Kompendien Praktische Theologie
Herausgegeben von:
Thomas Klie und Thomas Schlag
Band 2
Die Kompendien Praktische Theologie bieten kompakte und anschauliche Überblicke über die Teilgebiete der Praktischen Theologie. Die einzelnen Bände präsentieren gesichertes Grundlagenwissen mit Bezug auf gegenwartsrelevante Fragestellungen und orientieren sich an folgenden Leitthemen: Problemhorizont und gegenwärtige Herausforderungen – Geschichte der Disziplin – Systematische Entfaltung – Empirische Erkenntnisse – Enzyklopädische Verortung im Ganzen der Praktischen Theologie. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verzahnung von Theoriebildung und Praxisreflexion, der Integration in internationale Diskurse sowie dem Dialog mit Partnerwissenschaften außerhalb der Theologie.
Kirche und Recht
Verlag W. Kohlhammer
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-034090-9
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pdf: ISBN 978-3-17-034091-6
epub: ISBN 978-3-17-034092-3
mobi: ISBN 978-3-17-034093-0
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Das vielfältige kirchliche Handeln ist eingebettet in rechtliche Rahmenbedingungen, die die Möglichkeiten für dieses Handeln eröffnen und begrenzen. Dazu gehören das allgemein geltende Recht, das staatliche Religionsrecht, das herkömmlich auch als Staatskirchenrecht bezeichnet wird, sowie das von der Kirche selbst gesetzte Kirchenrecht. Durch das Recht werden Kooperation ermöglicht und Konflikte reguliert. Der Band entfaltet die Grundlagen des relevanten staatlichen und kirchlichen Rechts und stellt für die kirchlichen Handlungsfelder die jeweils geltenden Regelungen dar. Er erschließt so eine Querschnittsmaterie kirchlicher Praxis.
Dr. iur. Hendrik Munsonius, M.Th., ist Referent am Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland und Lehrbeauftragter an der Universität Göttingen.
Die Praktische Theologie begreift sich als Theorie kirchlicher Praxis. Diese Praxis ist eingebettet in rechtliche Rahmenbedingungen, die Möglichkeiten für das kirchliche Handeln eröffnen und begrenzen. Dazu gehören das allgemein geltende Recht (→ 3.1), das staatliche Religionsrecht (das herkömmlich auch als Staatskirchenrecht bezeichnet wird; → 3.2) und das von der Kirche selbst gebildete Kirchenrecht (→ 3.3). Das Thema »Kirche und Recht« bildet so eine Querschnittsmaterie für das gesamte kirchliche Handeln. Gegenstand dieses Kompendiums ist das Recht, soweit es für die Landeskirchen in Deutschland (→ 6.1.1) und ihre Zusammenschlüsse (→ 6.1.2) relevant ist.
Die Beschäftigung mit dem Recht kann dazu helfen, die eigenen Handlungsmöglichkeiten besser einzuschätzen. Es erleichtert die Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Regeln. Es bietet für viele Fälle probate Lösungen und klare Orientierung. Da das Recht vor allem für Kooperation oder Konflikt da ist (→ 3.1.1), stellt es auch keine trockene Materie dar, sondern hat vielmehr besonders lebensvolle Situationen zum Thema. Im Zusammenhang kirchlicher Reformen stabilisiert das Recht die bestehende Ordnung und ermöglicht zugleich ihre Veränderung.
Theologen und Juristen, die sich in der Kirche begegnen, brauchen wechselseitig Kenntnisse der anderen Materie. Es kann aber nicht darum gehen, sie zu Angehörigen der anderen Profession auszubilden. Darum muss es vor allem um Kenntnis der Grundlagen und Grundzüge des Zusammenhangs von Kirche und Recht gehen, um so in einen fruchtbaren Diskurs treten zu können.
Üblicherweise werden Kirchenrecht und staatliches Religionsrecht unabhängig voneinander behandelt und allenfalls Schnittstellen benannt. Wendet man sich jedoch aus der Perspektive der Praktischen Theologie, d. h. ausgehend vom kirchlichen Handeln dem Recht zu, wird deutlich, dass beide Rechtsbestände nicht isoliert, sondern zugleich zu beachten und in ihrer Wechselwirkung zu betrachten sind. Daraus folgt das Konzept dieses Buches, das von der Kirche und ihrem Handeln seinen Ausgang nimmt (→ 1) und nach einer geschichtlichen Verortung (→ 2) und rechtssystematischen Grundlegung (→ 3) die Rechtsmaterien in Bezug auf die Handlungsvoraussetzungen und -vollzüge darstellt (→ 4), ehe abschließend die Materie in verschiedene Horizonte eingeordnet wird (→ 5). Für die isolierte Darstellung des geltenden Kirchen- und Religionsrechts kann auf bereits vorhandene Literatur verwiesen werden (→ 6.4).
Eine Binsenweisheit des juristischen Studiums, die dennoch nicht oft genug wiederholt werden kann, lautet: Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! Dies gilt auch für das Recht, soweit es für das kirchliche Handeln relevant ist. Im Anhang finden sich Hinweise, wie die einschlägigen Gesetze ausfindig zu machen sind (→ 6.3). Für das staatliche Religionsrecht ist außerdem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonders relevant (Neureither 2015). Die Themen können in der einführenden Literatur (→ 6.4) leicht über die Inhaltsverzeichnisse erschlossen werden; auf Nachweise wurde insofern verzichtet. In den genannten Werken sind auch weiterführende Literaturhinweise zu finden.
Da das evangelische Kirchenrecht vor allem von den derzeit 20 Landeskirchen verantwortet wird, die jeweils ihre eigene Tradition haben, gibt es stets Unterschiede im Detail der Regelungen und vor allem in den Bezeichnungen von Organisationen und Ämtern. Um nicht ständig alle Bezeichnungen aufführen zu müssen, ist dem Anhang ein entsprechendes Register beigegeben (→ 6.2).
Mein Dank gilt den Herausgebern der Reihe, Prof. Dr. Thomas Klie und Prof. Dr. Thomas Schlag, dass sie mir Gelegenheit gegeben haben, das Kirchen- und Religionsrecht in der Perspektive der Praktischen Theologie zu entfalten, und Dr. Sebastian Weigert und seinem Team im Verlag für die engagierte Betreuung dieses Projekts. Er gilt aber auch den Studierenden in Göttingen und Marburg, die sich in Lehrveranstaltungen dem Kirchen- und Religionsrecht gestellt und damit die gemeinsame Auseinandersetzung befördert haben.
Hendrik Munsonius
Vorwort
Abkürzungen
1 Kirchentheoretische Grundlagen
1.1 Kirchenverständnis
1.1.1 Soziologisch
1.1.1.1 Gemeinschaft
1.1.1.2 Religion
1.1.1.3 Kontext
1.1.2 Ekklesiologisch
1.1.2.1 Kirche als geistliche Gemeinschaft
1.1.2.2 Kirche in ihrer leiblichen Gestalt
1.1.2.3 Kirche in ihrer geschichtlichen Realität
1.1.3 Kirchentheoretisch
1.1.3.1 Beschreibungsmodelle
1.1.3.2 Kirche als Organisation
1.1.3.3 Grenzen der Organisation
1.2 Systematik kirchlichen Handelns
1.2.1 Konstitutiva
1.2.2 Vitalia
1.2.3 Disponierendes Handeln
1.2.4 Kirchenleitung
1.2.5 Zusammenhang kirchlichen Handelns
1.3 Beteiligung am kirchlichen Handeln
1.3.1 Allgemeines Priestertum und Amt
1.3.2 Dienstgemeinschaft
1.3.3 Teilhabemodi
1.4 Theorie der Kirchenleitung
1.4.1 Kirchenleitung nach Schleiermacher
1.4.1.1 Mitteilende und Empfangende
1.4.1.2 Kirchendienst und -regiment
1.4.1.3 Gebundenes und freies Element
1.4.2 Geistliche Leitung
1.5 Bedeutung des Rechts für das kirchliche Handeln
1.5.1 Kirchliche Selbstordnung
1.5.1.1 Soziologisch
1.5.1.2 Ekklesiologisch
1.5.1.3 Stufen rechtlicher Verdichtung
1.5.2 Teilnahme am allgemeinen Rechtsleben
1.5.3 Staatliches Religionsrecht
2 Geschichte
2.1 Vorreformatorisch
2.1.1 Anfänge
2.1.2 Kanonisches Recht
2.2 Reformation und Aufklärung
2.2.1 Kirchliche Neuordnung
2.2.2 Religionskonflikt im Reich
2.2.2.1 Augsburger Religionsfriede
2.2.2.2 Westfälischer Friede
2.2.3 Aufklärung
2.2.3.1 Religionsfreiheit
2.2.3.2 Territorialismus und Kollegialismus
2.2.3.3 Allgemeines Landrecht
2.3 19. Jahrhundert
2.3.1 Konstitutionalismus
2.3.2 Kirchliche Verselbständigung
2.4 Seit 1918
2.4.1 Weimarer Republik
2.4.2 Nationalsozialismus und DDR
2.4.3 Bundesrepublik Deutschland
2.4.3.1 Staatliches Religionsrecht
2.4.3.2 Entwicklung des Kirchenrechts
2.4.3.3 Ausblick
3 Rechtssystematische Grundlagen
3.1 Recht
3.1.1 Funktion
3.1.2 Geltung
3.1.3 Rechtstheologie
3.2 Religionsrecht
3.2.1 Modelle religionsrechtlicher Ordnung
3.2.2 Zentralbegriffe
3.2.2.1 Säkularität religionsrechtlicher Begriffe
3.2.2.2 Religion
3.2.2.3 Religionsgesellschaft
3.2.3 Kernelemente des deutschen Religionsrechts
3.2.3.1 Trennung von Staat und Kirche
3.2.3.2 Religionsfreiheit
3.2.3.3 Kirchliches Selbstbestimmungsrecht
3.2.3.4 Körperschaft öffentlichen Rechts
3.2.3.5 Europarecht
3.3 Kirchenrecht
3.3.1 Funktion
3.3.2 Eigenart
3.3.2.1 Normativität von Schrift und Bekenntnis
3.3.2.2 Pathosformeln
3.3.2.3 Rechtssubjektivität
3.3.3 Leitungsdogma
3.3.3.1 Unterscheidung
3.3.3.2 Paradoxe Einheit
3.3.3.3 Verfahren
3.3.4 Rechtsquellen
3.3.4.1 Kirchenverfassungsrecht
3.3.4.2 Abgeleitetes Kirchenrecht
3.3.4.3 Gewohnheits- und Richterrecht
3.3.4.4 Lebensordnungen
4 Ordnung kirchlichen Handelns
4.1 Systematik
4.2 Strukturen
4.2.1 Kirchengemeinde
4.2.2 Kirchenkreis
4.2.3 Landeskirche
4.2.4 Landeskirchliche Zusammenschlüsse
4.2.4.1 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
4.2.4.2 Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD)
4.2.4.3 Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK)
4.2.4.4 Verbindungsmodell
4.2.5 Ökumene
4.2.6 Kooperationsformen
4.2.7 Einrichtungen und Werke
4.2.7.1 Kircheneigener Typ
4.2.7.2 Eigenständiger Typ
4.3 Personen
4.3.1 Grund- und Christenrechte
4.3.2 Kirchenmitgliedschaft
4.3.2.1 Staatliches Recht
4.3.2.2 Kirchenmitgliedschaft als Rechtsverhältnis
4.3.3.3 Kirchenmitgliedschaft als Status
4.3.3 Ehrenamt
4.3.3.1 Auftragsverhältnis
4.3.3.2 Leitungsfunktionen
4.3.3.3 Verkündigungsdienst
4.3.3.4 Sonderfall Patronat
4.3.4 Arbeitsrecht
4.3.4.1 Kirchliche Arbeitsverhältnisse
4.3.4.2 Individualarbeitsrecht
4.3.4.3 Kollektivarbeitsrecht
4.3.5 Dienstrecht
4.3.5.1 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
4.3.5.2 Beamtenrecht
4.3.5.3 Pfarrdienstrecht
4.3.5.4 Disziplinarrecht
4.3.5.5 Lehrverfahren
4.4 Verfahren
4.4.1 Grundlagen
4.4.2 Rechtsgestaltung
4.4.2.1 Grundlagen
4.4.2.2 Verfahren
4.4.2.3 Transpartikulare Rechtsetzung
4.4.3 Rechtsanwendung
4.4.3.1 Verwaltungsverfahren
4.4.3.2 Datenschutz
4.4.3.3 Siegelwesen
4.4.4 Rechtsgewährleistung: Aufsicht und Visitation
4.4.4.1 Aufsicht
4.4.4.2 Visitation
4.4.5 Rechtsgewährleistung: Gerichtsbarkeit
4.4.5.1 Kirchliche Gerichtsbarkeit
4.4.5.2 Staatliche Gerichtsbarkeit
4.5 Konstitutiva
4.5.1 Gottesdienst
4.5.1.1 Gottesdienstrecht
4.5.1.2 Zuständigkeiten
4.5.1.3 Abendmahl
4.5.2 Amtshandlungen
4.5.2.1 Funktion, Zuständigkeit
4.5.2.2 Taufe
4.5.2.3 Konfirmation
4.5.2.4 Trauung
4.5.2.5 Bestattung
4.5.2.6 Etablierung neuer Amtshandlungen?
4.5.3 Seelsorge
4.5.3.1 Seelsorge und Seelsorger
4.5.3.2 Seelsorgegeheimnis
4.5.3.3 Anstaltsseelsorge
4.6 Vitalia
4.6.1 Bildungsarbeit
4.6.1.1 Kindertagesstätten
4.6.1.2 Kirchliche Schulen
4.6.1.3 Weitere kirchliche Bildungseinrichtungen
4.6.1.4 Religionsunterricht
4.6.1.5 Hochschulwesen
4.6.2 Diakonie
4.6.3 Öffentlichkeitsauftrag
4.7 Ressourcen
4.7.1 Vermögensverwaltung
4.7.1.1 Kirchliches Verwaltungsrecht
4.7.1.2 Staatlicher Schutz
4.7.1.3 Stiftungen
4.7.2 Beiträge von Mitgliedern und Nutzern
4.7.2.1 Kirchensteuer
4.7.2.2 Gebühren
4.7.2.3 Spenden, Kollekten, Fundraising
4.7.3 Öffentliche Finanzierung
5 Horizonte
5.1 Theoriegeschichte
5.2 Interdisziplinarität
5.3 Enzyklopädische Einordnung
5.4 Ökumene
5.5 Staat und Gesellschaft
6 Anhang
6.1 Landeskirchen und Zusammenschlüsse
6.1.1 Landeskirchen
6.1.2 Zusammenschlüsse
6.1.3 Ökumene
6.2 Zuordnung kirchlicher Bezeichnungen
6.3 Rechts-(informations-)quellen
6.4 Einführende Literatur
6.4.1 Kirchentheorie
6.4.2 Kirchenrecht
6.4.3 Religionsrecht
6.4.4 Rechtsgeschichte
6.4.5 Zeitschriften
6.4.6 Recht allgemein
6.5 Literaturliste
6.6 Register
Abs. | Absatz |
AEUV | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
AKf | Arnoldshainer Konferenz |
AöR | Archiv des öffentlichen Rechts |
Art. | Artikel |
Az. | Aktenzeichen |
BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfGE | Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (amtliche Sammlung) |
BVerwGE | Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (amtliche Sammlung) |
CA | Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis) |
DDR | Deutsche Demokratische Republik |
DG | Disziplinargesetz |
d. h. | das heißt |
DSGVO | Datenschutzgrundverordnung |
EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EKD | Evangelische Kirche in Deutschland |
EKU | Evangelische Kirche der Union |
EMRK | Europäische Menschenrechtskonvention |
etc. | et cetera (und so weiter) |
ev. | evangelisch |
e. V. | eingetragener Verein |
f. | folgende |
GEKE | Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa |
GG | Grundgesetz |
GmbH | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GO | Grundordnung |
Hg. | Herausgeber |
i. V. m. | in Verbindung mit |
Jh. | Jahrhundert |
JuS | Juristische Schulung |
JZ | Juristenzeitung |
KBG | Kirchenbeamtengesetz |
KMG | Kirchenmitgliedschaftsgesetz |
KomPT | Kompendien Praktische Theologie |
KuR | Kirche und Recht |
lit. | littera (Buchstabe) |
luth. | lutherisch |
Mio. | Millionen |
NS | Nationalsozialismus |
NVwZ | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
o. ä. | oder ähnliches |
ÖRK | Ökumenischer Rat der Kirchen |
PfDG | Pfarrdienstgesetz |
Rn. | Randnummer |
röm-kath. | römisch-katholisch |
S. | Satz, Seite |
SeelGG | Seelsorgegeheimnisgesetz |
SGB | Sozialgesetzbuch |
StPO | Strafprozessordnung |
Tz. | Textziffer |
u. a. | unter anderem |
UEK | Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland |
VELKD | Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands |
Verf | Verfassung |
vgl. | vergleiche |
VVZG | Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgsetz |
WRV | Weimarer Reichsverfassung |
z. B. | zum Beispiel |
ZBR | Zeitschrift für Beamtenrecht |
ZevKR | Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht |
Biblische Bücher werden nach den Loccumer Richtlinien abgekürzt.