Gisela Pekrul
Schöne alte Zunftzeichen
Verlag: EDITION digital®
Pekrul & Sohn GbR
Alte Dorfstraße 2 b
19065 Godern
Tel.: 03860-505 788
E-Mail: verlag@edition-digital.de
Internet: http://www.edition-digital.de
Grafiken: Ernst Franta
Redaktionsschluss: 31. März 2011
ISBN: 978-3-86394-026-3 (E-Book)
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Warenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten sind und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Bei der Zusammenstellung der Handwerkszeichen und der Aufstellung der Rechte daran wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Verlag ist für jeden Hinweis dankbar. Die Autoren und der Verlag übernehmen für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung.
Die Berufsbezeichnungen wurden durchgängig in der männlichen Form angegeben. Es hätte den Rahmen dieser Publikation gesprengt, wenn die Autoren in historischen Quellen recherchiert hätten, ob und wann Frauen für einen bestimmten Beruf zugelassen waren. Es handelt sich nicht um eine Diskriminierung der Frau.
Die hier abgebildeten Berufswappen dienen lediglich der Ansicht. Unter http://www.edition-digital.com/seiten/AlteZunftzeichen/uebersicht gibt es eine CD-ROM mit diesen Zeichen in verschiedenen Vektor- und Pixelformaten zur weiteren Verwendung. Wählen Sie aus 40 schönen alten Zunftzeichen Ihr Handwerk aus. Stärken Sie Ihre Einzigartigkeit, in dem Sie Ihr Zunftwappen als Firmenlogo einsetzen. Sie dürfen Ihr Wappen auf Ihrem Briefpapier, auf Ihrem Kfz, auf Ihrer Webseite, Visitenkarte usw. nutzen. Die Grafiken passen überall, weil sie diese in verschiedenen Formaten erhalten.
© 2011 EDITION digital® Pekrul & Sohn GbR, 19065 Godern
Alte Handwerks-, Gilden- und Zunftzeichen findet man auf hochmittelalterlichen Kreuzsteinen, frühgotischen Scheibenkreuzgrabsteinen, spätmittelalterlichen Grabsteinkreuzen, hochmittelalterlichen Kreuzplatten oder frühgotischen Scheibenkreuzplatten. Sie wurden aber auch als Miniaturmalerei auf alten Diplomen, auf Siegeln, Zunftbechern, Zunftladen oder geschmiedeten Schildern überliefert.
Bis zur Alphabetisierung im 16. Jahrhundert nutzte man die Zeichen vor allem, um den Einzelnen sichtbar von den anderen abzuheben. Neben den Wappen der Adligen und den Hausmarken der Handelsleute nutzten Gewerbetreibende ein Aushängeschild, das ihren Beruf kennzeichnete. Im Gegensatz zu Wappen und Hausmarken diente das Handwerkszeichen immer allgemein zur Kennzeichnung des Berufes. Alte Handwerksembleme künden nicht nur von der fachmännischen Arbeit der Handwerker, sie wurden auf Bannern auch auf die Schlachtfelder zur Verteidigung der Städte getragen. Die Zeichen zeigen meist typische Werkzeuge und Produkte.
Mit der Übernahme ausführlicher Inschriften ab dem 17. Jahrhundert ging der Gebrauch von Handwerkszeichen auf Kleindenkmälern immer mehr zurück, wobei man auch in der Gegenwart noch Grabsteine mit Handwerkszeichen findet. Zur Kennzeichnung von Geschäften der Gewerbetreibenden haben sie bis heute ihre Bedeutung nicht verloren, sie wurden später um einen Text zur Kennzeichnung des Inhabers ergänzt: In der Gegenwart besitzen viele Gewerbetreibende ein eigenes, unverwechselbares Logo, wobei sie oft auf Motive von alten Zeichen zurückgreifen.
Die ursprüngliche Bedeutung der Handwerkszeichen, eine Gruppe von Personen mit gleichem Beruf hervorzuheben, hat sich bis in die Gegenwart in Form von Innungszeichen und Logos der Handwerkerverbände erhalten.
Handwerkszeichen, Zunftwappen, Zunftsymbole und Berufswappen sind nach wie vor sehr beliebt; denn sie verkörpern nicht nur die lange, interessante Geschichte des Handwerks, sondern sie demonstrieren auch in der Gegenwart die Arbeit in diesen Berufen auf besondere Weise.
Schwerpunkt dieser Publikation sind die Bilder der Zeichen..
Die in dieser Publikatuin abgebildeten alten Zunftzeichen sind nach den Recherchen der Herausgeberin per 31.03.2011 markenrechtlich nicht geschützt und können aus ihrer Sicht frei verwendet werden. Es ist aber möglich, dass einige Zeichen als Innungszeichen oder Firmenlogo verwendet werden. Deshalb ist zu empfehlen, bei einer geplanten Verwendung als Firmenlogo oder Verbandszeichen den aktuellen Stand des Markenschutzes beim Deutschen Patentamt zu recherchieren.
Das Zeichen enthält auf schwarzem Grund eine naturfarbene Brezel. Die Brezel findet man häufig auf alten Zunftzeichen der Bäcker, z. B. auf dem Zeichen der Bäckergilde in Berlin aus dem 14. Jahrhundert.
Laut Handwerksordnung ist der Beruf des Bäckers ein Gewerbe, das als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden kann.
Bäcker gehören zur Berufsgruppe 39: Back-, Konditorwarenhersteller.
Sie backen Brot, Brötchen, Kleingebäck und feine Backwaren.
Die Ausbildung in Industrie und Handwerk dauert drei Jahre.
In Österreich ist die Berufsbezeichnung ebenfalls Bäcker, in der Schweiz Bäcker – Konditor.
In der DDR wurden Backwarenfacharbeiter, Spezialisierungsrichtung Bäcker ausgebildet.
Seit der Zeit Karls des Großen (768 – 814) ist der Bäckerberuf in Deutschland bekannt. Alte Berufsbezeichnungen des Bäckers sind Beck, Brotbeck und Pfister. Der Pfister hatte oft zu seiner Bäckerei noch eine Mühle und war außerdem Getreidehändler. Diese Bezeichnung wurde vor allem im Süden Deutschlands verwendet.
Erst im späten Mittelalter aß die breite Bevölkerung Brot, da es vorher zu teuer war. Bis dahin aß sie Brei.
Ab dem 12. Jahrhundert organisierten sich die Bäcker in Zünften. Es begann bald eine Spezialisierung, so dass wieder neue Zünfte entstanden. Es gab z. B. die Berufe Weißbäcker (Weißbrot- und Brötchenbäcker), Flader (Weißbrot- und Kuchenbäcker), Semmler (Weißbrot-, Brötchen- und Weckenbäcker), Fastbäcker (Bäcker von Roggenbrot), Grobbäcker (Bäcker von Roggenbrot), Fein-, Fest- oder Losbäcker (Weißbrot- und Brötchenbäcker), Rockener (Schwarzbrotbäcker), Schwärzbäcker (Bäcker von Roggenbrot), Hiepenbäcker (Bäcker von Oblatenkuchen), Kiechler (Hersteller von Kuchen und Feingebäck), Küchler (Feinbäcker, Konditor), Lebzelter (Lebkuchenbäcker), Placzbeck (Hersteller von Kuchen und Feingebäck), Revenirer (Zuckerbäcker, Konditor), Stutner (Bäcker von Stuten, einem feineren Weizenbrot), Mutzenbäcker (Bäcker eines zwiebackartigen Feinbrotes), Bretzenbäcker (Bäcker von Brezeln), Peugler oder Beugelbäcker (Hersteller eines handtellergroßen Hefegebäcks mit einem Loch in der Mitte, in Deutschland heißt es Bagel), Krapfenbäcker, Hohlhipper (Hersteller von Hippengebäck, vor allem in Österreich beliebte Waffenrollen), Konfektmacher und Hartbäcker (Bäcker von Schiffszwieback).
Diese Unterscheidung wurde erst 1752 in Preußen aufgehoben.
Das Zeichen enthält auf rotem Grund gekreuzt mehrere Barbierwerkzeuge, im unteren Teil überlagert von einem schwarzen Messer. Die typischen Friseursymbole Schere und Kamm fehlen.
Laut Handwerksordnung ist der Beruf des Friseurs ein Gewerbe, das als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden kann.
Friseure gehören zur Berufsgruppe 90: Körperpfleger.
Sie waschen, pflegen, schneiden, färben und frisieren Haare. Sie beraten Kunden individuell in Fragen der Frisur, der Haarpflege sowie des Haarstylings, pflegen Hände, gestalten Fingernägel sowie Make-up und verkaufen kosmetische und Haarpflegeartikel.
Die Ausbildung im Handwerk dauert drei Jahre.
In der Schweiz werden Coiffeure, in Österreich Friseure und Perückenmacher ausgebildet.
Aus den Badern und Barbieren entwickelten sich Spezialisten, die meist als nichtsesshaften Augenärzte (Okulisten), Knochenärzte (Chiropraktiker), Bruch- und Steinschneider sowie als Zahnbrecher arbeiteten. Der Friseurberuf ging aus dem des Baders (Badener, Badstöver, Balbierer, Barbier, Balneator, Barbitosnor, Bartscherer, Bedder, Lesser, Scherer, Stupenator) hervor.
Es gibt einen Bericht aus dem Jahre 973 über ein Schwitzbad in Merseburg sowie aus dem 13. Jahrhundert über ein Dampfbad. Der Bader nahm die Waschung vor, der Scherer scherte den Bart, der Balbier schnitt die Haare. Viermal jährlich wurde das Aderlassen vorbeugend vorgenommen. Diese Tätigkeit, wie auch das Schröpfen und das Aufsetzen von Blutegeln, verrichtete ebenfalls der Bader oder Barbier. Er stach den Star, behandelte Knochenbrüche, Wunden, Beulen und Geschwüre und verabreichte Abführmittel. Obwohl ab dem 17. Jahrhundert der Chirurg eine medizinische Ausbildung erhielt, übernahm der Bader und Barbier bis in das 19. Jahrhundert Tätigkeiten der Chirurgen und Wundärzte. Im 18. Jahrhundert starben die Badestuben aus, vor allem wegen der Ansteckungsgefahr und der oft angeprangerten Sittenlosigkeit.
In Lübeck gab es 1350 eine Baderzunft, in Hamburg 1375, in Schwäbisch-Gmünd 1386 und in Danzig 1398. Aber auch die Barbiere bildeten bald eine eigene Zunft: 1397 in Köln, 1457 in Danzig, 1480 in Lübeck und 1486 in Hamburg.
Sie waren vor allem Chirurgen. Die sesshaften Barbiere und Wundärzte standen in hohem Ansehen und bekleideten auch öffentliche Ämter.
Aus den Badern und Barbieren entwickelten sich bald Spezialisten, die meist als nichtsesshaften Augenärzte (Okulisten), Knochenärzte (Chiropraktiker), Bruch- und Steinschneider sowie als Zahnbrecher arbeiteten.