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Inhaltsverzeichnis
Danksagung
Abkürzungsverzeichnis
A. Ausgangslage, Problemstellung und Ziel der Arbeit
B. Rechtsnatur der beruflichen Ausbildung
B.I. Abgrenzung des Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses
B.II. Haupt- und Nebenleistungspflichten
B.II.1. Pflichten des Arbeitgebers
B.II.2. Pflichten des Auszubildenden
B.III. Leistungsstörungen und Haftung
B.III.1. Leistungsstörungen
B.III.2. Haftung
C. Anspruchsgrundlagen einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
C.I. Individualvertrag
C.II. Tarifverträge
C.III. Gesetzliche Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG
D. Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungs-empfehlungen zu der Übernahme
D.I. Einfluss des Betriebsrats
D.I.1. Tarifliche Öffnungsklauseln
D.I.2. Relevante Mitbestimmungsrechte im Überblick
D.I.3. Schlichtungsverfahren
D.I.4. Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
D.II. Eingruppierung und Eingliederung in den Betrieb
D.II.1. Stellenbewertung
D.II.2. Bewertung der Berufserfahrung
D.II.3. Veränderung der Eingruppierung
D.II.4. Gestaltungsempfehlung zur Eingruppierung
D.III. Möglichkeit der Befristung
D.III.1. Sachgrundbezogene und sachgrundlose Befristung
D.III.2. Abgrenzung zwischen tariflichen Befristungen und § 14 TzBfG
D.III.3. Kettenbefristungen
D.III.4. Befristung Dritter
D.III.5. Handlungsempfehlungen zur Befristung
D.IV. Gestaltung der Probezeit und des Probearbeits-verhältnisses
D.IV.1. Verlängerung der Probezeit
D.IV.2. Möglichkeit des Probearbeitsverhältnisses
D.V. Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung
D.V.1. Teilzeit
D.V.2. Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit
D.VI. Veränderung der Aufgabenbereiche
D.VI.1. Versetzung
D.VI.2. Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung
D.VI.3. Billigkeit der Versetzung
D.VII. Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Übernahme
D.VIII. Übernahme in atypische Arbeitsverhältnisse
E. Gestaltungsmöglichkeiten zur Nichtübernahme
E.I. Beendigung während des Ausbildungsverhältnisses
E.II. Ablehnung der Übernahme bei Tarifverpflichtung
E.II.1. Personenbedingte Ausnahmetatbestände
E.II.2. Betriebsbedingte Ausnahmetatbestände
E.III. Wirtschaftliche Risiken bei Nichtübernahme
E.III.1. Schadensersatzansprüche
E.III.2. Annahmeverzug
F. Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
Anhang 1 Rekrutierungskanäle
Anhang 2 Übernahmequoten, je Betrieb
Anhang 3 Übernahmequoten, je Betriebsgröße
Anhang 4 Übernahmequoten, je Betriebsgröße und Besetzungserfolg
Anhang 5 IG Metall Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und -aufbau 2012 (Auszug)
Anhang 6 : IG Metall Tarifvertrag über die Qualifizierung 2015 (Auszug)
Anhang 7 : IG Metall Entgeltrahmen-Tarifvertrag 2003 (Auszug)
Zu Beginn meiner Arbeit möchte ich allen Ansprechpartnern, mit denen ich im Verlauf meiner Arbeit in Kontakt stand, für die Unterstützung und Anregungen danken.
Daniel Gehrmann
Im Jahr 2013 schlossen ca. eine halbe Million Menschen in Deutschland ihre duale Berufsausbildung erfolgreich ab. Davon wurden ca. 67 % direkt im Anschluss in ein Arbeitsverhältnis beim Ausbilder übernommen.[1] Die betriebliche Ausbildung ist damit ein wichtiger Rekrutierungskanal. Die rechtlichen Möglichkeiten der Gestaltung zur Übernahme sind von hoher praktischer Relevanz, da der Fachkräftemangel zu mehr Ausbildungsbedarf führen wird, der demografische Wandel und die Akademisierung weniger Bewerber in die duale Ausbildung führt und die sich schnell ändernde Wirtschaft mehr Flexibilität benötigt. Dies kann auch eine Nichtübernahme bedeuten, da der Bedarf an Arbeitskräften schwerer prognostizierbar wird. Die Themenstellung ist auch rechtsdogmatisch spannend, da die Berufsausbildung ein vom normalen Arbeitsverhältnis abweichendes Synallagma darstellt. Es gibt verschiedene Anspruchsgrundlagen und uneinheitliche Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Das Ziel dieser Arbeit ist die Antwort auf die Frage:
Worin liegen Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei einer Übernahme oder Nichtübernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis?
Dazu werden individualrechtliche, gesetzliche und, am Beispiel des Tarifvertrags der IG Metall BW, tarifvertragliche Anspruchsgrundlagen für eine Übernahme geprüft. Weitergehend wird die Gesetzeslage und Rechtsprechung über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei der Übernahme von Auszubildenden zum und nach Abschluss der Ausbildung analysiert. Auch wird die Frage nach Mitbestimmung des Betriebsrats beantwortet. Ebenso wird die Möglichkeit des Abweichens von diesen Bestimmungen bei einer Nichtübernahme beleuchtet, inwieweit personenbezogene Gründe beim Auszubildenden oder wirtschaftliche Gründe beim Ausbilder als Grund für eine Nichtübernahme von der Rechtsprechung zugelassen werden.