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Er hat Rechtsgeschichte geschrieben, war entscheidend an einigen der spektakulärsten Prozesse der Bundesrepublik beteiligt. Er setzt Richtern, Staatsanwälten, Kriminalbeamten hart zu. Er kämpft mit anwaltlicher Ermittlungsarbeit, beharrlichen Fragen und emotionalen, notfalls auch provokanten Auftritten um ein kostbares Gut: die Rechte eines Beschuldigten. Steffen Ufer ist einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands, er streitet für Menschen vor Gericht, die des Mordes, des Betrugs oder der Erpressung beschuldigt werden.

Er hat mehr als 10.000 Mandanten verteidigt, darunter viele Prominente wie Uli Hoeneß, Ottfried Fischer, Rainer Werner Fassbinder oder Konstantin Wecker, und aufsehenerregende Fälle übernommen wie die des Oetker-Entführers Dieter Zlof oder des Vierfach-Mörders Jürgen Bartsch. Kleine und große Fälle gibt es für Steffen Ufer jedoch nicht. Für jeden, der einer Straftat beschuldigt wird, ist sein Fall der wichtigste im Leben. Es geht immer um alles – auch für Ufer als Anwalt. Er legt deshalb das gleiche Engagement an den Tag, das mit großer Selbstverständlichkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung von Straftaten erwartet wird. Denn: Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn alle Beteiligten ihre Arbeit gut machen. Jetzt erzählt er erstmals aus 50 Jahren Strafverteidigung, berichtet über haarsträubende Fehler der Strafverfolger und Sachverständigen  – und schildert, wie schwierig es oftmals ist, der Gerechtigkeit zu ihrem Recht zu verhelfen.

Viten:

Steffen Ufer, geboren 1940, ist einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands. In 50 Berufsjahren verteidigte der langjährige Partner von Rolf Bossi mehr als 10.000 Mandanten, darunter viele Prominente. Ufer war oft in den USA tätig und engagierte sich gegen die Todesstrafe, etwa im Fall der LaGrand-Brüder. Steffen Ufer lebt in München.

Göran Schattauer, Jahrgang 1967, ist mehrfach preisgekrönter Journalist und Buchautor (Der letzte Schultag –  die Amoktat von Winnenden). Seit 15 Jahren arbeitet er als Polizei- und Justizreporter beim Nachrichtenmagazin Focus, für seine Recherchen ist der Verfasser zahlreicher Enthüllungsgeschichten, Reportagen und Porträts weltweit unterwegs. Göran Schattauer lebt mit seiner Familie in München.

STEFFEN UFER

Göran Schattauer

NICHT SCHULDIG

Gerechtigkeit ist keine Verhandlungssache

Ein Plädoyer des legendären Strafverteidigers

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Originalausgabe 10/2016

Copyright © 2016 by Wilhelm Heyne Verlag, München,

in der Verlagsgruppe Random House GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München

Redaktion: Andrea Kunstmann, München

Umschlaggestaltung: Hauptmann & Kompanie Werbeagentur, Zürich, unter Verwendung eines Fotos von © Wolf Heider-Sawall

Satz und E-Book Produktion: Satzwerk Huber, Germering

ISBN: 978-3-641-20226-2
V001

www.heyne.de

INHALT

Vorwort

Hinweis

Kokain

Hinrichtung

Kunstfehler

Tyrann

Beweisnot

Hurenmord

Faustrecht

Betrüger-Genie

Kinderfänger

Affekt

Aufschneider

Ausgeliefert

Mafiaboss

Genugtuung

Konfrontation

Natural Born Killer

Kopfschuss

Auf der Flucht

Jagdfieber

Der perfekte Mord

Ein Gespräch über falsche Geständnisse, gottergebene Richter und berühmte Mandanten – von Dieter Zlof über Peter Graf bis Otti Fischer

Vorwort

Mit der Bezeichnung »Star-Anwalt« kann ich nichts anfangen. Es gibt ja auch keinen »Star-Chirurgen« oder »Star-Piloten«. Dennoch taucht der Begriff in den Medien immer wieder auf. Das mag daran liegen, dass erfahrene und erfolgreiche Strafverteidiger häufig auch Prominente vertreten: Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen und irgendwann – zu Recht oder nicht – Ärger mit der Justiz haben.

In meinen 50 Berufsjahren habe ich viele Größen aus dem Showgeschäft, der Wirtschaft, der Politik und dem Spitzensport verteidigt. Konstantin Wecker, Ottfried Fischer, Günther Kaufmann, Rainer Werner Fassbinder, Barbara Valentin, Martin Semmelrogge, Abi Ofarim, Hardy Krüger, Peter Graf, sie alle zählten zu meinen Mandanten. Ebenso Romy Schneider und der Großunternehmer Friedrich Flick, deren Scheidungsprozesse unsere Kanzlei geführt hat. Im Auftrag des Industriellenerben und Gentleman-Playboys Gunter Sachs stand ich seiner Cousine Christina von Opel, genannt »Putzi«, in einer Rauschgiftaffäre juristisch bei. Zuletzt betreute ich den wegen Steuerbetrugs verurteilten Uli Hoeneß.

Die Liste berühmter Mandanten ließe sich fortsetzen. Mag sein, dass die Bekanntheit eines Strafverteidigers zunimmt, wenn sein Name zusammen mit denen von Stars genannt wird. Aber darum ist es mir nie gegangen. Das Spannende an meinem Beruf sind die Menschen, mit denen ich zu tun habe, ob reich oder arm, prominent oder nicht. Es gibt auch keine kleinen und großen Fälle. Für jeden, der einer Straftat beschuldigt wird, ist sein Fall der wichtigste im Leben. Deshalb geht es immer um alles – auch für mich als Anwalt.

Meine Karriere begann am 1. April 1966. Damals bewarb ich mich als Referendar in der Kanzlei des Münchner Rechtsanwalts Rolf Bossi. Ich war 25 Jahre alt und hatte einen Stellenaushang im Justizpalast gesehen. Rolf Bossi, der später zum bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands aufstieg, war mir seinerzeit völlig unbekannt. Auch wusste ich nicht, dass er bereits einen anderen Referendar eingestellt hatte, der ihm jedoch schnell zu hektisch wurde. Der junge Kollege hetzte wie ein Irrwisch durch die Kanzlei und versuchte so, besonderen Arbeitseifer vorzutäuschen. Ich selbst konnte Bossi vor allem mit meinen Sprachkenntnissen überzeugen. Neben ein bisschen Italienisch, Spanisch und Französisch sprach ich perfekt Englisch, weil ich als Austauschschüler ein Jahr in den USA gelebt hatte.

Ich kam zur rechten Zeit. Bossi hatte gerade einen spektakulären Fall in Bayreuth übernommen und brauchte dringend jemanden, der ihm dolmetschen und ihn zur Not bei Gericht vertreten konnte. Es ging um den Mord an einer 18-jährigen Deutschen. Angeklagt war ein Oberleutnant der US-Armee, er hieß Thomas Smith. Die Boulevardzeitungen nannten ihn »Bestie von Bayreuth«. Der Mann war Mitte 20, als er am 13. März 1964 seine Geliebte erwürgte. Er zerstückelte sie mit Rasierklingen und warf die Leichenteile an Autobahn-Parkplätzen weg.

Ich fuhr mehrere Male mit Bossi nach Bayreuth, um mit dem Angeklagten das Verfahren vorzubereiten. Oberleutnant Smith, der aus einer gutbürgerlichen Familie stammte und hochintelligent war, machte auf uns einen psychisch deutlich auffälligen Eindruck. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige hingegen hielt ihn für voll zurechnungsfähig und strafrechtlich voll verantwortlich. Ein Motiv für die grausame Tat war nicht ersichtlich.

Bossi gelang es, den damals bekanntesten deutschen Gerichtspsychiater, Professor Dr. Hans Bürger-Prinz, Direktor der Hamburger Universitäts-Nervenklinik, für den Fall zu gewinnen. Bürger-Prinz war ein besonders imposanter Hanseat, der es verstand, dem Gericht klarzumachen, dass die »Bestie von Bayreuth« kein sadistischer Krimineller war, sondern ein Mensch, der unter einer schweren schizophrenen Erkrankung litt. Der Staatsanwalt zog den Befund in Zweifel und beharrte auf einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Doch Ärzte der Nervenklinik Ansbach, die Oberleutnant Smith nach seiner gerichtlich angeordneten Einweisung in die Psychiatrie untersucht hatten, bestätigten die Diagnose Schizophrenie. Nach einigen Jahren Behandlung hatte sich Smiths Zustand so weit gebessert, dass er in die USA zurückkehren konnte.

Nach erfolgreichem Abschluss der Strafsache durfte ich weitere Fälle übernehmen. Die Kanzlei erhielt damals Mandate Dutzender amerikanischer Soldaten. Meistens ging es um Delikte wie Mord, Totschlag, Raub oder Vergewaltigung. In solch schwerwiegenden Fällen konnten die Beschuldigten laut NATO-Truppenstatut vor deutsche Gerichte gestellt werden. Heute vertraut die hiesige Justiz den US-Militärgerichten. Von meinen damaligen Mandanten wurde nur ein einziger wegen Mordes angeklagter US-Armist zu lebenslang verurteilt. Bei allen anderen gelang es mir, die Anwendung des Jugendstrafrechts durchzusetzen, auch wenn die Täter im Einzelfall schon 20 Jahre und 11 Monate alt waren. Die Betroffenen mussten also höchstens zehn Jahre ins Gefängnis, einige wurden sogar freigesprochen. Dass die Soldaten eine zweite Chance erhielten, haben sie nicht nur meiner Verteidigung, sondern auch unserem vernünftigen Strafrecht zu verdanken. Noch heute schreiben mir Exmandanten Weihnachtskarten aus den USA.

In meinen ersten Strafprozessen hatte ich oft das berühmte Anfängerglück. Und natürlich eine gewisse Chuzpe, die man nur als ganz junger Strafverteidiger mitbringen kann. Über die damals von mir frech in den Raum gestellten Thesen zu möglichen Tatabläufen und deren rechtlicher Bewertung kann ich heute nur schmunzeln. Nachdem mir Bossi klargemacht hatte, dass Verteidigung in erster Linie »Kampf« bedeutet, bin ich kaum einer Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen. Relativ bald habe ich gelernt, nicht unnötig zu kämpfen, sondern durch Gespräche mit den Verfahrensbeteiligten das bestmögliche Ergebnis für die Mandanten herauszuholen.

Um jemanden zu verteidigen, muss ich nicht wissen, ob er wirklich unschuldig ist. Es genügt, wenn ich davon überzeugt bin, dass mein Mandant möglicherweise unschuldig ist. Dann kann ich mich ruhigen Gewissens für ihn einsetzen. Für mich galt und gilt der Grundsatz: Lieber 100 Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen zu Unrecht einsperren. Der Journalist Göran Schattauer, der mit mir zusammen dieses Buch geschrieben hat, fragte mich 2015 während eines Interviews für den FOCUS, ob ich schon einmal für einen Freispruch gekämpft habe, obwohl ich wusste, dass mein Mandant schuldig war. Ich antwortete, dass dies bei Mord- und Totschlagsvorwürfen nie der Fall gewesen sei. Bei kleineren Delikten habe ich Mandanten, die aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, gesagt: »Lieber Freund, du hast Glück gehabt. Aber beim nächsten Mal bekommst du dafür die doppelte Strafe, also riskiere es nicht noch mal!« Ich kenne ganz wenige, die rückfällig wurden.

Ich habe viele Tausend Tage in Gerichtssälen und fast zwei Jahre hinter Gittern verbracht – weil ich meine Mandanten im Gefängnis besucht habe. Im Lauf meiner Karriere ist mir eines klar geworden: Jeder Mensch ist zu allem fähig, selbst zu unvorstellbar schrecklichen Verbrechen. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass dies vor allem auf Menschen zutrifft, die aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammen. In diesem Buch finden sich einige Beispiele dafür, dass auch wohlerzogene, hochintelligente und eigentlich gesetzestreue Menschen in der Lage sind, brutalste Taten zu begehen.

Was ich ebenfalls aus Erfahrung bestätigen kann: Nirgendwo wird so viel gelogen wie im Gericht. Angeklagte lügen, weil sie um eine Strafe herumkommen wollen. Zeugen lügen, weil sie sich wichtig machen oder selbst nicht belasten wollen. Auch vermeintliche Opfer lügen, beispielsweise Frauen, die sich an ihren Männern rächen wollen und deshalb im Scheidungs- oder Sorgerechtsstreit behaupten, ihr Mann habe sie vergewaltigt oder die Kinder missbraucht. Das Schlimme ist, dass manche Spezialreferate bei Polizei und Staatsanwaltschaft wenig Energie darauf verwenden, die Anschuldigungen kritisch zu prüfen. Dabei ist nicht nur in Anwaltskreisen längst bekannt, dass im Internet regelrechte »Handlungsanweisungen« kursieren, wie eine (nicht stattgefundene) Vergewaltigung am besten vorgetäuscht und angezeigt werden kann.

Wenn es um das Verbreiten von Unwahrheiten geht, darf man eine Gruppe nicht vergessen: wild spekulierende Sachverständige. Wie oft habe ich erlebt, dass sich Thesen von gerichtlich bestellten Gutachtern als falsch erweisen. Werden diese Irrtümer oder Mutmaßungen nicht rechtzeitig widerlegt, kann es zu krassen Fehlurteilen kommen.

Als Münchner Strafverteidiger habe ich an vielen Gerichtsprozessen in ganz Deutschland und im Ausland mitgewirkt. Die meisten und heftigsten Schlachten lieferte ich mir jedoch mit der bayerischen Justiz, denn in Bayern werden Law & Order noch hochgehalten. Richter und Staatsanwälte wissen, dass sie eher Karriere machen, wenn sie kräftig zulangen und die Leute ein bisschen länger einsperren. Wir Anwälte verteidigen deshalb lieber in nördlichen Regionen, wo es liberaler zugeht. Trotz zum Teil zäher Auseinandersetzungen habe ich mich mit vielen Richtern und Richterinnen persönlich sehr gut verstanden, und mit einigen saß ich öfter auf ein Bier oder ein Glas Wein zusammen.

Ich will nicht verschweigen, dass es immer wieder Urteile gab, die mir unverständlich waren und die ich als persönliche Niederlagen empfunden habe. In solchen Fällen hatte ich immer nur einen Gedanken: Wie kann ich diese Ungerechtigkeit korrigieren oder – wenn die Rechtsmittel ausgeschöpft waren – wie kann ich dem Mandanten weiterhelfen? Ich bemühte mich dann um bessere Haftbedingungen oder eine vorzeitige Entlassung. Generell ist es mir wichtig, den Mandanten im Gefängnis oder Krankenhaus weiter zu betreuen, damit er nicht das Gefühl hat, sein Anwalt lasse ihn im Stich.

Als bitterste Niederlage empfand ich den Fall der deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand, die 1999 in den USA auf grausamste Weise hingerichtet wurden. Der eine starb durch die Giftspritze, der andere in der Gaskammer. Die dramatische Geschichte, die ich in diesem Buch schildere, wühlt mich bis heute auf. Dasselbe gilt für den Fall des Münchner Arztes Theo Mauser, dessen Schicksal ich ebenfalls beschreibe. Als junger Mann war er bei einer Operation falsch behandelt worden und blieb querschnittgelähmt. Der für den Eingriff zuständige Chirurg, ein arroganter, selbstgefälliger Chefarzt, der sich für unfehlbar hielt, stritt jegliche Verantwortung ab, sodass es zu einer juristischen Auseinandersetzung kam, die an Dramatik nicht zu überbieten war.

Auch Juristen sind nicht davor gefeit, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Ich erinnere mich an Zeiten, da stand ich früh um drei als einziger Autofahrer an einer roten Ampel – die habe ich dann nicht mehr als gültiges Signal betrachtet. Im Laufe meines Lebens habe ich trotzdem nur wenige Punkte in Flensburg kassiert. Anderen Verlockungen, die vielleicht zum Ende meines Anwaltsdaseins geführt hätten, konnte ich widerstehen. Ich habe den legendären Rainer Werner Fassbinder verteidigt und seine ganze Clique aus dem Filmgeschäft gekannt, Barbara Valentin, Harry Baer, alles sehr lustige Leute. Deren Einladungen zu ihren Kokspartys habe ich stets abgelehnt. Ende der Sechziger-, Anfang der Siebzigerjahre habe ich mit Freunden ein paar Joints geraucht, aber Kokain war nie mein Ding. Mandanten, die mir den Stoff anboten, sagte ich: »Hau bloß ab mit dem Zeug!«

Als Strafverteidiger schaut man in tiefste menschliche Abgründe, beschäftigt sich mit tragischen Beziehungstaten und muss sich mit Grausamkeiten auseinandersetzen, die einem das Blut in den Adern stocken lassen. Auf der anderen Seite erlebte ich zutiefst komische Fälle, über die ich mich noch heute totlachen kann. Zum Beispiel die Sache mit der Kunstfälscher-Bande. Die Jungs haben in großem Stil Bilder von Rembrandt und ähnlichen Großkalibern der Kunstgeschichte nachgemalt, dann ein altes Schloss gemietet, die Bilder aufgehängt und kräftig eingestaubt. Anschließend bestachen sie Gutachter, die das ganze Zeug als echt deklarierten. Die Machwerke verkauften die Fälscher dann für horrende Summen an Neureiche, darunter einen Berliner Klopapierfabrikanten.

Bizarr auch der Fall eines Betrügers, der etliche Mercedes-Händler auf so dreiste und zugleich amüsante Weise über den Tisch zog, dass sogar der Richter nicht mehr aus dem Lachen herauskam. Die Krönung folgte aber erst nach der Verurteilung – dazu später mehr …

Kaum ein Justizfall der jüngeren Vergangenheit hat die Menschen in Deutschland so bewegt wie die Steueraffäre von Uli Hoeneß. Ich kenne Uli Hoeneß gut und schätze ihn sehr als Menschen, vor allen Dingen als Herz und Seele meines geliebten FC Bayern. Nach seiner Verurteilung habe ich erfolgreich dafür gekämpft, dass er anständige Haftbedingungen erhielt, relativ schnell Freigänger wurde und das Gefängnis schließlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlassen konnte, nämlich nach der Hälfte seiner dreieinhalbjährigen Haftzeit. Eine solche Regelung sieht das Gesetz ausdrücklich vor, und sie wird keineswegs so selten angewandt wie in diesem Zusammenhang oft behauptet. Zwischen 2010 und 2015 kamen allein in Bayern 1250 Gefangene nach der Halbstrafenregelung vorzeitig frei.

Uli Hoeneß war also kein Einzelfall – aber bei ihm regten sich viele Leute wahnsinnig auf. Am liebsten wäre ihnen wohl gewesen, wenn er noch viele Jahre länger hätte büßen müssen. Aus Rücksicht auf Uli Hoeneß will ich den konkreten Fall nicht näher schildern. Eines kann ich aber mit Gewissheit sagen: Uli Hoeneß hat sich seine vorzeitige Entlassung redlich verdient – durch seine Selbstanzeige, mit der er die Ermittlungen überhaupt erst ins Rollen brachte. Durch seine vorbehaltlose Mithilfe bei der Aufklärung des Falles, ohne die es wahrscheinlich nie zu einer Verurteilung gekommen wäre. Durch die Begleichung sämtlicher Steuerschulden inklusive Zinsen in Höhe von 43 Millionen Euro. Durch seine vorbildliche Führung in der Haft. Durch seine aufrichtige Reue. Durch seine beispiellose Lebensleistung, zu der auch sein Einsatz für sozial Schwächere gehört.

Die bayerische Justiz hat Uli Hoeneß keine Vorzugsbehandlung gewährt. Von einem Prominentenbonus kann keine Rede sein, obwohl es immer wieder Leute gibt, die das behaupten. Diesen meist aus dem linken Lager stammenden Kritikern mangelt es nicht nur an einem gesunden Rechtsverständnis – etwa an der Akzeptanz des Resozialisierungsgedankens –, ganz sicher spielt auch Sozialneid eine wichtige Rolle. Aus meiner langjährigen Berufserfahrung kann ich sagen: Prominente haben in Deutschland bei der Justiz keinen Bonus, sondern einen Malus, weil jeder Richter oder Staatsanwalt sich mit dem Skalp eines Promis schmücken möchte. Und vor allem will er unbedingt den Eindruck vermeiden, dass er ihn zu milde behandelt.

Journalisten haben Rolf Bossi und mich einmal als »Spezialisten für Geschnetzeltes vom Menschen« bezeichnet, weil wir auch Mörder verteidigten, die ihre Opfer auf entsetzliche Weise getötet hatten. Von einem solchen Mörder handelt ein Kapitel in diesem Buch: Jürgen Bartsch brachte zwischen 1962 und 1966 vier Kinder um. Wir haben ihn im Revisionsprozess vertreten und konnten das erstinstanzliche Urteil – lebenslange Haft – kippen. Bartsch, der vielen als einer der furchtbarsten Serienmörder des 20. Jahrhunderts gilt, war für uns ein Muster-Mandant, denn spektakuläre Tötungsfälle haben Bossi und ich nur dann übernommen, wenn wir davon ausgehen konnten, dass der Täter psychisch gestört war, aber dennoch von der Justiz als voll verantwortlich für seine Taten eingestuft wurde. Wir haben solche Beschuldigten stets mit dem Ziel vertreten, dass ihre Störung als krankheitswertig anerkannt wird. Wir wollten erreichen, dass man sie – wenn möglich – therapiert. Sie sollten die Chance bekommen, irgendwann entlassen zu werden – vorausgesetzt natürlich, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht.

Generell hielten wir es für entscheidend, dass psychisch kranke Menschen, die Straftaten begangen haben, nicht als Monster oder Bestien angesehen werden. Dabei war uns bewusst, dass Teile der Öffentlichkeit immer der Auffassung sein werden, dass eine schreckliche Tat auch eine schreckliche Strafe verlangt. Ich bin überzeugt, dass wir dieses – auch bei manchen Richtern herrschende – Vorurteil sehr oft aufgebrochen haben, und zwar immer dann, wenn wir mit Hilfe von Gutachtern die tragische Vorgeschichte eines Verbrechens und die unglückselige, nicht schuldhafte Verstrickung des Täters deutlich machen konnten.

Ich könnte nie einen Menschen verteidigen, der nach meiner Einschätzung psychisch gesund ist und sich dennoch an einem Kind vergangen, es vielleicht sogar umgebracht hat. Das ist völlig ausgeschlossen. Ich bin auch nur ein einziges Mal, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) München-Stadelheim, von einem solchen Täter angesprochen worden, der mehrere Kinder schwer missbraucht hatte. Natürlich hatte auch dieser Mann, wie jeder andere Straftäter, einen Verteidiger verdient – doch ganz bestimmt nicht mich. Ich habe ihm gesagt, er müsse sich einen anderen suchen, und gab ihm die Namen von fünf Kollegen. Ich wollte mit dem Mann nichts zu tun haben. Ich habe Kinder und Enkel, die ich sehr liebe, und ich kann mich für einen solchen Täter nicht verbiegen. Dieses Recht steht jedem Verteidiger zu. Ich nehme es mir!

Doch wenn ich mich entscheide, ein Mandat zu übernehmen, dann gebe ich alles. Ich kann mir vorstellen, dass manche Leser nicht nachvollziehen können, warum ich bestimmte Menschen verteidigt habe. Vielleicht unterstellen sie mir sogar, mit deren Taten zu sympathisieren. Sicher nicht! Aber ich lege in meiner Rolle als Anwalt das gleiche Engagement an den Tag, das wir alle mit großer Selbstverständlichkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft erwarten, wenn sie Straftaten aufklären. Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn alle ihren Job so gut wie möglich machen.

Dieses Buch widme ich in erster Linie meiner Familie, die mich in all den Jahren nach Kräften unterstützt hat: meiner Frau, die stets Verständnis dafür aufbringen musste, dass der Einsatz für meine Mandanten immer an erster Stelle stand. Meiner Tochter, die als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie arbeitet und die ich glücklicherweise von einer Karriere im Bereich der Forensik abhalten konnte, denn mit ihrem starken Gerechtigkeitssinn wäre sie niemals mit den ständigen Anfeindungen durch Staatsanwälte und Verteidiger klargekommen. Durch ihre vier Kinder bin ich zum begeisterten, ja leidenschaftlichen Großvater geworden. Zwar war ich auch ein engagierter Vater. Aber durch meine intensive und zeitaufwendige Arbeit – mindestens sechs Tage in der Woche, häufig bis 22 Uhr und länger, dazu viele Auswärtstermine –, habe ich leider viel versäumt.

Mein Sohn Florian ist längst selbst ein renommierter Strafverteidiger. Er war schon Juniorpartner in der Kanzlei »Bossi–Ufer–Ziegert« und hat unsere jetzige Kanzlei »Ufer Knauer« in der Münchner Maximilianstraße als Partner mit gegründet. Seine Spezialität ist die Beratung und Verteidigung von sogenannten White-Collar-Beschuldigten aus dem Bereich der Wirtschaft. Für seine Mandanten reibt er sich mit einer ähnlichen Hingabe auf wie ich.

Ich bin jetzt 75, ein Alter, in dem sich viele längst zur Ruhe gesetzt haben. Ich bin immer noch an Bord, weil mir die Arbeit Spaß macht, weil ich die Kollegen in der Kanzlei schätze und weil ich meine Mandanten nicht im Stich lassen möchte. Irgendwann, wenn sie mich nicht mehr wollen oder nicht mehr brauchen, werde ich mein schönes Büro im Herzen von München räumen. Doch wenn ich gehe, dann nicht allein. Ich vertrete seit mehr als 40 Jahren einen Trickdieb mit dem Spitznamen »Goldi«. Dutzende Verfahren haben wir zusammen durchgestanden. Bei seinem letzten Freispruch rief er mir zu: »Steffen, du musst mir unbedingt sagen, wenn du als Anwalt aufhörst – dann höre ich auch auf.«

München, September 2016

Steffen Ufer

Hinweis

Rechtsanwälte dürfen über Interna aus Ermittlungsverfahren normalerweise nicht öffentlich sprechen. Für dieses Buch haben mich meine früheren oder aktuellen Mandanten von der Schweigepflicht entbunden. Einige steuerten sogar ihre Erinnerungen bei. Alle Fälle, bis auf den tödlichen Polizeieinsatz gegen einen Marihuana-Dealer in Bayern, sind rechtskräftig abgeschlossen. Über diese und andere Strafrechtssachen kann ich auch deshalb schreiben, weil sie in der Öffentlichkeit zum Teil sehr intensiv debattiert worden sind. Ich selbst habe mich nicht nur in den für jedermann zugänglichen Gerichtsverhandlungen zur Sache geäußert, sondern auch gegenüber Medien. Manche Verfahren waren rechtspolitisch oder aus kriminalistischer Sicht so bedeutsam, dass die Protagonisten als Personen der Zeitgeschichte gelten. Einige haben ihre Erlebnisse sogar in Büchern publiziert. In Fällen, die weniger öffentlichkeitswirksam waren, habe ich Details wie Namen, Orte und Berufe verändert, um die Persönlichkeitsrechte der Akteure zu wahren. Alle im Buch dargestellten Geschichten sind wahr.