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© Zweite ergänzte Auflage 2020

Heinz Bohn, Essingen

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Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN: 978-3-7519-2796-3

Auch als E-Book erhältlich

Inhalt

Blick auf Essingen vom Friedhof Lauterburg aus.
Julius Steinkopf 1838,
Staatsgalerie Stuttgart GVL-34,221b

Die Grundherrschaft

Die Freiherren von Woellwarth

Die jüngere Linie der Freiherren von Woellwarth konnte im 15. und 16. Jahrhundert am Nordrand des Albuchs zwischen den Reichsstädten Gmünd und Aalen, der Fürstpropstei Ellwangen und der württembergischen Herrschaft Heidenheim ein Kleinstterritorium ausbilden, dessen Mittelpunkt bis zu ihrer Zerstörung im Jahre 1732 die Lauterburg war; danach wurde die Marktgemeinde Essingen Mittelpunkt und Verwaltungssitz des autonomen Kleinstaates innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. In diesem dem Ritterkanton Kocher inkorporierten Herrschaftsbereich übten die Freiherren von Woellwarth, vom Reich ausgestattet mit dem Blutbann, Galgen und Stock, die hohe und niedere Gerichtsbarkeit aus. Seit der Reformation hatten sie auch die Kirchenhoheit inne; sie selbst unterstanden nur dem Kaiser.

Der Friede von Luneville im Jahre 1801 gibt den Anstoß dazu, dass die Gebietsverhältnisse im Deutschen Reich völlig neu geordnet werden. Das Deutsche Reich hat danach seinen gesamten Besitz auf dem linken Rheinufer an Frankreich abzutreten, die Fürsten sollen dafür mit Gebieten rechts des Rheins entschädigt werden. Ein Ausschuss des Reichstages, die sogenannte Reichsdeputation, hat im August 1802 in Regensburg dazu eine Entschädigungsregelung für die Gebietsverluste auf der linken Rheinseite zu finden. Es ist bald klar, dass dafür die Reichsstädte und die Klöster geopfert werden sollen. So verlieren beispielsweise 1802 Aalen, Bopfingen und Ellwangen ihre Selbstständigkeit und fallen an Württemberg, Neresheim wird dem Fürsten Thurn und Taxis zugewiesen. Das ebenfalls beginnende Ende des Reichsrittertums schleppt sich jedoch noch einige Jahre hin. Der Krieg von 1805 lässt aber letztlich alle Versuche, die Reichsritterschaft zu retten, endgültig scheitern. Zu den führenden Köpfen der schwäbischen Reichsritterschaft, die seit 1802 in Regensburg vertreten sind, um die Belange und die weitere Existenz der Reichsritterschaft zu vertreten, zählt auch Ritterhauptmann Karl Ludwig Georg Freiherr von Woellwarth (#2161). Der Reichstag in Regensburg beschließt den Reichsdeputationshauptschluss zur umfangreichen territorialen Neuordnung durch Mediatisierung, das ist die Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit weltlicher Besitzungen, und Säkularisierung, die Verweltlichung geistlicher Territorien. Der Ritterkanton Kocher löst sich im Jahre 1803 auf.

Am 19. November 1805 erlässt Kurfürst Friedrich II. (Herzog von 1797 bis 1802, Kurfürst von 1803 bis 1806, König von Württemberg 1806 bis 1816) in Stuttgart den Befehl an die zuständigen Oberamtmänner über die Einverleibung (Mediatisierung) der reichsritterschaftlichen Güter in Württemberg: „Wir haben uns gnädigst entschlossen, alle in und an unseren churfürstlichen alten und neuen Landen gelegenen ritterschaftlichen Besitzungen […] in Besitz zu nehmen. Wir erteilen daher den gnädigsten Befehl […] mittels Aufstellung unserer Landeshoheitszeichen an die Stelle des bisherigen in Besitz und die Ortsvorsteher gegen uns in Pflicht zu nehmen.”

Am 29. November 1805 beginnt die Durchführung dieses Befehls auch in Lauterburg. Schultheiß Johannes Barth berichtet dazu an das Vogtamt Essingen: „Der Oberamtmann von Heubach ist heute (29. November) hier gewesen und hat das württembergische Wappen nebst einem Edikt angeschlagen und mich und den Bürgermeister in Pflichten nehmen wollen, allein wir haben nicht eingewilligt. Dann hat er uns gedroht, wir haben aber doch nicht eingewilligt, sondern wir haben uns auf Sie berufen. Dann hat er gesagt, dass ich von meinem Amt entlassen sei und wer etwas zu klagen habe, der solle sich an ihn wenden.“

Nachdem bei der am 18. Oktober 1806 in Essingen erfolgten Huldigung auf die neue Herrschaft, König Friedrich I. von Württemberg, eine beträchtliche Anzahl von Untertanen abwesend war, erfolgt am 7. Dezember 1806 eine Nachhuldigung durch den königlichen Obervogt Maximilian Gleich aus Essingen als subdelegierter Huldigungskommissar. Die Nachhuldigung erfolgt gleichzeitig für alle bisher woellwarthschen und degenfeldschen Untertanen aus den Orten Essingen, Lauterburg und Bartholomä. Die Untertanen aus Lauterburg werden dabei vom woellwarthschen Schultheißen Johannes Barth angeführt. Maximilian Gleich leitet diese Zeremonie und geht auf die neuen Verhältnisse ein:

„Ihr kennt die Ursache der mit uns vorgegangenen Veränderung. Sie ist eine Folge der Niederlegung der Reichsregierung, unsres vorigen obersten Schutzherrn. Ihr begreift, dass wir nicht ohne Oberherrn bleiben konnten, und so war es denn natürlich, dass wir unter den Zepter desjenigen Fürsten kamen, dessen mächtiger Arm uns zunächst umschlungen hielt. Ihr werdet also dem Beispiel eurer gnädigen Grundherrschaften und dem größeren Teil euer ebenfalls vorangegangenen Mitbürger folgen, und unserem nunmehrigen obersten Herrn, seiner Majestät König Friedrich I. von Württemberg, das Huldigungsgelübde als mittelbare Untertanen leisten.“

Mediatisierung und Säkularisierung

Durch die Mediatisierung und Säkularisierung erlischt mit dem mittelalterlichen Römischen Reich auch die Reichsunmittelbarkeit und jahrhundertelange politische, grund- und gerichtsherrschaftliche Selbstständigkeit der Freiherren von Woellwarth; ihr Territorium wird dem von Napoleon I. ab 1. Januar 1806 zum Königreich erhobenen Württemberg einverleibt.

Württemberg überlässt dabei den Herren von Woellwarth vorübergehend noch die niedere Gerichtsbarkeit sowie das Recht auf Benennung und Verleihung eines Kirchenamtes. Da die Freiherren von Woellwarth also noch weiterhin den dörflichen Alltag bestimmen, sind die Dorfbewohner nur indirekte oder mittelbare Untertanen des neuen württembergischen Königshauses. Ein komplizierter und teilweise in sich widersprüchlicher Sachverhalt, der in der Anfangsphase des Herrschaftswechsels zwangsläufig zu Meinungsverschiedenheiten mit teils langwierigen Prozessen führt.

1809 tritt anstelle der den Freiherren von Woellwarth vorübergehend noch eingeräumte Patrimonialherrschaft endgültig die württembergische Landeshoheit ein. Am 18. Mai 1809 verabschiedet sich Karl Freiherr von Woellwarth als Patrimonialherr, wie später noch ausführlich beschrieben wird. Nach dem Königlichen Manifest vom 30. November 1810, „die neue Eintheilung des Königreichs betreffend“, werden Lauterburg, Hohenroden, Hermannsfeld und der Zollhof zuerst dem Oberamt Gmünd zugeteilt, kommen aber 1811 als neuer Distrikt zum Oberamt Aalen.2 Die woellwarthschen Eigenbesitzungen bleiben vorerst frei und werden erst nach dem Gesetz vom 18. Juni 1849 in die jeweils zuständige Nachbargemeinde eingegliedert; die Freiherren von Woellwarth-Lauterburg werden dem Gemeindeverband Essingen zugeteilt und wirken bei der Ausarbeitung der neuen Ortsstatuten für die Gesamtgemeinde mit.3

Die Lauterburg
Keller Karl Urban-1813
Staatsgalerie Stuttgart4

Die Lauterburg vor dem Brand 1732
Ausschnitt aus der Forstkarte 1731,
HStASt A 153 Büschel 218

Schloss Lauterburg

Bau der Lauterburg -
Herrschaft Dillingen von 1125 bis 1191

Zwischen 1125 und 1128 wird die Lauterburg vermutlich durch den ab 1070 nachgewiesenen schwäbischen Pfalzgrafen Manegold dem Älteren5 von Dillingen und dessen Sohn Adalbert erbaut. Nachzuweisen ist dies aber nicht. Adalbert von Dillingen wird jedoch in einer Urkunde vom 19. März 1128 „Pfalzgraf von Lauterburg” (Adelbertus palatinus de Luterburch) genannt, als er für den schwäbischen Herzog Friederich zu Ulm einen Rechtsakt bestätigt.6

Die Lauterburg gehört zu den namentlich bekannten Hochadelsburgen der ersten Periode des Burgenbaues in Südwestdeutschland zwischen 1040 bis etwa 1190 und kann wie die Kapfenburg oder Flochberg als Schutzburg des Staufischen Besitztums angesehen werden.

Um ihren Besitz zu sichern und ihren Machtbereich auszuweiten, erwerben oder erbauen die Staufer eine ganze Anzahl von Burgen. Zu diesen mit Lehensmannen oder Ministerialen besetzten Burgen gehört auch die Lauterburg.

Die Lauterburg beherrscht durch ihre exponierte Lage auf dem jäh abfallenden Bergvorsprung oberhalb des Tals der Lauter die Landstraße zwischen den Städten Straßburg und Augsburg, die vom Remstal kommend über die Steige von Lautern hinauf auf das Albuch und östlich am heutigen Dorf Lauterburg vorbei weiter bis Heidenheim führt. Die Dillinger sichern nicht nur diese Straßenverbindung, sondern sind auch den durchziehenden Kaufleuten mit ihren schweren Wagen behilflich. In Lautern stehen daher immer Zugtiere bereit, um den voll beladenen Wagen gegen Bezahlung als Vorspann zu dienen, und so den steilen Aufstieg auf die Albhochfläche zu schaffen.

Dieses Vorspanngeschäft scheint sehr lukrativ zu sein, denn nur so kann erklärt werden, dass die Dillinger in näherer und weiterer Umgebung der Lauterburg zu einem stattlichen Besitz kommen.

1191 stirbt das Grafengeschlecht zu Dillingen aus, nachdem der schwäbische Pfalzgraf Adalbert zu Lauterburg als letzter Spross des Lauterburger Zweiges keine Erben hinterlässt und Manegold der IV. als letzter des Donauwörther Zweiges noch in hohem Alter am Kreuzzug Kaiser Friedrichs I. Barbarossa teilnimmt und ein Jahr nach dessen Tod bei der Belagerung von Akkon im Jahre 1191 von der Pest hinweggerafft wird.

Hacken von Wöllstein von 1191 bis 1269 auf der Lauterburg

Die Nachfolge auf der Lauterburg treten die Hacken von Wöllstein an. 1215 wird ein Rudolf Hake (Hacke) bekannt. Im Jahre 1258 heißt ein ministerialer Dienstmann auf Lauterburg Walthero nobile de Luterburch dicto Hagge, Edler von Lauterburg.7 Er ist Zeuge und Siegler bei einer Güterschenkung der Grafen Hartmann IV. und V. von Dillingen an die dortigen Frauen vom Garten der Hl. Maria. Waltherus Haggo wird in seinem Siegel im Jahre 1260 noch als ‘Herr auf Lauterburg’ genannt.

Danach ziehen sich die Hacken von der Lauterburg zurück, sind dann noch einige Zeit auf der Burg Rosenstein und in Heubach zu finden und nehmen später ihren Hauptwohnsitz als ellwangische Dienstleute auf der Burg Wöllstein bei Abtsgmünd.

In verschiedenen Beiträgen wird Waltherus Haggo von Wöllstein als Vasall der Hohenstaufer genannt. Dies ist aber auszuschließen, da die Hacken bis 1268 als dillingsche, danach als oettingsche Dienstleute auf der Lauterburg saßen, wie aus Urkunden von 12758 und 1294 ersichtlich ist.

Lauterburg unter oettingscher Herrschaft 1269 bis 1359

Als 1268 mit dem Tod des erst 16- jährigen Konradin, dem letzten Staufer, die „kaiserlose Zeit“ (Interregnum) beginnt, nutzen die Fürsten und Grafen die Gunst der Stunde und versuchen, ihre Besitztümer zu erweitern. Nachdem sich die Grafen zu Oettingen als bisherige Geldgeber der Staufer schon beizeiten die Festungen Harburg und Flochberg als Pfandschaften gesichert hatten, besetzen sie nun auch das vordere Härtsfeld und nehmen gar mit Waffengewalt die Vogtei Neresheim ein. Auch Aalen, Lauterburg, Rosenstein und Heubach kommen 1269 unter die Herrschaft der Oettinger.

Friedrich II. übernimmt 1215 vom Kloster Hirsau dessen Vogtei in Essingen und bringt damit den Ort zumindest teilweise in den Besitz der Staufer. Nach dem Tod von Friedrich II. am 13. Dezember 1250 im apulischen Kastell Fiorentino fällt ein Teil dieses Essinger Besitzes samt dem Kirchensatz vermutlich als Erbe an die Grafen zu Oettingen. Nachdem das Geschlecht der Staufer mit dem Tod des 16- jährigen Konradin 1268 endgültig ausstirbt, erhalten die Grafen von Oettingen auch noch das Vogtamt über die restlichen Besitzungen der Staufer in Essingen.

1277 bestätigt König Rudolf I. von Habsburg den Grafen von Oettingen alle vom Stauferkönig Konrad IV. erhaltenen Reichspfandschaften. Als im Jahr 1311 Graf Ludwig der Jüngere von Oettingen dem Kloster Anhausen das Patronat der Kirche zu Dettingen samt der Filialkirche zu Heuchlingen schenkt, haben er und seine Nachkommen dafür als Vogtrecht fünf Scheffel Haber als Naturalien auf die Lauterburg abzuliefern. Diese Abgabe ist später im Kaufvertrag von 1479, als die Grafen Ulrich V. und Eberhard V. die Reichspfänder Essingen und Lauterburg an Rennwart von Woellwarth verkaufen, ausdrücklich als Zubehör der Lauterburg erwähnt. Die Klosterverwaltung Anhausen führt diese Vogtrechtsabgabe noch bis zum Jahre 1813 ins Schloss Lauterburg ab; sie wird erst durch ein Dekret vom 19. August 1814 endgültig abgelöst.

In einer Urkunde vom 15. Februar 1324 einigt sich die Stadt Dinkelsbühl wegen einer Fehde zu Breitenbuch. Einer der vielen Zeugen in der Urkunde ist neben Ulrich von Roden, Dietrich von Schnaitberg auch Eggehard (Eckehard) von Lauterburg als oettingscher Vogt auf der Lauterburg.

1345 wird Hans oder Johannes Engelhard von Aalen als oettingscher Vogt auf der Lauterburg erwähnt. Seine besondere Stellung als Vertreter der oettingschen Grafen wird dadurch deutlich, dass er in vielen Verkäufen als Bürge erscheint. Später erscheint der Name Engelhard als Familienname, abgeleitet wohl vom ersten bekannten Vertreter dieser Familie. Engelhard von Aalen zeugt 1317 in einem Kaufbrief der Kochenburg, 1346 wird er erneut als oettingscher Vogt zu Lauterburg erwähnt. Als Konrad von Böbingen von Michelstein, gesessen zu Laubach, Besitzer von Güter in Mögglingen und Böbingen, 1346 zugunsten des Spitals zu Gmünd auf alle Rechte an den 1345 von den von Oettingen an das Spital zu Gmünd verkauften Gut zu Essingen und an dem Kirchensatz zu Lautern verzichtet und das Gmünder Spital dadurch voll in den Besitz der Pfarrei gelangt, ist Johann Engelhart als Vogt zu Lauterburg einer der Zeugen. 1356 wird Hans von Aalen nochmals als Vogt zu Lauterburg genannt, als er und sein Vater auf Ansprüche aus dem Essinger Kirchensatz verzichten. Die oettingsche Herrschaft auf Lauterburg ist durch ihren Vogt Johann von Aalen bis 1358 nachgewiesen.

Ludwig der Ältere von Oettingen, er wird in einer Augsburger Urkunde von 1340 als Rektor von Aalen bezeichnet, verpfändet 1359 Lauterburg, Rosenstein mit Heubach sowie die Stadt Aalen an Graf Eberhard II. von Württemberg. Württemberg behält diese Pfandschaften aber nicht lange.

Lauterburg wird von 1360 bis 1376 böhmisch

Nach dem Schorndorfer Frieden am 31. August 1360 werden die genannten Pfandschaften zusammen mit dem Burgstall Sneggenroden durch Graf Eberhard II. gegen eine Ablösesumme an Kaiser Karl IV. als König von Böhmen abgetreten.9

Nachdem die Grafen von Oettingen nun aber ihre älteren Rechte geltend machen, kauft ihnen Karl IV. als Kaiser die Städte Aalen und Heubach sowie die Festungen Rosenstein und Lauterburg für 26.000 Pfund Heller ab. Da die zuerst fälligen 11.000 Pfund Heller von Karl IV. als König von Böhmen vor dem festgesetzten Termin bezahlt werden, kommen die Reichsfestungen Lauterburg mit Essingen und Rosenstein mit Heubach sowie Aalen in den Besitz des Königreiches Böhmen.10 Allerdings nur für 16 Jahre, denn Graf Eberhard II., dem der Kaiser 13.000 Pfund Heller schuldet, verlangt dafür 1376 die Herausgabe von Lauterburg mit Essingen und Rosenstein mit Heubach.

Am 3. Dezember 1360 verleiht Karl IV. als Kaiser die neu erworbenen Gebiete Böhmens dem Reich ein und erhält dafür im Tausch die Burg Karlswald im Egerland sowie Parkstein und Weiden in der Oberpfalz. Die bisherige oettingsche Patrimonialstadt Aalen wird freie Reichsstadt und damit von der Herrschaft Lauterburg abgetrennt, das oettingsche Vogtamt Lauterburg in die kaiserliche Landvogtei Schwaben eingegliedert und von Kaiser Karl IV. dem Grafen Eberhard II. von Württemberg als seinem Landvogt übertragen. Dieser ist damit in Vertretung des Kaisers nun auch neuer Herr über die Reichsstadt Aalen und die Reichsfestung Lauterburg.

Leider lässt sich aufgrund der vorhandenen Dokumente die Frage nicht beantworten, ob damit gleichzeitig auch die grundherrlichen und gerichtsherrlichen Rechte auf Württemberg übergingen, denn Aalen hatte nachweislich weiterhin bis 1386, vermutlich sogar bis zum Jahr 1413, Vogtabgaben an die Lauterburg abzuführen. Kaiserliche Regesten aus den Jahren 140111 und 1418 belegen die Abgabepflicht der Stadt Aalen an die Vogtei Lauterburg bis 1413, als die Lauterburg in den Besitz von Georg dem Jüngeren von Woellwarth (#12) kommt.

Lauterburg unter der Herrschaft Württemberg von 1377 bis 1413

Nachdem Graf Ludwig von Oettingen die Städte Aalen und Heubach sowie die Burgen Lauterburg und Rosenstein bereits vor 1360 an Württemberg verpfändete und Graf Eberhard II. jetzt nicht nur Pfandinhaber der Stadt Aalen ist, sondern schon früher vom Kaiser die Landvogtei Schwaben übertragen bekommen hatte und damit die kaiserliche Justiz- und Polizeihoheit über die Reichsgüter und Reichsstädte ausübt, verlaufen die Verpfändung und die nachfolgenden Besitzverhältnisse zunächst sehr kompliziert. Eberhard II. kann als württembergischer Herrscher über seine verpfändeten Unterpfänder nicht mehr verfügen, in seiner Eigenschaft als Landvogt in Schwaben ist er jedoch als Vertreter des Kaisers trotzdem oberster Gerichtsherr der neuen Reichsstadt Aalen sowie der Lauterburg, der Burg Rosenstein und der Stadt Heubach.

Im Friedensvertrag vom 21. September 1377 werden die Lauterburg, Rosenstein mit Heubach und die Reichsstadt Aalen von Kaiser Karl IV. und seinem Sohn Wenzel an Graf Eberhard II. von Württemberg für 20.000 kleine Goldgulden verpfändet.12