Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

© 2020 Ralph Homuth

Covergrafiken: adobe Stock © deagreez, Adobe Stock © kegfire

Satz, Herstellung und Verlag: BoD – Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN 978-3-7519-9072-1

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Plötzlich Unternehmer!
  3. Unternehmerische Pflichten
  4. Einkommensteuer
  5. Gewerbesteuer
  6. Umsatzsteuer
  7. Big Brother is watching you!
  8. Künstlersozialabgabe
  9. Verwertungsgesellschaften
  10. Industrie- und Handelskammer
  11. Handlungsempfehlung
  12. Abschließende Betrachtung
  13. Anlagen
  14. Abkürzungsverzeichnis
  15. Glossar

Anlagenverzeichnis

Anlage A: Checkliste für die Gründung

Anlage B: Checkliste für Rechnungen

Anlage C: Checkliste für Geschenke

Anlage D: Checkliste für die Einkommensteuererklärung

Anlage E: Rechnungsmuster für Kleinunternehmer

Anlage F: Rechnungsmuster für regelbesteuernde Unternehmer

Anlage G: Muster Tagesplanung

Anlage H: Muster Tagesbericht

Anlage I: Muster Reiseplanung

Anlage J: Muster Kilometergeldabrechnung

Anlage K: Musterschreiben für Warenrücksendung

Anlage L: Bescheinigung über Pauschalversteuerung

1 Einleitung

Vom Tellerwäscher zum Millionär war gestern, heute wird man von der Shopping-Queen zum Online-Marketing-Rockstar. Dieser romantische Traum vom rasanten Aufstieg lässt sich also auch noch heute verwirklichen, und im Bereich des Internetmarketings vermutlich sogar noch viel leichter und schneller als in der analogen Welt. Allerdings besteht heute ebenso leicht die Gefahr, schnell vom Influencer zum »Insolvenzer« zu werden. Aber warum?

Für viele ist ein eigener Blog das Sprungbrett in die finanzielle Unabhängigkeit. Mit genügender Reichweite ist es dir möglich, aus dem Bloggen einen hochbezahlten Beruf zu machen. Viele fangen jedoch erst einmal klein an und arbeiten zunächst kostenlos als Blogger oder Influencer, bis die ersten Angebote kommen. Manche dürfen die von ihnen vorgestellte Ware behalten oder bekommen Gutscheincodes. Irgendwann erhalten sie schließlich die ersten Honorarangebote. Doch ist die Ware überhaupt als Honorar angemessen? Hierauf solltest du dich nicht einlassen. Arbeitszeit ist Lebenszeit, und die sollte bitte bezahlt werden, egal wie klein oder groß der Kanal ist. Außerdem kannst du Miete und Steuern auch nicht in Handtaschen oder Pullovern bezahlen.

Viele sehen in dem Beruf nur den Glamour und die Chance auf ein hohes Einkommen. Positive Beispiele lassen sich schnell finden, schließlich sorgt der Algorithmus dafür, dass sie immer ganz weit oben gelistet werden. Übersehen wird aber oft, dass hinter jedem erfolgreichen Business richtig harte Arbeit steckt. Es gibt Tage, an denen man an seiner Idee zweifelt; Nächte, in denen man durcharbeitet oder vor Gedanken nicht schläft. Wer durchhält, hat gute Chancen auf beruflichen Erfolg. Der Anfang ist natürlich schwer. Halte durch! – Bei allen Überlegungen solltest du dir bewusst machen, dass du nicht nur zeitliche und finanzielle Investitionen tätigen, sondern auch verschiedene Interessengruppen um dich herum bedienen musst.

Hast du dich schon einmal damit befasst, welche dieser Gruppen dich umgeben? Anders als bei Zielgruppen handelt es sich bei Interessengruppen (Stakeholdern) um einzelne Personen oder Unternehmen, die von den Aktivitäten eines anderen Unternehmens, in diesem Fall von dir als Blogger oder Influencer, direkt oder indirekt betroffen sind und ihrerseits Einfluss auf dich ausüben. Dabei musst du zwischen internen und externen Anspruchsgruppen unterscheiden. Zu den internen zählen z. B. der Eigentümer selbst, also du. Hierzu gehört aber natürlich auch deine Familie, dein Ehepartner, Kinder, Eltern, Freunde und auch deine Mitarbeiter, sofern du bereits welche beschäftigst. Für sie steht vor allem die Wirtschaftlichkeit und der Erfolg des Unternehmens im Vordergrund.

Zu den externen Anspruchsgruppen gehören u. a. deine Auftraggeber, Kunden, Geschäftspartner, aber auch dein Vermieter, das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger und z. B. die Berufsverbände. Diese Anspruchsgruppen sind ebenfalls von deinem Handeln betroffen.

Der Boom des Internetmarketings macht es heute möglich, sein Hobby zu professionalisieren und über Nacht zum Internetstar oder zur Werbeikone zu werden. Ob geplant oder ungeplant, werden Blogger, Influencer, YouTuber und auch Let’s Player selbständig tätig. Die Branche ist allerdings so jung, dass sie rechtlich und auch steuerrechtlich noch viele Fragen aufwirft. Vermutlich hast auch du dich beispielsweise schon mit der Frage befasst, wann ein Beitrag als Werbung zu kennzeichnen ist.

Aber nicht nur die Branche ist jung, auch viele ihrer Akteure sind es. Während der einführend erwähnte prototypische Tellerwäscher unternehmerisch und rechtlich mit seiner Firma wächst, entstehen heute quasi über Nacht Unternehmer im Internet, denen das nötige Know-how häufig fehlt.

Da dein Handeln Auswirkungen auf deine Interessengruppen hat, sind diese auch zum Teil unmittelbar betroffen, wenn es zu rechtlichen Problemen kommt, wie z. B. bei einer Klage, urheberrechtlichen Streitigkeiten, erheblichen Steuernachzahlungen, Pfändungen und Zwangsgeldern. Jeder Unternehmer hat daher Pflichten, also auch du! Neben einer eventuellen Buchführungspflicht hast du auf jeden Fall die Pflicht, dich um deine steuerlichen Angelegenheiten zu kümmern. Der Fiskus möchte hier nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden als andere Stakeholder.

Als Unternehmer solltest du dich in jedem Fall mit rechtlichen und auch steuerrechtlichen Aspekten deiner Tätigkeit befassen und Grundlagenkenntnisse hierin besitzen, schon alleine um dich und deine Angehörigen vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass jede Steuer ihr eigenes Gesetz hat; somit gelten z. B. die Regelungen der Einkommensteuer nicht für die Umsatzsteuer.

Als junger Selbständiger bewegst du dich in einem sehr dynamischen und unkonventionellen Bereich. In diesem Buch möchte ich dich daher über einige Aspekte informieren. Es ersetzt aber keinesfalls eine individuelle und zielgerichtete Beratung.

2

Plötzlich
Unternehmer!

2.1 Gewerbetreibender, Künstler, Unternehmer:
Was bin ich?

Den Anstoß zu diesem Buchprojekt bekam ich durch die Frage: »Muss ich ein Gewerbe anmelden?« Wie der Name schon sagt, muss es sich bei der betreffenden Tätigkeit um ein Gewerbe handeln – um ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Allerdings hat der Gesetzgeber hierin den Gewerbebegriff nicht definiert. In der Rechtsprechung und in der Literatur hat sich folgende Definition durchgesetzt:

»Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig für eine gewisse Dauer und zum Zweck der Gewinnerzielung ausgeübt wird und die nicht zu freiberuflichen Tätigkeiten gehört.«

MERKE

Prüfe, ob du als Influencer oder Blogger einer gewerblichen oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehst.

Auch aus steuerlichen Gründen ist zu prüfen, ob du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit, z. B. als Freiberufler aus einer künstlerischen, schriftstellerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit erzielst. Liegen gewerbliche Einkünfte vor, so unterliegen diese nämlich auch der Gewerbesteuer.

Eine Gewerbeanmeldung sollte auf jeden Fall bei dem jeweils örtlich zuständigen Gewerbeamt eingereicht werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 20 bis 50 Euro. Mit dieser Anmeldung werden verschiedene Ämter und Behörden über deine neu gegründete selbständige oder unternehmerische Tätigkeit informiert, so z. B. auch das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer.

2.2 Wann übe ich eine selbständige Tätigkeit aus?

Befragt man Gründer, werden vermutlich viele von ihnen sagen, dass sie sich gerade selbständig gemacht haben. Allerdings ist zwischen dieser umgangssprachlichen Verwendung des Wortes und der steuerrechtlichen Definition zu differenzieren. Hiernach sind beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Künstler selbständig tätig. Allerdings gilt nicht jeder als Künstler, Schriftsteller oder Wissenschaftler, wie nachfolgend dargestellt.

2.2.1 Künstlerische Tätigkeit

Eine künstlerische Tätigkeit liegt dann vor, wenn deine Arbeiten nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind. Außerdem musst du über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus mit deinen Werken auch eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Bei der Prüfung ist nicht jedes Einzelwerk, sondern die gesamte der im Veranlagungszeitraum ausgeübte Tätigkeit des Steuerpflichtigen zu würdigen. Da die künstlerische Tätigkeit in besonderem Maße persönlichkeitsbezogen ist, kann sie als solche nur anerkannt werden, wenn der Künstler auf sämtliche zur Herstellung eines Kunstwerks erforderlichen Tätigkeiten den entscheidenden gestaltenden Einfluss ausübt.

Aber kann Werbung Kunst sein? Werbung und Kunst sind unterschiedliche Arten der Kommunikation. Aus systemischer Sicht lassen sie sich zudem als unterschiedliche Sozialsysteme verstehen. Werbung verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck, keinen kulturellen. Sie sollte allerdings dennoch mit größtmöglicher Kunstfertigkeit betrieben werden, denn in wenig anderen Bereichen wird Kreativität so honoriert wie in der Werbung. Darum hast du dich vermutlich auch hierzu entschieden.

2.2.2 Schriftstellerische Tätigkeit

Du übst eine schriftstellerische Tätigkeit aus, wenn du deine eigenen Gedanken für die Öffentlichkeit zum Ausdruck bringst, auch wenn sich diese nur auf tatsächliche Vorgänge beziehen. Hierunter dürften beispielsweise Schriftwerke und Reden fallen. Ein wissenschaftlicher oder künstlerischer Inhalt ist nicht erforderlich, ein Schriftsteller muss weder Dichter noch Künstler noch Gelehrter sein. Z. B. ist auch das Verfassen von Anleitungen zum Umgang mit technischen Geräten eine schriftstellerische Tätigkeit, sofern diese auf Grundlage mitgeteilter Daten erstellt wird. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass eine eigenständige gedankliche Leistung des Autors vorliegt.

2.2.3 Wissenschaftliche Tätigkeit

Wissenschaftlich tätig bist du, wenn du eine schöpferische oder forschende Arbeit betreibst (reine Wissenschaft) oder wenn du das aus der Forschung gewonnene Wissen und die Erkenntnisse auf konkrete Vorgänge anwendest (angewandte Wissenschaft). Die praxisorientierte Beratung stellt dagegen keine wissenschaftliche Tätigkeit dar.

2.3 Der erste Brief des Finanzamtes:
Der Formularwahn beginnt!

Durch die Gewerbeanmeldung werden automatisch verschiedene Ämter und Behörden über deine Gründung informiert. Hierzu gehört auch das Finanzamt. Einer der ersten Briefe, die du von dort erhältst, dürfte die freundliche Aufforderung enthalten, den beigefügten oder verlinkten Fragebogen zur steuerlichen Ersterfassung auszufüllen und ihn anschließend unterschrieben an das Finanzamt zurückzusenden. Worum geht es hier?

MERKE

Wenn du nicht weißt, welche Ämter und Behörden du über deine Gründung informieren musst, wird dir durch die Gewerbeanmeldung automatisch geholfen.

Das Finanzamt hat bisher wenige Informationen über deine Tätigkeit erhalten. Es kann daher deine neue selbständige, unternehmerische Tätigkeit noch nicht einordnen. Hierzu dient der Fragebogen zur steuerlichen Ersterfassung. Es geht also gewissermaßen um »Schubladendenken«.