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Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Vermietung an Angehörige
1.1 So wird das Mietverhältnis anerkannt
1.2 So werden alle Werbungskosten akzeptiert
1.2.1 Wann Sie entgeltlich vermieten
1.2.2 Marktmiete und Nebenkosten
1.3 Mit welchen Angehörigen werden Mietverträge anerkannt?
1.3.1 Sie vermieten an nicht unterhaltsberechtigte Angehörige
1.3.2 Noch cleverer: Sie vermieten an einen Unterhaltsempfänger
2 Übertragung einer Immobilie an Angehörige
2.1 Diese Punkte sollten Sie vor einer Übertragung prüfen
2.2 Wenn durch die Übertragung das Kindeseinkommen steigt
3 Immobilienkauf und Weitergabe zwischen Angehörigen
3.1 So können Sie die Abschreibungen nutzen
3.1.1 Abschreibung bei unentgeltlichem Erwerb
3.1.2 Abschreibung bei vollentgeltlichem Erwerb
3.1.3 Abschreibung bei teilentgeltlichem Erwerb
3.2 Das sind Ihre Werbungskosten
3.2.1 Wann Sie Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen können
3.2.2 Renovierungskosten: nicht immer voll abziehbar
3.2.3 Die Kosten der Vermögensübernahme sind Anschaffungskosten
3.2.4 Erhaltungsaufwendungen können verteilt werden
3.3 Sonderfragen
3.3.1 Wann das Finanzamt Ihnen die Anschaffungskosten kürzt
3.3.2 Aufgepasst beim Verkauf des Grundbesitzes
3.3.3 Gewerblicher Grundstückshandel
3.3.4 Wenn der erworbene Grundbesitz mit einem Nutzungsrecht belastet ist
4 Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen
4.1 Nießbrauch und Wohnrecht: Was bedeutet das?
4.1.1 Was ist ein Nießbrauch?
4.1.2 Was ist ein Wohnrecht?
4.1.3 Lohnen sich Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge?
4.2 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
4.3 So vereinbaren Sie einen Nießbrauch
4.3.1 Erster Schritt: Sie müssen einen Vertrag abschließen
4.3.2 Zweiter Schritt: Der Nießbrauch muss ins Grundbuch eingetragen werden
4.3.3 Der Nießbrauch wird nicht ins Grundbuch eingetragen – was passiert dann?
4.3.4 Wann endet der Nießbrauch?
4.3.5 Der Nießbrauch bei minderjährigen Kindern
4.4 Vorbehaltsnießbrauch: steuerliche Folgen
4.4.1 Der Vorbehaltsnießbrauch ist meist unentgeltlich
4.4.2 Steuerliche Folgen beim Nießbraucher
4.4.3 Steuerliche Folgen beim Eigentümer
4.4.4 Wenn nur ein Teil des Grundbesitzes mit dem Nießbrauch belastet ist
4.4.5 Wenn nur ein Teil des Grundbesitzes mit dem Wohnrecht belastet ist
4.4.6 Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs: Was ist zu beachten?
4.4.7 Was passiert nach dem Erlöschen des Nießbrauchs?
4.4.8 Was wird aus dem Vorbehaltsnießbrauch beim Tod eines Ehepartners?
4.4.9 Wenn die Eltern sich am Hausbau der Kinder beteiligen
4.4.10 Statt Vorbehaltsnießbrauch: Welche Alternativen gibt es?
4.5 Zuwendungsnießbrauch: steuerliche Folgen
4.5.1 Der Zuwendungsnießbrauch kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich sein
4.5.2 Steuerliche Folgen beim Eigentümer
4.5.3 Steuerliche Folgen beim Nießbraucher
4.5.4 Ablösung des Zuwendungsnießbrauchs: Was ist zu beachten?
4.5.5 Wann lohnt sich der Zuwendungsnießbrauch?
4.5.6 Sonderfall Vermächtnisnießbrauch
Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
Einführung
Bei der Planung von Steuergestaltungsstrategien werden in allen Lebensbereichen die engsten Angehörigen einbezogen. Besonders wenn es wie bei Immobilien um sehr teure Vermögensteile geht, ist das Vertrauen in die eigene Familie besonders wichtig. So ist es nicht verwunderlich, dass auch im Immobilienbereich einige Strategien zur Reduzierung der Steuerlast durch Einbindung der eigenen Familie möglich sind.
Doch bevor Sie sich an die Arbeit machen, mit der Familie gemeinsam ein Konzept zur Steuerreduzierung zu entwickeln, sollten Sie einen Grundsatz für die Anerkennung jeglicher Gestaltung mit Familienangehörigen verinnerlichen: Der Grundsatz, nach dem die Finanzverwaltung prüft, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden, ist der sogenannte Drittvergleich (Fremdvergleich).
Das bedeutet: Das Finanzamt muss einen Vertrag mit Angehörigen dann anerkennen, wenn er mit den gleichen Vereinbarungen auch mit Fremden geschlossen worden wäre. Hierzu wird als Vergleichsgrundlage z.B. ein üblicher Mietvertrag zwischen Fremden herangezogen. Beugen Sie möglichen Auseinandersetzungen vor, indem Sie alle Vereinbarungen schriftlich festhalten.
Wichtig: Es genügt nicht, Verträge nur so zu dokumentieren, dass sie einem Drittvergleich standhalten. In der Praxis kommt es auch darauf an, dass der geschlossene Vertrag später auch genau so durchgeführt wird.