Vorwort

Im Bereich der Wirtschaft erfahren die polizeilich bekannt gewordenen Korruptionsfälle eine deutliche Zunahme. Zudem findet in der Öffentlichkeit vermehrt eine Auseinandersetzung mit Schmiergeldern gerade in privaten Unternehmen statt. Dies rechtfertigt die Fokussierung auf die Wirtschaftskorruption.

Dabei soll ausgehend von der strafrechtlichen Problematik alle juristischen Folgen behandelt werden, die sich für die Beteiligten ergeben, wenn Schmiergeldzahlungen erkannt werden.

In strafrechtlicher Hinsicht ist nicht nur die Strafbarkeit der kriminellen Akteure nach § 299 StGB oder § 266 StGB relevant, sondern auch die Unternehmenshaftung, die als Ordnungswidrigkeit ihren Niederschlag gefunden hat.

Zivilrechtlich geht es um Haftungsfragen sowie arbeitsrechtliche, wettbewerbsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen.

Zu den typischen Begleittaten von Korruptionsfällen gehören die Verletzungen steuerlicher Pflichten, da die Geheimhaltung im Vordergrund steht. Daher wird die Verknüpfung von Korruption und Steuerhinterziehung eingehend untersucht.

Es zeigt sich dabei, dass die wirtschaftlichen Folgen einer Korruption weit über die strafrechtlichen Konsequenzen hinausgehen können.

Die Kenntnis dieser Zusammenhänge könnte bei der Korruptionsbekämpfung eine abschreckende Rolle spielen und einen wesentlichen Beitrag zur Vorbeugung von Korruption leisten.

In diesem Sinne versteht sich das Buch als Beitrag zur Korruptionsprävention, der ebenfalls ein ganzes Kapitel gewidmet ist.

Heilbronn im November 2010

Dr. Roland Pfefferle

Berlin im November 2010

Simon Pfefferle

Abkürzungsverzeichnis

a. F.

alte Fassung

aaO.

am angegeben Ort

ABl. EU

Amtsblatt der EU

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft

AiB

Arbeitsrecht im Betrieb

AktG

Aktiengesetz

Alt.

Alternative

AO

Abgabenordnung

AP

Arbeitsrechtliche Praxis

ArbG

Arbeitsgericht

Art.

Artikel

Az.

Aktenzeichen

BAG

Bundesarbeitsgericht

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BB

Betriebs-Berater

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BKA

Bundeskriminalamt

BStBl.

Bundessteuerblatt

BT

Besonderer Teil

BT-Drs.

Bundestags-Drucksache (Legislaturperiode/Nummer)

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

bzw.

beziehungsweise

d. h.

das heißt

DB

Der Betrieb

ErfK

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

EStG

Einkommensteuergesetz

ETS

European Treaty Series, ab 2004 Council of Europe Traty Series (CETS)

f.

folgende

ff.

folgende

FG

Finanzgericht

gem.

gemäß

GewO

Gewerbeordnung

GG

Grundgesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau

GrS

Großer Senat

HGB

Handelsgesetzbuch

KG

Kommanditgesellschaft

KSchG

ndigungsschutzgesetz

LAG

Landesarbeitsgericht

LG

Landgericht

LK

Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch

m. w. N.

Mit weiteren Nachweisen

MüKo

Münchener Kommentar

MünchArbR

Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NK

Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch

Nr.

Nummer

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OWiG

Ordnungswidrigkeitengesetz

PwC

PricewaterhouseCoopers

RdA

Recht der Arbeit

RGSt

Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

Rn.

Randnummer

S.

Seite

SSW

Satzger, Schmitt, Widmaier, StGB-Kommentar

St.

Ständig(e)

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

StV

Strafverteidiger

Urt.

Urteil

UStG

Umsatzsteuergesetz

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

WM

Wertpapier-Mitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

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Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage, München 2010.

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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 2, 5. Auflage, München 2007.

Zit. MüKo-Bearbeiter.

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Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1 Individualarbeitsrecht, 3. Auflage, München 2009, zitiert: MünchArbR-Bearbeiter.

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StGB Strafgesetzbuch Kommentar, 1. Auflage Köln 2009.

Zitiert: SSW-Bearbeiter.

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„Schwarze Kassen“ zwischen Untreue und Korruption, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2009, S. 297–306.

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Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 13. Auflage, Berlin.

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Schmiergelder, schwarze Kassen und ihre kündigungsrechtlichen Konsequenzen, Recht der Arbeit (RdA) 2009, S. 367–372.

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Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil, 2. Auflage, Köln u.a. 2008.

Vahlenkamp, Werner Knauß, Ina

Korruption, BKA Forschungsreihe Band 33, Wiesbaden 1995.

Wessels, Johannes Hillenkamp, Thomas

Strafrecht Besonderer Teil 2 – Delikte gegen das Vermögen, 32. Auflage, Heidelberg 2009.

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„Whistleblowing“ und „Ethikhotlines“ Probleme des deutschen Arbeits- und Datenschutzrechts, Betriebsberater (BB) 2006, S. 1567–1572.

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Die Anwendbarkeit des § 299 StGB auf Auslandssachverhalte – frühere, aktuelle und geplante Tatbestandsfassung, Strafverteidiger (StV) 2010, S. 385–390.

1. Kapitel – Einleitung

A. Phänomen und Begriff der Korruption

Jede Auseinandersetzung mit dem Thema Korruption setzt voraus, dass Klarheit darüber herrscht, was unter diesem Begriff zu verstehen ist. Auch wenn eine allgemeingültige Definition fehlt, haben sich doch im Rahmen kriminologischer Forschungen Merkmale herausgebildet, die allgemein anerkannt werden.1

Diese Merkmale der Korruption sind folgende:

Kernelement von korruptem Verhalten ist das Ausnutzen einer Machtposition – sei es auch bei einer geringen Macht – für den persönlichen Vorteil und unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen – seien es moralische Standards, Amtspflichten oder Gesetze. Im Sinne einer sozialen Interaktion werden für die Beteiligten vorteilhafte Leistungen ausgetauscht, beispielsweise Entscheidungsbeeinflussung gegen Geld. Die Sichtweise der Korruption als einfacher Tausch ist aber verfehlt. Würde man Korruption nur als Tausch zwischen zwei Akteuren zu ihrem gegenseitigen Vorteil ansehen, könnte man sie nicht von anderen Austauschbeziehungen (z. B. auf einem Markt) unterscheiden. Auch der Zusatz, dass es sich um einen illegalen Tausch handelt, ist nicht eindeutig. Hehlerei ist z. B. auch ein illegaler Tausch. Dabei handelt es sich aber nicht um Korruption.

Am besten kann man Korruption als ein Phänomen mit drei beteiligten Akteuren verstehen: dem Bestechenden, dem Bestochenen und dem Auftraggeber des Bestochenen. In der ökonomischen Literatur werden diese als Klient, Agent und Prinzipal bezeichnet. Prinzipal und Agent haben eine vertragliche Beziehung, in der der Prinzipal den Agenten mit einer Aufgabe betraut und ihm zur Erfüllung dieser Aufgabe Spielraum und Mittel überlässt, innerhalb dessen er sich bewegen kann. Dies stellt die bereits angesprochene Machtposition dar. Diese nutzt der Agent aus, um dem Klienten etwas im Tausch anbieten zu können.

Korruption bezeichnet die Aktivitäten des „Gebenden“ wie des „Empfängers“. Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht- bzw. Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen offiziellen, universalistischen Normen und partikularistischen. Die Beteiligten müssen abwägen, ob sie den erzielbaren Vorteil durch Korruption höher gewichten als die erwartbaren negativen Sanktionen bei einer möglichen Aufdeckung.

B. Korruption im Bereich der Privatwirtschaft

Dieses Buch behandelt ausschließlich private Wirtschaftskorruption sowie ihre typischen Begleittaten und juristischen Folgen. Auf Korruptionsfälle im Bereich Politik, Justiz und öffentliche Verwaltung, die in der Regel eher im Fokus des öffentlichen Interesses stehen, wird nicht eingegangen.

Ziel ist es Unternehmen, ihren Organen und ihren Beratern ein Handbuch zur Verfügung zu stellen, das alle juristischen Facetten der Wirtschaftskorruption erfasst. Korruption kann ein Unternehmen auf den Prüfstand stellen, so dass die Kenntnis der Rechtslage für das Unternehmen von existentieller Bedeutung sein kann.

Allein die Zahl registrierter Korruptionsfälle zeigt, dass man von einer deutlichen Zunahme der Wirtschaftskorruption ausgehen muss:

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein Lagebild zur Korruption. Dabei wurde insbesondere gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Zunahme der Korruption im Bereich der Privatwirtschaft – dem Thema dieses Buches – konstatiert.

Eine Statistik der Korruptionsstraftaten nach Strafnormen 2007/2008 zeigt folgendes Bild:2

img

Bezogen auf die polizeilich bekannt gewordenen Korruptionsfälle ergibt sich im Jahr 2008 ein Rückgang im Bereich öffentliche Verwaltung von 79 % im Jahr 2007 auf 46 %, während im Bereich Wirtschaft eine Zunahme von 15 % auf 37 % zu verzeichnen ist:3

img

Allerdings muss man bei Korruptionsdelikten von einem erheblichen Dunkelfeld tatsächlich begangener Straftaten ausgehen.

Häufig fehlt in den Unternehmen die Bereitschaft, eigene kriminelle Mitarbeiter nach der Aufdeckung schwerwiegender Delikte bei den Behörden anzuzeigen.

C. Ursachen der Wirtschaftskorruption

Korruption ist ein Phänomen, das von jeher die Menschheitsgeschichte begleitet. Allgemein werden als Ursache wachsender Korruption genannt:

Im Bereich der Wirtschaftskorruption dürfte weitestgehend der letzt genannte Grund von Bedeutung sein.

Der erwähnte Wertewandel hat dazu geführt, dass Arbeiten überwiegend zum Erwerb materieller Güter angesehen wird. Oft fehlt es an der Identifikation des Mitarbeiters mit seinem Unternehmen oder mit seiner Tätigkeit.

Dabei ist nicht die materielle Not ausschlaggebend, sondern das Ziel durch Gelderwerb zu den „Gewinnern“ zu gehören. Bei Dölling6 wird der typische Täter der Korruption wie folgt beschrieben:

„Unauffällig, verfügt über eine gute Ausbildung, hat im Unternehmen Entscheidungsbefugnisse, ist nicht vorbestraft, hat keine Schulden, investiert viel in seinen Beruf und zeichnet sich durch Fachkompetenz aus. Er ist ein Aufsteigertyp, legt Wert auf einen gesellschaftlichen Status und hat einen hohen Lebensstandard.“

Es handelt sich also häufig um sozial angepasste und ansonsten rechtstreue Personen, die als Täter im Bereich Wirtschaftskorruption in Betracht kommen.

D. Auswirkung der Wirtschaftskorruption

Wirtschaftskorruption ist das Gegenstück echten Leistungswettbewerbs. Das wettbewerbliche Gleichgewicht wird durch die Berücksichtigung von nicht marktwirtschaftlich orientierten Auswahlkriterien zerstört.7

Ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg ist nicht das bessere Produkt oder das bessere Unternehmen, sondern die Bestechungshandlung.

Im Ergebnis führt dies dazu, dass ein schlechteres Produkt zu einem höheren Preis in den Wirtschaftskreislauf kommt, was wiederum zu einer Schadensverlagerung auf den Endkunden führt.

Korruption gefährdet somit das gesamtwirtschaftliche System des fairen Wettbewerbs und benachteiligt das „bessere“ Unternehmen.

1 Vahlenkamp/Knauß, Korruption, BKA Forschungsreihe Band 33, Wiesbaden 1995, S. 20 f.; Korruption, Bundeslagebild 2008, Bundeskriminalamt, S. 3; Dölling, in Dölling, Handbuch der korruptionsprävention, S. 3.

2 Quelle: Bundeskriminalamt, Korruption Bundeslagebild 2008.

3 Quelle: Bundeskriminalamt, Korruption Bundeslagebild 2008.

4 Berg, S. 36.

5 Berg, S. 36.

6 In Dölling, Handbuch der Korruptionsprävention, S. 30.

7 Berg, S. 40 f.