[1]Graf/Dirnberger/Gaß

Gemeinden in der Energiewende

[2][3]Gemeinden in der Energiewende

Örtliche Energiepolitik – Vertreter örtlicher Interessen – Energieverbraucher – Energiewirtschaftliche Betätigung

von

Stefan Graf

Referent für Energiepolitik und -recht
beim Bayerischen Gemeindetag

Dr. Franz Dirnberger

Referent für Baurecht und Ständiger Vertreter
des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds
des Bayerischen Gemeindetags

und

Dr. Andreas Gaß

Referent für kommunales Wirtschaftsrecht
beim Bayerischen Gemeindetag

mit einer Einleitung von Dr. Jürgen Busse

Geschäftsführendes Präsidialmitglied
des Bayerischen Gemeindetags

Kommunal- und Schul-Verlag · Wiesbaden

[5]Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung
Kommunale Grundpositionen zur Energiewende

Kapitel 1
Die Ziele der Energiewende

1.Ende 2022 wird die Stromerzeugung durch Atomkraft eingestellt

1.1Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“

1.2Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende

2.Der Energiesektor soll spätestens 2050 kaum mehr CO2 ausstoßen

2.1Mehrheit der Wissenschaftler: „Weiter so“ beim weltweiten Treibhausgasausstoß hat katastrophale Folgen

2.1.1Erderwärmung nachgewiesen

2.1.2Hauptursache Treibhausgase „sehr wahrscheinlich“

2.1.3Je nach zukünftigem Treibhausgasausstoß Erwärmung zwischen 1,8 und 4 Grad

2.2Das 2-Grad-Ziel und seine Konsequenzen für den weltweiten CO2-Ausstoß

2.3Stand des weltweiten CO2-Ausstoßes und der Klimaschutzbemühungen

2.4Die Klimaschutzziele und die Konsequenzen für den Energiesektor

2.4.1Die Klimaschutzziele Deutschlands (und der EU)

2.4.2Auswirkungen auf Energieverbrauch und -erzeugung

2.4.3Ziele für einzelne Energieformen und Verbrauchsektoren

Kapitel 2
Wo sich die Energiewende besonders auf den ländlichen Raum Bayerns auswirkt

1.Der Umbau der Stromversorgung findet hauptsächlich im ländlichen Raum statt

1.1Erzeugungsanlagen

1.1.1Photovoltaikanlagen

1.1.2Windkraftanlagen

1.1.3Biogasanlagen

1.1.4Wasserkraft

1.1.5Tiefengeothermie

[6]1.2Pumpspeicherkraftwerke

1.3Ausbau der Strominfrastruktur

1.3.1Neue Stromautobahnen im Höchstspannungsnetz (Übertragungsnetz)

1.3.2Erheblicher Ausbau- und Innovationsbedarf im Verteilnetz

2.Die Gebäude sollen annähernd klimaneutral werden

2.1Neubauten

2.2Bestandssanierung

3.Erhebliche Veränderungen beim Individualsowie dem Güterverkehr

3.1Vorgaben des Klimaschutzes für den Verkehrsbereich

3.2Effizienzsteigerung im Verkehr: Ausbau der Trassen für den Schienengüterverkehr geplant

3.3Elektroautos als Zukunft des Individualverkehrs

Kapitel 3
Gemeindliche Energiepolitik

1.Wer kümmert sich im Rathaus um die Energiepolitik?

1.1Unterstützung durch externe Berater

1.1.1Einstiegsunterstützung durch Energiecoaching

1.1.2Dauerhafte Beratung von Gemeinden

1.1.2.1European Energy Award (eea)

1.1.2.2Der Masterplan 100% Klimaschutz: Neuer Ansatz für eine dauerhafte Begleitung

1.2Einstellung von Fachpersonal

1.3Qualifizierung von eigenem Personal

2.Das richtige Konzept für die örtliche Energiepolitik

2.1Klimaschutzkonzepte – umfassend Handlungsfelder aufzeigen

2.1.1Überblick über die Inhalte

2.1.2Beispiele

2.1.3Förderung

2.2Energienutzungsplan – ausgerichtet am Zieldreieck der Energiepolitik

2.2.1Förderschwerpunkt „Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne“

2.2.2Arbeitsgemeinschaft Energienutzungspläne des Bayerischen Gemeindetags

2.2.2.1Zielrichtung

2.2.2.2Phasen der Erstellung eines Energienutzungsplans

2.2.3Beispiele

2.3Teilkonzepte – Beschränkung auf einzelne Handlungsfelder

2.3.1Quartierskonzept – Gebäudewärme im Blickfeld

[7]2.3.2Klimaschutzteilkonzepte – viele Handlungsfelder denkbar

3.Umsetzungsinstrumente für die gemeindliche Energiepolitik

3.1Steuerung der Standorte von Energieversorgungsanlagen

3.1.1Unterschiedliche rechtliche Ausgangspunkte bei den einzelnen Erzeugungsarten

3.1.2Windkraft

3.1.2.1Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

3.1.2.2Steuerung durch Flächennutzungsplan

3.1.3Biomasse

3.1.3.1Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

3.1.3.2Steuerung durch Flächennutzungsplan

3.1.4Gebäudeabhängige Solaranlagen

3.1.4.1Zulässigkeit nach der BauNVO

3.1.4.2Festsetzungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen

3.1.4.2.1Gebäudeausrichtung steuern (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

3.1.4.2.2Abstandsflächen optimieren (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB)

3.1.4.3Besondere Voraussetzungen im Außenbereich

3.1.4.4Materielle Vorschriften außerhalb des BauGB

3.1.4.4.1Art. 8 BayBO – Verunstaltungsverbot

3.1.4.4.2Art. 81 BayBO – Gestaltungssatzungen

3.1.4.4.3Denkmalschutz

3.1.5Freiflächenphotovoltaik

3.1.5.1Die Hürde des EEG

3.1.5.2Planungsrecht

3.1.6Sonstige Energieversorgungseinrichtungen

3.1.7Tiefengeothermie

3.2Besserer Wärmeschutz und Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden

3.3Weitergehende Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien

3.3.1Durch Bestimmungen einer Ortssatzung?

3.3.2Durch Bebauungsplan?

3.3.3Städtebauliche Verträge, Verkauf gemeindeeigener Grundstücke an Bauwillige

3.4Brennstoffverwendungsverbote und -beschränkungen

3.4.1Über das Bauplanungsrecht?

3.4.2Durch Verordnung?

3.4.3Städtebauliche Verträge, Verkauf gemeindeeigener Grundstücke an Bauwillige

3.5Anschluss- und Benutzungszwang bezogen auf Wärmenetze

[8]Kapitel 4
Damit die Energiewende den ländlichen Raum nicht überrollt: Anwalt der örtlichen Interessen

1.Finanzielle Teilhabe der Gemeinden

1.1Beteiligung an Bodenwertsteigerung im Zuge von Konzentrationszonenplanungen durch städtebaulichen Vertrag

1.1.1Frühzeitiger Zwischenerwerb von windkraftgeeigneten Flächen

1.1.2Frühzeitiger Zwischenerwerb mit Nachzahlungsvereinbarung

1.1.3Pachtmodelle

1.2Gewerbesteuer sichern

1.2.1Besondere Zerlegungsregelung für Windkraft- und PV-Anlagen

1.2.2Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung

1.3Entgelte für Einspeiseleitungen

1.3.1Einspeiser auf Leitungsverlegung im öffentlichen Straßengrund angewiesen

1.3.2Einlegung von Einspeiseleitungen kann im Regelfall durch die Gemeinde nicht verweigert werden

1.3.3Gestattungsentgelt in welcher Höhe?

1.4Einnahmen aus der Verpachtung kommunaler Liegenschaften

1.4.1Vermeidung der verfahrensrechtlichen Vorgaben für Baukonzessionen

1.4.2Transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des Pächters

1.5Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen für Stromtrassen

1.5.1Ausgleichszahlungen an Gemeinden für Freileitungen des Höchst- und Hochspannungsübertragungsnetzes

1.5.1.1Neue Grundlage für Ausgleichszahlungen an die Gemeinden

1.5.1.2Hinweise zur Umsetzung

1.5.2Entschädigungszahlungen für Leitungen auf gemeindlichem Eigentum

1.5.2.1Leitungen in öffentlichen Verkehrswegen

1.5.2.1.1Keine Entschädigungen für Ortsnetzleitungen

1.5.2.1.2Entschädigungsanspruch für sonstige Energieleitungen in öffentlichen Verkehrswegen

1.5.2.2Leitungen auf fiskalisch genutztem Grund

2.Unterstützung von Bürgerbeteiligungsmodellen

2.1Zugriff auf geeignete Grundstücke für erneuerbare Energien-Anlagen ermöglichen

[9]2.1.1Gemeindliche Grundstücke

2.1.2Staatsforstflächen

2.1.3Privatgrundstücke

2.1.3.1Über die Bauleitplanung Bürgerwindparks ermöglichen

2.1.3.1.1Festsetzung Bürgerwindpark als „Art der baulichen Nutzung“?

2.1.3.1.2Grundstückszugriff über städtebaulichen Vertrag ermöglichen

2.1.3.1.3Vorkaufsrechtsfestsetzung nach § 25 BauGB

2.1.3.2Über Anreiz private Eigentümer für Standortsicherungsvertrag gewinnen

2.2Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten von Bürgerbeteiligungsmodellen

2.2.1EE-Potenziale in der Gemeinde ermitteln

2.2.2Initialzündung durch Gemeinde

2.2.3Gemeinde als Organisator?

2.2.3.1Bürgerbeteiligungsmodelle erfordern Spezialwissen

2.2.3.2Bürgerbeteiligungsmodelle über Energieversorgungsunternehmen oder Banken

2.2.3.3Bürgerbeteiligung bei energiewirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde

3.Interessenwahrung beim Ausbau des Übertragungsnetzes

3.1Szenariorahmen der Netzbetreiber

3.2Nationaler Netzentwicklungsplan

3.3Bundesbedarfsplangesetz

3.4Bundesfachplanung

3.5Bundeseinheitliches Planfeststellungsverfahren

3.5.1Zum Verfahren

3.5.2Verhältnis zur kommunalen Planungshoheit

3.5.3Wann gemeindliche Belange zu berücksichtigen sind

Kapitel 5
Die Gemeinde als Energieverbraucher

1.Grundlage Energiemanagement

1.1Was ist Energiemanagement?

1.2Aufgaben im Energiemanagement

1.2.1Energiecontrolling

1.2.2Betriebsoptimierung

1.2.3Beeinflussung des Nutzerverhaltens

1.2.4Gebäudeanalysen, Energiekonzepte im Bestand

1.2.5Mitwirkung bei Planung, Bau und Sanierung

1.2.6Energiebeschaffung

1.2.7Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit

[10]1.3Wer macht das Energiemanagement?

1.4Fortbildungsmöglichkeit der Bay. Verwaltungsschule Energiemanager/-innen (BVS)

1.5Förderung

1.5.1Bayerisches CO2-Minderungsprogramm

1.5.2Klimaschutzinitiative des Bundes

2.Investive energetische Maßnahmen für Gebäude

2.1Grundlage Energieeinsparkonzepte

2.1.1Was ist ein Energieeinsparkonzept?

2.1.2Fördermöglichkeiten

2.1.2.1BayINVENT des Wirtschaftsministeriums

2.1.2.2Bay. CO2-Minderungsprogramm

2.1.2.3Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

2.1.2.3.1Gebäudebewertung

2.1.2.3.2Feinanalysen

2.2Finanzierung von energetischen Sanierungen

2.2.1Förderung

2.2.2Grundsätze der Kreditaufnahme

2.2.3Contracting als Alternative zur Kreditaufnahme

2.2.3.1Energiespar-Contracting

2.2.3.2Energieliefer-Contracting

3.Beschaffung

4.Besondere Handlungsfelder

4.1Straßenbeleuchtung

4.1.1Gründe für Energieeinsparmaßnahmen in der Straßenbeleuchtung

4.1.2Überblick über Einsparmaßnahmen

4.1.3Sachstand der LED-Technik

4.1.4Planvolle Vorgehensweise

4.1.5Finanzierung

4.1.5.1Zuschussprogramm der Klimaschutzinitiative

4.1.5.2Contracting

4.1.5.3Gefördertes Kreditangebot

4.2Abwasserbeseitigung

4.2.1Benchmarking Abwasser Bayern

4.2.2Energienutzungsplan

4.2.3Energieanalyse

4.3Trinkwasserversorgung

4.3.1Effizienz- und Qualitätsuntersuchung

4.3.2Energieanalyse

4.4Schwimmbäder

[11]Kapitel 6
Energieversorgung: Welche Rolle sollen die Gemeinden spielen?

1.Energieversorgung: ein breites Betätigungsfeld

2.Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Energiewirtschaft

2.1Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

2.2Örtlichkeitsprinzip

2.3Besondere Vorgaben für Unternehmen in Privatrechtsform

2.4Haushaltsrecht und Kreditaufnahmen

2.5Vergaberecht

3.Erneuerbare Energie-Anlagen in kommunaler Hand?

3.1Wirtschaftlichkeitsberechnung statt Goldgräberstimmung

3.2Standortsicherung

3.2.1Kriterien für die Standortauswahl

3.2.2Wissensvorsprung durch Bauleitplanung nutzen

3.2.3Standortsicherungsvertrag

3.2.4Gestattungsvertrag

3.2.5Viele Grundstückseigentümer: was nun?

3.3Mögliche kommunale Modelle

3.3.1Regie- und Eigenbetriebe

3.3.2Zweckverband

3.3.3(Gemeinsames) Kommunalunternehmen

3.3.4Aktiengesellschaft (AG)

3.3.5Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

3.3.6Kommanditgesellschaft (KG)

3.3.7GmbH & Co. KG

3.3.8Genossenschaft

3.4Rechtsformenwahl

3.4.1Maßgebliche Entscheidungskriterien

3.4.2Welche Rechtsform ist die richtige?

3.5Bürgerbeteiligung?

3.5.1Bürgerenergieanlagen mit Unterstützung der Gemeinde

3.5.2Gemeindliche Unternehmen: „citizen value“

3.5.3Gemeindliche Unternehmen mit Bürgerbeteiligung

3.5.4Einbindung der Bürger als Kapitalgeber

3.5.5Beteiligung der Gemeinde an Bürgerenergieanlagen oder Investorengesellschaften?

3.6Sollen die Gemeinden wirklich selbst Energieerzeuger werden?

4.Kommunalisierung der örtlichen Stromnetze?

4.1Was ist eigentlich „Kommunalisierung“?

4.1.1Häufigste Variante: Das Ortsnetz wird dem Stadtwerkenetz zugeschlagen

[12]4.1.2Seltene Variante: Die Kommune verschafft sich Einfluss auf „ihr“ Ortsnetz

4.2Sind Kommunalisierungen ein wichtiger Beitrag zur Energiewende?

4.2.1Förderung von örtlichen erneuerbaren Energien-Anlagen?

4.2.2Können „Graustrom“ und nicht örtlich erzeugter Strom aus dem Netz ausgeschlossen werden?

4.2.3Werden dann die Ortsnetze schneller für die Energiewende umgebaut?

4.2.4Ist Kommunalisierung der Baustein für ein örtliches Stromversorgungssystem?

4.3Profitieren Bürger und Unternehmen durch günstigere Strompreise?

4.4Ist der Gemeinde die Eigenkapitalrendite gesichert?

Stichwortverzeichnis

[13]Vorwort

Der Bayerische Gemeindetag ist für die kreisangehörigen Gemeinden 2008 der Bayerischen Klimaallianz beigetreten und hat im Rahmen der gemeinsamen Erklärung mit der Staatsregierung erstmals das Rollenverständnis und die Aufgaben der Gemeinden in der Energiewende umrissen (http://www.klimaallianz.bayern.de/partner/baygt/index.htm). Seither wird kontinuierlich daran gearbeitet, das Handlungsprofil der Gemeinden im Energiebereich zu schärfen. Ein wichtiger Meilenstein war die Landesversammlung 2010 (Iphofen), die unter dem Motto stand: „Bayerns Gemeinden gehen voran: Energieplanung, Klimaschutz und Wertschöpfung.“ Im Vorfeld wurde ein Arbeitskreis mit Bürgermeistern aus allen bayerischen Bezirken eingerichtet, die als Pioniere Herausragendes im Bereich der kommunalen Energiepolitik geleistet haben. Das Gremium hat ein Thesenpapier erarbeitet, das sich mit dem kurz vor der Landesversammlung verabschiedeten Energiekonzept der Bundesregierung auseinandersetzt und Schlussfolgerungen für die Gemeinden zieht. Begleitend ist eine umfangreiche Dokumentation erschienen, in der systematisch sämtliche Aktionsbereiche gemeindlicher Energie- und Klimapolitik aufgezeigt werden. Jedes Themenfeld wird eigens von einem Fachmann dargestellt (Zusammenstellung und Thesen unter: http://www.bay-gemeindetag.de/Informationen/LeitfaedenundBroschueren.aspx)

In der Folge fanden fünf Regionalveranstaltungen statt, um bei den Mitgliedern die auf der Landesversammlung beschlossenen Thesen rückzukoppeln und die wichtigsten Handlungsfelder herauszuarbeiten. Schließlich wurden die Themen Energieplanung, Bürgerbeteiligungsmodelle und die Gemeinde als Energieversorger in Seminaren mit Fachleuten und Bürgermeistern erläutert und diskutiert.

Mit dem vorliegenden Buch geht der Bayerische Gemeindetag in der Positionsbestimmung einen Schritt weiter, um den aktuellen Bedürfnissen der Gemeinden gerecht zu werden. Es wird die Perspektive gewechselt: Die Gemeinden werden nicht als örtliche Vollzugsbehörde der Energiewende begriffen, die Energiewende wird als eine Herausforderung für die Gemeinden in den ihnen qua Bayerischer Verfassung zugeschriebenen Rollen verstanden. An einem Beispiel festgemacht, gehört es zur Aufgabe der Gemeinden als Immobilieneigentümer (Rathaus, Schulen etc.), mögliche Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen am Wirtschaftlichkeitsgebot auszurichten. Führt die Gemeinde dagegen energetische Sanierungsmaßnahmen durch, die sich nicht in einem absehbaren Zeitraum amortisieren, verlässt sie die ihr vorgegebene Rolle. Abstrakt ausgedrückt: Die Gemeinden sind nicht Akteur der Energiewende, sondern ein gesellschaftlicher Akteur mit vielfältigen Aufgaben. Die von der Europa-, Bundes- und Landespolitik an die Gemeinden herangetragenen Ziele der Energiewende werden im Spannungsfeld mit anderen Aufgaben und Zielen gemeindlicher Politik gesehen und abgewogen.

Getreu dieser Perspektive werden, aufbauend auf einer kurzen Erläuterung der Ziele der Energiewende (Kapitel 1), die in der Umsetzung zu erwartenden[14] spezifischen Herausforderungen für den ländlichen Raum (Kapitel 2) dargestellt. Es wird verdeutlicht, dass der Atomausstieg nur eine erste Wegstrecke (unter Umständen sogar ein Umweg) hin zum von der Weltgemeinschaft anerkannten Ziel der annähernden CO2-Freiheit der Energieversorgung ist. Die dafür erforderlichen tiefgreifenden Veränderungen unseres Energieverbrauchs und unserer Energieversorgung werden in ihren Auswirkungen auf den ländlichen Raum bezogen.

Die Gemeinden sind mit diesen Herausforderungen nicht nur als Träger einer Aufgabe konfrontiert, sondern in vier verschiedenen Funktionen betroffen:

Da die Gemeinden wie auch der Bayerische Gemeindetag grundsätzlich zu den Zielen der Energiewende stehen, wird die Rolle des Trägers der Energiepolitik für die örtliche Gemeinschaft vorangestellt (Kapitel 3). Vorfrage für kleine Gemeinden ist allerdings, wie sie es bewerkstelligen sollen, die erforderliche Fachkompetenz für eine örtliche Energiepolitik aufzubauen (Kapitel 3 Erl. 1.). Sodann gilt es zu klären, welche konzeptionellen Ansätze (z. B. Klimaschutzkonzept, Energienutzungsplan, Energieeinsparkonzept) für welches politische Ziel (und welche Gemeindegröße) geeignet sind (Kapitel 3 Erl.2.). Auch wenn alle Konzepte auf die Akteursbeteiligung setzen, handelt es sich doch um nicht bindende Vorgaben. Deshalb sollten sich die Gemeinden darüber im Klaren sein, welche rechtlichen Instrumente ihnen zur Verfügung stehen, um auf Dritte in der Gemeinde (Bürger, Landwirte, Unternehmen etc.) Einfluss zu nehmen, damit diese in ihren Handlungsfeldern die Ziele der Energiewende verwirklichen. Der Schwerpunkt wird auf die Instrumente der Bauleitplanung gelegt (Kapitel 3 Erl. 3.).

Das Wohl der örtlichen Gemeinschaft steht im Mittelpunkt des gesamten gemeindlichen Handelns. Daraus ergibt sich, dass die Gemeinden alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtspositionen und Handlungsmöglichkeiten dafür zu nutzen haben, gegenüber den mit der Energiewende einhergehenden Herausforderungen Anwalt der örtlichen Interessen (Kapitel 4) zu sein. Intensiv werden die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe beleuchtet (Kapitel 4 Erl. 1.). Da die Betreiber der neuen Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus Akzeptanz- und Wertschöpfungsgründen möglichst Gemeindebürger sein sollten, werden verschiedenste Unterstützungsmöglichkeiten für Bürgerbeteiligungsmodelle ausgelotet (Kapitel 4 Erl. 2.). Da die Energiewende im Übertragungsnetzbereich für Bayern erhebliche Ausbauten mit sich bringen wird, werden eigens die zu durchlaufenden Verfahren und die Einflussmöglichkeiten der Gemeinden beleuchtet (Kapitel 4 Erl. 3.).

Gerade seitens der Europäischen Union wird immer stärker die Vorbildrolle der öffentlichen Hand beim Energiesparen, der Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien betont. Tatsächlich spielen die Gemeinden, die über 80% des öffentlichen Gebäudebestandes innehaben, als Energieverbraucher eine wichtige Rolle (Kapitel 5). Die Gemeinden besitzen als Aufgabenträger der Daseinsvorsorge sehr unterschiedliche Liegenschaften und Anlagen (z. B. Schulen, Schwimmbäder und Kläranlagen), für die die Rahmenbedingungen bei Ein-[15] sparungen und mehr Effizienz jeweils besonders gelagert sind. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht deshalb die grundsätzliche Herangehensweise an die Thematik. Die Querschnittsthemen Energiemanagement, Energieeinsparkonzepte und Contracting werden näher beleuchtet. Für die einzelnen Liegenschafts- und Anlagentypen ist es nicht möglich, im Rahmen der vorliegenden Abhandlung detaillierte Hinweise zu geben. Deshalb wird ein Überblick über die qualitätsgesicherten Handreichungen gegeben. Zur Straßenbeleuchtung finden sich eigene fachliche Hinweise, da der Gemeindetag die Hebung von Einspar- und Effizienzmöglichkeiten in der Straßenbeleuchtung als besonders lohnenswert ansieht.

Die Gemeinden sind auch Gewährsträger der örtlichen Strom- und Gasversorgung. Von daher stellt sich stets die Frage nach der eigenen wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden im Bereich der Energieversorgung (Kapitel 6). Die Grundlage für eine Tätigkeit in den Segmenten der Energieversorgung – Erzeugung, Netz und Vertrieb – sind die hierfür bestehenden kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben. Im Anschluss wird – immer aus dem Blickwinkel der Gemeinde – der sich in vielen Gemeinden stellenden Frage näher nachgegangen, ob sie selbst im Bereich der Energieerzeugung tätig werden sollen. Neben dem „Ob“ der gemeindewirtschaftlichen Betätigung geht es insbesondere um das „Wie“: Welche kommunalen Modelle sind hier grundsätzlich möglich, welche Rechtsform ist die richtige und wie können die Bürger vor Ort – Stichwort Bürgerenergieanlagen – eingebunden werden, um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erreichen. Auf die wichtigen Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Standortsicherung wird zusätzlich eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Thema Kommunalisierung der Ortsnetze.

Franz Dirnberger hat wesentliche Teile von Kapitel 3 Erl. 3. und Andreas Gaß Kapitel 6 Erl. 1. bis 3. verfasst. Stefan Graf erstellte die übrigen Texte und hat das Buch konzipiert. Die Autoren danken Bärbel Baxmann für die redaktionelle Unterstützung und Letzterer Carola Zeisig für alles Weitere.

[16][17]Abkürzungsverzeichnis

Abs

Absatz

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AG

Aktiengesellschaft

AGFW

Arbeitsgemeinschaft für Wärme- und Heizwirtschaft

AktG

Aktiengesetz

AKW

Atomkraftwerk

AllMBl

Allgemeines Ministerialblatt

ARegV

Anreizregulierungsverordnung

Art

Artikel

Az

Aktenzeichen

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BauGB

Baugesetzbuch

B.A.U.M

Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V.

BauNVO

Baunutzungsverordnung

BayBO

Bayerische Bauordnung

BayGO

Bayerische Gemeindeordnung

BayImSchG

Bayerisches Immissionsschutzgesetz

BayStrWG

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz

BDEW

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

BDI

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGF

Bruttogeschossfläche

BGH

Bundesgerichtshof

BHKW

Blockheizkraftwerk

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BMU

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz

BNetzA

Bundesnetzagentur

BT-Drs.

Bundestags-Drucksache

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVS

Bayerische Verwaltungsschule

bzw.

beziehungsweise

ca.

circa

CO2

Kohlenstoffdioxid

[18] dB (A)

Dezibel A

dena

Deutsche Energie-Agentur GmbH

d. h.

das heißt

DIFU

Deutsches Institut für Urbanistik

DIN

Deutsches Institut für Normung

Drs.

Drucksache

DSchG

Denkmalschutzgesetz

DSL

Digital Subsciber Line (Digitaler Teilnehmeranschluss)

DSM

Demand-Side-Management

DStGB

Deutscher Städte- und Gemeindebund

DWA

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

EE

erneuerbare Energien

eea

European Energy Award

EEG

Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEWärmeG

Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

E-Fahrzeuge

Elektro-Fahrzeuge

EffWB

Effizienz-Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern

EG

Europäische Gemeinschaft

ELC

Energieliefer-Contracting

EnBW

Energie Baden-Württemberg AG

EnEG

Energieeinsparungsgesetz

EnEV

Energieeinsparverordnung

EnLAG

Energieleistungsausbaugesetz

ENP

Energienutzungsplan

EnWG

Energiewirtschaftsgesetz

ESC

Energiespar-Contracting

etc

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EUR

Euro

e. V.

eingetragener Verein

EVG

Elektronisches Vorschaltgerät

EVU

Energieversorgungsunternehmen

EW

Einwohner

E-Wald

Elektromobilität Bayerischer Wald

eza!

energie- und Umweltzentrum allgäu GmbH

[19]ff

fortfolgende

FFE

Forschungsstelle für Energiewirtschaft

FFH

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

GbR

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

GenG

Genossenschaftsgesetz

GewStG

Gewerbesteuergesetz

GG

Grundgesetz

GHD

Gewerbe, Handel, Dienstleistung

GIS

Geoinformationssysteme

gKU

gemeinsames Kommunalunternehmen

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GW

Gigawatt

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GWh

Gigawattstunde

h

Stunde

ha

Hektar

HBO

Hessische Bauordnung

HCI

Halogenmetalldampflampe

HeizAnlV

Heizungsanlagenverordnung

HGB

Handelsgesetzbuch

HGÜ

Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung

HQL

Hochdruck-Quecksilberdampflampe

HWK

Handwerkskammer

i. d. R.

in der Regel

IHK

Industrie- und Handelskammer

ILE

Integrierte Ländliche Entwicklung

inkl.

inklusive

INSEK

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

IPCC

Intergovernmental Panel on Climate Change

ITZB

Innovations-und Technologiezentrum Bayern

i. H.v.

in Höhe von

i.V. m.

in Verbindung mit

KA

Konzessionsabgabe

KAGB

Kapitalanlagengesetzbuch

KAV

Konzessionsabgabenverordnung

[20]KEB

Kommunaler Energiebeauftragter

KfW

Kreditanstalt für Wiederaufbau

KG

Kommanditgesellschaft

km

Kilometer

KommHV

Kommunalhaushaltsverordnung

KommZG

Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit

KU

Kommunalunternehmen

KUV

Verordnung über Kommunalunternehmen

KV

Kilovolt

KVG

konventionelles Vorschaltgerät

kW

Kilowatt

kWh

Kilowattstunde

KWK

Kraft-Wärme-Kopplung

LED

Leuchtdiode (Licht emittierende Diode)

LEW

Lechwerke AG

LfA

Förderbank Bayern

LfL

Landesanstalt für Landwirtschaft

LfU

Landesamt für Umwelt

LKW

Lastkraftwagen

m

Meter

MABl

Ministerialamtsblatt

max

maximal

min

Minute

Mio

Millionen

Mrd

Milliarden

MW

Megawatt

MWh

Megawattstunde

NABEG

Netzausbaubeschleunigungsgesetz

NAStromE-För

Förderprogramm Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen

NAV

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsverordnung in Niederspannung (Netzanschlussverordnung)

NAV-Leuchte

Natriumdampfleuchte

NEP

Netzentwicklungsplan

Nr.

Nummer

NZBau

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

[21]o.Ä

oder Ähnliches

OHG

offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OVG

Oberverwaltungsgericht

PKW

Personenkraftwagen

PV

Photovoltaik

rd

rund

REWAG

Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG

R-FGÜ

Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen

S

Seite

sec

Sekunde

sog

sogenannte

Std

Stunde

StMUG

Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

StromNEV

Stromnetzentgeltverordnung

SUP

Strategische Umweltprüfung

SW

Stadtwerke

SWM

Stadtwerke München

TA

Technische Anleitung

TC-TEL

Kompakt-Leuchtstofflampen

THG

Treibhausgase

TU

Technische Universität

TWh

Terawattstunde

TZE

Technologiezentrum Energie

u.a.

unter anderem

UNEP

Umweltprogramm der Vereinten Nationen

V

Volt

VBEW

Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft

vbw

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

VermAnlG

Vermögensanlagengesetz

VGH

Verwaltungsgerichtshof

vgl

vergleiche

VgV

Vergabeverordnung

VKU

Verband kommunaler Unternehmen e.V.

VOB

Vertragsordnung für Bauleistung

[22]VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

WpPG

Wertpapierprospektgesetz

WSchV

Wärmeschutzverordnung

z. B

zum Beispiel

ZfK

Zeitung für kommunale Wirtschaft

Ziff

Ziffer

ZREU

Zentrum für rationelle Energieanwendung und Umwelt GmbH

[23]Literaturverzeichnis

Block/Graf, Kommunales Vertragsrecht, Link-Verlag

Bröll/Dirnberger/Jäde, Aktuelle Themen des Baurechts

Busse/Dirnberger, Die neue Bayerische Bauordnung

Fischer, Die Geschichte der Stromversorgung, VBEW

Geschwandtner, Die besondere Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft“: eine bekannte Unbekannte, in: VersorgungsWirtschaft 2013

Greb/Wegner, Die Vergabe von Konzessionen im Energiebereich, Link-Verlag

Henneke/Ritgen, Kommunales Energierecht, Kommunal- und Schul-Verlag

Huber, Energetische Gebäudesanierung in Zeiten knapper kommunaler Finanzen, Kommunale Praxis Bayern (KommP BY) 2010 S. 297ff.

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