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Der “Gebertshof’ in den 1930er- Jahren
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ISBN 978-3-7534-3658-6
Östlich, im Anschluss an die Bebauungslage des Ortes Temmels an der Obermosel liegt „In der Acht“ auf einem etwa ein Hektar großen, mit einer Mauer umfriedeten Areal ein repräsentatives, zweieinhalbgeschossiges Gebäude. Wegen seiner Stattlichkeit wird es vor Ort auch „Schloss Temmels“ genannt.
Auf dem Gelände standen einst die Gebäulichkeiten eines Hofgutes der Deutschherrenkommende Trier. Als geistliches Eigentum, wurde es im Zug der Französischen Revolution verstaatlicht und versteigert.
Die ältere Geschichte dieses Hofgutes und dessen Schicksal bis zu seiner Säkularisierung ist recht gut bekannt und publiziert. Dies ist für die späteren Epochen des 19. und 20. Jahrhunderts weniger der Fall. Die vorliegende Arbeit will für diese Zeit ein Stück weit Aufarbeitung leisten, ebenso die Fortschreibung der Entwicklung bis zur Gegenwart. Dazu werden bisher verstreute, aber auch neue Quellen zusammengeführt und eingeordnet.
Ich danke allen, die Hilfestellung bei der Recherche und der Illustration geleistet haben. Insbesondere danke ich Herrn Karl G. Oehms, Trier, Frau Bettina Gebert-Bauschert, Konz, Frau Sabine Loos, Trier, Herrn Stefan Klaus Peters, Temmels, Herrn Hans-Jürgen Neuhaus, Manderscheid, Frau Barbara Weiter-Matysialk, Trier, Herrn Michael Witzel, Trier, Herrn Prof. Dr. Andreas Heinz, Auw, Herrn Udo Köhler, Trier, Herrn Dr. Udo Fleck, Trier, Herrn Norbert Arnoldy, Temmels, Herrn Helge Rieder, Konz.
Der Ritterorden der Deutschherren gründete vor 1250 in Trier eine Niederlassung - Kommende oder Komturei genannt. Sie wird erstmals 1242 urkundlich erwähnt.1 Um 1300 kam diese Kommende durch Schenkungen und Zukäufe zu großen Besitzungen, zahlreichen Rechten und bedeutenden Einnahmen (Zehnten u. a.) in Temmels.2
Die Grafen von Luxemburg waren zu diesem Zeitpunkt bereits Herren in Temmels. Die Zugehörigkeit zum späteren Herzogtum Luxemburg blieb bis zur staatlichen Neuordnung im Gefolge der Französischen Revolution bestehen.3
1338 erhielt der Orden auch das Patronatsrecht an der Pfarrkirche des Ortes durch deren Inkorporation in den Orden.4 Damit waren die Deutschherren als Grund- und Gerichtsherren sowie als Kirchenpatron über Jahrhunderte die bestimmende Macht in Temmels bis zu den Umwälzungen im Zug der Französischen Revolution.
Zur Bewirtschaftung und Verwaltung ihrer Besitzungen in Temmels und Umgebung gründete das Trierer Deutschherrenhaus in Temmels am Ufer der Mosel ein Hofgut (nach einem Temmelser Weistum von 1594 mit Asylrecht), das an einen Hofmann verpachtet wurde. Das vom Hofgut nicht selbst bewirtschaftet Land war gegen Abgaben und Frondienste an abhängige Bauern verpachtet.5
Das Hofgut ist 1528 als „Georgenhof" erwähnt.6 St. Georg ist der Schutzpatron der Ritter und mehrerer Ritterorden, so auch einer der Patrone des Deuschherrenordens.7 Damit ist auch die namentliche Bezeichnung des Temmelser Hofgutes zu erklären.
Ein Blick auf die Größe der zu der Hofstelle gehörenden Ländereien geben Zahlen anlässlich von Verpachtungen. Sie umfassen z. B. im Jahr 1729 an Ackerland 403 1/2 Morgen, 7 Ruten, an Weinbergen 17 Morgen, 11 ½ Ruten.8 Hinzu kamen Flächen in Eigenbewirtschaftung zwischen 110 und 150 Morgen Ackerland und etwa 20 Morgen Wiese.9 An Gebäuden verfügte man zu diesem Zeitpunkt über ein Hofhaus, zwei Scheunen, ein Nebengebäude (Ställe und Kelterhaus) sowie eine Kapelle.10
1785 war das Hofhaus in so schlechtem Zustand, dass es 1785/86 umfassend saniert werden musste. Dabei ging der beauftragte Trierer Maurermeister Peter Görgen eigenmächtig weiter als die Ordensleitung vorgegeben hatte. Er errichtete fast einen Neubau.11 Darüber kam es zu einem Rechtsstreit zwischen den beiden Beteiligten.12
Einen bildlichen Eindruck von der Lage und dem Gebäudebestand des Hofgutes zu diesem Zeitpunkt gibt erstmals Kartenmaterial von Temmels aus der Zeit um 1820 (Abb. 2 und 3): Ein etwa 0,75 ha großes Gelände, abgeschieden vom Ort, ist mit einer Mauer umgeben. Das Haupttor der Anlage befindet sich südwestlich, dem Dorf zugewandt. Von dort aus führt ein Weg auf das Tor zu. Auf dem Gelände sind fünf Gebäude eingezeichnet, ein kleineres, dem ein gewinkelter Bau vorgelagert ist, ein großes Bauwerk nördlich sowie zwei Kleinbauten in den moselseitigen Ecken. Diese beiden Eckgebäude sind in den schriftlichen Quellen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erwähnt, während die Kapelle nicht eingezeichnet ist.
Die Identifizierung des Winkelbaus als Stallung, verbunden mit Scheune (?), ist naheliegend. Weitergehende Überlegungen erfordert die Frage, welches der beiden anderen Gebäude das Hofhaus war. Köhler glaubt, dass es das größere gewesen sei.13 Das aber scheint aus verschiedenen Gründen fraglich zu sein: Das kleinere Gebäude bildete eine Art Zentrum der Bebauung, lag nahe am Haupttor und auf hochwassersicherem Gelände am Rand des (gepflasterten?) Hofplatzes, der ursprünglichen Parzelle 184. Es liegt also nahe, dieses als das Hofhaus anzunehmen.
Wie sich die Bewirtschaftung des Hofgutes darstellt, war eine große Scheune erforderlich, denn das selbstbebaute Ackerland von bis zu 150 Morgen und die etwa 20 Morgen umfassenden selbstgenutzten Wiesen, „Herren-Brühl“ genannt,14 erforderten eine beträchtliche Scheunenkapazität, die das kleine Gebäude wohl nicht hätte bieten können. Zudem war die zum Hof gehörende Scheune als „Zehntscheune“ sicher nicht klein bemessen. Zwar wird in einem Bericht (Anm. 57) ausgeführt, dass das ehemalige Deutschordenshaus „tiefer im Garten“ gestanden hätte. Diese Angabe wird aber in Bezug auf das spätere, das heutige Haupthaus gemacht und trifft unter diesen Umständen auch auf das kleinere Gebäude zu. Das nicht bebaute und nicht als Hofraum verwendete Gelände des umfriedeten Bereichs dürfte Garten und Wiese gewesen sein - die ursprüngliche Parzelle 183. Zur erwähnten Kapelle und den beiden Eckpavillons wird später in einem Exkurs Eigenes auszuführen sein.
Das Hofhaus wird gelegentlich auch als „Herrenhaus“ oder „Herrensitz“ bezeichnet,15 auch als „Landsitz“.1617