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Wir informieren Sie über wichtige Aktualisierungen zu diesem Ratgeber. Wenn sich zum Beispiel die Rechtslage ändert, neue Gesetze oder Verordnungen in Kraft treten, erfahren Sie das unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/aktualisierungsservice
Steuern, Recht, Finanzen, Marketing
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was Sie vor dem Start überlegen sollten
Geschäftsideen für Dienstleister
Ideen für Kreative und Kunsthandwerker
Handel und Reisegewerbe
Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe
Wer freiberuflich selbstständig sein darf
Meisterpflicht, Innung und Handwerkskammer
IHK-Mitgliedschaft
So funktioniert die Gewerbeanmeldung
Ihre Geschäftsräume: was Sie beachten sollten
Was Arbeitgeber und Arbeitsagentur wissen müssen
Als Arbeitnehmer nebenbei selbstständig: Geht das?
Selbstständigkeit in der Elternzeit
Selbstständig in der Arbeitslosigkeit
Richtig kalkulieren und finanzieren – die Basis des Erfolgs
Honorare und Stundensätze kalkulieren
Produktpreise professionell ermitteln
Praxisbeispiele für die Produktkalkulation
Kontoführung und Liquidität
Wie Sie an Bankkredite kommen
Die optimale Tilgungsdauer bei Krediten
Was Sie über Bürgschaften wissen sollten
Haftungs- und Ausfallrisiken: Darauf müssen Sie achten
Die Berufs- und Betriebshaftpflicht
Der Umgang mit Reklamationen
Wie Sie Ihre Ausfallrisiken reduzieren
Finanzielle und rechtliche Risiken rund ums Internet
AGB: Mythos und Wahrheit
Erfolgreich werben mit kleinem Budget
Dreh- und Angelpunkt: die Zielgruppe
Das unverwechselbare Erscheinungsbild
Klassische Werbemedien und -maßnahmen
Die professionelle Website
Werbung in sozialen Netzwerken
Der Umgang mit Kunden und Interessenten
Sozialversicherung und Altersvorsorge: Welche Pflichten und Rechte habe ich?
Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung
Berufsgenossenschaft
Altersvorsorge
Verschiedene Steuerarten und wie Sie damit zurechtkommen
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung
Was das Handelsregister mit Ihrer Buchführung zu tun hat
Der Aufbau der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Wie Sie die Einnahmen korrekt ermitteln
Betriebsausgaben
So funktioniert die AfA
Häufiger Streitpunkt: Arbeitszimmer und Betriebsräume
Reisekosten richtig geltend machen
Abgabe- und Zahlungsfristen
Vorsicht, Falle! Welche Angebote Sie meiden sollten
Anhang
Adressen der Verbraucherzentralen
Stichwortverzeichnis
Bildnachweis
Impressum
Wer nebenberuflich eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchte, steht vor vielen Fragen. Auch wenn die Verbraucherzentralen in erster Linie private Verbraucher beraten, können wir denjenigen, die sich nebenberuflich selbstständig machen wollen, in vielen Dingen wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Dazu gehören unter anderem rechtliche Aspekte, Altersvorsorge, Versicherungen und Bankgeschäfte.
Zehn wichtige Fragen und Antworten haben wir hier knapp zusammengefasst – jeweils mit Seitenangaben, die zu den ausführlichen Erläuterungen im Buch führen.
Weitere Themen des Ratgebers sind unter anderem das passende Geschäftsmodell, gute Werbestrategien und Grundlagen der Kalkulation.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Verwirklichung Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Darf ich mich in jedem Beruf nebenbei selbstständig machen?
Bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen Sie dieselben Regelungen beachten, die für die hauptberufliche Selbstständigkeit gelten. In manchen Berufsfeldern wie beispielsweise in einigen handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeiten dürfen Sie nur dann selbstständig tätig sein, wenn Sie bei der Qualifikation bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beim Handwerk ist dies die sogenannte Meisterpflicht, die für die betroffenen Berufsbilder in der Anlage A und B der Handwerksordnung festgelegt ist. Als Freiberufler wie Rechtsanwalt, Architekt oder Steuerberater benötigen Sie eine entsprechende Zulassung durch die Kammer. In vielen anderen Tätigkeitsbereichen brauchen Sie hingegen keine besondere Genehmigung oder Zulassung, um nebenbei als Existenzgründer an den Start zu gehen.
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Bin ich verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden?
Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, hängt davon ab, welchen Beruf Sie nebenbei als Selbstständiger ausüben. Einige Tätigkeiten gelten als „freiberuflich“ und ziehen damit auch keine Gewerbeanmeldung nach sich. Dabei handelt es sich zumeist um akademische Berufe, Heilberufe oder künstlerische Tätigkeiten. Im Zweifelsfall sollten Sie bei der für die Gewerbeanmeldung zuständigen Behörde vorab anfragen, ob für Ihre nebenberufliche Existenzgründung eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Falls ja, können Sie dort als Inhaber des Betriebs Ihr Gewerbe gleich anmelden.
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Was sollte ich bei der Finanzierung beachten?
Zunächst einmal haben nebenberufliche Gründer zwei Vorteile: Zum einen ist oftmals aus dem noch ausgeübten Angestelltenjob ein regelmäßiges Monatseinkommen vorhanden und zum anderen hält sich bei diesen Gründungsvorhaben der Kapitalbedarf meist in überschaubaren Grenzen. Am sichersten ist es, wenn Sie keine Kredite benötigen und Ihre Ausgaben und Investitionen aus eigenen Mitteln bestreiten können. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, dann sollten Sie kritisch prüfen, ob Ihre voraussichtlichen Erträge hoch genug sind, um sowohl die Zinskosten als auch die Tilgung bestreiten zu können. Als Kreditformen kommen Ratenkredite von Banken und Sparkassen ebenso infrage wie Mikrokredite, die speziell für Gründer mit geringem Kreditbedarf angeboten werden. Ein Förderkredit der staatlichen KfW-Bank ist im Regelfall mit der Auflage verknüpft, dass mittelfristig der Vollerwerb geplant ist.
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Brauche ich ein zweites Girokonto?
Das Finanzamt verlangt, dass privater und geschäftlicher Geldverkehr getrennt sind. Doch solange sich die Anzahl der geschäftlichen Kontobewegungen im übersichtlichen Rahmen hält und durch den Buchungstext klar erkennbar ist, ob es sich um private oder geschäftliche Geldeingänge handelt, können Sie Ihr privates Girokonto auch für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit nutzen. Unter Umständen kann es jedoch vorkommen, dass Ihnen die Bank Schwierigkeiten macht – vor allem dann, wenn sie gemäß ihren Geschäftsbedingungen das Konto ausschließlich für die private Nutzung bereitstellt. Im Kapitel „Kontoführung und Liquidität“ erfahren Sie, wie Sie in solchen Fällen reagieren sollten.
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Welche Risiken kommen auf mich zu?
Das finanzielle Risiko ist bei nebenberuflichen Existenzgründung meist eher gering, sofern noch ein Einkommen aus einer beruflichen Anstellung vorhanden ist. Doch Gefahren können an anderen Stellen lauern – so etwa bei der Haftung: Weil die private Haftpflichtversicherung nur bei Missgeschicken im privaten Umfeld greift, sollten Sie für Ihre Selbstständigkeit eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch betriebswirtschaftliche Risiken sollten nicht vernachlässigt werden. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit von Zahlungsausfällen, weil ein Kunde insolvent wird, oder von zusätzlichen Aufwendungen aufgrund von Reklamationen und Gewährleistungsansprüchen Ihrer Kunden.
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Muss ich Beiträge an die Krankenkasse zahlen?
In vielen Fällen können Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben, ohne dass Sie für die daraus erwirtschafteten Gewinne Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Wenn Sie kostenlos in der Familienversicherung mitversichert sind, müssen Sie sich beim Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen selbst krankenversichern. Das sollten beispielsweise Studenten beachten, die nebenbei noch eine eigene Geschäftsidee verwirklichen wollen, oder auch Mütter und Väter, die während der beruflichen Erziehungspause in geringerem Umfang selbstständig sind.
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Muss ich zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
Ob Sie mit Ihren Einkünften aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig sind, hängt in erster Linie von Ihrem ausgeübten Beruf ab. Denn für manche Berufsfelder gibt es eine Pflichtmitgliedschaft, die auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit gilt – zumindest dann, wenn die durchschnittlichen Monatseinkünfte eine bestimmte Grenze überschreiten. In solchen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass Sie auf zwei Wegen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: einmal als Arbeitnehmer mit den Beiträgen, die Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber entrichten, und in Form des Pflichtbeitrags aus den Einkünften Ihrer selbstständigen Nebentätigkeit.
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Was ist eine Berufsgenossenschaft und kommt die Mitgliedschaft auch für mich infrage?
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Leistungen kommen dann zum Tragen, wenn Arbeitnehmer im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit durch einen Unfall verletzt werden oder wenn beruflich verursachte Krankheiten auftreten. In diesen Fällen übernehmen sie die Behandlungskosten und zahlen bei Erwerbsunfähigkeit eine Verletztenrente. Welche Berufsgenossenschaft für einen Betrieb zuständig ist, hängt von der Branche ab. Die Höhe der Beiträge, die ausschließlich vom Arbeitgeber zu tragen sind, richtet sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer. Nur in wenigen Ausnahmefällen sind auch hauptberuflich Selbstständige ohne Angestellte Pflichtmitglied. Für nebenberuflich Selbstständige besteht die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft.
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Muss ich meine Tätigkeit dem Finanzamt melden?
Grundsätzlich gilt: Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen genauso versteuert werden wie beispielsweise das Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis. Wenn Sie nachhaltig Gewinne erzielen und diese nicht versteuern, drohen Ihnen unangenehme Fragen vom Finanzamt, im schlimmsten Fall bis hin zum Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die frühzeitige Meldung ans Finanzamt kann auf der anderen Seite sogar Vorteile bringen, wenn Sie in der Anlaufphase Verluste erwirtschaften und diese steuermindernd geltend machen können. Nebenberuflich Selbstständige sollten sich jedoch nicht nur mit der Einkommensteuer, sondern auch mit der Umsatzsteuer befassen. Bis zu einer bestimmten Grenze gilt hier ein Wahlrecht, dessen Ausübung je nach betrieblicher Konstellation sorgfältig abgewogen werden sollte.
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Was sollte ich bei der Kalkulation meiner Preise beachten?
Wenn es um die Kalkulation von Verkaufspreisen oder Honoraren geht, gelten für nebenberuflich Selbstständige im Prinzip dieselben Spielregeln wie für „richtige“ Unternehmer. Zunächst einmal ist der Umsatz nicht dem Gewinn gleichzusetzen, weil Sie davon auch die betrieblichen Ausgaben finanzieren müssen. Außerdem sollten Sie bedenken, dass Selbstständige im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen bezahlten Urlaub haben und im Krankheitsfall auch keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt Ihre Kalkulation so aufbauen, dass alle wichtigen Kostenfaktoren darin enthalten sind.
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Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gehen nebenberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nach. Jahr für Jahr baut sich rund eine halbe Million Menschen in Deutschland ein zweites Standbein auf, so die Schätzungen der Förderbank KfW.
Die Bandbreite der Geschäftsideen ist ebenso groß wie die Palette der Gründe, die zur Selbstständigkeit im Nebenjob motivieren. Zu finden sind Arbeitnehmer, die mit dem Zusatzeinkommen ihren Lohn aufbessern, ebenso wie Studenten, die begleitend zum Studium bereits ihre Geschäftsideen verwirklichen, oder Menschen in der beruflichen Erziehungspause, die von zu Hause aus arbeiten und so noch etwas Geld in die Familienkasse einbringen.
Vor allem in kreativen Berufen, Dienstleistung und Handel blüht das nebenberufliche Kleingewerbe. Ob Lokalreporter für die Tageszeitung, Webdesigner, Kunsthandwerker, Hausmeister oder Betreiber eines Onlineshops: Für viele Qualifikationen und Talente gibt es einen Weg, mit einer Teilzeit-Existenzgründung noch etwas Geld hinzuzuverdienen.
Allerdings ist es nicht damit getan, einfach loszulegen und auf Kunden zu warten. Auch Kleinunternehmer, die nur wenige Hundert Euro Umsatz pro Monat machen, müssen ihr Geschäft solide finanzieren und kalkulieren, damit nach Abzug der Kosten auch Gewinn übrig bleibt. Ebenso stellt sich die Frage nach den Vorschriften für die Buchführung, Haftung und Sozialversicherung gleichermaßen wie die Frage nach der Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Und wie die „Großen“ müssen auch nebenberuflich Selbstständige mit effizienter Werbung auf sich aufmerksam machen und nach dem Verkaufserfolg sicherstellen, dass der Kunde die Rechnung bezahlt.
Die folgende Auflistung an Geschäftsideen soll Sie als kleine Ideensammlung bei der Überlegung unterstützen, wie Sie Ihre beruflichen Qualifikationen oder Ihre Talente und Fähigkeiten in einer nebenberuflichen Existenzgründung zur Geltung bringen können. Der Schwerpunkt liegt auf Geschäftsideen, die sich mit minimalem Startkapital und geringen laufenden Kosten realisieren lassen.
Wenn Haushalte und Unternehmen externe Unterstützung benötigen, dann schlägt die Stunde der Dienstleister. Je nach Berufsausbildung können sie nebenberuflich viele Leistungen auf selbstständiger Basis anbieten.
Beginnen wir mit den Leistungen für Privathaushalte, die nach Feierabend, zwischendurch oder am Wochenende angeboten werden können.
Alltagshilfe für Senioren: Ob Besorgungen erledigen oder Unterstützung bei Haus- und Gartenarbeiten – Senioren nehmen vor allem dann gern Dienste gegen Bezahlung in Anspruch, wenn die Angehörigen weit weg wohnen oder zu wenig Zeit für sie haben. Aufgepasst: Pflegeleistungen können Sie nicht ohne Weiteres anbieten, denn das dürfen nur eigens dafür zugelassene Pflegedienste.
Nachhilfe und Weiterbildung: Die Nachhilfe ist ein klassisches Segment der studentischen Nebenjobs mit dem positiven Nebeneffekt, dass sich beim Erklären der Materie das eigene Wissen weiter verfestigt. Mit entsprechenden Fähigkeiten können Sie auch persönliche Hilfe oder Schulungen für Erwachsene anbieten, beispielsweise für den Umgang mit dem Computer oder das Lernen von Fremdsprachen. Die Kooperation mit der Volkshochschule bietet sich hier häufig an, weil die Volkshochschule die Teilnehmer gewinnt und damit den freiberuflichen Dozenten organisatorisch entlastet.
Hausmeisterdienste: Vor allem bei kleineren Mehrfamilienhäusern gibt es immer wieder Nachfrage nach externen Hausmeistern, wenn sich dazu keiner der Mitbewohner bereit erklärt. Auf Stundenbasis oder gegen ein Pauschalhonorar übernimmt dieser dann Aufgaben wie die Pflege der Außenanlagen und Gemeinschaftsräume oder den Schneeräumdienst im Winter. Nicht durchführen darf ein Hausmeister Arbeiten, die nur ein Fachhandwerker erledigen darf, wie etwa Elektro- und Gasinstallation.
Hausverwaltung: Bei Mehrfamilienhäusern ist eine professionelle Hausverwaltung erforderlich, die sämtliche Nebenkosten korrekt auf die einzelnen Parteien umlegt und die Eigentümerversammlung durchführt. Kleine Wohnanlagen lassen sich auch nebenberuflich verwalten – allerdings sollte hier Fachwissen vorhanden sein, idealerweise in Form eines Berufsabschlusses als Immobilienkaufmann/-frau.
Deutlich vielfältigere Möglichkeiten als in den privaten Haushalten gibt es für Dienstleister, deren Zielgruppe Unternehmen sind. Vor allem kleinere Betriebe sind oft dankbar, wenn sie Aufgaben nach außen delegieren können, die vom Inhaber oder den Mitarbeitern nur ungern so nebenbei erledigt werden.
Sekretariatsservice: Das ist eine Leistung, die insbesondere von kleinen Handwerksunternehmen gern in Anspruch genommen wird – vor allem dann, wenn der Inhaber mit den Büroprogrammen des Computers auf Kriegsfuß steht und innerhalb der Familie keine fachliche Unterstützung hat. Angebote, Rechnungen, Mahnungen und Geschäftsbriefe schreiben sind die typischen Aufgaben.
Buchführung: Die Buchführung sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung sind ebenfalls eine gern genutzte und häufig angebotene Dienstleistung für kleinere Unternehmen. Wichtig sind dabei die fachliche Qualifikation und die eigene Weiterbildung, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zuweilen im Jahresrhythmus ändern. Unabdingbar ist eine solide kaufmännische Ausbildung – und auch dann ist Vorsicht angebracht: Einige Tätigkeitsfelder dürfen nur vom Steuerberater beackert werden und die unerlaubte Durchführung solcher Arbeiten durch Anbieter ohne entsprechende Zulassung kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Computerservice: Hier tun sich gerade für diejenigen Marktchancen auf, die Kleinunternehmen im Fokus haben. Die Möglichkeiten reichen vom Computer-workshop für Mitarbeiter über die Softwareinstallation und Updatepflege bis hin zur Netzwerkeinrichtung und -betreuung. Voraussetzung sind natürlich fundierte IT-Kenntnisse und die Fähigkeit, bei unvorhergesehenen Situationen auch mal zu improvisieren, damit das Unternehmen handlungsfähig bleibt.
Unternehmensberatung und Training: Wenn Sie über spezifische Fachkenntnisse verfügen, können Sie diese mit Beratungs- oder Trainingsangeboten auch nebenberuflich zu barem Geld machen.
Fahrradkurierdienst: Für sportliche Studenten in Großstädten ist das ein beliebtes Mittel zur Mitfinanzierung des Studiums. Wichtig ist, dass Sie einen festen Kundenstamm haben, der immer wieder auf Sie zukommt, und zeitlich flexibel sind. Allerdings zeigt die hohe Unfallquote, dass der Job nicht ganz ungefährlich ist.
Lange Zeit galten in Deutschland strenge Regeln, wenn es um das Angebot von Handwerkerleistungen ging – ohne Meisterbrief durfte sich kaum jemand selbstständig machen. Dies wurde in den vergangenen Jahren deutlich gelockert, sodass vor allem einfachere Arbeiten auch von Handwerksgesellen oder von handwerklich geschickten Menschen mit anderer Berufsausbildung angeboten werden können. Klar: In sensiblen Bereichen wie Elektro-, Gas- und Wasserinstallation oder Heizungsbau gilt die Meisterpflicht ebenso wie für Maurer, Gerüstbauer oder Kfz-Techniker. Als „befähigt“ anerkannt werden in den meisten dieser Berufe auch Gesellen, die eine mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können. Doch in vielen Berufszweigen ist dies nicht mehr der Fall, wobei es häufig gewisse Abstufungen gibt. So darf jedermann den Einbau von fertigen Bauteilen wie Türen oder Regalen anbieten – aber als „Tischlerwerkstatt“ darf nur der Meister oder langjährige Geselle firmieren.
TIPP In die Handwerksordnung schauen
Das Maß aller Dinge in der Frage, wer seine Leistungen anbieten darf und wer nicht, ist die Handwerksordnung. Dort sind in der Anlage A die Berufe aufgeführt, bei denen der „Große Befähigungsnachweis“ für die Existenzgründung erforderlich ist. In der Anlage B finden Sie die Berufe, die Sie ohne längere Berufserfahrung oder gar als fachfremder Anbieter selbstständig ausführen dürfen.
Hier nun ein paar Ideen, wie handwerklich begabte Existenzgründer auch nebenberuflich etwas hinzuverdienen können.
Handwerkerleistungen im Bausektor: Bei einfachen Arbeiten, die insbesondere auf die Sicherheit der Bewohner keine Auswirkungen haben, spricht in aller Regel nichts gegen eine Existenzgründung. Insbesondere bei der Renovierung bieten sich einige Einsatzgebiete an, wie beispielsweise der Einbau von nichttragenden Zwischenwänden oder Raumteilern im Trockenbau, das Verlegen von Bodenbelägen, das Verlegen von Kabeln ohne den Anschluss an das Stromnetz, der Zusammenbau von Möbeln oder das Verfugen von Badezimmern. Zu überwiegenden Teilen gilt dabei: Was der Heimwerker selbst machen darf, kann auch ohne Meisterbrief als Dienstleistung angeboten werden.
Reparaturdienste: Fahrradreparaturen können – sofern nicht auch Mofas oder Motorräder repariert werden – üblicherweise ohne Meisterbrief durchgeführt werden. Auch die Reparatur von PCs oder die Restaurierung alter Möbel kann problemlos ohne Meisterbrief nebenberuflich angeboten werden.
Arbeiten rund ums Grundstück: Typische Gartenarbeiten wie Rasenmähen, das Schneiden von Hecken und Bäumen oder der Abtransport von Schnittgut unterliegen keinen Einschränkungen. Für alle, die gern an der frischen Luft arbeiten und einen „grünen Daumen“ haben, kann das ein nebenberufliches Standbein sein. Genügend Startkapital für eine solide Ausrüstung sollte jedoch eingeplant werden.
Künstlerische Freiheit gibt es nicht nur in der Interpretation des Metiers, sondern auch in der Regulierung. In vielen kreativen Berufen dürfen Sie Ihre Leistungen und Werke als selbstständiger Künstler anbieten, ohne dass es Probleme mit eventuell fehlenden Zulassungen gibt. Dabei müssen Sie jedoch aufpassen, dass Sie nicht im Metier der handwerklichen Berufe „wildern“ und Verwechslungen verursachen.
BEISPIEL
Leistungs- und Ausbildungsbezeichnung voneinander unterscheiden
Nur ein ausgebildeter Fotograf darf sich als solcher bezeichnen, während „Fotokunst“ oder „Fotodesign“ als Leistungsbezeichnung von jedermann verwendet werden kann. Genauso geschützt ist auch der „Schreiner“ oder „Tischler“, während „Holzkunst“ eine unproblematische Firmierung darstellt.
Kunsthandwerk: Schon viele haben versucht, sich mit Kunsthandwerk jeglicher Couleur ein zweites Standbein aufzubauen – manche haben ihr Ziel erreicht, andere nicht. Chancenreich sind immer ausgefallene Ideen, die in hoher Qualität umgesetzt werden. Natürlich gehört auch die richtige Verkaufsstrategie dazu. Ein eigener Stand auf Hobby- oder Weihnachtsmärkten ist in diesem Metier praktisch unerlässlich, um auf sich aufmerksam zu machen und einen Kundenstamm aufzubauen.
Schreiben: Hier geht es weniger um die Veröffentlichung von Romanen oder Gedichten, denn nur eine verschwindend geringe Minderheit der Autoren schafft es, sich in der Verlags- und Buchhandelsszene zu etablieren. Doch wer Berufserfahrung als Journalist oder Werbetexter mitbringt, kann auch nebenberuflich immer mal wieder Aufträge an Land ziehen – seien es Fachartikel für Industriebetriebe, PR-Texte für regional tätige Unternehmen oder die Überarbeitung von Werbebriefen und Geschäftskorrespondenz.
Grafik und Gestaltung: Auch hier bieten sich vor allem für Studenten einschlägiger Fachrichtungen Möglichkeiten der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Besonders kleinere und mittelständische Unternehmen mit knappen Werbeetats sind froh, die Gestaltung von Flyern oder Internetseiten zu günstigen Honoraren einem nebenberuflich tätigen Anbieter übertragen zu können.
Im Handel sind die Möglichkeiten für nebenberufliche Gründer begrenzt, denn die Eröffnung eines Fachgeschäfts oder Großhandelsunternehmens erfordert hohe Anfangsinvestitionen. Chancen für die Gründung im Nebenjob bieten exotische Produkte, die beispielsweise über einen Onlineshop verkauft werden – das spart hohe Mietkosten für ein Ladengeschäft.
Eine weitere Möglichkeit für die Selbstständigkeit ohne eigene Geschäftsräume ist das sogenannte Reisegewerbe. Was in dieser Form alles angeboten werden kann, zeigt sich beim Rundgang auf einem Markt, dem typischen Verkaufsort der Reisegewerbetreibenden. Zu finden sind dort nicht nur Handelsoder Handwerksprodukte, sondern auch Dienstleistungen, kulinarische Spezialitäten und vieles mehr.
Je nachdem, in welchem Metier Sie sich selbstständig machen, gelten unterschiedliche gesetzliche und standesrechtliche Regularien. So dürfen Sie sich zum Beispiel weder haupt- noch nebenberuflich als Steuerberater oder Rechtsanwalt selbstständig machen, wenn Sie nicht die dafür notwendige Zulassung vorweisen können. Vor Ihrer Existenzgründung sollten Sie sich also darüber im Klaren sein, welche berufsrechtlichen Spielregeln zu berücksichtigen sind.
Die Selbstständigkeit als Freiberufler bringt vor allem für Vollerwerbsgründer einige Vorteile mit sich: Die Tätigkeit ist nicht gewerbesteuerpflichtig, es muss kein Gewerbe angemeldet werden und die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist ebenfalls nicht erforderlich.
TIPP Nach Möglichkeit als Freiberufler firmieren
Zwar gelten für Nebenerwerbsselbstständige mit niedrigen Umsätzen und Gewinnen auch im Gewerbebetrieb gewisse Privilegien bei Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft, doch wenn Sie sich offenhalten wollen, Ihre Selbstständigkeit einmal zum Vollzeitjob auszubauen, dann ist – wenn Sie die Wahl haben – der Start als Freiberufler von Vorteil.
Dabei hat das Finanzamt ein gewichtiges Wort mitzureden, denn dort wird entschieden, ob Vater Staat Sie als Freiberufler akzeptiert. Wenn Sie bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Künstlern angehören, ist das kein Problem, weil das die sogenannten Katalogberufe sind.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Einkommensteuergesetz klärt