Bericht über die Strafsache gegen Mulka u. a.
vor dem Schwurgericht Frankfurt am Main 1963-1965
Aktualisierte Neuausgabe mit einem
Vorwort von Werner Renz
Mit einem Nachwort von Marcel Atze
und einem Text von Hannah Arendt
© E-book-Ausgabe CEP Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 2020
Aktualisierte Neuausgabe CEP Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 2013 / 2020
© dieser Ausgabe 2004 Philo & Philo Fine Arts GmbH, Berlin Wien
© Athenäum Verlag GmbH, Frankfurt am Main 1965
vom Autor bearbeitete und gekürzte Fassung
Vorwort von Hannah Arendt zur amerikanischen Ausgabe der Naumann-Berichte:
© Frederick A. Praeger Inc.
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Covergestaltung: nach Entwürfen von MetaDesign
Signet: Dorothee Wallner nach Caspar Neher »Europa« (1945)
eISBN 978-3-86393-502-3
Auch als gedrucktes Buch erhältlich, ISBN 978-3-86393-049-3
Informationen zu unserem Verlagsprogramm finden Sie im Internet unter
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Im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und seinen 40 Nebenlagern verrichteten in der Zeit von Mai 1940 bis Januar 1945 circa 8000 SS-Männer und rund 200 SS-Aufseherinnen und »Nachrichtenhelferinnen« (SS-Gefolge) ihren »Frontdienst« für »Führer, Volk und Vaterland«. Anfang 1942 wurde Auschwitz-Birkenau zum Todeslager ausgebaut, ab Frühjahr 1942 rollten Sonderzüge der Deutschen Reichsbahn mit Juden aus ganz Europa nach Auschwitz. Die vom Reichssicherheitshauptamt der SS in Berlin organisierten Transporte waren Züge in den Tod. Alte, Kranke, Mütter mit Kindern wurden von der Ankunftsrampe weg direkt ins Gas verbracht, »arbeitsfähige« Männer und Frauen zur Vernichtung durch Arbeit ins Lager eingewiesen.
Mit Beginn der Massenmorde in Auschwitz förderte jeder SS-Angehörige durch seine Tätigkeit die im Todeslager verübte Haupttat: die fabrikmäßige Vernichtung von Menschen.
Etwa zehn Prozent des SS-Personals von Auschwitz wurden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. In der Volksrepublik Polen hatten sich rund 670 Angeklagte zu verantworten, vor alliierten Militärgerichten waren es ein paar Dutzend. Die meisten der vor amerikanische, britische und französische Tribunale gestellten vormaligen SS-Angehörigen wurden überwiegend für Taten belangt, die sie in anderen Konzentrationslagern (Dachau, Mauthausen, Bergen-Belsen, Natzweiler) begangen hatten.
Vor bundesdeutschen Gerichten standen etwa 60 Auschwitz-Täter, davon 43 SS-Angehörige und 15 Funktionshäftlinge. Neun einstige SS-Männer und fünf ehemalige Häftlinge wurden als Mörder zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Die übrigen Angeklagten kamen als »Gehilfen« mit zeitigen Zuchthausstrafen davon, wurden freigesprochen oder die Verfahren endeten mit Einstellung. Zwei Urteile erlangten keine Rechtskraft.
Als Ende der 1950er Jahre erstmals systematische Ermittlungen gegen Auschwitz-Personal durch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main durchgeführt wurden, konnten über 1000 Namen von SS-Leuten, vorwiegend auf der Grundlage von amerikanischen »Kriegsverbrecherlisten«, ermittelt werden, die verdächtig waren, in Auschwitz Tötungsverbrechen begangen zu haben. Die Frankfurter Strafverfolger hatten in der Regel nur Nachnamen, Dienstrang und Dienststellung. Geburtsdaten und Angaben über den Wohnort fehlten nahezu vollständig.1
Als die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach zweijährigen Ermittlungen Mitte 1961 gegen 24 Beschuldigte Antrag auf Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung stellte, trennte sie gegen weitere 839 Beschuldigte das Verfahren ab und leitete gegen die meisten eine neue Untersuchungssache ein.
Die seit Mitte 1959 unternommenen Anstrengungen der Frankfurter Anklagebehörde, sogenannte Komplexverfahren gegen Auschwitz-Personal durchzuführen, endeten mit einem wenig zufriedenstellenden Resultat.
Im 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965) standen 22 Angeklagte vor Gericht, von denen zwei im Verlauf des Verfahrens wegen Verhandlungsunfähigkeit ausschieden. Im 2. Frankfurter Auschwitz-Prozess (1965–1966) hatten sich drei vormalige SS-Angehörige zu verantworten. Wilhelm Burger, der Leiter der Abteilung Verwaltung in Auschwitz, wurde zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt, der Angehörige der Lagergestapo, Josef Erber, zu lebenslangem Zuchthaus, der Sanitätsdienstgrad Gerhard Neubert, der an Selektionen im Häftlingskrankenbau des I.G. Farben-eigenen Konzentrationslagers Buna/Monowitz beteiligt gewesen war, zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus. In den Jahren 1967–1968 folgte ein Verfahren gegen zwei Funktionshäftlinge (Josef Windeck und Bernhard Bonitz), die wegen eigenmächtiger Tötungen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt wurden. Von 1973 bis 1976 fand ein Prozess gegen zwei niedere SS-Chargen (Alois Frey und Willi Sawatzki) statt, die freigesprochen wurden. In den Jahren 1977 bis 1981 hatte sich sodann ein SS-Mann (Josef Schmidt) zu verantworten, der wegen Mordes in einem Fall (begangen im Nebenlager Lagischa) zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde. Eine in der Volksrepublik Polen verbüßte Strafe von sieben Jahren wurde auf die verhängte Jugendstrafe angerechnet. Der Angeklagte verließ den Gerichtssaal, wie er ihn betreten hatte: als freier Mann.
Neben den genannten fünf Frankfurter Auschwitz-Prozessen ist noch das Verfahren (1970–1971) gegen Bruno Karl Beger, Hans Helmut Fleischhacker und Wolf-Dietrich Wolff zu nennen. Beger und Fleischhacker hatten im Auftrag der SS-Wissenschaftsorganisation »Ahnenerbe« circa 100 Häftlinge in Auschwitz ausgewählt und in das Konzentrationslager Natzweiler (Elsass) verbringen lassen, wo sie getötet wurden. Die Skelette der Opfer sollten Teil einer Sammlung werden, die das Anatomische Institut der 1941 gegründeten »Reichsuniversität« Straßburg aufbaute. Der Mitangeklagte Wolff war persönlicher Referent des »Ahnenerbe«-Geschäftsführers gewesen und hatte die Tötungsaktion mitgeplant. Beger wurde zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, das Verfahren gegen Wolff eingestellt, Fleischhacker freigesprochen.
Bewertet man den Ausgang der genannten NS-Prozesse und führt man sich vor Augen, dass viele Ermittlungsverfahren gegen durchaus tatnahe Täter eingestellt wurden, fällt das Fazit nicht gerade positiv aus. Zwar wurde Auschwitz durch die bundesdeutsche Strafjustiz umfassend aufgeklärt, nur wenige am Vernichtungsgeschehen Beteiligte wurden aber belangt. Die geringe Zahl von rund 40 SS-Angehörigen von Auschwitz, die vor bundesdeutsche Gerichte gestellt wurde, ist eine erschreckende Bilanz.2
Als Hannah Arendt 1966 ihr Vorwort zur amerikanischen Ausgabe von Bernd Naumanns Prozessbericht schrieb, fand sie anerkennende Worte für den Angeklagten Franz Lucas. Mit dem ihr eigenen Gespür schien sie zu erkennen, dass es um den vormaligen SS-Arzt, der nach langem Leugnen am Ende der Beweisaufnahme Selektionen auf der Rampe von Birkenau eingestanden hatte, gar nicht so schlecht stand. Wie von Arendt erahnt, hob der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom Februar 1969 den Richterspruch gegen Lucas auf. Alle anderen Urteile des Frankfurter Schwurgerichts hatten hingegen Bestand. In der Neuverhandlung sprach das Landgericht Frankfurt/Main im Oktober 1970 den Angeklagten Lucas frei. Seine Einlassung, im subjektiven, irrtümlich angenommenen Notstand (Putativnotstand) den Befehl zur Mitwirkung an den Selektionen ausgeführt zu haben, war ihm zweifelsfrei nicht zu widerlegen.
Ende 1970, ungefähr fünf Jahre nach der Urteilsverkündung im 1. Auschwitz-Prozess, waren von den 17 verurteilten Angeklagten bereits elf auf freiem Fuß. Nur die fünf zu lebenslangem Zuchthaus verurteilten SS-Leute Wilhelm Boger, Franz Hofmann, Oswald Kaduk, Josef Klehr und Stefan Baretzki sowie der Funktionshäftling Emil Bednarek saßen noch in Strafhaft. Bis auf Hofmann, der als Schutzhaftlagerführer eine wichtige Funktionsstellung im Vernichtungslager innehatte, waren die übrigen Angeklagten untere Chargen, die meist eigenmächtig gemordet hatten. Die Hauptverantwortlichen für den von Hannah Arendt sogenannten Verwaltungsmassenmord, die auf Befehl ihrer verbrecherischen Staatsführung den Holocaust exekutiert hatten, waren längst freie Männer oder aber niemals belangt worden.
Wie der Jurist Jürgen Baumann mit kritischem Blick auf die sogenannte Gehilfenrechtsprechung der bundesdeutschen Gerichte gegen NS-Verbrecher feststellte, waren die Deutschen der Strafjustiz ein Volk von Gehilfen, die einem als Haupttäter qualifizierten Verbrecher, Adolf Hitler, vorgeblich nur gefolgt waren.3
Bilanziert man die justizielle Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch die Justiz der Bundesrepublik Deutschland, ist Baumanns Feststellung uneingeschränkt zuzustimmen. Weniger als 200 Angeklagte in NS-Prozessen wurden wegen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. »Mörder unter uns« gab es weder für die Justiz noch für die meisten Bundesbürger.
Die Erkenntnis Arendts, Politik und Justiz hätten das deutsche Verbrechen an der Menschheit in seiner Präzedenzlosigkeit niemals begriffen und mit einem gänzlich untauglichen Instrumentarium, dem zur Tatzeit geltenden Individualstrafrecht, die Massenverbrechen geahndet, ist unbestritten. Noch 1966 forderte Karl Jaspers4 den Gesetzgeber auf, tatbestandsgemäße Sondernormen zu schaffen, die die angemessene Ahndung der Verbrechen des untergegangenen Unrechtsstaats gewährleisten. Statt eine offen ausgewiesene rückwirkende Bestrafung der NS-Täter5 zu ermöglichen, entschieden sich Politik und Justiz für eine halbherzige und unzureichende Handhabung des Problems und sprachen damit aller Gerechtigkeit Hohn. Die sogenannte Bewältigung der NS-Vergangenheit durch das Strafrecht ist misslungen, weil der »Gesetzgeber […] die erforderliche rechtspolitische Weichenstellung verweigert«6 hat. Die selektive Ahndung der NS-Verbrechen mit untauglichem Instrumentarium dürfte, einmal vorausgesetzt, ein »öffentliches Interesse an der Verfolgung« (§153 StPO) habe überhaupt bestanden, das Normvertrauen der Deutschen schwerlich gestärkt haben. Die von vielen beschworene »Bewährung der Rechtsordnung« dürften die NS-Prozesse mit ihren zumeist milden Strafen kaum bezweckt haben.
Dennoch ist mit Blick auf die öffentliche Wirksamkeit einiger großer NS-Prozesse das Fazit nicht gar so verheerend. Die von Opferzeugen in schmerzvoller Wiedererinnerung geschilderten Verbrechen führten denjenigen Deutschen, die nicht geschichtsvergessen im Wirtschaftswunderland die Vergangenheit ruhen ließen, eindrücklich das Vernichtungsgeschehen in Lagern, Ghettos und an Erschießungsgruben vor Augen. Die Zeugnisse der Überlebenden, dokumentiert in zahllosen Vernehmungsprotokollen und in Aussagen vor Gericht, geschildert in sorgfältigen und kenntnisreichen Berichten wie die von Bernd Naumann, stellen einen Quellenbestand dar, aus dem die Holocaust-Forschung grundlegende Erkenntnisse gewinnen kann.
Die Täter, meist ungeschoren geblieben oder durch milde Strafen salviert, sollen aber nicht ungenannt bleiben. An sie und ihre Verbrechen zu erinnern, ist neben dem gebotenen Opfergedenken dringliche Aufgabe.7
2012 verstarb der letzte der Angeklagten. Während die Auschwitz-Verbrecher überwiegend mit niederen Strafen davon kamen und oftmals noch vor der Rechtskraft ihrer Urteile aus der Untersuchungshaft freigelassen wurden, haben ihre Opfer das Todeslager in ihrem Leben nach dem Überleben nie wirklich verlassen. Zeitlebens gezeichnet und versehrt mussten sie erfahren, dass die Verbrechen weitgehend ungesühnt blieben.
1Vgl. die Beschuldigtenliste vom 18. Januar 1960 mit 599 Namen. Unter den angeführten SS-Männern und -Frauen finden sich auch wenige Funktionshäftlinge (StA Frankfurt am Main, 4 Ks 2/63, Bd. 23, Bl. 3741–3806).
2Für die DDR sieht die Bilanz noch schlechter aus; siehe Henry Leide, NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Göttingen 2005.
3Siehe Jürgen Baumann, »Beihilfe bei eigenhändiger Tatbestandserfüllung«, in: Neue juristische Wochenschrift, Jg. 16 (1963), H. 13, S. 561.
4Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik? Tatsachen, Gefahren, Chancen, München 1966, S. 62.
5Gerhard Werle, Thomas Wandres, Auschwitz vor Gericht. Völkermord und bundesdeutsche Strafjustiz, mit einer Dokumentation des Auschwitz-Urteils, München 1995, S. 39.
6Gerhard Werle, »Der Holocaust als Gegenstand der bundesdeutschen Strafjustiz«, in: Neue Juristische Wochenschrift, Jg. 45 (1992), H. 40, S. 2535.
7Siehe Ernst Klee, Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon, Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag 2013.
* 9. September 1911, Floß/Oberpfalz, † 17. Juni 1963, Frankfurt am Main; SS-Sturmbannführer; Kommandant von Auschwitz I (Stammlager) in der Zeit von Mitte Mai 1944 bis zur Evakuierung des Lagers im Januar 1945; Untersuchungshaft ab Dezember 1960; im Untersuchungsgefängnis in Frankfurt am Main verstorben.
* 24. März 1919, Czernowitz/Bukowina, † 21. Juni 1988, Bad Nauheim; SS-Rottenführer, Blockführer in Birkenau ab Frühjahr 1942 bis Januar 1945; Selbstmord im Konitzky-Stift (Bad Nauheim), in das Baretzki wegen schwerer Erkrankung aus der Strafhaft eingeliefert worden war.
* 20. Juli 1907, Königshütte/Oberschlesien, † 27. Februar 2001, Waldsassen; Häftling in Auschwitz ab Juli 1940 (Häftlings-Nr. 1325), Blockältester und Kapo der Strafkompanie; nach Gnadenentscheidung am 1. Dezember 1975 aus der Strafhaft entlassen; Umwandlung der lebenslangen Freiheitsstrafe in eine zeitige von 20 Jahren.
* 16. Juli 1904, Essen-Überruhr, † 26. Oktober 1964, Essen; SS-Unterscharführer; Blockführer in der Zeit von 1942 bis 1945; Untersuchungshaft vom 21. Juli 1959 bis 27. November 1959, Haftverschonung; Verfahren wegen Krankheit im März 1964 abgetrennt.
* 19. Dezember 1906, Stuttgart, † 3. April 1977, Bietigheim; SS-Oberscharführer; Angehöriger der Politischen Abteilung in der Zeit von 1943 bis 1945; Untersuchungshaft ab 8. Oktober 1958; in Strafhaft gestorben.
* 31. Juli 1910, Lemberg/Galizien, † 20. Dezember 1978, Bonn; SS-Unterscharführer; Mitglied der Lagerverwaltung und Chef der Häftlingsbekleidungskammer von Mai 1940 bis Januar 1945; Untersuchungshaft vom 9. bis 22. Juni 1961.
* 25. April 1921, Rio de Janeiro/Brasilien, † 28. November 1993, Düsseldorf; SS-Rottenführer; Angehöriger der Politischen Abteilung in der Zeit von 1942 bis Januar 1945; Untersuchungshaft vom 30. April 1959 bis 23. Dezember 1960 und vom 6. November 1964 bis 21. Februar 1966; Haftbefehl durch Beschluss der 3. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Februar 1966 aufgehoben, am selben Tag Entlassung aus der Untersuchungshaft.
* 7. Februar 1907, Reußmarkt/Siebenbürgen, † 20. März 1985, Göppingen; SS-Sturmbannführer; Leiter der SS-Apotheke in der Zeit von Ende 1943 bis Ende 1944; Untersuchungshaft ab 4. Dezember 1959; im Januar 1968 aus der U-Haft entlassen.
* 11. Mai 1916, Finkenwalde/Kreis Stettin, † 1. April 2012, Hilden; SS-Oberscharführer; Ermittlungsbeamter der Politischen Abteilung in der Zeit von 1941 bis 1944; Untersuchungshaft vom 24. April bis 23. Mai 1959, vom 16. Dezember 1960 bis 22. März 1961 sowie ab 5. Oktober 1964; 1968 aus der Untersuchungshaft entlassen.
* 9. Februar 1903, Regensburg, † 9. Juni 1989, München; SS-Hauptsturmführer; Leiter der SS-Zahnstation in der Zeit von März 1943 bis August 1944; Untersuchungshaft ab 5. Oktober 1964; 1970 aus der Strafhaft entlassen.
* 14. Dezember 1902, Mährisch-Lotschnau, † 18. August 1984, Plochingen; SS-Unterscharführer; Sanitätsdienstgrad in der Zeit von 1943 bis 1944; Untersuchungshaft ab 26. Mai 1961; am 19. August 1965 nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt.
* 11. Dezember 1911, Engershausen/Kreis Lübbecke, † 30. Januar 2000, Lübbekke; SS-Obersturmführer; Adjutant des Lagerkommandanten Richard Baer in der Zeit von Mai 1944 bis Januar 1945; 1970 bedingt aus der Strafhaft entlassen.
* 5. April 1906, Hof an der Saale, † 14. August 1973, Straubing; SS-Hauptsturmführer; Schutzhaftlagerführer in Auschwitz I (Stammlager) in der Zeit von Dezember 1942 bis Mai 1944; Untersuchungshaft ab 16. April 1959, Strafhaft ab 28. Mai 1962 (Verfahren vor dem Landgericht Hechingen); in Strafhaft verstorben.
* 26. August 1906, Königshütte/Oberschlesien, † 31. Mai 1997, Langelsheim-Lautenthal; SS-Hauptscharführer; Block- und Rapportführer in der Zeit von 1942 bis Januar 1945; Untersuchungshaft ab 21. Juli 1959; Strafunterbrechung ab 7. September 1989, Entlassung am 6. November 1990, Reststrafe für die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung ausgesetzt, mit Beschluss des Landgerichts Marburg vom 20. Februar 1996 Strafrest erlassen.
* 17. Oktober 1904, Langenau/Oberschlesien, † 23. August 1988, Leiferde; SS-Oberscharführer; Sanitätsdienstgrad und Leiter der sogenannten Desinfektoren in der Zeit von 1941 bis 1944; Untersuchungshaft ab 17. September 1960; Strafvollstreckung am 25. Januar 1988 wegen Vollzugsuntauglichkeit unterbrochen, durch Beschluss des Landgerichts Marburg vom 10. Juni 1988 Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung ausgesetzt.
* 15. September 1911, Osnabrück, † 7. Dezember 1994, Elmshorn; SS-Obersturmführer; Lager- und Truppenarzt in der Zeit von Frühjahr bis Sommer 1944; Untersuchungshaft ab 24. März 1965; Haftbefehl des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. März 1965 durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. März 1968 aufgehoben, im März 1968 aus der Untersuchungshaft entlassen, 1970 vom Landgericht Frankfurt am Main freigesprochen.
* 12. April 1895, Hamburg, † 26. April 1969, Hamburg; SS-Hauptsturmführer; Kompanieführer des Wachsturmbanns von Anfang 1942 bis April 1942, Adjutant und Stabsführer von April 1942 bis März 1943; Untersuchungshaft vom 8. November 1960 bis 6. März 1961, vom 29. Mai bis 13. Dezember 1961, vom 21. Februar bis 23. Oktober 1964 und vom 3. Dezember 1964 bis 6. Januar 1966; am 6. Januar 1966 wegen Haftunfähigkeit aus der U-Haft entlassen, am 23. März 1967 erneut in U-Haft, am 20. Februar 1968 entlassen.
* 12. Juni 1909, Johanngeorgenstadt/Erzgebirge, † 5. Dezember 1993, Diepholz; SS-Unterscharführer; Sanitätsdienstgrad in der Zeit von 1943 bis Ende 1944; Untersuchungshaft ab 4. Januar 1966; im 2. Frankfurter Auschwitz-Prozess (14. Dezember 1965 – 16. September 1966) zu 3½ Jahren Zuchthaus verurteilt.
* 18. Januar 1905, Dirschau/Westpreußen, † 15. Mai 1967, Nagold; SS-Hauptscharführer; Sanitätsdienstgrad in der Zeit von 1942 bis 1944; Verfahren Anfang Dezember 1963 wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten abgetrennt und gemäß § 205 StPO vorläufig eingestellt, das Verfahren wurde nicht wieder aufgenommen.
* 1. Februar 1905, Hannover, † 17. Februar 1985, Hannover; SS-Untersturmführer; SS-Zahnarzt in der Zeit von Frühjahr bis Herbst 1944; keine Untersuchungshaft.
* 20. Mai 1907, Gleiwitz/Oberschlesien, † 23. Dezember 1997, Mannheim; SS-Oberscharführer; Sanitätsdienstgrad in der Zeit von 1942 bis 1943; Untersuchungshaft ab 15. August 1961; am 19. August 1965 nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt; ab 7. April 1967 in U-Haft (neues Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main), am 1. Oktober 1967 entlassen, Ermittlungsverfahren eingestellt.
* 11. Februar 1903, Truttenau/Ostpreußen, † 9. Februar 1977, Minden; SS-Oberscharführer; Arrestaufseher in Block 11 des Stammlagers in der Zeit von Ende 1941 bis zur Auflösung des Lagers; Untersuchungshaft ab 13. April 1964; 1969 Strafaufschub.
* 17. Dezember 1922, Aufseß/Franken, † 8. August 1988, Hollfeld/Franken; SS-Unterscharführer; Mitglied der Politischen Abteilung in der Zeit von Mitte 1943 bis Mitte 1944; Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 11. April 1960 nicht vollstreckt; Haftverschonung durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Juni 1960.
* 14. Juni 1921, Darmstadt, † 29. März 1991, Darmstadt; SS-Oberscharführer; Mitglied der Politischen Abteilung in der Zeit von Juni bis Dezember 1941 und von März bis November 1942; Untersuchungshaft vom 23. April 1959 bis 7. Oktober 1963 und vom 15. Mai 1964 bis 21. Februar 1966: erneute Verhaftung am 20. April 1966, Haftverschonung am 16. August 1968.
Datenbank »Die Verfolgung von NS-Verbrechen durch westdeutsche Justizbehörden seit 1945 – Inventarisierung und Teilverfilmung der Verfahrensakten« (Andreas Eichmüller, Edith Raim, Institut für Zeitgeschichte, München).
Gross, Raphael/Renz, Werner (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965). Kommentierte Quellenedition. Mit Abhandlungen von Sybille Steinbacher und Devin O. Pendas sowie mit historischen Anmerkungen von Werner Renz und juristischen Erläuterungen von Johannes Schmidt. 2 Bde, Frankfurt am Main, New York: Campus Verlag, 2013.
Klee, Ernst: Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon, Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag, 2013.
Lasik, Aleksander: »Die Verfolgung, Verurteilung und Bestrafung der Mitglieder der SS-Truppe des KL Auschwitz. Verfahren, Fragen zu Schuld und Verantwortung«, in: Hefte von Auschwitz, Nr. 21 (2000), S. 221–298.
Lasik, Aleksander: »Die SS-Besatzung des KL Auschwitz«, in: Wacław Długoborski, Franciszek Piper (Hrsg.): Auschwitz 1940–1945. Studien zur Geschichte des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, 5 Bde. Aus dem Polnischen von Jochen August, Bd. I: Aufbau und Struktur des Lagers, Oswiecim: Verlag des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau, 1999, S. 321–384.
Pendas, Devin O.: Der Auschwitz-Prozess. Völkermord vor Gericht. Aus dem Amerikanischen von Klaus Binder, München: Siedler Verlag, 2013.
Anmerkung zum Prozeß
Das Lager
Die Strafsache gegen Mulka und andere
Die Lebensläufe der Angeklagten
Die Vernehmung der Angeklagten zur Sache
Die Beweisaufnahme
Die Plädoyers
Die Schlußworte der Angeklagten
Das Urteil
Die Urteilsbegründung
Namenregister
Anhang
Marcel Atze
Auf der Suche nach der ganzen Wahrheit.
Bernd Naumanns Berichterstattung vom
ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess
(20.12.1963-20.8.1965) im historischen Kontext
Hannah Arendt
Der Auschwitz-Prozeß
»… Auschwitz. Das war weit ab,
das lag da hinten in Polen.«
Das »Strafverfahren gegen Mulka und andere«, in der Öffentlichkeit Auschwitz-Prozeß genannt, war die umfangreichste Schwurgerichtsverhandlung der deutschen Justizgeschichte. Zwanzig Monate lang suchten Richter und Geschworene nach der Wahrheit. Sie blieb ihnen verschlossen, jedenfalls die ganze Wahrheit. Wo aber der Vorhang sich hob, den Blick freigab auf die Tragödie des Menschen, auf seine äußerste, kaum begreifbare Erniedrigung, stieg die Ahnung auf, daß dieser Prozeß sich von anderen Strafprozessen unterscheide.
Gewiß, das Frankfurter Schwurgericht war keine Versammlung von Racheengeln, sondern die kraft Gesetzes bestellte Institution, die nach Tatbeständen zu forschen und zu strafen hatte, innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Der Prozeß und das Urteil waren nicht Ausdruck des Willens, historische Schuld zu begleichen oder eine moralische Lektion zu erteilen; es sollte nicht der Weg gewiesen werden, den die Menschheit fortan zu gehen habe. Der Vorsitzende machte in der mündlichen Urteilsbegründung deutlich, daß Richter und Geschworene keinen »Auschwitz-Prozeß« führten und nicht zu Gericht saßen über die deutsche Vergangenheit. Die im Laufe der Verhandlung sicherlich leichter gewordene Einsicht in die politische, rechtliche und psychologische Situation in der nationalsozialistischen Zeit konnte das Schwurgericht nicht bewegen, »den ihm vom Gesetz vorgeschriebenen Weg zu verlassen und sich auf Gebiete zu begeben, die ihm verschlossen sind«. Es suchte allein nach Schuld im Sinne des Strafgesetzbuches. Dies war der Sieg des Rechts über das Unrecht von Auschwitz, selbst wenn er Resignation im Gefolge haben mochte.
Aber das Strafverfahren »gegen Mulka und andere« hat dennoch als »Auschwitz-Prozeß« seine ethische, seine gesellschaftspädagogische Bedeutung. Er wird ein wichtiger Beitrag bleiben zur Geschichte unserer Zeit. Auschwitz liegt nach diesem Verfahren nicht irgendwo »da hinten in Polen«. Der Ort ist uns nahe gerückt. Er wird jetzt ganz bewußt mit dem millionenfachen Mord verbunden, den dort Menschen an Menschen begingen. Schonungslos hat der Prozeß diese Verbrechen vor aller Augen ausgebreitet; das ist seine Legitimation.
Die Akten der Strafsache 4 Ks 2/63 sind geschlossen, die Urteile gesprochen. In den Berichten dieses Buches wird deutlich, daß die verbrecherische Wirklichkeit, die Schuld von Auschwitz, und der Versuch später Sühne nicht kommensurabel sind. Weder die Planer, die Gehilfen, die Mörder noch die Ermordeten können in einem ordentlichen Gericht des Rechtsstaates das Tribunal letzter Gerechtigkeit finden.
Die Betonung der hier vorgelegten überarbeiteten Fassung liegt nicht auf der Wiedergabe aller prozessualen Einzelheiten, es sollen vielmehr – rein dokumentarisch – die Taten und die Verhaltensmuster der Angeklagten, ihre psychischen Anlagen und ambivalenten Haltungen hervorgehoben werden. Das Buch stützt sich im wesentlichen auf meine Berichterstattung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über diesen Prozeß. Die Berichte halten sich dabei streng an den Fortgang der Handlung. Nicht alle Zeugen konnten erwähnt, nicht der gesamte Ablauf des Verfahrens dargestellt werden, dazu war der Prozeß zu umfangreich. Dasselbe gilt für die Plädoyers, von denen einige über zweihundert Schreibmaschinenseiten umfaßten, und für die mündliche Beweisführung des Gerichts, die zwei volle Verhandlungstage in Anspruch nahm. Noch aus den Stücken der Geschehnisse aber, die nun dem Dunkel der Vergessenheit entrissen sind, fügt sich das ganze Bild.
Bernd Naumann
Frankfurt am Main, im Dezember 1967
Welche Stätte unermeßlichen Leides Auschwitz war, der Tatort millionenfachen Mordens, das wird den Aussagen der Zeugen dieses Prozesses zu entnehmen sein. Eine knappe Darstellung der Lager-Geschichte muß versuchen, der versunkenen Todesfabrik Konturen zu geben.
Im Mai 1940 wird begonnen, das Lager einzurichten, sechzig Kilometer westlich von Krakau; Gewohnheitsverbrecher sollen eine Lagerhierarchie aufbauen. Am 14. Juni 1940 trifft der erste Transport polnischer Häftlinge ein. Zwölf Monate später beschließt Hitler die »Endlösung der Judenfrage«, Auschwitz wird die Zentralstelle für den geplanten Massenmord. Himmler befiehlt den Ausbau des Lagers. Die von Stacheldraht umgebene Barackenstadt Birkenau entsteht, ein riesiges Gefängnis für hunderttausend Häftlinge, fortan Auschwitz II genannt gegenüber dem Stammlager Auschwitz I.
Am 3. September 1941, also über vier Monate vor der berüchtigten Wannsee-Konferenz, auf der Himmler Einzelheiten zur »Endlösung« vorträgt, werden in Auschwitz I etwa sechshundert Häftlinge zur Probe vergast. Das gleiche Schicksal erleiden im Januar 1942 oberschlesische Juden in einem zur provisorischen Gaskammer hergerichteten Bauernhaus des geschleiften Dorfes Birkenau, an dessen Stelle das Lager entstand. Zu dieser Zeit beginnt das »Endlösungsprogramm« Eichmanns schreckliche Wirklichkeit zu werden, in rascher Folge erreichen Transporte mit Gefangenen, vornehmlich jüdischen Glaubens, das Vernichtungslager.
Am 4. Mai 1942 wird im Konzentrationslager Auschwitz zum erstenmal »selektiert«, die ausgesuchten Personen werden vergast. Schon eine Woche später sollen die 1500 Männer, Frauen und Kinder eines ganzen Transportes, ohne das Lager je betreten zu haben, direkt nach der Ankunft durch Gas ermordet worden sein. Die Vernichtung der Juden Europas und der Angehörigen anderer »minderwertiger« Völker hat begonnen.
Die Leichen werden in großen Gruben verbrannt, da das »Alte Krematorium« für diese Zwecke nicht ausreicht. Der beschleunigte Bau von vier großen Gaskammern und Krematorien wird angeordnet, am 28. Juni 1943 kann Sturmbannführer Bischoff, der Leiter der Zentralbauleitung der Waffen-SS in Auschwitz, melden, daß nach Fertigstellung des letzten Krematoriums die Verbrennungskapazität pro Tag 4 756 Leichen umfasse. Wesentlich mehr Menschen können täglich ermordet werden: jede der beiden größeren Gaskammern faßt bis zu 3 000 Personen. Die Verbrennung der Toten unter freiem Himmel wird also fortgesetzt, als zusätzlicher Brennstoff dient das abgeschöpfte Menschenfett. Der Gestank des verbrannten Fleisches legt sich kilometerweit über das Land. Dunkle, fette Rauchschwaden treiben durch den weiten Himmel.
Gemordet wird in Auschwitz auf mancherlei Art. Die Häftlinge werden mit Phenoleinspritzungen getötet; willkürlich und nach summarischen Todesurteilen erschossen; zu Tode gequält und geschlagen; bei sogenannten medizinischen Versuchen umgebracht. Die mörderischen Arbeitsbedingungen, die jeder Beschreibung spottenden hygienischen Verhältnisse, die unzureichende Ernährung, die völlige Entwürdigung des Menschen tun ein übriges: Entkräftung, Krankheit und Verzweiflung raffen Zehntausende dahin. Die Lebenserwartung eines nach Auschwitz Eingelieferten beträgt nur wenige Wochen.
Zum allgemeinen Lagerkomplex gehören mehrere Außenlager, Arbeitslager, vor allem Monowitz (Auschwitz III), wo der IG-Farben-Konzern ein Buna-Werk errichtet hat, das aber die Gummiproduktion nie aufnimmt. Insgesamt werden etwa dreißig Werke der Rüstungsindustrie rund um Auschwitz angelegt und mit Häftlingen beschickt, die dort Sklavenarbeit zu verrichten haben. Auch in diesen Lagern, also unter den Augen der zivilen Verantwortlichen dieser Rüstungsbetriebe sind Schwache und Kranke für den Gastod selektiert worden.
Im Herbst 1944 kündet sich das Ende von Auschwitz an. Einem Häftlings-Sonderkommando, das im Krematorium IV zu arbeiten hat, gelingt es, dieses Krematorium zu zerstören. Der Aufstand wird blutig niedergeschlagen, fast alle Häftlinge werden erschossen, einigen gelingt die Flucht. Nach dieser Tat bleiben die Krematorien nur noch wenige Wochen in Betrieb, in den ersten Novembertagen werden auf Befehl von oben die Vergasungen eingestellt, die Mordmaschine wird angehalten. Man sprengt die Gaskammern, vernichtet Dokumente. Am 17. Januar 1945 beginnt die Evakuierung des Lagers, am 27. des gleichen Monats rücken sowjetische Truppen im »KL Auschwitz« ein. Fünftausend Kranke fühlen sich gerettet.
Fünftausend von über vierhunderttausend registrierten Häftlingen – zwei Drittel Männer, ein Drittel Frauen –, die nach Auschwitz eingeliefert worden waren. 261 000 starben im Lager oder wurden ermordet, die Zahl derer, die auf den »Evakuierungsmärschen« umkamen, ist nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch die Zahl der Menschen, die ohne Registrierung ermordet, die direkt von der Eisenbahnrampe ins Gas geführt wurden. Der Lagerkommandant Höß gibt ihre Zahl am 15. April 1946 vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg mit 2,5 Millionen an, doch schränkt er ein, er habe diese Angabe von Eichmann. In seinen Memoiren schreibt er, daß er die Zahl für viel zu hoch halte. Eichmann selbst, der sie gekannt haben sollte, schweigt zu dieser Frage in Jerusalem. Der im Auschwitz-Prozeß angeklagte Pery Broad hat in einem unmittelbar nach Kriegsende verfaßten Bericht von zwei bis drei Millionen Toten gesprochen. Die Schätzungen der Historiker schwanken zwischen einer Million und vier Millionen.
Am 1. März 1958 beschwert sich der Häftling Adolf Rögner in der Strafanstalt Bruchsal über die Beschlagnahmung für ihn bestimmter Medikamente. Einem Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart fügt er eine Anzeige gegen einen Wilhelm Boger bei, der im Konzentrationslager Auschwitz gewütet habe, und merkt an: »Ich kenne eine Reihe von Verbrechen, welche ich selbst gesehen habe. Ich bezeichne ihn als ein menschliches Scheusal.«
Am 17. März fordert der Gerichtsassessor Dr. Koch die Kriminalpolizei Stuttgart auf, unauffällige Vorermittlungen anzustellen. Die Stuttgarter lehnen ab, die Anzeige gegen Boger schicken sie zurück, man möge die gewünschten Ermittlungen vom für den Wohnort Bogers, Hemmingen (Kreis Leonberg), zuständigen Kriminalkommissariat vornehmen lassen. Adolf Rögner ist die Zeit inzwischen zu lang geworden, er ist ohne Bescheid geblieben, wie seine Anzeige behandelt werde, und so schreibt er am 17. April an das Internationale Auschwitz-Komitee in Wien, zu Händen des Generalsekretärs Hermann Langbein, daß er gegen Boger wegen in Auschwitz begangener Verbrechen Anzeige erstattet habe. Am 9. Mai benachrichtigt Langbein die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das Komitee sei in der Lage, für ein Verfahren gegen Boger Beweismaterial zur Verfügung zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft bleibt skeptisch, um so mehr, als die Landespolizeidirektion Nordwürttemberg am 2. September mitteilt, die Akte Boger beim Landeskriminalamt und Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg sei in krimineller und politischer Hinsicht ohne Vorgänge; zehn Tage später äußert sie Zweifel daran, ob die Voraussetzungen zum Erlaß eines Haftbefehls »schon jetzt« vorlägen.
Am 21. September 1958 teilt Langbein dem zuständigen Oberstaatsanwalt mit, nach fünfmonatigem Schriftverkehr sei noch immer kein Ergebnis festzustellen; er habe Zweifel an der Initiative der Anklagebehörde; am 1. Oktober benennt Langbein elf weitere Zeugen gegen Boger.
Der Stein kommt nun ins Rollen. Am 2. Oktober 1958 wird der Haftbefehl B 11 Gs 3781 / 58 gegen Wilhelm Boger erlassen, der »dringend verdächtig ist, im April 1943 aus Mordlust einen Menschen getötet zu haben. Untersuchungshaft wird verhängt, weil er fluchtverdächtig ist.«
Am 8. Oktober 1958 wird der Beschuldigte um 14 Uhr an seinem Arbeitsplatz in Zuffenhausen verhaftet. Bei seiner ersten Einvernahme, einen Tag später in Stuttgart, erklärt er: »Ich habe niemand im Lager erschossen.«
Gegen Ende jenes Jahres beginnt in Ludwigsburg bei Stuttgart die »Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen« zu arbeiten, und Langbein zeigt dort weitere ehemalige Mitglieder der Politischen Abteilung in Auschwitz an, der auch Boger angehörte. Die Ermittlungsakten wachsen.
Inzwischen legt sich auch eine dritte Schlinge um mutmaßliche Täter. Ein ehemaliger Bürger aus Breslau, Emil Wulkan, sucht in einer Wiedergutmachungssache, die in Wiesbaden auf gar zu langer Bank zu liegen scheint, Hilfe bei einer Frankfurter Tageszeitung. Zufällig bemerkt ein Journalist in der Wohnung Wulkans ein Päckchen angekohlter Dokumente. Sie waren im April 1945 aus den Ruinen der Breslauer Lessing-Loge aufgelesen und Wulkan übergeben worden, der sie aufbewahrte. Die Papiere sind Erschießungsakten aus dem Konzentrationslager Auschwitz. Sie werden dem Hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vorgelegt, und kurz darauf beginnen zwei Staatsanwälte und zwei Kriminalbeamte mit ersten Ermittlungen.
In Ludwigsburg stößt man wenig später, am 27. Februar 1959, auf den Namen Dr. Capesius, dann in rascher Folge, bis zum April des gleichen Jahres, auf Hofmann (zunächst im Zusammenhang mit Verbrechen, die in Dachau begangen wurden), auf Stark, Dylewski und Broad. Im gleichen Monat wird die Adresse Kaduks bekannt, eines berüchtigten Rapportführers von Auschwitz. Er wohnt in West-Berlin, unter seinem richtigen Namen, niemand sucht ihn. Ein ehemaliger Häftling hatte ihn aufgespürt und seine Anschrift an das Auschwitz-Komitee weitergegeben.
Drei Staatsanwaltschaften ermitteln nun im Komplex Auschwitz: in Stuttgart, in Ludwigsburg, in Frankfurt. Die Frage der Zuständigkeit klärt der Bundesgerichtshof, nachdem Generalstaatsanwalt Fritz Bauer die Breslauer Papiere nach Karlsruhe geschickt hat. Am 17. April 1959 nennt der Bundesgerichtshof Frankfurt zuständig; Paragraph 13 a des Gerichtsverfassungsgesetzes gab die Handhabe: seit 1953 kann eine Staatsanwaltschaft auch mit der Verfolgung von Taten beauftragt werden, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich begangen wurden.
Wie der Frankfurter Oberstaatsanwalt Dr. Großmann sagt, konzentrieren sich die Ermittlungen in nahezu tausend Spuren sehr bald auf »wenige unerträgliche Fälle«, und als der erste Auschwitz-Prozeß am 20. Dezember 1963 nach jahrelanger Vorbereitung beginnt, hat die Staatsanwaltschaft über zwanzig ehemalige SS-Leute aus Auschwitz und einen Häftling wegen Mordes und Beihilfe zum Mord, wegen Massenmordes und Beihilfe zum Massenmord angeklagt.
Der prominenteste Angeklagte fehlt: Richard Baer, letzter Kommandant des Vernichtungslagers, der am 20. Dezember 1960 im Sachsenwald bei Hamburg, wo er als Waldarbeiter arbeitete, festgenommen worden war; er starb im Juni 1963 an Kreislaufschwäche. Ein weiterer Angeklagter, Hans Nierzwicki, erscheint gleichfalls nicht vor Gericht. Eine Tbc-Erkrankung forderte die Abtrennung seines Verfahrens. Er starb am 15. Mai 1967 in Nagold (Württemberg).
So stellen sich am 20. Dezember des Jahres 1963, nicht gerade freiwillig, noch zweiundzwanzig Personen ihren Richtern (in Klammern die Zeit ihrer Untersuchungshaft):
1. Robert Karl Ludwig Mulka |
(8. November 1960 – 6. März 1961, 29. Mai 1961 – 13. Dezember 1961, 22. Februar 1964 bis 23. Oktober 1964 und ab 3. Dezember 1964) |
2. Karl Höcker |
(ab 25. März 1965) |
3. Friedrich Wilhelm Boger |
(ab 8. Oktober 1958) |
4. Hans Stark |
(23. April 1959 – 23. Oktober 1963 und ab 15. Mai 1964) |
5. Klaus Hubert Hermann Dylewski |
(24. April 1959 – 15. Mai 1959, 16. Dezember i960 – 23. März 1961 und ab 5. Oktober 1964) |
6. Pery Broad |
(30. April 1959 – 23. Dezember und ab 6. November 1964) |
7. Johann Schoberth |
|
8. Bruno Schlage |
(ab 13. April 1964) |
9. Franz Johann Hofmann |
(wegen in Dachau begangener Verbrechen am 19. Dezember 1961 zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt) |
10. Oswald Kaduk |
(ab 21. Juli 1959) |
11. Stefan Baretzki |
(ab 12. April i960) |
12. Heinrich Bischoff |
(wegen Krankheit nicht mehr im Verfahren ab 13. März 1964, gestorben am 26. Oktober 1964) |
13. Johann Arthur Breitwieser |
(9. Juni 1961 – 22. Juni 1961) |
14. Dr. Franz Bernhard Lucas |
(ab 24. März 1965) |
15. Dr. Willi Frank |
(ab 5. Oktober 1964) |
16. Dr. Willi Ludwig Schatz |
|
17. Dr. Victor Capesius |
(ab 4. Dezember 1959) |
18. Josef Klehr |
(ab 17. September 1960) |
19. Herbert Scherpe |
(ab 15. August 1961) |
20. Emil Hanti |
(ab 26. Mai 1961) |
21. Gerhard Neubert |
(wegen Krankheit nicht mehr im Verfahren ab 23. Juli 1964, im zweiten Frankfurter Auschwitz-Prozeß (Strafsache 4 Ks 3/63) wieder angeklagt und wegen Beihilfe zum Mord in fünfunddreißig Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig) |
22. Emil Bednarek |
(ab 25. November 1960) |
geboren am 12. April 1895 in Hamburg; Sohn eines Postassistenten. Nach dem Besuch von Volks- und Realschule, die er mit dem Einjährigen verläßt, geht er in eine kaufmännische Lehre. Im August 1914 wird der Kriegsfreiwillige eingezogen, in Frankreich, in Rußland und in der Türkei steht er als Pionier an der Front, bei Kriegsende ist er Leutnant. Er schließt sich der Baltischen Landwehr an, um »das Vordringen des Bolschewismus in den Westen zu verhindern«. 1920 Rückkehr nach Hamburg. Er arbeitet in einer Agenturfirma, wird im gleichen Jahr vom Landgericht Hamburg zu acht Monaten Gefängnis und zwei Jahren Ehrverlust verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts führte er bei den Einsätzen im Baltikum erbeutete Rubel nicht ab; Mulka bestreitet heute diesen Sachverhalt. 1931 gründet er eine selbständige Import- und Export-Agentur. Mulka, der sich vor Gericht als überzeugt national denkender Deutscher deutet, nimmt als Reserveoffizier an einigen Übungen teil, wird zum Oberleutnant befördert. Dann wird seine Vorstrafe, die er verschwiegen hat, bekannt und das Reserveoffizierskorps stößt ihn aus. Die Tatsache, daß er ein Gesuch um Aufnahme in die NSDAP gestellt hat, übergeht er bei der Vernehmung zur Person, hingegen nicht, daß er unter dem Gefühl litt, nichts zur Kriegsführung habe beitragen können. Aus diesem Grund sei er der Waffen-SS beigetreten. Man habe ihn Anfang 1942 nach Auschwitz kommandiert, wo, wie es geheißen habe, ein Gefangenenlager mit großer Landwirtschaft zu betreuen gewesen sei. »Herr Vorsitzender, ich wußte 1942 noch nicht, was Auschwitz war. Daß es ein Konzentrationslager war, hörte ich erst, als ich mich bei dem damaligen Lagerkommandanten Höß meldete.« Im Mai übernahm er die Geschäfte des Adjutanten des Lagerkommandanten Höß. Wegen einer kritischen Äußerung über eine Rede von Goebbels, wird er im März 1943 verhaftet, jedoch wenig später wieder freigelassen. Das eingeleitete Verfahren wird eingestellt, Mulka nach Hamburg beurlaubt. Nach Beginn der Bombenangriffe stellt er sich dem »Höheren SS- und Polizeiführer Nordsee« zur Verfügung. »Mit einer Freiwilligenkompanie habe ich vielen Hunderten Menschen das Leben gerettet.« Anfang 1944 wird er zu einer SS-Pionierschule bei Prag versetzt, wegen Krankheit abermals nach Hamburg beurlaubt, wo er das Kriegsende erlebt. Am 8. Juni 1945 wird er interniert und bis zum 28. März 1948 in den Lagern Iserbrook, Neumünster, Eselheide bei Paderborn sowie in den Kriegsverbrecherlagern Fischbek und Neuengamme in Haft gehalten. Er will damals immer wieder darauf hingewiesen haben, daß er »durch das Schicksal gezwungen war, auch in Auschwitz Dienst zu tun«. Die Spruchkammer Hamburg-Bergedorf verurteilt ihn später zunächst zu eineinhalb Jahren Gefängnis, »wegen Kenntnis der Vorgänge in Auschwitz«, wie es Mulka formuliert, aber das Urteil wird revidiert und Mulka als Entlasteter in die Kategorie V eingestuft.
Mulka ist verheiratet und hat eine Tochter und einen Sohn; ein zweiter Sohn ist im letzten Krieg gefallen.
Der ehemalige SS-Hauptsturmführer, zu Beginn des Prozesses Angestellter in dem von ihm gegründeten und inzwischen seinem Sohn überschriebenen Geschäft, wird Ende 1960 in Untersuchungshaft genommen, später jedoch gegen eine Kaution von fünfzigtausend Mark wieder auf freien Fuß gesetzt.
Vor Gericht legt der Angeklagte Wert auf die Feststellung, daß er nie der SS oder irgendeiner Parteiorganisation angehört habe, sondern nur der Waffen-SS.
Über diesen Angeklagten sagte inder Voruntersuchung, laut Blatt 11165 der Akten, der Mitangeklagte Kaduk: »Ich habe mit Sicherheit wahrgenommen, daß Mulka auf der Rampe war. Die Herren sollen doch nicht leugnen heute, sondern als Männer zu dem stehen, was tatsächlich geschehen ist… Die Herren kamen mit dem Kübelwagen herausgefahren. Ich habe Baer gesehen, Höß gesehen und Mulka gesehen. Sie gingen an den Selektionsvorgängen vorbei und beobachteten deren Abwicklung. Praktisch haben sie die Oberaufsicht geführt.«
Und der Angeklagte Hofmann ließ in der gleichen Sache wissen, Blatt 12 069 der Akten: »Jeder, der in Auschwitz war, hat an der Rampe Dienst gemacht. Ob es sich nun um Kommandantur, Verwaltung, Kompanieführer der Wachtruppen oder Politische Abteilung handelt. Wenn mir zur Kenntnis gebracht wird, daß der Angeklagte Mulka behauptet, niemals bei einer Transportankunft zugegen gewesen zu sein, so kann ich darüber nur lachen. Die Angehörigen der Kommandantur waren ebenso zum Rampendienst eingeteilt, wie die Angehörigen des Schutzhaftlagers. Die Darstellung von Mulka, nicht dort gewesen zu sein, ist ebenso zu bewerten, als wenn ich behaupten würde, ich sei nicht dort gewesen.«
In der Hauptverhandlung werden sich Kaduk und Hofmann dieser protokollierten Aussagen nicht mehr erinnern.
Mulka wird unter anderem (was auch für die übrigen Angeklagten gilt) beschuldigt, in seiner Eigenschaft als Führer einer Wacheinheit und als Adjutant des Lagerkommandanten Höß an der Tötung einer unbestimmten Vielzahl von Häftlingen mitgewirkt zu haben.
geboren am 11. Dezember 1911 in Engershausen (Kreis Lübbecke); Sohn eines Bauunternehmers, der im Weltkrieg fällt. Er besucht die Volksschule, eine vierjährige kaufmännische Lehre schließt sich an. Von Herbst 1930 bis Ende 1932 ist Höcker arbeitslos, dann findet er eine Beschäftigung bei Notstandsarbeiten, bis zum April 1933; im Juni jenes Jahres wird er Kassengehilfe bei der Amtskasse in Preußisch-Oldendorf, später ist er an der Kreisparkasse in Lübbecke tätig. Im Oktober 1933 tritt er der SS bei, weil er, wie er sagt, als Angestellter einer Amtskasse gezwungen war, einer Formation der Partei beizutreten. Die SA habe ihn nicht nehmen wollen, da sei er eben zur SS gegangen. Der Unterschied sei ihm nicht klar gewesen. Sein Leben verläuft einige Jahre in ruhigen Bahnen. »Aus beruflichen Gründen« beantragt er die Aufnahme in die Partei, man schreibt das Jahr 1937, im November 1939 wird er zum 9. SS-Infanterie-Regiment nach Danzig eingezogen, ein halbes Jahr später zu einer SS-Totenkopf-Einheit in das Konzentrationslager Neuengamme versetzt. Von nun an führt ihn sein Weg – mit kurzen Unterbrechungen auf einem Truppenübungsplatz, in einer Vorbereitungslehrkompanie und in einer SS-Junkerschule – von einem Konzentrationslager ins andere. Ende Mai 1943 wird der Untersturmführer Höcker Adjutant im Vernichtungslager Majdanek bei Lublin. Ob ihm etwas von Tötungshandlungen dort bekanntgeworden sei, wird er während der Vernehmung zur Person gefragt; der Angeklagte schweigt. Ein Jahr später kommt er nach Auschwitz, als Adjutant des Kommandanten Baer, der etwa zur gleichen Zeit die Führung des Lagers übernimmt. Bis zur Auflösung des Lagers bleibt Höcker in Auschwitz, für vier bis sechs Wochen wird er Adjutant im Konzentrationslager Nordhausen, das Kriegsende erlebt er in einer Kampfgruppe, die sich im Raum Hamburg gebildet hat. Aus der britischen Kriegsgefangenschaft wird er Ende Januar 1946 entlassen; seine Tätigkeit in Lublin und Auschwitz verschweigt er bei der Befragung. Sechs Jahre später erstattet Höcker gegen sich selbst bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Anzeige, um ein Spruchkammerverfahren zu erwirken. Mit Strafbescheid vom 19. 1. 1953 erhält er eine Gefängnisstrafe von neun Monaten, die er jedoch auf Grund des Straffreiheitsgesetzes von 1954 nicht zu verbüßen braucht. Danach wird er Hauptkassierer bei der Kreissparkasse Lübbecke, die ihn, wie Höcker während der Vernehmung zur Person erklärt, im Juni 1963 »auf Grund von Zeitungsberichten« entläßt. »Dann war ich wieder Arbeiter.« Von diesem Tag an bezieht er Arbeitslosenunterstützung.
Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Höcker wird beschuldigt, als Adjutant des Lagerkommandanten Baer an der Tötung einer unbestimmten Vielzahl von Häftlingen mitgewirkt zu haben.
geboren am 19. Dezember 1906 in Stuttgart-Zuffenhausen; Sohn eines Kaufmanns, der nicht den besten Ruf genießt. Er besucht neun Jahre lang die Schule und erlangt 1922 die mittlere Reife. Eine dreijährige Lehre beendet er mit der Kaufmannsgehilfenprüfung. Im Sommer 1925 beginnt er eine Tätigkeit als Angestellter beim Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, Gaugeschäftsstelle Stuttgart. Boger ist zu dieser Zeit schon drei Jahre Mitglied der Nationalsozialistischen Jugendbewegung, der späteren Hitlerjugend: »Ich war ein alter Hase in der nationalsozialistischen Bewegung.« In die NSDAP und in die SA tritt er 1929 ein, bis Ende 1929 ist er Mitglied im Artamanen-Bund, einer Freiwilligen-Organisation, deren Ziel es ist, die nichtexistente allgemeine Wehrpflicht durch einen freiwilligen Arbeitsdienst auf dem Lande zu ersetzen. In der Folge ist Boger bei verschiedenen Firmen in Stuttgart, Dresden und Friedrichshafen als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. In Dresden schließt er sich 1930 der SS an. Im Frühjahr 1932 wird er arbeitslos, ein Jahr später, am 5. März 1933, erhält er als Angehöriger der SS eine Einberufung zur Hilfspolizei nach Friedrichshafen, am 1. Juli des gleichen Jahres wird er zur Politischen Bereitschaftspolizei in Stuttgart versetzt, nach sechswöchigem Dienst zur Württembergischen Politischen Polizei, ebenfalls in Stuttgart, im Oktober 1933 zur Außenstelle der Politischen Polizei in Friedrichshafen. Nachdem er von Herbst 1936 bis zum Frühjahr 1937 in Stuttgart die Polizeifachschule besucht und die Kriminalanwärterprüfung abgelegt hat, wird er im März 1937 zum Kriminalkommissar im Landesdienst befördert. Bei Kriegsausbruch wird er zur Staatspolizeistelle Zichenau kommandiert, drei Wochen später mit dem Aufbau und der Leitung des Grenzpolizeikommissariats in Ostrolenka beauftragt.