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Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inhaltsübersicht

1   Vorwort

2   Grundsätzliches vorab

2.1   Nachbarschaft

2.1.1   Räumlicher Bereich der Nachbarschaft

2.1.2   Persönlicher Bereich der Nachbarschaft

2.2   Grundeigentum – Umfang und Grenzen

2.2.1   Befugnisse des Eigentümers

2.2.2   Besitz

2.2.3   Grundstück und Grenzen des Grundeigentums

2.3   Gesetzliche Grundlagen des Nachbarrechts

2.3.1   Privates und öffentliches Nachbarrecht

2.3.2   Bürgerlich-rechtliches Nachbarrecht

2.3.3   Landesnachbarrecht

2.3.4   Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

2.4   Rechtsschutz gegenüber Nachbarn

2.4.1   Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

2.4.2   Nachbarlicher Ausgleichsanspruch

2.4.3   Rolle der Polizei im Nachbarrecht

3   Grenzregelungen und -streitigkeiten

3.1   Grenzabmarkung

3.1.1   Öffentlich-rechtliche Abmarkungspflicht

3.1.2   Privatrechtlicher Abmarkungsanspruch

3.2   Grenzverwirrung

3.2.1   Eigentumsklage

3.2.2   Grenzscheidungsklage

3.2.3   Grenzfeststellungsvertrag

3.3   Einfriedung des Grundstücks

3.3.1   Keine Einfriedungspflicht nach bürgerlichem Recht

3.3.2   Einfriedungspflicht nach Landesrecht

3.4   Grenzanlagen

3.4.1   Errichtung und Eigentumsverhältnisse

3.4.2   Berechtigung zur Benutzung

3.4.3   Unterhaltungskosten

3.4.4   Beseitigung

3.5   Nachbarwand

3.5.1   Begriff der Nachbarwand

3.5.2   Errichtung und Beschaffenheit der Nachbarwand

3.5.3   Anbau an die Nachbarwand

3.5.4   Eigentumsverhältnisse an der Nachbarwand

3.5.5   Unterhaltung der Nachbarwand

3.5.6   Veränderung der Nachbarwand

3.5.7   Nichtbenutzen der Nachbarwand

3.6   Grenzwand

3.6.1   Begriff der Grenzwand

3.6.2   Landesrechtliche Regelungen

3.7   Grenzbaum und Grenzstrauch als Grenzeinrichtung

3.7.1   Begriff

3.7.2   Eigentumslage

3.7.3   Beseitigung

3.8   Abstandsflächen bei Gebäuden

3.8.1   Bauordnungsrechtliche Regelungen

3.8.2   Abstandsregelungen nach dem Landesnachbarrecht

3.9   Grenzabstände für Pflanzen

3.9.1   Überblick

3.9.2   Abstandsregelungen nach dem Landesnachbarrecht

3.10   Überbau

3.10.1   Rechtmäßiger Überbau

3.10.2   Rechtswidriger, nicht schuldhafter Überbau

3.10.3   Rechtswidriger, schuldhafter Überbau

3.11   Überhängen von Zweigen, Eindringen von Wurzeln

3.11.1   Voraussetzungen des Selbsthilferechts

3.11.2   Selbsthilferecht

3.11.3   Beseitigungsanspruch

3.12   Hinüberfallende Früchte

3.13   Höherführung von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen

3.13.1   Voraussetzungen

3.13.2   Anzeigepflicht

3.13.3   Mitbenutzung einer Antennenanlage

3.13.4   Betretungsrecht zur Unterhaltung

3.13.5   Schadensersatz

3.14   Fenster- und Lichtrecht

3.14.1   Fensterrecht

3.14.2   Lichtrecht

4   Einwirkungen auf das Grundstück

4.1   Öffentlich-rechtlicher Schutz vor Immissionen

4.1.1   Gesetzliche Grundlagen

4.1.2   Wichtige Begriffe

4.1.3   Genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

4.1.4   Genehmigungsvoraussetzungen

4.1.5   TA Lärm

4.1.6   TA Luft

4.1.7   Schutz des Nachbarn

4.2   Privatrechtlicher Schutz vor Immissionen

4.2.1   Duldungspflicht des Eigentümers

4.2.2   Ausgleichsanspruch bei duldungspflichtigen Einwirkungen

4.2.3   Kleines ABC der Immissionen

4.3   Einwirkungen durch Wasser

4.3.1   Traufwasser

4.3.2   Wild abfließendes Wasser

5   Gefahren durch Anlagen und Gebäude auf dem Nachbargrundstück

5.1   Gefahrdrohende Anlagen

5.1.1   Voraussetzungen

5.1.2   Inhalt des Anspruchs

5.1.3   Berechtigter und Verpflichteter

5.1.4   Durchsetzung des Anspruchs

5.1.5   Schadensersatz, Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche

5.2   Drohender Gebäudeeinsturz

5.2.1   Voraussetzungen

5.2.2   Inhalt des Anspruchs

5.2.3   Berechtigter und Verpflichteter

5.2.4   Durchsetzung des Anspruchs

5.2.5   Schadensersatz

6   Bodenveränderungen

6.1   Vertiefung des Nachbargrundstücks

6.1.1   Voraussetzungen für unzulässige Vertiefungen

6.1.2   Inhalt des Anspruchs

6.1.3   Berechtigter und Verpflichteter

6.1.4   Durchsetzung des Anspruchs

6.1.5   Schadensersatz, Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche

6.2   Bodenerhöhungen

6.2.1   Bodenerhöhung

6.2.2   Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden

6.2.3   Berechtigter und Verpflichteter

6.2.4   Beseitigungsanspruch

6.2.5   Schadensersatz- und Ausgleichsanspruch

7   Gesetzliche Mitbenutzungsrechte des Grundstücks

7.1   Notwegerecht

7.1.1   Voraussetzungen

7.1.2   Inhalt des Notwegerechts

7.1.3   Ausschluss und Beschränkung des Notwegerechts

7.1.4   Berechtigter und Verpflichteter

7.1.5   Durchsetzung des Notwegerechts

7.1.6   Herstellung und Unterhaltung des Notwegs

7.1.7   Notwegerente

7.2   Notleitungsrecht

7.2.1   Notleitungsrecht nach bürgerlichem Recht

7.2.2   Landesrechtliche Notleitungsrechte

7.3   Hammerschlags- und Leiterrecht

7.3.1   Umfang des Rechts

7.3.2   Voraussetzungen

7.3.3   Landesrechtliche Regelungen

8   Hilfen beim Nachbarstreit

8.1   Einvernehmliche Lösung anstreben

8.2   Mediator einschalten

8.3   Obligatorische Streitschlichtung

8.3.1   Streitgegenstand

8.3.2   Schlichtungsstellen und -personen

8.3.3   Schlichtungsverfahren

8.4   Beratungshilfe

8.4.1   Inhalt

8.4.2   Voraussetzungen

8.4.3   Verfahren

8.5   Prozesskostenhilfe

8.5.1   Inhalt

8.5.2   Voraussetzungen

8.5.3   Verfahren

Auf gute Nachbarschaft - Was ich rechtlich als Nachbar wissen muss

1   Vorwort

»Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.« Ob sich allerdings Friedrich von Schiller beim Verfassen dieser berühmten Worte in seinem Drama Wilhelm Tell des Umfangs möglicher Konflikte zwischen Nachbarn bewusst war, darf mit Recht bezweifelt werden. Schließlich gab es zu seiner Zeit noch keine Grillpartys und lauten Rasenmäher oder Laubbläser. Und auch der Komposthaufen des Nachbarn oder vom Nachbargrundstück überhängende Äste dürften kaum Streit unter den Nachbarn ausgelöst haben.

Ruhestörender Lärm ist heute der häufigste Grund, warum unter Nachbarn die »Fetzen fliegen«. Und unter den »Top Ten« für Nachbarstreit finden sich Haustiere, Gerüche, lästiger Zigarettenrauch, Schmutz und Unfreundlichkeit, die für Ärger sorgen. Zwischen Nachbarn stoßen nicht nur die Grundstücks- oder Wohnungsgrenzen, sondern auch eine Reihe widerstreitender Interessen aufeinander. Zudem haben Nachbarn kaum die Möglichkeit, einander ohne größere Umstände aus dem Weg zu gehen – denn wegen der Immobilität von Grundstück oder Eigentumswohnung lässt sich diese Enge nicht so leicht lösen. Gesteigerter Egoismus und zunehmende Rücksichtslosigkeit sind heutzutage das Grundproblem in unserer Gesellschaft. Hinzu kommt, dass immer mehr Menschen auf einem kleineren Raum leben. Die Zunahme von Ruhestörungen ist nicht zuletzt auch auf die wachsende Zahl elektrischer und motorgetriebener Geräte und die zunehmende Eventkultur zurückzuführen, wenn immer häufiger und immer länger bis spät in die Nacht gefeiert wird.

Eigentlich müsste es das oberste Ziel jedes Menschen sein, das Zusammenleben mit dem Nachbarn möglichst erträglich zu gestalten. Leider steht allerdings gegenseitige Rücksichtnahme nicht immer auf der Tagesordnung. Vielmehr werden bereits bei der geringsten Konfliktsituation Anwälte eingeschaltet. Dabei sollten sich doch eigentlich viele nachbarschaftliche Konflikte bereits durch ein einfaches Gespräch aus der Welt schaffen lassen. Soziale Ignoranz steht dem allerdings in vielen Fällen entgegen.

Nachbarrecht ist bundesrechtlich und in weiten Teilen durch Landesrecht geregelt. Die unübersichtliche Gesetzeslage bringt für die Beteiligten das Dilemma mit sich, ihre Rechte realistisch einzuschätzen. Aber nur, wer seine Rechte kennt, kann auch beurteilen, ob er von seinem Nachbarn verlangen kann, die eine oder andere Störung zu unterlassen, oder ob unter Umständen auch eine Störung hingenommen werden muss. Dieser Ratgeber möchte über die Rechtslage bei den verschiedenen nachbarlichen Streitigkeiten informieren.

Allen an einem Nachbarstreit Beteiligten sollte allerdings Folgendes bewusst sein: Juristisch gibt es zwar immer einen Gewinner und einen Verlierer, bei einem Nachbarstreit verlieren de facto jedoch beide Parteien. Schließlich müssen sie ja weiterhin nebeneinander wohnen.

Dr. iur. Otto N. Bretzinger