Ein gut geführter Staat hält seinen Bürgern und Unternehmen den Rücken frei, ohne sie mit allzu bürokratischen Auflagen zu belasten, sorgt für eine sparsame Haushaltsführung, Bildung, Sicherheit und Infrastruktur. Er wird zur Last, wenn er diesen Anforderungen nicht mehr entspricht.
Damit dies gewährleistet ist, haben unsere Vorfahren das Recht zur Gesetzgebung und zur Entscheidung über den Staatshaushalt erkämpft. Die Bürgerversammlung, das Parlament, wurde als Vertretung der im Handwerk, Handel und Industrie tätigen Bürger begründet. Dem Teil der Bevölkerung, der von den Steuern und Abgaben lebte, wurde die Vollmacht zur Gesetzgebung und Steuererhebung entzogen.
Wie sieht es heute aus: In den Parlamenten entscheiden die von Staatsausgaben alimentierten Bevölkerungsgruppen über die Gesetzgebung und die Steuerlast. Sicher, es sind nicht Könige, Fürsten und andere Adelsgruppen wie in der Vergangenheit.
Mehr als die Hälfte der Bundestagsabgeordneten kommt aus Positionen/Funktionen, die aus der Steuerkasse entlohnt werden oder ihr Einkommen aus staatlichen Budgets beziehen. Bundes- und Landesparlamente werden inzwischen von Beamten und Angestellten im Staatsdienst, Vertretern der Wohlfahrtsverbände sowie den NGO´s (Non Governmetal Organisation – als Bürgerinitiativen gegründet werden sie inzwischen auch aus Steuern und Abgaben finanziert) dominiert.
Als Beispiel sei der Deutsche Bundestag angeführt.
Von den Abgeordneten kommen etwa 30 % aus dem öffentlichen Dienst (Angestellte und Beamte), sind also Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsmitarbeiter. Sie stellen fast ein Drittel aller Abgeordneten.
Hinzu kommt ein weiteres 1/3 der Bundestagsabgeordneten, die als Mitarbeiter und Repräsentanten der Wohlfahrtsverbände, z.B.