[1]Graf/Dirnberger/Gaß
Gemeinden in der Energiewende
[2][3]Gemeinden in der Energiewende
Örtliche Energiepolitik – Vertreter örtlicher Interessen – Energieverbraucher – Energiewirtschaftliche Betätigung
von
Stefan Graf
Referent für Energiepolitik und -recht
beim Bayerischen Gemeindetag
Dr. Franz Dirnberger
Referent für Baurecht und Ständiger Vertreter
des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds
des Bayerischen Gemeindetags
und
Dr. Andreas Gaß
Referent für kommunales Wirtschaftsrecht
beim Bayerischen Gemeindetag
mit einer Einleitung von Dr. Jürgen Busse
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Bayerischen Gemeindetags
Kommunal- und Schul-Verlag · Wiesbaden
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[5]Inhalt
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
Kommunale Grundpositionen zur Energiewende
Kapitel 1
Die Ziele der Energiewende
1.Ende 2022 wird die Stromerzeugung durch Atomkraft eingestellt
1.1Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“
1.2Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende
2.Der Energiesektor soll spätestens 2050 kaum mehr CO2 ausstoßen
2.1Mehrheit der Wissenschaftler: „Weiter so“ beim weltweiten Treibhausgasausstoß hat katastrophale Folgen
2.1.1Erderwärmung nachgewiesen
2.1.2Hauptursache Treibhausgase „sehr wahrscheinlich“
2.1.3Je nach zukünftigem Treibhausgasausstoß Erwärmung zwischen 1,8 und 4 Grad
2.2Das 2-Grad-Ziel und seine Konsequenzen für den weltweiten CO2-Ausstoß
2.3Stand des weltweiten CO2-Ausstoßes und der Klimaschutzbemühungen
2.4Die Klimaschutzziele und die Konsequenzen für den Energiesektor
2.4.1Die Klimaschutzziele Deutschlands (und der EU)
2.4.2Auswirkungen auf Energieverbrauch und -erzeugung
2.4.3Ziele für einzelne Energieformen und Verbrauchsektoren
Kapitel 2
Wo sich die Energiewende besonders auf den ländlichen Raum Bayerns auswirkt
1.Der Umbau der Stromversorgung findet hauptsächlich im ländlichen Raum statt
1.1Erzeugungsanlagen
1.1.1Photovoltaikanlagen
1.1.2Windkraftanlagen
1.1.3Biogasanlagen
1.1.4Wasserkraft
1.1.5Tiefengeothermie
[6]1.2Pumpspeicherkraftwerke
1.3Ausbau der Strominfrastruktur
1.3.1Neue Stromautobahnen im Höchstspannungsnetz (Übertragungsnetz)
1.3.2Erheblicher Ausbau- und Innovationsbedarf im Verteilnetz
2.Die Gebäude sollen annähernd klimaneutral werden
2.1Neubauten
2.2Bestandssanierung
3.Erhebliche Veränderungen beim Individualsowie dem Güterverkehr
3.1Vorgaben des Klimaschutzes für den Verkehrsbereich
3.2Effizienzsteigerung im Verkehr: Ausbau der Trassen für den Schienengüterverkehr geplant
3.3Elektroautos als Zukunft des Individualverkehrs
Kapitel 3
Gemeindliche Energiepolitik
1.Wer kümmert sich im Rathaus um die Energiepolitik?
1.1Unterstützung durch externe Berater
1.1.1Einstiegsunterstützung durch Energiecoaching
1.1.2Dauerhafte Beratung von Gemeinden
1.1.2.1European Energy Award (eea)
1.1.2.2Der Masterplan 100% Klimaschutz: Neuer Ansatz für eine dauerhafte Begleitung
1.2Einstellung von Fachpersonal
1.3Qualifizierung von eigenem Personal
2.Das richtige Konzept für die örtliche Energiepolitik
2.1Klimaschutzkonzepte – umfassend Handlungsfelder aufzeigen
2.1.1Überblick über die Inhalte
2.1.2Beispiele
2.1.3Förderung
2.2Energienutzungsplan – ausgerichtet am Zieldreieck der Energiepolitik
2.2.1Förderschwerpunkt „Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne“
2.2.2Arbeitsgemeinschaft Energienutzungspläne des Bayerischen Gemeindetags
2.2.2.1Zielrichtung
2.2.2.2Phasen der Erstellung eines Energienutzungsplans
2.2.3Beispiele
2.3Teilkonzepte – Beschränkung auf einzelne Handlungsfelder
2.3.1Quartierskonzept – Gebäudewärme im Blickfeld
[7]2.3.2Klimaschutzteilkonzepte – viele Handlungsfelder denkbar
3.Umsetzungsinstrumente für die gemeindliche Energiepolitik
3.1Steuerung der Standorte von Energieversorgungsanlagen
3.1.1Unterschiedliche rechtliche Ausgangspunkte bei den einzelnen Erzeugungsarten
3.1.2Windkraft
3.1.2.1Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
3.1.2.2Steuerung durch Flächennutzungsplan
3.1.3Biomasse
3.1.3.1Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
3.1.3.2Steuerung durch Flächennutzungsplan
3.1.4Gebäudeabhängige Solaranlagen
3.1.4.1Zulässigkeit nach der BauNVO
3.1.4.2Festsetzungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
3.1.4.2.1Gebäudeausrichtung steuern (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
3.1.4.2.2Abstandsflächen optimieren (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB)
3.1.4.3Besondere Voraussetzungen im Außenbereich
3.1.4.4Materielle Vorschriften außerhalb des BauGB
3.1.4.4.1Art. 8 BayBO – Verunstaltungsverbot
3.1.4.4.2Art. 81 BayBO – Gestaltungssatzungen
3.1.4.4.3Denkmalschutz
3.1.5Freiflächenphotovoltaik
3.1.5.1Die Hürde des EEG
3.1.5.2Planungsrecht
3.1.6Sonstige Energieversorgungseinrichtungen
3.1.7Tiefengeothermie
3.2Besserer Wärmeschutz und Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden
3.3Weitergehende Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien
3.3.1Durch Bestimmungen einer Ortssatzung?
3.3.2Durch Bebauungsplan?
3.3.3Städtebauliche Verträge, Verkauf gemeindeeigener Grundstücke an Bauwillige
3.4Brennstoffverwendungsverbote und -beschränkungen
3.4.1Über das Bauplanungsrecht?
3.4.2Durch Verordnung?
3.4.3Städtebauliche Verträge, Verkauf gemeindeeigener Grundstücke an Bauwillige
3.5Anschluss- und Benutzungszwang bezogen auf Wärmenetze
[8]Kapitel 4
Damit die Energiewende den ländlichen Raum nicht überrollt: Anwalt der örtlichen Interessen
1.Finanzielle Teilhabe der Gemeinden
1.1Beteiligung an Bodenwertsteigerung im Zuge von Konzentrationszonenplanungen durch städtebaulichen Vertrag
1.1.1Frühzeitiger Zwischenerwerb von windkraftgeeigneten Flächen
1.1.2Frühzeitiger Zwischenerwerb mit Nachzahlungsvereinbarung
1.1.3Pachtmodelle
1.2Gewerbesteuer sichern
1.2.1Besondere Zerlegungsregelung für Windkraft- und PV-Anlagen
1.2.2Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung
1.3Entgelte für Einspeiseleitungen
1.3.1Einspeiser auf Leitungsverlegung im öffentlichen Straßengrund angewiesen
1.3.2Einlegung von Einspeiseleitungen kann im Regelfall durch die Gemeinde nicht verweigert werden
1.3.3Gestattungsentgelt in welcher Höhe?
1.4Einnahmen aus der Verpachtung kommunaler Liegenschaften
1.4.1Vermeidung der verfahrensrechtlichen Vorgaben für Baukonzessionen
1.4.2Transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des Pächters
1.5Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen für Stromtrassen
1.5.1Ausgleichszahlungen an Gemeinden für Freileitungen des Höchst- und Hochspannungsübertragungsnetzes
1.5.1.1Neue Grundlage für Ausgleichszahlungen an die Gemeinden
1.5.1.2Hinweise zur Umsetzung
1.5.2Entschädigungszahlungen für Leitungen auf gemeindlichem Eigentum
1.5.2.1Leitungen in öffentlichen Verkehrswegen
1.5.2.1.1Keine Entschädigungen für Ortsnetzleitungen
1.5.2.1.2Entschädigungsanspruch für sonstige Energieleitungen in öffentlichen Verkehrswegen
1.5.2.2Leitungen auf fiskalisch genutztem Grund
2.Unterstützung von Bürgerbeteiligungsmodellen
2.1Zugriff auf geeignete Grundstücke für erneuerbare Energien-Anlagen ermöglichen
[9]2.1.1Gemeindliche Grundstücke
2.1.2Staatsforstflächen
2.1.3Privatgrundstücke
2.1.3.1Über die Bauleitplanung Bürgerwindparks ermöglichen
2.1.3.1.1Festsetzung Bürgerwindpark als „Art der baulichen Nutzung“?
2.1.3.1.2Grundstückszugriff über städtebaulichen Vertrag ermöglichen
2.1.3.1.3Vorkaufsrechtsfestsetzung nach § 25 BauGB
2.1.3.2Über Anreiz private Eigentümer für Standortsicherungsvertrag gewinnen
2.2Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten von Bürgerbeteiligungsmodellen
2.2.1EE-Potenziale in der Gemeinde ermitteln
2.2.2Initialzündung durch Gemeinde
2.2.3Gemeinde als Organisator?
2.2.3.1Bürgerbeteiligungsmodelle erfordern Spezialwissen
2.2.3.2Bürgerbeteiligungsmodelle über Energieversorgungsunternehmen oder Banken
2.2.3.3Bürgerbeteiligung bei energiewirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde
3.Interessenwahrung beim Ausbau des Übertragungsnetzes
3.1Szenariorahmen der Netzbetreiber
3.2Nationaler Netzentwicklungsplan
3.3Bundesbedarfsplangesetz
3.4Bundesfachplanung
3.5Bundeseinheitliches Planfeststellungsverfahren
3.5.1Zum Verfahren
3.5.2Verhältnis zur kommunalen Planungshoheit
3.5.3Wann gemeindliche Belange zu berücksichtigen sind
Kapitel 5
Die Gemeinde als Energieverbraucher
1.Grundlage Energiemanagement
1.1Was ist Energiemanagement?
1.2Aufgaben im Energiemanagement
1.2.1Energiecontrolling
1.2.2Betriebsoptimierung
1.2.3Beeinflussung des Nutzerverhaltens
1.2.4Gebäudeanalysen, Energiekonzepte im Bestand
1.2.5Mitwirkung bei Planung, Bau und Sanierung
1.2.6Energiebeschaffung
1.2.7Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit
[10]1.3Wer macht das Energiemanagement?
1.4Fortbildungsmöglichkeit der Bay. Verwaltungsschule Energiemanager/-innen (BVS)
1.5Förderung
1.5.1Bayerisches CO2-Minderungsprogramm
1.5.2Klimaschutzinitiative des Bundes
2.Investive energetische Maßnahmen für Gebäude
2.1Grundlage Energieeinsparkonzepte
2.1.1Was ist ein Energieeinsparkonzept?
2.1.2Fördermöglichkeiten
2.1.2.1BayINVENT des Wirtschaftsministeriums
2.1.2.2Bay. CO2-Minderungsprogramm
2.1.2.3Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums
2.1.2.3.1Gebäudebewertung
2.1.2.3.2Feinanalysen
2.2Finanzierung von energetischen Sanierungen
2.2.1Förderung
2.2.2Grundsätze der Kreditaufnahme
2.2.3Contracting als Alternative zur Kreditaufnahme
2.2.3.1Energiespar-Contracting
2.2.3.2Energieliefer-Contracting
3.Beschaffung
4.Besondere Handlungsfelder
4.1Straßenbeleuchtung
4.1.1Gründe für Energieeinsparmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung
4.1.2Überblick über Einsparmaßnahmen
4.1.3Sachstand der LED-Technik
4.1.4Planvolle Vorgehensweise
4.1.5Finanzierung
4.1.5.1Zuschussprogramm der Klimaschutzinitiative
4.1.5.2Contracting
4.1.5.3Gefördertes Kreditangebot
4.2Abwasserbeseitigung
4.2.1Benchmarking Abwasser Bayern
4.2.2Energienutzungsplan
4.2.3Energieanalyse
4.3Trinkwasserversorgung
4.3.1Effizienz- und Qualitätsuntersuchung
4.3.2Energieanalyse
4.4Schwimmbäder
[11]Kapitel 6
Energieversorgung: Welche Rolle sollen die Gemeinden spielen?
1.Energieversorgung: ein breites Betätigungsfeld
2.Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Energiewirtschaft
2.1Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
2.2Örtlichkeitsprinzip
2.3Besondere Vorgaben für Unternehmen in Privatrechtsform
2.4Haushaltsrecht und Kreditaufnahmen
2.5Vergaberecht
3.Erneuerbare Energie-Anlagen in kommunaler Hand?
3.1Wirtschaftlichkeitsberechnung statt Goldgräberstimmung
3.2Standortsicherung
3.2.1Kriterien für die Standortauswahl
3.2.2Wissensvorsprung durch Bauleitplanung nutzen
3.2.3Standortsicherungsvertrag
3.2.4Gestattungsvertrag
3.2.5Viele Grundstückseigentümer: was nun?
3.3Mögliche kommunale Modelle
3.3.1Regie- und Eigenbetriebe
3.3.2Zweckverband
3.3.3(Gemeinsames) Kommunalunternehmen
3.3.4Aktiengesellschaft (AG)
3.3.5Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
3.3.6Kommanditgesellschaft (KG)
3.3.7GmbH & Co. KG
3.3.8Genossenschaft
3.4Rechtsformenwahl
3.4.1Maßgebliche Entscheidungskriterien
3.4.2Welche Rechtsform ist die richtige?
3.5Bürgerbeteiligung?
3.5.1Bürgerenergieanlagen mit Unterstützung der Gemeinde
3.5.2Gemeindliche Unternehmen: „citizen value“
3.5.3Gemeindliche Unternehmen mit Bürgerbeteiligung
3.5.4Einbindung der Bürger als Kapitalgeber
3.5.5Beteiligung der Gemeinde an Bürgerenergieanlagen oder Investorengesellschaften?
3.6Sollen die Gemeinden wirklich selbst Energieerzeuger werden?
4.Kommunalisierung der örtlichen Stromnetze?
4.1Was ist eigentlich „Kommunalisierung“?
4.1.1Häufigste Variante: Das Ortsnetz wird dem Stadtwerkenetz zugeschlagen
[12]4.1.2Seltene Variante: Die Kommune verschafft sich Einfluss auf „ihr“ Ortsnetz
4.2Sind Kommunalisierungen ein wichtiger Beitrag zur Energiewende?
4.2.1Förderung von örtlichen erneuerbaren Energien-Anlagen?
4.2.2Können „Graustrom“ und nicht örtlich erzeugter Strom aus dem Netz ausgeschlossen werden?
4.2.3Werden dann die Ortsnetze schneller für die Energiewende umgebaut?
4.2.4Ist Kommunalisierung der Baustein für ein örtliches Stromversorgungssystem?
4.3Profitieren Bürger und Unternehmen durch günstigere Strompreise?
4.4Ist der Gemeinde die Eigenkapitalrendite gesichert?
Stichwortverzeichnis
[13]Vorwort
Der Bayerische Gemeindetag ist für die kreisangehörigen Gemeinden 2008 der Bayerischen Klimaallianz beigetreten und hat im Rahmen der gemeinsamen Erklärung mit der Staatsregierung erstmals das Rollenverständnis und die Aufgaben der Gemeinden in der Energiewende umrissen (http://www.klimaallianz.bayern.de/partner/baygt/index.htm). Seither wird kontinuierlich daran gearbeitet, das Handlungsprofil der Gemeinden im Energiebereich zu schärfen. Ein wichtiger Meilenstein war die Landesversammlung 2010 (Iphofen), die unter dem Motto stand: „Bayerns Gemeinden gehen voran: Energieplanung, Klimaschutz und Wertschöpfung.“ Im Vorfeld wurde ein Arbeitskreis mit Bürgermeistern aus allen bayerischen Bezirken eingerichtet, die als Pioniere Herausragendes im Bereich der kommunalen Energiepolitik geleistet haben. Das Gremium hat ein Thesenpapier erarbeitet, das sich mit dem kurz vor der Landesversammlung verabschiedeten Energiekonzept der Bundesregierung auseinandersetzt und Schlussfolgerungen für die Gemeinden zieht. Begleitend ist eine umfangreiche Dokumentation erschienen, in der systematisch sämtliche Aktionsbereiche gemeindlicher Energie- und Klimapolitik aufgezeigt werden. Jedes Themenfeld wird eigens von einem Fachmann dargestellt (Zusammenstellung und Thesen unter: http://www.bay-gemeindetag.de/Informationen/LeitfaedenundBroschueren.aspx)
In der Folge fanden fünf Regionalveranstaltungen statt, um bei den Mitgliedern die auf der Landesversammlung beschlossenen Thesen rückzukoppeln und die wichtigsten Handlungsfelder herauszuarbeiten. Schließlich wurden die Themen Energieplanung, Bürgerbeteiligungsmodelle und die Gemeinde als Energieversorger in Seminaren mit Fachleuten und Bürgermeistern erläutert und diskutiert.
Mit dem vorliegenden Buch geht der Bayerische Gemeindetag in der Positionsbestimmung einen Schritt weiter, um den aktuellen Bedürfnissen der Gemeinden gerecht zu werden. Es wird die Perspektive gewechselt: Die Gemeinden werden nicht als örtliche Vollzugsbehörde der Energiewende begriffen, die Energiewende wird als eine Herausforderung für die Gemeinden in den ihnen qua Bayerischer Verfassung zugeschriebenen Rollen verstanden. An einem Beispiel festgemacht, gehört es zur Aufgabe der Gemeinden als Immobilieneigentümer (Rathaus, Schulen etc.), mögliche Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen am Wirtschaftlichkeitsgebot auszurichten. Führt die Gemeinde dagegen energetische Sanierungsmaßnahmen durch, die sich nicht in einem absehbaren Zeitraum amortisieren, verlässt sie die ihr vorgegebene Rolle. Abstrakt ausgedrückt: Die Gemeinden sind nicht Akteur der Energiewende, sondern ein gesellschaftlicher Akteur mit vielfältigen Aufgaben. Die von der Europa-, Bundes- und Landespolitik an die Gemeinden herangetragenen Ziele der Energiewende werden im Spannungsfeld mit anderen Aufgaben und Zielen gemeindlicher Politik gesehen und abgewogen.
Getreu dieser Perspektive werden, aufbauend auf einer kurzen Erläuterung der Ziele der Energiewende (Kapitel 1), die in der Umsetzung zu erwartenden[14] spezifischen Herausforderungen für den ländlichen Raum (Kapitel 2) dargestellt. Es wird verdeutlicht, dass der Atomausstieg nur eine erste Wegstrecke (unter Umständen sogar ein Umweg) hin zum von der Weltgemeinschaft anerkannten Ziel der annähernden CO2-Freiheit der Energieversorgung ist. Die dafür erforderlichen tiefgreifenden Veränderungen unseres Energieverbrauchs und unserer Energieversorgung werden in ihren Auswirkungen auf den ländlichen Raum bezogen.
Die Gemeinden sind mit diesen Herausforderungen nicht nur als Träger einer Aufgabe konfrontiert, sondern in vier verschiedenen Funktionen betroffen:
Da die Gemeinden wie auch der Bayerische Gemeindetag grundsätzlich zu den Zielen der Energiewende stehen, wird die Rolle des Trägers der Energiepolitik für die örtliche Gemeinschaft vorangestellt (Kapitel 3). Vorfrage für kleine Gemeinden ist allerdings, wie sie es bewerkstelligen sollen, die erforderliche Fachkompetenz für eine örtliche Energiepolitik aufzubauen (Kapitel 3 Erl. 1.). Sodann gilt es zu klären, welche konzeptionellen Ansätze (z. B. Klimaschutzkonzept, Energienutzungsplan, Energieeinsparkonzept) für welches politische Ziel (und welche Gemeindegröße) geeignet sind (Kapitel 3 Erl.2.). Auch wenn alle Konzepte auf die Akteursbeteiligung setzen, handelt es sich doch um nicht bindende Vorgaben. Deshalb sollten sich die Gemeinden darüber im Klaren sein, welche rechtlichen Instrumente ihnen zur Verfügung stehen, um auf Dritte in der Gemeinde (Bürger, Landwirte, Unternehmen etc.) Einfluss zu nehmen, damit diese in ihren Handlungsfeldern die Ziele der Energiewende verwirklichen. Der Schwerpunkt wird auf die Instrumente der Bauleitplanung gelegt (Kapitel 3 Erl. 3.).
Das Wohl der örtlichen Gemeinschaft steht im Mittelpunkt des gesamten gemeindlichen Handelns. Daraus ergibt sich, dass die Gemeinden alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtspositionen und Handlungsmöglichkeiten dafür zu nutzen haben, gegenüber den mit der Energiewende einhergehenden Herausforderungen Anwalt der örtlichen Interessen (Kapitel 4) zu sein. Intensiv werden die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe beleuchtet (Kapitel 4 Erl. 1.). Da die Betreiber der neuen Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus Akzeptanz- und Wertschöpfungsgründen möglichst Gemeindebürger sein sollten, werden verschiedenste Unterstützungsmöglichkeiten für Bürgerbeteiligungsmodelle ausgelotet (Kapitel 4 Erl. 2.). Da die Energiewende im Übertragungsnetzbereich für Bayern erhebliche Ausbauten mit sich bringen wird, werden eigens die zu durchlaufenden Verfahren und die Einflussmöglichkeiten der Gemeinden beleuchtet (Kapitel 4 Erl. 3.).
Gerade seitens der Europäischen Union wird immer stärker die Vorbildrolle der öffentlichen Hand beim Energiesparen, der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien betont. Tatsächlich spielen die Gemeinden, die über 80% des öffentlichen Gebäudebestandes innehaben, als Energieverbraucher eine wichtige Rolle (Kapitel 5). Die Gemeinden besitzen als Aufgabenträger der Daseinsvorsorge sehr unterschiedliche Liegenschaften und Anlagen (z. B. Schulen, Schwimmbäder und Kläranlagen), für die die Rahmenbedingungen bei Ein-[15] sparungen und mehr Effizienz jeweils besonders gelagert sind. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht deshalb die grundsätzliche Herangehensweise an die Thematik. Die Querschnittsthemen Energiemanagement, Energieeinsparkonzepte und Contracting werden näher beleuchtet. Für die einzelnen Liegenschafts- und Anlagentypen ist es nicht möglich, im Rahmen der vorliegenden Abhandlung detaillierte Hinweise zu geben. Deshalb wird ein Überblick über die qualitätsgesicherten Handreichungen gegeben. Zur Straßenbeleuchtung finden sich eigene fachliche Hinweise, da der Gemeindetag die Hebung von Einspar- und Effizienzmöglichkeiten in der Straßenbeleuchtung als besonders lohnenswert ansieht.
Die Gemeinden sind auch Gewährsträger der örtlichen Strom- und Gasversorgung. Von daher stellt sich stets die Frage nach der eigenen wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden im Bereich der Energieversorgung (Kapitel 6). Die Grundlage für eine Tätigkeit in den Segmenten der Energieversorgung – Erzeugung, Netz und Vertrieb – sind die hierfür bestehenden kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Im Anschluss wird – immer aus dem Blickwinkel der Gemeinde – der sich in vielen Gemeinden stellenden Frage näher nachgegangen, ob sie selbst im Bereich der Energieerzeugung tätig werden sollen. Neben dem „Ob“ der gemeindewirtschaftlichen Betätigung geht es insbesondere um das „Wie“: Welche kommunalen Modelle sind hier grundsätzlich möglich, welche Rechtsform ist die richtige und wie können die Bürger vor Ort – Stichwort Bürgerenergieanlagen – eingebunden werden, um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erreichen. Auf die wichtigen Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Standortsicherung wird zusätzlich eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Thema Kommunalisierung der Ortsnetze.
Franz Dirnberger hat wesentliche Teile von Kapitel 3 Erl. 3. und Andreas Gaß Kapitel 6 Erl. 1. bis 3. verfasst. Stefan Graf erstellte die übrigen Texte und hat das Buch konzipiert. Die Autoren danken Bärbel Baxmann für die redaktionelle Unterstützung und Letzterer Carola Zeisig für alles Weitere.
[16][17]Abkürzungsverzeichnis
Abs |
Absatz |
AEUV |
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
AG |
Aktiengesellschaft |
AGFW |
Arbeitsgemeinschaft für Wärme- und Heizwirtschaft |
AktG |
Aktiengesetz |
AKW |
Atomkraftwerk |
AllMBl |
Allgemeines Ministerialblatt |
ARegV |
Anreizregulierungsverordnung |
Art |
Artikel |
Az |
Aktenzeichen |
BaFin |
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
BauGB |
Baugesetzbuch |
B.A.U.M |
Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V. |
BauNVO |
Baunutzungsverordnung |
BayBO |
Bayerische Bauordnung |
BayGO |
Bayerische Gemeindeordnung |
BayImSchG |
Bayerisches Immissionsschutzgesetz |
BayStrWG |
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz |
BDEW |
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft |
BDI |
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. |
BGB |
Bürgerliches Gesetzbuch |
BGF |
Bruttogeschossfläche |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BHKW |
Blockheizkraftwerk |
BImSchG |
Bundes-Immissionsschutzgesetz |
BMU |
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
BNatSchG |
Bundesnaturschutzgesetz |
BNetzA |
Bundesnetzagentur |
BT-Drs. |
Bundestags-Drucksache |
BVerfG |
Bundesverfassungsgericht |
BVS |
Bayerische Verwaltungsschule |
bzw. |
beziehungsweise |
ca. |
circa |
CO2 |
Kohlenstoffdioxid |
[18] dB (A) |
Dezibel A |
dena |
Deutsche Energie-Agentur GmbH |
d. h. |
das heißt |
DIFU |
Deutsches Institut für Urbanistik |
DIN |
Deutsches Institut für Normung |
Drs. |
Drucksache |
DSchG |
Denkmalschutzgesetz |
DSL |
Digital Subsciber Line (Digitaler Teilnehmeranschluss) |
DSM |
Demand-Side-Management |
DStGB |
Deutscher Städte- und Gemeindebund |
DWA |
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. |
EE |
erneuerbare Energien |
eea |
European Energy Award |
EEG |
Erneuerbare-Energien-Gesetz |
EEWärmeG |
Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz |
E-Fahrzeuge |
Elektro-Fahrzeuge |
EffWB |
Effizienz-Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern |
EG |
Europäische Gemeinschaft |
ELC |
Energieliefer-Contracting |
EnBW |
Energie Baden-Württemberg AG |
EnEG |
Energieeinsparungsgesetz |
EnEV |
Energieeinsparverordnung |
EnLAG |
Energieleistungsausbaugesetz |
ENP |
Energienutzungsplan |
EnWG |
Energiewirtschaftsgesetz |
ESC |
Energiespar-Contracting |
etc |
et cetera |
EU |
Europäische Union |
EuGH |
Europäischer Gerichtshof |
EUR |
Euro |
e. V. |
eingetragener Verein |
EVG |
Elektronisches Vorschaltgerät |
EVU |
Energieversorgungsunternehmen |
EW |
Einwohner |
E-Wald |
Elektromobilität Bayerischer Wald |
eza! |
energie- und Umweltzentrum allgäu GmbH |
[19]ff |
fortfolgende |
FFE |
Forschungsstelle für Energiewirtschaft |
FFH |
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie |
GbR |
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts |
GenG |
Genossenschaftsgesetz |
GewStG |
Gewerbesteuergesetz |
GG |
Grundgesetz |
GHD |
Gewerbe, Handel, Dienstleistung |
GIS |
Geoinformationssysteme |
gKU |
gemeinsames Kommunalunternehmen |
GmbH |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GmbHG |
Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GW |
Gigawatt |
GWB |
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen |
GWh |
Gigawattstunde |
h |
Stunde |
ha |
Hektar |
HBO |
Hessische Bauordnung |
HCI |
Halogenmetalldampflampe |
HeizAnlV |
Heizungsanlagenverordnung |
HGB |
Handelsgesetzbuch |
HGÜ |
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung |
HQL |
Hochdruck-Quecksilberdampflampe |
HWK |
Handwerkskammer |
i. d. R. |
in der Regel |
IHK |
Industrie- und Handelskammer |
ILE |
Integrierte Ländliche Entwicklung |
inkl. |
inklusive |
INSEK |
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept |
IPCC |
Intergovernmental Panel on Climate Change |
ITZB |
Innovations-und Technologiezentrum Bayern |
i. H.v. |
in Höhe von |
i.V. m. |
in Verbindung mit |
KA |
Konzessionsabgabe |
KAGB |
Kapitalanlagengesetzbuch |
KAV |
Konzessionsabgabenverordnung |
[20]KEB |
Kommunaler Energiebeauftragter |
KfW |
Kreditanstalt für Wiederaufbau |
KG |
Kommanditgesellschaft |
km |
Kilometer |
KommHV |
Kommunalhaushaltsverordnung |
KommZG |
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit |
KU |
Kommunalunternehmen |
KUV |
Verordnung über Kommunalunternehmen |
KV |
Kilovolt |
KVG |
konventionelles Vorschaltgerät |
kW |
Kilowatt |
kWh |
Kilowattstunde |
KWK |
Kraft-Wärme-Kopplung |
LED |
Leuchtdiode (Licht emittierende Diode) |
LEW |
Lechwerke AG |
LfA |
Förderbank Bayern |
LfL |
Landesanstalt für Landwirtschaft |
LfU |
Landesamt für Umwelt |
LKW |
Lastkraftwagen |
m |
Meter |
MABl |
Ministerialamtsblatt |
max |
maximal |
min |
Minute |
Mio |
Millionen |
Mrd |
Milliarden |
MW |
Megawatt |
MWh |
Megawattstunde |
NABEG |
Netzausbaubeschleunigungsgesetz |
NAStromE-För |
Förderprogramm Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen |
NAV |
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsverordnung in Niederspannung (Netzanschlussverordnung) |
NAV-Leuchte |
Natriumdampfleuchte |
NEP |
Netzentwicklungsplan |
Nr. |
Nummer |
NZBau |
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht |
[21]o.Ä |
oder Ähnliches |
OHG |
offene Handelsgesellschaft |
OLG |
Oberlandesgericht |
OVG |
Oberverwaltungsgericht |
PKW |
Personenkraftwagen |
PV |
Photovoltaik |
rd |
rund |
REWAG |
Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG |
R-FGÜ |
Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen |
S |
Seite |
sec |
Sekunde |
sog |
sogenannte |
Std |
Stunde |
StMUG |
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit |
StromNEV |
Stromnetzentgeltverordnung |
SUP |
Strategische Umweltprüfung |
SW |
Stadtwerke |
SWM |
Stadtwerke München |
TA |
Technische Anleitung |
TC-TEL |
Kompakt-Leuchtstofflampen |
THG |
Treibhausgase |
TU |
Technische Universität |
TWh |
Terawattstunde |
TZE |
Technologiezentrum Energie |
u.a. |
unter anderem |
UNEP |
Umweltprogramm der Vereinten Nationen |
V |
Volt |
VBEW |
Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft |
vbw |
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. |
VermAnlG |
Vermögensanlagengesetz |
VGH |
Verwaltungsgerichtshof |
vgl |
vergleiche |
VgV |
Vergabeverordnung |
VKU |
Verband kommunaler Unternehmen e.V. |
VOB |
Vertragsordnung für Bauleistung |
[22]VwGO |
Verwaltungsgerichtsordnung |
WpPG |
Wertpapierprospektgesetz |
WSchV |
Wärmeschutzverordnung |
z. B |
zum Beispiel |
ZfK |
Zeitung für kommunale Wirtschaft |
Ziff |
Ziffer |
ZREU |
Zentrum für rationelle Energieanwendung und Umwelt GmbH |
[23]Literaturverzeichnis
Block/Graf, Kommunales Vertragsrecht, Link-Verlag
Bröll/Dirnberger/Jäde, Aktuelle Themen des Baurechts
Busse/Dirnberger, Die neue Bayerische Bauordnung
Fischer, Die Geschichte der Stromversorgung, VBEW
Geschwandtner, Die besondere Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft“: eine bekannte Unbekannte, in: VersorgungsWirtschaft 2013
Greb/Wegner, Die Vergabe von Konzessionen im Energiebereich, Link-Verlag
Henneke/Ritgen, Kommunales Energierecht, Kommunal- und Schul-Verlag
Huber, Energetische Gebäudesanierung in Zeiten knapper kommunaler Finanzen, Kommunale Praxis Bayern (KommP BY) 2010 S. 297ff.
Lödl/Kerber/Witzmann/Hoffmann/Metzger, Abschätzung des Photovoltaik-Potentials auf Dachflächen in Deutschland 2010
Palandt/Weidenkaff, BGB (71. Aufl. 2012), Verlag C. H. Beck
Schlichter/Stich/Driehaus/Paetow, Berliner Kommentar zum BauGB
Wurzel/Schraml/Becker, Rechtspraxis kommunaler Unternehmen, 2. Aufl. 2010