Vorwort

Der altehrwürdige Pfälzerwald als großes zusammenhängendes Waldgebiet galt unter den Pfälzer Forstleuten durchweg als das „Non plus Ultra".

Der Komplex des Bienwaldes in der südpfälzischen Rheinebene war dagegen nicht ganz so herausgehoben.

Unter den Forstleuten des Bienwaldes stand jedoch fest:

„Wer einmal dienstlich im Bienwald war,

den lässt er nicht mehr los!"

Und so erging es auch dem Berichterstatter, im Bienwald 1966,1969 bis 1973 und als Forstamtsleiter im damaligen Forstamt Kandel 1980 bis 2003.

Autorenverzeichnis
verwendete Literatur und Informationen

  1. Kurt Mantel, „Forstgeschichte des 16. Jahrhunderts" Paul Parey 1980
  2. Dr. Adam Schwappach, Forst- und Jagdgeschichte Deutschlands, J.Springer-Verlag Berlin 1883
  3. Unterlagen der Landesforsten Rhl-Pfalz: Beschreibung des Kgl. Bayerischen Forstamts Langenberg 1846
  4. Ernst Christmann „Flurnamen zwischen Rhein und Saar" 1965, Verlag Der Pf. Ges. z. F. d. Wissenschaften, Speyer
  5. Johann Keiper „Kurpfälzische Forst- u. Jagdverwaltung im 18. Jahrhundert" Sonderabdruck 1908 Nr. 11 Speyer
  6. Remling: „Urkunden des Bistums Speyer" und „Geschichte der Bischöfe zu Speyer" Landesarchiv Speyer HB Q und G.

Akten des Landesarchivs Speyer D 2

Internet Wikipedia

Inhalt

Einleitung

Wälder erscheinen den Nichtforstleuten relativ gleichbleibend als wären sie, im Großen gesehen, schon immer so gewesen. Für den Forstmann spiegeln sich jedoch in der Entwicklung und Zusammensetzung des Waldes die Änderungen in der Gesellschaft und deren Anforderungen an den Wald über die Generationen hinweg wieder.

So ist es auch mit dem Bienwald, dem heute ca 10 000 ha großen noch geschlossenen Waldgebiet im Diluvium des Oberrheintalgrabens.

Über den Bienwald gibt es sehr eingehende Untersuchungen, die in den Unterlagen der Landesforsten Rheinland-Pfalz umfassend dokumentiert sind.

Zur Kurzorientierung nur so viel:

Der Oberrheintalgraben ist ein geologisch echter Grabenbruch aus der Zeit vor ca 65 Mio Jahren bis ca 2,6 Mio Jahren, aufgefüllt bis zu 2000 m mächtig mit Mergeln, Kalken, Tonen, Sanden.

Im Pleistozän (Diluvium, Eiszeitalter) zwischen ca 1,8 Mio Jahren bis vor ca 11500 Jahren wurden Sande, feine Tone, Schotter und Gerölle teils aus Anschwemmungen des Ur-Rheins, teils aus Verwitterungsmaterial des heutigen Pfälzerwaldes bzw. der Vogesen abgelagert.

Der Bienwald liegt in seinem westlichen Teil auf dem sog. Schwemmfächer der Ur-Lauter mit den sog. Bienwaldschottern, –geröllen und Sanden, in seinem östlichen Teil auf verschiedenen Sanden.

Dies hat außerordentlich viele unterschiedliche Waldböden (Waldstandorte) zur Folge, die auf rel. kleinen Flächen schnell wechseln können. Besonders im westlichen sog. nassen Bienwald tritt häufig übers Jahr im Bereich toniger Schichten im Boden Stauwassereinfluss auf, wechselnd mit Trockenphasen (Wechselfrische). Das kann m.o.w. starken Stress für die Baumarten bedeuten.

Der Niederschlag im Jahr wird mittelfristig mit ca 750 mm, davon in der Vergetationszeit mit ca 350 mm, angegeben.

Bei Höhenlagen von ca 115 m ü NN im Osten bis ca 146 m über NN im Westen spielen dabei kleinflächige Niveau-Unterschiede eine Rolle; so findet man im Westen die Buche stets nur noch auf den etwas höheren Geländeteilen. Die Eiche kam, bis zum Beginn des stärkeren Einflusses der Luftbelastung durch Schadstoffe, mit den wechselfrischen Verhältnissen am besten zurecht. Dies, aber auch der Bedarf an Mastbäumen für die Waldweide, für Lohrinde sowie für Bau- und Brennholz führte schon früh zur Förderung der Eichen bes. im westlichen „Nassen Bienwald"....

Zur Geschichte des Bienwaldes im Überblick:

Vermutlich lag der Bienwald ursprünglich im Verbund mit dem heute elsässer Haguenauer Forst.

Nach der fränkischen Landnahme dürfte er Königsgut gewesen sein.

Um 650 sollen angeblich Nutzungsrechte im Bienwald von König Sigbert III der Bischofskirche in Speyer verliehen worden sein „zum Unterhalt der Geistlichkeit und der Armen";

„Das Kloster Weißenburg.. .wurde um 650 n.Chr. im Zuge der vom Frankenreich ausgehenden Missionsbewegung gegründet, die mit der Taufe des Herrschers Chlodwig im Jahre 498 n.Chr. ihren Anfang genommen hatte. Zunächst ein Außenposten am Rande der christlichen Welt, rückte es bald mit zunehmender Ausbreitung des Christentums in die Mitte des fränkischen Imperiums. Unter den Karolingern besaß Weißenburg große religiöse, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Seine Blüte erlebte das Kloster im 9. Jahrhundert unter dem Abt Grimald, unter ihm wurde die Bibliothek stark erweitert....Im Jahre 1523 wurde das Kloster in ein Kollegialstift ....umgewandelt, 1789 schließlich aufgelöst..."

Zitiert aus: „Die Weissenburger Handschriften Blick in eine Bibliothek des frühen und hohen Mittelalters" Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel 2002.

Der Wald war anscheinend noch nicht Eigentum des Bistums Speyer, denn das Kloster Weißenburg erhielt erst um 760 (Pipin der Kurze) Gebiete als Schenkung, darin Teile des Königsforstes, im Bereich des heutigen Bienwaldes den sog. Unteren Mundatwald (emunitas = abgabenfreier Bezirk).

Die Grenze zwischen dem Unteren Mundatwald und dem bischöflich – speyerisehen Wald ist mit großen Grenzsteinen (Bildstraße) und Graben vermarkt (seit wann?) und heute Landkreisgrenze zwischen den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße.

Bis Anfang 19. JH gab es Waldweide (Rauh – und Schmalzweide) sowie Beholzigungs-Zugeständnisse für angrenzende Gemeinden.

Eine Folge der französ. Revolution und der Besetzung des linken Rheinufers durch Frankreich (1795) war die Saecularisierung u.a. des fürstbischöflich-speyerischen Bienwaldes.

Der Bienwald kam bis 1814 unter französische Verwaltung mit überwiegend kaum fachkundigem Personal, das oft aus Soldaten der Revolutionsarmee rekrutiert wurde.

Dagegen gab es in Deutschland schon früh Bemühungen um geregelte Waldnutzung, so im 16. Jh. (Noe Meurer 1576).

Im 18. Jh. prägte Hans Carl von Carlowitz 1713 in seiner „Sylvicultura oeconomica" den Begriff der nachhaltigen forstlichen Bewirtschaftung, der später weltweit Vorbild für den Umgang mit den Waldressourcen wurde.

Erwähnt werden soll noch Johann Heinrich Cotta, der 1795 eine Forstlehranstalt gründete. Auf die umfassende forstgeschichtliche Literatur kann hier nur hingewiesen werden.

Mit dem Staatsvertrag vom 14.04.1816 wurde die Pfalz, und damit auch der Bienwald, bayerisch. 1821 schuf die königliche allerhöchste VO eine für das ganze Königreich Bayern einheitliche Forstorganisation...

Im Zeitabschnitt 1817 bis 1837 und lang darüber hinaus ist außerordentlich viel geschehen zum Ausbau der pfälzischen Forstwirtschaft und zur Verbesserung des Waldzustandes...

Anlässlich seines 25-j Regierungsjubiläums am 16. Febr. 1824 widmeten „Die Pfleger des Bienwaldes" dem König Maximilian Josef „dem Guten" das Denkmal am Langenberg.

Anmerkung: Maximilian Joseph wurde 1756 in Schwetzingen geboren. Er wurde nach dem Tod von Karl Theodor 1799 Kurfürst und 1806 von Napoleon zum bayerischen König gekrönt. Maximilian I. Joseph setzte wesentliche Reformen und Veränderungen besonders in Staat und Verwaltung durch (Minister Montgelas).

Maximilian I. Joseph war bei seinen Untertanen beliebt. Am 16. Februar 1824 wurde das 25.

Regierungsjubiläum auch in der 1816 bayerisch gewordenen Pfalz festlich begangen. (Frei nach „Die Kalmit brennt für den König" aus der Zeitung „Die Rheinpfalz" Febr. 2014).

Die erste umfassende forstliche Inventur des Bienwaldes mit der Erhebung einer Fülle von Daten wurde zusammengefasst durch den später berühmten Forstwissenschaftler Carl Geyer in der „Beschreibung des Kgl Bayerischen Forstamts Langenberg 1846"

worauf später noch eingegangen werden soll.

Neben weiteren regelmäßigen Forstinventuren und Planungen wurden u.a. im 20. Jh. intensive Standorterkundungen (Forstlicher Standort als Wirkungskomplex von Klima, geologischem Substrat, Geländeausformung, Bodentyp und Bodenart, Nährstoffversorgung, langfristige Wasserversorgung) vorgenommen und kartiert als Basis für langfristige Waldpflege und Waldentwicklung.

Hinzu kam eine Waldfunktionenerfassung, die den Bienwald nach den im damaligen Landesforstgesetz vorgegebenen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen untersuchte und beschrieb.

Kurzer Rückblick aus Kgl. Bayerischer Zeit

aus der Beschreibung des Kgl. Bayerischen Forstamts Langenberg 1846

Der Bericht über den Bienwald in Bischöflich Speyerischer Zeit zielt auf einen langen etwa 600 Jahre währenden Zeitabschnitt vor der sog. Bayerischen Zeit.

Wie war der Bienwald damals?

Die Zeugnisse über Waldorte, Waldbestände und Nutzungen vor 1816 sind allerdings im Vergleich mit den heute umfassenden Daten und Beschreibungen, die bei den Landesforsten bestehen, nur spärlich. Einige Auskunft geben Grenzbeschreibungen und Waldordnungen der Bischöflichen Akten des Landesarchivs Speyer.

Die sehr eingehende „Beschreibung" des Kgl. Bayerischen Forstamts Langenberg von 1846 lässt in gewissem Maße Rückschlüsse auf den Bienwald des Bistums Speyer zu: Waldbestände überdauern Generationen (wenn man sie lässt und pflegt), und so gab es z.B. 1846 Bestände, die schon 1746 bzw. vorher/ nachher existierten.

Da ist es hilfreich, von 1846 aus als „Einstieg" eine kurze Rückschau zu halten...

(Im folgenden zitiert aus Unterlagen der Landesforsten kursiv)

Zur Frage der Viehbestände, die ja vorher durch die Waldweide wesentlich ernährt wurden und bedeutenden Einfluss auf Waldzustand und Waldentwicklung hatten:

Lt. Beilage im Forstamtsbereich "....8964 Familien mit einer Siedlerzahl von 39554 die in 6431 Häusern wohnen, und daß dieselben im Besitze eines Viehstands sind, von

3216 Stück Pferden

15499 Stück Hornvieh

4838 Stück Schweinen

1153 Stück Schafen

257 Stück Ziegen"

(I. Abschn. Cap. II § 4)

Wie sah der bis dahin überkommende Bienwald 1846 aus:

„Die Bestockung dieser Waldungen bilden die Laubhölzer in vorherrschender Verbreitung, - und hierunter besonders die Eiche, Buche, Hainbuche u Birke, dann die Esche, Rüster und Ahorn.

Teilweise haben übrigens dieselben der Kiefer schon weichen müssen, und nimmt letztere Holzart bereits eine nicht unbedeutende Fläche ein.

Die vorherrschende Betriebsart ist die Hochwaldwirtschaft (Anmerkung: bereits zur Bayerischen Zeit so umgestellt), doch werden auch einzelne Waldtheile auf Niederwald, besonders auf Eichenschälwald und Erlenausschlagwald behandelt. Die dem Rheinstrom nahe gelegenen Gemeindewaldungen müssen vermöge gesetzlicher Bestimmung den Faschine- und sonstigen Holzbedarf der Rheinuferbauten decken helfen...." Seite 18

„...Wenn...der weniger erfreuliche Zustand einiger Distrikte dem Frevel (Holz- und Streufrevel) zuzuschreiben ist, so mögen doch auch übertriebene Forderungen, die zur Deckung von Schulden und übrigen Gemeindebedürfnissen, mehr seit Jahren an den Wald gemacht wurden, sowie die durch Verlichthung der älteren Laubholzbestände geschwächte Bodenkraft zu dem Rückgange mancher Bestände beigetragen haben..."

(I. Absehn. Cap III § 8)

Zur Bedarfsdeckung aus dem Wald: was war noch nötig und üblich aus der Vergangenheit?

„Die ungefähre Veranlagung sämtlicher ...dürfte zu 15190 Klafter und 3000 fuhren streuwerks anzunehmen sein. Dasselbe reicht nicht den in §§ 4 u 5 angegebenen Bedarf zu decken als auser den dort bezeichneten Gemeinden, auch noch die Bauverwaltung für Rheinufer Bauten, und die an der Südseite des Bienwaldes gelegenen französischen Ortschaften Lauterburg, Modern, Neeweiler Winzenbach, Nieder- und Oberlauterbach, Schaibenhardt, Salmbach, Schleithal, Singen(?), und selbst noch entferntere Orte, sowie verschiedene inländische, aber außer dem forstamtsbezirk gelegene Gemeinden, als Herichheim, Mörlheim, Offenbach, Ottersheim, Bellheim, Kuhhardt, Hördt, Sondernheim, Germersheim, Leimersheim, Neupfotz und selbst Speyer mehr oder weniger an dem Holzertrag partizipieren.

Anmerkung am Rand: „der Ertrag an Schilf, dürrem Gras und Kulturabraum, welcher jährlich 800 bis 1000 Fuhren oder Fuder betragen hat, ist in dem neben angegebenen Streubetrag nicht inbegriffen."

(I. Abschn. Cap lll § 9)

Es gibt 1846 geschichtliche Hinweise, möglicherweise z.T. auch nur Vermutungen:

„Der Bienwald kommt bereits in den Römerzeiten als sylva apiatica oder Bienen-Wald vor; er bildete/: nach Schöpflin:/ ein altes Patrimonium des Hochstifts Speyer, und ist wahrscheinlich unter Kaiser Heinrich IV im Jahre 1103, durch den Edlen von Lachen, - oder durch den Kaiser Wilhelm von Holland im Jahre 1247 mit Lauterburg an das Bisthum Speyer geschenkt worden".

„Vor dieser Übertragung an die Fürstbischöfe von Speyer soll er an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet gewesen sein.

Ausgenommen hiervon waren schon seit früheren Zeiten die im Rheinteile zunächst dem Rheinstrom gelegenen Waldungen, begreifend den III. Complex Rheinwald, und vom I. Complex den VII. Distrikt die Abtheilung Affelderle und Unterheimel. Diese waren bis zum Jahre 1768 churpfälzisch, wo dann der junge Landstrich mit der Vogtei und Amtskellerei Hagenbach – Neuburg und Pfaltz – Zweibrücken ausgetauscht wurde, um der französischen Oberherrschaft zu entgehen.

Mit diesem Vogtey-Verband währte das unter dem Namen Waldgedingenschaft bekannte gemeinschaftliche Eigenthums- und Nutzungsrecht der Gemeinden Hagenbach, Pfortz und Berg, - das mit dem Staate in oben benannte Waldtheile kam, - welches im Jahre 1821 zwischen diesen Gemeinden und dem bayrischen Ärare vorerst zur Halbscheide, und dann unter sich in der Weise getheilt wurde, daß Hagenbach 6, Pfortz 4 und Berg 2 Zwölftheile erhielten.

Die vorstehenden geschichtlichen Erörterungen beziehen sich bloß auf den eigentlichen Bienwald und die Rheinwaldungen; mit den Mundatwaldungen soll es folgende Bewandnis bezüglich des Eigenthumsrechtes haben: Seite 43

Im siebenten Jahrhundert sollen nämlich diese Waldungen in Verbindung mit den im Forstamt Bergzabern gelegenen oberen Mundatwaldungen, durch fränkische Köninge der neugestifteten Abtey Weißenburg zur gemeinschaftlichen Benützung mit den im Mundatbezirke gelegenen Gemeinden, überlassen worden sein.- Im 16. Jahrhundert wurde diese Abtey in ein Collegialstift verwandelt, und der Abt erschien nun als Probst, und als solcher 1545 der Bischof von Speyer, Philipp von Flörsheim, durch welchen die Probstey Weißenburg mit dem bischöflichen Stuhle vereinigt worden, wobei dann auch an denselben die Eigenthumsrechte der früheren Abtey Weißenburg auf die Mundatwaldungen übergegangen sind.-

Von dieser Zeit an stunde nun fast der ganze damalige Forstamtsbezirk unter der Herrschaft des Fürstbischofs von Speyer, bis nach dem Ausbruch der französischen Revolution, und die durch den Lünnewiller Frieden besiegelte besitznahme des linken Rheinufers durch die Franzosen, der französische Staat in die Rechte des Bischofs von Speyer eintrat.

Der zweite Pariser Friede im Jahre 1815 brachte das linke Rheinufer wieder an Deutschland zurück, wo es bis zum Jahre 1816 unter provisorischer K.K. österreichischer und K. bayrischer Landesverwaltung gestanden, und dem bayrischen Staate zufiel.

Seit dieser Zeit befinden sich die fraglichen Waldungen in unbestrittenem Besitze der Krone Bayern,- und nur im Complex Mundat, in welchem die Stadt Weißenburg, nach allwärtigem Ausschlusse der übrigen Mundatgemeinden, sich als alleinige Miteigenthümerin geltend zu machen gewußt hatte, - ist das Eigenthum getheilt; v.h. es stehen die Mundatwaldungen im ungetheilten gemeinschaftlichen Besitze zwischen dem K. bayrischen Ärar und der französischen Stadt Weißenburg"

(II. Abschn. Cap I § 14)

Die beschriebenen Nutzungen gehen zweifellos auf die Vergangenheit zurück; sie sind in den Waldordnungen der Bischöflichen Zeit (siehe dort) schon angeführt:

„Wie beim Leseholz, so sind auch bezüglich der vergünstigungsweisen Grasnutzung, welche mit Ausschluß der jüngeren Schläge, der verpachteten Wiesengründen und Ödländereien, - in den Staatswaldungen gratis und gegen Waldarbeit, unter der Bedingung gestattet wird, daß keine Schneidwerkzeuge angewendet werden dürfen, - Graszettel eingeführt.

Als Vergünstigungen dürften außerdem zu betrachten sein:

  1. Viehweide, welche den Bewohnern der Bienwaidmühle gegen eine geringe Geldentschädigung im Revier Bienwaldmühle zugelassen ist.-
  2. die Streuabgaben welche in besonderen Nothjahren an ermäsigten Tagen, stattfinden
  3. Mastnutzung, insoweit dieselbe aus besonderer Rücksicht gegen Lieferung von Eicheln oder Bucheln, oder gratis zugestanden wird.

Durch die Übergriffe der Begünstigten, namentlich durch die mißbräuchliche Ausübung des Leseholzsammelns, haben die Waldungen schon vielfach gelitten, indem dabei die Bäum, besonders in den älteren Buchenorten, auf eine solche nachtheilige Weise verlücket worden sind... "

(II. Abschn. Cap I § 16)

Was ist an Waldbeständen 1846 „überkommen"?

„Was die Bestockung der haubaren und angehend haubaren Bestände anbelangt, so ist dieselbe größtentheils lückig und mehr oder weniger unvollkommen, und nur theilweise geschlossen. Als Ursache dieses Zustandes mögen die in § 18 erörterten Waldbeschädigungen durch Sturmwind u Schneedruck, die vielen Frevel, die Abständigkeit der zum Theil veralteten Bestände vorzugsweise angesehen werden, vielleicht auch, daß die Bewirtschafthung in früheren Zeiten hierzu beigetragen hat".

„Das in den Kiefernbeständen vorkommende Laubholz, - insbesondere das Eichengestrüpp deutet darauf hin, daß die Laubhölzer, resp. Eichen in früherer Zeit eine größere Verbreitung gefunden haben".

(II. Abschn. Cap II §20)

„Daß die Waldungen des vorliegenden Forstamtsbezirks vor Zeiten größten theils reine Laubholzwaldungen, und zwar eines theils Buche mit eingemischten Eichen, Eschen, Rüstern und Erlen, andererseits reine Eichenwaldungen waren, ist unverkennbar. Theils berechtigen zu dieser Annahme die dermalen noch vorhandenen, sowie die in neuerer Zeit verjüngten alten Buchen- und Eichenbestände, theils weisen die mündlichen Überlieferungen darauf hin; auch geben die in collosalen Dimensionen zur Zeit noch vorkommenden alten Buchen und Eichen, Zeugnis von dem guten Gedeihen dieser Holzarten, und dem früheren Leistungsvermögen des Bodens.

Hiervon machen die Waldungen des Compl. Mundat, und die an dieselben angrenzenden Abtheilungen des Compl. Bienwald insofern eine Ausnahme, alls dort die Kiefer seit längerer Zeit einheimisch zu sein scheint. Zum Theil mag dieses seinen Grund in der ungünstigeren, dem Gedeihen der Laubhölzer weniger zusagenden Bodenverhältnissen haben; zum Theil mögen die übermäßigen Nutzungen in den Mundatwaldungen hierzu beigetragen haben, wo sich dann die Kiefer nach und nach weiter örtlich verbreitet hat. Jedenfalls liefert aber das in den ältesten Beständen vorkommende Eichengestrüpp den Beweis, daß auch früher in der Mundat die Eichen heimisch gewesen".

Vermutungen 1846 über die frühere Waldbehandlung aus Rückschlüssen:

„a) Vorzeit bis 1816

„Von einer geregelten Wirthschaft war in diesem Zeitraum unter der Herrschaft der Fürstbischöfe wohl keine Rede; fast wie überall, so bestand sie auch hier in plenterweiser Benützung der älteren Hölzer ohne besondere Rücksicht auf Nachzucht; vielmehr war die Wiederbestellung der Natur überlassen, vielleicht auch daß mitunter die Benutzung lediglich oder doch vorzugsweise auf die Stämme gerichthet war, welche den meisten Werth hatten und am besten abgesetzt werden konnten.

Die Distrikte und Bestände, in welchen starke Eichen vorkamen und die Abfuhr nicht so schwierig gewesen, sind von dieser Nutzung am meisten getroffen worden.

Es ist ein bekannter Erfahrungssatz und leuchtet von selbst ein, daß die bemerkte Behandlungs= oder Benützungsweise nicht dazu geeignet war, vollholzige Bestände zu erziehen, und dem Wald den höchstmöglichen Ertrag abzugewinnen.

Blieben die Mastjahre längere Zeit aus, oder war bei den Hauungen nicht schon Nachwuchs vorhanden, so verlichteten die Bestände allmählig, oder die Holzarten mit leichtem Samen, wie Kiefern, Hainbuchen, Weichhölzer, ausnahmsweise auch Eschen und Erlen bemeisterten sich an der Stelle von Eichen und Buchen in sehr unzulänglicher Bestockung der Fläche oder drängten sich in starker Anzahl ein.

Auf der andern Seite war dasselbe von Vortheil, da der Boden dabei nie ganz bloßgestellt wurde und in seiner Produktivität keine wesentliche Beeinträchtigung erlitt; auch die nachtheiligen klimatischen und atmosphärischen Einflüsse bei der steten Bewaldung nicht so wirksam werden konnten wie denn auch diese Behandlungsweise an den Orten, welche öfters der Überschirmung ausgesetzt waren, und längere Zeit unter Wasser stünden, für die Wiederbestellung eher von Vortheil als von Nachtheil gewesen sein mag.

Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts, kurz vor dem Ausbruch der so folgenreichen französischen Revolution scheint auch hier, wie an vielen anderen Orten der Pfalz, der Versuch mit Einführung der Schlagwirthschaft gemacht worden zu sein, wobei man aber in den Fehler verfiel, die Samenschläge zu licht zu stellen, und die Samenbäume in die jungen Bestände einwachsen zu lassen. Wenn die Besamungshiebe nicht bei Mastjahren, worauf kaum besonders gesehen worden sein dürfte, erfolgt sind, oder in den betreffenden alten Beständen sich nicht schon im Voraus Besamung gebildet hatte, so war die Wiederbestellung von dem vorhandenen Vorwuchs, den Stockausschlägen dem der Einsiedelung von Kiefern, Weichhölzern, Hainbuchen p abhängig. Erwägt man, daß dabei eine fast schrankenlose Weidenutzung von starken Viehherden ausgeübt wurde, so ist es fast zu bewundern, daß keine schlechteren Bestände wie die vorgefundenen erzielt worden sind".

(II. Abschn. Cap VII § 3 3)

„Ob in früheren Zeiten Forstkulturen zur Ausführung gekommen, ist nicht bekannt. Weder die forstamtlichen Akten noch mündliche Überlieferungen geben darüber Aufschluß; auch kommen keine älteren Bestände vor, welche mit Sicherheit als Produkte früherer Kulturbemühungen betrachtet werden können. Bei dem damaligen Stande der Forstwirthschaft läßt sich übrigens annehmen, daß in dieser Hinsicht wenig oder nichts geschehen sei."

(II. Abschn. Cap. VII § 35)

Stimmt das? ...Keine geregelte Waldbehandlung? ...Keine Kulturen?

Die Akten des Landesarchivs Speyer über den Bienwald in Bischöflich Speyerischer Zeit sagen etwas ganz anderes.

Dem soll im Folgenden nachgegangen werden.

Teil 1

Eigentum am Bienwald

Wie entstand Waldeigentum, nachdem Wald in früher sogenannter germanischer Besiedlung gemeinsam genutzt worden war?

„Die Ausscheidung von Forsten ist mit der deutschen Forstgeschichte eng verbunden...Das Einforstungsrecht geht in seiner ersten Entstehung weit zurück. Aus verschiedenen Rechtswurzeln, dem altgermanischen dinglichen Schutzbannrecht, aus dem römischen Provinzialrecht und dem fränkischen Recht, entwickelte sich schon in der Zeit der Merowinger und Karolinger das königliche Bodenrecht, über herrenloses, insbesondere unbebautes Land – und damit vor allem über Wald – zu verfügen (Jus eremi) 15".

(1) Seite 63

„Auf den großen Besitzungen, welche schon während der Völkerwanderung, noch mehr aber zur Zeit der Merowinger und Karolinger, den Königen anheimfielen und von diesen theilweise wieder an Kirchen und Adelige als Eigenthum oder als Beneficien übergeben wurden, befanden sich auch nach Maßgabe der Oertlichkeit größere oder kleinere Waldbezirke."

(2) Seite 19

„Der Bienwald kommt bereits in den Römerzeiten als sylva apiatica oder Bienen-Wald vor; er bildete/: nach Schöpflin:/ ein altes Patrimonium des Hochstifts Speyer, und ist wahrscheinlich unter Kaiser Heinrich IV im Jahre 1103, durch den Edlen von Lachen, - oder durch den Kaiser Wilhelm von Holland im Jahre 1247 mit Lauterburg an das Bisthum Speyer geschenkt worden.

Vor dieser Übertragung an die Fürstbischöfe von Speyer soll er an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet gewesen sein...."

(3) II Abschnitt Cap I § 14

Urkunden über Wildbann und Kauf des Bienwaldes

Landesbibliothek Speyer D 2 Fol 192/ 3 und s.u. 192/ 1

S. 1 „Copia Schanckungs bericht Kayser Ludwig

über

Den Wildbann im böhnwald so bischoff Gerhartus zu Speyer

ao 1337 gegeben ward"

Anm.: die Kopie wurde gefertigt 23.07.1767

S. 2 Ein „Advocat Kieffer zu Collmar" verlangt einen Auszug aus dem „libro Contractuum" des Bischofs Mathias von Speyer, das im Archiv abgelegt ist," wie der Böhnwald von denen burggrafen zu Nürnberg an das fürstliche hochstift Speyer erkaufet worden seye."

Einen solchen Auszug anfertigen zu lassen, sucht 1768 der Unterzeichner (Anm.: Name ohne Namenskenntnis nicht entzifferbar) nach.

Zweck: Vorlage beim „Königlichen Conseil zu Colrmar" gegen die „Pfalzzweybrückischen Guttenberger Amts=Gemeinden", im Zusammenhang mit einem „proceß".

Zustimmungsvermerk auf der Rückseite; der Auszug soll an die Kammer gegeben werden.

S. 4 Extractus libri secretorum Mattthiae Episcopi Spirens. De anno 1464

fol

Bewald

"....Bischof Heinrich zu Spier hatt den bewald kauft umb herren friedrich Burggrafen zu Nüremberg für 1 (Anm. steht für hundert) mark silbers, und ...daselben breiß (Anm. Preis) datum heidelberg anno Dni m. cc. L v. quarta feria post octav pente costes (Anm. vierter Sonntag nach Pfingsten; am Rand ist vermerkt „1265").

S. 5 derselbe Text in Kanzleischrift. Für den getreuen Auszug attestiert

der Archivar Antonius Martin

S. 6 leer

S. 7 Die Abschrift in Kanzleischrift der „Copia originalis 2." des kaiserlichen Briefes, mit dem der „Wiltpan umb den Bywalt" an den Bischof von Speyer gegeben wurde, mithin eine Abschrift des Archivars Anton Martin 1767 von einer Abschrift; nachstehend kursiv

S. 9 „Copia originalis 2."

„Wir Ludwig von Gottes gnaden Romischer Kayser zu allen ziten merer des Richs....an diesem Brief, daß wir dem erwirdigen gerharten (Anm. Gerhart), erweltem und besteltem (Anm. erwähltem und bestelltem) byschof zu spyre unserm lieben demüthigen durch sinen hizzigen bet willen (Anm. wegen seiner heißen Bitte) und demselben styfte (Anm. Stift Speyer) ewiclichen gegeben haben, und geben och mit disem brief den Wiltpan umb den bywalt von dem gebirge biz an den Ryn, und der in demselben bysthum ligt zwischen den zwain wassern der Lutter und der Clinge (Anm. Klingbach), der aines rinnt durch Wißenburg und der ander durch Münster, darzu geben wir ihme und dem styfte wytter (Anm. weiter) den wildpan in allen wellden (Anm. Wäldern), hölzern und owen (Anm. Auen), die uf des bystumes von spyre aigen sint wo sie ligent mit der beschaidenhait, daz niemand, wer er si, darinne byrschen (Anm. pürschen), jagen oder hetzen, dan (Anm. als) ein byschof von spyre, oder den er des sinen gewalt git zu tun, und darumb wellen und gebieten Wir bi unsern hulden allen unsern und des Richs getrawen (Anm. Getreuen), wie die genannt sin, daz si dem obgenannten styfte und dem byschof daselben, wer er si, die vorgenant unser gnade icht überwaren(?) mit sainen sachen, und hwer si darüberbreche, und überfür, wellen wir daz der zu ahnen uns und dem Riche verfallen und gebunden si, zu geben zehen Pfund goldes, und dem Styft u Spyre und dem demselben Byschof fünf pfund goldes, und darüber zu einem urchunde geben Wir diesen Brief mit unserem Keyserlichen Insigel versigelten, der geben ist zu franchenhenfurt (Anm. Frankfurt) an Mitwochen nach sunnegihten(?), da man zalt (Anm. zählte) von Kristens geburt dreizehen hundert Jar, darnach in dem sieben und dreiziggestin Jar unsers Richs (Anm. 1337), und in dem zehenden des Keyserthumes".

Anm. folgt ein Siegelsymbol mit 2 Abkürzungen

L. S.

„Vorstehende abschrift ist von seinem in hochfürstlich speyerischem hauptarchiv verwahrlich=aufbehaltenen originali von wort zu wort getreülich entnommen.

So attestieret Bruchsall d 23 ten Juni 1767

In Fidem

Anton Martin hochfürstl

Speyerischer archivarius"

„Böhnwald Ankauf und erteilte Wildbann"

Landesbibliothek Speyer D 2 Sect. Dz 192 / 1 Forest OAmt Lauterburg

S. 2 „Copia an hochfürstlich=Speyerische Gegrg von dem Archivario Martin ....den 25ten Juni1767..."

Anm. gemäß S. 21 Archivarius Martin Ludwig Baron de Schleiffras

„Nach der Anlag Sub No 1 ist der Böhnwaldt durch Bischof Heinrich zu Speyer im Jahr 1265 von Friedrich Burggrafen zu Nürnberg um 100 Mark Silbers erkauft worden, wovon sich aber der Kaufbrief in dem Hauptarchiv nicht vorfindet, dahingegen Käufer Ludwig dem Bischof Gerhard und dem Stift Speyer den Wildpan in vermeltem Böhnwaldt so wohl, als in allen ....Hochstifts-Wäldten geschenket hat, wie beygehende von dem originali entnommene Copia mit mehrerem besaget. So zu schuldiger Befolgung zurückgehenden Communicati gehorsamst sich verhalten sollen."

S. 5 „Anno 1265" die angeblich originalgetreue Copie:

„Ego Fridericus Burgravius de Nuremberch praesenti scripto profiteor et prolestor me omni juri, actioni sive impetitioni, quam habui in Nemore, dicto Byvalt adversus Dominum meum H. Venerabilem Spirensem Episcopum penitus renuntiasse, insuper promitto antedicto Domino meo Episcopo fratrem meum, patruum meum vel alios quoscumque ad hoc fitmiter inducere....

Episcopus videlicet in recompensationem ejusdem renuntiationis daturus est mihi centum marcas argenti duobus terminis distinctis, videlicet in festo Martini quinquaginta Marcas...reliquas quinquagenta marcas in Festo Pentecostes proxime secuturo.

Data Heidelberch anno Domini Millesimo Ducentesimo Sexagesimo quinto quinta feria post octavam Penthecostes."

Anm.: die 100 Mark Silbers wurden also in 2 Raten zu je 50 MS gezahlt.

S. 6 dem hohen Herrn und ehrwürdigen Bischof von Speyer Fr. wird bestätigt, daß gegen den Verkauf des Waldes „quam fecistis cum patrueli meo Burgravio de Nuremberc, vobis nihil habeo interdicere...", Anm. also nichts eingewendet wird. Wer ist der Erklärer? Wohl der Bruder (patrueli meo) des Verkäufers.

Der folgende lateinische Text erklärt Anspruchsverzicht:

LARchiv SP. HB Q 110 Bd 1 Seite 306 Ziffer 341 Remling Urkundenbuch

lautet:

Friedrich von Zollern, Burggraf zu Nürnberg entsagt iedem anspruche auf den Bienwald. Heidelberg 1265 iuni 4.

Ego Fridericus burcgravius de Nuremberg, presenti scripto profiteor et protestor me omni iuri, actioni sive impeticioni, quam habui in nemore dicto Bywald adversus dominum meum H. venerabilem episcopum Spirensem, penitus renunciasse. Insuper promitto ante dicto domino meo episcopo, fratrem meum, patruum meum vel alios quoscunque ad hoc firmiter inducer, ut et ipsi renuncient de omnibus ut premissum est, quemadmodum renunciavi. Dominus meus vero episcopus videlicet in recompenscionem eiusdem renunciacionis daturus est mihi centum marcas argenti duobus terminis distinctis, videlicet in festo Martini quinquaginta marcas de illa pecunia, quam dominus Herbipolensis episcopus sibi proxime persolvet, reliquas quinquaginta marcas in festo penthecostes proxime ecuturo. Data Heidelberch, anno Domini MCCLXV. Quinta feria post octavam penthecostes.

Anm. hier wird seitens des Verkäufers die Erklärung abgegeben, keinerlei Rechtsanspruch mehr geltend zu machen.

Anmerkungen:

wild-pann: „Die jüngeren Einforstungen des Hoch- und Spätmittelalters wurden meist Wildbannbezirke genannt („wild-pann"). Die gleiche Bezeichnung gaben Urkunden dieser Zeit auch den alten königlichen Forsten der fränkischen Zeit, die häufig durch den König weiter vergeben wurden..." (1) Seite 66

„Die ehemalige n Königsforste und größere Forst- und Wildbanngebiete lagen zumeist in den Räumen Rhein – Main – Neckar,... (1) Seite 67

„...beispielsweise größere Waldgebiete im mittelalterlichen deutschen Bereich aufgezählt..." (1) Seite 68

„...K ÖNIGSFORSTE und Forst- und Wildbannbezirke

Mainzer Wildbann im Bienwald bei Kandel..." (1) Seite 1041

„Für die weitere Entwicklung der Wildbannbezirke war entscheidend, daß ihre Inhaber mit der übertragenen hoheitlichen und gerichtlichen Gewalt in ihrer Immunitätsstellung die Möglichkeit hatten, in den Forsten auf dem Wege der Forstpolizei und Forststrafgerichtsbarkeit auf die Waldnutzung einzuwirken und die Waldnutzung in mehr oder weniger größerem Umfang in Anspruch zu nehmen.... ....Die Schaffung dieser großen königlichen Bannforsten hat sehr dazu beigetragen, daß wertvolle große Waldgebiete bis zur Gegenwart erhalten geblieben sind und heute...weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen."

(1) Seite 67

Friedrich Burggraf zu Nürnberg:

„Die Anfänge der Burggrafschaft Nürnberg gehen auf eine Reichsburg zurück, die in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts auf einem Sandsteinfelsen nahe der Pegnitz errichtet worden war. vermutlich um ca 1040 hatte König Heinrich III. den Bau dieser Burganlage veranlasst Mit der Schaffung dieses im Bannbezirk des Reichswaldes gelegenen Stützpunktes verfolgte er die Absicht, den Einfluss des Bistums Bamberg wenigstens etwas zurückzudrängen....Um das Jahr 1105 wurden die aus einem niederösterreichischen Geschlecht stammenden Grafen von Raabs mit der Burg belehnt und als Burggrafen eingesetzt. In der Folgezeit schufen sie die Grundlage für ein umfangreiches Reichsterritorium, das um die Burg entstand und dann als Burggrafschaft Nürnberg bezeichnet wurde..."

Das Burggrafenamt ging durch König Heinrich VI. vermutlich 1191 an Friedrich I. von Hohenzollern.

Burggraf Friedrich III. (1261 bis 1297) verkaufte nach den o.a. Urkunden-Kopien 1265 den Bienwald an Bischof Heinrich von Speyer.

Quelle: Wikipedia

Kaiser Ludwig:

Die o. gen. Urkunde gibt keinen näheren Aufschluss.

Es handelt sich um Ludwig IV. mit dem Beinamen „der Bayer" aus dem Hause der Witteisbacher, seit 1294 Herzog von Oberbayern und Pfalzgraf bei Rhein. In Konkurrenz bei der Wahl des römischdeutschen Kaisers nach dem Tod Heinrichs des VII. 1313 war er zunächst nicht erfolgreich (Doppelkönigtum), konnte den Alleinanspruch aber 1322 durchsetzen, wobei er gegen Papst Johannes XXII. stand. 1328 ließ er sich durch das röm. Stadtvolk zum Kaiser des Hl. Röm. Reiches wählen. Den Franziskanermönch Pietro Rainalducci setzte er als Gegenpapst Nicolaus V. ein. Kaiser Ludwig starb 1347.

Quelle: Wikipedia

1344 am 19. März Gerhard Bischof zu Speyer löst die Rietburg und versetzt dagegen den Bienwald an Eberhard von Kageneck

Landesarchiv Speyer HB Q 110 Band 2 Remling Urkundenbuch S. 18

„...ad morem et usum civitatais Spirensis super silva nostra et episcopatis nostri dicta der binwald apud oppidum Luterburg sita, cum omnibus pertinentiis, juribus et obventionibus suis strenuo viro Erhardo de Kagenecke...

(Der lateinische Text enthält äußerst umfassende Eventualitäten in endlosen Sätzen und ist für den mittlerweile Ungeübten schwer zu übersetzen) .

Der bei der Stadt Lauterburg gelegene Bienwald wird mit allen seinen Gefällen und Rechten dem tüchtigen Mann Erhard von Kageneck überlassen...Bruder Nicolaus von Kageneck, Probst zu St. Peter in Straßburg und Domherr zu Speyer, besaß einen Hof in Scheibenhard und durfte lebenslang sein Vieh im Bienwald weiden (6) Remling IV S. 606/607).

Grund für den Geldbedarf aus der Verpfändung: Brand des Augustinerklosters in Speyer 1340. Bischof Gerhard ließ es 1341 wieder aufbauen.

Nach Remling: Geschichte der Bischöfe zu Speyer, LArch SP HB G 840 gab es Aktivlehen des Hochstifts Speyer am Bienwald betr. Weide und Holz: 1505 Schweinemast, Bau- und Brennholzrecht, 1509...

1371 belehnte Bischof Adolf „auf das Fest des Hl. Stephan (26.12.) seinen lieben und getreuen Hanns von Bilenstein, genannt von Lautern, Ritter, mit jenem Rechte im Bienwalde, welches dieser Ritter von Wilhelm von Born für 8zig schwere Gulden erkauft hatte".

(06) Remling Bd. 1 S. 645.

1383 Bischof Adolf verlieh „seinem treuen Diener Johnn Bygantz das Forstamt im Bienwalde".

Remling Bd. 1 S. 660

1366 Kaiser Karl IV bestätigt dem Bischof Lambert zu Speyer die Freiheiten, Rechte und Besitzungen seines Hochstifts

Landesarchiv Speyer, Remling Urkundenbuch HB Q 110 Bd 1 Seite 646 ff

Lateinischer Text. Der Berichterstatter gibt einige Stichworte wieder:

S. 646 ...wer auch immer in der Zeit Bischof von Speyer sei, hat das Recht, Gold- und Silbermünzen zu prägen...

S. 646 „...Caeterum castra, oppida, jura et jurisdictiones infrascripte ad episcopos Spirenses pertinentes et pertinentia sunt haec " Die befestigten Orte, Städte, Gerichte und Rechtsbereiche, nachstehend aufgeführt, sind diese...

Es folgen die Namen...

S. 647 „...Item castrum et oppidum Luterburg cum silva seu nemore (Wald oder Hain) nuncupato der bienwalt et villis Stuntwilre, Schibenhart, Salmbach, Motern, Schleytal, ...Hatzenbohl, Heynich (Hayna), Scheid, Rylsheim, Herigsheim. Item oppidum Jochgrim....

Die Schreibweise bienwalt in dieser Urkunde ist merkwürdig, hieß es doch in den Urkunden 1301 und 1310 bywalt. Hat Remling hier die Bezeichnung seiner Zeit gewählt?

Das Eigentum am Bienwald und die Frage etwaiger Belastungen wird nach Aktenlage erst im 18. Jh. erörtert:

Anmerkungen über den Inhalt des zu Straßburg gedruckten Procès verbal des Séances del' assemblée provinciale d'alsace tenues a Strasbourg aux mois de Novembre et Decembre 1787

Provincialversammlung; der Intendant als Königlicher Kommissar, vor den in der Provinz Besitz habenden Reichsfürsten betr. (u. a.?) die in der Provinz bestehenden Auflagen (S. 110)

Landesarchiv Speyer D 2 Akte 19

„...Die Franzosen eifern bekanntlich schon längst gegen die Exportation der elsaßischen Produkte: sie wagten daher schon mehrere Versuche, dieselbe einzuschränken; man war aber bis jetzt noch so glücklich, den....Verfügungen auszuweichen...

....Die Hochstiftliche Besitzungen wurde über dies noch besonders ausgezeichnet....

(eingefügt französischer Text)...Es scheint also, man suche die Hochstiftlicheen Ämter obig der Queich von den sogenannten pais contestés sorgfältig zu unterscheiden, und dieselben als eigentlich zum Elsaß gehörig darzustellen (im franz. Text qui y sont cepèndant Enclavées), um denselben bisher verstatteten Exemptionen um so auffallender zu machen."

Zwar werden starke Angriffe dieser Versammlung gegen das Hochstift Speyer und seine „oberqueichischen Ämter" wegen der Exemption erwartet. Aber man glaubt noch nicht an zu erwartende Nachteile, weil die Politik des französischen Hofes günstigere Epochen abzuwarten scheint. (Anm.: 2 Jahre vor der franz. Revolution!)

Es wird auch ein memoir erwähnt, das im Vorjahr (1786) von Celsissimo nach Paris übersandt worden war und einstweilen hinlänglich gewirkt hat.

Man solle sich auch der Zustimmung der mit interessierten Reichsstände bemühen und besonders „die Absichten des Zweibrückischen Hofes erforschen", um einer schwer aufzuhebenden königlichen Verfügung vorzubeugen.

Notwendigkeit der Erhöhung des auf die Provinz repartierten jährlichen Beitrags, zu dem alle ohne Ausnahme Besitz habenden verhältnismäßig herangezogen werden müßten.

Vorschläge einer besseren Einrichtung der Districte: Eine „Abtheilung in 6 Districte", vorgeschlagen und einstweilen von der Versammlung genehmigt, sollte beibehalten werden, weil dann die „Hochstiftlichen Ämter" größtenteils mit solchen Besitzungen vereinigt würden, „die mit denselben fast durchgehend gleiches Interesse haben."

Darüber ist eine Karte gefertigt worden; wichtige Unterlage für Celsissimo für Prüfung von Vorschlägen und Verfügungen bzw. Widerspruch gegenüber der Versammlung.

In der Versammlung auch Angriff auf den Besitzstand der Reichsfürsten, - Städte und Herrschaften auf Straßen- und Brückenbau. Die Lasten des Unterhalts der Straßen und Brücken sollen „den Zollherrschaften" aufgebürdet werden. Der Besitzstand der verschiedenen Zollherrschaften soll dazu genau untersucht werden.

Das Ministerium hat schon verschiedene Male Nachweise von einzelnen Herrschaften oder Städten über die Ausübung des Zollregals verordnet, „hochstiftlicherseits" habe man aber „den hieruntigen königlichen Erklärungen niemals parition geleistet." (S. 115)

Über die Grenzen des Bischöflich Speyerischen

Bienwaldes

Grenzbeschreibungen vor 1600

Vorbemerkung:

Die Wälder waren bereits im frühen Mittelalter eine wesentliche Lebensgrundlage für die Menschen, zunehmend aber für die wachsende Bevölkerung mit der großen Rodungsperiode im 12. Jh. Erst die spätere Entwicklung der Landwirtschaft mit Erzeugung von Stroh und Stallhaltung des Viehs, und die Nutzung von Torf, Braunkohle und Kohle, brachten eine Entlastung für die Wälder von ihrer Bedeutung als primäre Basis.

„Mit dem Ausbau der Rechte, die das....statum in favorem principum 1231/32 den Fürsten verliehen hatten, wurde die Vormacht der Landesherren auch auf forstlichem Gebiet begründet. Wie die anderen Regalien standen auch Forst- und Jagdregal den Landesherren zu. Auf der Grundlage dieser umfassenden Rechte schufen die Landesherren die Forstordnungen, mit denen sie der Forsthoheit den sichtbaren gesetzgeberischen Ausdruck verliehen..."(1) Seite 233.

„Die Forstordnung ist eine von einem Landesherrn aufgrund seiner Hoheitsgewalt für ein größeres Territorium gegebene Ordnung zur Regelung der Waldwirtschaft. Die Waldordnung ist eine von einer örtlichen weltlichen oder geistlichen Herrschaft für ein bestimmtes Waldgebiet erlassene Ordnung zur Regelung der Waldwirtschaft..." (1) Seite 234.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Brennholz, Bauholz und Werkholz verschiedener Art, sowie die Hilfe für die Kleinbauern durch Gewährung von Waldweide waren durchweg das Hauptanliegen der Ordnungen.

Voraussetzung für solche Ordnungen waren klare Grenzbeschreibungen.

Die Schwierigkeit besteht heute aber zunächst darin, die genannten Örtlichkeiten im Gelände möglichst genau zu lokalisieren.

Im Landesarchiv Speyer gibt es erfreulicherweise zwei Karten für den gesamten Bereich des Bienwaldes, mit deren Hilfe das einigermaßen gelingt. Sie sind allerdings leider nicht Längen- und Winkeltreu.

Bestand W 1 Nr. 335 Karte von 1744 und

Bestand W 1 Nr. 337, 1 + 2 Karte von 1780

Alte Grenzbeschreibung vor 1600?

In den Unterlagen des Landesarchivs Speyer findet sich die Abschrift einer vermutlich frühen, weil noch sehr einfach gehaltenen, Grenzbeschreibung:

D 2 fasc. 193 Landesarchiv Speyer

1724;

Anmerkung: die Beschreibung hat kein Datum; Text und Wortwahl lassen eine viel ältere Beschreibung vermuten. Sie muss jedenfalls vor 1601 entstanden sein, da die Steine des Rheinzaberner Bauernwaldes, die die Jahreszahl 1601 tragen, nicht erwähnt werden.

Zur Zeitgeschichte als Erinnerung: 1492 entdeckte Kolumbus die erste Insel im Golf von Mexiko des Kontinents „Amerika".

1500 Kaiser Maximilian I. teilt das Heilige Römische Reich in zehn Reichskreise ein, darunter „Der Oberrheinische Reichskreis" zwischen Frankreich – dem Schwäbischen – und dem Fränkischen Reichskreis gelegen (bis Deputationstag 1571). Das Hochstift Speyer mit dem Bienwald liegt im Oberrheinischen Reichskreis.

Versuche einer einheitlichen Reichsmünzordnung führen zur drastischen Verschlechterung der Münzwerte mit der Folge inflatorischer schlimmer Teuerungen (bis etwa nach 1623) (Quelle: Wikipedia).

1517 schreibt Martin Luther seine „95 Thesen"

Die Bauernaufstände

1543 Nikolaus Kopernikus veröffentlicht seine Forschung, nach der die Erde um die Sonne kreist, die Erde also nicht das Zentralgestirn ist.

1582 führt Papst Gregor XIII den heute sog. Gregorianischen Kalender ein (in späteren Bereitungen/ Beschreibungen „neuer Kalender genannt").

Hinweise auf diese markanten Ereignisse finden sich in den Beschreibungen nicht. Man trennte offensichtlich Auftrag und Zeitrahmen.

Das Datum 1724 ist der Tag der Abschrift, gefertigt 26. August 1724.

Extractus

Lautterburger Kellere = Lagerbuchs folio 1 mo

Bezirks, Anstöß, undt Gemarckte deß Benwaldts

„Zu Lauterburg hebt der Benwaldt an, und zieht die Lauter uffhin, biß an Kaltenhaußen (Anmerkung: Bienwaldmühle hieß früher Kaltenhausen), oben darahn St. Peterswaldt (Anm.(Anm.(Anm.(Anm.(Anm.