Mark Benecke

Mordmethoden

Ermittlungen des bekanntesten
Kriminalbiologen der Welt

BASTEI ENTERTAINMENT

Das ganze Leben ist ein Quiz,
und wir sind nur die Kandidaten.

Hape Kerkeling

INHALT

  1. Ein Wort vorab
  2. 1. Kapitel: Auf Ehre und Gewissen?
    1. Eine Gräueltat
    2. Neue Techniken und alte Unwägbarkeiten
    3. Denkgewohnheiten
    4. Rudolf von Virchow gegen Otto von Bismarck
    5. Eine Frage der Ehre
      1. Die Ehre und der Rotbart
  3. 2. Kapitel: Spuren
    1. Knochen im Wald
    2. Neues auf der Body Farm
      1. Leichensuchhunde
    3. Der kriminalistische Werkzeugkasten
    4. Gesicht und Identität
      1. Lenins Leiche
    5. Ermittlungshilfe durch Kommissar Zufall?
    6. Mord in Mannheim
      1. Bach, Raphael und das verstreute Skelett eines Jungen
    7. Ost trifft West
    8. Ein beinahe perfektes Verbrechen (Fall Großmarkt)
    9. Sag’s mit Pollen!
  4. 3. Kapitel: Zufall, Zahlen und Zeugen
    1. Der verheiratete Dekorateur
    2. Beton für den Bierbrauer: der Fall Heineken
    3. Kommissar Zufall gegen fünf Dutzend Augenzeugen: der Fall Manuela Schneider
    4. Ein tödlicher Fall: die Entführung von Charles Lindbergh jun.
      1. Genetische Veredelung
    5. Sachbeweise
      1. Gerechtigkeit vs. Wahrheit
  5. 4. Kapitel: Tödliche Verbrechen, teils tödliche Strafen
    1. Wie sieht ein Mörder aus?
      1. Ein ordentlicher Mensch
    2. Indizien: der Fall Pastor Geyer
      1. Karnevalsglitter und andere Spuren
    3. Todesstrafen
    4. Was geschieht, wenn Unglaubliches geschieht, oder: Wer verdient die Todesstrafe? – Der Fall Bernardo/Homolka
      1. Jeffrey Dahmers Tod
      2. Genetische Fingerabdrücke
      3. Halothan zerstört einen Traum
    5. Nachtrag: Dunkle Zeiten
  6. 5. Kapitel: Zeugen, Rummel und Stille
    1. Der Fall O. J. Simpson
      1. Ein blutiger Schuhabdruck
    2. Zeugen
    3. Der Himmel über Volkhoven: der Fall Seifert
    4. Der vergessene Serientäter (Vater Denke)
    5. Räuber Kneißl
  7. Nachwort
  8. Anhang
    1. Quellen und weiterführende Literatur
    2. Register

EIN WORT VORAB

Forensik: von lateinisch »in foro«,
vor Gericht, vor der Öffentlichkeit

Die Wirklichkeit ist spannender als jede Romanfantasie. Die folgenden Seiten sollen das beweisen.

Dazu ein Tipp: Vergessen Sie während des Lesens alles, was Sie über die teilweise berühmten Verbrechen in diesem Buch vielleicht schon wissen. Denn meist machen die Ermittlungen so viele haarsträubende Wendungen, dass am Ende fast keine Hoffnung mehr besteht, den wirklich Schuldigen zu finden. Wie gut ist es dann, wenn Sachbeweise die verworrenen Pfade auflösen. Oder auch nicht.

Sie haben beispielsweise gehört, dass ein deutscher Schreiner im Entführungsfall Lindbergh hingerichtet wurde? Ist das wahr? Und hat Ihnen Ihr Informant auch verraten, dass mehr als 25 Hausangestellte mit der Familie lebten – darunter Gärtner, Butler und Kindermädchen?

Wie hilft der Cro-Magnon-Mensch dabei, Tote zu identifizieren? Kann man genetische Fingerabdrücke überlisten? Wer außer O. J. Simpson weiß noch etwas über den Tod seiner Exgattin? Wie viele Zeugen können sich täuschen, wenn sie alle dasselbe gesehen haben? Und was hat der berühmte Bühnenmagier Houdini mit der deutschen Polizei, Sherlock Holmes und Geistererscheinungen zu tun?

Lassen Sie sich überraschen!

Der Autor hat keine Informationen verwendet, die ihm beruflich oder vertraulich mitgeteilt wurden; es handelt sich ausschließlich um freigegebene Details. Die Namen einiger Personen im Fall Homolka/Bernardo wurden geändert. Die Anzahl und der Umfang der Fälle ist aus Platzgründen sehr stark eingeschränkt, der Autor steht gerne für weitere Informationen zur Verfügung (www.benecke.com).

An alle KollegenInnen: Dies ist ein Buch für jedermann – kein Lehrbuch.

Köln und Berlin, Mai 2004
Mark Benecke

1. KAPITEL:
AUF EHRE UND GEWISSEN?

Eine Gräueltat

»Er riss das Herz heraus. Schlächter von Kalk: War es ein Ritualmord? Ein Irrer?«, fragte die Kölner Boulevardzeitung Express sich und ihre LeserInnen Mitte Mai 1997 und ergänzte wahrheitsgemäß: »Das Unglaubliche: Der Mörder hat den Brustkorb des Opfers ausgeweidet wie bei einem Stück Vieh. Das Herz und alle anderen Organe wurden herausgerissen. Sechzig Stunden nach dem Auffinden des Torsos an der Kalk-Mülheimer-Straße fehlen immer noch der Kopf und die Hände des Opfers. Oberkörper, Gesäß und Oberschenkel werden in der Rechtsmedizin akribisch zusammengesetzt.«

Wie unglaublich nah die Boulevardjournalisten mit dieser frühen Schlagzeile der Wahrheit schon kamen, war ihnen nicht bewusst. Wie auch? Sie verfolgten eine völlig falsche Spur, die ihnen der Zeitgeist diktierte.

Denn wie es wenige Jahre zuvor im Oscar-gekrönten Film Das Schweigen der Lämmer vorgemacht worden war, riefen sie sogleich einen Kriminalpsychologen auf den Plan. Dessen erster Befund war, dass »das Herausreißen des Herzens auf einen Ritualmord hindeuten könnte. Sicher ist, dass dieser Täter ohne Gefühle handelte«. Wir werden sehen, ob er damit richtig lag.

Auch die Bewohner des Kölner Stadtviertels Kalk waren unruhig und ängstlich, denn es leuchtete jedem ein, dass ein »Serientäter« um ihre Häuser schlich. »Hausfrau Renate Kalb (33)« verriet: »Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen. Bei jedem Geräusch bin ich aufgeschreckt!« Ein anderer Anwohner ließ sich mit den Worten zitieren, dass man sich nun des Lebens nicht mehr sicher sein könne. Seinen Namen wollte der Mann deshalb nicht nennen.

Die Aufregung hatte am 12. Mai 1997 begonnen. An diesem besonders schönen und warmen Montag hatte sich Necmettin Tasci in der Abenddämmerung von seinem Schrebergarten aus aufgemacht, um auf der rechten Rheinseite nach Hause zu radeln.

An einem Wendeplatz neben der viel befahrenen, damals mehr als heute heruntergekommenen Kalk-Mülheimer-Straße hielt Tasci an, um zu urinieren. Er ging dazu ins Gebüsch und sah dort einen jener blauen Müllbeutel liegen, die im Vergleich zu Haushaltsmüllbeuteln etwas stabiler und vor allem größer sind.

Als Tasci mit dem rechten Fuß gegen den Sack trat, platzte der, und zum Vorschein kam ein menschlicher Arm, an dem die Hand fehlte. Schleunigst radelte der erschrockene Kleingärtner zu einer Telefonzelle – Mobiltelefone gehörten damals noch nicht zur allgemeinen Grundausstattung – und wählte die 110.

Was Polizisten und das Leichentransportteam schließlich einsammelten, stellte sich auf einem Edelstahltisch im Kölner Institut für Rechtsmedizin als wahrscheinlich männlicher Torso samt Armen heraus. Hände, Kopf und Beine fehlten. Der Täter war offenbar besonders gerissen, denn er hatte die für eine rasche Identifizierung wichtigen Körperteile und das Genital entfernt.

Nach einer für die Ermittler angespannten Nacht ging es dann Schlag auf Schlag. Am Dienstagnachmittag entdeckten herumtobende Kinder den nächsten Müllsack, diesmal an der Eyth-Straße, die in derselben sozial schwachen Gegend Kalks liegt wie der vortägige Fundplatz. Als die Kinder das Plastik nichts ahnend aufrissen, sahen sie ein Paar Oberschenkel und ein Gesäß.

Anderthalb Stunden später und nur 300 Meter entfernt fand der 13-jährige Karl-Heinz Stachowiak, einen Steinwurf vom Spielplatz an der Remscheider Straße entfernt, die noch fehlenden Teile der Beine. Der Sack lag auf dem Fußweg, und zum Glück konnte der Junge gleich seine Mutter rufen. »Es ist schon schlimm«, gab diese zu Protokoll, »wenn gerade Kinder so etwas finden. Ich bekomme eine Gänsehaut, wenn ich daran denke, dass der Täter noch nicht gefasst ist.«

Ganz unberechtigt war ihre Gänsehaut nicht. Zehn Jahre zuvor gab es schon einmal einen Fall, den die Presse als Werk eines »Schlächters« hinstellte. Damals wurde im Stadtteil Ehrenfeld, das heißt auf der anderen Rheinseite und weiter nördlich gelegen als Kalk, aber ebenfalls in einem klassischen Arbeiterviertel, die Leiche von Maria Wollenschein in Stücken gefunden.

Der Mörder hatte die Körperteile in Plastiktüten gepackt und innerhalb des Stadtviertels verteilt. Weil nie herauskam, wer die Tat begangen hatte, gruben die Zeitungen die alte Geschichte nun wieder aus und stellten einen Zusammenhang mit den Kalker Ereignissen her.

Die Stimmung war ohnehin schon aufgeheizt, denn neben dem bereits erwähnten Kinoerfolg Das Schweigen der Lämmer aus dem Jahr 1991 war vor allem der kaum zwei Jahre alte Film Der Totmacher im Gedächtnis der Menschen. Darin stellt Götz George eineinhalb Stunden lang den Serienmörder Fritz Haarmann dar, wortgetreu nach den Originalprotokollen der gerichtspsychiatrischen Begutachtung aus den 1920er-Jahren. Die weiche, egozentrische Figur des lange unerkannt gebliebenen Täters hatte den Deutschen seither Angst gemacht. Durch den Film hatte der Täter sein längst vergessenes Gesicht wiederbekommen, und es war in jedem deutschsprachigen Fernsehsender sowie allen Zeitungen und Magazinen zu sehen gewesen. Die Zeit war also reif für einen weiteren Killer von Haarmann’schem Format.

Derweil entfernten sich die Kölner Ermittler aber vom ohnehin durch nichts außer Vermutungen begründeten Verdacht einer Serientat. In der zerschnittenen Hose der Leiche hatten sie nämlich zur Verblüffung aller im Sektionssaal Anwesenden unter anderem einen Kontoauszug gefunden. Dem ersten Anschein nach stand darauf der Name des Besitzers der Hose und damit wohl der Leiche.

Die Erleichterung war riesig, denn ohne Hände und Kopf hätte die Identifizierung des Opfers von Knochenbrüchen abgehangen, die sich vielleicht auf alten Röntgenbildern zum Vergleich wiedergefunden hätten. Doch welches Krankenhaus und welcher Arzt hätte bei einem Mann ungewissen Alters und unbekannter Herkunft nach solchen Aufnahmen befragt werden sollen? Ausnahmsweise spielte das Glück mit, und statt langwieriger Recherchearbeit gab es einen handfesten Hinweis.

Auf andere Fragen gab es allerdings noch keine Antwort: Was hatte es mit den aus dem Körper entnommenen Organen auf sich? Und warum war die Leiche zerteilt?

Die Mitglieder der Mordkommission des Kölner Kriminalkommissariats 11 gaben sich erst einmal bedeckt. »Es müssen noch mehrere Überprüfungen und Adressen zu der Person abgeklopft werden, bevor wir etwas sagen können«, erklärte einer der Polizisten kryptisch und ohne zu verraten, welche Person er meinte. Dabei musste sich der Ermittler wohl fest auf die Zunge beißen, denn kaum stand der Name des Toten fest, hatten die Ermittler schon bei seinen Verwandten geklingelt.

Einige von ihnen wohnten in Köln-Kalk, keine 500 Meter von zwei der Leichenfundorte entfernt. Als Mieter dieser Wohnung wurden Mohammed Rhafes, der Halbbruder des nur 31 Jahre alt gewordenen Vermissten Hassan, Mohammeds Ehefrau Aziza sowie deren 22-jährige Tochter Saliha festgestellt. Bei der Vernehmung erklärte Mohammed Rhafes, ihm sei die Sache unbegreiflich. Er habe zur Tatzeit eine Nachtschicht bei der Bahn im gut eine halbe Stunde entfernten Düsseldorf abgearbeitet.

Seine Tochter wusste mehr. »Hassan«, ihr nun toter Onkel, »war an diesem Tag eine Stunde bei uns. Dann ging er.«

Salihas Mutter erinnerte sich hingegen nur daran, dass der Schwager »etwa fünf Minuten« in der Wohnung war. Die unterschiedlichen Zeitangaben machten die Kriminalisten stutzig. Bevor die beiden Verteidiger der Familie ein Redeverbot auferlegten, gestand Saliha noch, dass »in der Wohnung etwas passiert« sei.

Das stellte sich als untertrieben heraus. In den Beinkleidern der Mutter fand sich ein Säckchen mit menschlicher Asche, und im Badezimmerofen der Wohnung lagen Reste von Schädel und Händen ihres Schwagers. Als sich dann noch winzige biologische Spuren in der ansonsten einwandfrei aufgeräumten Wohnung als Blut des Toten erwiesen, erließ der Staatsanwalt Haftbefehl – gegen die beiden Frauen. »Eine Tatbeteiligung des Mohammed Rhafes«, sagte der Jurist in schönstem Behördendeutsch, »kann nicht nachgewiesen werden. Er ist auf freiem Fuß, aber noch Beschuldigter.«

Die Sache wurde verzwickt. Wie konnten die beiden Frauen einen kräftigen Mann ohne jede Hilfe, und vor allem ohne Zeugen zu alarmieren, töten, zerstückeln, verpacken und in den Kalker Straßen verteilen? Und warum gab es außer den wenigen, kaum sichtbaren Spuren keine größeren Blutanhaftungen in Ecken und Kanten der Wohnung oder, noch viel wahrscheinlicher, auf dem Fußboden?

Die Antwort darauf fand sich nicht durch Nachdenken, sondern durch Nachschauen in der Wohnung: Die Kühltruhe der Familie war bis zum Rand gefüllt mit einzeln abgepackten Hammelfleisch-Stücken. Es gab also wirklich einen »Schlächter«, allerdings nicht im übertragenen, sondern im direkten Sinn. Mohammed Rhafes hatte die Tötung vielleicht nicht begangen, den Körper wahrscheinlich aber fachgerecht zerlegt. Doch seine Ehefrau Aziza nahm alle Schuld auf sich und blieb dabei, ihr Ehemann hätte nichts mit der Tat oder der Zerstückelung zu tun.

Wer auch immer die Leiche zerlegt hatte, konnte es offenbar deshalb, weil er öfter Schafe hausschlachtete.1 Beim Schlachten werden stets die inneren Organe entfernt, und diese Gewohnheit hatte der Hobbymetzger auch auf seinen Verwandten angewendet. Der Fachmann oder die Fachfrau wusste auch, wie man einen Körper entblutet. Dabei halfen ihm oder ihr breite, flache Schüsseln, die in der Familie eigentlich zur Zubereitung von Couscous verwendet wurden. Zuletzt riss der Täter den blutgetränkten Teppichboden heraus. Das ersparte der Familie nicht nur ein verdächtig langes Putzen und Schrubben, sondern stellte die Ermittler zunächst auch vor die scheinbar unlösbare Frage, wie eine solche Tat ohne Blutspuren vonstatten gehen konnte.

Wer Hassan Rhafes wirklich tötete, ist wegen des Geständnisses der Mutter bis heute unklar. Das Einzige, was Aziza Rhafes vor der 12. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts sagte, war, dass »er (Hassan) meine Tochter ins Schlafzimmer zerren und entehren wollte. Da habe ich das Messer auf der Spüle liegen sehen«. Mehr war aus der damals 45-jährigen Frau vor Gericht nicht herauszubringen. Ihr Verteidiger erklärte, das solle als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Bei der polizeilichen Vernehmung hatte Aziza ausführlicher geschildert, wie die Tat ihrer Meinung nach abgelaufen war. Ihr aggressiver und drogenabhängiger Schwager Hassan sei, wie schon oft, gegen neun Uhr abends aufgetaucht und habe rüde Schmuck und Geld von ihr verlangt. Als er dann auch noch Saliha bedrängte, griff sie zu einem Fleischermesser, das auf der Spüle lag, und stach zu. Während ihr Schwager starb, soll Saliha zusammengebrochen sein. Die Mutter schickte ihre Tochter daraufhin ins Wohnzimmer und machte sich allein ans Zerlegen der Leiche.

Bis etwa ein Uhr nachts soll es gedauert haben, den Körper zu verpacken, die Blutspuren zu beseitigen und das Kanonenöfchen im Bad mit Kohle anzuheizen. Dort gelang es ihr mit erstaunlichem Erfolg, die Organe, den Kopf und die Hände teilweise zu verbrennen.

Kaum dass die Nachbarn von dieser Tatversion aus der Zeitung erfuhren, berichteten sie von schwarzem Rauch, der in der entsprechenden Nacht und am Morgen über ihren Dächern gehangen habe – auch dies übrigens ein Anklang an die Lebensgeschichte von Fritz Haarmann. Denn schon damals wurde angeblich öliger Rauch wahrgenommen, obwohl Haarmann wohl nie Leichenteile verbrannt hat: Wenn er sie nicht als preiswertes Fleisch verkaufte, warf er sie in eine Toilette im Hof oder in die Leine.

Wie schwierig es ist, eine Leiche zu zerkleinern, zeigt der direkte Vergleich: Als geübte Hobbyschlachter benötigten Frau oder Herr Rhafes für das reine Zerlegen des Körpers zwei Stunden, während sich der unerfahrene Fritz Haarmann damit anfangs mehrere Tage abquälte.

Ob die Leichenteile zuletzt wirklich mit einem Einkaufswagen durch die Kalker Straßen transportiert wurden, wie Aziza aussagte, weiß niemand. Sicher ist nur, dass die Tötung ihres Schwagers weder das Werk eines Irren noch eines gefühllosen Serientäters war. Im Gegenteil. »Er (Hassan) hat mich und meine Tochter berührt«, sagte die Mutter der psychiatrischen Sachverständigen, »das ist eine große Schande für uns.« Und damit brachte sie den gesamten Fall kulturell auf den Punkt. Es handelte sich um eine klassische, unduldbare Ehrverletzung. Das Besondere daran war nur, dass möglicherweise wirklich die Mutter und nicht das männliche Familienoberhaupt zum Messer griff.

Auch der Ehemann der Angeklagten wies mit seinen wenigen offiziellen Worten in die einzig wahre Richtung. Zwar lehnte er als Familienangehöriger die Aussage ab, doch eines wollte er loswerden. »Es tut mir sehr Leid«, sagte der Marokkaner, »dass ich meine Frau nicht beschützen konnte.«

Neue Techniken und alte Unwägbarkeiten

Gut 100 Jahre vor der Entdeckung genetischer Fingerabdrücke brachte die Untersuchung von Hautleistenabdrücken (den herkömmlichen Fingerabdrücken) die erste Ermittlungsrevolution – allerdings nicht in Deutschland, sondern in Südamerika. Die deutschen Kriminalisten waren sich nicht sicher, ob sich die neue Methode in der praktischen Polizeiarbeit bewähren würde. Daher mauerten sie erst einmal. Konnte man den lateinamerikanischen Ermittlungserfolgen, von denen seit 1891 voller Begeisterung berichtet wurde, überhaupt trauen? Und wie sollte man alle Informationen aus den Fingerlinien einheitlich darstellen, um sie vergleichen zu können?

Die Beamten waren derart misstrauisch, dass Paul Koettig, der Polizeipräsident von Dresden, eines Tages entschlossen handelte. Als ausgebildeter Kriminalpolizist wollte er nicht mit ansehen, wie eine ausgezeichnete Ermittlungshilfe im deutschen Behördenschlaf verkam. Daher verdonnerte er seine Leute am 30. März 1903 dazu, ab dem kommenden Tag Hautleistenabdrücke anzuwenden.

Der Erfolg stellte sich rasch ein. Bis heute sind Fingerabdrücke die häufigsten Tatortspuren; sie machen gut drei Viertel aller anfallenden Spuren aus. Und obwohl ein geisteswissenschaftlicher Theoretiker noch im Jahr 2001 mit großem Presseecho versucht hat, die Methode in den USA anzugreifen, bleibt es doch dabei: Der Fingerspurenvergleich liefert ausgezeichnete Sachbeweise.

Anders als vor 100 Jahren kann es heute geschehen, dass Kriminaltechniken zwar stürmisch begrüßt, aber schon kurz darauf wieder infrage gestellt werden. Vor allem in den USA hat man in den letzten Jahren gelernt, dass es oft besser ist, einer neuen Methode eine gewisse Entwicklungszeit zuzugestehen, bevor sie vor Gericht verwendet wird. Probleme gab es beispielsweise bei der Nachbildung von Gesichtern, aber auch bei genetischen Fingerabdrücken, wenn Wissenschaftler die Grenzen ihrer Methoden falsch einschätzten. In Europa blieben uns solche Erfahrungen wegen der langsameren, schonenderen Umsetzung der Techniken erspart.

Aber auch jenseits neuer Kriminaltechniken können Ermittler unerwartet auf Granit beißen. Zeugenaussagen können beispielsweise derart von Erinnerungslücken, Fehlwahrnehmungen und Vorurteilen geprägt sein, dass sie kaum verwertbar sind. Umgekehrt kommt es vor, dass psychisch auffällige Menschen, deren Aussagen oft nicht ernst genommen werden, die einzig richtige Spur liefern. Deshalb soll das vorliegende Buch nicht nur Fortschritte in der naturwissenschaftlichen Kriminalistik schildern, sondern auch die seltsamen Wege zeigen, die alles Geschehen nimmt, was mit Menschen zu tun hat.

Denkgewohnheiten

Innere Einstellungen und Lebensgewohnheiten machten es früheren Forensikern schwer, neue Arbeitstechniken als brauchbar zu erkennen, etwa die schon erwähnten Fingerspuren. Es gab aber auch gesellschaftliche Zwänge, die ihnen bei der Aufklärung von Tötungsdelikten die Hände banden. Der Grund: Viele heute als kriminell angesehene Taten gehörten einmal zum normalen gesellschaftlichen Umgang. Es dauerte oft Jahrzehnte, manchmal sogar Jahrhunderte, bis diese Gewohnheiten den Menschen fremd, falsch und grausam vorkamen. Ein Blick zurück soll das verdeutlichen.

So klang beispielsweise erst im 20. Jahrhundert die Tradition der Duelle endgültig aus. Noch Ende des 19. Jahrhunderts mussten sie in den deutschsprachigen Gebieten ausdrücklich – das heißt unter Androhung von Gefängnis oder Festungshaft – verboten werden. Doch die Verbote nutzten nur wenig.

»Nicht nur Offiziere und Studenten«, so Dr. Adolph Kohut im Jahr 1888, »sondern auch Politiker, Abgeordnete, Dichter, Künstler und Vertreter aller Berufsklassen greifen zum Säbel, zum Rappier oder zur Pistole, wenn die Frage der ›Ehre‹ in Betracht kommt. Es genügt oft eine unrichtig verstandene Äußerung, ein ironisches Lächeln, ein geringschätziger Blick, eine Meinungsdifferenz, und sofort sind gewisse Kampfhähne bereit, ihr Leben aufs Spiel zu setzen und dasjenige ihrer Nebenmenschen zu vernichten …«

Die Gewohnheit, sich zu duellieren, ging sogar so weit, dass selbst ausgesprochene Gegner des Duells sofort ihre eigenen, gegen das Duell gerichteten Lehren und Schriften vergaßen und zur Waffe griffen, wenn es plötzlich um ihre Ehre ging. Männer, manchmal auch Frauen, betrachteten die verlorene Ehre als ein im wörtlichen Sinne geraubtes Gut, so wie uns heute noch der Diebstahl von »Familienschmuck« schwer treffen kann. Eine Herausforderung zum Duell war die einzige als angemessen empfundene Chance zur Wiederherstellung des Verlorenen. Ein Beispiel dafür gibt das Duell zweier der berühmtesten Männer ihrer Zeit. Es hatte nicht nur einen irrwitzigen Anfang, sondern auch ein unerwartetes Ende.

Rudolf von Virchow gegen Otto von Bismarck

Otto von Bismarck, der 1871 erster Kanzler des Deutschen Reiches wurde, nachdem er die deutschen Staaten geeint hatte, war eitel und stur. Noch bevor er ab 1832 in Göttingen Jura zu studieren begann, hatte er sich in Berlin erste Händel geliefert. Als er zum Beispiel von einem Korpsstudenten wegen seiner teuren, schmucken Kleidung ausgelacht wurde, gab ihm der selbstbewusste Bismarck ein heute harmlos erscheinendes »Dummer Junge!« zurück. Daraufhin forderten ihn gleich vier Korpsstudenten zum Duell, worauf Bismarck zu deren Überraschung einging. Die »dummen Jungs« taten gut daran, sofort zu »revocieren« (das heißt, sie kniffen den Schwanz ein), da ihr Gegner nicht nur gut gekleidet war, sondern auch hervorragend fechten konnte.

Da Bismarck altem Adel entstammte, war es für ihn mit Beginn des Studiums nahe liegend, selbst in ein Korps einzutreten. Er stand mit dem landsmannschaftlichen Korps Hannovera, aus dem auch seine vier Herausforderer kamen, vor allem aber mit dem Braunschweiger Korps in Verbindung. In seiner dreijährigen Studentenzeit in Göttingen focht Bismarck mindestens zwei Dutzend Duelle, und auch als gereifter Mann achtete er noch stolz auf einen seiner Schmisse.

Weil das Mensurfechten aber unerwünscht war, wurde Bismarck immer wieder zu Universitätsstrafen verdonnert. Diese trat er, wie auch die anderen Korpsstudenten, gerne und mit möglichst abfälligem Gebaren an. So brauchte er nicht auf die Wiederherstellung seiner Ehre im Duell zu verzichten. Sogar als er von einem erfahreneren Mitglied des Braunschweiger Korps zum Duell gefordert wurde, nahm er die Herausforderung an und fügte dem Gegenüber einen Schmiss zu.

Das Leben von Rudolf von Virchow hatte einen anderen Anfang genommen. Als Sohn einer kleinbürgerlichen pommerschen Familie hatte er das Medizinstudium 1840 am Krankenhaus der Berliner Militärakademie begonnen. Dadurch ersparte er seinen Eltern Kosten, denn Universitätsvorlesungen mussten bezahlt werden, ein Studium auf der Militärakademie aber nicht.

Später setzte Virchow sich als Pathologe und Anatom mit großem Engagement für die Volksgesundheit, besonders für die Arbeiter in den Städten ein, die unter katastrophalen Bedingungen lebten. Als er allzu deutlich darauf hinwies, dass Seuchen sich nur durch verbesserte Lebensbedingungen der Armen verhindern ließen, verlor er sein Lehramt an der Berliner Universität. Er unterrichtete danach sieben Jahre in Würzburg, bevor er wieder nach Berlin berufen wurde. Dass viele seiner Schüler Professoren wurden, spricht für die Qualität von Virchows Ausbildung.

Doch nicht nur als Mediziner wurde Virchow bekannt, sondern auch als Politiker. 1861 war er Mitbegründer der liberalen Fortschrittspartei. Er war über 40 Jahre lang Mitglied der Berliner Stadtverordnetenversammlung, saß 51 Jahre im Preußischen Landtag und 13 Jahre im Deutschen Reichstag. Vor dem preußischen Abgeordnetenhaus kam es am 2. Juni 1865 nach einer Aussprache über die Seestreitkräfte zum großen Augenblick in unserer kleinen Kriminalgeschichte.

Der für damalige Verhältnisse liberale Virchow hatte den adelsstolzen preußischen Ministerpräsidenten Bismarck schon seit Jahren durch Widerworte in parlamentarische Bedrängnis gebracht. Eine weitere gute Gelegenheit dazu bot die Diskussion um die Kriegsflotte.

Das Thema war heiß, seit der oldenburgische Staatsrat Hannibal Fischer 1852 damit beauftragt worden war, die nach dem Friedensvertrag zwischen Deutschland und Dänemark entbehrlichen, alten Schiffe der Marine zu versteigern. Das brach vielen Deutschen das Herz – nicht nur den Militärs, sondern auch den Steuerzahlern, von deren Geld die Flotte erbaut worden war. Noch heute wird Fischer deshalb in manchen Büchern abwertend als »Schiffsmakler« bezeichnet. Zu Lebzeiten musste er sich sogar gefallen lassen, als »Lump und Abenteurer« beschimpft zu werden, der »seine Hände mit einer solch schrecklichen Tat befleckt«. In Wahrheit führte Fischer allerdings nur einen Auftrag der Regierung aus. Trotzdem hat sein Name unter den Freunden des Seekrieges bis heute einen schlechten Klang.

Debatten im Bereich der Marine wurden seit der Flottenversteigerung leidenschaftlich geführt. Wir können heute nur noch ahnen, wie schwer Virchows Angriff auf Bismarck am entscheidenden Tag gewirkt haben muss. Seine Worte erscheinen uns heute als recht zurückgenommen, bestenfalls als frech. Doch der Ehrbegriff war eben noch ein anderer, und die jahrelangen Streitereien zwischen den beiden gegensätzlichen Charakteren suchten sich nun ein Ziel. Laut stenografischer Mitschrift sagte Virchow Folgendes:

»Gegenüber der Behauptung [Hannibal Fischer werde in einem Bericht indirekt verteidigt; M. B.] bin ich genötigt, Ihnen einige Stellen des Berichtes unmittelbar vorzuführen, von denen ich in der Tat nur annehmen kann, dass der Herr Ministerpräsident sich nicht Mühe genommen hat, den Bericht ganz zu lesen, indem ich vielleicht voraussetzen darf, dass es ihm genügt hat, den Schluss, soweit er sich gerade um die schwebende … Frage bewegt, seiner Prüfung zu unterziehen. Aber wenn er ihn gelesen hat und sagen kann, es seien keine solchen anerkennenden und sympathischen Erklärungen darin, so weiß ich in der Tat nicht, was ich von seiner Wahrhaftigkeit denken soll.«

Dieser Schlag saß zu tief. Virchow warf Bismarck nicht nur vor, eine wichtige Akte nicht gelesen, sondern auch noch die Unwahrheit darüber gesagt zu haben.

Nur wenige Tage später bestellte Bismarck einen Sekundanten, Herrn von Keudell. Virchow musste wohl oder übel nachziehen und bestellte Herrn von Hennig. Nun wurde die Sache brenzlig, denn sowohl Bismarck als auch Virchow waren Prominente; niemand wollte ihren Tod riskieren. Da die beiden aber auch zwei Weltanschauungen verkörperten, freute sich manch einer dennoch heimlich auf das Duell.

Doch so weit war es noch nicht. Am 8. Juni versuchte der Berliner Oberbürgermeister von Forckenbeck einzulenken und sagte vor dem Abgeordnetenhaus, eine parlamentarische Sache dürfe niemals außerhalb des Parlaments ausgefochten werden. Im Parlament, so sein Schlichtungsversuch, sei ein Duell aber nicht möglich, denn »Gesetz, Moral und gesellschaftliche Anschauung« verböten dies.

Parlamentspräsident Grabow sah das ebenso und meinte trocken, dass sich alle Abgeordneten der Geschäftsordnung des Hauses zu beugen hätten. In dieser seien Duelle nicht vorgesehen. Beschlossen und verkündet – die Sache sei damit erledigt, erklärte Grabow.

Kriegsminister von Roon, einer der Hauptgeschädigten des damaligen Schiffsverkaufs, stand auf Bismarcks Seite. Obwohl er natürlich »kein unbedingter Anhänger« des Duells sei, wäre doch »die persönliche Ehre das Schönste des Menschen, dessen Sicherung ihm allein« unterliege – trotz aller Gesetze. »Keine Macht der Erde« – also gewiss auch nicht die Geschäftsordnung des Parlaments – könne den persönlichen Ehranspruch entkräften. Wenn Virchow sich nicht entschuldige, stehe es Bismarck frei, die Mittel zur Wiederherstellung der Ehre zu wählen. Das Abgeordnetenhaus, so von Roon weiter, könne nach einer einmal gemachten Duellaufforderung gar nichts mehr verbieten, und Virchow könne bestenfalls noch entscheiden, welche Waffen er benutzen wolle. Eine beachtliche Meinung: Der preußische Kriegsminister stellt die Ehre nicht nur über das Gesetz, sondern vorsorglich auch über die gesetzgebende Versammlung.

Das alles freute die konservative Partei. Sie ließ durch ihren Sprecher verallgemeinernd verkünden, dass grundsätzlich jede Auseinandersetzung im Parlament auch »außerhalb des Hauses die Folge geben dürfte, welche passend erscheine«, also im Zweifel auch ein illegales Duell. Die Zeitungen hatten ihr Fressen gefunden.

Da also im Parlament keine Einigkeit herrschte und, abgesehen vom Spruch des Präsidenten, zum Glück kein Beschluss für oder gegen das Duell fiel, musste der Kriegsminister am kommenden Tag mittels einer Notiz bei Virchow anfragen, wie er nun fortzufahren gedenke.

In der heutigen Institutsgeschichte der Berliner Universitätskliniken (Charité), an denen Virchow wirkte, heißt es schlicht dazu, dass dieser, »zum Duell gefordert, es in der Überzeugung ausschlug, Waffen seien zur Lösung politischer Fragen nicht geeignet«. Ganz so war es allerdings nicht.

Virchow beendete die Auseinandersetzung stattdessen mit einer strategischen Meisterleistung. Am 17. Juni, zwei Wochen nach dem ursächlichen Wortgefecht, erklärte er im Parlament, seine damalige Rede habe die Entschuldigung bereits enthalten. Er glaube nach wie vor fest, dass Bismarck den umstrittenen Kommissionsbericht nicht gelesen habe. Wenn das aber wahr sei, dann hätte der Reichskanzler in der (nicht gelesenen) Akte logischerweise auch nichts Gutes erkennen können. Wenn das wiederum stimme, dann könne der Angegriffene auch nicht die Unwahrheit über den Inhalt des Berichtes gesagt haben. Denn niemand kann über Unbekanntes wissentlich etwas Unwahres sagen.

Nun endlich gab Bismarck zähneknirschend auf und nahm die mehr als halbherzige Entschuldigung an. Sein Sprachrohr, der Kriegsminister, ließ Virchow wissen, dass »der Herr Ministerpräsident auf weitere Satisfaction« verzichte.

Das Duell der beiden Betonköpfe war am Ende also bloß ein Redegefecht.2

Eine Frage der Ehre

Besonders in Großstädten wie Köln und Berlin, aber auch im Ruhrgebiet wundern sich Zeitungsleser öfter über Meldungen wie die folgenden, die Haluk Kaya, Ausländerbeauftragter der Frankfurter Polizei, gesammelt hat: »Weil man ihn schwul nannte, rächte er sich mit 17 tödlichen Messerstichen. Er bereut nichts!« – »55-Jähriger küsst die Mordwaffe, mit der er seinen Nachbarn umbrachte, weil er diesen mit seiner Ehefrau im Bett erwischte« – »Aufgebrachter Vater bringt 16-Jährigen, der versucht hatte, seine Tochter zu vergewaltigen, und dessen 49-jährigen Vater um«.

Die Ehre und der Rotbart

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erkannten die Juristen, dass es keine objektiv definierbare, jenseits des Einzelfalls gesehene Ehre geben kann. Nicht einmal die Auflistung aller Verdienste einer Person ermöglicht es, deren Ehrwürdigkeit allgemein gültig festzustellen. Denn was einen Menschen ehrbar macht, ihn ehrt oder beleidigt, ist vom jeweiligen Umfeld abhängig. Das zeigt sich zum Beispiel an den Hierarchien im Kölner Karneval. Die Position des Prinzenführers oder des Leiters des Festkomitees, erst recht die Auswahl des Dreigestirns, ist dort eine äußerst ernsthafte Angelegenheit. Wer allerdings einen solchen in Köln aufrichtig ehrenhaften Karnevalstitel erhält, wird in Görlitz, Rügen oder Baden-Baden bestenfalls ein Schmunzeln, wenn nicht sogar völliges Unverständnis ernten. Doch wer beleidigt dabei wen?

Das Strafgesetzbuch unterscheidet deshalb jenseits aller Ehrentitel, Vereinspräsidentschaften und Orden vor allem, ob jemand Aussagen über einen anderen verbreitet, die diesen in seinem sozialen Umfeld oder Selbstwertgefühl stark herabsetzen. Deshalb kann man auch nur Personen beleidigen, nicht aber Firmen oder Behörden. »Die Telekom«, »der städtische Nahverkehr« oder »der Fiskus« können nicht beleidigt sein, sondern nur deren Mitarbeiter, wenn sie persönlich angegriffen werden. Der Kölner Karnevalsprinz kann hingegen von einem mürrischen Menschen in Friesland kaum beleidigt werden. Dort fehlen die Anhänger des Prinzen, die diesen genügend ehren bzw. schwer beleidigen könnten.

Allerdings kann bis heute eine gegen eine Einzelperson gerichtete Beleidigung eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren (bei Verleumdung sogar bis zu fünf Jahren) nach sich ziehen. 1983 wurden beispielsweise gerade einmal 8000 Verurteilungen wegen Beleidigung, etwa 200 wegen übler Nachrede und nur 98 wegen Verleumdung ausgesprochen. Die Ehre wird also nicht mehr so ernst genommen wie noch vor hundert Jahren.

Eine typisch deutsche Ausnahme bilden allerdings die als besonders schlimm empfundenen Handzeichen im Autoverkehr. So zahlte im Jahr 2000 ein Bayer 600 Euro dafür, dass er einer polizeilichen Videokamera seinen Mittelfinger (»Stinkefinger«) entgegengestreckt hatte. »Eine derartige Geste«, meinten die Richter des Münchner Oberlandesgerichts, »stellt eine vulgäre Kundgabe der Missachtung gegenüber den mit der Auswertung der Videoaufnahmen befassten Amtspersonen dar.«

Es kann noch besser kommen. Denn der Tatbestand der Beleidigung wird von Juristen manchmal auch dann erkannt, wenn für normale Menschen noch nicht einmal auf den zweiten Blick die Ehrverletzung erkennbar ist. So hatte das Oberlandesgericht Stuttgart 1961 zu entscheiden, wegen welchen Vergehens ein Mann verurteilt werden sollte, der eine merkwürdige sexuelle Beziehung zu einer Frau hatte. Der Mann, unter JuristInnen als »Rotbart« bekannt, hatte einer Frau erklärt, dass nur »erotische Impulse« – gemeint war Geschlechtsverkehr – ihn von einer Krankheit heilen könnten.

Der listige Mann hatte tatsächlich eine Krankheit: eine Aderhaut-Entzündung im Auge. Ursache seines Leidens, so seine Lüge, sei eine Verletzung aus dem Zweiten Weltkrieg. Nur die gewünschten »Impulse« könnten ihn vor der völligen Erblindung retten. Außerdem bestehe die Gefahr, dass er – Eigenzitat des Rotbarts – krankheitsbedingt »verblöde«. Auch dagegen hülfe besagte Therapie, am besten mittels Mundverkehr.

Als die Frau nach sieben Monaten bemerkte, dass der heuchelnde Kranke sie hinters Licht geführt hatte, erstattete sie Anzeige. Tatsächlich verurteilte ihn das Amtsgericht wegen fortgesetzter Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches zu einer Gefängnisstrafe. Auch das Landgericht bestätigte in der zweiten Stufe des Verfahrens dieses Urteil. Aus heutiger Sicht erscheint es unglaublich, dass eine Person für ein Vergehen, das uns eher als Streich vorkommt, ins Gefängnis gehen sollte.

Die Sache ging in die nächste Instanz, und zwar vor das Stuttgarter Oberlandesgericht. Hier zeigte sich nun, wie gut es ist, dass Gesetze ausgelegt werden müssen. Sie sind meist recht allgemein gehalten, weil kein Gesetzbuch jeden denkbaren Fall im Detail vorhersehen kann und soll. »Dass unzüchtige Handlungen … als tätliche Beleidigung im Sinne des § 185 StGB gewertet werden können, ist allgemein anerkannt«, berichtet der Stuttgarter Oberlandesgerichtsrat Gerlach über das entstehende Hin und Her. »Andererseits verliert aber grundsätzlich jede die Ehre eines anderen berührende Handlung ihre Rechtswidrigkeit und damit überhaupt den Charakter einer Beleidigung, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden war.« Dass die hilfsbereite Frau mit ihren therapeutischen Sitzungen »einverstanden war«, sie also freiwillig durchführte, wurde aber kaum bestritten. Also konnte der Schabernack des Rotbarts keine Beleidigung sein.

Damit hatte das Gericht einen weisen Spruch getan. Andernfalls wäre auch Fremdgehen eine tätliche Beleidigung – sowohl des Ehepartners als auch der Person, mit der man fremdgegangen ist. Wenn aber zwei im Übrigen vernünftige Personen außerehelichen Geschlechtsverkehr wünschenswert finden, dann willigen sie aus Sicht des Gesetzes freiwillig in eine Handlung ein, die eigentlich sozial unerwünscht ist. Innerhalb gewisser Grenzen können Menschen aber auf gesetzlich Verbrieftes – hier: den Schutz der Ehre in der Ehe – verzichten. Mit anderen Worten, wer sich sehenden Auges in eine schwierige Lage bringt und damit auf seine Ehre verzichtet, ist in der Regel selbst dafür verantwortlich. (Auf höher stehende Rechtsgüter wie die Menschenwürde oder das Recht am eigenen Leben kann man allerdings nicht verzichten.)

Im Rotbart-Fall ging das Landgericht nach dieser guten Nachricht aber einen Schritt weiter. Da die gutmütige Frau dem Geschlechtsverkehr nur zugestimmt hatte, weil sie der Lüge des Mannes glaubte, soll ihre Einwilligung rechtlich nicht gültig gewesen sein. Dadurch wurde die sexuelle Lust des Rotbarts doch noch strafbar.

Diese Entscheidung war zwar gut gemeint, aber trotzdem Unsinn. Denn die Frau war bei klarem Verstand und konnte sich sehr wohl für oder gegen das bizarre Anliegen entscheiden. Dabei muss es bleiben: Gesunden Menschenverstand kann kein Gesetz verordnen.

Innerhalb bestimmter Grenzen empfindet ohnehin jeder Mensch etwas anderes als unnormal und ehrverletzend. Das zeigt auch eine weitere Wendung des Rotbart-Falls: Die angeblich Impuls gebende Heilfellatio wurde zuletzt von mehreren Frauen durchgeführt, die der kranke Herr gleichzeitig zu sich bestellte. Darüber war die Klägerin nach eigener Angabe sehr froh. Sie meinte, »die Verantwortung nun nicht mehr allein tragen« zu müssen.

Solche Fälle sind uns meist unbegreiflich, und wir sind schnell geneigt, sie für das Ergebnis uns fremder Kulturen zu halten. Tatsächlich waren es stets türkischstämmige Menschen, die in den obigen Meldungen ohne Reue gemordet hatten. Da es immer um Ehrverletzung ging, fühlten sich die Täter, genau wie noch vor gut hundert Jahren viele deutsche Parlamentarier, nicht an die Gesetze gebunden. Sie waren fest davon überzeugt, ihre Notlage gut und gerecht bereinigt zu haben.

Auch Deutsche werden staatlicherseits aufgefordert, im Notfall nur ihrem Gewissen zu folgen. Das gilt für Soldaten und Polizisten (Gewissensentscheid) ebenso wie für Privatleute (Zivilcourage). Dass wir unsere kulturell geprägten Werte höher einschätzen als die anderer Kulturen, heißt aber noch lange nicht, dass wir objektiv Recht haben. Es werden damit nur Regeln willkürlich festgelegt, die in unserer Gesellschaft gelten.

Um also Verbrecher und Verbrechen zu verstehen, lohnt es sich, die seelischen Triebkräfte der Täter genauer zu betrachten. In unserem Beispiel geht es um Ehre. Die traditionelle türkische Gesellschaft unterscheidet dabei drei verschiedene Formen. Jeweils eine Art der Ehre kann verletzt werden, ohne dass die anderen beiden mit betroffen sind.

Bei der Rolle, die ein Mensch in sozialer und sexueller Hinsicht einnimmt, geht es um die Ehre namus. Die Gesellschaft legt fest, wohin ein Mensch sozial gehört und wie er sich sexuell zu verstehen und zu verhalten hat. Bei Frauen gehört dazu absolute Enthaltsamkeit vor der Ehe, aber auch ein gutes Maß an Zurückhaltung bei der Annäherung an Männer. Dieser aktivere Teil des Rollenverhaltens fällt unter den türkischen Begriff irz. Für Männer gelten die weiblichen, aus der Ehre irz direkt abgeleiteten Regeln praktisch nicht. Mit anderen Worten, ein voreheliches Sexualleben von Männern gilt nicht als falsch.

Die Ehre namus ist also die gesellschaftliche Anerkennung, die ein Mensch in seiner Geschlechterrolle erfährt und wahren soll. Irz fordert hingegen sittsame Keuschheit und züchtige Zurückhaltung im Speziellen.

Eine dritte Art der Ehre ist şeref, die dem zentraleuropäischen Begriff der persönlichen Ehre vielleicht am nächsten kommt. Sie bezieht sich auf die Wertschätzung durch andere, also auf den guten Ruf, den man durch Taten und Aufrichtigkeit erwirbt. Şeref spielt für die Kriminalfälle, um die es hier geht, eine eher untergeordnete Rolle.

Vor allem sexuelle Übergriffe auf eine Frau, aber auch ihr gewollter Ehebruch, schmälern nicht nur bei der Frau Teile ihrer Ehre namus und irz, sondern auch bei ihrer Familie. Hier treten die männlichen Familienmitglieder, besonders die Brüder, auf den Plan, denn sie müssen traditionell die Familie verteidigen – auch gegen Ehrverlust. Da ein Ehrverlust früher zu sozialen und damit auch wirtschaftlichen Nachteilen führte, lässt sich begreifen, warum die Verteidigung mit schwerem Geschütz vorgenommen wurde. Es ging tatsächlich um das Überleben einer ganzen Familie.

Es gibt daher ein Warnsystem, das solche Angriffe von vornherein unterbinden soll. So zeigen türkische Männer aus veralteten Familienstrukturen durch ihr ehrempfindliches Verhalten, dass sie Übertretungen von irz und namus nicht dulden werden. In ihrem ursprünglichen Kulturkreis sind mögliche Störenfriede dadurch abgeschreckt. Gleichzeitig beugen die stolzen Männer mit ihrem Verhalten möglichen Gerüchten vor, sie seien nachgiebig, schwach und unmännlich – schlimmstenfalls sogar namussuz, das heißt ohne namus, unehrenhaft.

Dieses Verhalten erscheint in Zentraleuropa oft als gockelhaft, bevormundend oder gar als brutal machohaft, denn es ist nicht mehr zeitgemäß und aus dem kulturellen Zusammenhang gerissen. Obwohl sich in unserer Zeit die Anpassung an andere Lebensgewohnheiten immer rascher vollzieht, werden Forensiker und Kriminalisten – wie schon unsere früheren Kollegen in Sachen Duell – trotzdem noch lange mit Verbrechen zu tun haben, die das Gewissen zum Schutz der Ehre befiehlt.

2. KAPITEL:
SPUREN

Knochen im Wald

Im Fall Rhafes waren die Leichenteile einander leicht zuzuordnen. Es ist jedoch nicht immer so einfach, einen Zusammenhang zwischen Tat und Geweberesten herzustellen. Ein typisches Beispiel dafür sind die von vielen Ermittlern gefürchteten Knochen im Wald.

Jedes Jahr tauchen irgendwo Knochenstücke auf, von denen man auf den ersten Blick nicht sagen kann, ob sie überhaupt von einem Menschen stammen. Meist ist es unmöglich, die Liegezeit solcher Knochen zu ermitteln – befinden sie sich seit einem Monat, einem Jahr oder einem Jahrhundert an ihrer Fundstelle? Waren sie irgendwo verscharrt gewesen und wurden dann von einem Waldtier ausgegraben und verschleppt? Lohnt sich eine weiträumige Fundortschau oder gar eine Suche mit Hunden oder mit Suchstangen, die zentimeterweise in die Erde gesteckt werden, bis sie auf Widerstand oder in verdächtig lockere Erde stoßen?

Diese Fragen entscheiden, ob aus einem Knochenfund eine Vermisstensache oder vielleicht sogar ein Mordfall wird. Gibt es (nach Anfrage im Vermisstenregister) hingegen weder einen Hinweis auf eine vermisste Person von annähernd der gesuchten Statur noch auf ein Tötungsdelikt (beispielsweise wenn sich Stichspuren auf den Knochen finden), so haben die Ermittlungen von vornherein keinen Sinn.

Bis vor wenigen Jahren gab es daher in vielen rechtsmedizinischen Instituten eine Ecke, in der solche Knochen »auf Halde« lagen. In den USA heftete daran oft ein Zettel mit der Aufschrift »Forensic Anthropologist«. Damit war gemeint, dass ein auf die Untersuchung von menschlichen Skelettteilen spezialisierter Forensiker irgendetwas über den Todeszeitpunkt, die Todesart oder eine mögliche Leichenverbringung herausfinden sollte. Leider gibt es nur sehr wenige Skelettkenner dieser Art auf der Welt, denn die Schnittstellen zur Archäologie sind in der Rechtsmedizin kaum vorhanden, und es gibt nur wenige freiberufliche Knochenkundler.

Eine der wenigen Ausbildungsstätten für Forensische Anthropologen ist die so genannte Body Farm. Eigentlich heißt sie bescheiden Forensic Anthropological Research Facility. Das ist angemessen, denn die Büros liegen versteckt in einem Kreissegment unter dem Football-Stadion der Universität von Tennessee. Die Adresse zeugt von der ungewöhnlichen Lage: 250 South Stadium Hall, University of Tennessee, Knoxville.

Formell ist die Body Farm nur eine kleine Untereinheit der anthropologischen Abteilung der Universität. Die forensische Anthropologie ist der biologischen Knochenkunde untergeordnet. Diese wiederum bildet zusammen mit Archäologie und menschheitsgeschichtlicher Kulturkunde das »Knoxviller Knochenkunde-Kleeblatt«.

Der Body Farm geht es wie allen anderen Forschungseinrichtungen, die sich mit Leichen befassen: Meist werden sie so weit wie möglich an den Rand gedrängt. Das hat seine Vorteile, denn dort, und vor allem an den Schnittstellen zwischen den einzelnen Disziplinen, gibt es besonders spannende Dinge zu entdecken. Im Fall der Body Farm waren es die Insekten, die jedoch nur kurz im »Wald der Leichen« untersucht wurden, wie Die Zeit das Gelände malerisch taufte.

Die Geschichte der Body Farm begann, als William Bass, bis 1995 Leiter der Knoxviller Anthropologie, im Jahr 1971 damit beauftragt wurde, eine universitäre Knochenkunde aufzubauen. Er kümmerte sich zunächst um Räume und Ausrüstung für seine auch rechtsmedizinisch-kriminalistisch arbeitende Gruppe. Nahe liegender Sinn des forensischen Forschungszweiges sollte sein, Leichen in späten Fäulnisstadien, also auch Skelette, schneller und besser identifizieren zu können. Wie schon gesagt, sind alle Ermittler auf möglichst genaue Daten angewiesen, um Alter, Ethnie und vielleicht auch die Liegezeit einer Person eingrenzen zu können. Je genauer diese Informationen, desto zielgerichteter und schneller die darauf aufbauenden Nachforschungen.

(Forensische Anthropologen müssen allerdings nicht immer solch knifflige Fragen klären. Einer von Bass’ ersten Einsätzen war, noch zu seiner Studienzeit, die Identifizierung der Leichen zweier Lastwagenfahrer, deren Trucks in Kentucky zusammengestoßen waren. Zum allgemeinen Erstaunen stellte sich dabei heraus, dass die zusammengelegten Leichenteile von drei und nicht von zwei Menschen stammten: Die dritte Person war eine Frau, die vermutlich schon vor dem Zusammenstoß als Leiche in einem der Wagen gelegen hatte.)

Die Kunst der feinen Skelettuntersuchung stand schon lange vor William Bass auf recht festem Boden. Vor allem durch die jahrzehntelangen Vermessungen enormer Mengen von Schädeln aus aller Welt, die seit den großen Forschungsreisen in den Sammlungen der Naturkundemuseen und an anatomischen Instituten durchgeführt worden waren, gab es durchaus brauchbare Tabellen, mit denen aus einem Skelett wichtige Rückschlüsse auf den lebenden Körper gezogen werden konnten.