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2., neu überarbeitete Auflage, Juni 2016
© Juni 2016 BIZEPS
Herstellung und Verlag:
BoD - Books on Demand GmbH, Norderstedt
ISBN: 978-3-7412-4373-8
Inhaltsverzeichnis
- Präambel
- Artikel 1: Zweck
- Artikel 2: Begriffsbestimmungen
- Artikel 3: Allgemeine Grundsätze
- Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
- Artikel 5: Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Artikel 6: Frauen mit Behinderungen
- Artikel 7: Kinder mit Behinderungen
- Artikel 8: Bewusstseinsbildung
- Artikel 9: Barrierefreiheit
- Artikel 10: Recht auf Leben
- Artikel 11: Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
- Artikel 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht
- Artikel 13: Zugang zum Recht
- Artikel 14: Freiheit und Sicherheit der Person
- Artikel 15: Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
- Artikel 16: Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
- Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person
- Artikel 18: Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
- Artikel 19: Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft
- Artikel 20: Persönliche Mobilität
- Artikel 21: Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Artikel 22: Achtung der Privatsphäre
- Artikel 23: Achtung der Wohnung und der Familie
- Artikel 24: Bildung
- Artikel 25: Gesundheit
- Artikel 26: Vermittlung von Fähigkeiten und Rehabilitation.
- Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
- Artikel 28: Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
- Artikel 29: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.
- Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
- Artikel 31: Statistik und Datensammlung
- Artikel 32: Internationale Zusammenarbeit
- Artikel 33: Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
- Artikel 34: Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Artikel 35: Berichte der Vertragsstaaten
- Artikel 36: Prüfung der Berichte
- Artikel 37: Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
- Artikel 38: Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
- Artikel 39: Bericht des Ausschusses
- Artikel 40: Konferenz der Vertragsstaaten
- Artikel 41: Depositar
- Artikel 42: Unterzeichnung
- Artikel 43: Zustimmung, gebunden zu sein
- Artikel 44: Organisationen der regionalen Integration
- Artikel 45: Inkrafttreten
- Artikel 46: Vorbehalte
- Artikel 47: Änderungen
- Artikel 48: Kündigung
- Artikel 49: Barrierefreies Format
- Artikel 50: Verbindliche Wortlaute
- Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Artikel 1
- Artikel 2
- Artikel 3
- Artikel 4
- Artikel 5
- Artikel 6
- Artikel 7
- Artikel 8
- Artikel 9
- Artikel 10
- Artikel 11
- Artikel 12
- Artikel 13
- Artikel 14
- Artikel 15
- Artikel 16
- Artikel 17
- Artikel 18
- Anhang: Monitoringausschuss
Vorwort
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt die Pflichten der Staaten heraus, die für Menschen mit Behinderungen bestehenden Menschenrechte zu gewährleisten.
Österreich hat im März 2007 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und im Oktober 2008 ratifiziert. Das heißt verbindlich angenommen.
Da Deutsch keine offizielle Sprache der Vereinten Nationen ist, mussten die deutschsprachigen Länder eine eigene Übersetzung in Auftrag geben. Die deutsche Übersetzung wurde allerdings sehr kritisch aufgenommen, weil sie äußerst mangelhaft war und viele Texte falsch übersetzt worden waren.
Im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs im Jahr 2013 bei den Vereinten Nationen in Genf bemängelte der zuständige UN-Fachausschuss diesen Umstand. Er wies darauf hin, dass einige inhaltliche Unterschiede zum englischen Original der Konvention entstanden sind.
Österreich sicherte umgehend eine Fehlerkorrektur zu. Es wurde deshalb eine neue, verbesserte Übersetzung erarbeitet. Diese wurde auch unter Einbindung von Menschen mit Behinderungen erstellt.
Die hier vorliegende Übersetzung ist am 15. Juni 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Präambel
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens -