Simon G. Grieser
Kapitalmarktrecht
Wirtschaftsrecht kompakt
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ISBN (Print): 978-3-95647-136-0
ISBN (ebook): 978-3-95647-137-7
ISBN (PDF): 978-3-95647-138-4
ISBN (mobi): 978-3-95647-139-1
1. Auflage 2019 © Frankfurt School Verlag / efiport GmbH, Adickesallee 32-34, 60322 Frankfurt am Main
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Autor
Abkürzungsverzeichnis
1 Grundlagen
1.1 Grundbegriff „Kapitalmarktrecht“
1.1.1 Funktionsschutz
1.1.1.1 Institutionelle Funktionsfähigkeit
1.1.1.2 Operationale Funktionsfähigkeit
1.1.1.3 Allokative Funktionsfähigkeit
1.1.2 Anlegerschutz
1.2 Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts
1.2.1 Überblick
1.2.2 Das WpHG als Grundlage des Kapitalmarktrechts
1.2.2.1 Hintergrund
1.2.2.2 Anwendungsbereich
1.2.2.3 Wichtigste Regelungsbereiche
1.2.3 Börsengesetz
1.2.4 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
2 Anleihen
2.1 Einführung
2.2 Arten und Ausgestaltungen von Schuldverschreibungen
2.2.1 Platzierungsmarkt
2.2.2 High-Yield-Anleihen
2.2.3 Inhaber- und Namensschuldverschreibungen
2.2.4 Vertragsmodalitäten
2.2.5 Laufzeit
2.2.6 Besicherung von Schuldverschreibungen
2.2.7 Schari’a-konforme Anleihen
3 Derivate
3.1 Allgemeiner Derivatebegriff
3.1.1 Unbedingte Termingeschäfte
3.1.2 Bedingte Termingeschäfte
3.2 Aufsichtsrechtliche Derivatebegriffe
3.2.1 Derivatebegriff i.S.d. MaRisk
3.2.2 Derivatebegriff i.S.d. KWG und des WpHG
3.2.3 Derivatebegriff i.S.d. Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR)[13]
3.2.4 Derivatebegriff i.S.d. Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR)[15]
3.3 Handelsrechtlicher Derivatebegriff
3.4 Dokumentation von OTC-Derivategeschäften auf der Grundlage von Rahmenverträgen
4 Fonds
4.1 Investmentvermögensanteile
4.2 Begriff
4.2.1 Organismus für gemeinsame Anlagen
4.2.2 Einsammeln von Kapital von einer Anzahl von Anlegern
4.2.3 Festgelegte Anlagestrategie
4.2.4 Investition zum Anlegernutzen
4.2.5 Kein operativ tätiges Unternehmen
4.3 Unterscheidung von Investmentvermögen
4.3.1 OGAW und AIF
4.3.2 Offene und geschlossene Investmentvermögen
4.3.3 Spezialinvestmentvermögen und Publikumsinvestmentvermögen
4.3.4 Inländische und ausländische Investmentvermögen
4.4 Zulässige Anlagen von Investmentvermögen
4.4.1 OGAW (§§ 192-213 KAGB)
4.4.2 AIF (§§ 214-292 KAGB)
4.4.2.1 Publikums-AIF
4.4.2.2 Spezial-AIF
5 Islamic Finance
5.1 Einleitung
5.2 Grundsätze
5.2.1 Riba-Verbot
5.2.2 Gharar
5.2.3 Schari’a -Board
5.2.4 Islamic-Finance-Vertragsgestaltungen
5.2.5 Mudaraba
5.2.6 Musharaka
5.2.7 Verschiedene Formen
5.2.8 Murabaha
5.2.9 Ijara
5.2.10 Salam
5.2.11 Istisna’a
5.2.12 Sukuk
5.2.13 Qard
5.2.14 Wakala
5.2.15 Takaful
6 Kredithandel
6.1 Einleitung
6.2 Vertragsrechtliche Gestaltung von Kredit-Portfolio-Verkäufen
6.2.1 Vertragsparteien
6.2.2 Begriffskatalog
6.2.3 Kaufgegenstand
6.2.4 Kaufpreis
6.2.5 Vollzugstag
6.2.5.1 Übertragungshindernisse
6.2.5.2 Übertragung der Kreditverwaltung
6.2.6 Garantiekatalog
6.2.7 Weitere Bestimmungen
6.3 Servicing-Vertrag
6.3.1 NPLs
6.3.2 Verwaltung der Darlehensforderung
6.3.3 Garantien
6.3.4 Vergütung des Servicers
6.3.5 Weitere Bestimmungen
7 Verbriefungen
7.1 Funktionsweise
7.2 Entwicklung der Grundstruktur
7.3 Zweckgesellschaft
7.4 Treuhänder
7.5 Zu verbriefende Forderungen
7.6 Credit Enhancement
7.7 STS-Verbriefungen
7.8 Synthetische Verbriefung
8 Schlusswort
Literatur
Buchreihe „Wirtschaftsrecht kompakt“
Vorwort
Das Kapitalmarktrecht sticht durch seine Weiterbildung der letzten Jahre als Rechtsgebiet hervor. Durch verschiedene Krisen, die zu regulatorischen Folgemaßnahmen geführt haben, befindet sich das Kapitalmarktrecht auch weiterhin in einer dynamischen Entwicklung. Doch gerade der Gesetzgeber kann der schnellen Weiterentwicklung kaum folgen. Die Kapitalmarktversorgung richtet sich ebenfalls nach diesen Rahmenbedingungen, somit ist der Bereich für Marktteilnehmer, insbesondere Unternehmen, von besonderer Relevanz.
Im Folgenden werden verschiedene Kapitalmarktmaßnahmen in ihren Strukturen dargestellt.
Der Autor dankt für die Unterstützung und Mühen Frau Magdalena Anic, Frau Jacqueline Reichhold, Frau Nieka Sadighi und Herrn Georgi Ambarzumjan.
Frankfurt am Main, im Mai 2019
Dr. Simon G. Grieser
Autor
Dr. Simon G. Grieser ist Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter Büro der internationalen Kanzlei Reed Smith LLP. Er berät nationale und internationale Mandanten im Bereich des Bank- und Finanzrechts. Sein besonderer Fokus liegt auf Transaktionen mit notleidenden und nicht-notleidenden Kredit-Portfolien und Fragen des Bankaufsichtsrechts.
Dr. Simon G. Grieser ist Autor verschiedener Abhandlungen und Artikel zu Themen des Bank-, Kapitalmarkt- und Finanzrechts sowie Mitherausgeber der im Frankfurt School Verlag erscheinenden „Frankfurter Reihe zur Bankenaufsicht“.
Abkürzungsverzeichnis
a.F. | Alte Fassung |
ABCP | Asset-backed Commercial Paper |
Abl. | Amtsblatt |
ABS | Asset-backed Security |
AG | Aktiengesellschaft |
AIF | Alternative Investment Fund |
AIFM | Alternative Investment Fund Manager |
AIG | Auslandsinvestmentgesetz |
AktG | Aktiengesetz |
AT | Allgemeiner Teil |
Bafin | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
BAKred | Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen |
BAV | Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen |
BAWe | Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel |
BB | Betriebs-Berater (Zeitschrift) |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BGH | Bundesgerichtshof |
BGHZ | Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Zeitschrift) |
BKR | Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (Zeitschrift) |
BörsG | Börsengesetz |
CDS | Credit Default Swap |
CLN | Credit Linked Note |
CMU | Capital Markets Union |
CRD | Capital Requirements Directive |
CRR | Capital Requirements Regulation |
DepotG | Depotgesetz |
DRV | Deutscher Rahmenvertrag |
EBA | European Banking Authority |
EIOPA | European Insurance and Occupational Pensions Authority |
EMA | European Master Agreement |
EMIR | European Market Infrastructure Regulation |
ESMA | European Securities and Markets Authority |
EU | Europäische Union |
EUR | Euro |
Euribor | Euro Interbank Offered Rate |
EuZW | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) |
EWR | Europäischer Wirtschaftsraum |
FiMaNoG | Finanzmarktnovellierungsgesetzes |
FinDAG | Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz |
FLF | Finanzierung Leasing Factoring (Zeitschrift) |
FRA | Forward Rate Agreement |
FRUG | Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz |
GewO | Gewerbeordnung |
GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
HGB | Handelsgesetzbuch |
HypBankG | Hypothekenbankgesetz |
IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer |
InvG | Investmentgesetz |
ISDA | International Swap and Derivates Association |
JuS | Juristische Schulung (Zeitschrift) |
KAGB | Kapitalanlagegesetzbuch |
KGaA | Kommanditgesellschaft auf Aktien |
KVG | Kapitalverwaltungsgesellschaft |
KWG | Kreditwesengesetz |
Libor | London Interbank Offered Rate |
LMA | Loan Market Association |
MAR | Market Abuse Regulation |
MaRisk | Mindestanforderungen an das Risikomanagement |
MiFID | Markets in Financial Instruments Directive |
NJW | Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) |
NPL | Non-Performing Loan |
NZG | Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (Zeitschrift) |
OGAW | Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren |
OTC | Over the Counter |
QIB | Qualified Institutional Buyer |
RDG | Rechtsdienstleistungsgesetz |
RIW | Recht der Internationalen Wirtschaft (Zeitschrift) |
SchVG | Schuldverschreibungsgesetz |
SEC | Securities Exchange Commission |
SEC-ERBA | External Ratings-based Approach |
SEC-SA | Standardised Approach |
SPV | Special Purpose Verhicle |
StGB | Strafgesetzbuch |
STS | Simple, transparent and standardised |
TRS | Total Return Swap |
USD | US-Dollar |
VermAnlG | Vermögensanlagengesetz |
VersR | Versicherungsrecht – Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (Zeitschrift) |
VO | Verordnung |
VW | Versicherungswirtschaft (Zeitschrift) |
WM | Wertpapier-Mitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (Zeitschrift) |
WpHG | Wertpapierhandelsgesetz |
WpÜG | Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz |
ZBB | Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (Zeitschrift) |
ZfgK | Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (Zeitschrift) |
ZHR | Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift) |
ZvglRWiss | Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft (Zeitschrift) |
1 Grundlagen
1.1 Grundbegriff „Kapitalmarktrecht“
Eine feste gesetzliche Definition des Begriffes „Kapitalmarktrecht“ fehlt bislang. Es gibt lediglich einzelne Definitionsversuche, die sich mit verbrieften bzw. öffentlich registrierten Finanzmarktprodukten und dem öffentlichen Vertrieb und Umlauf von Unternehmensbeteiligungen auseinandersetzen.[1] Das Kapitalmarktrecht kann wohl am besten umschrieben werden als „die Gesamtheit der Normen, Geschäftsbedingungen und Standards, mit denen die Organisationen der Kapitalmärkte sowie die marktbezogenen Tätigkeiten und das marktbezogene Verhalten der Marktteilnehmer geregelt werden.“[2]
Zentraler Regelungsgegenstand des Kapitalmarktrechts sind die Kapitalmärkte als solche und die Erhaltung ihrer Funktion.[3] Teil der Finanzmärkte sind neben den Geld-, Devisen- und Derivatemärkten auch die Kapitalmärkte. Darunter werden alle Märkte verstanden, an denen sich Angebot und Nachfrage nach Geld und geldwerten Titeln treffen (Abgrenzung zu den Gütermärkten).[4] Allerdings umfasst das Kapitalmarktrecht auch die Gestaltung der Refinanzierungsmodelle von Unternehmen.
Das Kapitalmarktrecht hat zwei vorrangige Regelungsgegenstände, die miteinander verflochten sind:
1.1.1 Funktionsschutz
Alle Volkswirtschaften sind auf gut funktionierende und mithin international wettbewerbsfähige Kapitalmärkte angewiesen. Dabei benötigen Unternehmen teilweise Gelder von in- und ausländischen Investoren zur Deckung ihres Finanzbedarfs; daneben finanzieren sich die öffentlichen Haushalte in nicht unerheblichem Maße über die Kapitalmärkte und schließlich dienen die Kapitalmärkte zunehmend der privaten Altersversorgung als Ersatz oder Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung.[5]
Das Kapitalmarktrecht dient somit v.a. der Herstellung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte und deren Sicherung. Allgemein werden drei Teilaspekte der zu schützenden Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts hervorgehoben:
1.1.1.1 Institutionelle Funktionsfähigkeit
Die institutionelle Funktionsfähigkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen eines wirksamen Marktmechanismus grundsätzlich erfüllt sind. Zu diesen Grundvoraussetzungen gehören:
ein möglichst freier Marktzugang der Emittenten und der Anleger,
Anlageprodukte, die standardisiert und damit verkehrsfähig sind, sowie
die Liquidität (Aufnahmefähigkeit) des Markts.[7]
1.1.1.2 Operationale Funktionsfähigkeit
Die optionale Funktionsfähigkeit ist gegeben, wenn die Transaktionskosten für die Marktteilnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Dabei soll das Kapitalmarktrecht helfen, um so die Akzeptanz des Marktes zu steigern, die von hohen Renditen abhängig ist und dadurch auf niedrige Kosten angewiesen ist.[8]
1.1.1.3 Allokative Funktionsfähigkeit
Die allokative Funktionsfähigkeit meint die Steuerungsleistung des Kapitalmarkts. Wo der jeweils dringendste Bedarf an Investitionsmitteln die höchste Rendite bei ausreichender Sicherheit der Anlage verspricht, soll anlagefähiges Kapital hinfließen.[9] Dies setzt jedoch transparente Märkte und informierte Anleger voraus. Nur dann stellen Investoren ihre Mittel zur Verfügung. Somit wird v.a. auf ausreichendes Vertrauen in die Fairness, Stabilität und Integrität der Märkte gesetzt.[10]
1.1.2 Anlegerschutz
Das zweite große Regelungsziel des Kapitalmarktrechts ist der Anlegerschutz. Im Gegensatz zum Funktionsschutz legt der Anlegerschutz sein Hauptaugenmerk nicht auf die reibungslose Funktion des Marktes, sondern auf den Schutz des individuellen Investors durch die Gewährung von Informations- und Schadensersatzansprüchen und v.a. auf den Schutz des Anlegerpublikums als dem gesamten Angebots- und Nachfragepotenzial der Anleger.[11]
Dabei beurteilt er die Funktionalität an der Gesamtheit der Anleger und deren Vertrauen in die Integrität und Stabilität der Märkte.[12] Dabei wird der überindividuelle Anlegerschutz ein besonders wichtiger Bestandteil des Funktionsschutzes der Kapitalmärkte.[13]
1.2 Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts
1.2.1 Überblick
Die Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts bestehen aus verschiedenen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen. Ein „Kapitalmarktgesetzbuch“, das sämtliche Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts enthält, ist nicht vorhanden. Ein signifikanter Anteil der Normen des deutschen Kapitalmarktrechts beruht auf europäischen Richtlinien und Verordnungen, teilweise sind deutsche Normen vom europäischen Recht subsituiert.
An erster Stelle des deutschen Kapitalmarktrechts steht das WpHG, das wegen seiner herausragenden Bedeutung als „Grundgesetz“ des Kapitalmarktrechts nachfolgend genauer erläutert wird (vgl. Abschnitt 1.2.2). An zweiter Stelle der rein kapitalmarktrechtlichen Gesetze ist das BörsG zu nennen (vgl. Abschnitt 1.2.3). In Abschnitt 1.2.4 wird an dritter Stelle das WpÜG vorgestellt.
Weitere kapitalmarktrelevante Gesetze finden hier stellvertretend nur kursorisch Erwähnung:
Daneben spielen die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB eine bedeutende Rolle, denn sie sollen dazu beitragen, dass die Publizität zur Stärkung des Vertrauens der Anleger in den Kapitalmarkt hergestellt wird – ein Hauptziel des Kapitalmarktrechts. Zu den wichtigsten Rechten betreffend das Kapitalmarktrecht gesellt sich zudem das Gesellschafts- bzw. Aktienrecht, da es Regeln über das wohl wichtigste Kapitalmarktprodukt festlegt – der Aktie. Zudem nimmt es durch Corporate Governance (Bestimmungen über die Unternehmensführung und -kontrolle) Einfluss auf das Rating des Unternehmens und damit auf dessen Chancen, inwieweit es sich über den Kapitalmarkt finanzieren kann.
Als weiteres formelles Gesetz sei das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht erwähnt. Beispiele dieses Rechtes sind § 264a StGB, der den Kapitalanlagebetrug regelt, sowie die §§ 38, 39 WpHG, die Insider-Verstöße unter Strafe stellen und das Unterlassen von Meldepflichten mit Bußgeld ahnden.
Zu dem Katalog an formellen Gesetzen kommen zudem noch Gesetze im materiellen Sinne hinzu. Am bekanntesten sind hier Verordnungen, die Bundesländer für ihre Börsen erlassen haben, sowie Börsen- und Gebührenordnungen der Börsen selbst. Heraus sticht zudem das Richterrecht zum individuellen Anlegerschutz, das sich v.a. bei Transaktionen auf dem grauen Kapitalmarkt einen Namen gemacht hat (Entwicklung der zivilrechtlichen Prospekthaftung).[15] Als privatrechtliche Regelungen gelten z.B. die Geschäftsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse sowie Rechtsquellen des Kapitalmarktrechts.
1.2.2 Das WpHG als Grundlage des Kapitalmarktrechts
1.2.2.1 Hintergrund
Das WpHG ist zu Recht als „Grundgesetz des deutschen Kapitalmarktrechts”[16] oder als „Keimzelle und Kernstück des Kapitalmarktrechts”[17] bekannt, da es mit seinem Inkrafttreten zum 01.01.1995 (erlassen als Art. 1 des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes) für das deutsche Kapitalmarktrecht konzeptionell eine neue Ära eingeläutet hat. Um die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Finanzmärkte zu fördern und die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland zu steigern, ließ der Gesetzgeber das WpHG entstehen und setzte zudem verschiedene EU-Richtlinien in deutsches Recht um.[18]
Betrachtet man das WpHG, so stellt man fest, dass zwar einzelne Vorschriften wie etwa §§ 31, 32, 37b, 37c WpHG v.a. den individuellen Anlegerschutz in den Mittelpunkt stellen, doch im Vordergrund steht letzten Endes die Stärkung des institutionellen Anlegerschutzes. Durch das WpHG werden erstmals Vorschriften bereitgestellt, die den Kapitalmarkt als Ganzes regeln. Davor wurden Anlageformen, Institutionen oder Gesellschaftsformen einzeln geregelt – eine Vorgehensweise, die in Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder den USA schon längst kein Thema mehr war.[19] Durch das WpHG hat sich die Regelungsperspektive von einer rechtsform- und institutionenbezogenen zu einer marktbezogenen verschoben.[20]