Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
Impressum:
© Dr. Martin Berger
2., überarbeitete Auflage 2021
Herstellung und Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: 9783753450568
Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Dieses Werk ist in privater Eigenschaft verfasst und gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder. Die im Werk abgedruckten Screenshots sind der Onlineplattform ELSTER entnommen. Urheber der amtlichen Steuerformulare und der Onlineplattform ELSTER sind das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die einzelnen Obersten Finanzbehörden der Länder, insbesondere das Finanzministerium Schleswig-Holstein und das Sächsische Staatsministerium der Finanzen.
Bisher bot die Finanzverwaltung neben Mein ELSTER (auch ElsterOnline genannt) noch das beliebte Steuerprogramm ElsterFormular an, welches man auf den Computer herunterladen und installieren konnte. Leider hat sich die Finanzverwaltung entschieden, die Weiterentwicklung des Programms ElsterFormular einzustellen. Daher kann die Steuererklärung ab dem Besteuerungszeitraum 2020 nur noch mit der Onlineanwendung Mein ELSTER authentifiziert übertragen werden, sofern man nicht auf kommerzielle und kostenpflichtige Steuerprogramme von Drittanbietern oder auf die Abgabe als Papiererklärung ausweicht. Der Umstieg auf die Onlineanwendung Mein ELSTER bereitet oftmals Probleme, da die Bedienung des Programms komplexer ist und einen mehrstufigen Anmeldeprozess voraussetzt.
Dieser Ratgeber richtet sich an Angestellte, Familien und Rentner und soll die Einführung in die Onlineanwendung Mein ELSTER erleichtern. Schritt für Schritt werden die Anmeldeprozesse und Eingabemasken vorgestellt. Die Bedienung wird anhand der Formulare der Einkommensteuererklärung für 2020 und deren gebräuchlichen Anlagen dargestellt.
Dr. jur. Martin Berger
Leipzig, März 2021
Dr. jur. Martin Berger
Jurist
Führungskraft in der sächsischen Finanzverwaltung
steuerrechtliche Veröffentlichungen:
Bisher hatten Sie die Möglichkeit Ihre Einkommensteuererklärung in Papierform, per ElsterFormular, per Mein ELSTER (auch ELSTER Online genannt) oder mit einer Software eines kommerziellen Drittanbieters abzugeben. Das beliebte von der Finanzverwaltung bereitgestellte Programm ElsterFormular, welches Sie herunterladen und auf Ihrem Computer installieren konnten, wird leider nicht mehr für die Einkommensteuer 2020 zur Verfügung gestellt.
Sofern Sie keine kommerzielle (kostenpflichtige) Software eines Drittanbieters verwenden wollen, haben Sie nur noch die Auswahl zwischen der klassischen Abgabe in Papierform oder elektronisch zertifiziert mit dem Onlineprogramm „Mein ELSTER“1.
Wollen Sie die Steuererklärung in Papierform einreichen, so dürfen Sie keine (auch keine nebenberuflichen) Einkünfte aus Gewerbe, aus Selbstständigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft haben2. Sofern Sie als Unternehmer tätig sind, müssten Sie Ihre Steuererklärung(en) elektronisch übermitteln (Mein ELSTER oder Drittanbietersoftware).
Als Privatperson (Nichtunternehmer) können Sie die amtlichen grünen Formularvordrucke verwenden. Alternativ können Sie auch schwarz/weiß Kopien der amtlichen Formulare verwenden oder die Daten in spezielle Computerprogramme eingeben und danach ausdrucken. Die amtlichen Papierformulare bekommen Sie in Ihrem Finanzamt oder online im PDF-Format zum Ausdrucken3.
Beachten Sie aber: Für die Steuererklärung ist die besondere amtliche Form zwingend vorgeschrieben. Sie müssen also die amtlichen Formulare verwenden. Selbst gestaltete Erklärungen bzw. Phantasieformulare müssen nicht akzeptiert werden. Auch müssen die amtlichen Formulare gut lesbar sein. Können die Erklärungen (unlesbar bzw. Phantasieformular) nicht verarbeitet werden, gilt die Steuererklärung als nicht abgegeben. Das kann weitreichende Folgen haben (z.B. Schätzungen, Verspätungszuschläge, etc.).
Alternativ können Sie jedoch die Steuererklärung auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Dazu stellt Ihnen die Finanzverwaltung die kostenlose Onlineanwendung Mein ELSTER zur Verfügung. Die Onlineanwendung Mein ELSTER setzt jedoch einen einmaligen umständlichen Anmeldungsprozess voraus.
Mit dem alten Softwareprogramm ElsterFormular hatten Sie die Möglichkeit, auch ohne vorherige Anmeldung eine Steuererklärung elektronisch zu übermitteln, indem Sie die Steuererklärung komprimiert ausgedruckt und händisch unterschrieben haben. Die Unterschrift mussten Sie dann auf dem Postweg an das Finanzamt übersenden. Das geht nun nicht mehr.
Wenn Sie allerdings bereits mit ElsterFormular ein Softwarezertifkat erhalten haben, können Sie diese Zugangsdaten weiterhin für die Onlineanwendung Mein ELSTER verwenden und müssen sich nicht erneut anmelden. Entsprechendes gilt für den erhaltenen Abrufcode für eDaten (Stichwort: vorausgefüllte Steuererklärung).
Das ELSTER-Portal finden Sie auf der Webseite www.elster.de
Mit Mein ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung einfach am PC ausfüllen. Die Daten werden nach Eingabe automatisch auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit überprüft und im Anschluss verschlüsselt über das Internet an das jeweilige Finanzamt übertragen.
Folgende Vorteile bietet die elektronische Übermittlung:
Nachteilig ist jedoch der nun zwingende, einmalige Registrierungs- und Anmeldeaufwand, der mehrere Wochen dauert. Sie können nun nicht mehr -wie es noch mit ElsterFormular möglich war- ohne Anmeldung eine Steuererklärung elektronisch übermitteln.
Die Vorteile der elektronischen Übermittlung überwiegen dennoch. Oftmals wird im Internet behauptet, der Nachteil der elektronischen Übermittlung läge in einer intensiveren Prüfung durch die Finanzverwaltung. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch Papiererklärungen werden gleich intensiv geprüft. Papiererklärungen werden in den meisten Bundesländern maschinell eingescannt und danach generell wie „elektronische Erklärungen“ behandelt und mittels EDV weiterverarbeitet.
Seit 2018 müssen Sie auch keine Belege mehr unaufgefordert einreichen. Sie müssen die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufbewahren und nur auf Verlangen des Finanzamtes einreichen5. Diese neu geschaffene Belegvorhaltepflicht soll das Verwaltungsverfahren erleichtern und unnötigen Bürokratismus vermeiden.
Nachfolgend möchte ich Ihnen die Onlineanwendung ELSTER näherbringen.
1 Die Abkürzung ELSTER steht dabei für „elektronische Steuererklärung“. Dieser Programmname entbehrt nicht einer gewissen Komik, da die Elster gemein als diebisch gilt.
2 Im Regelfall greift die Pflicht zur elektronischen Übermittlung nicht, wenn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden und die Summe der übrigen Einkünfte den Betrag von 410 € nicht übersteigt (§ 25 Abs. 4 S. 1 2. Halbsatz EStG). Aber auch darüber hinaus können die Finanzämter Ausnahmen anerkennen. Sie haben außerdem die Möglichkeit einen begründeten Härtefallantrag zu stellen, wenn Sie keinen Computer oder Internetanschluss haben. Zudem hat die Rechtsprechung Geringfügigkeitsgrenzen aufgestellt, wonach die Finanzverwaltungen der Länder die Abgabe von Steuererklärungen in Papierform akzeptieren müssen, vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.10.2016, Az.: 2 K 2352/15.
3 www.formulare-bfinv.de
4 Die Papiererklärungen müssen (je nach Bundesland teilweise zentral) zunächst eingescannt werden, um sie elektronisch verarbeiten zu können.
Um mit der Onlineanwendung Mein ELSTER (nachfolgend ELSTER genannt) arbeiten zu können, müssen Sie zunächst registriert sein. Sofern Sie sich bisher noch nicht registriert haben, müssen Sie zunächst den Registrierungsprozess durchlaufen.
Sie sind bereits registriert, wenn Sie Ihre Steuererklärung bisher mit ElsterFormular authentifiziert (mittels Softwarezertifkat) übertragen haben. Das Softwarezertifikat ist eine ca. 11 KB große Datei namens: Benutzername_elster_Datum.xx.xx.pfx
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein entsprechendes Softwarezertifikat bereits erhalten haben, so öffnen Sie einfach Ihren Dateimanager und tragen im Suchfeld *.pfx ein. Wenn eine pfx-Datei mit Elster im Dateinamen gefunden wird, sollten Sie bereits über ein passendes Softwarezertifikat verfügen. Zum Einloggen benötigen Sie dann noch ein Passwort für das Softwarezertifikat.
Wenn Sie zum ersten Mal ELSTER nutzen möchten und bisher kein Zertifikat erhalten haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Gehen Sie dazu auf die Webseite: www.elster.de Erstellen Sie sich zunächst ein Benutzerkonto. Klicken Sie dazu auf „Benutzerkonto erstellen“.
Nun erhalten Sie einige Hinweise zum Anmeldeprozess. Klicken Sie jeweils auf „Weiter“.
Bei der Anmeldung stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die gebräuchlichste Variante ist das Einloggen mittels Zertifikationsdatei. Neben der Möglichkeit des Login mittels Zertifikatsdatei stehen Ihnen weitere Login-Varianten zur Verfügung:
Wählen Sie die empfohlene und kostenlose Zugangsmöglichkeit „Zertifikatsdatei“ aus.
Im nächsten Schritt müssen Sie angeben, dass Sie das Benutzerkonto für sich und ggf. für Ihren Ehepartner anlegen wollen.
Im nächsten Schritt müssen Sie angeben, dass Sie sich mit Ihrer Identifikationsnummer registrieren wollen. Dieser Schritt ist für die Abgabe einer Steuererklärung zwingend notwendig. Die Identifikationsnummer finden Sie auf allen Schreiben des Finanzamtes. Diese besteht aus elf Ziffern und darf nicht mit der Steuernummer verwechselt werden. Klicken Sie daher auf „Mit steuerlicher Identifikationsnummer“ und auf „Weiter“.
Nun müssen Sie im Feld -persönliche Daten- Ihre E-Mailadresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer eintragen.
Die Identifikationsnummer finden Sie u.a. links oben auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf der Jahreslohnabrechnung des Arbeitgebers. Tragen Sie diese ohne Leerzeichen ein. Im zweiten Feld -Ihr Benutzerkonto- müssen Sie einen fiktiven Namen für Ihr künftiges Benutzerkonto vergeben. Der Name darf maximal 8 Zeichen enthalten. Wählen Sie nun eine Sicherheitsfrage aus der Klappleiste aus und tragen Sie die passende Antwort in das Feld "Antwort" ein. Vergessen Sie nicht unten das Kästchen bei "Hinweis postalische Zustellung" anzuklicken. Klicken Sie zum Abschluss auf „Weiter“.
Auf der nächsten Seite können Sie sich über die sog. vorausgefüllte Steuererklärung informieren lassen. Ihnen wird mitgeteilt, dass Sie mit der Registrierung bei Elster auch einen Abrufcode für elektronische Belege erhalten. Sie bekommen per Briefpost zusätzlich einen sog. Abrufcode übersandt, mit Hilfe dessen Sie die eDaten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, abrufen und automatisch in Ihre Steuererklärung einfließen lassen können. Dieser Service erspart Ihnen viel Arbeit und Rechercheaufwand.
Wollen Sie auch für andere Personen Bescheinigungen abrufen (z.B. Ehepartner oder Ihre Kinder), so können Sie das hier auch beantragen. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche „+Weitere Daten hinzufügen“. Wenn Sie keine weiteren Belegabrufcodes beantragen wollen, dann klicken Sie nur auf „Prüfen“.
Sofern Sie auf weitere Daten hinzufügen geklickt haben erscheint nun folgendes Fenster:
Klicken Sie nun auf das Stiftsymbol. Es öffnet sich eine neue Eingabemaske:
Geben Sie nun die Identifikationsnummer der weiteren Person, deren Geburtsdatum, deren Namen ein. Erklären Sie, ob Sie den Abrufcode zeitlich unbeschränkt oder beschränkt beantragen wollen. Nach Abschluss der Eingabe klicken Sie unten auf: << Vorausfüllen der Einkommensteuererklärung. Nun können Sie für weitere Personen Abrufcodes beantragen („+Weitere Daten hinzufügen“) oder mit Klicken auf die Schaltfläche „Prüfen“ den Anmeldevorgang abschließen.
Wenn alle Daten korrekt sind, erhalten Sie nochmal einen Überblick über Ihre Eingaben, die Sie sich auch ausdrucken können. Schließen Sie mit einem Klick auf die Schaltfläche „
Sie erhalten nun innerhalb von wenigen Sekunden eine E-Mail von "portal@elster.de".
Wenn Sie nach einer halben Minute keine E-Mail erhalten haben, dann schauen Sie bitte im Spamordner nach. Oftmals landet diese E-Mail im Spam. Diese E-Mail enthält einen Link, den Sie innerhalb einer Woche anklicken müssen. Wenn Sie diesen Link angeklickt haben, wird Ihnen folgendes Bild angezeigt:
Sie bekommen unmittelbar danach eine weitere E-Mail von "portal@elster.de". In dieser E-Mail ist nun Ihr Benutzername, Ihre Aktivierungs-ID (eine 18-stellige Ziffer) und ein Link enthalten. Diese Daten müssen Sie gut aufbewahren!
ersten BriefAktivierungscodehttps://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/aktivierung/JP0portal@elster.de