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Vorwort

Wissen Sie noch, wie es war, als Sie zum ersten Mal davon erfahren haben, dass Sie in etwa neun Monaten Nachwuchs erwarten? Ein Stapel Bücher und viele Infos vom Frauenarzt, Gespräche mit anderen jungen Eltern, Krankenhausbesichtigungen – von Anfang an gab es eine Menge zu bedenken. Vielleicht haben Sie Kindergartenauswahl, Seepferdchenprüfung und Schulantritt schon hinter sich, dann wissen Sie, dass die Fragestellungen rund um das Thema „Kinder“ nicht weniger werden. Im Teenageralter geht der Blick über die Probleme der Pubertät bereits in Richtung Ausbildung und Studium. Sicher haben Sie auch recht früh bemerkt, dass Kinder kleine „Cash-Fresser“ sind und das Thema Geld immer wieder zur Sprache kommt. Und dass man sparen müsse, da eine gute Ausbildung teuer sei, lesen oder hören Sie überall.

Aus der Beratungspraxis sind uns viele Fragestellungen, die mit Finanzen und Kindern zusammenhängen, bekannt. Einige Szenarien möchten wir Ihnen hier vorstellen:

1. Das Ehepaar Müller, beide Mitte 40, stellt fest, dass es finanziell „etwas eng“ wird, wenn im kommenden Jahr ihre zweite Tochter anfängt zu studieren. Die große Tochter liebäugelt mit einem Auslandssemester und das möchten die Eltern auch gerne unterstützen. Da sich die Kosten für das Studium der zweiten Tochter nicht mehr mit den monatlichen Überschüssen decken, werden zwei Lebensversicherungen „stillgelegt“. Damit rückt der geplante vorzeitige Ruhestand von Herrn Müller in weite Ferne.

2. Die jungen Eltern Schulze haben einen Sohn, der im Alter von einem Jahr einen epileptischen Anfall bekommt. Die Eltern fürchten, dass er sich bei einem erneuten Anfall schwer verletzen könnte. Sie bemühen sich um eine Unfallversicherung. Doch mit seiner „Vorgeschichte“ bekommt ihr Sohn bei keiner Gesellschaft mehr eine Versicherung.

3. Ehepaar Kröger, Ende 30, hat gerade gebaut. Die Bank hat zwar zu dem Abschluss einer Risikolebensversicherung geraten, aber nicht darauf bestanden. Die Anträge für eine solche Versicherung gingen in der aufregenden Bauzeit verloren. Drei Jahre nach Baubeginn verstirbt Herr Kröger bei einem Verkehrsunfall und hinterlässt seine Frau und seine beiden Kinder in einem Haus mit einem noch sehr hohen Darlehen. Die junge Witwe kann die monatliche Belastung für das Darlehen allein nicht aufbringen. Das Haus muss zwangsversteigert werden. Die alleinstehende Mutter und ihre Kinder müssen in eine kleinere Mietwohnung ziehen.

Mit diesem Buch möchten wir Ihnen helfen, die finanzielle Dimension in der Welt Ihrer Kinder zu erfassen. Neben der Wissensvermittlung, die natürlich notwendig ist, können Sie mit diesem Buch so arbeiten, als würden Sie an einem Workshop zum Thema „Finanzen rund um das Thema Kind“ teilnehmen.

Der erste Teil des Buches beschäftigt sich mit dem Bereich der Absicherung. Hier geht es darum, dass Sie die Welt Ihres Kindes oder Ihrer Kinder finanziell absichern. Die vier größten finanziellen Bedrohungen, die Ihre Existenz und die Ihres Kindes vernichten oder ernsthaft bedrohen können, sind folgende:

Doch auch das genau umgekehrte Absicherungsverhältnis, nämlich eine spätere mögliche Pflege der Elterngeneration möchten wir im ersten Teil nicht ausklammern.

Wenn Sie Ihre Familie abgesichert haben, dann können Sie an das Thema Vermögensaufbau denken. Darum dreht sich alles im zweiten Teil des Buches.

Wofür ein Kind Geld braucht? Ein Kind kostet bis zum Beginn seiner Ausbildung laut Statistischem Bundesamt ungefähr 120.000 Euro, ein Studium mindestens 50.000 Euro, die gesetzliche Rente der heutigen Kinder und Jugendlichen wird wohl eher eine Grundrente sein – die Liste lässt sich beliebig erweitern. Nutzen Sie den Zinseszinseffekt, auf den wir später noch eingehen werden, können Sie mit kleinem Einsatz viel erreichen, vorausgesetzt, Sie beginnen möglichst frühzeitig.

Der Anlagemarkt bietet Ihnen eine Fülle von Geldanlageprodukten, aus denen Sie für Ihre verschiedenen Sparziele wählen können. Nun geht es darum, Fonds, Lebensversicherungen, Sparprodukte usw. zu verstehen, Vor- und Nachteile zu erkennen und die speziell für Ihre Bedürfnisse geeigneten Anlageformen auszuwählen.

Doch es reicht nicht, dass Sie für Ihr Kind sparen. Es ist auch sehr wichtig, dass unsere Kinder einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Geld lernen. In einer Zeit, in der laut einer Studie des Bankenverbandes und der Gesellschaft für Konsumforschung bereits rund 6% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen überschuldet sind, also mehr Schulden haben, als sie zurückzahlen können, liegt es in der Verantwortung der Eltern, für eine „Geld-Erziehung“ zu sorgen, die Kinder auf den sorgsamen Umgang mit Geld vorbereitet.

Im dritten Teil geht es um das Thema „Woher“: Hier sind staatliche Leistungen und Unterstützungen, steuerliche Möglichkeiten, aber auch der Umgang mit ebay, Bergen von Spielzeuggeschenken und so weiter zu nennen.

Wir möchten Sie mit diesem Buch in die Lage versetzen, eine eigene Strategie für die Absicherung und den Vermögensaufbau Ihres Kindes oder Ihrer Kinder zu entwickeln. Wir wünschen Ihnen, dass Sie Ihre Strategie gezielt umsetzen und so die Gewissheit erlangen, in diesem Bereich alles Mögliche getan zu haben. Wir wünschen Ihnen auch, dass die aufgezeigten Risikofälle aus dem ersten Teil nie für Sie eintreffen und dass Sie es schaffen, Ihrem Kind einen guten Start ins Berufsleben zu geben.

Ihre

Stefanie und Markus Kühn

Teil I: Die Welt der Kinder finanziell absichern

1. Wenn Kinder Schäden verursachen

Wenn Ihr Kind das Tablett mit dem guten Geschirr bei der Oma fallen lässt oder mit dem Fußball die Fensterscheibe der Nachbarn zertrümmert, wird Sie dies finanziell nicht ruinieren. Wenn Ihr über zwölfjähriges Kind jedoch durch eine Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall verursacht, kann der Schaden schnell eine Millionenhöhe erreichen.

Allgemein gilt nach dem Gesetz, dass jeder für einen Schaden, den er anderen zugefügt hat, in voller Höhe haftet und das notfalls lebenslang. Damit stellt dieser Fall eine Situation dar, die Ihre Existenz wirklich bedrohen kann. Denn die Höhe der zu leistenden Entschädigung kann – insbesondere wenn mehrere Menschen zu Schaden kommen - ein Vielfaches der Kosten sein, die Sie beispielsweise für Ihre eigene Berufsunfähigkeit benötigen würden. Auf ein etwaiges Vermögen als Sicherheit zu vertrauen, ist nur in wenigen Fällen ausreichend.

Mit einer Privaten Haftpflichtversicherung können Sie für ein vergleichsweise sehr geringes Entgelt dieses existenzbedrohende Risiko ausschalten. Umso erstaunlicher ist es, dass diese Versicherung weniger verbreitet ist als eine Hausratversicherung. Mittels des heute bei Haftpflichtversicherungen meist mit angebotenen Bausteines „Forderungsausfalldeckung“ können Sie sich sogar gegen das Risiko schützen, dass, falls Ihnen Schaden zugefügt wird und der andere keine Versicherung und kein Vermögen besitzt, Ihr Schaden beglichen wird.

Mit Kindern gibt es für den Haftpflichtfall und bei der Privaten Haftpflichtversicherung einige Besonderheiten zu beachten.

Eltern haften für Ihre Kinder!

Sicher kennen Sie dieses Baustellenschild. Es stimmt jedoch bei Kindern unter sieben Jahren nur dann, wenn Sie als Eltern die Aufsichtspflicht verletzen. Kinder unter sieben Jahren sind nämlich nach § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches für einen Schaden, den sie einem anderen zufügen, nicht verantwortlich. Im Straßen- und Schienenverkehr sind Kinder sogar erst dann haftbar, wenn sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben.

Die Giraffe

Annika, die dreijährige Tochter der Familie Sabold, ist mit ihren Eltern gerade im Hotel angekommen, wo die Familie ihren Sommerurlaub verbringen will. Die lange Autofahrt war für das sportliche Mädchen einfach eine zu lange Ruhepause.

Während die Eltern das Gepäck hereinholen, hüpft sie fröhlich durch die Hotellobby – und schon ist es passiert: Die kostbare Giraffe, geschnitzt aus einem Stück Holz und 1,80 m hoch, kippt um und zerbricht in fünf Teile. Ärgerlich, die Eltern sind zerknirscht. Zahlen müssen sie jedoch nicht. Ihre Aufsichtspflicht haben sie nicht schon dadurch verletzt, dass sie ihrem Kind den Rücken zukehrten, während sie das Gepäck hereinholten. Ein Dreijähriger kann durchaus einen Augenblick aus den Augen entschwinden, ohne dass man den Eltern gleich eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorwerfen kann. Annika selbst ist aufgrund ihres Alters von der Haftpflicht gesetzlich befreit.

Wäre Annika neun Jahre alt, sähe die Situation anders aus.

Einem Schulkind wird unterstellt, dass es die Folgen seines Handelns einschätzen kann. Es könnte also sein, dass das Kind für den Schaden haften muss und Jahre später, wenn es eigenes Geld verdient, für den Schadensersatz aufkommen muss – wenn die Eltern nicht dafür einspringen.

Wie den Eltern Sabold in diesem Beispiel ging es Ihnen sicherlich auch schon. Sie möchten gerne den Schaden wieder gut machen, da es Ihnen unangenehm ist, wenn der Geschädigte auf seinem Schaden sitzenbleibt. Wenn Sie eine Private Haftpflichtversicherung besitzen, die auch für Schäden durch kleine Kinder aufkommt, ohne dass die Aufsichtspflichtfrage geklärt werden muss, ist dies kein finanzielles Problem mehr.

Machen Sie es sich noch einmal bewusst: Während es bei allen sonstigen Versicherungen immer wichtig ist, dass Sie eben nicht fahrlässig handeln, würde bei üblichen Haftpflichtversicherungen gezahlt, wenn Sie genau dies getan hätten - fahrlässig Ihr kleines Kind ohne Aufsicht gelassen.

Bei der Beurteilung, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht, gibt es immer einen größeren Ermessensspielraum und es wird natürlich auch die Entwicklung des Kindes mitberücksichtigt. Sicherlich fahrlässig wäre es, ein fünfjähriges Kind ohne Aufsicht auf einem vollen Parkplatz mit dem Fahrrad fahren zu lassen.

Wenn Ihre Kinder jünger als sieben Jahre alt sind und Sie Ärger mit einem Geschädigten vermeiden möchten, schließen Sie den Zusatzbaustein „Mitversicherung deliktsunfähiger Kinder“ gegen den erforderlichen Mehrbeitrag für den Zeitraum bis zum siebten Geburtstag mit ab. Zwar ist die Versicherungssumme meist auf 5.000 bis 30.000 Euro begrenzt, oftmals gibt es auch eine kleine Selbstbeteiligung, aber die Kosten für die Lackierung eines Porsches, den Ihr Sohn mit dem Fahrrad bei einem Sturz zerkratzt hat, übersteigen den Mehrbeitrag um ein Vielfaches.

Vielleicht kommt Ihnen auch diese Situation bekannt vor: Sie fahren schnell zur Apotheke und bitten die Nachbarin, die links von Ihnen wohnt, kurz auf Ihre sechsjährige Tochter zu achten. In dieser Zeit zerschießt Ihre Tochter die Glasscheibe der Nachbarn zur anderen Seite. Muss nun Ihre Nachbarin die Scheibe ersetzen, weil sie eine Aufsichtspflicht verletzt hat? Nach gängiger Rechtsprechung wohl nicht. Denn gerade bei kurzfristigen Gefälligkeiten möchte ja keiner eine rechtliche Bindung eingehen. Die aushelfende Nachbarin muss also nicht für die zerbrochene Scheibe zahlen.

Erst ein längeres, für andere nach außen sichtbares „Hüten“ des Kindes führt zu einer Aufsichtspflicht. So ist beispielsweise sowohl der Mutter als auch deren Freundin klar, dass die Freundin gewissenhaft auf das Kind aufpassen muss, wenn sie es mit in den Zoo nimmt.

Denn sie wissen, was sie tun!

Ist Ihr Kind über sieben Jahre alt, dann stehen es und Sie als Eltern im Schadensfall potenziell in der Haftung. Ihr Kind, wenn es bei einer Schadensverursachung die erforderliche Einsichtsfähigkeit hat oder Sie, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Mit der Privaten Haftpflichtversicherung sind Sie und Ihr Kind abgesichert, sofern es sich um eine Familienversicherung und keine Single-Versicherung handelt.

Wenn Sie als Mutter oder Vater regelmäßig fremde Kinder betreuen, können Sie eine Private Haftpflichtversicherung auswählen, die den so genannten „Tagesmutterschutz“ ohne Mehrkosten eingeschlossen hat. Einige wenige Versicherungen verstehen darunter auch das Hüten fremder Kinder in deren Haus, also die Tätigkeit als Kinderfrau.

Bei volljährigen Kindern ist es für diese, sofern sie in der ersten Ausbildung und nicht verheiratet sind, nicht erforderlich, eine eigene Versicherung abzuschließen. Sie sind in der Familienversicherung mitversichert. Wichtig ist dabei, dass sich die Ausbildung Ihres Kindes direkt an die Schulzeit anschließt.

Ein Blick in das Vertragswerk bringt Ihnen Klarheit, ob Ihre volljährigen Kinder noch in Ihrer Versicherung eingeschlossen sind oder nicht. Dort können Sie auch nachlesen, welche Einschlüsse der Vertrag enthält (beispielsweise Mietsachschäden oder Schäden, die bei der Ausführung eines Ehrenamtes passieren).

Überprüfen Sie Ihre Absicherung

Neben der Frage, ob alle Familienmitglieder und alle erforderlichen Einschlüsse ausreichend in der Versicherung berücksichtigt sind, stellt die Höhe der Versicherungssumme eine weitere sehr wichtige Größe in diesem Absicherungsbaustein dar, wie Sie im Praxis-Beispiel von Marcel sehen.

Ein Unfall und seine Folgen

Marcel, elf Jahre alt, verursacht auf dem Weg zu seinem Freund an einer viel befahrenen Kreuzung durch einen unvermittelten Sprung auf die Fahrbahn einen schweren Auffahrun-fall aufgrund einer Notbremsung. Er selbst bleibt unverletzt, jedoch muss der Fahrer des auffahrenden Wagens in eine Klinik. Es wird befürchtet, dass der Fahrer seinen Beruf als Vorstand eines großen Konzerns nie mehr ausüben kann. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung von Marcels Eltern beträgt nur 500.000 Euro, da es ein alter Vertrag ist.

Neben der tiefen Sorge um den Fahrer kommt die Existenzangst von Marcels Eltern dazu, ob sie dem Geschädigten etwa eine lebenslange Rente zahlen müssen. Doch sie haben Glück. Der Fahrer erholt sich in der Reha besser als vermutet und kehrt nach einem Dreiviertel Jahr in seinen Beruf zurück.

Alle Kosten zusammen belaufen sich auf rund 510.000 Euro.

Diese Belastung können Marcels Eltern zusammen mit der Leistung aus der Haftpflichtversicherung gut tragen. Die ganze Familie ist dankbar, dass der Autofahrer wieder völlig gesund geworden ist.

Überprüfen Sie die Versicherungssumme

Wenn Sie Ihren Vertrag schon seit mehreren Jahren haben, überprüfen Sie unbedingt die Versicherungssumme. Alte Verträge laufen teilweise noch auf eine oder drei Millionen D-Mark. Dies ist nach heutiger Erkenntnis jedoch viel zu gering. Wir empfehlen Ihnen eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Einige Versicherungen zahlen für einen nur geringen Mehrbeitrag bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro Person.

Fazit des Workshop-Bausteines: Haftpflichtschäden absichern

In der abschließenden Checkliste können Sie Ihre Situation erfassen und Ihre Bedürfnisse für eine Absicherung von Haftpflichtrisiken mit Kindern notieren. An anderen Stellen im Buch werden wir Ihnen meist Alternativen zur Risikoabsicherung aufzeigen – in diesem Fall gibt es keine Alternativen. Sofern Sie nicht äußerst vermögend sind, ist die Private Haftpflicht versicherung die einzige Möglichkeit, das existenzbedrohende Risiko eines Haftpflichtfalls (fast vollständig) auszuschalten.

Wenn Sie nicht verheiratet sind und sowohl Sie als auch Ihr Partner einen eigenen Vertrag mitbringen, können Sie den jüngeren Vertrag kündigen. Teilen Sie der Versicherung aber mit, dass Sie jetzt in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Entsprechendes gilt natürlich auch, wenn Sie heiraten.

Keine Versicherung zahlt in jedem Fall: Versicherungsfälle unter Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben, sind stets ausgeschlossen. Hiergegen gibt es keine Versicherung – insbesondere wohl, um Missbrauch vorzubeugen.

Checkliste für die Absicherung des privaten Haftpflichtfalls:

  • Ist eine Private Haftpflichtversicherung vorhanden?
  • Beträgt die Versicherungssumme mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden?
  • Ist eine Mitversicherung schuldunfähiger Kinder gewünscht? Zahlt die Versicherung unabhängig davon, ob Aufsichtspflicht verletzt wurde?
  • Welche besonderen Hobbys sind zu berücksichtigen (zum Beispiel Reiten oder Surfen)?
  • Ist eine Tagesmutterabsicherung nötig?
  • Ist eine Forderungsausfall-Absicherung gewünscht?
  • Ist eine jährliche Zahlungsweise vereinbart? Das spart Ratenzuschläge.

Wenn Sie Ihre Situation und Ihre Wünsche identifiziert haben, wählen Sie eine der günstigen Versicherungen für Ihren Bedarf aus. Auf diese Weise ergibt sich vielleicht das erste Einsparpotenzial, das wiederum dem Vermögen Ihrer Kinder zu Gute kommen kann.

2. Wenn Kinder krank werden

Schnupfen, grippale Infekte, Windpocken... Manchmal scheint es, als wolle die Krankheiten-Serie gar nicht mehr abreißen.

Gerade bei mehreren Kindern finden regelrechte „Ketten-Ansteckungen“ statt. Eine Kinderärztin spricht in diesem Zusammenhang von „Immun-Tiefs“ – lästig und anstrengend für Eltern und Kind, aber glücklicherweise nicht dramatisch.

In den Momenten aber, in denen ein Sturz Ihres Kindes nochmals glimpflich ausging, wird es Ihnen, wie wohl jedem Elternteil klar: Hier hätte schlimmeres passieren können – Gott sei Dank nur eine kleine Wunde. Und wenn doch einmal ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird?

Ihr Kind beim Kinderarzt

Für die ambulante Versorgung genießen Kinder auch in der gesetzlichen Krankenkasse eine Grundversorgung. Für die so genannten U-Untersuchungen, eine Standardversorgung bei Krankheit und zuzahlungsfreie Medikamente bei so genannten Bagatell-Krankheiten ist gesorgt. Einige Vorsorgeuntersuchungen, wie beispielsweise die Augenvorsorge beim Augenarzt, werden inzwischen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. Auch Heilpraktikerrechnungen müssen Sie in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. Seit dem 1. Januar 2012 können die Krankenkassen ihren Versicherten über die gesetzlich festgeschriebenen Leistungen hinaus ergänzende Leistungen in bestimmten Bereichen anbieten. Danach übernehmen jetzt manche Kassen unterschiedliche Zusatzleistungen wie zum Beispiel alternative Arzneimittel, professionelle Zahnreinigung oder Zuschüsse für Brillen oder Kontaktlinsen.

Sie merken schon, Sie müssen beim gesetzlichen Krankenversicherungsschutz genauer hinschauen und die Angebote der Kassen vergleichen, wenn Ihnen bestimmte Leistungen besonders wichtig sind. So können einige Eltern auf Heilpraktiker-Leistungen gut verzichten, während es für andere Eltern besonders wichtig ist, dass die Kasse die Kosten für den Heilpraktikerbesuch und für homöopathische Globuli übernimmt.

Ihr Kind im Krankenhaus

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Behandlung im nächstgelegen geeigneten Krankenhaus. Dies birgt unter Umständen Diskussionsbedarf, wenn Sie lieber in eine Kinderklinik möchten, die nächstgelegene Möglichkeit aber das im Ort liegende Krankenhaus mit Kinderabteilung - aber schlechtem Ruf – ist.

Der wilde Maximilian

Maximilian ist ein aufgeweckter kleiner Junge von zweieinhalb Jahren. Das Wort Gefahr ist ihm völlig fremd. Als er eines frühen Abends, als die Mama gerade in der Küche das Essen vorbereitet, mit seinem Bruder durch das Wohnzimmer tobt, knallt er mit der Stirn gegen die Tischkante. Der große Bruder holt sofort die Mama. Da der Vater gerade mit dem Familienauto unterwegs ist, ruft die Mutter den Krankenwagen. Als dieser eintrifft ist die Blutung fast gestillt - ein Glück. Auf die Frage, in welches Krankenhaus es denn nun ginge, kommt folgende Antwort: „Wir fahren immer das städtische Krankenhaus an! Außer in ganz schweren Fällen!“

Möchten Sie in eine Kinderklinik Ihrer Wahl, müssen Sie schon selbst fahren - wovon dringend abzuraten ist – oder im zuerst angefahrenen Krankenhaus auf eine Verlegung bestehen. Wenn Sie privat krankenversichert sind, haben Sie eine freie Krankenhauswahl.

Gerade wenn schwere Operationen anstehen, möchten Sie als Eltern die allerbeste Betreuung für Ihr Kind. Doch Spezialisten verlangen häufig Gebührensätze, die über dem liegen, was die gesetzliche Krankenkasse trägt.

Für kleinere Kinder und für Schulkinder können Sie den Abschluss oder Einschluss des Bausteines Krankenhaustagegeld in die private Kranken(zusatz)versicherung in Erwägung ziehen. Diese zahlt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein vereinbartes Tagegeld, bspw. 25 Euro pro Tag. Bei kleineren Kindern sehen viele Versicherungen oftmals ein doppeltes Tagegeld vor, wenn ein Elternteil mit im Krankenhaus übernachtet. Muss für die Betreuung eines weiteren Kindes gesorgt werden, so ist das Tagegeld eine Möglichkeit, dies abzusichern. Bei Schulkindern könnte dieses Geld bei längeren Krankenhausaufenthalten für einen Nachhilfelehrer investiert werden.

Sind Sie Arbeitnehmer, haben Sie einen Anspruch auf Freistellung gegenüber Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie sich um Ihr Kind kümmern müssen, weil es plötzlich erkrankt ist, Sie mit ihm zum Arzt müssen oder es einen Unfall in der Schule oder im Kindergarten hatte. Daneben haben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf ein Krankengeld für eine bestimmte Dauer. Privat Versicherte können für wenige Tage eine Weiterzahlung Ihres Gehaltes vom Arbeitgeber verlangen.

Für werdende Mamas:

Einige Versicherungen zahlen bei der Geburt eines Kindes den 10-fachen Tagegeldsatz aus der Krankenhaustagegeldversicherung der Mutter, unabhängig davon, wie lange sie im Krankenhaus war.

Ihr Kind beim Zahnarzt

Im Zahnbehandlungs- und Zahnersatzbereich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine so genannte Grundversorgung. Für einen Zahnersatz wird ein Festzuschuss gezahlt, dessen Höhe in etwa der Hälfte der sogenannten Standardtherapie, also einer zweckmäßigen und einfachen Therapie, entspricht. Durch das Führen des Bonusheftes und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, kann der Festzuschuss erhöht werden. Für Kieferorthopädie wird ein Eigenanteil von 20% verlangt, der nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird. Wird die Behandlung abgebrochen, entfällt die Erstattung.

Zurück zum wilden Maximilian

Schauen wir noch einmal auf Maximilian. Im Alter von sieben stolpert er auf einer Treppe und verliert dabei einen Frontzahn.

Bis der Kieferknochen ausgewachsen ist, erhält Maximilian eine Klebebrücke. Doch dann möchten seine Eltern gerne, dass ein Implantat für dauerhaften Ersatz sorgt. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse reicht dafür nicht aus.

Sie sehen an diesem Beispiel, dass schöne Zähne Ihrer Kinder schnell viel Geld kosten können. Mit einer Zahnzusatzversicherung beziehungsweise dem entsprechenden Baustein in der Vollversicherung können Sie hier Vorsorge treffen.

Ihr Kind beim Arzt im Ausland

Niemals fehlen sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung, wenn Sie im Ausland Urlaub machen. Auch für Personen, die nahe einer Grenze wohnen und am Wochenende zum Beispiel mal eben in die Berge nach Österreich fahren, ist sie unentbehrlich. Mit einer Jahrespolice vermeiden Sie, dass Sie den Abschluss vor einer Reise einmal vergessen. Diese sind als Familienpolicen bereits unter 15 Euro pro Jahr zu bekommen. Welche schlimmen Folgen es haben kann, wenn der Abschluss vergessen wird, sehen Sie am Beispiel der Familie Martin.

Urlaub in Thailand

Familie Martin macht Urlaub in Thailand. Der Opa ist ebenfalls mitgereist, doch er erkrankt am zweiten Tag so schwer, dass er zwei Wochen stationär behandelt werden muss. Oma Martin hat den Abschluss einer Auslandsreisekranken versicherung vergessen. Die Untersuchungen, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden können, müssen sogleich in bar bezahlt werden. Mit der Kreditkarte können die Martins glücklicherweise dafür genügend Bargeld beschaffen. Darüber hinaus stellt sich jedoch die Frage, ob Opa Martin mit einem normalen Flugzeug nach Hause fliegen kann. Ein Krankenrücktransport von Thailand nach Frankfurt würde circa 51.000 Euro kosten.

Gesetzlich, gesetzlich mit Zusatzversicherung oder privat krankenversichert?

Mit einer Bestandsaufnahme können Sie Ihren Wünschen zunächst einmal Ihren derzeitigen Absicherungsstatus gegenüberstellen:

Status Gesetzlich Zusatzversicherung Privat
Mutter      
Vater      
Kind/-er      

Abb. 1: Wie sind wir versichert?

Ob Sie Ihr Kind privat vollversichern können oder müssen, hängt von Ihrer Versicherung als Eltern ab. Sind Sie beide gesetzlich versichert, sind Ihre Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei pflichtversichert. Sind beide Eltern oder der Hauptverdiener privat versichert und liegt das Einkommen über der aktuell gültigen Versicherungspflichtgrenze (54.900 Euro im Jahr 2015) bzw. über 49.500 Euro pro Jahr (falls die Versicherung bereits seit dem Jahr 2003 besteht), ist das Kind privat zu versichern. Die Gesellschaft können Sie dabei frei wählen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie mit der privaten Zusatzversicherung viele Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Was Sie mit einer Zusatzversicherung nicht erreichen können, ist der Status eines Privatpatienten im ambulanten Bereich. Ohne dies werten zu wollen: Auch wenn Zahlen es nicht erfassen, erscheinen oftmals die Wartezeiten beim Arzt geringer und Terminvergaben für Privatpatienten kurzfristiger als für gesetzlich Versicherte.

Ob Sie - falls Sie gesetzlich versichert sind, jedoch die Vorgaben für einen Beitritt zur privaten Krankenversicherung erfüllen - als komplette Familie in die private Krankenversicherung wechseln sollten, hängt von vielen Faktoren ab: beispielsweise von Ihrem Alter und dem Ihres Partners, der (gewünschten oder bestehenden) Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem Gesundheitszustand. All diese Faktoren bestimmen den Preis der Versicherung.

Sind Sie privat vollversichert und möchten Ihr Neugeborenes bei der gleichen Versicherung versichern, müssen Sie für Ihr Kind, wenn die Versicherungsleistungen vergleichbar sind, keine Gesundheitsfragen beantworten.

Überprüfen Sie Ihre Absicherung

Die folgende Checkliste stellt die häufigsten Bedürfnisse im Bereich der Krankenversicherung aus unserer Beratungspraxis dar. Sie lässt Ihnen aber genügend Spielraum für Ihre speziellen Absicherungswünsche.

  sehr wichtig wichtig nicht wichtig
Chefarztbehandlung      
1- und 2-Bett-Zimmer      
Heilpraktiker      
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen      
Brille      
Ergänzung bei der Zahnvorsorge      
Krankenhaustagegeld      
...      
...      
...      

Abb. 2: Welche Leistungen sind uns für unsere Kinder wichtig?