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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Kindergeld und Freibeträge für Kinder
1.1 Bei Minderjährigen meistens kein Problem
1.2 Wer ist steuerlich ein Kind?
1.2.1 Leibliche Kinder
1.2.2 Adoptierte Kinder
1.2.3 Pflegekinder
1.2.4 Stiefkinder und Kinder von Lebenspartnern
1.2.5 Enkelkinder
1.3 Kindergeld
1.3.1 Wie hoch ist das Kindergeld?
1.3.2 Welche Eltern haben Anspruch auf Kindergeld?
1.3.3 Für welche Kinder gibt es Kindergeld
1.3.4 An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?
1.3.5 Kindergeld gibts nur auf Antrag
1.3.6 Die Familienkasse muss Ihnen auf jeden Fall Bescheid geben – der Kindergeldbescheid
1.3.7 Ihre Verhältnisse ändern sich – Sie bekommen zu viel Kindergeld
1.3.8 Ihre Verhältnisse ändern sich – Sie können mehr Kindergeld erhalten
1.3.9 So wehren Sie sich gegen Fehler!
1.3.10 Einspruchsfrist abgelaufen – trotzdem können Sie noch was machen!
1.3.11 Geschiedene und getrennt lebende Eltern: Besonderheiten
1.4 Freibeträge für Kinder
1.4.1 So hoch sind die Freibeträge
1.4.2 Wer bekommt für wen die Freibeträge?
1.4.3 Wann gibt es die vollen, wann die halben Freibeträge?
1.4.4 Welche Aufwendungen decken die Freibeträge ab und was ist noch absetzbar?
1.4.5 Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern und Großeltern
1.4.6 Geschiedene und getrennt lebende Eltern – so werden die Freibeträge übertragen
1.4.7 Auswirkungen beim monatlichen Lohnsteuerabzug
1.4.8 Besonderheiten bei Auslandskindern
1.5 Kindergeld und Freibeträge in Steuererklärung und Steuerbescheid
1.5.1 Die Günstigerprüfung des Finanzamts: Entweder Kindergeld oder Freibeträge
1.5.2 Der Anspruch auf Kindergeld wird gegengerechnet
1.5.3 Ab diesen Einkommen mindert sich Ihre Steuerlast
1.5.4 Alleinerziehende – Vorsicht bei der Übertragung von Freibeträgen
2 Alleinerziehende haben einen extra Freibetrag (Entlastungsbetrag)
2.1 So hoch ist der Entlastungsbetrag
2.2 Für welche Kinder gibt es den Entlastungsbetrag?
2.3 Wann gehört ein Kind zu Ihrem Haushalt?
2.4 Mit welchen Personen Sie zusammenleben dürfen
2.4.1 Wann sind Sie ein »echter« Alleinstehender?
2.4.2 So können Sie eine Haushaltsgemeinschaft widerlegen!
2.4.3 Hier wird es mit dem Widerlegen schwierig
2.5 Splittingtarif und Entlastungsbetrag schließen sich aus
2.6 Monatsprinzip – Zwölftelung
2.7 Lohnsteuer und Alleinerziehende: die Steuerklasse II
2.7.1 Sparen bereits während des laufenden Jahres
2.7.2 So beantragen Sie die Steuerklasse II
2.8 Der Entlastungsbetrag auf einen Blick
3 Kinderbetreuungskosten
3.1 So machen Sie Ihre Betreuungskosten steuerlich geltend
3.1.1 Kinderbetreuungskosten sind Sonderausgaben
3.1.2 Kinderbetreuungskosten können die Lohnsteuer senken
3.2 Der Abzug der Kosten ist beschränkt
3.2.1 Es gibt einen Höchstbetrag
3.2.2 Der Höchstbetrag ist verfassungsgemäß
3.3 Für welche Kinder können Betreuungskosten geltend gemacht werden?
3.3.1 Kindschaftsverhältnisse
3.3.2 Wie alt darf das Kind sein?
3.3.3 Das Kind muss zum Haushalt zählen
3.4 Was sind Kinderbetreuungskosten?
3.5 Betreuung durch Angehörige und Lebenspartner
3.5.1 Hier müssen Sie genau rechnen!
3.5.2 Treffen Sie eindeutige Vereinbarungen
3.6 Au-pair und Babysitter: Hier gelten Besonderheiten
3.6.1 Au-pair
3.6.2 Babysitter
3.7 Rechnungen, Belege, Verträge
3.7.1 Hohe Anforderungen sind zu erfüllen
3.7.2 Kein Geld verlieren: Betreuungsverträge richtig abschließen
4 Schulgeld für eine Privatschule
4.1 Höchstbetrag – und wie Sie übersteigende Beträge absetzen
4.2 Begünstigte Schulen
4.2.1 Diese Schulen führen zu einem anerkannten Abschluss
4.2.2 Diese Abschlüsse sind anerkannt
4.2.3 Hochschulen und Berufsakademien sind nicht begünstigt
4.2.4 Die Vorbereitung auf einen Abschluss zählt auch
4.3 Was zum »Schulgeld« gehört
4.4 Nachweise
4.5 Aufteilung der Kosten bei geschiedenen und nicht verheirateten Eltern
5 Einkünfte Ihres Kindes aus Kapitalvermögen
5.1 Freistellungsauftrag
5.2 Steuererklärung und Nichtveranlagungsbescheinigung
Minderjährige Kinder: Kindergeld und Steuervorteile für Eltern
Einführung
Sobald ein Kind auf die Welt kommt, verändert es das Leben der Eltern komplett – auch in steuerlicher Hinsicht. Denn für Eltern gibt es zahlreiche steuerliche Vergünstigungen, die sie in Anspruch nehmen können.
Im Mittelpunkt steht ganz klar das Kindergeld. Aber das ist nur der Anfang. Die steuerliche Förderung hat noch viele weitere Bestandteile: Kinderfreibetrag, Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Schulgeld.
Darüber hinaus gibt es weitere kindbezogene steuerliche Vergünstigungen, die Eltern nur bekommen, wenn sie Kindergeld erhalten. Das gilt zum Beispiel für die Kinderzulage bei der Riester-Rente.
Bei minderjährigen Kindern haben Eltern mit Kindergeld und Co. normalerweise wenig Probleme. Nach der Geburt beantragen sie das Kindergeld und haben dann 18 Jahre lang Ruhe. Die Freibeträge berücksichtigt das Finanzamt automatisch, wenn Sie die Anlage Kind abgeben. Nach einer Scheidung, einem Umzug der Kinder von einem Elternteil zum anderen, bei einem Auslandsaufenthalt, als Alleinerziehender und in vielen anderen Situationen gibt es jedoch einiges zu beachten, damit das Kindergeld und die anderen steuerlichen Förderungen nicht verloren gehen.
In diesem Beitrag finden Sie alle Informationen, die Sie als Eltern eines minderjährigen Kindes rund um das Thema Kindergeld und andere Steuervorteile wissen müssen.