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HERIBERT SCHWAN

TILMAN JENS

VERMÄCHTNIS

DIE KOHL-PROTOKOLLE

Innenansichten der Macht

Es geht um nichts weniger als ein historisches Vermächtnis: In 630 Stunden hat Helmut Kohl seine Lebenserinnerungen zu Protokoll gegeben. Sein Gesprächspartner: der Historiker, Journalist und Autor Heribert Schwan, den Helmut Kohl als Ghostwriter seiner Memoiren ausgewählt hatte. Drei Bände der Erinnerungen des Kanzlers sind erschienen, dann endete die Zusammenarbeit jäh. Zuletzt ist auf öffentlicher Bühne ein Kampf um die »Deutungshoheit über ein politisches Leben« (Berliner Zeitung) entbrannt: Wie ist Helmut Kohls Wirken zu verstehen? Was ist wahr, was ist verzerrt am Bild dieses Jahrhundertpolitikers? Durch wen erfahren wir, wie er dachte, taktierte, handelte?

Am besten durch den Altkanzler selbst, ungefiltert, in seinen eigenen Worten – anhand der »Kohl-Protokolle«. Erstmals werden sie hier der Öffentlichkeit vorgelegt. Diese Neuausgabe dokumentiert, exklusiv als eBook, den Streit um die »Kohl-Protokolle« – inklusive aller nach dem Verbotsurteil gerichtlich erlaubter Passagen.

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Chronik eines angekündigten Buchverbots

Nach dem Verbotsurteil:

Vorwort zur Neuausgabe der »Kohl-Protokolle«

Am Freitag, den 3. Oktober 2014, lief der Druck für die Ausgabe Nr. 41 des Spiegel mit der zehn Seiten umfassenden Titelgeschichte »Die Abrechnung« als Aufmacher. In dieser Story wurden neben einer Hintergrundgeschichte ca. 25 Zitate aus den »Kohl-Protokollen« vorab veröffentlicht. Offenbar bereits am Sonntag, 5. Oktober, gelangte das Heft in die Hände der Kohl-Anwälte. Noch am selben Tag nämlich verfassten sie einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Heyne Verlag, der das Buch nicht veröffentlichen beziehungsweise gegebenenfalls bereits veröffentlichte Bücher zurückrufen sollte. Zur Begründung führten die Juristen der im Ruhrgebiet politisch bestens vernetzten Kanzlei Holthoff-Pförtner an, es wäre Heribert Schwan aus seiner Zeit als Ghostwriter für Altkanzler Kohl vertraglich untersagt, die damals entstandenen Tonbänder mit Kohls Aussagen zu publizieren. Daneben seien durch das Buch bei Heyne auch Kohls Persönlichkeits- und Urheberrechte verletzt.

Einen Tag später, am Montag, wurde ein ähnlicher Antrag auch gegen Heribert Schwan gestellt. Beide Anträge wurden beim bundesweit als besonders »angreiferfreundlich« bekannten Landgericht Köln eingereicht, obwohl der Verlag in München sitzt, die Kanzlei in Essen und Helmut Kohl in Oggersheim/Ludwigshafen. Bei ebenjenem Landgericht also, das in Gestalt seiner 14. Zivilkammer, der sogenannten Urheberkammer, wenige Monate zuvor im Streit um die Originaltonbänder, auf denen die Gespräche zwischen Heribert Schwan und Helmut Kohl festgehalten sind, Kohl das Eigentum an den Tonbändern zugesprochen hatte – mit einer für viele Juristen eher abenteuerlichen, vom Berufungsgericht deshalb auch nicht übernommenen Begründung.

Am Dienstag, den 7. Oktober, lehnte die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln, die aus Experten für Fragen des Persönlichkeitsrechts bestehende sogenannte Pressekammer, das beantragte Buchverbot rundherum ab. Die von den Kohl-Anwälten behauptete Vertraulichkeitspflicht Schwans, so das Gericht, sei den Verträgen mit dem Droemer Verlag, in dem Kohls autobiographische Erinnerungen erschienen waren, nicht zu entnehmen. Und einen direkten Vertrag Kohl-Schwan habe es nie gegeben. Damit folgte das Gericht in weiten Teilen der rechtlichen Argumentation von Autoren und Verlag, die in Form einer anwaltlichen Schutzschrift vorsorglich bereits am 2. Oktober bei Gericht eingereicht worden war.

Anwälte aber sind hart im Nehmen: Umgehend legte die Kohl-Kanzlei Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid des Landgerichts ein. Das darüber entscheidende Oberlandesgericht Köln jedoch empfahl den Kohl-Anwälten noch am Donnerstag lapidar, den Verbotsantrag zurückzunehmen. Diesem Hinweis folgten sie, wohl um eine für sie negative Entscheidung des Senats zu vermeiden. Der Heyne Verlag erfuhr davon nur aus der Presse, und zwar erst am Freitag, 10. Oktober.

Am selben Tag hatten die Kohl-Anwälte einen erneuten Antrag auf Buchverbot gestellt, diesmal zielten sie jedoch nicht auf ein Komplettverbot, sondern »nur« auf ein Verbot von 115 auf den ersten Blick scheinbar wahllos zusammengestellten Passagen, die zum Teil nur aus wenigen Worten oder sogar aus Formulierungen der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens bestanden.

Doch statt der Pressekammer reklamierte die Urheberkammer den Fall für sich. Begründung: Am selben Tag, als sie den 115 Passagen betreffenden Verbotsantrag stellte, hatte die Kohl-Kanzlei die bei dieser Kammer bereits eingereichte Klage gegen Heribert Schwan, die darauf zielt, dass er auch die Kopien der Tonbänder herausgeben solle, um einen Antrag erweitert, wonach ihm außerdem die Nutzung dieser Kopien untersagt werden soll. Wegen des »Sachzusammenhangs« beider Verfahren erklärte sich die Urheberkammer für zuständig.

Statt nun aber, wie von den Kohl-Anwälten vielleicht erhofft, ein umgehendes Verbot einzelner oder mehrerer der 115 monierten Passagen zu verhängen, beraumte das Gericht einen Verhandlungstermin für den 30. Oktober an. Dieser hatte es in sich: In der öffentlichen Anhörung hegten die Richter von der 14. Kammer keinen Zweifel daran, dass ihrer Ansicht nach den Verträgen über die damalige Kohl-Autobiographie, die zwischen Heribert Schwan und dem Droemer Verlag einerseits und Droemer und Helmut Kohl andererseits geschlossen worden waren, irgendwie entnommen werden könne, dass Kohl und nicht Schwan über die Verwendung des Tonmaterials frei verfügen könne. Eine Erörterung der 115 monierten Buchpassagen im Detail wollte sich die Kammer ersparen. Der Vorsitzende ließ erkennen, die aus drei Richtern bestehende Kammer werde die einzelnen Aussagen allenfalls in richterlicher Beratung – also quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auch der Verfahrensbeteiligten – daraufhin prüfen, ob Kohl sie im Vertrauen auf die angeblich existierende Verschwiegenheitsvereinbarung geäußert habe.

Der anwaltliche Vertreter von Autoren und Verlag, Professor Roger Mann, äußerte sich »entsetzt« über dieses Verständnis von Pressefreiheit und gab seiner Befürchtung Ausdruck, dass bei dieser Vorgehensweise wohl vor allem jene Aussagen verboten würden, die aufgrund von Kohls mitunter drastischer Ausdrucksweise von besonderem öffentlichen Interesse seien. Vom massiven »Gegenwind« des Anwalts und der Präsenz der zahlreichen anwesenden Journalisten wohl nicht unbeeindruckt, verzichtete das Gericht zumindest auf ein Sofortverbot noch am 30. Oktober und setzte stattdessen einen »Verkündungstermin« für den 13. November an.

Saal 139 des Landgerichts Köln, kurz nach zehn Uhr am Donnerstag, 13. November. Obwohl Urteilsverkündungen üblicherweise ohne die Prozessparteien stattfinden, waren die Kohl-Anwälte erschienen. Offenbar wollten sie sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, endlich ein siegreiches Urteil persönlich in Empfang zu nehmen.

In seiner laut Presseberichten knapp neunzigminütigen Urteilsbegründung – ungewöhnlich lang für einen bloßen Verkündungstermin – sagte Richter Martin Koepsel, Schwan habe gegen eine angeblich vertraglich vereinbarte Vertraulichkeit verstoßen, indem er die Kohl-Zitate eigenmächtig für das Buch verwendete. Zuvor hatte Koepsel den erschienenen Journalisten und den Kohl-Anwälten in aller Ausführlichkeit sämtliche Passagen vorgelesen, die nun den Autoren und dem Verlag verboten sind. Dabei unterstellte das Landgericht, Kohl und Schwan hätten eine vertragliche Regelung in Form eines »Auftrags« geschlossen, und konstruierte eine im – nach Ansicht von Autoren und Verlag – nicht-existenten Vertrag logischerweise auch nicht geregelte »stillschweigende« Vertraulichkeitspflicht gleich mit dazu. Auf einem ganzen Bündel von Hypothesen und Unterstellungen basiert also das Urteil gegen Heribert Schwan.

Gegenüber dem Co-Autor Tilman Jens und dem Heyne Verlag, denen beim besten Willen kein Vertrag mit Kohl zu unterstellen war, musste eine andere Konstruktion herhalten: Das Gericht behauptete, Helmut Kohl habe sich aufgrund der äußeren Umstände keinesfalls in seiner Funktion als Politiker mit Heribert Schwan unterhalten, sondern als Privatperson, und deshalb sei seine Privatsphäre höher zu gewichten als das öffentliche Interesse an den Äußerungen des langjährigen Bundeskanzlers und CDU-Parteivorsitzenden.

Bleibt abzuwarten, was das Oberlandesgericht davon hält – beide Parteien, sowohl Autoren und Verlag als auch die Kohl-Anwälte, haben gegen diese Entscheidung des Landgerichts Köln noch am Tag der Verkündung Berufung eingelegt.

Einstweilen sind, wie in der vorliegenden Fassung des Buches dokumentiert, knapp ein Viertel der Zitate aus den »Kohl-Protokollen« gerichtlich verboten. Das bedeutet aber auch: Rund Dreiviertel der Zitate haben Bestand. Wer sich mit eigenen Augen und im Detail ein Bild davon machen möchte, mit welcher Begründung das Landgericht Köln die einzelnen Zitate verboten hat, kann dies in der frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrein-Westfalen tun: Unter dem Aktenzeichen des Landgerichts 14 O 315/14 ist das Urteil vom 13. November 2014 in Kürze auf www.nrwe.de nachzulesen.

Rainer Dresen, Leiter der Rechtsabteilung der Verlagsgruppe Random House

18. November 2014

Zu den Autoren

Foto: © Karl-Heinz Moll

Heribert Schwan, Dr. phil., geboren 1944, war Redakteur beim Deutschlandfunk und beim WDR-Fernsehen, u.a. verantwortlich für die Kulturfeatures im ARD-Programm. Für seine Dokumentationen erhielt er zahlreiche nationale und internationale Preise; für seinen Film Die verdrängte Gefahr – Neonazismus wurde er mit dem Adolf-Grimme-Preis ausgezeichnet. Er ist Autor zahlreicher Bücher, darunter einige Bestseller; zuletzt erschien von ihm Die Frau an seiner Seite. Leben und Leiden der Hannelore Kohl.

Foto: © Thomas Liehr

Tilman Jens, geboren 1954, lebt als Journalist in Frankfurt am Main. Buchveröffentlichungen über Uwe Johnson und Mark Twain. Autor u.a. von Goethe und seine Opfer, Demenz, Freiwild und Axel Cäsar Springer. Ein deutsches Feindbild. Zahlreiche Fernsehdokumentationen zu Themen von Kultur, Theologie und Wissenschaft für die ARD und arte. Regelmäßige Mitarbeit bei den Kulturmagazinen der ARD, bei 3sat/Kulturzeit und im arte Wissenschaftsmagazin X:enius.

Fotos: Copyright © Daniel Biskup, Berlin

Entspannt, wie man ihn in der Öffentlichkeit kaum kennt: Helmut Kohl im Gespräch mit seinem Ghostwriter Heribert Schwan. Ganz offenkundig ein vertrautes Verhältnis, in dem beide Seiten aussprechen, was sie bewegt, sichtlich ohne Scheu vor deutlichen Worten oder einer abweichenden Meinung – Mimik und Körpersprache lassen sich hier lesen wie ein offenes Buch. Dies ist die Atmosphäre, in der die Kohl-Protokolle entstanden sind.

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Copyright © 2014 by Wilhelm Heyne Verlag, München,

in der Verlagsgruppe Random House GmbH

Umschlaggestaltung: Hauptmann & Kompanie Werbeagentur,

Zürich, Dominic Wilhelm

Satz: EDV-Fotosatz Huber/Verlagsservice G. Pfeifer, Germering

ISBN 978-3-641-16797-4
V004

www.heyne.de

Inhalt

Vorwort

I. Heribert Schwan: »Das hast du fein gemacht, Volksschriftsteller!« – Meine 600 Stunden mit Helmut Kohl

II. Tilman Jens: Komm, wir heben einen Schatz!

1. Vom Geben und Nehmen

2. Die Minusfigur: Ein Selbstbild

3. »Er ist natürlich einer der Dreckigsten« – Helmut Kohl und seine Parteifreunde

4. »Kalt wie ein Fisch …« – Helmut Kohls politische Gegner

5. Die doppelte Hannelore

6. Fünf Freunde

7. Das ungeliebte Amt – Helmut Kohl und die Bundespräsidenten

8. Der Vater der Einheit – ein Zwischenruf

9. »Ich bin Bundeskanzler, ich bin Nassrasierer!« – Helmut Kohl und seine Werte

10. »Hauptverderber in Schrift und Ton« – Helmut Kohl, die Schriftsteller und die Journalisten

III. Heribert Schwan: Das Vermächtnis des Alten – Eine kleine Verneigung zum Schluss

Anhang

Anmerkungen

Literaturverzeichnis

Register

Vorwort

Angetrieben von der zweiten Frau des Kanzlers der Einheit, versuchen Anwälte der Familie Kohl ein Dokument von hoher Brisanz unter Verschluss zu bekommen: die Tonbandaufzeichnungen eines monumentalen biographischen Gesprächs. Mehr als sechshundert Stunden, zusammengerechnet über fünfundzwanzig Tage Helmut Kohl nonstop. Am Ende des unfassbar langen Dialogs steht die Eigenbilanz eines einmaligen Politikerlebens: von den Anfängen in Rheinland-Pfalz über den Triumph der Einheit bis zum bitteren Parteispenden-Ende.

Ausführlicher, meinungsstärker, persönlicher hat sich Kohl niemals über Erfolge und Niederlagen, über Weggefährten, Freunde und Feinde, über seine Familie und die Fundamente seiner Politik geäußert. Zunächst als Arbeitsgrundlage der mehrbändigen Autobiographie gedacht, haben die langen Gespräche bald einen ganz eigenständigen Charakter gewonnen. Nur etwa 10 Prozent der oft sehr direkten Rede finden sich in den veröffentlichten Memoiren wieder, in denen notgedrungen so manches mit staatsmännischem Gestus zu glätten war. In den biographischen Erkundungen aber spricht der sechste Kanzler der Republik frei heraus Klartext. Das Ergebnis ist ein »Who is Who« der Zeitgeschichte, das Politiker wie Strauß oder Schäuble, wie Genscher, Geißler oder Gorbatschow auf ganz neue Weise porträtiert. Und das nicht selten überraschend, mitunter auch bitterböse.

Da werden der eigenen Partei gründlich die Leviten gelesen. Da offenbart sich – für manchen hartnäckigen Kohl-Gegner kaum fassbar – ein sinnenfroher, im Glauben rundum liberaler Katholik, ein gebildeter Mann, der unter dem ewigen Stigma der »Birne« litt wie ein getretener Hund. Da wird der Mauerfall vor fünfundzwanzig Jahren, das Ringen um die deutsche Einheit mit pointierten Worten als ökonomische Zwangsläufigkeit charakterisiert. Karl Marx hätte seine Freude an diesem Mann gehabt.

Doch den ebenso erhellenden wie über weite Strecken unterhaltsamen Protokollen, deren Qualität nicht zuletzt in ihrer direkten Wörtlichkeit liegt, droht Ungemach: Die Kanzlerfamilie lässt nichts unversucht, den bisherigen Hüter des Schatzes zur Herausgabe der Tonbänder zu zwingen, dieses kolossalen Dokuments, das sich kein zweites Mal erstellen lässt, denn Helmut Kohl, der Kanzler der Einheit, ist ein schwerkranker Mann.

Seine Frau, Maike Kohl-Richter, will sich augenscheinlich die alleinige Deutungshoheit sichern und die Gesprächsprotokolle möglicherweise für Jahrzehnte wegschließen. Diesem Ansinnen gilt es sich zu widersetzen. Auf juristischem, aber eben auch auf publizistischem Wege. Deshalb die hier vorgelegte Dokumentation, die im Teamwork entstanden ist. Wir – Heribert Schwan, der Hüter des Schatzes, der Ghostwriter der Kanzlermemoiren, der Kohl 2001 und 2002 in schier endlosen Sitzungen befragte, und der Journalist und Buchautor Tilman Jens – haben uns noch einmal durch sein monumentales Vermächtnis gekämpft: die Kohl-Protokolle. Schon während unserer langen Zusammenarbeit im WDR haben wir manche gemeinsame Schlacht geschlagen. Und der unterschiedliche Blick auf das Vermächtnis schien uns reizvoll. Der eine hat den Staatsmann, den Menschen Helmut Kohl, wie kein zweiter Journalist aus nächster Nähe erlebt. Der andere schaute von außen auf das Dokument, war fasziniert – und wunderte sich.

Auch wenn wir aus juristischen Gründen, die wir selbstverständlich akzeptieren, fürs Erste aus den Dokumenten nur recht knapp zitieren dürfen,* entsteht doch ein facettenreiches Bild dieser Jahrhundertgestalt der deutschen Politik: Helmut Kohl, ein Staatsmann in erfrischend streitbaren Selbstzeugnissen, Helmut Kohl unplugged!

Heribert Schwan Tilman Jens im August 2014


* Der Übersichtlichkeit wegen sind die Originalzitate aus den Kohl-Protokollen im Text graphisch hervorgehoben.

I. Heribert Schwan: »Das hast du fein gemacht, Volksschriftsteller!«

Meine 600 Stunden mit Helmut Kohl