werden. Sie werden unter anderem von der Lebensmittelindustrie eingesetzt, um die Struktur, den Geschmack, die Farbe, aber auch die chemische und mikrobiologische Haltbarkeit verarbeiteter Lebensmittel, also ihren Gebrauchs- und Nährwert zu regulieren bzw. zu stabilisieren.
Außerdem dienen Lebensmittelzusatzstoffe dazu, die störungsfreie Produktion von Lebensmitteln vor allem in industriellen Prozessen sicherzustellen oder zu erleichtern. Lebensmittelzusatzstoffe können sowohl synthetische als auch natürliche Stoffe sein, die den Lebensmitteln als Wirkstoff zugesetzt werden.
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur nach ausdrücklicher behößüüüüäüüä„“