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O Deutschland, bleiche Mutter!

Wie sitzest du besudelt

Unter den Völkern.

Unter den Befleckten

Fällst du auf.

Hörend die Reden, die aus deinem Hause dringen, lacht man.

Aber wer dich sieht, der greift nach dem Messer.

Bertolt Brecht (1933)

Hans Mommsen:
Hannah Arendt und der Prozeß gegen Adolf Eichmann

Als der Staat Israel am 23. Mai 1960 ein Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann einleitete, den wenige Tage zuvor ein Geheimkommando der israelischen Sicherheitskräfte in Argentinien gekidnappt und nach Haifa gebracht hatte, erregte dies weltweites Aufsehen. Dieses bezog sich weniger auf die Umstände, unter denen sich die Verhaftung und völkerrechtswidrige Entführung Eichmanns ereignete, obwohl sie ein schließlich ergebnisloses diplomatisches Nachspiel hatten.1 Es galt vielmehr jenem Adolf Eichmann, der in der internationalen Öffentlichkeit als der eigentlich Verantwortliche für die Ausführung der »Endlösung« der Judenfrage in Europa angesehen wurde. Seine Verhaftung enthielt die Chance, endlich volles Licht in das Dunkel zu bringen, das noch immer die Vorgänge umhüllte, die zur Ingangsetzung der fabrikmäßig betriebenen Ermordung von mehr als fünf Millionen jüdischer Menschen geführt hatte. Der Eichmann-Prozeß war der nach den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherverfahren am meisten beachtete Nachkriegsprozeß gegen führende Repräsentanten der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie.

Der am 11. April 1961 eröffnete Strafprozeß gegen Adolf Eichmann vor einer Sonderkammer des Bezirksgerichts Jerusalem nahm mehrere Monate in Anspruch. Die Urteilsverkündung erfolgte am 11. Dezember 1961, die Bestätigung des Urteils durch die Berufungskammer am 29. Mai 1962. Der Umfang des von der Anklagebehörde vorgelegten dokumentarischen Beweismaterials und die große Zahl der von ihr vorgeladenen zeithistorischen Zeugen ließen das Verfahren zum größten seit den Nürnberger Prozessen werden. Israel beanspruchte im Namen der Opfer die Zuständigkeit, zumal abgesehen von Argentinien von keinem Staat, auch nicht von der Bundesrepublik, eine Auslieferung beantragt wurde. Erwägungen, Eichmann vor einen internationalen Gerichtshof zu ziehen, gab es wohl; indessen ermangelte es einer für Verfahren wegen Völkermord zuständigen internationalen Instanz, so daß der Anspruch Israels, die Gerichtsherrschaft wahrzunehmen, international hingenommen wurde.2

Unter den zahlreichen internationalen Prozeßbeobachtern in Jerusalem befand sich auch Hannah Arendt. Sie war von der angesehenen amerikanischen Wochenzeitschrift »The New Yorker« entsandt worden. Als sie die Berichterstattung für den sich immer wieder hinauszögernden Prozeß übernahm, dachte sie daran, einen Artikel abzufassen, doch wurden daraus fünf aufeinander folgende Essays, die sie 1963 zu dem Buch »Eichmann in Jerusalem« erweiterte. Das Erscheinen der Buchausgabe brachte die schon nach den Beiträgen im »New Yorker« entstandene internationale Kontroverse erst recht in Gang.3

Das reiche Quellenmaterial, das Hannah Arendt durch den Prozeß in die Hand kam, veranlaßte sie dazu, über die Berichterstattung hinaus der Interpretation der »Endlösung« durch die Anklage und den Urteilen der beteiligten Instanzen ihre eigene Sicht gegenüberzustellen und damit zugleich die problematischen und kritikwürdigen Seiten des Verfahrens zu erörtern. Es handelte sich jedoch nicht um den Versuch einer systematischen Darstellung des Genozids.

Gegenüber ihren Kritikern, die ihr mangelnde Details und unvollständige Darstellung vorwarfen, betonte sie, daß sie in erster Linie einen Prozeßbericht und nichts anderes vorlegen wollte und eine systematische Schilderung nicht beabsichtigt hätte. Es ist jedoch unverkennbar, daß es ihr um eine Gesamtdeutung des Holocaust vor dem Hintergrund eines nach ihrer Überzeugung in verfehlter Form geführten Strafverfahrens ging.

Vom Standpunkt des um präzise und umfassende Quellenauswertung bemühten Fachhistorikers ist an Hannah Arendts »Eichmann in Jerusalem« mancherlei auszusetzen. Eine Reihe von Feststellungen sind nicht hinreichend kritisch überprüft. Einige Schlußfolgerungen verraten eine begrenzte Kenntnis des Anfang der 60er Jahre zur Verfügung stehenden Materials. Die Schilderung der historischen Abläufe stützt sich neben der älteren Studie von Gerald Reitlinger vor allem auf die 1961 erschienene Darstellung der Vernichtung des europäischen Judentums durch Raul Hilberg4, dessen Gesamtinterpretation sie indessen ausgesprochen kritisch gegenüberstand5, obwohl diese in wichtigen Punkten ihrer eigenen Auffassung entgegenkam. Zugleich verwertet sie in der Funktion der Journalistin gelegentlich Informationen, deren Wahrheitsgehalt nur durch mühselige historische Analyse und gutenteils erst nach Zugänglichkeit der Akten geklärt werden kann.6 Eine abgesicherte historische Darlegung lag jedoch weder in der Absicht noch in der Fachkompetenz der Autorin.

Das begreifliche Interesse der Weltöffentlichkeit am Eichmann-Prozeß stand in keiner angemessenen Relation zu den Informationen, die das Verfahren über die konkrete Durchsetzung der »Endlösungs«-Politik brachte. Zwar enthüllte der Prozeß, vor allem durch die Vernehmung von Überlebenden, noch einmal die grauenhaften Bedingungen, unter denen sich der Mord an europäischen Juden abgespielt hatte. Wer aber grundlegend neue Aufschlüsse über den Weg dazu erwartet hatte, sah sich auf der ganzen Linie enttäuscht. Gerade dieser Sachverhalt rückte in den Mittelpunkt der Analyse von Hannah Arendt, die, indem sie Eichmanns Psyche und Charakter beschrieb, der einfachen, aber auch erschreckenden Einsicht auf die Spur kam, daß der Holocaust nicht auf einer von langer Hand systematisch betriebenen politischen Planung beruhte. Der Angeklagte, den man allgemein als den zentralen Vollstrecker der Vernichtung des europäischen Judentums ansah, erwies sich als subalterner Bürokrat, der mit einigen wenigen Ausnahmen keine eigene Initiative entfaltet hatte und dem der diabolische Charakter und ideologische Fanatismus, den man ihm unterstellte, gänzlich abgingen. Es entstand der Eindruck, daß Eichmann entweder ein ausgesprochen schlechtes Erinnerungsvermögen besaß, oder daß er bewußt über Vorgänge schwieg, mit denen er nicht konfrontiert wurde.

Indessen war Eichmann in allen wesentlichen Punkten bereit, über seine Kenntnis der Abläufe Auskunft zu geben. Die ihm abgenötigte Einverständniserklärung, in Israel vor Gericht gestellt zu werden, enthielt die Wendung, daß er sich bemühen werde, »die Tatsachen meiner letzten Amtsjahre in Deutschland ungeschminkt zu Protokoll zu bringen, damit der Nachwelt ein wahres Bild überliefert wird«.7 Er war sich zugleich bewußt, daß er mit der Todesstrafe zu rechnen hatte. Insoweit war das Bemühen der Anklage, Eichmann der vorsätzlichen Lüge oder des bewußten Verschweigens von Tatsachen zu überführen, im Ansatz verfehlt. Es spricht alles dafür, daß Eichmann, auch aus einer gewissen Eitelkeit heraus, die Wahrheit sagte, wobei ihm sein – wie auch Hannah Arendt beklagt – schlechtes Gedächtnis vielfach im Wege stand. In allen für die historische Forschung wichtigen Punkten sind Eichmanns Angaben nicht durch dessen Absicht, sondern durch das Vorgehen der Untersuchungs- und Anklagebehörde verfälscht worden. Sie hatte ihn mit mehr als 2000 Beweisdokumenten, darunter auch Zeugenaussagen, die nicht ganz verläßlich erscheinen, vor allem aber mit einem fixierten Bild der Vorgänge konfrontiert, dem er sich, gerade um nicht der Unglaubwürdigkeit bezichtigt zu werden, vielfach anpaßte. Die historiographische Aufklärungschance des Prozesses war mit der Einfügung der Eichmannschen Angaben in ein von vornherein fixiertes Ablaufschema weitgehend verspielt.

Die Anklagebehörde konnte es sich schlechterdings nicht vorstellen, daß der Vernichtungsapparat des NS-Regimes alles andere als einheitlich organisiert, vielmehr durch ständige Rivalitäten und einen keineswegs eindeutigen Entscheidungsprozeß gekennzeichnet war. Mit Recht wies Hannah Arendt darauf hin, daß der vom Gericht schließlich hingenommene Versuch der Anklage, Eichmann auch für die Deportationen im besetzten russischen Gebiet und im Generalgouvernement verantwortlich zu machen, verfehlt war. Immerhin akzeptierten die Richter bestimmte Übersteigerungen, darunter die Aussage Musmannos, wonach Eichmann die Befehle direkt von Hitler erhalten habe, nicht. Die Anklage war psychologisch nicht in der Lage zu begreifen, daß selbst Eichmann viele wichtige Vorgänge nur indirekt kennenlernte, und sie überschätzte den Wirkungskreis der Abteilung IV B 4, der er vorstand. Offenbar ist aufgrund der bekannten Aussage von Rudolf Höß, daß der Vernichtungsbefehl Hitlers am 1. Juli 1941 ergangen sei, trotz anderslautender Zeugnisse, auch Eichmann zu einer ähnlichen Äußerung veranlaßt worden. Demgegenüber legen die Zeugenaussage Dieter Wislicenys in Nürnberg und der allerdings erst später untersuchte Kontext eine Datierung des planmäßigen Übergangs zur systematischen Massenvernichtung für Anfang 1942 nahe.8 Hierzu sind die Mitteilungen Eichmanns über seine Besuche in Minsk und Riga im Oktober 1941 aufschlußreich, die die Anklage benützte, um ihn im Kreuzverhör in Widersprüche zu verwickeln und der ausdrücklichen Falschaussage zu bezichtigen, da sie annahm, daß die systematische Liquidierung der europäischen Juden eine längst beschlossene Sache gewesen sei – was nicht zutraf.

Hannah Arendt war dieser Einsicht auf der Spur, ging aber davon aus, daß im Mai oder Juni 1941 ein entsprechender Befehl Hitlers explizit ergangen sei – was mit den Auffassungen der damaligen Forschung übereinstimmte, die die Beauftragung Heydrichs mit der »Endlösung« der Judenfrage durch Göring am 31. Juli 1941, die auf Betreiben des ersteren zustande kam, als Folge eines solchen Befehls deutete. Arendt zweifelte daran, daß 1939 bereits eine Entscheidung für die Endlösung gefällt worden sei, sprach aber andererseits von einem bereits im September 1939 ergangenen Befehl zur systematischen Liquidierung des polnischen Judentums.9 Die Umsiedlungspolitik in Polen, über die sie kursorisch berichtet, hatte jedoch noch nicht eine systematische Ausrottung der jüdischen Bevölkerung zum Gegenstand, wenngleich Teilliquidationen bereits erfolgten. Sie folgerte daraus, daß die territorialen Zwischenlösungen, die freilich selbst absurd waren und auch wieder auf eine physische Vernichtung des Judentums hinausliefen, wie das Nisko-Projekt und der Madagaskar-Plan, von vornherein auch in den Augen der SS-Planer fiktiven Charakter besaßen.

Die Forschung ist nach intensiver Überprüfung der bruchstückhaften Quellen zurückhaltender geworden. Einerseits besteht kein Zweifel daran, daß die Tätigkeit der Einsatzgruppen nach Beginn des Rußlandfeldzuges auf die möglichst vollständige Ausrottung der einheimischen jüdischen Bevölkerung ausgerichtet war, obwohl die zugrundeliegenden Befehle dies nicht ausdrücklich vorsahen. Der Übergang zur systematischen Liquidierung des im deutschen Herrschaftsbereich befindlichen Judentums und die Betrauung Adolf Eichmann mit dem dazu nötigen umfassenden Deportationsprogramm erfolgte, nach unkoordinierten Massakern im Oktober 1941, im Frühjahr 1942, wobei die Wannsee-Konferenz die Funktion hatte, die technischen Voraussetzungen mit den beteiligten Ressorts abzuklären. Der auch von Hannah Arendt erwähnte Stopp der jüdischen Auswanderung im Spätherbst 1941 kündigte diese Wende an. Es spricht alles dafür, daß ein formeller Befehl Hitlers zur Durchführung des gesamteuropäischen »Endlösungs«Programms nicht ergangen ist. Strittig bleibt, ob dem Vorgehen Himmlers und Heydrichs mündliche Anweisungen des Diktators zugrunde lagen, wie die meisten Fachleute vermuten, oder ob Hitler diese Entwicklung nur indirekt forciert, sich selbst jedoch – abgesehen von im ideologisch-visionären Rahmen verbleibenden, wohl aber als Aufforderung zu Massenmord aufzufassenden Äußerungen – in den Grenzen der offiziellen Sprachregelung, die von der Deportation der Juden ausging, gehalten hat.10 Letzteres bedeutet keine Eskamotierung der Verantwortung Hitlers, der, auch wenn er Einzelheiten möglicherweise nicht zur Kenntnis nahm, die ideologischen und politischen Bedingungen herstellte, die der »Endlösung« dann den von Hannah Arendt zutreffend beschriebenen Charakter eines gleichsam automatisierten Prozesses verliehen, der moralisch begründete Proteste ebenso verhinderte wie interessenpolitisch motivierte Interventionen unterband. Es ist jedoch gleichwohl symptomatisch, daß der Diktator es durchweg vermied, gegenüber Dritten als der Urheber der, wie er wohl wußte, durchaus unpopulären Massenmorde zu erscheinen, was ihn nicht hinderte, gleichzeitig seinem visionären Judenhaß freien Lauf zu lassen.

Als Darstellung der bloßen Abläufe, die zu Auschwitz führten, das die Gesamtheit der gegen Juden gerichteten Maßnahmen des Völkermords symbolisiert, ist Hannah Arendts Interpretation lückenhaft, manchesmal nicht widerspruchsfrei und quellenkritisch nicht hinreichend abgesichert. Sie stellte gleichwohl eine unentbehrlich erscheinende Herausforderung an die Forschung dar, das Binnenklima des NS-System näher zu analysieren und die eigentümliche Diffusität herauszuarbeiten, unter der sich einzigartige Verbrechen wie die »Endlösung« vollziehen konnten, ohne auf nennenswerten Widerstand zu stoßen. Dies ist Arendt bei der Schilderung der Mentalität, aus der heraus Eichmann handelte, in bis heute gültiger Weise gelungen. Das rechtfertigt, ihr so umstrittenes Buch »Eichmann in Jerusalem« neu aufzulegen, ganz abgesehen davon, daß ihre grundlegende Analyse des »Holocaust« als Menetekel eines künftigen Völkermords in den zwei Jahrzehnten, die seit der ursprünglichen Veröffentlichung verstrichen sind, an Aktualität gewonnen hat.

Einige der Probleme, die in Hannah Arendts Darstellung aufgeworfen wurden, sind bis heute nicht hinreichend analysiert worden. Dazu gehört jene umstrittene Frage nach der Mitwisserschaft der Deutschen und der in den Deportations- und Vernichtungsprozeß verstrickten Angehörigen anderer europäischer Völker. Hannah Arendts Darlegungen über die psychologische Wirkung der von totalitären Systemen betriebenen terroristischen Manipulation, der moralischen Abstumpfung und der Rolle von Pseudorechtfertigungen des Verbrechens bieten einen unentbehrlichen Schlüssel, um den Tatbestand zu begreifen, daß viele Deutsche, darunter Inhaber von hohen Positionen innerhalb des NS-Regimes, subjektiv glaubwürdig bezeugten, von der systematischen Vernichtung des europäischen Judentums nichts gewußt zu haben, obwohl die Geheimhaltung keineswegs lückenlos war. Hannah Arendt unterstellt, daß in höheren Parteikreisen schon im Frühjahr 1941 diese Absicht und danach der Tatbestand bekannt gewesen sei, während sie andererseits durchaus klarmacht, daß die Geheimhaltung der Vorgänge eine wichtige Funktion besaß, die nicht zuletzt darin bestand, daß die üblichen Sprachregelungen den Rekurs auf moralische Grundeinstellungen unterbanden. Adolf Eichmann bildete dafür ein herausragendes Beispiel.

Das Erschreckende an dem fabrikmäßig betriebenen Massenmord an den Juden ist nicht zuletzt in dem Tatbestand zu erblicken, daß mit Ausnahme der vergleichsweise kleinen Gruppe der unmittelbaren Vollstrecker eine systematische Verdrängung des Verbrechens stattfand, die gleichsam zum eigentlichen Charakter des nationalsozialistischen Herrschaftssystem gehörte und höchste Positionsinhaber nicht ausnahm. Fraglos wußte die deutsche Bevölkerung, daß den Juden, die in der Regel in aller Öffentlichkeit zur Deportation zusammengetrieben wurden, ein schlimmes Schicksal bevorstand. Desgleichen blieben Gerüchte über Liquidationen nicht aus, und es gab Fronturlauber, die Einzelheiten mitteilten. Die Morde in Katyn wurden, wie die Stimmungsberichte des SD meldeten, vielfach mit dem Hinweis, daß man selbst mit den Juden nicht anders umgegangen sei, kommentiert. Andererseits blieb der Tatbestand systematischer Massenvernichtung weitgehend unbekannt. Es war keineswegs risikolos, sich um gesicherte Informationen zu bemühen, und angesichts der offiziellen Tabuisierung war es auch hochgestellten Persönlichkeiten nicht immer möglich, verläßliche Kenntnis der Vorgänge und der Verantwortlichkeiten zu erhalten. Es ist bezeichnend, daß die nationalkonservative Opposition nur vereinzelt und erst vergleichsweise spät Näheres über die Judenmassaker erfuhr. Präzise Informationen erlangte nur Helmuth von Moltke durch seine Verbindungen zur Abwehr. Das bewußt errichtete System planmäßiger Nichtkommunikation zwischen den Amtsträgern des Regimes hatte zugleich zur Folge, daß es einen Adressaten des möglichen Protestes nicht gab. Als Hans Frank wegen jüdischer Arbeitskräfte im Generalgouvernement bei Hitler intervenierte, verwies dieser ihn zuständigkeitshalber an seinen Erzfeind Heinrich Himmler.

Linksstehende Gegner des Regimes, die Hitler alles zutrauten, hatten es leichter, die unerhörten Verbrechen zur Kenntnis zu nehmen, als diejenigen, die anfänglich mit dem Regime sympathisiert hatten und dessen nationalpolitische Zielsetzungen bejahten. Der einfache Mann auf der Straße schenkte den schließlich auch in den ausländischen Sendern verbreiteten Nachrichten mehr Glauben als die Inhaber öffentlicher Positionen. Die Einübung des »Nicht-für-möglich-Haltens« und die Einstellung, daß es sich um tief bedauerliche, aber vereinzelt bleibende Übergriffe der SS-Schergen handelte, halfen, das ganze Ausmaß des Geschehens zu verdunkeln. Die Zeitgenossen nahmen es notwendigerweise nur ausschnitthaft wahr. Es lag psychologisch nahe, an Ausnahmesituationen zu denken und eine »Aufbauschung« durch die alliierte Propaganda zu vermuten. Die stufenhafte Dissimilierung und systematisch vorangetragene antisemitische Indoktrinierung erstickten jeglichen Ansatz einer Solidarität mit den jüdischen Opfern. Andererseits gab es ohne Kenntnis der Existenz der Vernichtungslager, wie Hannah Arendt zu Recht hervorhebt, ein verbreitetes, wenngleich unbestimmt bleibendes Gefühl der Schuld. Die Verdrängung belastender Erfahrung war jedoch kein individualpsychologischer Vorgang allein. Das NS-Regime beruhte geradezu auf dem eingeübten Mechanismus kollektiver Verdrängung unbequemer oder verhängnisvoller Einsichten. Dazu trat eine lange vor 1933 anzutreffende moralische Indifferenz der Mitglieder der Funktionselite. Auch Adolf Eichmann ist ein klassisches Beispiel für den Mechanismus, der subsidiäre Tugenden zur Rechtfertigung von Mord instrumentalisierte.

Hannah Arendt reizte an der ihr vom »New Yorker« übertragenen Aufgabe gerade die Chance, im Nachklang zu den von ihr seinerzeit nicht intensiv wahrgenommenen Nürnberger Prozessen in Form des Verfahrens gegen Eichmann die Motivationsseite der NS-Verbrechen unmittelbar in Augenschein nehmen zu können. Im Vordergrund stand das theoretische Interesse, »dies Unheil in seiner ganzen unheimlichen Nichtigkeit in der Realität, ohne die Zwischenschaltung des gedruckten Wortes« zu studieren.11 Damit war das Grundmotiv angeschlagen, das sie später in dem Untertitel »Bericht von der Banalität des Bösen« zusammenfaßte. Dies war für sie keine neue Einsicht. In ihrem 1951 veröffentlichten Buch »Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft« hatte sie bereits den Nachweis geführt, daß das unerhörte Neue der »Endlösungs«-Politik, die in der Sache durchaus Vorformen im »Verwaltungsmassenmord« der imperialistischen Kolonialpolitik besitze, darin liege, daß sie sich außerhalb jeder moralischer Dimension, zugleich ohne äußeren Anlaß und ohne erkennbare Zwecksetzung vollzog. Sie zeigte dort, daß die nationalsozialistische Vernichtungsmaschinerie in der Tendenz völlig affektfrei arbeitete und das Verbrechen in Routinehandlungen verwandelte, denen gegenüber die Berufung auf das Gewissen gegenstandslos war.

Neben dem Interesse, am Fall Adolf Eichmanns diese generalisierende Aussage zu überprüfen, erblickte sie die historische Bedeutung des Prozesses von vornherein darin, daß er demonstrieren werde, »in welch ungeheurem Ausmaß die Juden mitgeholfen haben, ihren eigenen Untergang zu organisieren«.12 Diese gewiß überspitzte Wendung kam nicht von ungefähr. Schon vor dem gründlichen Materialstudium hatte sie intern auf die Mitverantwortung der Judenräte und der jüdischen Organisationen bei der Durchführung des »Holocaust« hingewiesen. In der Tat sollte sich diese Auffassung als der zentrale Punkt erweisen, an dem sich die scharfe Polemik gegen ihre Veröffentlichung entzündete. Wenn nicht wörtlich, so warfen ihr in der Sache viele Kritiker jüdischen Masochismus und – so der jüdische Religionsphilosoph Gershom Scholem13 – mangelnde Liebe zum jüdischen Volk vor.

Für Hannah Arendt ging es bei dem Hinweis auf die Mitverantwortung der Führer der jüdischen Organisationen nicht allein um eine gesinnungsethische Frage. Vielmehr war sie davon überzeugt, daß nur auf dem Hintergrund des Eingeständnisses der Mitverantwortung an der Katastrophe des europäischen Judentums die Voraussetzung für einen konstruktiven politischen Neuanfang auch des jüdischen Volkes selbst geschaffen werden konnte.14 Der nationalsozialistische Genozid rückte für sie in eine allgemeinmenschliche Dimension. Die Vision einer hochtechnisierten und bürokratisierten Welt, in der der Völkermord und die Ausrottung »überflüssig« erscheinender Bevölkerungsgruppen geräuschlos und ohne moralische Empörung der Öffentlichkeit zur Gewohnheit werden würden, machte sie zum entschiedensten Kritiker einer Haltung, die nach der Verurteilung der Vollstrecker oder wenigstens derjenigen, deren man habhaft werden konnte, zur Tagesordnung überging oder, wie im Falle der herrschenden zionistischen Kräfte in Israel, die Erfahrung des »Holocaust« bewußt zur Legitimierung dieses Staatswesens einsetzte.

Als Hannah Arendt die Prozeßberichterstattung übernahm, hielt sie das von Israel gewählte Verfahren der Aburteilung Eichmanns für unumgänglich, obwohl sie grundsätzlich mit der Forderung ihres Freundes Karl Jaspers übereinstimmte, daß Eichmann von einem internationalen Gerichtshof abgeurteilt werden müßte. Sie widersprach nicht direkt den Einwendungen von Jaspers gegen die Rechtswidrigkeit der Entführung und seinem Hinweis auf die zu erwartenden juristischen »Peinlichkeiten« des Verfahrens, machte aber mit dem dann in ihrem Bericht näher ausgeführten Beispiel von Shalom Schwartzbard deutlich, daß sie einen objektiveren Weg der Schuldfeststellung vorgezogen haben würde. Indessen erkannte sie Israel das Recht zu, zwar nicht für die Gesamtheit des Judentums, aber doch für die Opfer zu sprechen, und die Kritik an der rückwirkenden Rechtsprechung schien ihr rebus sic stantibus nicht zwingend zu sein. Weniger behagte ihr der Umstand, daß die Versicherung Eichmanns, aus freiem Willen nach Israel verbracht worden zu sein, offenbar erst in Israel unterzeichnet zu sein schien.15 Dies verstärkte ihren Verdacht, daß das Verfahren bestimmten politischen Zwecken dienstbar gemacht werden sollte.

In der Tat ließ sie es nicht an dem Vorwurf fehlen, daß Ministerpräsident Ben Gurion den Eichmann-Prozeß mit politischen Tauschgeschäften in der Absicht verbunden habe, die Stellung Israels gegenüber der arabischen Welt zu festigen und die Bundesrepublik zu weiteren finanziellen Konzessionen zu nötigen, nachdem die Wiedergutmachungszahlungen ausgelaufen waren. Desgleichen behauptete sie, daß bestimmte Aspekte der »Endlösung« von der Anklage bewußt ausgeklammert worden seien. Wie immer diese Beschuldigungen, die gutenteils erst nach der Zugänglichkeit der amtlichen Akten überprüft werden können, zu beurteilen sind: Sie berühren nicht den Kernpunkt ihrer Darlegungen. Dies gilt in höherem Grade für ihre Kritik an der Organisation des Verfahrens und dem Auftreten des Leitenden Staatsanwalts Gideon Hausner, gegen den sie gewisse Ressentiments nicht zu unterdrücken vermochte. Sie warf ihm zunächst Unkenntnis der Sachzusammenhänge vor, was insofern berechtigt war, als Hausner dazu neigte, von einer fixierten Vorstellung vom Ablauf der »Endlösungs«-Politik auszugehen, die schon damals im Lichte der verfügbaren Dokumente und Zeugenaussagen zweifelhaft war. Dies betraf insbesondere Hausners Überzeugung, daß Eichmann eine zentrale Rolle im Vernichtungsprozeß gespielt, daß er die Fäden gezogen hatte und der eigentlich Hauptverantwortliche für die Vernichtung des europäischen Judentums war. Sie hielt ferner Hausners Betreiben für absurd, Eichmann eine unmittelbare Beteiligung an niedrigen Mordtaten nachweisen zu wollen und ihn als einen perversen Verbrecher hinzustellen.

Hannah Arendt erkannte, daß sich die Anklage von vornherein in eine unhaltbare Position verstrickte, indem sie in Eichmann nicht den typischen Verwaltungsmassenmörder, sondern den eigentlichen Initiator der »Endlösung« erblickte, was den vorliegenden Tatsachen diametral widersprach. Eichmann hatte allenfalls im Falle der Ermordung der ungarischen Juden eine eigene Initiative entfaltet, die wiederum rein bürokratischen Charakter besaß. Er war bereit, seinen Anteil an dem Geschehen zuzugeben, aber nicht mehr. Die ständigen Versuche, ihn der Unwahrheit zu überführen, verkannten die Sachlage, daß der Angeklagte in der Regel nur auf Grund von Gedächtnislücken keine Angaben zu machen wußte oder Unsicherheit erkennen ließ. In gewisser Weise fütterte man ihn durch die Zugänglichmachung umfangreicher Dokumente erst zu einem sachkundigen Zeugen auf. Durch das Bestreben, Eichmann unmittelbar mit sadistischen Verbrechen in Zusammenhang zu bringen, abstrahierte die Anklage von dem typischen Sachverhalt des Schreibtischtäters, der kein spezifisches Unrechtsbewußtsein aufzubringen vermochte. Ähnlich urteilte sie über das Berufungsgericht, das in mancher Hinsicht auf die Ausgangslage der Anklage zurückfiel, während sie den Richtern der Sonderkammer hohe Intelligenz und aufrichtigen Willen zur Objektivität bescheinigte.

Der Kernpunkt ihrer Kritik richtete sich jedoch gegen die auch von den israelischen Politikern in den Vordergrund geschobene Tendenz, den »Holocaust« in eine Linie mit der Geschichte des Antisemitismus zu stellen, da dies nach ihrer Überzeugung den »Holocaust« als gleichsam notwendige Durchgangsstufe der Geschichte des Judentums erscheinen ließ. Schon in den »Elementen und Ursprüngen totaler Herrschaft« hatte sie sich der Formel vom »ewigen Antisemitismus« mit Entschiedenheit widersetzt und die Auffassung vertreten, daß der Weg zur »Endlösung« nicht in erster Linie auf die Kontinuität antisemitischer Strömungen zurückzuführen sei, sondern auf die innere Notwendigkeit des totalitären Regimes, ein Feindbild zu entwickeln, für das sich die Juden als nie wirklich integrierte Bevölkerungsgruppe am ehesten eigneten. Sie betonte daher die grundsätzlich unterschiedliche Ausformung und Funktion des Antisemitismus der vorausgehenden Epochen im Verhältnis zum 20. Jahrhundert.16 Sie hob zugleich hervor, daß das assimilierte Judentum selbst in der Periode seiner relativen ökonomischen Vorrangstellung durch eine eigentümliche Machtfremdheit bestimmt gewesen sei und seine Ein

möglichkeiten gerade nicht wahrgenommen habe. Für das 20. Jahrhundert leugnete sie eine Interessenkollision zwischen der jüdischen Bevölkerungsgruppe und der Mehrheitsbevölkerung; in der Tat war das relative Übergewicht des jüdischen Volksteils in bestimmten Berufsgruppen spätestens nach dem Ersten Weltkrieg deutlich rückläufig.17 Sie sprach somit für das 20. Jahrhundert von einer »Erfahrungslosigkeit des Judenhasses« und machte damit deutlich, daß sich der Antisemitismus in Form eines »objektiven Judenhasses« von der Realität gelöst und in eine fiktive Kategorie verwandelt habe. Sie brachte dies mit der grundlegenden Formveränderung des Antisemitismus seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert in Zusammenhang, die nach ihrer Überzeugung die moralische Voraussetzung des Völkermords darstellte. Gerade die Existenz des assimilierten Juden, der die Tatsache seines »Jüdischseins« nicht akzeptierte und sich taufen ließ, machte aus dem vorherigen »Verbrechen«, Jude zu sein, ein »Laster«, dem nicht durch Bestrafung, sondern nur durch Ausrottung begegnet werden konnte.18 Indirekt lag in diesem Argument eine gewisse Selbstkritik, hatte doch die Bereitschaft zur Assimilation die Formverwandlung des Antisemitismus mit bewirkt.

In dem Schicksal des dem nationalsozialistischen Zugriff unterworfenen Judentums erblickte Hannah Arendt gerade nicht den vergleichbare unterdrückte Gruppen ausschließenden Sonderfall, sondern den Prototyp einer vollständigen Entrechtung und Dehumanisierung des Individuums. Sie legte Wert auf die Feststellung, daß die vom Nationalsozialismus verfolgten Juden gänzlich unabhängig von der Lage, in der sie sich befanden, und in absoluter Schuldlosigkeit »zur Schlachtbank geführt« wurden. Ihre Vernichtung beruhte nicht mehr auf einem durch materiale Gesichtspunkte oder Erwägungen der Nützlichkeit bestimmten Antisemitismus, sondern allein auf der Verselbständigung des von den totalitären Machthabern etablierten antijüdischen Feindbilds, das den Bezug zur Realität verlor und zwischen den Vollstreckern nur durch Chiffren ausgetauscht wurde. Sie unterschätzte, daß in den Stadien der Judenverfolgung bis 1939 interessenpolitische Motive mittelständischer Gruppen einen nicht geringen Einfluß auf die Eskalation auch der wirtschaftlichen Ausschaltung gehabt hatten. Die Atmosphäre totaler moralischer Indifferenz, in der sich die »Endlösungs«-Politik vollzog, wurde von ihr hingegen mit ungewöhnlicher Klarheit beschrieben.

Die Einsicht, daß die Vorbedingung der späteren Vernichtung in der vollständigen sozialen und rechtlichen Ausgrenzung der zu verfolgenden Gruppe bestand, hatte Hannah Arendt bereits im Totalitarismus-Buch mit der Bemerkung artikuliert, daß das Recht auf Leben erst dann in Frage gestellt werde, wenn die absolute Rechtlosigkeit eine vollendete Tatsache sei.19 Sie benutzte den Begriff der »Vogelfreiheit«, um das Entstehen einer kat exochen rechtlosen Bevölkerungsgruppe zu umschreiben. Von hier zog sie eine Parallele zu der stufenhaften Ausgrenzung des Ausgebürgerten und Staatenlosen, der mit der Staatsangehörigkeit seine Eigenschaft als Rechtsperson und zugleich die Heimat verlor, die sie als unentbehrliche Grundlage der menschlichen Existenz betrachtete. Sie sah diesen Prozeß mit dem Niedergang des Dritten Reiches keineswegs als beendet an. Die Entstehung der Schicht von »displaced persons«, die als Massenphänomen eine Folge totalitärer Herrschaft waren, erschien ihr gerade für die Nachkriegsphase bestimmend zu sein. Sie erblickte in der Staatenlosigkeit ein modernes Schicksal, das als solches die Gefahr eines erneuten Völkermords nach sich zog. Die Austreibung der palästinensischen Araber erschien ihr als böses Omen dafür, daß sich der Kreislauf fortsetzen könne, der mit wechselseitiger Ausgrenzung begann. Andererseits erblickte sie in der Staatenlosigkeit die Negation der bisherigen Geschichte und ein Symbol eines grundlegenden politischen und sozialen Neubeginns. Auf der gleichen Ebene liegt ihre leidenschaftliche Rechtfertigung der Diaspora gegenüber zionistischen Positionen, die dahin tendierten, das nichtisraelische Judentum geschichtlich abzureiben.20 Mit Leidenschaft widersprach sie der zionistischen Auffassung, den Antisemitismus als unaufhebbares geschichtliches Kontinuum zu begreifen und das palästinensische jüdische Gemeinwesen darauf zu gründen. Sie sah voraus, daß damit nur ein Austausch der Positionen stattfand, zumal nach ihrer Überzeugung die religiöse Begründung der Sonderstellung des jüdischen Volkes keine Verbindlichkeit mehr besaß; sie prognostizierte, daß die Abgrenzung von der nichtjüdischen Welt in einen gewöhnlichen Nationalismus, schlimmerenfalls in dessen nächste Entwicklungsstufe, einen aggressiven Imperialismus, einmünden würde. Daher erblickte sie in der versäumten Laisierung des jüdischen Staates den entscheidenden Geburtsfehler Israels. Sie befürchtete, der Yishuv, die Gemeinschaft der nach Palästina ausgewanderten und dort ständig lebenden vor staatlich organisierten Juden, werde gegenüber den arabischen Nachbarn in eine ähnliche Frontstellung gedrängt, wie sie die totalitären Regime gegenüber den Juden eingenommen hatten. Sie zögerte nicht, dem politischen System Israels die Tendenz zu faschistischen Zügen zu unterstellen.

Aus dieser Perspektive heraus hielt es Hannah Arendt für völlig verfehlt, daß die Anklage in Jerusalem die Gesamtgeschichte des Antisemitismus rekapitulierte und damit die »unpredecentedness«, die Unerhörtheit des systematischen Massenmords nicht in den Mittelpunkt des Verfahrens stellte.21 Die Einzigartigkeit des »Holocaust« erblickte sie in dem Fehlen jeglicher moralischer Dimensionen, damit der ausschließlich technokratischen Natur des Vorgangs. Sie überforderte mit dieser Konsequenz jedoch die Möglichkeiten des Gerichtshofs, und dies hätte auch für jedes andere Gericht gegolten. Denn auch sie war nicht imstande, die Aporie aufzulösen, die darin lag, daß der im Falle Adolf Eichmanns zu verhandelnde Tatbestand angesichts dessen fehlenden Unrechtsbewußtseins in gewissem Sinne nicht justiziabel war. Der von ihr als Alternative vorgelegte Urteilstenor wurde von ihren Kritikern überwiegend als unangemessene Schelte des Gerichts empfunden, zumal sie diesen mit der Frage der Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Verbindung brachte. Es war ihr jedoch darum zu tun, deutlich zu machen, daß es sich, wie sie bereits im Briefwechsel mit Karl Jaspers herausgearbeitet hatte22, nicht um Verbrechen gegen die »Menschlichkeit«, sondern gegen die »Menschheit« schlechthin handelte. Sie hielt das Todesurteil für notwendig, wollte es jedoch nicht auf die individuelle Schuld, sondern auf den überpersonalen Tatbestand abstützen, sich durch die aktive Beihilfe zum Völkermord außerhalb der menschlichen Gesellschaft gestellt zu haben.

Mit dem Hinweis auf die Unzulänglichkeit des israelischen Nazi- und Nazihelfer-Bestrafungsgesetzes von 1950 rührte sie an die grundsätzliche Schwierigkeit, »das Politische mit Rechtsbegriffen einzufangen« und die Erbschaft des Dritten Reiches mit juristischen Mitteln zu bewältigen.23 Sie rügte an den mit großer Verzögerung einsetzenden und vielfach mit erschreckend minimalen Strafen ausgehenden westdeutschen Kriegsverbrecherverfahren, daß sie mit gewöhnlichen strafrechtlichen Kategorien, darunter dem Tatbestand des Mordes, arbeiteten, statt ein rückwirkendes Gesetz zur Grundlage zu nehmen, das es erlaubt hätte, Handlungen zu verurteilen, die unter den Bedingungen des Regimes legal gewesen waren. Das Dilemma der deutschen Strafgerichtsbarkeit liegt in der Tat darin, daß, ebenso wie im Falle Eichmanns, in aller Regel von dem Fehlen »niedriger Motive« auszugehen war, abgesehen von der wiederkehrenden Beweisnot für Vorgänge, die lange zurücklagen und sich in der diffusen Wirklichkeit des zur Norm gewordenen Ausnahmezustandes abgespielt hatten. Ein rückwirkendes Gesetz gegen den Völkermord hätte an diesem Tatbestand kaum etwas geändert. Insofern abstrahierte ihre sonst nicht unberechtigte Kritik an der schleppenden Durchführung der Kriegsverbrecherverfahren in der Bundesrepublik von den im Falle des Eichmann-Prozesses eingehend erörterten rechtspolitischen Problemen.24

Indessen waren es nicht die juristischen Auffassungen, sondern die Darstellung der Rolle Eichmanns, die einen Sturm der Empörung in der jüdischen Öffentlichkeit hervorriefen. Hannah Arendts Bestreben, eine sachliche und möglichst objektive Beurteilung der Beweggründe des Angeklagten vorzunehmen, unterschied sich grundlegend von der übrigen zeitgenössischen Berichterstattung, die an dem Klischee von Eichmann als gefährlichem Drahtzieher festhielt und, wie Hausner, ihn als verstockten Lügner hinstellte.25 Man empfand daher die Kritik an dem Gerichtshof und das Bemühen um größte Objektivität gegenüber dem Angeklagten vielfach als einseitige Parteinahme. Indessen war sie weit davon entfernt, irgendwelche Sympathien mit Eichmann zu hegen. Sie arbeitete vielmehr aus prinzipiellem Interesse den Sachverhalt heraus, daß das bestimmende Motiv Eichmanns neben persönlichem Ehrgeiz in einer irregeleiteten Pflichterfüllung und einem bürokratischen Kadavergehorsam lag. Damit nahm sie die Erfahrungen vorweg, die die Einzelforschung und die Anklagebehörden in den seit dem Ulmer Einsatzgruppenprozeß intensivierten westdeutschen Strafverfahren gegen Vollstrecker der »Endlösung« gemacht haben. Daß eine zunächst gescheiterte Existenz in der Tätigkeit für das Regime, im Falle Eichmann für das 1939 errichtete Reichssicherheitshauptamt, eine gewisse Befriedigung fand, ohne jemals die extreme Subalternität abzustreifen, erscheint für die Gruppe der NS-Straftäter nachgerade typisch. Das gilt ebensosehr für den Tatbestand, daß Eichmann nicht primär aus antisemitischen Motiven heraus handelte, Beziehungen zu zionistischen Organisationen knüpfte und sich groteskerweise damit zu verteidigen suchte, daß er als Chef der Auswanderungszentrale in Wien und Prag und danach als Leiter der Reichsauswanderungszentrale in Berlin in der Tat die Zahl der später in die Vernichtungslager deportierten Juden indirekt herabgesetzt hatte.

Die persönliche und moralische Mediokrität des Angeklagten, von der Hannah Arendt mit guten Gründen schon auf der Basis der noch vor dem Prozeß veröffentlichten argentinischen Aufzeichnungen26 überzeugt war, veranlaßte sie zu der dann in den Untertitel aufgenommenen Schlußfolgerung von der »Banalität des Bösen«. Je mehr ihr klar wurde, daß Eichmann im wesentlichen nur als gleichsam mechanisches Glied in der Vernichtungsmaschinerie des NS-Systems fungiert hatte, desto mehr sah Hannah Arendt sich in ihrer bereits früher dargelegten Beobachtung bestätigt, daß der verbrecherische Charakter desselben nicht zuletzt einem Mosaik von im einzelnen trivialen Ursachen entsprang. Mit der für sie eigentümlichen impressionistisch-deduzierenden Methode hatte sie bereits in der Studie zur totalitären Herrschaft wichtige Grundelemente des nationalsozialistischen Systems aufgespürt, die inzwischen durch die Forschung in breiterem Umfang freigelegt worden sind. Dazu gehörte die Beobachtung, daß die Diktatur keineswegs von der dämonischen Willenskraft Hitlers geprägt war, sondern daß die typische Eskalation der Ziele und der Gewaltanwendung aus der inneren Notwendigkeit entsprang, die »Bewegungs«-Struktur um jeden Preis aufrechterhalten zu müssen. So gelangte sie zu der Bemerkung, daß Hitler »lediglich eine höchst notwendige Funktion der Bewegung« sei.27 In den gleichen Zusammenhang gehört ihre zugespitzte Feststellung, daß totalitäre Systeme zur fortschreitenden Auswechselung von Talenten durch Scharlatane und Narren tendieren.

Während Hannah Arendt in ihrem Buch über »Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft« zutreffend die Hierarchielosigkeit als Strukturphänomen des Dritten Reiches hervorhob, beschrieb sie in der Eichmann-Studie die komplementäre Wirkung der nachgeordneten bürokratischen Apparate, ohne die Dialektik zu verkennen, die dem von Eichmann geschilderten Kompetenzenstreit innewohnte und die zur Radikalisierung der antijüdischen Maßnahmen erheblich beitrug. Sie konkretisierte damit die frühere Analyse, in der sie dargelegt hatte, daß in der totalitären Herrschaft die Tendenz wirksam sei, sämtliche Gruppen der Bevölkerung durch Indoktrination und Terror dergestalt zu präparieren, daß sie gleich gut für die Rolle des Vollstreckers wie diejenige des Opfers taugten. Der Mechanismus dazu, hatte sie geschrieben, bestünde in einer unaufhaltsamen Verstärkung des Terrors, der die Menschen unbebeweglich mache, als »stünden sie und ihre spontanen Bewegungen nur den Prozessen von Natur und Geschichte im Wege.28 Auf diese am Beispiel der stalinistischen Säuberungen abgelesene, in mancher Hinsicht übertriebene These griff sie bei der Analyse des Verhältnisses zwischen Vollstreckern und Opfern zurück. Ihren Kritikern entging in der Regel die Intention, die sie damit verfolgte. Ihr war darum zu tun, die extreme Grenzsituation zu bestimmen, in der die Liquidation von unschuldigen Menschen geräuschlos und ohne Aufstand des Gewissens vor sich ging.

Die zuerst von Hannah Arendt herausgestellte Angleichung der Mentalität von Vollstreckern und Opfern ist durch eine Reihe von Untersuchungen bestätigt worden.29 Sie stellte eine spezifische sozialpsychologische Erscheinung dar, die unter den extremen Bedingungen der Konzentrations- und Vernichtungslager auftrat und letztlich der Notwendigkeit entsprang, soziale Beziehungsgeflechte auch in der Grenzsituation der vollständigen Entrechtung und Entpersonalisierung aufrechtzuerhalten. Dies erklärt die Passivität, mit der die Opfer, ohnehin unter die Schwelle menschlicher Existenzmöglichkeit gedrängt, in den Tod gingen, zugleich die erzwungene Kooperation von Kapos und Sonderkommandos. Dazu gehört auch die zwischen Bewachungsmannschaften und Insassen bestehende komplizierte Funktionshierarchie. Auf einer anderen Ebene lag die den jüdischen Gemeinden und Organisationen aufgepreßte Ordnungsfunktion. Unzweifelhaft bildete sich zwischen den jeweils zuständigen SS-Kommandos und den Judenräten, auf die extremer psychischer Druck ausgeübt wurde, eine durchaus funktionsfähige Arbeitsteilung heraus. Hannah Arendt befürchtete, daß Eichmann sich unter Berufung auf diese Kooperation verteidigen und damit dem Antisemitismus neuen Auftrieb verschaffen werde.30 Nur in der vollen Erklärung und Aufdeckung dieses Sachverhalts erblickte sie eine Chance, künftigen antisemitischen Verzerrungen des »Holocaust« entgegenzuwirken.

Mit der lapidaren Feststellung, daß ohne die Kooperation durch die jüdischen Funktionäre die »Endlösungs«-Politik nicht in dem tatsächlichen Umfange hätte realisiert werden können, rührte Hannah Arendt an eine Tabu-Zone, die auch bis heute nicht voll aufgehellt und deren Erörterung von denjenigen, die die Katastrophe überlebt hatten, verständlicherweise als gefühllos und anmaßend betrachtet worden ist. Daß die zwischen den Judenräten und der als Zwangsorganisation errichteten Reichsvereinigung der deutschen Juden einerseits und den SS-Dienststellen andererseits in weitem Umfang eine aufgezwungene Kooperation bestand und daß dies die Deportationspolitik, für die Eichmann in erster Linie zuständig war, wesentlich erleichterte, ist nicht zu bestreiten.31 Eine der Ursachen dafür ist darin zu erblicken, daß sich die jüdische Minderheit nicht nur in den osteuropäischen Ländern von einem autochtonen Antisemitismus umgeben sah, der jede Form von Massenflucht von vornherein aussichtslos machte. Gleichwohl hätte eine systematische Nichtbefolgung der Befehle der Polizeidienststellen bzw. der im osteuropäischen Raum zuständigen SS-Behörden zwar furchtbare Massaker ausgelöst. Eine Durchführung der Massenliquidierung wäre dadurch jedoch beträchtlich behindert worden und hätte zu einer Vervielfachung des damit befaßten Personals gezwungen. Indessen hätte dies dem Regime wieder einen Vorwand der Rechtfertigung seines Vorgehens verschafft.

Ebensowenig besteht ein Zweifel daran, daß aktiver Widerstand nahezu ausschließlich von links stehenden politischen Gruppen, nicht vom Rabbinertum ausging. Hannah Arendt hat die verbreitete These von der Ghettomentalität der osteuropäischen Juden, damit auch die Erklärungsversuche Raul Hilbergs, mit Schärfe zurückgewiesen.32 Die passive Haltung der jüdischen Funktionäre auf eine besondere jüdische Mentalität zurückzuführen erschien ihr nur als negatives Argument zur Perpetuierung des Antisemitismus. In der Tat spricht kaum etwas dafür, daß sich die Juden in Osteuropa wesentlich anders verhalten haben, als dies für andere Bevölkerungsgruppen gilt. In den »Elementen und Ursprüngen totaler Herrschaft« hat Hannah Arendt selbst die Bedingungen geschildert, die die Kooperation der Opfer mit erklären. Ihre Kritiker versäumten denn auch nicht, ihr in dieser Hinsicht einen Widerspruch nachzuweisen.33 Es ist schwer-, aber nicht unbegreiflich, daß es der SS unter den unvorstellbar grausamen Verhältnissen in den Ghettos gelang, sich bestimmte jüdische Funktionärsgruppen gefügig zu machen. Die jüdische Bevölkerung war weder moralisch noch politisch auf die Liquidierungsmaßnahmen vorbereitet. Diese vollzogen sich zudem in einer eigentümlichen Diffusität, die Gewißheit über die Vernichtungsabsicht gegenüber der immer wieder aufkeimenden Hoffnung, überleben zu können, ausschloß.34

Es wäre nützlich gewesen, wenn Hannah Arendt die Etappen der stillschweigenden Kooperation zwischen jüdischen Organisationen und den nationalsozialistischen Machthabern stärker unterschieden hätte.35 Daß es in der Zeit vor 1936 zu einer Zusammenarbeit zwischen der Gestapo und den zionistischen Organisationen gekommen ist, läßt sich ebensowenig bestreiten wie der Tatbestand, daß für beide Seiten eine negative Identität der Ziele gegeben war. Die vollständige Dissimilation der jüdischen Bevölkerungsgruppe war fraglos eine entscheidende Voraussetzung dafür, die antijüdische Programmatik der NSDAP voranzutreiben, ohne nennenswerte Widerstände bei der Mehrheitsbevölkerung erwarten zu müssen. Die zionistischen Gruppen haben diesen Prozeß anfänglich indirekt begünstigt, und es ist nicht schwer nachzuweisen, daß eine in der allgemeinen Zeitströmung wurzelnde Affinität zu vom Nationalsozialismus mobilisierten ideologischen Einstellungen auch bei der zionistischen Bewegung vorhanden war. Trotz der eindeutigen Stellungnahmen des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens vor 1933 gegen die tödliche Gefährdung des Judentums durch den Nationalsozialismus überwog bei der Reichsvertretung, die als Nachfolgeorganisation zu betrachten ist, bis 1938 die Hoffnung, doch noch einen Modus vivendi mit dem Regime finden zu können. Den Ablauf der Dinge hat das nicht wesentlich beeinflußt, da die jüdische Auswanderung primär durch den Mangel an Devisen und die abwehrende Haltung der Einwanderungsländer gebremst wurde.

Die Reichsvereinigung der Deutschen Juden, die zur Kooperation mit Eichmanns Behörde gezwungen war – und dasselbe galt für vergleichbare jüdische Organisationen in den westeuropäischen Ländern –, stand von vornherein auf verlorenem Posten. Hannah Arendt hätte gut daran getan, auf die Leistungen im Bereich der sozialen Fürsorge hinzuweisen, an denen sie, in ihrer Pariser Zeit, selbst mitgewirkt hatte. Mit der für sie charakteristischen Überspitzung der Argumente kritisierte sie diese generell für die jüdische Selbstverwaltungskörperschaften kennzeichnende Ausrichtung insofern als Irrweg, als hierin eine Bereitschaft zur Anpassung und eine auf bloße Selbstbehauptung beschränkte Haltung zum Ausdruck kam, die die jüdische Bevölkerung hinderte, rechtzeitig Gegenmaßnahmen gegen die drohende Liquidierung, selbst um den Preis schwerster Opfer, einzuleiten. Dies war nun freilich auch eine Schlußfolgerung des radikalen Zionismus.

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