Virginie Bégaudeau

LeXuS: Lazarus, der Enteignete - Eine erotische Dystopie

 

Lust

Belgrame

In einer nicht allzu fernen dystopischen Zukunft, unterliegt die Stadt Belgrame im Rahmen eines totalitären Regimes einem Gesetzesapparat, der den Namen LeXuS trägt. Sexualität ist fortan ein Privileg. Sie wird erworben, verkauft und vertrieben, doch sie ist nicht jedem zugänglich. Sie ist ein Symbol für sozialen Erfolg und ihre Kontrolle soll sicherstellen, dass es keine Sexualstraftaten mehr gibt.

Mit einem eigenen Algorithmus verteilt der LeXuS die Bevölkerung auf verschiedene Distrikte. Die Betreiber (Distrikt 0) besetzen den öffentlichen Dienst. Die Arbeiter (Distrikt I) werden am Institut von Belgrame zu Sexarbeitern ausgebildet. Die Partner (Distrikt II) leben in Paaren, ganz unabhängig von Ihrem Geschlecht, und kümmern sich um die Erziehung der Kinder von Belgrame. Die Verbraucher (Distrikt III) sind am freiesten und machen 70 % der Bevölkerung aus. Die Enteigneten (Distrikt IV) haben keinerlei Zugang zu Sexualität und erhalten Implantate. Die Unglücklichen (Distrikt X) bestehen aus allen Belgramern, die gegen den LeXuS verstoßen haben.

Aber Belgrame durchlebt schwere Zeiten, bedroht von einer Gruppe Abtrünniger, die mit aller Macht versucht, das Regime zu stürzen und freie Sexualität, ohne Diktatur, zu etablieren.

 

Willkommen in Belgrame!

Der LeXuS

LeXuS, Artikel 1

Jegliche sexuelle Handlung muss durch den LeXus, abhängig von der Zuordnung eines Bürgers, genehmigt werden.

Jeder Bürger, der Geschlechtsverkehr außerhalb der Regeln seines Distriktes praktiziert und damit gegen den LeXuS verstößt,

ist Gegenstand lebenslänglicher Inhaftierung.

Jegliche sexuelle Handlung kann verkauft, gekauft und gepachtet werden, sofern die Bürger,

die den Vertrag abschließen, dazu berechtigt sind:

Die Betreiber (Distrikt O – berechtigt) können Arbeiter zu ihrem persönlichen Vergnügen nutzen.

Die Arbeiter (Distrikt I – berechtigt) sind Sexarbeiter.

Die Partner (Distrikt II – berechtigt) verfügen über eingeschränkten und exklusiven Zugang zu Sexualität. Sie können diese ausschließlich mit dem ihnen durch den LeXuS zugeteilten Partner praktizieren.

Die Verbraucher (Distrikt III – berechtigt) können frei über ihre Sexualität verfügen.

Die Enteigneten (Distrikt IV – nicht berechtigt) haben keinerlei Zugang zu Sexualität.

Die Unglücklichen (Distrikt X – nicht berechtigt) sind von jeglicher sozialen Interaktion ausgeschlossen.