Isabell Pohlmann

Finanzplaner
60+

Steuern, Recht und
Finanzen für die zweite
Lebenshälfte

Inhaltsverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Genug Geld fürs gute Leben

Die gesetzliche Rente als Grundstein für Ihr Budget

Wann Sie in den Ruhestand gehen dürfen

Kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen?

Schutz bei Krankheit und für Hinterbliebene

So kommen Sie an Ihr Geld

Versorgung für Beamte

Absicherung für den Notfall

Ersparnisse nutzen – Geld neu anlegen

Ihre Strategie für die Geldanlage

Sicherheit zuerst: Anlegen und ruhig schlafen

ETF und mehr: Mit etwas Risiko erfolgreich anlegen

Investieren statt sparen: Immobilien als Alternative?

Neben der Rente arbeiten

Flexi-Rente, ja oder nein? Nicht jeder Job zahlt sich aus

Alternativen zur Frührente

Mehr Netto vom Brutto

Die Krankenkasse verlangt ihren Anteil

Steuern: Vor und nach Rentenbeginn nichts verschenken

Keine Angst vor der Steuererklärung

Im Ruhestand gut versichert

Welchen Schutz brauche ich, was ist überflüssig?

Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit

Mein Hab und Gut und das der anderen

So sorgen Sie rechtlich vor

Vollmachten und Verfügungen für den Notfall

Den Nachlass regeln

Hilfe

Fachbegriffe erklärt

Stichwortverzeichnis

Impressum

Was wollen Sie wissen?

Sie sind Anfang 60, vielleicht etwas jünger oder älter? Sie haben den Absprung in den Ruhestand bald vor oder sind bereits Rentner? Dann ist es jetzt an der Zeit, finanziell und rechtlich die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Frührente oder nicht? Ich bin unsicher – wonach soll ich entscheiden?

Wie steht es um Ihre Finanzen? Sosehr Sie sich den vorgezogenen Rentenbeginn vielleicht wünschen: Klären Sie vor Ihrer Entscheidung, ob Sie sich die Frührente leisten können. Denn eines ist sicher: Je früher Sie aus dem Berufsleben ausscheiden, desto geringer wird Ihre monatliche Rente ausfallen. Zum einen, weil Sie weniger lange in die Rentenkasse einzahlen und entsprechend weniger Leistungsansprüche erwerben. Zum anderen kommt hinzu, dass Sie eventuell Abschläge bei der Rente hinnehmen müssen, wenn die Leistung vorzeitig ausgezahlt wird. Das kann sich deutlich bemerkbar machen, wie Sie ab S. 29 unter „Kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen?“ lesen können. Stellen Sie bei Ihren ersten Planungen fest, dass das Geld bei der Frührente vielleicht doch etwas knapp werden könnte? Eine Alternative kann sein, dass Sie noch nicht in Rente gehen, aber die Arbeitszeit reduzieren, um so einen gleitenden Übergang zu schaffen. Oder Sie nutzen die Möglichkeiten, um Ihre Frührente mit einem Nebenjob aufzubessern („Neben der Rente arbeiten“, S. 79).

Oft ist von der Flexi-Rente die Rede. Sind die Regeln für Nebenjobs wirklich so gut?

Es stimmt: Durch das seit einigen Jahren geltende Flexi-Rentengesetz hat es einige Verbesserungen gegeben. Zum Beispiel haben Frührentner dadurch größere Spielräume erhalten, wenn sie nebenbei arbeiten und Geld verdienen wollen, ohne dass ihnen deshalb die Rente gekürzt wird. Trotzdem gilt weiterhin: Sie sollten genau rechnen und sich beraten lassen. Denn ein höherer Bruttoverdienst macht sich am Monatsende nicht immer bezahlt. Steuern und Sozialabgaben können zum Beispiel dafür sorgen, dass Sie mit einem 450-Euro-Minijob netto besser dastehen, als wenn Sie mehr arbeiten und brutto mehr verdienen. Das zeigt ein Beispiel auf S. 85.

Eine weitere Verbesserung, die das Flexi-Rentengesetz gebracht hat, sind geänderte Regeln für freiwillige Zahlungen an die Rentenkasse. Mehr dazu unter „Aus eigener Kraft Rente erhöhen“, S. 21.

Es geht nicht nur um mich: Wie sichere ich meine Familie für die Zukunft ab?

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Angehörigen auf Dauer versorgt sind, sollten Sie spätestens jetzt Vorkehrungen treffen. Oft reicht die Hinterbliebenenrente allein nicht aus, und eine zusätzliche private Absicherung ist nötig. Die unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten dafür stellen wir mit den Vorzügen und Risiken ab S. 51 im Kapitel „Ersparnisse nutzen – Geld neu anlegen“ vor.

Auch rechtlich sollten Sie Klarheit schaffen – etwa mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Damit legen Sie fest, wer dann in Ihrem Namen handeln soll. Ein Testament ist meist sinnvoll, um Streit unter den Angehörigen zu vermeiden. Was Sie dabei beachten sollten, finden Sie unter „So sorgen Sie rechtlich vor“ ab S. 159.

Wir haben 60 000 Euro gespart. Wie reicht das Geld möglichst lange?

Angenommen, Sie legen die 60 000 Euro zu einem Zinssatz von 2 Prozent an. Dann können Sie 20 Jahre lang jeden Monat 303 Euro abheben, ehe das Geld verbraucht ist. Weitere Beispiele dafür, wie lange Ihre Ersparnisse reichen können, finden Sie im Abschnitt „Ihre Strategie für die Geldanlage“ ab S. 56.

Besonders lange kann das Geld reichen, wenn es Ihnen gelingt, höhere Renditen zu erzielen. Das ist zum Beispiel mit Indexfonds, sogenannten ETF, möglich. Allerdings gehen Sie damit ein gewisses Anlagerisiko ein. Für wen Fonds überhaupt infrage kommen und worauf bei der Investition zu achten ist, erfahren Sie im Kapitel „ETF und mehr: Mit etwas Risiko erfolgreich anlegen“, S. 67. Dort zeigen wir auch, wie Sie mithilfe sicherer Anlagen für eine passende Mischung Ihrer Investments sorgen können und so die Risiken verringern.

Ich weiß nicht, was an Ausgaben auf mich zukommt. Womit muss ich rechnen?

Ein dicker Posten, den viele bei ihrer Finanzplanung für den Ruhestand vergessen, sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch sie ausfallen, hängt auch davon ab, wie Sie im Berufsleben versichert waren. Besonders teuer kann es werden, wenn Sie nicht durchgehend Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse waren. Außerdem können Steuern auf Sie zukommen. Die Zahl der Rentner und Pensionäre, die Steuern zahlen müssen, steigt von Jahr zu Jahr an. Mit welchen Abzügen Sie rechnen sollten, lesen Sie im Kapitel „Mehr Netto vom Brutto“ ab S. 93.

Dazu kommen natürlich die verschiedenen Alltagsausgaben, etwa für Lebensunterhalt, Miete und Smartphone. Die regelmäßigen Posten haben Sie vermutlich im Blick. Darüber hinaus sollten Sie die Mittel haben, um zum Beispiel die Autoreparatur oder die Ausgaben für eine Pflegekraft aufbringen zu können, falls Sie oder Ihr Partner Pflege benötigen. In der Checkliste „Womit Sie im Ruhestand rechnen müssen“ auf S. 31 finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Posten, die beim Übergang zur Rente wegfallen, und andere, die neu hinzukommen können. Im Kapitel „Im Ruhestand gut versichert“ ab S. 125 erfahren Sie, wie Sie bei Ihren Versicherungen Beiträge sparen und so die Ausgaben senken können.

Der Versicherungsmakler hat angerufen. Was muss ich als Rentner ändern?

Wichtigen Versicherungsschutz werden Sie seit Jahren haben. Mit dem Stichtag „Rentenbeginn“ muss sich in vielen Bereichen gar nichts ändern. Dennoch ist der Ausstieg aus dem Berufsleben eine gute Gelegenheit, die bisherigen Verträge zu aktualisieren. Manchen Schutz können Sie abspecken, an anderer Stelle sollten Sie aufstocken, etwa, wenn Sie seit Jahren nichts an der Versicherungssumme für Ihren Hausrat oder an Ihrer Privathaftpflichtversicherung verändert haben. Im Kapitel „Im Ruhestand gut versichert“ ab S. 125 erfahren Sie, welche Verträge sinnvoll sind, auf welche Vertragsbedingungen Sie achten sollten und welche Angebote Sie sich häufig sparen können.

Einige Änderungen gibt es hingegen mit Rentenbeginn bei der Sozialversicherung: Im Kapitel „Mehr Netto vom Brutto“ ab S. 93 lesen Sie, welche Sozialversicherungsbeiträge noch auf Sie zukommen. Die Grafik auf S. 137 zeigt, nach welchen Kriterien Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse auswählen können.

Ich will festlegen, wer was regeln darf, wenn ich es nicht mehr kann. Was muss ich dafür tun?

Den ersten Schritt gehen Sie bereits: Sie setzen sich mit dem oftmals nicht ganz einfachen Thema auseinander. Je früher Sie Klarheit schaffen, wer die Entscheidungen für Sie trifft, falls Sie es selbst nicht mehr können, desto besser. Die wichtigsten Vollmachten und Formulare stellen wir im Kapitel „So sorgen Sie rechtlich vor“ ab S. 159 vor.

Beachten Sie zusätzlich die finanziellen Folgen, die etwa eine langwierige Erkrankung oder eine Pflegebedürftigkeit haben kann. Informationen zur Absicherung für den Ernstfall finden Sie im Abschnitt „Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit“: Ab S. 133 erhalten Sie zum Beispiel Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zu den Möglichkeiten, diesen Schutz aufzustocken. Auch hier gilt: Je früher Sie aktiv werden und finanziell vorsorgen, desto besser für Sie und Ihre Angehörigen.

Ist es übertrieben, schon jetzt mit Anfang 60 zu planen, was einmal aus unserem Haus wird?

Nein, sicher nicht! Im Moment strotzen Sie vermutlich vor Energie und wollen sich mit der zusätzlichen Freizeit als Rentner ausgiebig um Ihren Garten kümmern und die Zeit zu Hause genießen. Andererseits: Ist die Immobilie vielleicht auf Dauer zu teuer, vor allem weil die Kinder längst aus dem Haus sind? Und wie wird es in 10, 15 oder 20 Jahren aussehen, falls Sie nicht mehr so fit sind oder pflegebedürftig werden? Ist Ihr Haus für diese Situation ausgerichtet?

Es ist hilfreich, wenn Sie sich ohne Zeitdruck um diese Fragen kümmern und organisatorische Vorbereitungen treffen können. Auch um später Streit unter den Angehörigen zu vermeiden, ist frühe Klarheit sinnvoll. Im Kapitel „Den Nachlass regeln“ bekommen Sie ab S. 177 Tipps, was Sie beachten sollten, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen wollen. Hinweise zur Erbfolge und zu steuerlichen Aspekten finden Sie im selben Kapitel ab S. 169.

Wir wollen auf Dauer weg aus Deutschland. Was müssen wir dabei beachten?

Sie planen einen entspannten Ruhestand in Spanien oder Thailand? Dieser Schritt bleibt nicht ohne Folgen – Sie müssen einige Vorkehrungen treffen, damit Sie die Zeit im sonnigen Süden voll und ganz genießen können und weiter finanziell auf der sicheren Seite sind. Fest steht aber: Ihre Rente können Sie ins Ausland gezahlt bekommen.

Nehmen Sie sich genügend Zeit, um zu prüfen, ob Sie es sich leisten können auszuwandern. Eine Checkliste, um sich einen Überblick über Ihre Finanzen zu verschaffen, finden Sie auf S. 31.

Wann sollte ich mich um was kümmern?

In der Checkliste „Den Übergang optimal gestalten“ auf S. 15 bekommen Sie einen Überblick darüber, was ab dem 60. Geburtstag für Ihre Planung wichtig ist. An erster Stelle steht der Finanzcheck. Er ist Voraussetzung dafür, dass Sie bei den weiteren Schritten die richtigen Entscheidungen treffen können: Frührente ja oder nein? Kann ich es mir leisten, im Alter weiter Geld in riskante Investments zu stecken? Wie viel Geld bleibt, um meine Kinder finanziell zu unterstützen?

Außerdem sollten Sie spätestens einige Jahre vor Rentenbeginn Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen, um sicherzustellen, dass Ihnen alle Rentenansprüche gutgeschrieben werden, die Sie haben. Damit die Rente frühzeitig fließt, empfiehlt es sich, die Rente spätestens ein Vierteljahr vor dem geplanten Beginn zu beantragen. Bei Ihren Planungen behalten Sie am besten auch Themen wie Steuern und Versicherungen im Auge.

Genug Geld fürs gute Leben

Auch jetzt – kurz vor oder bereits im Ruhestand – haben Sie noch viele Möglichkeiten, Ihre finanzielle Situation mitzugestalten und zu verbessern. Es lohnt sich, wenn Sie sich frühzeitig einen Überblick zu Renten, Konten und Anträgen verschaffen.

Freuen Sie sich schon auf den Ruhestand? Vermutlich haben Sie sich einiges vorgenommen. Vielleicht mehr Zeit mit den Enkelkindern verbringen? Freunde treffen, für die bisher die Zeit gefehlt hat? Reisen? Ein Wohnmobil oder ein neues Hobby? Oder liebäugeln Sie mit einem Ehrenamt oder einem Job neben der Rente?

Egal, ob Sie weiter berufstätig sein möchten oder nicht: Wichtig sind eine gute Planung und eine solide finanzielle Basis. Die meisten, die heute Anfang oder Mitte 60 sind, haben schon einiges für ihre finanzielle Sicherheit getan. Sie haben während des Berufslebens Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt oder Pensionsansprüche erworben. Zusätzlich haben sie vielleicht Beiträge in private Vorsorgeverträge gesteckt, Geld bei der Bank angelegt, in Fonds investiert oder den Kredit für ihre Immobilie abgezahlt.

Damit ist die Basis gelegt, doch auch jetzt können Sie noch einiges bewegen: Nutzen Sie Ihre Spielräume, um den Übergang in den Ruhestand so zu gestalten, dass Sie das Beste für sich herausholen. Dabei hilft Ihnen dieses Buch. In den folgenden Kapiteln erfahren Sie zum Beispiel,

wie Sie ein Finanzpolster für den Alltag flüssig machen und weiterhin erfolgreich investieren können („Ersparnisse nutzen – Geld neu anlegen“, S. 51),

30

SEKUNDEN
FAKTEN

21 MIO.

Rentner gab es Mitte 2019. Die große Mehrzahl – etwas mehr als 18 Millionen – der gezahlten Renten sind Altersrenten.

1 048 €

im Monat: So hoch war Mitte 2019 im Durchschnitt der Rentenbetrag, der nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgezahlt wurde.

1,4 MIO.

Rentner erhielten Ende 2019 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie war 2014 neu eingeführt worden und bietet die Möglichkeit, vorzeitig ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

welche finanziellen Folgen Sie bei Ihrer Entscheidung über den Termin des Rentenbeginns einplanen sollten („Kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen?“, S. 29),

was zu beachten ist, wenn Sie als Rentner einen Nebenjob annehmen wollen („Neben der Rente arbeiten“, S. 79),

wie Sie im Ruhestand Steuern sparen und Sozialabgaben senken können („Mehr Netto vom Brutto“, S. 93),

welchen Versicherungsschutz Sie aktualisieren sollten („Im Ruhestand gut versichert“, S. 125) und

wie Sie sich und Ihre Angehörigen für Ernstfälle wie Krankheit oder einen Todesfall rechtlich absichern können („So sorgen Sie rechtlich vor“, S. 159).

Packen Sie es an!

In den Jahren vor dem Übergang vom Job in den Ruhestand und auch danach kommen einige Erledigungen auf Sie zu (siehe Checkliste „Den Übergang optimal gestalten“, S. 15). Um manche kommen Sie nicht herum, anderes sollten Sie angehen, wenn Sie kein Geld verschenken möchten.

Sinnvoll ist es, wenn Sie sich Zeit für einen ausgiebigen Finanzcheck nehmen: Den Überblick zu Ihren (künftigen) Einnahmen und Ausgaben benötigen Sie, um zu klären, ob Sie – wie viele andere Berufstätige – vorzeitig in Rente gehen wollen (siehe „30 Sekunden Fakten“ links). Denn auch wenn Sie vielleicht lieber heute als morgen Ihren Job an den Nagel hängen würden, prüfen Sie möglichst genau, ob Sie sich den vorzeitigen Ruhestand leisten können und wollen.

Checkliste

Den Übergang optimal gestalten

Wie viel Geld werde ich im Alter brauchen, und wie viel Geld werde ich tatsächlich zur Verfügung haben? Das sind entscheidende Fragen, mit denen Sie sich mit Anfang oder Mitte 60 beschäftigen. Neben dem Finanzcheck sollten Sie weitere Punkte auf Ihre persönliche To-do-Liste setzen, unter anderem folgende:

Ab 60

Rentenkonto prüfen. Bei Lücken im Versicherungsverlauf Rentenkonto klären lassen.

Überlegungen zum Beginn des Ruhestands. Kommt die Frührente oder eine vorgezogene Pensionierung infrage?

Alternativen zur Frührente. Wollen oder können Sie nicht vorzeitig in Rente gehen, überlegen Sie, ob Sie zum Beispiel in Altersteilzeit gehen oder Arbeitszeit reduzieren wollen. Klären: Was sagt der Arbeitgeber?

Altersvorsorge anpassen. Besteht eine Rentenlücke? Welche Einnahmen werden Sie haben und welche Rücklagen sind da, um sie zu schließen, etwa mit freiwilligen Zahlungen an die Rentenkasse?

Rechtliche Vorsorge. Mit den Angehörigen über Vollmachten und über das Thema Betreuung für den Notfall sprechen.

Spätestens im Jahr vor dem (gewünschten) Rentenbeginn

Rentenberatung. Falls Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, sollten Sie sich früh genug vor dem geplanten Rentenbeginn beim Rentenversicherer über Möglichkeiten der Frührente informieren.

Rentenkonto prüfen. Wenn noch nicht geschehen, Antrag auf Kontenklärung stellen.

Fristen beachten. Gesetzliche Rente mindestens drei Monate vor geplantem Rentenbeginn beantragen.

Zusätzliche Vorsorge. Arbeitgeber über geplanten Rentenbeginn informieren wegen Auszahlung der Betriebsrente; Anfragen privater Versicherer beantworten, etwa bei einer Kapitallebensversicherung; Auszahlung der Riester-Rente planen.

Nach Rentenbeginn

Versicherungscheck. Verträge, wenn nötig, an die neuen Lebensumstände anpassen.

Steuern. Prüfen (lassen), ob die Steuererklärung noch für Sie als Rentner oder Pensionär Pflicht ist.

Rechtliche Vorsorge. Dokumente wie Vorsorgevollmacht und Testament erstellen, bestehende Dokumente prüfen / aktualisieren.

Der Finanzcheck hilft Ihnen auch bei weiteren Entscheidungen: etwa, wenn Sie überlegen, wie viel Risiko Sie bei Ihrer künftigen Geldanlage eingehen können, welche Träume Sie sich noch erfüllen wollen oder ob Sie es sich leisten können, die eigene Immobilie vorzeitig an die Kinder zu verschenken.

Die gesetzliche Rente als Grundstein für Ihr Budget

Jeder bekommt seine ganz individuelle Rentenabrechnung. Für die Finanzplanung und die Entscheidung zum Absprung aus dem Job hilft es, die voraussichtlichen Ansprüche früh zu kennen.

Die gesetzliche Rente ist und bleibt für viele Menschen hierzulande die Basis für die Absicherung im Alter. Derzeit gibt es immerhin rund 21 Millionen Rentner (siehe „30 Sekunden Fakten“, S. 14).

Rund um die Rente hat es in den letzten Jahren immer wieder Gesetzesänderungen gegeben. Dabei ging es zum Beispiel um die Anhebung des Renteneintrittsalters, um die Grundrente, die Mütterrente oder die abschlagsfreie Frührente.

Wenn Sie in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wollen, wird Sie die Frage der Altersgrenze beschäftigen: Je nach Geburtsjahr sieht der Gesetzgeber den regulären Rentenbeginn nicht mehr, wie über viele Jahre vorgesehen, pünktlich nach dem 65. Geburtstag vor, sondern das Renteneintrittsalter steigt stufenweise an. Wurden Sie zum Beispiel 1958 geboren, liegt die Altersgrenze bei 66 Jahren. Bei Geburtsjahr 1959 sind es 66 Jahre und zwei Monate, für 1960 66 Jahre und vier Monate (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“, S. 25).

Sie können sich nicht vorstellen, so lange zu arbeiten?

Es gibt weiterhin Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Dieser Schritt ist jedoch mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden. Am günstigsten ist im Regelfall die vor einigen Jahren eingeführte abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ – ursprünglich bekannt geworden unter dem Titel „Rente mit 63“. Durch diese haben Berufstätige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne dass die Rentenkasse ihnen deshalb ihre Leistungen kürzt. Unter „Wann Sie in den Ruhestand gehen dürfen“ stellen wir ab S. 24 ausführlich vor, unter welchen Bedingungen und ab wann diese vorgezogene Rente für Sie infrage kommt.

Andererseits ist natürlich längst nicht für alle Versicherten ein vorzeitiger Rentenbeginn erstrebenswert – es gibt genügend Berufstätige, die froh sind, so lange wie möglich im Betrieb zu bleiben, um weiter Geld zu verdienen oder weil ihnen ihr Beruf oder die tägliche Aufgabe Spaß macht.

Für die Entscheidung, wann der Ruhestand beginnen soll, spielen also letztlich viele Faktoren eine Rolle – private wie finanzielle. Als Entscheidungshilfe gehen wir auf den folgenden Seiten auf die finanziellen Aspekte genauer ein und stellen unter anderem vor, welche Einbußen bei der monatlichen Rente je nach Entscheidung auf Sie zukommen. Vorab erfahren Sie, wie die Höhe Ihrer Rente überhaupt errechnet wird.

Eine Rechnung für sich

Wenn ermittelt wird, wie viel Altersrente Ihnen zusteht, ist zum einen entscheidend, wie viel Sie während Ihres Erwerbslebens verdienen und wie viel Beiträge Sie dementsprechend in die Rentenversicherung einzahlen. Zum anderen spielt es eine Rolle, zu welchem Zeitpunkt, also in welchem Alter, Sie Ihre erste Rente beziehen wollen.

Für Ihre persönliche Rentenrechnung werden aber nicht nur die Zeiten berücksichtigt, in denen Sie selbst als Angestellter – dann gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber – oder auch als Selbstständiger Beiträge leisten: Auch andere Lebensphasen wie Kindererziehungszeiten, Krankheitszeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit fließen in die Berechnung Ihrer Rentenhöhe mit ein. Für jeden Versicherten ergibt sich letztlich eine ganz eigene Rechnung: Anhand der sogenannten Rentenformel ermittelt der Rentenversicherer individuell, wie viel Leistung Sie im Alter bekommen.

Einige Stichworte rund um die Rente tauchten in den letzten Jahren und Monaten regelmäßig in den Medien auf. Dazu gehört die „Grundrente“, auf die wir unter „Absicherung für den Notfall“ ab S. 48 eingehen. Auch die „Mütterrente“ war lange Thema: Dahinter verbergen sich Gesetzesänderungen, durch die Eltern, meist die Mütter, von vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente besser gestellt werden als früher. Ihnen werden seit 2019 pro Kind 2,5 Jahre Erziehungszeit und damit bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind für ihr Rentenkonto gutgeschrieben. Das erhöht die Rente.

Die Rentenformel lautet:

Entgeltpunkte

x Zugangsfaktor

x Rentenartfaktor

x Aktueller Rentenwert

= Monatsrente

Diese Formel lässt sich am besten verstehen, wenn man die Faktoren jeweils für sich betrachtet:

Die Entgeltpunkte

Jeder Versicherte erwirbt im Laufe seiner Erwerbstätigkeit sogenannte Entgeltpunkte – egal, ob er selbst Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zahlt oder ob es sich um Phasen ohne eigene Beitragszahlungen wie Kindererziehungszeiten handelt. Je mehr Entgeltpunkte er am Ende des Arbeitslebens gesammelt hat, desto höher fällt seine Rente aus.

Am einfachsten ist dies am Beispiel eines Angestellten nachzuvollziehen: Lebt er in den westlichen Bundesländern und hat er 2020 brutto das Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen in Deutschland in Höhe von 40 551 Euro verdient, haben er und sein Arbeitgeber 18,6 Prozent davon an die Rentenversicherung gezahlt: Das macht rund 7 542 Euro für 2020. Die Rentenbeiträge bringen dem Erwerbstätigen einen Entgeltpunkt für sein Rentenkonto.

Hat unser Angestellter 2020 exakt das Doppelte – 81 102 Euro – verdient, kommt er auf zwei Entgeltpunkte für 2020. Waren es hingegen 70 Prozent des Durchschnittseinkommens – rund 28 386 Euro im Jahr –, werden ihm 0,7 Entgeltpunkte für 2020 auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.

Der Wert für das Durchschnittseinkommen 2020 ist allerdings momentan noch nicht endgültig. Er kann im Nachhinein etwas abweichen, wenn sämtliche Einkommensdaten ausgewertet sind.

Etwas anders sieht die Rechnung für einen Arbeitnehmer in den östlichen Bundesländern aus. Die in jedem Jahr anhand des Einkommens ermittelten Entgeltpunkte werden derzeit noch mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor lag zum Beispiel im Jahr 2020 bei 1,0700. Mit diesem Zusatzfaktor, der jährlich neu festgelegt wird, soll der Nachteil ausgeglichen werden, der heute noch beim Lohnniveau zwischen Ost und West besteht.

Umgerechnet bedeutet das: Hat ein Arbeitnehmer in Rostock oder Dresden 2020 die 40 551 Euro verdient, bekommt er nicht einen Entgeltpunkt für sein Konto, sondern 1,0700. Ab 2025 soll es diesen West-/Ost-Unterschied aber nicht mehr geben.

Auch wenn Sie etwa als Selbstständiger nur freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen, sammeln Sie Punkte für Ihr Rentenkonto. Das gilt außerdem für Zeiten, in denen jemand anders die Beitragszahlungen für Sie übernimmt, zum Beispiel während des Wehrdienstes oder in einer Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld I beziehen.

Der Zugangsfaktor

Im Zugangsfaktor schlägt sich nieder, ob Sie pünktlich – also bei Erreichen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Grenze für die Altersrente – in den Ruhestand gehen oder früher oder später. Diese sogenannte Regelaltersgrenze liegt für die Versicherten je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“, S. 25).

Für alle Versicherten, die genau pünktlich in Rente gehen, liegt der Zugangsfaktor bei 1,0. Wer dagegen schon ein Jahr früher in Rente geht, muss häufig hinnehmen, dass der Zugangsfaktor nur bei 0,964 liegt. Der Grund: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden bei fast allen Altersrenten 0,3 Prozent vom Leistungsanspruch abgezogen. Etwas anders sieht die Rechnung allerdings aus, wenn Sie die Voraussetzungen für die „abschlagsfreie“ vorgezogene Rente erfüllen – die „Rente für besonders langjährig Versicherte“. In dem Fall bleibt es auch bei frühzeitigem Rentenbeginn beim Zugangsfaktor 1.

Doch nicht nur ein vorzeitiger Rentenbeginn hat Auswirkungen auf den Zugangsfaktor, auch ein verspäteter macht sich bemerkbar. Geht ein Berufstätiger zum Beispiel erst genau ein Jahr später als vom Gesetzgeber vorgesehen in Rente, ergibt sich ein Zugangsfaktor von 1,06. Denn für jeden Monat über der Altersgrenze bekommt er einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Monatsrente.

Der Rentenartfaktor

Die Höhe des Rentenartfaktors hängt davon ab, um welche Art von Rente es sich handelt. Je mehr eine Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen soll, desto höher ist der Faktor. Für die Altersrente und die Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt der Rentenartfaktor bei 1,0. Für die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt der Faktor dagegen beispielsweise lediglich 0,5.

Der aktuelle Rentenwert

Das ist der finanzielle Gegenwert, den Rentner für jeden gesammelten Entgeltpunkt erhalten. Ist in den Medien von Rentensteigerungen die Rede, heißt das übersetzt, dass dieser aktuelle Rentenwert erhöht wird. Seit Mitte 2020 liegt der aktuelle Rentenwert bei 34,19 Euro in den westlichen und bei 33,23 Euro in den östlichen Bundesländern.

Daraus ergibt sich: Ist ein im Januar 1955 geborener Mann zum 1. November 2020 pünktlich mit 65 Jahren und neun Monaten in Rente gegangen und hat er bis dahin 40 Entgeltpunkte gesammelt, erhält er nun in Bremen eine Altersrente von 1 368 Euro und in Görlitz knapp 1 329 Euro. Die aktuellen Rentenwerte gelten in der Regel vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.

Anspruch auf Grundrente?

Ergibt sich anhand der Entgeltpunkte ein eher niedriger Rentenanspruch? Dann können Sie eventuell von der 2021 eingeführten Grundrente profitieren (siehe „Absicherung für den Notfall“, S. 48). Ob Sie tatsächlich einen Zuschuss zur Rente bekommen, ermittelt die Rentenkasse automatisch. Ein separater Antrag auf die Grundrente ist nicht nötig. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie auf test.de, Suchwort: Grundrente.

Vorab informiert

Für Ihre persönliche Finanzplanung ist es wichtig, dass Sie nicht erst als Rentner, sondern bereits deutlich vorher wissen, wie hoch Ihre Rente etwa ausfallen wird. Daher erhalten Sie regelmäßig vom Rentenversicherer eine Übersicht zu Ihren Ansprüchen:

Die Renteninformation. Der Rentenversicherungsträger schickt seinen Versicherten einmal im Jahr die sogenannte Renteninformation. Er teilt darin mit, welche Ansprüche sie bisher erworben haben und wie viel Altersrente es werden kann, wenn sie weiter so Beiträge zahlen wie in den vergangenen fünf Jahren. Außerdem rechnet er den Rentenanspruch hoch: Was kommt heraus, wenn es in jedem Jahr bis zum Ruhestandsbeginn Rentensteigerungen von 1 und von 2 Prozent gibt?

Die Rentenauskunft. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie alle drei Jahre anstatt der Renteninformation die ausführlichere Rentenauskunft. Dort finden Sie unter anderem eine Übersicht über die auf Ihrem Versichertenkonto gespeicherten Versicherungszeiten (also neben Phasen der Erwerbstätigkeit zum Beispiel auch Angaben über Kindererziehungszeiten oder Krankheitsphasen). Sie erfahren außerdem, wie viele Entgeltpunkte Sie bisher erworben und welchen Gegenwert diese haben. Dazu informiert Sie der Rententräger, mit welchen Leistungen Sie nach derzeitigem Stand rechnen können, wenn Sie keine weiteren Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Neben der Höhe Ihrer Altersrente, die Ihnen nach derzeitigem Stand bei Erreichen der Regelaltersgrenze zustehen würde, erfahren Sie, wie hoch eine Erwerbsminderungs- und eine Hinterbliebenenrente heute ausfallen würden.

Sie müssen einen Antrag beim Rentenversicherer stellen, um eine gesetzliche Rente zu bekommen. Beachten Sie, dass zwischen Antrag und erster Zahlung einige Zeit vergeht, sodass Sie zum Beispiel Ihre Altersrente etwa drei Monate vor der gewünschten ersten Zahlung beantragen sollten, damit sie pünktlich fließt. Sie können den Antrag allein ausfüllen. Aber einfacher ist es, wenn Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rententrägers helfen lassen („So kommen Sie an Ihr Geld“, S. 38).

Gedankenspiele

Mit Mitte 50 erhalten Sie die Rentenauskunft. Viele fragen sich dann erstmals konkreter: Wie stelle ich mir den Absprung aus dem Berufsleben vor? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Wie viel Geld werde ich bekommen?

Aus der Rentenauskunft wissen Sie also, was Sie bekommen, wenn Sie ab jetzt nichts mehr in die Rentenkasse zahlen. Mit diesem Wert können Sie erst einmal weiter kalkulieren: Vielleicht sind Sie knapp 63 Jahre alt, denken über die Frührente nach, schauen auf die erworbenen Ansprüche und überlegen, dass Sie mit dem genannten Betrag auf Dauer hinkommen müssten.

Bevor Sie sich endgültig für eine Frührente entscheiden, sollten Sie aber noch einmal genauer rechnen und sich beraten lassen: Bleibt es bei dieser Rentenhöhe oder müssen Sie je nach persönlicher Situation die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat einplanen? Wie viel Rente erhalten Sie tatsächlich?

Stellen Sie anhand der Rentenauskunft fest, dass es noch Lücken in Ihrem Versicherungskonto gibt, beantragen Sie beim Rententräger ein Kontenklärungsverfahren.

Aus eigener Kraft Rente erhöhen

Sie selbst können – auch noch kurz vor Rentenbeginn – dafür sorgen, dass es nicht bei der in den Daten der Rentenversicherung genannten voraussichtlichen Höhe der Leistung bleibt. Das ist möglich, wenn Sie zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse zahlen – wenn Sie mehr Geld einzahlen als Sie aufgrund Ihres Verdienstes eigentlich müssten.

Im Regelfall kommt es für angestellt Beschäftigte zwar nicht infrage, freiwillig mehr einzuzahlen, doch unter bestimmten Voraussetzungen geht es eben doch. Denn Angestellte wie auch versicherungspflichtige Selbstständige ab 50 können mit zusätzlichen Zahlungen die möglichen Abschläge ausgleichen, die ihnen häufig beim vorzeitigen Rentenbeginn drohen (siehe „Der Zugangsfaktor“, S. 19). Beantragen Sie dafür beim Rentenversicherungsträger, dass er Ihnen ausrechnet, wie viel Sie einzahlen können oder müssen, um zum Beispiel die Abschläge für ein Jahr oder für zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Je nach Ihrer individuellen Situation auf dem Versicherungskonto kann sich eine Summe von einigen Zehntausend Euro ergeben. Eine solche Summe klingt zunächst abschreckend. Doch vielleicht haben Sie ein kleines Finanzpolster, etwa die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung. Es kann sich lohnen, diese Summe in die gesetzliche Rente zu stecken, zumal sich deren Rendite gerade auch im Vergleich zu privaten Versicherungen oder einer Rürup-Rente sehen lassen kann. Ein weiterer Vorteil: Sie müssen nicht die komplette Summe zahlen, auch kleinere Beträge sind möglich. Und Sie können die Einzahlung splitten und auf mehrere Jahre verteilen. Pro Kalenderjahr sind mehrere Einzahlungen erlaubt.

Der Clou: Weiterarbeiten ist erlaubt

Auch wenn Sie freiwillig einzahlen, um mögliche Rentenabschläge für eine Frührente auszugleichen: Sie sind nicht verpflichtet, tatsächlich vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Sie können weiterarbeiten, solange Sie wollen, und Ihre Rentenansprüche somit weiter erhöhen.

Wer kennt sich aus?

Sie sind unsicher, ob Ihre Rente stimmt und alle Zeiten auf Ihrem Rentenkonto richtig berücksichtigt wurden? Lassen Sie sich einen Termin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben. Oder wenden Sie sich an einen freien Rentenberater, damit er den Bescheid überprüft. Experten finden Sie online unter rentenberater.de.

Der Rentenbescheid

Wenn Sie sich über den Zeitpunkt des Rentenbeginns klar sind und Ihre Rente beantragt haben, bekommen Sie Ihren Rentenbescheid, in dem schwarz auf weiß steht, wie hoch Ihre Rente ausfällt. Der Rentenbescheid listet zum Beispiel Ihren Versicherungsverlauf noch einmal auf und nennt die jeweils erworbenen Entgeltpunkte.

Die Rente wird grundsätzlich zum Monatsende bezahlt und durch den Renten Service der Deutschen Post angewiesen. Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert, wird nicht die komplette Monatsrente überwiesen, sondern nur das, was nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge übrig bleibt. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, den Bescheid zu kontrollieren (siehe Checkliste rechts). Ihnen bleibt ein Monat, um dagegen Widerspruch einzulegen.

Checkliste

Rentenbescheid kontrollieren

In Rentenbescheide können sich Fehler einschleichen. Schauen Sie sich Ihren Bescheid deshalb – eventuell auch mithilfe eines Renten- oder Versichertenberaters – unter anderem auf diese Punkte hin an:

Zahlendreher. Wurden Ihre Einkommen und die Beitragszahlungen richtig berücksichtigt, oder stimmt die Höhe nicht? Nutzen Sie zum Beispiel die Sozialversicherungsbescheinigungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber jedes Jahr erhalten haben, um die Werte zu prüfen.

Beitragszeiten. Wurden alle Jobs angerechnet, zum Beispiel auch Nebenjobs während des Studiums oder Phasen, in denen Sie als Selbstständiger freiwillige Beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben?

Ausbildung. Als ehemaliger Lehrling in einem Betrieb haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Ausbildungszeit besser bewertet wird: Sie bekommen für bis zu drei Jahre mehr Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, als Ihnen allein aufgrund Ihres (niedrigen) Einkommens als Lehrling zustünden. Die Aufwertung steht Ihnen zu, bis Sie damals die letzte Prüfung bestanden hatten. Ist das berücksichtigt?

Krankheiten und Arbeitslosigkeit. Tauchen auch die Tage auf Ihrem Rentenbescheid auf, an denen Sie krank oder vorübergehend arbeitslos waren?

Scheidung. Vergleichen Sie, ob die Daten zu Ihrem Versorgungsausgleich richtig berücksichtigt wurden. Was genau beim Versorgungsausgleich passiert, zeigt der Kasten oben auf S. 43.

Umzug. Sind Sie (mehrmals) zwischen den Bundesländern in West- und Ostdeutschland umgezogen? Dann sollten Sie prüfen, ob der Rentenversicherer für die Zeiten in den neuen Ländern immer den Umrechnungsfaktor berücksichtigt hat, der Ihnen hierfür zusteht.

Wann Sie in den Ruhestand gehen dürfen

In Rente mit 63 oder 67? Dazwischen ist vieles machbar. Ein früherer Beginn ist bei gesundheitlichen Problemen möglich.

Über viele Jahre hinweg galt die Grundregel: Mit 65 Jahren ist Schluss mit der Arbeit. Die Rede war dann von der sogenannten Regelaltersrente. Das ist die Rente, die die allermeisten Erwerbstätigen ohne Probleme bekommen können. Denn wenn Sie mindestens fünf Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, haben Sie Anspruch auf diese Rente. Seit 2012 steigt aber das Eintrittsalter für diese Regelaltersrente stufenweise an – je nach Geburtsjahr ist per Gesetz ein Beginn zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr vorgesehen (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“ rechts).

Demnach dürfen zum Beispiel Versicherte, die zum Geburtsjahrgang 1957 gehören, frühestens mit 65 Jahren und elf Monaten ihre erste Altersrente beziehen. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, haben erst mit 67 Jahren Anspruch auf die Regelaltersrente.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Versicherte aber schon früher gehen. Allerdings hat das mindestens einen, häufig sogar zwei Nachteile, die die Monatsrente deutlich nach unten drücken:

Zum einen fallen die Rentenansprüche grundsätzlich etwas niedriger aus. Denn die Rentenhöhe hängt ja entscheidend davon ab, wie viel Beiträge jemand im Laufe des Arbeitslebens zahlt. Wer nicht bis zur vorgesehenen Altersgrenze arbeitet, zahlt nicht so lange in die Rentenkasse ein und überweist somit insgesamt weniger, als bei „pünktlichem“ Rentenbeginn möglich wäre.

Dazu kommen für viele Frührentner Abschläge: Wie wir gesehen haben, darf die Rentenversicherung den ohnehin niedrigeren Rentenanspruch unter Umständen weiter kürzen – um 0,3 Prozent für jeden Monat der vorgezogenen Rentenzahlung. Will etwa eine Frau, die knapp 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, zwei Jahre zu früh in Rente gehen, bleiben von 1 100 Euro Monatsrente nur noch 1 020,80 Euro – sie verliert knapp 80 Euro im Monat.

Diese Kürzung der Leistungen droht Frührentnern fast immer – nur wenn Sie die Bedingungen für die 2014 eingeführte abschlagsfreie Frührente, die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ erfüllen, können Sie ohne die Kürzungen vorzeitig in Rente gehen.