Inhalt
Vorwort
Wer ist der Gerichtsvollzieher?
Was sind die gesetzlichen Grundlagen für den Gerichtsvollzieher?
Welche Aufgaben hat der Gerichtsvollzieher?
Wo ist der Unterschied zwischen Gerichtsvollzieher und Obergerichtsvollzieher?
Zu welcher Behörde gehört der Gerichtsvollzieher?
Welche Bedeutung hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
Wo finde ich den für mich zuständigen Gerichtsvollzieher?
Was darf ein Gerichtsvollzieher nicht?
Kann der Gerichtsvollzieher mich in aller Öffentlichkeit pfänden?
Gibt es Vorschriften, wie sich der Gerichtsvollzieher mir gegenüber verhalten soll?
Welche Bedeutung hat das Pfandsiegel (Kuckuck)?
Erste Kontaktaufnahme – wie verhalte ich mich richtig?
Habe ich jetzt noch Möglichkeiten, um die Pfändung aufzuhalten?
Was sind die Voraussetzungen für das Kommen des Beamten?
Darf der Beamte die Wohnung zwangsöffnen lassen?
Ich war im Urlaub und meine Wohnung wurde zwangsgeöffnet, was nun?
Muss ich die Kosten der Zwangsöffnung tragen?
Darf mein Auto gepfändet werden?
Was ist eine Pfändung eigentlich?
Gibt es ein Ermessensspielraum für die Pfändung?
Ablauf einer Pfändung
Was ist eine Pfändung von beweglichen Gegenständen?
Was versteht man unter der Pfändung von unbeweglichen Gegenständen?
Was steht im Pfändungsprotokoll?
Was bedeutet der Schutz vor Überpfändung?
Welche Bedeutung hat das Verbot der zwecklosen Pfändung?
Was heißt das Verbot der „Kahlpfändung“ für mich?
Welche Bedeutung hat der Vollstreckungsschutz für mich?
Was ist pfändbar?
Was zählt als Einkommen?
Gibt es Einkommensarten, die nicht gepfändet werden?
Sind Sozialleistungen unpfändbar?
Was ist nicht pfändbar?
Wo darf gepfändet werden?
Austauschpfändung – was passiert dann?
Was sind Pfändungsfreigrenzen?
Wann zählen die üblichen Pfändungsfreigrenzen nicht mehr?
Kann ich eine Erhöhung der Freigrenzen beantragen?
Wann lohnt sich eine Erhöhung der Freigrenzen zu beantragen?
Wo kann ich einen Antrag auf Erhöhung der Freigrenzen stellen?
Wird alles oberhalb der Freigrenzen gepfändet?
Ist meine Rente pfändbar?
Gibt es verschiedene Arten der Pfändung?
Was bedeutet eine Pfändung in körperlicher Sache?
Was ist eine Forderungspfändung?
Eine Lohnpfändung – wie geht das?
Urlaubsgeld und Co. - Was darf bei einer Lohnpfändung nicht an den Gläubiger ausgezahlt werden?
Taschenpfändung – Handtasche auf und alles ist weg?
Sachpfändung – alle Schränke sind leer, oder was?
Kontopfändung – und jetzt?
Wie verhindere ich eine Kontopfändung?
Wann muss ich ein pfändungsfreies Konto haben?
Welche Nachteile habe ich mit einem pfändungsfreien Konto?
Gibt mir jede Bank so ein pfändungsfreies Konto?
Dürfen die Konten von Familienmitgliedern gepfändet werden?
Gemeinsamer Haushalt = gemeinsame Schulden?
Ist meine Altersvorsorge pfändbar?
Geerbt und alles futsch?
Doppelt gepfändet – was nun?
Was soll ich tun, wenn geborgte Gegenstände gepfändet wurden?
Darf ich Gegenstände, die gepfändet wurden weiter benutzen?
Pfänden im Kinderzimmer – ist das erlaubt?
Kann ich mich zu jeder Zeit mit dem Gläubiger einigen?
Was tun, wenn die Forderung nicht berechtigt ist?
Ratenzahlung an den Gerichtsvollzieher – wie geht das?
Wann kann mir die Ratenzahlung verweigert werden?
Fruchtlose Pfändung – was ist das?
Was hat es mit der Eidesstattlichen Versicherung auf sich?
Wann muss ich die Eidesstattliche Versicherung abgeben?
Urplötzlich wird die EV verlangt – was nun?
Habe ich Rechtsmittel gegen die EV?
Wo finde ich Hilfe beim Ausfüllen der Formulare?
Welche Unterlagen muss ich zum Termin beim Gerichtsvollzieher mitbringen?
Was passiert bei dem Termin für die EV?
Welche Auswirkungen hat die Eidesstattliche Versicherung?
Gibt es wirksame Strategien gegen die EV?
Wann sollte die EV beschleunigt werden?
Kann ein sofortiger Haftbefehl erteilt werden, wenn ich nicht zu dem Termin für die EV erscheine?
Wird der Haftbefehl irgendwo eingetragen?
Wie lange gilt die Eidesstattliche Versicherung?
Wo wird die Eidesstattliche Versicherung eingetragen?
Neue Schulden nach der Eidesstattlichen Versicherung und nun?
Klage wegen Betruges auf Empfehlung des Gerichtsvollziehers, ist so etwas erlaubt?
Kann ich mein Eigentum tatsächlich durch eine GbR schützen?
Die Zwangsversteigerung – wie viel Zeit habe ich?
Wieso wird eine Zwangsverwaltung eingesetzt?
Kann ich die Zwangsversteigerung verhindern?
Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft – was ist das?
Zwangsräumung – was nun?
Was passiert bei einer Zwangsräumung?
Kann ich etwas gegen die Zwangsräumung tun?
Meine Kinder werden vom Gerichtsvollzieher abgeholt, darf er das?
Was darf der Gerichtsvollzieher an den Gläubiger weiterleiten?
Wann liegt eine Befangenheit des Gerichtsvollziehers vor?
Was zählt als Bestechung?
Kann ich mich gegen den Gerichtsvollzieher wehren?
Sexuelle Belästigung durch den Gerichtsvollzieher – wie verhalte ich mich richtig?
Kann ich den Gerichtsvollzieher wechseln?
Welche Kosten darf ein Gerichtsvollzieher für seine Tätigkeit veranschlagen?
Unverschuldet verschuldet- hier kann der Gerichtsvollzieher helfen
Bei unserem Verlag erschienen
Sie haben Schulden und leben mit der Angst, dass der Gerichtsvollzieher bald vor Ihrer Tür steht?
Hat er sich vielleicht schon angekündigt?
Und Sie wissen nicht weiter?
Erst einmal eins vorweg: Schulden hat heute fast jeder Bundesbürger. Also nur keine falsche Scham, die ganze Welt ist zurzeit verschuldet.
Noch nie gab es so viele Schulden auf der ganzen Welt, dafür ist Griechenland das aktuellste Beispiel. Doch auch der deutsche Staat hat eine Haushaltsverschuldung, die jeden Rahmen sprengt. Banken steuern von einer Krise in die nächste und verursachen in Millionenhöhe Schulden. Also Kopf hoch, Sie befinden sich in illustrer Gesellschaft.
Aber was bei Managern und Beamten mit Abfindungen in horrender Höhe belohnt wird, kann bei Ihnen zu empfindlichen Sanktionen führen bis zur Eidesstattlichen Versicherung und dem unvermeidlichen Besuch des Gerichtsvollziehers.
Der Gerichtsvollzieher scheint schlechthin das Schreckgespenst für Schuldner zu sein. Kaum jemand scheint wirklich zu wissen, was der Beamte tatsächlich darf und was nicht.
Dazu kommt, dass einige Autoren unverantwortlich und sehr teuer dubiose Tipps geben, um den Gerichtsvollzieher angeblich „Schach matt“ zu setzen.
Das Resultat ist erschreckend. Statt eine wirkliche Hilfe durch diese Bücher zu erhalten, haben sich viele Schuldner nun auch strafbar gemacht und außerdem jede Menge Geld verloren.
Derzeit häufen sich Horrorgeschichten über Gerichtsvollzieher und ihr Tun in den Internetforen.
Vermeintlich gute Tipps stellen sich meist als Belehrungen ohne viel Wahrheitsgehalt heraus und sorgen für ein gravierend falsches Verhalten der Schuldner.
Die Folge sind noch mehr Vorurteile und eine größer werdende Verwirrung über die Rechte eines Schuldners gegenüber dem Gerichtsvollzieher.
Oder wissen Sie, ob der Gerichtsvollzieher unangekündigt Ihre Wohnung betreten darf?
Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher Gegenstände Ihres Partners pfänden will?
Wie sieht es eigentlich mit einer Lohnpfändung aus? Darf alles gepfändet werden?
Diese Fragen zeigen schon, wie unklar den meisten ist, wozu ein Gerichtsvollzieher eigentlich berechtigt und mit welchen Rechten er ausgestattet ist.
Um etwas Licht ins Dunkel rund um den Gerichtsvollzieher und seine Vollmachten zu bringen, haben wir die 100 am meisten gestellten Fragen in über 573 Internetforen ausgewertet. Diese beantworten wir Ihnen umfassend, aktuell und fundiert.
Falls noch mehr Fragen auftreten, deren Beantwortung Sie nicht in diesem Buch finden, dann sollten Sie sich unseren Ratgeber „Alles Wissenswertes zum Umgang mit dem Gerichtsvollzieher“ zulegen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Andrea Runge August 2012
Den Beruf des Gerichtsvollziehers gibt es tatsächlich seit dem Mittelalter und ist somit einer der ältesten Berufe.
Doch seit dem Mittelalter hat sich das Bild des Gerichtsvollziehers entscheidend verändert. Er stellt in der heutigen Zeit mehr einen Vermittler zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger dar, wobei die Anforderungen an die Persönlichkeit des Beamten in den letzten Jahren stark gestiegen sind.
So arbeiten Gerichtsvollzieher zunehmend in sozialen Brennpunkten, wobei sie gleichzeitig Funktionen wie Berater und Therapeut abdecken. In der Praxis weisen sie häufig dem Schuldner legale Wege auf, durch welche sie dem gefürchteten Offenbarungseid (heute die eidesstattliche Versicherung) ausweichen können.
Dennoch gibt es Gerichtsvollzieher, die diesem Bild bei weitem nicht entsprechen und lieber dem Klischee des Angst verbreitenden Beamten nacheifern. Gründe dafür sind oft die vermeintliche Allmachtstellung des Gerichtsvollziehers oder das Abstumpfen durch die negative Erlebnisse bzw. langjährige Erfahrungen des Beamten.
Die von der Gewerkschaft empfohlene psychologische Betreuung wird in den wenigsten Gemeinden und Städten den Gerichtsvollziehern angeboten oder aus Zeitmangel nicht in Anspruch genommen.
Das ist sehr schade, denn darunter leidet zunehmend die Qualität der Arbeit der Gerichtsvollzieher und immer mehr Schuldner setzen sich zu Recht gegen die Willkür solcher Beamten zur Wehr.
Tatsache ist jedoch, dass heute niemand mehr ängstliche Bedenken haben muss, wenn der Gerichtsvollzieher sich ankündigt.
Der Beamte hat keinerlei persönlichen Vorteile dadurch, dass er eine Pfändung durchführt und er hat auch nichts gegen den Schuldner.
Es ist eben ein Beruf wie jeder andere, welcher leider durch massive Unwissenheit mit einem negativen Image behaftet ist.
Einige Schuldner stellen im Internet die Behauptung auf, dass der Gerichtsvollzieher seine Macht missbrauchen würde oder überschreiten würde, indem er seine Tätigkeit ausübt.
Doch durch den Vollstreckungsbescheid sowie weitere gesetzliche Bestimmungen des BGBs, ZPO und GVG erhält aber der Beamte im vollen Umfang seine Handlungsfähigkeit.
Bei der Durchführung seiner Dienstgeschäfte ist der Gerichtsvollzieher an die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) gebunden, bei schuldhaftem Verstoß liegt eine Amtspflichtverletzung vor.
Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieher sind durch die GVO, landesrechtlichen Gerichtsvollzieherordnungen, geregelt.
Da wäre zum einen der § 154 des GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Hier wird der Gerichtsvollzieher als Zustellungs- und Vollstreckungsbeamter bezeichnet, welcher durch den Bundesgerichtshof, das Bundesministerium für Justiz wie die Landesjustizministerien bestimmt wird. Das Verhältnis zwischen dem Beamten zu den Gerichten wird auf die Zustellung, Vollstreckung und Ladungen festgelegt.
§ 161 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) sagt aus, dass Gerichte, Staatsanwaltschaften im Rahmen der Rechtshilfe einen Gerichtsvollzieher beauftragen können, in dessen Amtsbezirk der Auftrag auszuführen ist.
§ 192 bis 194 ZPO (Zivilprozessordnung) regelt die Zustellung von Dokumenten durch den Gerichtsvollzieher. Somit ist also der Beamte berechtigt, Schriftstücke dem Schuldner zu übergeben.
§ 753 ZPO Abs. 1 (Zivilprozessordnung) besagt, dass der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durchführen darf.
§ 755 ZPO (Zivilprozessordnung) ermächtigt unter anderem den Gerichtsvollzieher sämtlichen Handlungen im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung und Entgegennahme von Zahlungen, welche er dem Schuldner quittieren muss.
§ 807 ZPO (Zivilprozessordnung) erlaubt dem Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen und regelt die Vorgehensweise dabei.
Die §§ 753 bis 931 ZPO (Zivilprozessordnung) geben dem Beamten umfassende Vollmacht für jegliche Formen der Zwangsvollstreckung, Pfändung und anderen Aufgaben des Gerichtsvollziehers.
§132 BGB Abs. 1 (Bürgerliches Gesetzbuch) erklärt, dass auch durch den Gerichtsvollzieher zugestellte Willenserklärungen als zugegangen gewertet werden. Was wiederum bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher mit der Zustellung von Schriftstücken beauftragt ist und dies durch den vorliegenden Paragraphen untermauert wird.
Gleiches gilt für § 383 BGB Abs. 3. Hier wird als einer der Verantwortlichen für versteigerungsunfähige Sachen der Gerichtsvollzieher benannt.
§ 13 AGGVG (Ausführungsgesetz GVG) zählt die einzelnen Aufgaben und Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers nach geltendem Landesrecht auf.
Diese Auszüge aus den verschiedenen Gesetzen zeigen eindeutig, dass die Tätigkeiten des Gerichtsvollziehers durchaus durch den Staat und die Gesetze legitimiert sind.
Der Gerichtsvollzieher ist sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner zuständig und damit ist das Aufgabengebiet entsprechend weit gefächert.
Nach der Definition im § 154 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist der Gerichtsvollzieher ein Beamter, der mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut ist.
Die Befugnisse und Aufgaben von Gerichtsvollziehern sind einheitlich in der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) geregelt und gesetzlich durch das BGH und die ZPO u.a. genehmigt.
Daneben beschreibt die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GAGV) im Einzelnen, wie der Beamte seine Tätigkeit auszuüben hat. Diese Vorschrift ist jedoch reine Verwaltungsvorschrift.
Ein Verstoß dagegen stellt eine Amtspflichtverletzung dar, die unter Umständen einen Amtshaftungsanspruch begründen kann.
Die bekannteste Aufgabe des Beamten ist wohl die Zwangsvollstreckung, sofern das Vollstreckungsgericht dafür nicht zuständig ist (§ 753 Zivilprozessordnung, ZPO). Auf die näheren Einzelheiten gehen wir später in diesem Abschnitt ein.
Zu den weiteren Aufgaben des Gerichtsvollziehers zählen: