Inhaltsverzeichnis:

  1. Hinweise zur Geschichte
  2. Struktur der Bundesrepublik Deutschland
  3. Hinweise zum Grundgesetz
  4. Organe der Macht
  5. Der Bundestag

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Impressum:

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© 2017 Dr. med. Gerhard Walter

Herstellung und Verlag:

BoD - Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN 9783741262272

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Umschlaggestaltung: Dr. med. G. Walter

E-mail-address: dr.g.walter@t-online.de

internet: http://www.divisorrepublik.de

1. Hinweise zur Geschichte

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde am 23.05.1949 gegründet, also 1.477 Tage nach dem Ende des 2. Weltkrieges (08.05.1945).

Als „Verfassung“ der Bundesrepublik gilt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Eine tatsächlich juristisch gültige Verfassung kann nur ein souveräner Staat haben. Die Souveränität der BRD ist eingeschränkt (12.09.1990 „2+4-Vertrag in Moskau zw. BRD und DDR sowie den 4 Alliierten: USA, Frankreich, England, Russland): die 4 wichtigsten Einschränkungen aus diesem Vertrag sind (russischer Historiker Alexei Fenenko; s. Quellen):

  1. Verbot der Volksentscheide über militärischpolitische Fragen des Landes.
  2. Deutschland hat kein Recht, den Abzug der ausländischen Truppen aus Deutschland zu verlangen bzw. zu fordern.
  3. Deutschland wird verboten, außenpolitische Entscheidungen zu treffen, ohne dies zuvor mit den Siegermächten abzusprechen.
  4. Die Truppenstärke der Bundeswehr ist auf höchstens 370.000 Soldaten zu beschränken (vor 1990 lag die Grenze bei 500.000).

Die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) trat dem Geltungsbereich des Grundgesetzes am 03.10.1990 bei.

Die höchsten Ämter des deutschen Staates sind wie folgt dem Rang nach geordnet:

  1. Bundespräsident (Staatsoberhaupt)