Kennen Sie Deutschland?
Dieses Buch enthält alle Fragen (und Lösungen), die von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Länderregierungen als Testfragen für die Einbürgerungswilligen festgeschrieben wurden, sowie die Informationen, die zur Beantwortung der Fragen erforderlich sind.
Gesamtprojekt, Verlag: Freie Akademie e.V Bonn
Satz und Layout: Freie Akademie e.V
Herstellung und Verlag: BoD - Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN-13: 9783735771865
(c) Freie Akademie e.V. Bonn, 2. Auflage 2014
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Mit der Wiedervereinigung hat die Bundesrepublik Deutschland 1990 in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt das Grundgesetz (Verfassung) für Gesamt-Deutschland,, das nunmehr aus den 16 Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht.
Artikel I Der oberste Grundsatz der Bundesrepublik Deutschland ist in Artikel 1 des Grundgesetzes festgelegt: Die Würde des Menschen ist unantastbar! Damit bekennt sich das deutsche Volk zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und insbesondere zum Frieden und zur Gerechtigkeit in der Welt.
Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Insbesondere wird damit auch die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verbindlich festgeschrieben. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Auch die Diskriminierung von Menschen wegen einer Behinderung ist verboten.
Artikel 4 garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das beinhaltet die ungestörte Religionsausübung. Damit wird auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung garantiert. Wer also aus Gewissensgründen nicht zur Bundeswehr will, kann zu einem zivilen Ersatzdienst herangezogen werden.
Artikel 5 sichert allen Bürgern die freie Meinungsäußerung zu. Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern. Die kann man mit Worten, schriftlich aber auch mit Bildern zum Ausdruck bringen - also auch in Leserbriefen. Es ist auch ausdrücklich gewährleistet, dass sich |eder ungehindert Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen darf. Insbesondere gewährleistet dieser Artikel auch die Pressefreiheit und verbietet |ede Zensur. Dieses Grundrecht kann auch nicht vom Bundestag abgeschafft werden. Die Meinungsfreiheit hat allerdings da ihre Grenzen, wo andere Menschen verleumdet werden.
Artikel 6 Ehe und Familie sind staatlich geschützt. Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder selbst zu erziehen.
Artikel 7 Der Staat ist verantwortlich für das Schulwesen. Die Erziehungsberechtigten (Eltern) entscheiden auch über die Teilnahme am Religionsunterricht. Da Kinder im Alter von 14 Jahren religionsmündig werde, können sie dann selbst über ihre Religionsausübung und damit auch über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden.
Artikel 8 sichert das Recht auf Demonstration. Versammlungen unter freiem Himmel können durch Gesetze eingeschränkt werden, um einen gewaltfreien Ablauf zu sichern.
Artikel 9 garantiert die Bildung von Vereinen und Gesellschaften sowie das Recht, sich beispielsweise in Gewerkschaften zu organisieren. Dieses Recht gilt nicht für Vereinigungen, die sich gegen die Verfassung oder die Völkerverständigung aussprechen.
Artikel 10 Niemand darf fremde Briefe lesen oder Fernmeldeverbindungen (Telefon und Internet) abhören - weder staatliche Organe noch Privatpersonen.
Artikel 11 Freizügigkeit bedeutet, dass alle Deutschen ihren Wohnsitz im ganzen Bundesgebiet frei wählen können.
Artikel 12 Diese Bestimmung regelt die freie Berufswahl und verbietet Zwangsarbeit.
Artikel 12a Männer unterliegen der allgemeinen Wehrpflicht. Wer aus Gewissensgründen jedoch den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem zivilen Ersatzdienst verpflichtet werden:
Artikel 13 Die Wohnung ist unverletzlich. Man muss also niemanden in seine Wohnung lassen, außer wenn ein Richter dies aus zwingenden Gründen anordnet. Allerdings haben Wohnungseigentümer das Recht, ihre Wohnung zu betreten. Mieter müssen also ihre Vermieter nach entsprechender Terminvereinbarung reinlassen, damit diese sich über den ordnungsgemäßen Zustand ihres Wohneigentums informieren können.
Artikel 16a Die Bundesrepublik Deutschland gewährt Menschen aus anderen Ländern Asylrecht, wenn sie in ihrer Heimat politisch verfolgt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat mit ca. 82 Millionen Einwohnern, bei dem alle Staatsgewalt durch freie, geheime und gleiche Wahlen vom Volk ausgeht. Es gilt das Prinzip der Gewaltenteilung Das heißt, dass sich die Organe
- der Gesetzgebung (Legislative),
- der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und
- der Rechtsprechung (Judikative)
die Gewalt teilen.
Die Wirtschaftsform der Bundesrepublik Deutschland ist die Soziale Marktwirtschaft, in dem der Staat den Ordnungsrahmen der Wirtschaft gestaltet und für eine soziale Absicherung sorgt. Der ehemalige Bundeskanzler Ludwig Erhard gilt als der Vater der Sozialen Marktwirtschaft.
Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Wappentier der Bundesrepublik Deutschland ist der "Bundesadler".
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand
Blüh' im Glanze dieses Glückes
Blühe, deutsches Vaterland.
Heinrich Hoffman von Fallersleben (1798 - 1874) schrieb das "Lied der Deutschen" auf Helgoland im Jahre 1841.
Die wahlberechtigte Bevölkerung der Bundesrepublik entscheidet durch ihre Stimmabgabe, welche Abgeordneten in den Parlamenten des Bundestages, der Bundesländer und im Europaparlament sein werden. Die Wähler entscheiden also indirekt über die Regierungsmehrheiten und wählen weder Bundeskanzler/in oder die Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.
Bundespäsident Joachim Gauck
Alle fünf Jahre tritt die Bundesversammlung zusammen, deren einzige Aufgabe es ist, einen Bundespräsidenten / eine Bundespräsidentin zu wählen. Der Bundesversammlung gehören die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und eine gleiche Anzahl von Vertretern an, die entsprechend einem errechneten Schlüssel von den Länderparlamenten gewählt werden.
Den deutschen Parlamenten gehören mehrere Parteien an, die aufgrund der Wahlergebnisse durch eine entsprechende Anzahl von Abgeordneten vertreten sind. Die Parlamente beschließen die Gesetze, die sowohl von der Regierung als auch von den Abgeordneten selbst vorgeschlagen werden können. Die Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen zusammen. Fraktion können eine Koalition bilden, um ein gemeinsames Regierungsprogramm erarbeiten. Derzeit haben die beiden größten Fraktionen aus CDU/CSU und SPD eine Regierungskoalition. Insbesondere der parlamentarischen Opposition kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien kritisch zu begleiten und zu kontrollieren.
Der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin wird durch den Deutschen Bundestag mit absoluter Mehrheit gewählt. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Abgeordneten in geheimer Abstimmung der Wahl zustimmen müssen. Bundeskanzler/in wird also nicht direkt vom Volk gewählt, auch wenn die Spitzenkandidaten der Parteien häufig als "Kanzlerkandidaten" bezeichnet werden
Bundeskanzlerin Angela Merken Foto: REGIERUNGonline/Bergmann
Foto: Bundesrat
Das bezeichnet man als Volkssouveränität. Außer der Regierung, den Ministerien, gehören auch die Polizei und die Finanzämter zur Exekutive, der ausführenden Gewalt. Die Bundesrepublik Deutschland hat einen dreistufigen Verwaltungsaufbau bestehend aus Bund, Ländern und Gemeinden. Als gesetzgebender Gewalt gehören Bundestag und Bundesrat zur sogenannten Legislative, ebenso die Parlamente der Länder. Im Bundesrat sind die Regierungen der Bundesländer vertreten. Er wirkt an der Gesetzgebung mit. Gesetze, die die Interessen der Länder betreffen, benötigen eine Stimmenmehrheit des Bundesrates. Die Landesparlamente werden alle vier bzw. fünf Jahre gewählt Ändert sich nach Landtagswahlen die Regierung eines Landes, ändern sich auch die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat..
Die "kommunalen Gebietskörperschaften", also Städte, Gemeinden und Landkreise, verwalten sich auf der Grundlage der Gesetze selbst. Sie gliedern ihre Verwaltung in verschiedene Ämter, dazu gehört beispielsweise das Ordnungsamt.
Foto: Bundesstadt Bonn - Altes Rathaus
Die Christlich Demokratische Union Deutschland (CDU) ist eine christdemokratische und konservative Volkspartei, die außer in Bayern in allen Bundesländern vertreten ist. Die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) ist eine christlich-konservative Partei, die ausschließlich in Bayern gewählt werden kann. Gemeinsam mit der CDU bildet sie im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ist eine deutsche Volkspartei und die älteste parlamentarisch vertretene Partei Deutschlands.
Die Partei "Die Linke" entstand in Deutschland 2007 durch den Beitritt der WASG zur Linkspartei PDS.
Bündnis 90/Die Grünen (Grüne) ist eine politische Partei, die 1993 aus einem Zusammenschluss der Parteien "Die Grünen" und "Bündnis 90" hervorging.
Die Freie Demokratische Partei (FDP) ist eine liberale Partei.
Die wesentliche Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes ist die Auslegung und Einhaltung der Grundgesetze. Politische Parteien können nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, wenn sie "nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen". Eine solche Entscheidung kann aber nur auf Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der Bundesregierung erfolgen.
Bundesverfassungsgericht (2. Senat)